Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1833, anzunehmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1833 angenommen worden ist.

Jetzt schließe ich den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21, 40 und 66 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Für eine menschenwürdige Unterbringung in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2324 (neu)

(Präsident Torsten Geerdts)

Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/2525

b) Integrationsinitiativen der Landesregierung

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2513

c) Menschenrecht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2282 (neu)

Medizinische Versorgung für Menschen ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus in SchleswigHolstein sicherstellen

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2313

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 17/2480

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich auf der Besuchertribüne den Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Kücükkaraca. - Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Zum Tagesordnungspunkt 66 erteile ich dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.

Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Es gibt keine Wortmeldungen.

Mit dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 40 wird ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei inhaltlich unterschiedliche Anträge in einem kurzen Redebeitrag erfordern eine Konzentration auf das Wesentliche. Ich komme zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion und nehme gern die Gelegenheit wahr, Ihnen einige Eigeninitiativen der Landesregierung im Bereich der Integration vorzustellen. Im Mittelpunkt steht hier der Aktionsplan Integration. Der Name steht für die politische Kernbotschaft: Vielfalt macht stark. Mit dem Integrationsplan stellt sich die Landesregierung den Anforderungen und Chancen einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft. Auch im Eigeninteresse - denn der demografische Wandel wird sich auch in Schleswig-Holstein zeigen - müssen wir eine attraktive Heimat für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sein, vor allem aber im Interesse der Chancengerechtigkeit eines jeden Einzelnen mit und ohne Migrationshintergrund. Hier setzt der Aktionsplan an. Es geht um individuelle Förderung. Es geht um Verwirklichung von Chancengerechtigkeit in den staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen. Und es geht um den Aufbau einer Willkommens- und Anerkennungskultur.

Lassen Sie mich dazu drei Beispiele nennen. Als bundesweit erstes Land müssen sich in SchleswigHolstein alle Lehrkräfte aller Fächer aller Schularten in der Fachdidaktik Deutsch als Zweitsprache qualifizieren. 2011 wurde erstmals der Integrationspreis Schleswig-Holstein vergeben. Mit Unterzeichnung der Charta der Vielfalt wird ein Zeichen für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld gesetzt.

Leitprojekte in zehn Handlungsfeldern sind mit Indikatoren versehen, die die Fortschritte der Landesregierung in diesem zukunftsentscheidenden Politikfeld aufzeigen. In diesen Kontext gehört aber auch unsere Initiative zur Ergänzung des Aufenthaltsrechts, die wir nach intensiver Vorbereitung im Dezember 2011 in den Bundesrat eingebracht

(Präsident Torsten Geerdts)

haben. Wir wollen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig in Deutschland integriert haben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Das ist für mich gelebte Anerkennungskultur.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Unsere Initiative wird in Schleswig-Holstein - was ich sehr begrüße - von einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens getragen. Die jüngste Initiative des niedersächsischen Innenministers zeigt die Bewegung in diesem Feld.

Ich bin besonders stolz darauf, dass sich die Integrationsministerkonferenz auf meine Initiative für die Einführung einer neuen Regelung im Aufenthaltsgesetz ausgesprochen und eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Schleswig-Holstein eingesetzt hat, die einen Bericht zu dieser Thematik und einen gemeinsamen Regelungsvorschlag erarbeiten soll.

(Beifall bei FDP und CDU)

Vorübergehender Aufenthalt und Integration schließen sich eben nicht aus, meine Damen und Herren. Das ist die wesentliche Botschaft. Vorübergehender Aufenthalt ist aber eben auch immer unter den rechtlichen Besonderheiten eines Asylverfahrens oder eines geduldeten Aufenthalts zu sehen. Dennoch war und ist es der Landesregierung wichtig, im Interesse der Menschen humanitäre Meilensteine zu setzen.

Eine weitere Maßnahme - ich erinnere - ist die Aufhebung der Residenzpflicht. Asylbewerberinnen und Asylbewerber können sich nun in SchleswigHolstein ganz frei bewegen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

- Danke schön, Frau Midyatli. - Das Land stellt außerdem Mittel bereit, damit auch von Asylsuchenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch genommen werden können. Diese Kinder und Jugendlichen sind nicht mehr von Klassenfahrten oder einem Sportverein ausgeschlossen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei dem Integrationsbeauftragten Lehnert für die gute Zusammenarbeit bei unserer Arbeit bedanken. Naturgemäß ist es nicht die Aufgabe des Integrationsbeauftragten, im Ministerium an Gesetzesvorlagen mitzuwirken. Der Integrationsbeauftragte hat jedoch in unzähligen Terminen und Gesprächen mit Migranten und deren Organisationen sowie mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Bildung sowie von gesell

schaftlichen Organisationen für die Herausforderungen und Chancen einer gelungenen Integrationspolitik geworben. Er hat die Menschen in Schleswig-Holstein für das weite Aufgabenfeld der Integrationspolitik sensibilisiert und durch seine Aktivitäten ein dichtes Netz an Kontakten geknüpft, deren Anregungen und Ideen wieder in die Arbeit meines Hauses eingeflossen sind.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dafür noch einmal herzlichen Dank!

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir haben auch das Thema Unterbringung von Asylsuchenden aufgegriffen - schon lange vor dem Bericht des Flüchtlingsbeauftragten im letzten Mai. Mein Haus hat dem Innen- und Rechtsausschuss einen Bericht darüber zugeleitet, der die Situation der Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Schleswig-Holstein beschreibt und dabei ein differenziertes Bild der Unterbringung im Landesamt und in den Kommunen gibt. Wir gehen aber einen anderen Weg, als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihn mit ihrem Antrag gehen wollen. Wir sehen die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, vor denen Land und Kommunen stehen, und wollen gemeinsam sehen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht und wo Änderungen erforderlich sind. Dies erfordert Realismus und keine pauschalierende Unterstellung einer menschenunwürdigen Unterbringung. Wichtig erscheint mir, gemeinsam mit den Kommunen den Weg zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen weiterzugehen.

Meine Damen und Herren, was soll der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Standards in Form von Mindestflächen für Wohn- und Schlafräume sowie Verkehrsflächen in Unterkünften für Flüchtlinge sind schon vor vielen Jahren gesetzt worden. Ich halte es nicht für sinnvoll, und darüber hinaus halte ich es auch nicht für umsetzbar, Details zu Quadratmetern vorzugeben. Woher soll eigentlich stets und immer ein all diesen Einzelvorgaben entsprechender Wohnraum kommen? Wer bitte schön soll das kontrollieren?

Einen Heim-TÜV halte ich auch nicht für sinnvoll. Ein für 30 Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen entwickeltes Modell kann nicht auf alle Wohnraumformen und Unterkünfte für gut 4.500 Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Schleswig-Holstein übertragen werden. Mir ist ehrlich gesagt auch nicht ganz klar, was mit der angestrebten und unter erheblichem Verwal

(Minister Emil Schmalfuß)

tungsaufwand zu erstellenden Bestandsaufnahme passieren soll, die im Zeitraum der Fertigstellung schon wieder überholt sein dürfte. Sollte man nicht zunächst klären, was man erreichen will und unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch wirklich erreichen kann?

Eine Randbemerkung zum Schluss: Die Landesregierung soll den Flüchtlingsbeauftragten des Schleswig-Holsteinischen Landtags bei dieser Aufgabe unterstützen. Wie steht es eigentlich mit der Gewaltenteilung bei diesem Wunsch?

Was den dritten Antrag zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne Papiere beziehungsweise ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus betrifft, so verweise ich auf die rechtliche Bewertung, die ich im Februar an dieser Stelle vorgenommen habe. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, auf der Zuschauertribüne begrüßen wir jetzt weitere Gäste. Das sind Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der Herderschule, Rendsburg, und der Domschule, Schleswig. - Herzlich willkommen im Landtag!