Beate Raudies

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Lieber Herr Kollege Koch, könnten Sie sich vorstellen, dass in einem Sanierungshaushalt einer Stadt von vielleicht 2,5 Millionen € ein gewisser Anteil für die Sanierung von Schultoiletten vorgesehen ist und dass dann die Möglichkeit, beim Land Fördermittel zu beantragen, dazu führen kann, dass man das eigentlich für die Toiletten vorgesehene Geld für etwas anderes verwendet, sodass zusätzliche Investitionen möglich sind?
Nachdem die Frau Kollegin Nicolaisen gerade versucht hat, uns zu erklären, dass wir nichts für die Kommunen tun, freue ich mich nun über die Anerkennung, die aus Ihren Worten kommt. Vielen Dank. - Die Haushalte, die ich kenne, freuen sich über zusätzliche finanzielle Mittel, weil in der Regel das, was eingeplant ist, selten ausreichend ist, um all das zu machen, was nötig ist. Von daher, finde ich, läuft Ihr Argument ins Leere.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich inhaltlich mit den Ergebnissen des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und dem Abschlussbericht auseinandersetze, möchte ich den Vorsitzenden des Ausschusses, Frau Ostmeier und Herrn Weber, meinen Dank aussprechen.
Beide Vorsitzenden haben durch ihre Arbeit wesentlich dazu beigetragen, dass der Ausschuss trotz der Kürze der Zeit, der Vielzahl der zu hörenden Zeugen und des Umfangs des vorliegenden Beweismaterials - die Frau Vorsitzende hat das sehr aus
drücklich geschildert - seine Arbeit abschließen konnte und Ihnen heute den Bericht vorlegt.
Bedanken möchte auch ich mich an dieser Stelle beim Ausschussgeschäftsführer Herrn Göllner und bei Frau Dr. Riedinger vom Wissenschaftlichen Dienst für die juristische Unterstützung des Ausschusses. Beide haben im Hintergrund das Verfahren sehr konstruktiv bearbeitet und vorangetrieben.
Natürlich bedanke ich mich bei meinen Mitarbeitern in der Fraktion; denn ohne die hätten wir Abgeordnete die mehr als 200 Aktenbände und die unzähligen Fragenkataloge nicht so bewältigen können.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion bedauert es sehr, dass es in Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein, für die wir Verantwortung tragen, zu einem Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat kommen können, durch den diese gedemütigt, entwürdigt und verletzt worden sind.
Das, was uns die Zeuginnen über ihr Leben in den Einrichtungen des Friesenhofs berichtet haben, hätte nicht passieren dürfen.
Vielen im Friesenhof untergebrachten Kindern und Jugendlichen ist großes Leid zugefügt worden, und wir setzen alles daran, dass sich so etwas in Schleswig-Holstein nie wiederholt.
Wir lehnen die in den Einrichtungen des Friesenhofs praktizierte Form von konfrontativer Pädagogik grundsätzlich ab.
Unsere Vorstellung von Jugendhilfe umfasst nicht Aussitzen, Essensstrafen, Strafsport und das Wegsperren von Kindern und Jugendlichen. In Schleswig-Holstein darf es keinen Platz für derartige Einrichtungen geben.
Meine Damen und Herren, der nunmehr vorliegende mehr als 1.000 Seiten umfassende Bericht enthält zum größten Teil geeinte Tatsachenfeststellungen. Ich empfehle daher allen, den Bericht des Ausschusses vollständig und genau zu studieren. Sie werden dann lesen können, dass es eine differenzierte und gut begründete Darlegung aller Tatsachenfeststellungen gibt, die das Ergebnis der Beweisaufnahme widerspiegeln und aus denen sich unsere Bewertung ableitet, Frau Kollegin RathjeHoffmann. Jeder hat dann die Möglichkeit, sich sein eigenes Urteil zu bilden. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass nach der Lektüre die Mehrheit der Leserinnen und Leser unsere Einschätzung teilen wird.
- Bei juristischen Meinungen, Herr Kubicki, kennen Sie sich besser aus als ich.
Meine Damen und Herren, seit Bekanntwerden der Ereignisse in und um den Friesenhof hat Frau Ministerin Alheit schon wichtige Änderungen veranlasst:
Erstens. Die Heimaufsicht im Sozialministerium ist personell von sechs auf inzwischen zwölf Stellen aufgestockt worden. Um effiziente Heimaufsicht zu gewährleisten, braucht es genügend und vor allem qualifiziertes Personal. Das halte ich im Übrigen nicht für einen Fehler, Frau Rathje-Hoffmann.
Zweitens. Die Verwaltungsabläufe und das interne Meldewesen im Sozialministerium sind auf den Prüfstand gestellt und optimiert worden. Das Gleiche gilt für die Aktenführung.
Drittens wurden auf Bundesebene rechtliche Klarstellungen im SGB VIII angestoßen, insbesondere zu den Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht.
Auch der Landtag hat auf die Ereignisse im Friesenhof reagiert. Bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ist eine Ombudsstelle für die Kinder und Jugendlichen der Einrichtungen installiert worden. Diese wird gut angenommen und ist ein wichtiger Baustein, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen zu gewährleisten.
Auf Einladung des Sozialausschusses hat der Runde Tisch zur Situation der Heimerziehung in Schleswig-Holstein stattgefunden, der zu wesentlichen Erkenntnissen geführt hat.
All diese Maßnahmen aber waren nicht die Konsequenz des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat im Ergebnis allerdings die Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Maßnahmen in vollem Umfang bestätigt.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu den wesentlichen Ergebnissen. Die Untersuchung ist durch die Oppositionsfraktionen mit dem erklärten Ziel betrieben worden, politische Verantwortlichkeiten zu klären. Ich möchte hier einmal aus der Pressemitteilung des Oppositionsführers vom 10. August 2015 zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Dort heißt es:
„Dabei werden wir auch über politische Verantwortung reden, die sich nicht... auf das Anlegen von Aktenordnern beschränkt.“
Dieses Ziel, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Sie grandios verfehlt.
Politische Verantwortlichkeiten sind auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse überhaupt nicht zu diskutieren. Ministerin Kristin Alheit und Staatssekretärin Anette Langner sind vollständig rehabilitiert, und es ist kein Wunder, dass Frau RathjeHoffmann mit keinem Wort auf diesen Punkt eingegangen ist. Das bestätigt unsere Aussage;
denn der Ausschuss hat kein fehlerhaftes Verhalten, kein Versäumnis der Ministerin oder der Staatssekretärin feststellen können. Der Ausschuss hat keine Hinweise dafür gefunden - das ist die zentrale Feststellung -, dass Ministerin Kristin Alheit oder Staatssekretärin Annette Langner vor dem 29. Mai 2015 irgendwelche Kenntnisse von möglichen Missständen in den Einrichtungen des Friesenhofs hatten. Mit anderen Worten: Hier ist, und zwar einvernehmlich, festgestellt worden, dass an den wesentlichen Vorwürfen, die die Opposition im Sommer 2015 gegen Ministerin und Staatssekretärin erhoben hat, nichts, aber auch rein gar nichts dran gewesen ist.
Ihre Schlussfolgerungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu der mangelnden Dienstaufsicht, können Sie doch nicht wirklich ernst meinen.
Falls doch, hieße dieses nichts anderes, als dass in Ihrer Regierungszeit, also auch unter dem früheren Ministerpräsidenten Carstensen, in allen Ministerien, die alle nach den gleichen Vorgaben organisiert worden sind, auch die Dienstaufsicht mangelhaft gewesen wäre. Oder welcher Ihrer Minister hat Stichproben bis in die kleinsten Akten durchgeführt? - Das möchte ich gern einmal sehen.
Ich komme jetzt zu den wichtigsten Ergebnissen der Untersuchung:
Erstens. Ganz wichtig: Die Heimaufsicht hat engagiert und mit Ausnahme der zu weitgehenden, allerdings sehr detaillierten Auflagenverfügung vom 30. Januar 2015 rechtmäßig gehandelt. Sie hat also genau das getan, was von einer Verwaltung erwartet werden darf. Das haben sowohl der Zeuge Professor Dr. Schrapper, ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet, als auch die vom Ausschuss bestellten Sachverständigen Professor Dr. Wiesner und Rechtsanwalt Mörsberger übereinstimmend bestätigt.
Zweitens. Es bedarf gesetzlicher Klarstellungen im SGB VIII, insbesondere hinsichtlich des Instrumentariums der Heimaufsicht, um diese mit den nötigen rechtlichen Mitteln zur Kontrolle und zum Eingreifen besser auszustatten.
Drittens bedarf es einer intensiveren Beratung der Einrichtungsträger bei Aufnahme der Tätigkeit, um möglichst frühzeitig Einfluss hinsichtlich der pädagogischen Ausrichtung nehmen zu können.
Viertens. Es bedarf einer ausdrücklichen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den belegenden Jugendämtern, den örtlichen Jugendämtern am Sitz der Einrichtung und dem Landesjugendamt. Diese Zusammenarbeit muss auch einen umfassenden Informationsaustausch beinhalten. Das Ziel muss sein, dass jeder jeden über besondere Vorkommnisse informiert, ohne besondere Aufforderung.
Meine Damen und Herren, die Küstenkoalition will die Situation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen verbessern. Darum haben wir auf der
Grundlage der Ergebnisse des Runden Tisches zur Situation der Heimerziehung einen Antrag in den Landtag eingebracht, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen. Leider haben nicht alle im Landtag vertretenen Fraktionen dieser Initiative zustimmen können. Die CDU hat gar aus formalen Gründen gegen den Antrag argumentiert, was wiederum zeigt, dass es Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, vielleicht nicht nur um das Wohl der Kinder bei dieser ganzen Angelegenheit ging.
Meine Damen und Herren, ob es dieses Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedurft hätte, ist zumindest fraglich. Gemessen an dem, was die Opposition erreichen wollte, gilt: Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Wenn ich nun noch bedenke, welche Kosten dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss insgesamt verursacht hat, hätte das Geld vielleicht anderenorts besser angelegt werden können.
Die wichtigen fachlichen Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge haben sich in den wertvollen Diskursen der Veranstaltungen des Runden Tisches ergeben.
Für dessen Arbeit möchte ich mich nochmals an dieser Stelle bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und auch beim Vorsitzenden des Sozialausschusses, bei dir, lieber Peter Eichstädt, sehr herzlich bedanken.
Hierauf aufbauend wollen wir weiter echte Veränderungen und Verbesserungen in der Jugendhilfe herbeiführen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, zum Wohl der Kinder und Jugendlichen in Schleswig- Holstein. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Indem Privatpersonen ihre Router zusammen schalten und so ein frei zugängliches Kommunikationsnetzwerk schaffen, ermöglichen sie anderen einen kostenfreien Zugang zum World Wide Web. Aber auch für diese privaten Initiativen fallen irgendwann Kosten an. Wenn nun die Initiatoren nicht alle Kosten allein tragen wollen und sich Förderer und Unterstützer suchen, stoßen sie häufig auf ein Problem: Der Geldgeber bittet um eine Spendenquittung. Die könnte nun auch jede Privatperson oder jede Initiative ausstellen. Allerdings fehlt dieser Bescheinigung bisher der Hinweis auf die Gemeinnützigkeit. Damit ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden derzeit nicht möglich. Dies ist für viele Spenderinnen und Spender aber ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über eine Zuwendung. Dieses Manko ist nun aufgefallen.
Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben im Februar eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel gestartet, die Freifunkinitiativen - jedenfalls solange sie ohne Gegenleistung tätig sind - als gemeinnützig anzuerkennen. Unsere Landesregierung hat bereits beschlossen, die Bundesratsinitiative zu unterstützen. Das freut uns sehr! Durch den Antrag der Piratenfraktion kommt nun auch das Parlament ins Spiel. Wir halten die Initiative für sinnvoll und unterstützen das Ziel der Bundesratsinitiative, und weil es der Sache dient, stimmen wir dem Antrag der Piratenfraktion zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der Versorgungsausgaben ist eine der großen finanzpolitischen Herausforderungen für unser Land. Laut dem Versorgungsbericht, den die Regierung im letzten Herbst vorgelegt hat, steigen die Versorgungsausgaben in den Jahren bis 2026 von 1,126 Millionen € auf 1,706 Millionen €. Das ist ein Zuwachs von rund 51,5 %. Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steigt
von 33.400 auf rund 41.200. Für die Beamtenversorgung gilt allerdings der verfassungsrechtliche Alimentationsgrundsatz. Es handelt sich also um Pflichtausgaben. Das Land muss auf jeden Fall zahlen. Finanzielle Vorsorge tut also not. Nur so können wir sicherstellen, dass öffentliche Aufgaben nachhaltig finanzierbar bleiben und auch kommende Generationen nicht über Gebühr belastet werden. Meine Damen und Herren, die Landesregierung trifft jetzt Vorsorge, und das ist gut so.
Die Beamtinnen und Beamten haben seit 1998 auf einen Anteil ihrer Gehaltszuwächse in Höhe von 0,2 Prozentpunkte verzichtet. Diese angesparte Summe gehört deshalb ihnen und wird treuhänderisch verwaltet. Die Regelung läuft Ende 2017 aus. Aber, Herr Koch, den Hinweis kann ich mir nicht verkneifen: Die Beamtenbesoldung erfolgt aus Steuermitteln. Insofern sind das alles Steuermittel, die dort hineinfließen.
Der Vermögensbestand der Versorgungsrücklage wird Ende 2017 übrigens rund 630 Millionen € betragen. Das ist eine andere Zahl, die ich gefunden habe. Aber sei es drum. Da wollen wir uns jetzt nicht anstellen. Es ist daher sinnvoll und geboten, die in dieser Rücklage angesparten Mittel gezielt einzusetzen, um Ausgabesteigerungen bei den Pensionen abzufedern, und das Instrument der Wahl ist der neue Versorgungsfonds. Dafür richten wir ein neues Sondervermögen ein und überführen dorthin das bisherige Sondervermögen „Versorgungsrücklage“.
Das Versorgungsfondsgesetz sieht vor, das Sondervermögen jährlich um circa 77,5 Millionen € aufzustocken. Das ist - das will ich zugestehen - ein Betrag, der gern höher sein könnte. Wir werden sehen, was das Land nach Abschluss der Haushaltskonsolidierung ab 2020 hier leisten kann. Als Haushaltsgesetzgeber ist dieses Parlament frei, diese Summe jährlich durch Beschluss des Haushaltes zu erhöhen.
Um gleich mit einigen falschen Erwartungen aufzuräumen: Der Versorgungsfonds soll nicht dazu dienen, den Landeshaushalt komplett von der Zahlung der Pensionen zu entlasten. Er wird uns allerdings dabei helfen, den Anstieg der Pensionen planbar zu halten, nämlich bei 1,5 %. Darum können auch bereits ab 2018 Mittel aus dem Fonds entnommen werden. Allerdings darf der Vermögensbestand nicht unter den am 1. Januar 2018 festgestellten Bestand sinken.
Damit können die haushalterischen Auswirkungen verstetigt werden und sind besser planbar. Das ist nachhaltige Vorsorge.
Besonders wichtig ist für uns, dass auch für den Versorgungsfonds ein paritätisch besetzter Beirat eingerichtet wird, in dem neben Vertreterinnen und Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vertreten sind. Schließlich handelt es sich um das Geld der Beschäftigten. Die Verwaltung der Mittel soll wie bisher der Bundesbank übertragen werden, dort sollte das Vermögen des Fonds auch in guten Händen sein.
Auch für die Kommunen wird eine Regelung geschaffen, die eine eigenverantwortliche und flexible Verwendung der von ihnen gebildeten Versorgungsrücklage vorsieht. Das Gesetz über die kommunale Versorgungsausgleichskasse sollte dazu noch in diesem Jahr entsprechend angepasst werden.
Die Einrichtung des Versorgungsfonds, der sich aus den angesparten Geldern sowie aus jährlichen Zuweisungen nach der Anzahl der Beamtinnen und Beamten speist, ermöglicht eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsleistungen in der Zukunft. Der Versorgungsfonds ist aber auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Bediensteten, genau wie die Ankündigung der Frau Finanzministerin, den in der vergangenen Woche vereinbarten Tarifabschluss zeitgleich für die Beamten und Pensionäre in Schleswig-Holstein zu übernehmen. Das begrüßen wir sehr.
- Genau, da könnt ihr mal klatschen.
Deswegen bitte ich auch um Ihre Zustimmung zu diesen Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren von der Piratenfraktion, ich möchte das Thema der islamischen Bestattung noch einmal aufgreifen und Sie darauf hinweisen, dass es in mehreren Orten in diesem Land bereits jetzt möglich ist, sich nach islamischem Ritus und auch ohne Sarg auf kommunalen Friedhöfen bestatten zu lassen.
- Nein, nicht am Folgetag, weil wir eine Leichenschau vorschreiben.
Ich weiß nicht, wann Sie sich in der letzten Zeit damit auseinandergesetzt haben. Manchmal gibt es sogar zwei Leichenschauen. Wenn die Leichenschau in einem anderen Land stattgefunden hat, steht nämlich manchmal noch die Kripo vor der Tür. Das macht alles keinen Spaß, wenn man gerade einen Angehörigen verloren hat und sich dann mit dieser Frage beschäftigen muss.
Also, Bestattungen nach islamischem Ritus und auch nach jüdischem Ritus sind bereits möglich, vor allen Dingen auf kommunalen Friedhöfen. Aber auch immer mehr kirchliche Friedhöfe öffnen sich dafür. Es gibt eben nicht nur die kirchlichen. Deswegen, Herr König, sage ich zu dem Brief, den Sie hier vorhin verlesen haben: Es gibt kommunale Friedhöfe, und das Argument der Kirchenferne, finde ich, zieht in diesem Fall nicht.
Unser Bestattungsgesetz und auch die Friedhofssatzungen in vielen Kommunen erlauben fast alle Bestattungsformen und alle Möglichkeiten. Das Einzige, was im Moment nicht geht, ist, die Asche mit nach Hause zu nehmen, und das finde ich persönlich nach wie vor richtig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich trage heute die Worte meines Kollegen Jürgen Weber vor. Wir denken alle an ihn und wünschen ihm gute Besserung.
Meine Damen und Herren, die umfassende Studie zu Kontinuitäten und Diskontinuitäten schleswigholsteinischer Parlamentarier und Regierungsmitglieder, die das Institut für Zeit- und Regionalgeschichte im Auftrag des Landtags erarbeitet hat, ist ein wichtiger Baustein für die Zeitgeschichte unseres Landes. Das Ergebnis rechtfertigt ohne jede Einschränkung, dass wir uns hier im Parlament fraktionsübergreifend dazu entschieden haben, die Vergangenheitsaufarbeitung der biografischen Dimension der NS- und Nachkriegsgeschichte der politischen Akteure bearbeiten zu lassen. Unser Dank gilt Professor Danker und seinem Historiker-Team.
Mein Dank - sagt Jürgen Weber - gilt aber auch den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, die das Projekt begleitet haben.
Es kann in der Kürze dieser Debatte nur auf wenige Aspekte der Forschungsergebnisse eingegangen werden. Neu ist dabei nicht das auf einzelne Personen bezogene Wissen um politische Karrieren ehemaliger Nationalsozialisten in Parlament und Regierung nach 1945. Neu, wesentlich und von großer Bedeutung ist aber das wissenschaftlich fundierte Wissen um Ausmaß, Ausgestaltung, Konkretisierung und Differenzierung, um Dauer und Wirkung von Kontinuitäten in unserem Land an der Spitze von Legislative und Exekutive.
Und wesentlich ist der wissenschaftlich und politisch streitbare wie erhellende Weg, Kategorien zu finden, die eine Einordnung von Mitgliedschaft in NS-Organisationen, von Funktionsrollen in
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor 1945, von Verantwortung und Verstrickung, von ideologischer wie opportunistischer Positionierung herausarbeiten und von empirisch-quantitativen Feststellungen zu einer qualitativen Analyse kommen. Gerade diese macht Aussagen möglich, historiografisch wie geschichtspolitisch.
Exponiert nationalsozialistisch, systemtragend karrieristisch, angepasst ambivalent und oppositionell gemeinschaftsfremd - so lauten die nachvollziehbar begründeten Einordnungen der untersuchten Personen. Den Autoren der Studie gelingt es dadurch, Haltungen und Handlungen der untersuchten Personengruppen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus zu gewichten und stärker auf überprüfbare Motive und Folgen von persönlichem Handeln zu fokussieren.
Das ist allein schon deshalb von Bedeutung, weil wir mit unserer Fragestellung von Kontinuität und Diskontinuität ja interessiert sind an der Bedeutung der Fortsetzung von Karrieren nach 1945 für den Aufbau unseres Landes Schleswig-Holstein und der Entwicklung der demokratischen Kultur in unserem Land.
Nur einige wenige Zahlen: 36 % aller altersmäßig infrage kommenden Abgeordneten von 1946 bis 1982 waren gesichert vor 1945 Mitglieder der NSDAP. Bei den Regierungsmitgliedern nach 1950 waren es gar zwei Drittel, bei den Staatssekretären nach 1950 über 80 %.
Folgender Kontrast macht die Zäsur deutlich, die das Jahr 1950 dabei bedeutete: Von 1946 bis 1950 überwog im Landtag mit fast der Hälfte aller Abgeordneten die Gruppe der in der NS-Zeit Verfolgten; nur jeder 16. Abgeordnete hatte der NSDAP angehört. Umgekehrt proportional zeigten sich die Verhältnisse zwischen 1950 und 1975: Fast die Hälfte aller Abgeordneten der entsprechenden Altersgruppe waren ehemalige NSDAP-Mitglieder, im Durchschnitt war nur noch jeder Siebte ein ehemals Verfolgter. Das klingt spektakulär, und es ist spektakulär. Das sind Zahlen, die deutlich höher liegen als bei vergleichbaren Untersuchungen in anderen Bundesländern - von denen es allerdings noch nicht sehr viele gibt. Mit der uns vorliegenden Studie das sei am Rande erwähnt - sind wir weiter an Erkenntnissen als die meisten Länder, qualitativ allemal.
Zurück zu den Zahlen. Vielleicht weniger spektakulär, aber sicher gravierender sind die Ergebnisse, schaut man auf die Grundorientierungen: Nur 4 % der Abgeordneten von 1946 bis 1950, aber
20 % während der gesamten 50er-Jahre zählten zur Grundorientierung der systemtragenden und/oder exponiert nationalsozialistischen Biografien. Da diese ganz überwiegend in den Fraktionen des regierenden Bürgerblocks aus CDU, FDP, BHE und DP zu finden waren und die Zahlen bei den Regierungsmitgliedern noch höher waren, ist die politische Wirkung auf unser Land noch einmal deutlicher geworden. Hier muss weitere wirkungsgeschichtliche Forschung ansetzen.
Angesichts solcher Befunde gewinnt das oft zitierte und wenn auch provokativ gemeinte Wort des Innenministers der frühen 50er-Jahre, Paul Pagel, von der CDU von der „Renazifizierung“ des Landes einen zusätzlichen Stellenwert. Pagel wusste, wovon er sprach, war er doch das einzige Kabinettsmitglied der Regierung Bartram ohne NS-Vergangenheit.
Zur Illustration des Klimawandels im Parlament als Beispiel ein erregter Zwischenruf des Abgeordneten Meinicke-Pusch von der FDP aus dem September 1950:
"Auch wer nämlich ein goldenes Parteiabzeichen getragen hat, kann gleichwohl ein guter Demokrat sein!"
Und dennoch: Die Autoren der Studie weisen auch darauf hin, dass das Kriterium ,,Parteimitgliedschaft" allein noch keine vollständig hinreichende Grundlage für die Bewertung der Rolle vor 1945 ist. Historiker sind keine Richter, aber sie sind auch keine nur beschreibenden Chronisten, schreiben die Autoren der Studien. „Wir nennen Ross und Reiter, aber richten nicht, sondern bleiben Historiker.“
Und hier setzt exakt die aktuelle Aufgabe unseres Parlaments ein. Wir führen eine geschichtspolitische Debatte, oder präziser -
Ja, ich versuche das. Das ist ein bisschen schwierig bei der Rede eines Fremden.
- Bitte? - Wir führen eine vergangenheitspolitische Debatte. - Danke. Ich finde, das ist auch eine wichtige Debatte.
Wir reden hier oft über so viele unsinnige Dinge in diesem Haus, dass wir uns, finde ich -
- Ich weiß, dass ich mich darüber hinwegsetze. Aber vielleicht gilt ja bei mir die Gnade der späten Geburt.
Die Landtagsabgeordneten der 50er- und 60er-Jahre hatten in großer Zahl persönliche Erfahrungen - als ehemalige Nazis, angepasste Funktionsträger, in ambivalenter Haltung, oder auch als unangepasste Verfolgte. 40 solcher Debatten in den ersten beiden Wahlperioden, noch 20 in den drei folgenden Wahlperioden, und von 1967 bis 1983 haben die Autoren noch ganze drei vergangenheitspolitische Debatten identifiziert.
Ging es zunächst noch um kontroverse Themen wie Entnazifizierung, Wiedergutmachung und Euthanasie, kamen dann auch bundesweit bekannte Skandale hinzu. Da ging es um Pensionen für NS-Täter, den Heyde-Sawade-Skandal oder den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Kriegsverbrechen der Landespolizei.
Anfang der 60er- bis Mitte der 80er-Jahre trat dann das Beschweigen ein. Es gab in den 80er-Jahren eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zu dem Thema, die erstmals in diesem Parlament wieder zu einer tiefergehenden Auseinandersetzung mit diesem Thema führte. Gerade deswegen tut der Landtag gut daran, auch weiterhin an diesem Thema zu debattieren.
Ich schließe mit den Worten meines Kollegen Jürgen Weber: In diesem Sinne wünsche ich mir, dass der Landtag in der kommenden Legislaturperiode diese Arbeit an der eigenen Geschichte und ihrer Wirkung fortsetzt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die finanzielle Bezuschussung der Ersatzschulen neu geregelt und das Ministerium im Schulgesetz dazu verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren über die Entwicklung der Finanzierung zu berichten, um dem Gesetzgeber durch diese Evaluation Gelegenheit zu geben, gegebenenfalls nachzusteuern. Der Bericht der Landesregierung, für den ich mich bei Frau Ministerin Ernst und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanke, zeigt, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für Neuregelungen gibt.
Die Zuschüsse für die allgemeinbildenden Ersatzschulen sind seit 2012 um rund 8,5 Millionen € angestiegen. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass sich damit die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht nur scheinbar verbessert hat, Herr Sönnichsen.
Auch die privaten berufsbildenden Schulen stehen nicht am Rande des Abgrunds. Sie haben recht, die Landesregierung hat über die Nachschiebeliste den Gesamtzuschuss für die deutschen Privatschulen um 1 Million € gekürzt. Auch die Koalitionsfraktionen haben bei den privaten allgemeinbildenden Schulen weitere 855.000 € zur Gegenfinanzierung wichtiger Projekte herausgenommen. Besonders finanziert haben wir damit nämlich 50 zusätzliche Referendarstellen an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen.
Das bedeutet aber nicht, dass irgendeiner Privatschule etwas weggenommen wird. Das wissen Sie ganz genau. Im Schulgesetz ist nämlich ein gesetzlicher Anspruch definiert.
Diese Haushaltsvorschläge ziehen also lediglich die Konsequenzen aus der Entwicklung der Schülerzahlen und dass der Ansatz im Haushaltsentwurf vielleicht ein bisschen zu hoch bemessen war.
Also noch einmal ganz deutlich: Sollten die jetzt vorgesehenen Mittel nicht auskömmlich sein, wovon wir nicht ausgehen, müssten wir im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder an anderer Stelle nachsteuern. Erwecken Sie hier bitte also nicht den Eindruck, wir nähmen den freien Schulen etwas weg. Das tut nämlich keiner.
Was wir allerdings auch nicht tun werden, ist, über den deutschen Privatschulen ein Füllhorn auszugießen, wie es die FDP in ihren Haushaltsanträgen gefordert hat. Keine Schule in privater Trägerschaft wird Probleme wegen unserer Finanzpolitik bekommen, aber natürlich haben einige Schulen aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen finanzielle Einbußen zu verkraften.
Aus meiner Sicht ist es besonders wichtig, dass die neue gesetzliche Regelung möglichst viele Privatschulen, und zwar nicht nur aus dem WaldorfKomplex, dazu motiviert hat, sich den Herausforderungen der inklusiven Beschulung zu stellen. Da haben wir noch großen Nachholbedarf, da freue ich mich auf weitere Verbesserungen.
Die von der Landesregierung vorgelegten Zahlen widerlegen auch die immer wieder gern erhobene Behauptung, es sei in Schleswig-Holstein besonders schwierig, eine Schule in privater Trägerschaft zu gründen. Im Sommer 2017 werden gleich vier Schulen in privater Trägerschaft - drei Grundschulen und eine verbundene Grund- und Gemeinschaftsschule - ihren Betrieb aufnehmen. Die Trägerverbände der Privatschulen wissen, dass sie in der SPD einen verlässlichen Partner haben, gerade weil wir immer wieder deutlich machen, dass die vorrangige Verantwortung des Staates den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und den Schulen der dänischen Minderheit gilt.
Gleichwohl dürfen wir die gesellschaftliche Diskussion darüber nicht ignorieren, inwieweit private Bildungseinrichtungen, die vom Land nicht nur zugelassen, sondern auch subventioniert werden, gegen Artikel 7 des Grundgesetzes verstoßen, der eine „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ ausdrücklich verbietet. Der DGB hat in den letzten Wochen eine sehr interessante Studie dazu vorgelegt.
Es ist richtig: Die Rechtsprechung geht jetzt davon aus, dass ein Schulgeld von 160 € pro Monat diesen Anforderungen noch gerecht wird. Aber wir wissen alle, dass Privatschulen diese Grenzen manchmal überschreiten. Es ist richtig, dass viele
Privatschulen auch Stipendien anbieten für Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich kein oder nur ein geringeres Schulgeld leisten können. Dennoch hat kein Betreiber einer Privatschule das Recht, den Auftrag des Grundgesetzes als allgemeinverbindlich für jeden anzusehen außer für sich selbst.
Ich bitte Sie, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung dem Bildungsausschuss zu überweisen, danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen eine friedliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung der Kollegin Klahn hat mich veranlasst, mich doch noch einmal zu melden, und zwar die Aussage, die Inklusion sei möglicherweise eine weitere Sparbüchse.
Wir haben ja vorgestern in der Haushaltsdebatte von Herrn Koch schon eine Aussage zu dem ideologischen Ziel der Inklusion gehört. Mich macht es langsam etwas stutzig, wie wir hier in diesem Haus mit der Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention und der inklusiven Beschulung von Schülern umgehen.
Zu dem Thema Inklusion und Schülerkostensätze will ich nur eines sagen: Liebe Frau Kollegin Klahn, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie die Berechnungsmethode nicht so ganz verstanden haben. Die Schülerkostensätze orientieren sich an den Kosten der staatlichen Schulen. Da bilden wir eine große Summe und teilen diese durch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler.
Jetzt haben wir an den staatlichen Förderzentren das Problem - oder eher das Glück, wir wollen ja inklusiv beschulen -, dass dort immer weniger Kinder beschult werden. Das führt dazu, dass sich die Gesamtpersonalkosten auf mehr Schülerinnen und Schüler verteilen. Der Anteil sinkt.
Das hat zur Folge, dass wir die Zuschläge anpassen, damit die freien Schulen nicht schlechtergestellt werden.
Vorher hat es nicht einmal für Kinder, die inklusiv beschult werden, einen Zuschlag an die privaten Schulen gegeben. Wir haben das erstmals eingeführt. Wir zahlen für Kinder an freien Schulen, die inklusiv beschult werden, 100 % des Schülerkostensatzes und nicht nur 82 % wie für alle anderen.
Uns dann vorzuwerfen, wir würden die Inklusion als Sparbüchse benutzen, finde ich schon reichlich an den Haaren herbeigezogen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Piratenfraktion las, hatte ich plötzlich ein Bild vor meinem inneren Auge: PIRAT Breyer sucht in der Segelkammer die letzten Fetzen Tuch zusammen. Dann setzt er die Segel zum letzten Manöver wie einst Pirat Blackbeard, der sein Schiff Queen Anne’s Revenge auf die Klippen vor Beaufort setzte, um sich und sein Scherflein ins Trockene zu bringen.
Anders lässt sich dieses Sammelsurium - das sind Ihre Worte von gestern, Kollege Breyer - von Ein
zelpunkten zum Thema Whistleblowing kaum erklären. Da sollte wohl vor Weihnachten noch einmal etwas auf den Tisch.
In Ihrem Antrag vermischen Sie einen Einzelfall, die Vorfälle in der Polizeischule in Eutin, und grundsätzliche Fragen zum Thema Whistleblowing und Korruptionsbekämpfung, und dann geben Sie dem Ganzen auch noch einen kräftigen Schuss Populismus mit. Wie immer erwecken Sie den Eindruck, ohne PIRATEN gehe in diesem Land alles drunter und drüber und nichts voran.
Hinzu kommt: Der Antrag ist auch noch handwerklich schlecht gemacht - aber dazu später mehr; der Kollege Bernstein hat dazu schon einiges gesagt.
Was für ein Bild haben Sie eigentlich von der Exekutive in diesem Land, und welchen Eindruck wollen Sie der Öffentlichkeit vermitteln?
Überall Inkompetenz, Missbrauch, Intoleranz, Intransparenz - du liebe Güte! Natürlich ist in der öffentlichen Verwaltung nicht alles Gold, was glänzt, denn da arbeiten Menschen, die Fehler machen. Wenn die Fehler machen, muss das aufgeklärt werden. Aber der Generalverdacht ist langsam wirklich unerträglich.
Gerade die Verschwiegenheitspflicht ist eine der wesentlichen Dienstpflichten für Beamte. Das kann man gut finden oder nicht, aber im Moment ist das so. Das ist im Bundesrecht geregelt, im Beamtenstatusgesetz. Dort heißt es in § 37 Absatz 2 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Im Übrigen bleiben die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen … unberührt.“
So viel zu der Behauptung, es sei nirgendwo geregelt.
Dem Landesgesetzgeber verbleibt diesbezüglich überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz. Ihr An
trag läuft komplett ins Leere. Damit ist Ihr Antrag in dem Punkt erledigt.
Sie fordern eine anonyme Internetplattform für Hinweise auf mutmaßliche Straftaten und Dienstpflichtverletzungen. Das brauchen wir nicht. Schon heute können sich Hinweisgeber bei Verdacht auf korruptive Handlungen in der öffentlichen Verwaltung anonym an den Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein wenden. Den gibt es übrigens schon seit 2007. Er ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern agiert als legitimierter Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden. Auch ohne Internetplattform sind seit der Einrichtung dieser Stelle insgesamt 562 Hinweise eingegangen. Sieh da, sieh da!
Aus Ihrem besonderen Verhältnis zum öffentlichen Dienst heraus fordern Sie auch noch, dass darüber hinaus jede Dienstpflichtverletzung - oder was man dafür hält - anonym angezeigt werden kann.
- Herr Kubicki, ich bringe gleich noch ein Beispiel. Das wird Ihnen gefallen.
Welchen Beweiswert hätte denn so ein anonymer Hinweis? - Keinen! Das ist eine Einladung zur Denunziation. Das haben unsere Beschäftigten definitiv nicht verdient.
Die PIRATEN fordern außerdem die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für interne Ermittlungen. Diese soll - laut Begründung - „die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes aus der Zuständigkeit des Innenministeriums übernehmen.“ Ich dachte bisher, strafrechtliche Ermittlungen führe ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Aber vielleicht habe ich da ja etwas falsch verstanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiter fordern die PIRATEN eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes - das ist eigentlich mein Highlight - und wollen so sicherstellen, dass die Anzeige von Straftaten nicht mehr disziplinarisch verfolgt wird. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt zwar klar, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit hat, Einschränkungen des Legalitätsprinzips - sic: Legalitätsprinzip - zugunsten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorzunehmen. Aber der vollständige Verzicht auf ein Disziplinarverfahren bei ei
nem Dienstvergehen - und das ist nun einmal der Bruch der Verschwiegenheitspflicht ist das falsche Signal; denn ein Punkt, liebe PIRATEN, lassen Sie bei Ihren Anträgen völlig außer Acht: Nicht alles, was mir persönlich nicht gefällt, ist strafbares Handeln, das eine Anzeige oder Dienstpflichtverletzung rechtfertigt. Sollen Beamte künftig Ankläger und Richter in einer Person sein?
Dazu mein Beispiel: Ein Steuerbeamter ist zuständig für die Steuerakten eines bekennenden Rechtsextremisten. Das soll vorkommen. Aus eigener politischer Überzeugung gibt dieser Steuerbeamte Informationen über die persönlichen Vermögensverhältnisse dieses Steuerpflichtigen an die Presse, um dessen politische Arbeit zu diskreditieren. Ein Bruch des Steuergeheimnisses, ein Bruch der Verschwiegenheitspflicht. Unzweifelhaft ein Dienstvergehen, auch wenn ich persönlich vielleicht Sympathie für die Motive hege. Und das soll ohne Konsequenzen bleiben? - Ich finde, das kann nicht sein. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gemeinwesen das hat die Kollegin Nicolaisen zu Recht ausgeführt - finanziert sich durch Steuern, Gebühren und Beiträge. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist Teil dieses Systems zur Finanzierung von gemeindlichen Aufgaben. Die Grundsätze der gemeindlichen Einnahmebeschaffung sind in Schleswig-Holstein - wie in anderen Bundesländern übrigens auch - in der Gemeindeordnung geregelt.
Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, liebe Frau Kollegin Nicolaisen, ergibt sich mittelbar aus § 76 Absatz 2 der Gemeindeordnung und nicht unmittelbar aus dem KAG. Insofern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, läuft Ihr Gesetzentwurf ins Leere. Wissen Sie es nicht besser, oder war das etwa Absicht? Das kann ich mir eigentlich nicht denken. Der Gesetzentwurf des Kollegen Kalinka in der letzten Legislaturperiode war ja durchaus vollständig. Sie sollten dann doch so weit gehen, ihn richtig abzuschreiben.
Aber Sie sind in guter Gesellschaft, auch die PIRATEN wissen es nicht besser und machen deutlich: Sie haben nicht wirklich verstanden, wie das System der kommunalen Einnahmebeschaffung funktioniert. In der Gemeindeordnung festgelegt ist nämlich ein Vorrang der Gebühren- und Beitragserhebung vor der Steuererhebung, wie übrigens auch in den Gemeindeordnungen anderer Bundesländern, auch in Baden-Württemberg, das so gern als Beispiel angeführt wird.
Hinzu kommt, dass die Kommunen kaum eigene Möglichkeiten haben, Steuern zu erheben. Ihren Anteil an den Gemeinschaftsteuern erhalten sie über das Land beziehungsweise über das FAG; das wissen wir. Deswegen ist das Land in finanziellen Angelegenheiten auch der Sachwalter der Kommunen. Deswegen müssen alle gesetzlichen Regelungen, die in die Finanzausstattung der Kommunen eingreifen, sorgfältig diskutiert und geprüft werden.
Die kommunale Landschaft in Schleswig-Holstein ist durchaus als heterogen zu bezeichnen. Da scheint Wahlfreiheit auf den ersten Blick das Mittel der Wahl zu sein. Tatsächlich haben die Kommunen aber seit 2012 bereits ein Wahlrecht. Sie können sich nämlich entscheiden, ob sie Ausbaubeiträge in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhe
ben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2014 die Voraussetzungen dafür beschrieben. Ein weiter gehendes kommunales Wahlrecht kann ich mir auch im Hinblick auf den Rechtsfrieden im Land nur sehr schwer vorstellen. Das hat nichts mit einer Missachtung von kommunaler Selbstverwaltung und auch nichts mit Besserwisserei zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach unserer Auffassung ist der Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ungerecht und im Ergebnis für die Gemeinden nicht finanzierbar. Die Erschließung mit Infrastruktur für Straße, Wasser, Abwasser und Elektrizität ist Voraussetzung für die Bewohnbarkeit eines Hauses. Deshalb sind die Kosten für Einrichtung und Erneuerung den Grundeigentümern als Vorteil zuzurechnen. Deswegen müssen sie sich daran finanziell beteiligen.
Die Herstellung und der Ausbau von Erschließungsanlagen müssten bei einem Verzicht auf Beiträge aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden, wozu viele Kommunen vermutlich gar nicht in der Lage wären.
Außerdem wären dann alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt - unabhängig davon, ob sie diese Anlagen nutzen oder ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung durch die Erschließung der Grundstücke kommt dagegen nur den Eigentümern zugute, und die Lasten sollen alle tragen? Wir finden: Das ist nicht gerecht. Das sage ich noch einmal.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe auch Verständnis für die Sorge von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen, durch die Erhebung von Ausbaubeiträgen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Ich habe 23 Jahre lang in einem Kommunalparlament gesessen und das können Sie sich vorstellen - mich mehrfach mit dieser Thematik beschäftigen müssen.
Um dies zu vermeiden, haben die Gemeinden die Möglichkeit, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren sowie bei Festsetzung der Beträge auch Härtefälle zu berücksichtigen. Auch Vorleistungen sind möglich, sodass die Belastung planbar ist.
Ich sage ganz klar, dass ich die Städte und Gemeinden in der Pflicht sehe, diese Instrumente verant
wortlich und bürgerfreundlich einzusetzen. Dabei gibt es garantiert noch Optimierungsbedarf.
Auch beim Umfang der Ausbaumaßnahmen und damit bei den anfallenden Kosten sollten die Bürgerinnen und Bürger einige Worte mitzureden haben. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Planung öffentlich vorzustellen und Anregungen und Bedenken der Betroffenen zu berücksichtigen. Einen Luxusausbau auf Kosten von Anliegern darf es nicht geben.
Meine Damen und Herren, es ist nie leicht, darüber zu sprechen, Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Über Entlastung zu sprechen, ist immer einfacher und selbstverständlich populärer.
In dieser Diskussion sollten wir uns aber nicht von populären Argumenten leiten lassen, sondern von der finanziellen Situation unserer Kommunen und dem Wohl aller Bürgerinnen und Bürger. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nicolaisen, ein Lob für die gute Recherche. Die Anhörungsunterlagen aus dem alten Verfahren haben wir uns natürlich auch noch einmal angeguckt. Und für alle, die sich nicht erinnern: Die kommunalen Landesverbände und auch der Staatssekretär im Innenministerium, zuständig für die Kommunalaufsicht, haben diesen Vorschlag damals vehement abgelehnt. Wer das im Plenarprotokoll nachlesen will, findet es dort.
Also, Respekt. Ich wollte drei Sachen zu dem Vorschlag der FDP sagen. Herr Garg, das ist dann konsequent. Das finde ich dann wenigstens konsequent. Das könnte man so machen. Ich würde heute sagen: Im Ergebnis bezahlen dann die Steuerzahler die Erschließung von privaten Grundstücken.
Dann stellt sich die Frage: Soll das nur für die Straßen gelten oder auch für Gas, Abwasser, Elektrizität und Wasser? Das ist dann der nächste Punkt, über den man nachdenken muss. Das kann man machen, aber das werden wir dann sehen.
- Nein, Beiträge werden ja auch erstmalig erhoben, wenn Sie ein Grundstück erschließen. Und wenn Sie alle Beiträge abschaffen und ausschließen wollen, dann müssen wir uns auch darüber unterhalten.
- Wenn Sie den Kanal erneuern.
Wir diskutieren das im Ausschuss, ich glaube, da kommen wir dann auch sachlich weiter.
Ich will auch mit dem Gerücht aufräumen, in Baden-Württemberg sei es nicht erlaubt. Auch die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht in § 78 den Einnahmebeschaffungsgrundsatz vor: zuletzt aus Steuern. Damit ist klar: Alle anderen Einnahmen gehen vor.
Was die wiederkehrenden Beiträge angeht, da haben wir - und deswegen sind viele Gemeinden in Schleswig-Holstein, so glaube ich, noch ein bisschen zurückhaltend damit - erst seit 2014 durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich eine klare Grundlage, auf welcher Basis man das machen kann. Ich weiß, dass Husum damit jetzt angefangen hat. Da werden wir ja sehen, wie die damit zurechtkommen, ob das wirklich so praktikabel ist und wie sich das realisieren lässt.
Ich fände das persönlich auch eine gute Möglichkeit, das zu verteilen; denn ich habe es gesagt: Ich war 23 Jahre in einer kommunalen Vertretung. Sie können mir glauben: Ich habe mit vielen Menschen zu tun gehabt, die genau vor der Situation standen. Wir haben aber in der Kommune auch immer einen Weg gefunden, den Menschen in dieser Situation zu helfen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor vielen Jahren sagten böse Zungen, der Unterschied zwischen Schleswig-Holstein und einem Joghurt bestehe darin, dass letzterer Kultur habe. Das hat sich gründlich geändert, wie der Kulturbericht der Landesregierung zeigt, für den ich der Ministerin herzlich danke.
Kultur hat in unserem Land in den letzten vier Jahren einen neuen Stellenwert bekommen - und das, sehr geehrte Frau Ministerin Spoorendonk, liebe Anke, ist vor allem Ihr Verdienst.
Unter Ihrer Verantwortung kann nach längerer Zeit des bloßen Verwaltens endlich wieder einmal von konzeptioneller Kulturpolitik die Rede sein. Sie haben einen gesamtgesellschaftlichen Dialog initiiert und inspiriert, der in die Kulturperspektiven Schleswig-Holsteins, unsere Kulturleitlinien eingemündet ist.
In den letzten vier Jahren hat der Zwang zur Haushaltskonsolidierung nicht dazu geführt, dass es zu einem Kahlschlag in den kulturellen Strukturen und Angeboten in unserem Land gekommen ist, nach der Devise: „Brot statt Spiele“. Im Gegenteil: Unter Rot-Grün-Blau konnte der Kulturhaushalt von rund 26,7 Millionen € im Jahr 2013 auf fast 33 Millionen € 2016 gesteigert werden, ein Plus von rund 20 %!
Zugleich haben wir im FAG die Mittel für die Förderung der kommunalen Theater sowie die Mittel für das Bibliothekswesen erhöht. Das beweist: Wir reden nicht nur schön über Kultur, sie ist uns auch etwas wert. - Jetzt könnt ihr klatschen.
Die Bilanz ist wirklich beeindruckend, aber es gibt auch noch viel zu tun. Die Ministerin nennt in ihrem Bericht unter anderem die Themen Digitalisierung und Integration. Ich will drei andere Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht einer weiteren Bearbeitung bedürfen.
Wir haben uns in den vergangenen Jahren mehrfach mit den Strukturen und Inhalten der politischen Bildung und mit der Gedenkstättenarbeit beschäftigt. Dennoch müssen wir nahezu in jedem Jahr feststellen, dass die Besucherzahlen im Jüdischen Museum Rendsburg ein neues Tief erreicht haben. 2015 haben sich nicht einmal mehr 5.000 Besucher in dieses Haus verirrt, während man in vielen anderen Städten, die Jüdische Museen besitzen, oft sehr lange für eine Eintrittskarte anstehen muss. Hier müssen wir über neue Wege nachdenken.
Zweites Beispiel: Wir haben mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes den Blickwinkel wieder weg von der weitgehend wirtschaftlich dominierten Betrachtungsweise hin zum Erhalt unseres kulturellen Erbes verändert. Natürlich wissen wir, dass dies bei den betroffenen Eigentümern auch Ängste, Sorgen und Befürchtungen auslöst - seien sie begründet oder unbegründet. Hilfreich war in jedem Fall die Einsetzung eines Ombudsmanns. Aber
wir müssen die Informationsangebote in Form und Inhalt weiter verbessern, um die Menschen aufzuklären und zu beruhigen, anstatt sie zu verunsichern.
Drittes Beispiel: Wir haben seit Jahren über den weiteren Umgang mit der sogenannten Neulandhalle als Objekt der historischen und politischen Aufklärung debattiert, sind jedoch noch immer nicht zu einer befriedigenden Lösung gekommen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob uns dies angesichts des hohen Investitionsbedarfs und des Standorts in Zukunft gelingt. So sehr ich mich über die Bundesförderung für Schloss Gottorf oder die Synagoge in Lübeck freue: Mit einem kleinen Bruchteil dieser Millionen wäre auch das Projekt Neulandhalle inzwischen weiter.
And now to something completely different.
- Ja, fluently!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das diskutiere ich mit den Kollegen gleich noch einmal aus. - Jeder von uns weiß, dass die Vermittlung von Kultur nicht früh genug ansetzen kann. Darum stärkt das Programm „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ die kulturelle Arbeit der Schulen, in denen Künstlerinnen und Künstler als Kulturvermittler eingesetzt werden. Ihre Aufgabe ist es, die Schulen mit den kulturellen Einrichtungen vor Ort und in der Region zu vernetzen. Der Bericht der Landesregierung zeigt, wie vielfältig die dabei gewählten Formen sind. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Programm auch in Zukunft fortsetzen können, denn ohne kulturelle Bildung fehlt uns etwas in diesem Land.
Ich hätte mich gefreut, wenn uns zur Behandlung der beiden Berichte mehr Zeit zur Verfügung gestanden hätte. Darum sollten wir die Diskussion im Bildungsausschuss fortsetzen, sodass ich bitte, den Bericht der Landesregierung dem Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer sehr über so eine engagierte Debatte über Kommunalfinanzen. Ich danke der Ministerin für ihren ausführlichen Bericht.
Worum ging es eigentlich? Obwohl auch die Kommunen Steuern in Rekordhöhe einnehmen, steht vielen das Wasser bis zum Hals. Das ist nichts Neues.
Seit Jahren wächst der kommunale Schuldenberg. Gerade die hoch verschuldeten Kommunen stecken häufig in einem Teufelskreis. Sie erhöhen Steuern, Gebühren und Beiträge, schränken kommunale Leistungen ein und sparen bei Investitionen. Die meisten von ihnen schaffen es jedoch trotz aller Sparmaßnahmen nicht einmal ansatzweise, ihre Schulden abzubauen. Gleichzeitig investieren sie infolge der Einsparungen immer weniger.
Auf diese desolate Situation der Kommunen hat der Bund im vergangenen Jahr mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz reagiert. Vor allem das will ich an dieser Stelle gern hinzufügen - unseren SPD-Kollegen im Bundestag ist es zu verdanken, dass wir heute über die Verteilung in Schleswig-Holstein überhaupt debattieren können.
Meine Damen und Herren, aufgrund des leider nach wie vor bestehenden Kooperationsverbots im Bildungsbereich - Klammer auf: das hatten wir heute schon einmal - war die Krücke des kommunalen Investitionsfonds nötig. Aus diesem Fonds von 3,5 Milliarden € sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur und/oder Bildung gefördert werden.
Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben im letzten Jahr sehr schnell gemacht und die für die Umsetzung in Schleswig-Holstein erforderliche Förderrichtlinie im Oktober 2015 veröffentlicht. Das Gesetz galt ab 1. Juli.
Nein, im Moment nicht. Ich bin nämlich nicht sicher, ob ich die Rede ohne Husten zu Ende bringe. Ich bitte um Entschuldigung.
Die Regelungen dieser Förderrichtlinie stoßen nun zum wiederholten Male auf die Kritik der Opposition.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, so habe ich in meiner Ausbildung gelernt. Was hat der Bundesgesetzgeber beschlossen? Erstens. Der Bund wollte bewusst finanzschwache Kommunen fördern, nicht alle. Die Auswahl, die die Landesregierung in diesem Fall getroffen hat, nämlich die Beschränkung auf die 47 Kommunen, ist begründet und für uns nachvollziehbar; denn das sind, liebe Kollegin Nicolaisen, genau die Kommunen, die, wie Sie sagen, aus dem letzten Loch pfeifen.
Zweitens. Der Bund hat im Gesetz die Förderbereiche definiert, für die die Mittel verwendet werden dürfen, es den Ländern aber freigestellt, eine
Auswahl zu treffen. Die Landesregierung hat sich entschieden, die Förderung auf die energetische Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten zu konzentrieren. Das bedeutet, in Schleswig-Holstein stehen aus dem Bundesprogramm fast 100 Millionen € für Investitionen in Schulgebäude, Schulsporthallen und Kindertagesstätten zur Verfügung. Das ist eine Menge Geld. Damit kann man ganz schön viele Gebäude modernisieren.
Da geht es nicht nur um Dämmplatten, sondern auch um neue Fenster und Heizungsanlagen in Schulgebäuden und Turnhallen. Wenn man sich dann hinterher einmal die Abrechnung anguckt und sieht, was man an Heizkosten spart, dann weiß man auch, warum das energetische Sanierung heißt.
- Ich komme dazu, Herr Garg! - Es entspricht unserem politischen Schwerpunkt seit 2012. Wenn Sie uns in den letzten vier Jahren zugehört haben, dann wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, was unserer Küstenkoalition vor allem wichtig ist: Bildung, Bildung, Bildung.
Wir wollen nicht mit der Gießkanne vorgehen, sodass jeder ein bisschen bekommt, sondern das Geld soll da ankommen, wo es am nötigsten gebraucht wird. Auch wenn der schleswig-holsteinische Gemeindetag dies seinerzeit als Benachteiligung des ländlichen Raums kritisiert hat, bleibt festzustellen: Nicht jeder Schulträger ist auch finanzschwach. Das war ja eine der Bedingungen, siehe oben.
- Und nicht jede Gemeinde ist Schulträger! Auch das ist richtig, Herr Dornquast!
Meine Damen und Herren, natürlich würde ich mir auch wünschen, dass die Kommunen mit ihren Planungen weiter wären. Aber wenn man weiß, wie kommunale Entscheidungsprozesse laufen, ist das vielleicht auch gar nicht so erstaunlich. In vielen Kommunen werden die Haushaltsberatungen im Oktober 2015 in vollem Gange, wenn nicht sogar abgeschlossen gewesen sein. Wenn nicht gerade eine fertige Planung in der Schublade lag, braucht auch diese ihre Zeit. Ob die Schuld dafür nun bei der Landesregierung liegt, wage ich doch zu be
zweifeln. Hinzu kommt, dass das Bundesprogramm, wie seinerzeit das Konjunkturpaket II, zeitlich sehr ehrgeizig angelegt war. Dies hat der Bund jetzt erkannt. Er arbeitet an der Verlängerung der Fristen, was ich nur begrüßen kann.
- Herr Koch, nun kann ich mir Folgendes nicht verkneifen: Das Konjunkturpaket II war seinerzeit auch kein Ruhmesblatt für die damalige Landesregierung. Die Regierung Carstensen brauchte nämlich damals Monate, um überhaupt festzustellen, welche Beträge welcher Empfänger bekommen sollte und welche Verteilungsquoten man im Land festlegen soll. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass wir damals sehr lange auf Förderbescheide gewartet haben und uns in Berlin immer rechtfertigen mussten, warum wir denn noch kein Geld ausgegeben haben.
Also, da einmal ganz leise! Deswegen habe ich vorhin ausdrücklich betont, dass wir sehr schnell waren mit der Förderrichtlinie. Die Frau Ministerin hat außerdem darauf hingewiesen, dass für die Kommunen keine Notwendigkeit besteht, schnell statt sorgfältig zu planen. Das Geld ist fest zugesagt. Es gibt ein zugewiesenes Budget; das ist ihnen sicher. Ich zitiere den früheren Kollegen Hans Müller: Ich rate in der Angelegenheit zur Gelassenheit. - Ich warte auf den Bericht, den die Ministerin uns im Finanzausschuss zum Ende des Jahres angekündigt hat. Ich denke, dann werden sich die Zahlen deutlich verändert haben.
In den Ausschüssen in meiner Kommune, in denen ich mitarbeite, haben wir in fast jeder Sitzung einen Antrag auf Förderung aus diesem Programm beschlossen, also eine Schulbau- und Kita-Baumaßnahme beantragt. Aber der Haushalt ist natürlich noch nicht beschlossen, und natürlich wird unsere Verwaltung den Antrag erst dann stellen, wenn die Stadtvertretung den Beschluss gefasst hat. Ich bin also ganz zuversichtlich, dass wir es dick schaffen, das Geld auszugeben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehrenamtliches Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Es sind Gemeinsinn und gelebte Solidarität, die Gemeinschaft erfahrbar machen. Viele gemeinnützige Leistungen wären ohne freiwilliges Engagement gar nicht möglich. Jeden Tag leisten Ehrenamtliche ihren Beitrag zur Stärkung unserer Gesellschaft. Damit meine ich Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, Betreuerinnen und Betreuer in Sportvereinen, bei der Jugend- und der Seniorenarbeit, Helferinnen und Helfer bei den Tafeln oder all jene, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Die Liste ließe sich unendlich fortsetzen.
- Die Kollegen klatschen schon im Vorwege, denn all denen, die sich ehrenamtlich engagieren, danke ich an dieser Stelle auch im Namen der SPD-Landtagsfraktion ganz herzlich für ihren Einsatz.
- Großartig!
Auch von mir geht noch einmal ein Dankeschön an das Ministerium für die Beantwortung der Großen Anfrage und die umfangreiche Bilanz zum Thema Ehrenamt im Land.
Folgende Punkte sind mir besonders aufgefallen.
Erstens. Der Anteil der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die sich ehrenamtlich engagieren, ist von 2009 bis 2014 angestiegen, und zwar auf 42,7 %. Das hat mich persönlich erstaunt, weil wir, wenn wir mit Ehrenamtlern reden, eigentlich immer gegenteilige Botschaften bekommen. Das finde ich eine sehr erfreuliche Botschaft.
Da passt die zweite, die heißt: Die Bereitschaft, sich zu engagieren, ist bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ungebrochen hoch. Auch das finde ich sehr erfreulich.
Drittens. Gleichzeitig sind die höchsten Anteile der Engagierten vor allem bei den Menschen im Alter zwischen 30 und 49 Jahren zu finden
- das andere kommt gleich -, also bei denen, die voll im Beruf stehen und vielleicht noch eine Familie zu versorgen haben. Auch das hat mich persönlich überrascht, weil wir die nicht immer so einschätzen, dass sie das tatsächlich tun. Praktisch habe ich mich daran erinnert - ich bin gerade raus aus dieser Schicht
- ja, danke -: Kindergarten, Schule, da war in der Tat viel ehrenamtliches Engagement.
- Danke, aber ein bisschen älter sehe ich doch aus. Bin ich ja auch schon.
Die zweite Gruppe, die sich groß engagiert - das wundert uns nicht, Birgit, jetzt bist du wieder da
bei -, sind die Menschen zwischen 50 und 64 Jahren.
- Ich darf das!
Viertens. Der Anteil der Menschen, die sich in individuell organisierten Gruppen ehrenamtlich engagieren - das ist der Punkt, auf den die Ministerin vorhin schon eingegangen ist -, ist weiter gestiegen - zulasten der Vereine, der Verbände und auch der Parteien. Wir haben es bei der letzten Kommunalwahl teilweise schmerzlich merken müssen, dass wir unsere Listen nicht mehr gefüllt bekamen, während ehrenamtliche Bürgerinitiativen in einer Gemeinde für oder gegen irgendetwas Zulauf finden.
In den letzten Jahren haben wir durchaus Anstrengungen unternommen, um die Zahl der ehrenamtlich Engagierten weiter zu steigern, ihre Arbeit zu unterstützen und ihr Engagement zu würdigen. Angesichts des demografischen Wandels ist das auch dringend nötig, ehrenamtliches Engagement tut not. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen.
Mit der neuen Ehrenamtskarte wurden die Eingangsvoraussetzungen vereinfacht: Schon wer drei Stunden pro Woche ehrenamtliche Arbeit leistet, kann die Karte beantragen. Und wir haben die Jugendleiterinnen und Jugendleiter in den Kreis der Berechtigten aufgenommen. Trotzdem gilt: Alle, die sich dem Ehrenamt verbunden fühlen, sollten weiterhin für die Bonuspartnerschaften werben, damit die Ehrenamtskarte noch attraktiver wird. Sicherlich wird niemand wegen dieser Karte ein Ehrenamt annehmen, aber vielleicht ist sie doch ein Anreiz und trägt zur positiven Entscheidung bei. Auf jeden Fall ist sie für diejenigen, die die Vergünstigungen in Anspruch nehmen, ein kleines Dankeschön für ihren Einsatz.
Der weitere Punkt, den ich natürlich auch in der Eigenschaft als feuerwehrpolitische Sprecherin ansprechen möchte, ist die finanzielle Unterstützung, die das Land dem Feuerwehrverband in den letzten Jahren zukommen lässt. Damit konnten die Feuerwehren eine große Marketing- und Imagekampagne realisieren. Wer durchs Land fährt, sieht überall die bunten Plakate mit der Feuerwehr. Das macht