Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Piratenfraktion las, hatte ich plötzlich ein Bild vor meinem inneren Auge: PIRAT Breyer sucht in der Segelkammer die letzten Fetzen Tuch zusammen. Dann setzt er die Segel zum letzten Manöver wie einst Pirat Blackbeard, der sein Schiff Queen Anne’s Revenge auf die Klippen vor Beaufort setzte, um sich und sein Scherflein ins Trockene zu bringen.
zelpunkten zum Thema Whistleblowing kaum erklären. Da sollte wohl vor Weihnachten noch einmal etwas auf den Tisch.
In Ihrem Antrag vermischen Sie einen Einzelfall, die Vorfälle in der Polizeischule in Eutin, und grundsätzliche Fragen zum Thema Whistleblowing und Korruptionsbekämpfung, und dann geben Sie dem Ganzen auch noch einen kräftigen Schuss Populismus mit. Wie immer erwecken Sie den Eindruck, ohne PIRATEN gehe in diesem Land alles drunter und drüber und nichts voran.
Hinzu kommt: Der Antrag ist auch noch handwerklich schlecht gemacht - aber dazu später mehr; der Kollege Bernstein hat dazu schon einiges gesagt.
Was für ein Bild haben Sie eigentlich von der Exekutive in diesem Land, und welchen Eindruck wollen Sie der Öffentlichkeit vermitteln?
Überall Inkompetenz, Missbrauch, Intoleranz, Intransparenz - du liebe Güte! Natürlich ist in der öffentlichen Verwaltung nicht alles Gold, was glänzt, denn da arbeiten Menschen, die Fehler machen. Wenn die Fehler machen, muss das aufgeklärt werden. Aber der Generalverdacht ist langsam wirklich unerträglich.
Gerade die Verschwiegenheitspflicht ist eine der wesentlichen Dienstpflichten für Beamte. Das kann man gut finden oder nicht, aber im Moment ist das so. Das ist im Bundesrecht geregelt, im Beamtenstatusgesetz. Dort heißt es in § 37 Absatz 2 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Im Übrigen bleiben die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen … unberührt.“
Sie fordern eine anonyme Internetplattform für Hinweise auf mutmaßliche Straftaten und Dienstpflichtverletzungen. Das brauchen wir nicht. Schon heute können sich Hinweisgeber bei Verdacht auf korruptive Handlungen in der öffentlichen Verwaltung anonym an den Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein wenden. Den gibt es übrigens schon seit 2007. Er ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern agiert als legitimierter Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden. Auch ohne Internetplattform sind seit der Einrichtung dieser Stelle insgesamt 562 Hinweise eingegangen. Sieh da, sieh da!
Aus Ihrem besonderen Verhältnis zum öffentlichen Dienst heraus fordern Sie auch noch, dass darüber hinaus jede Dienstpflichtverletzung - oder was man dafür hält - anonym angezeigt werden kann.
Welchen Beweiswert hätte denn so ein anonymer Hinweis? - Keinen! Das ist eine Einladung zur Denunziation. Das haben unsere Beschäftigten definitiv nicht verdient.
Die PIRATEN fordern außerdem die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für interne Ermittlungen. Diese soll - laut Begründung - „die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes aus der Zuständigkeit des Innenministeriums übernehmen.“ Ich dachte bisher, strafrechtliche Ermittlungen führe ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Aber vielleicht habe ich da ja etwas falsch verstanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiter fordern die PIRATEN eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes - das ist eigentlich mein Highlight - und wollen so sicherstellen, dass die Anzeige von Straftaten nicht mehr disziplinarisch verfolgt wird. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt zwar klar, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit hat, Einschränkungen des Legalitätsprinzips - sic: Legalitätsprinzip - zugunsten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorzunehmen. Aber der vollständige Verzicht auf ein Disziplinarverfahren bei ei
nem Dienstvergehen - und das ist nun einmal der Bruch der Verschwiegenheitspflicht ist das falsche Signal; denn ein Punkt, liebe PIRATEN, lassen Sie bei Ihren Anträgen völlig außer Acht: Nicht alles, was mir persönlich nicht gefällt, ist strafbares Handeln, das eine Anzeige oder Dienstpflichtverletzung rechtfertigt. Sollen Beamte künftig Ankläger und Richter in einer Person sein?
Dazu mein Beispiel: Ein Steuerbeamter ist zuständig für die Steuerakten eines bekennenden Rechtsextremisten. Das soll vorkommen. Aus eigener politischer Überzeugung gibt dieser Steuerbeamte Informationen über die persönlichen Vermögensverhältnisse dieses Steuerpflichtigen an die Presse, um dessen politische Arbeit zu diskreditieren. Ein Bruch des Steuergeheimnisses, ein Bruch der Verschwiegenheitspflicht. Unzweifelhaft ein Dienstvergehen, auch wenn ich persönlich vielleicht Sympathie für die Motive hege. Und das soll ohne Konsequenzen bleiben? - Ich finde, das kann nicht sein. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die Landtagsver- waltung gibt die Adresse von Herrn Breyer raus! - Heiterkeit)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate Ihnen kein Geheimnis ich bin also kein Whistleblower -, wenn ich für die Grünen erkläre: Besseren gesetzlichen Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern halten auch wir für notwendig.
Und nun möchte ich etwas an die Adresse von Herrn Breyer sagen: Sie machen es uns nicht leicht. Ihre Pauschalanträge, die inhaltlich so etwas von zusammengestümpert sind - da kann ich der Kollegin Raudies nur recht geben -, sind im Grunde genommen keine Grundlage, um hier vernünftig zu argumentieren. Das macht uns und mir die Sache wirklich schwer zu sagen, warum es trotzdem einen Kern von Sinnhaftigkeit darin gibt, sich damit auseinanderzusetzen, auch im Ausschuss.
Aber wie gesagt, wir Grünen haben uns schon auf diversen Ebenen dafür starkgemacht, dass es einen stärken Whistleblower-Schutz in Deutschland gibt. Die grüne Bundestagsfraktion hat im Bundestag dazu im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt, das Whistleblower-Schutzgesetz. Dieses ist leider von der Großen Koalition abgelehnt worden mit dem Argument, die bisherigen Regelungen böten bereits hinreichenden Schutz. Das haben wir nicht gesehen, und das sehen wir auch nach wie vor nicht so. Diese pauschale Beurteilung, die der Kollege Bernstein in diesem Punkt abgegeben hat, dass im Grunde genommen alles nur auf Vertrauen aufzubauen ist, das stimmt in der Realität leider so nicht. Deswegen: Es ist so, wir haben hier ein Problem. Ob das an dem Fall von Margrit Herbst am besten darzustellen ist, das glaube ich mit Sicherheit auch nicht.
Aber wir müssen sehen, dass Menschen, die sich in diesem Bereich outen oder etwas anzeigen, ein hohes persönliches Risiko eingehen. Da ist auch grundsätzlich erst einmal gerechtfertigt, dass sie einen Teil des Risikos tragen, aber ich glaube, dass die gesamte Rechtskonstruktion, die wir im Augenblick im Strafrecht, im Disziplinarrecht und auch im Privatrecht haben - im BGB, wofür wir alle nicht zuständig sind - nachjustiert werden muss im Sinne eines doch deutlich besseren Whistleblowerschutzes.
- Das ist das Problem! Wir müssen Bundesratsinitiativen starten. Wir haben diese Regelung nicht. Dort, wo wir Kompetenzen haben, da haben wir im Lande durchaus schon etwas sehr Sinnvolles gemacht im Bereich der Polizeibeauftragtenstelle.
Sie kann eben halt auch vertraulichen Hinweisen nachgehen, sie kann auf anonyme Hinweise reagieren. Wir haben es nicht nur in diesem Bereich gemacht, sondern auch bei der Korruptionsbeauftragtenstelle. Dort ist das schon im Jahr 2006 eingerichtet worden, und die aktuelle Richtlinie läuft darauf hinaus, dass es auch dort im Bereich der Korruption - ich glaube, dass wird auch von Ihnen in der CDU und auch von der FDP nicht anders gesehen - durchaus sinnvoll ist, anonyme Hinweisgeber auf dieses unglaublich schädliche Tun und Verhalten einzubeziehen.
- Ja, die Staatsanwaltschaft kommt auch rein, aber es geht eben halt auch darum, Anhaltspunkte zu bekommen, die durch anonyme Hinweisgeber dann in das Verfahren hineingebracht werden.
Ich denke, wir sollten uns damit auseinandersetzen, und wir sollten uns im Ausschuss überlegen, was man aus diesem Antrag macht. Vielleicht können wir daraus etwas Sinnvolles zusammenschneidern,
auch auf der Grundlage des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes. Ich warne davor, alles nur deshalb hier abzuräumen, allein weil Patrick Breyer dafür gesprochen hat. Das ist auch nicht die angemessene Art des Umgangs mit teilweise vernünftigen Anträgen.
(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN] - Zuruf Serpil Midyatli [SPD])