Als zuletzt verfügbare Zahl für Schleswig-Holstein weist die Pflegestatistik für 2009 etwa 79.500 sogenannte Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung aus, davon werden knapp 40 % stationär, also in Einrichtungen der Alten- und Pflegehilfe versorgt, 17.000, gut 21 %, werden von ambulanten Pflegediensten versorgt.
Ziel der Landesregierung ist es dabei, den bundesweit höchsten Stand an stationärer Versorgung perspektivisch deutlich zu reduzieren. Ich will das hier ganz deutlich sagen: Es geht um die Stärkung der häuslichen Pflege und der ambulanten Pflege und damit um die Stärkung der Wohnformen, die den
Wir arbeiten in diesem Zusammenhang in sehr vielfältiger Weise mit den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, den Verbänden und Trägern von Pflegeeinrichtungen, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesseniorenrat eng zusammen. Um ein ganz aktuelles Beispiel zu bringen: Anfang April tritt die neue Richtlinie für Prüfungen von Pflegeeinrichtungen in Kraft. Mit ihr haben wir den Rahmen für externe Prüfungen in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe gestrafft. Im Kern geht es um Bürokratievermeidung, um den Wegfall von überflüssiger Überdokumentation, was aber nicht heißt, um einen Verlust an Qualitätsmanagement. Ich will es einmal so ausdrücken: Ziel der Landesregierung war es, dem Wunsch derjenigen, die pflegen, so weit als möglich entgegenzukommen, nämlich wieder mehr Zeit mit den Menschen zu verbringen und weniger Zeit mit Zetteln und Formularen.
Ich glaube, die Landesregierung hat eine ganze Menge getan, um in den vergangenen zweieinhalb Jahren die Strukturen in der Pflege weiterzuentwickeln. Ich will nur ein Schlaglicht auf die wichtigsten Punkte werfen: Mit „Wege zur Pflege“ haben wir ein bundesweit viel beachtetes Internetportal für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen entwickelt, allgemein verständlich präsentierte lebensnahe Beispiele und Adressen von Ansprechpartnern, die überall im Land helfen sollen, niedrigschwellige Informationen für alle leicht zugänglich zu machen.
Dabei ist völlig klar, dass solche Informationen die personelle Beratung und Begleitung niemals ersetzen können. Es ist deshalb erfreulich, dass es gelungen ist, drei weitere Pflegestützpunkte zu etablieren. Die Landesregierung unterstützt nachdrücklich alle Bemühungen der Kassen, dass dieses Angebot auch in den noch weißen Flecken, also in den Kreisen, in denen wir heute noch keine Pflegestützpunkte haben, etabliert werden kann.
Ganz entscheidend ist die Verbesserung der Versorgungsstrukturen für demenzkranke Menschen. Deswegen bin ich wirklich froh, dass es gemeinsam mit den Pflegekassen gelungen ist, das Kompetenzzentrum Demenz auf den Weg zu bringen, das landesweite Koordinierung und Beratungs
Der pflegepolitische Dauerbrenner bleibt die Ausbildung in Pflegeberufen. Der doppelte demografische Trend, auf den wir eine Antwort finden müssen, ist bekannt: mehr Menschen mit Pflegebedarf und gleichzeitig immer weniger Menschen, die für die Pflege und Betreuung da sein werden, weil die Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung im gleichen Zeitraum abnimmt. Nachwuchskräfte für die Pflege zu gewinnen, ist die zentrale Herausforderung für unsere Gesellschaft insgesamt. Wesentliche Ziele sind deshalb die Verbesserung der Ausbildung insbesondere für den Bereich Altenpflege sowie die Verbesserung des Ansehens der Pflegeberufe.
Einen Beitrag zu mehr Attraktivität des Berufs ist aus unserer Sicht die zum 1. April in Kraft tretende Altenpflegehilfe-Ausbildungsverordnung für die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe in Schleswig-Holstein. Wir schaffen einen erleichterten Zugang für ungelernte und angelernte Kräfte, damit diese einen qualifizierten Berufsabschluss in der Altenpflege bekommen können. Dabei geht es um Arbeitskräfte mit langjähriger Berufserfahrung, um Praxisbezug in der Pflege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie: Welchen Sinn macht es, so zu tun, als ob Menschen, die seit Jahren, fünf, acht oder zehn Jahren, in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten, zwar ungelernt, aber kräftig mit anpacken, wenn es um die Ausbildung geht, zum ersten Mal eine Pflegeeinrichtung sehen? Das macht überhaupt keinen Sinn, und mit diesem Unsinn haben wir Schluss gemacht.
Absolventinnen und Absolventen sollen bei Vorliegen der Voraussetzungen einer verkürzten Altenpflegeausbildung den Abschluss zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger erwerben und danach als Pflegekraft tätig werden können. Wir stärken das Ansehen des Pflegeberufs und etablieren eine Qualifizierungsstruktur, die Fachkräfte gewinnen, aber vor allem auch Fachkräfte halten hilft. Schon unsere bisherigen Anstrengungen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Trägerverbänden haben Früchte getragen.
Meine Damen und Herren, wir haben nicht nur die Zahl der landesgeförderten schulischen Ausbildungsplätze auf 1.200 Plätze steigern können. Das sind so viele, wie wir im Land noch nie hatten. Zusätzlich konnte im vergangenen Jahr ein Rekordstand von 2.022 Auszubildenden in Altenpflege und
Altenpflegehilfe erreicht werden. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein erfreuliches Plus um rund 8,5 %. Gegenüber dem Jahr 2007 beträgt die Steigerung rund 57 %. Fast 60 % mehr Auszubildende in den Pflegeberufen!
Richtig ist aber auch - das gehört in einer Retrospektive bedauerlicherweise dazu -, dass wir im Bundesrat hinsichtlich der Verlängerung der Finanzierung der gesamten schulischen Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht das gewünschte Resultat erzielt haben. Trotz der bekanntermaßen extrem schwierigen Haushaltslage werden wir bis zur Neuausrichtung der Pflegeausbildung und der Pflegeausbildungsfinanzierung weiter mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um die schulische Ausbildung in der Altenpflege dauerhaft gewährleisten zu können.
Nach der Verständigung auf die Eckwerte des Haushalts werde ich alles daransetzen, dass das in Einzelplan 10 möglich ist. Das kann aber nur eine Zwischenperspektive sein. Dauerhaft und langfristig müssen Altenpflegehilfe, Altenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegeassistenz auf ein gemeinsames Fundament gestellt werden. Damit meine ich nicht nur die Ausbildungsgänge, sondern auch ein gemeinsames Finanzierungsfundament. Das muss das mittelfristige Ziel sein.
Wir brauchen die Zusammenführung der Ausbildungen, und wir brauchen die Finanzierung auf einheitlicher Basis. Das gilt auch für eine einheitliche und angemessene Ausbildungsvergütung. Die Eckpunkte für eine entsprechende Gesetzesgrundlage sind gekommen. Ich hoffe, dass es mit der Umsetzung nicht allzu lange dauert.
Unsere Pflegepolitik hat drei eng miteinander verknüpfte Dimensionen: erstens die Menschen in ihren Informations- und Beratungsmöglichkeiten zu stärken, zweitens die Unterstützungsstrukturen hin zu mehr ambulanter Hilfestellung umzusteuern und drittens den Pflegeberuf zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Ich glaube, damit sind wir auf einem guten, auf einem richtigen Weg, trotz steigender Anzahl an Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, dauerhaft eine qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur für Menschen, die auf entsprechende Assistenz und Unterstützung angewiesen sind, gewährleisten zu können.
Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 4 Minuten überschritten. Diese zusätzliche Zeit könnte von den Fraktionen genutzt werden.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich unseren ehemaligen Landtagsabgeordneten Uwe Eichelberg. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an alle, die am Bericht der Landesregierung zu pflegepolitischen Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein mitgewirkt haben! Der Bericht macht deutlich, dass die Pflege und ihr gesamtes Umfeld neben großer gesellschaftspolitischer Herausforderung und Verantwortung gegenüber Pflegebedürftigen auch einen großen Anteil am Gesundheitsmarkt einnehmen, der weiter wachsen wird. Dies darf nicht davon ablenken, dass wir noch viel mehr dafür tun müssen, dass das Ansehen der Pflegeberufe und die Rahmen- und Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Wenn wir über Gesundheitsversorgung und Pflege sprechen, ist der demografische Wandel mit all seinen Folgen ein zentrales Thema. Nach Vorausberechnungen auf Grundlage der derzeitigen Pflegequoten wird in den entsprechenden Altersgruppen im Jahr 2025 von circa 114.000 Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein ausgegangen. Das wäre ein Anstieg von rund 43 % gegenüber dem Erhebungsjahr 2009.
Ungeachtet bevorstehender Wahlen auf Landesund demnächst auf Bundesebene ist es unsere Pflicht, den Menschen die Wahrheit zu sagen, die Folgen des demografischen Wandels zu nennen, Konsequenzen zu ziehen und Lösungsvorschläge mit allen Akteuren im Gesundheitswesen zu entwickeln. Dazu bedarf es der Bereitschaft zur Kooperationen aller Partner untereinander.
Die CDU hat bereits im Wahlprogramm 2009 und auch jetzt wieder festgeschrieben, dass die Landesregierung einen Gesundheitsbeirat einberufen möge, um mit allen Akteuren eine am Bedarf orientierte Analyse vorzunehmen und für das Land Schles
Wir freuen uns daher, dass Minister Dr. Garg das Institut für Gesundheits-System-Forschung unter der Leitung von Professor Beske beauftragt hat, die Versorgungssituation in Schleswig-Holstein zu analysieren. Am 3. März dieses Jahres wurde das Zwischenergebnis im Rahmen einer Fachtagung in Kiel vorgestellt, mit bemerkenswertem Erfolg und großer Bereitschaft aller Beteiligten, zu Problemlösungen beizutragen. Meine Fraktion würde es begrüßen - ich glaube, alle anderen Kolleginnen und Kollegen auch -, wenn dieses Gremium als Sachverständigenrat im gemeinsamen Landesgremium nach § 90a des GKV Versorgungsstrukturgesetzes Gehör finden würde.
Die Landesregierung hat einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Informations- und Beratungsstruktur in Schleswig-Holstein gesetzt. Dabei sind hervorzuheben: Das Internetportal „Wege zur Pflege“, welches bundesweit Anerkennung gefunden hat, die Pflegestützpunkte - es sind wieder welche hinzugekommen oder geplant - und das PflegeNotTelefon. Die seit vielen Jahren erfolgreichen Pflegekurse nach § 45 SGB XI für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen dürfen in den Beratungsstrukturen nicht vergessen werden.
Ältere, pflegebedürftige Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn die Pflegeinfrastruktur vor Ort eingebunden wird und die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bedarfsplanung an den Zielsetzungen und Leitvorstellungen des Landes ausrichten. Auch bei der Pflege wäre es wünschenswert, wenn die starre Trennung von ambulanten und stationären Angeboten überwunden werden könnte, um einen wirtschaftlichen, einrichtungsübergreifenden Personaleinsatz zu ermöglichen.
Eine weitere große Herausforderung der demografischen Entwicklung ist die zunehmende Zahl an Demenz erkrankter Menschen. Dies erfordert ein Umdenken in der Gesellschaft und eine Neubewertung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Verdrängung dieser Thematik, Ausgrenzung Demenzkranker, medikamentöse Ruhigstellung und Verwahrung sind keine Lösung und müssen der Vergangenheit angehören.
Die übersichtliche Darstellung der Ausbildungssituation in diesem Bericht bei den Pflegeberufen zeigt auf, wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Die neue Landesverordnung über die Ausbildung
und Prüfung in der Altenpflegehilfe tritt Anfang April in Kraft. Kernelemente der Neuregelung hat der Minister genannt. Das erspare ich mir hier. Damit hat die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation geleistet.
Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Wunschliste ist lang und reicht von der Einrichtung einer Pflegekammer und staatlich geregelter Berufsordnung bis hin zur Akademisierung des Pflegeberufes. All diese Forderungen mögen aus verschiedenen Gründen ihre Berechtigung haben, und ich und meine Fraktion wollen sie denn auch gern unterstützen, wenn unterm Strich bessere Bedingungen für die zu Pflegenden und die Pflegenden herauskommen.
Vorrangig müssen aus meiner Sicht sein - diese Probleme müssen zunächst gelöst werden -: Wertschätzung und Bezahlung der Pflegekräfte müssen verbessert werden. Eine Ausweitung der Bürokratie, der Dokumentation muss gestoppt werden. Die Begrenzung der finanziellen Schulplätze in der Altenpflege muss fallen. Ausbildungsplätze müssen sich am Bedarf orientieren. Sämtliche Vorgaben, die die Ausbildung in Pflegeberufen behindern, gehören abgeschafft. Ausbildende Betriebe dürfen nicht benachteiligt werden. Es muss möglich sein, schnell und unbürokratisch auch die Anerkennung ausländischer pflegerischer Bildungsabschlüsse umzusetzen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns, losgelöst von Wahlkampfgeplänkel, gemeinsam an den entscheidenden Stellschrauben drehen, um eine für alle Betroffenen bessere Situation in der Pflege zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Ministerium für diesen Bericht, gibt er doch einen wunderbaren Überblick über die aktuelle Situation in der Pflege und über die Aktivitäten der Landesregierung bis zum Februar 2012. Die Zusammenfassung der Aktivitäten bis dahin, also bis zum Februar, war, gelinde gesagt, ziemlich ernüchternd. Gut ist jedenfalls, dass Minister Garg wenigstens das Bewährte