Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

wenn wir den Betrieb aufgenommen haben. In Neumünster und an anderen Stellen hat sich bewährt, vor Ort einen eigenen Eindruck zu gewinnen.

Beim zweiten Tagesordnungspunkt, der Anwendung der 3-plus-2-Regelung, geht es um eine Sonderregelung für Menschen, für die eine Ausreisepflicht besteht. Vereinfacht gesagt sollen abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige Personen für die Dauer ihrer Ausbildung hierbleiben können. Das sind genau die drei Jahre. Wenn Sie im erlern

ten Beruf eine Anstellung finden, dann folgt eine weitere - zweijährige - Bleibemöglichkeit.

Die Rechtsnorm des § 60 a des Aufenthaltsgesetzes wurde im vergangenen Jahr mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes von einer Ermessensentscheidung zu einem Rechtsanspruch geändert. Genau darum geht es auch hier, wenn wir über die Auslegung diskutieren; denn mit dieser Neuregelung wird der humanitäre Ansatz, den wir immer verfolgt und auch in Berlin eingefordert haben, gestützt.

Schwierig ist im Moment der erste Teil, die drei Jahre. Bezüglich der konkreten Umsetzung gibt es in der Tat unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bund und manchen Ländern, zu denen auch Schleswig-Holstein zählt. Seitens des Bundes gibt es Bestrebungen, diese Regelung in der praktischen Anwendung ein Stück weit aufzuweichen. Wir setzen uns gemeinsam mit anderen Ländern beim BMI dafür ein, dass die Regelung wie im Gesetz vorgesehen angewendet wird. An dieser Stelle - das sage ich Ihnen zu - werden wir hart bleiben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Gesetz schreibt aber auch Versagungsgründe vor. Beispielsweise gilt die Regelung nicht für Staatsangehörige sicherer Herkunftsländer im Sinne der gesetzlichen Regelung; gemeint ist der Westbalkan. Da Afghanistan kein sicheres Herkunftsland in diesem gesetzlichen Sinne ist, gilt die 3plus-2-Regelung für afghanische Staatsangehörige. Ich weiß von zahlreichen Fällen, in denen diese Regelung schon funktioniert, aber auch von Fällen, in denen wir es momentan mit Interpretations- und Auslegungsschwierigkeiten zu tun haben. Ich hoffe sehr, dass wir auf diesem Wege noch viele Fälle ein Stück weit voranbringen können, und zwar im Sinne der Integration in Ausbildung und Beschäftigung. Die ersten obergerichtlichen Entscheidungen, zum Beispiel die des VGH Mannheim vom 13. Oktober 2016, zeigen uns, dass der humanitäre Ansatz, dem wir in Schleswig-Holstein folgen, der richtige ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich dem vorliegenden Änderungsantrag entnehme, dass die Regierungsfraktionen die Lage in Afghanistan für so kritisch erachten, dass eine Rückführung dorthin im Moment ausgeschlossen erscheint. Genau an dieser Stelle gilt es, sich mit der Lageeinschätzung des BMI auseinanderzusetzen. Diese ist für die

(Minister Stefan Studt)

Ausländerbehörden maßgeblich. An diese Frage müssen wir in den weiteren Diskussionen herangehen. Ich kann nur dafür werben, darüber nicht nur im Landtag in Kiel, sondern auch auf bundespolitischer Ebene zu debattieren. Wir werden diesen Punkt auch in der nächsten Innenministerkonferenz ansprechen. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 3 Minuten überzogen. - Ich sehe aber keinen Bedarf, von der Möglichkeit, die zusätzliche Redezeit in Anspruch zu nehmen, Gebrauch zu machen. - Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich schlage zunächst vor, dass abweichend von der Geschäftsordnung der vorliegende Änderungsantrag zu dem Antrag der Fraktion der PIRATEN zu einem eigenständigen Antrag erklärt wird. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ein weiterer geschäftsleitender Hinweis: Sowohl die Piratenfraktion als auch die regierungstragenden Fraktionen möchten über ihre Anträge in der Sache abstimmen lassen. - Dann verfahren wir so.

Die CDU-Fraktion hat aber beantragt, eine Überweisung vorzunehmen. Bleibt die CDU-Fraktion bei diesem Antrag vor dem Hintergrund des Wunsches der antragstellenden Fraktion? Soll überwiesen oder in der Sache abgestimmt werden? - Sie sind einverstanden.

Dann kommen wir zunächst zu einer Sachabstimmung. Ich lasse über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/4824, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4882, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind die CDU-Fraktion und die Piratenfraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt zu dem besagten Überweisungsantrag mit der Drucksache 18/4882. Stichwort: 3

plus-2-Regelung et cetera. - Wer für die Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Serpil Midyatli [SPD]: 4853!)

- Bitte?

(Serpil Midyatli [SPD]: 4853!)

- Genau, das ist die Nummer, die hier gemeint ist.

Wer für die Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Damit ist so beschlossen.

Noch einmal für das Protokoll: Der Antrag mit der Drucksachennummer 18/4853 ist überwiesen. Vielen Dank.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:

Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4842 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns alle spielen unser Geschlecht oder auch unsere sexuelle Orientierung eine entscheidende Rolle für unser Leben. Männer werden besser bezahlt als Frauen und dominieren unsere Wirtschaftsstrukturen. Heterosexuelle haben mehr Rechte als Homosexuelle. All das war schon Gegenstand zahlreicher Debatten hier im Haus, und es gehört weiterhin thematisiert.

Doch diese Erscheinungen sind kein Vergleich dazu, wie Trans- und Intersexuelle in unserer Gesellschaft auf Unverständnis für ihre Situation stoßen und wie sie diskriminiert werden. Transsexuelle sind doppelt so oft Opfer von Gewalttaten wie Homosexuelle, die auch schon vielfach unter gewalttätigen Übergriffen - auch bei uns in Deutschland - leiden. Sie werden weniger akzeptiert, weil sie anders als viele andere nicht in unsere klassischen Geschlechterrollen oder in unsere zweigeschlechtliche Normvorstellung passen. Sie müssen

(Minister Stefan Studt)

ständig fürchten, nicht akzeptiert zu werden, weder von ihrer Familie noch von den Arbeitskolleginnen und -kollegen. Selbst wenn es angeblich harmlose Sprüche sind wie der, dass Transsexuelle doch nur Menschen seien, die sich nicht wirklich entscheiden könnten, ob sie Männer oder Frauen sein wollen, kann das Betroffene sehr stark verletzen.

Die circa 200.000 transsexuellen Menschen, die es in Deutschland gibt - es sind sicherlich einige Tausend bei uns in Schleswig-Holstein -, dürfen wir nicht vergessen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen sind Menschenrechte. Jeder Mensch hat das Recht, die Person zu sein, die sie sein will.

Transsexualität ist keine psychische Krankheit. Deshalb gehört Transsexualität von der Liste der psychischen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation gestrichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, PIRATEN und SSW)

Diese Forderung hat bereits das dänische Folketing - das dänische Parlament - vor einigen Monaten beschlossen. Heute folgen wir. Ich glaube, dass dies ein gutes Zeichen ist.

Wir wollen, dass Transsexuelle ihren Vornamen und die Berichtigung des Personenstandes einfacher als bisher vornehmen können. Transsexuelle müssen sich, wenn sie Personenstand und Vornamen ändern wollen, nervenaufreibenden Gutachten unterziehen. Schon das Verfahren ist diskriminierend, kräftezehrend und für die Betroffenen oft kostspielig. Es können Kosten von deutlich über 1.000 € pro Gutachten anfallen. Das allein ist ein Problem.

Ähnlich wie gerade in Norwegen beschlossen wiederum ein skandinavisches Land, das in diesem Bereich vorbildlich ist -, wollen auch wir dem ein Ende setzen. Es muss unkompliziert möglich sein, dass das subjektive Empfinden und nicht äußere Geschlechtsmerkmale entscheidend für die Geschlechtsidentität sind. Deshalb wollen wir Grünen noch ein bisschen über den Antrag hinausgehen, den wir gleich verabschieden werden, und eine dritte Option in offiziellen Dokumenten einführen, damit Menschen, die sich nicht auf ein Geschlecht festlegen wollen, die Möglichkeit haben, dies anzugeben, so wie es unter anderem in Schweden - ein drittes skandinavisches Land - seit gut einem Jahr möglich ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Die Lage für viele Intersexuelle - Menschen mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsanlagen - ist noch komplizierter als die für Transsexuelle. Viele intersexuelle Kinder und Jugendliche leiden unter medizinischen Eingriffen in Form von geschlechtszuweisenden Operationen. Solche Operationen können schwere Körperverletzungen bedeuten und psychische Langzeitschäden auslösen.

Wir fordern deshalb in unserem Antrag sehr deutlich, dass es solche massiv verletzenden Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von jungen Menschen nicht ohne ihre ausdrückliche Einwilligung und nicht ohne umfassende Information geben darf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, PIRATEN und SSW)

Genitalverstümmelungen an Intersexuellen gehören darüber hinaus ganz verboten. Alles andere ist skandalös und muss geändert werden.

In der Medizinaus- und -fortbildung fordern wir eine stärkere Sensibilisierung für die Anliegen von trans- und intersexuellen Menschen. Es gibt kaum medizinische und psychosoziale Beratungsangebote für trans- und intersexuelle Menschen. Es ist ein Problem, wenn man in einer Situation ist, in der man Hilfe braucht, aber keine bekommen kann, weil es keine entsprechenden Angebote gibt. Insofern muss sich noch eine Menge ändern. Die Forderung nach mehr Beratungsangeboten ist sehr wichtig. Deshalb haben wir sie in unseren Antrag aufgenommen.

Schon der Umstand, dass wir uns heute im Landtag zum ersten Mal überhaupt mit den Fragen von Trans- und Intersexualität beschäftigen - zumindest die Online-Recherche zeigt, dass es das erste Mal ist -, obwohl viele Menschen davon betroffen sind, zeigt, dass wir auch großen politischen Nachholbedarf haben. Es ist wichtig, die Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren, zu stärken.