Zunächst habe ich einige Krankmeldungen zu verkünden. Von der CDU-Fraktion hat sich krankgemeldet Jens-Christian Magnussen, von der SPDFraktion Dr. Gitta Trauernicht und von der FDPFraktion Dr. Ekkehard Klug. Wir wünschen der Kollegin und den Kollegen von dieser Stelle aus gute Besserung.
Beurlaubt ist heute Dr. Kai Dolgner. Dafür gibt es wahrscheinlich keinen traurigen Anlass; aber jedenfalls ist er beurlaubt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch einige Gäste begrüßen, was ich sehr gern tue. Bitte begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei, Schönberg. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs - GRfW
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/827
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/620
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Vielen Dank. Ich denke, trotz des Umfangs der Vorlagen ist die Gefechtslage klar. Deswegen möchte ich auf die jeweiligen Drucksachen verweisen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen umfassenden Bericht. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete der CDU-Fraktion und Fraktionsvorsitzende Johannes Callsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Behandlung des Landesmindestlohngesetzes und des Korruptionsregistergesetzes erreicht die ideologische Verblendung der rot-grün-blauen Koalition in Schleswig-Holstein einen neuen Höhepunkt.
Sie reden von Mittelstand, aber Sie tun alles, um Mittelstand in diesem Land zu behindern und Arbeitsplätze zu gefährden. Sie gefährden damit nicht nur die Zukunft des Landes, sondern auch die Zukunft der Menschen, die hier zwar ganz gut leben können, aber keine Chance haben, entsprechende Arbeitsplätze zu finden. Handwerk, Landwirtschaft, Mittelstand und Fischerei werden von Ihnen derart in ihrer Existenz gegängelt und gefährdet, dass einem angst und bange werden muss.
Das Korruptionsregistergesetz etwa stellt Unternehmer unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung für mittelständische Handwerker aus. Ist das etwa Ihr Verständnis von Rechtsstaat? Niemand duldet Korruption, und deshalb gibt es ausreichende Straftatbestände. Die Eintragung in Ihr Register allerdings stellt Unternehmen an den Pranger, und zwar auch schon dann, wenn sich ein leitender Angestellter ohne Wissen des Chefs und des Inhabers der Korruption schuldig macht, oder schon dann, wenn es keine vernünftigen Zweifel gibt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Mittelalter, aber nicht mittelstandsfreundliche Politik des 21. Jahrhunderts.
Der unbestimmte Rechtsbegriff des vernünftigen Zweifels wurde in der Anhörung zu Recht vom Landeskriminalamt gerügt. Oder soll bei Ihnen etwa der Wirtschaftsminister nach Gutdünken entscheiden?
Was ist eigentlich, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird? Auf all diese Probleme und Fragen haben Ihre Fachleute Sie hingewiesen. Selbst der Generalstaatsanwalt schließt sich dem an und fürchtet eine massive Mehrbelastung der heute schon überlasteten Staatsanwaltschaften.
Und was tut diese Regierung in ihrer rot-grün-blauen Verblendung? Der Ministerpräsident weist lediglich darauf hin, dass dieses Gesetz ja bereits in Hamburg beschlossen wurde nach dem Motto: Was interessieren mich die Bedenken meiner Fachleute? Was in Hamburg gut geht, wird wohl auch in Schleswig-Holstein gut gehen.
Noch dramatischer werden allerdings die Folgen durch Ihr Mindestlohngesetz. Auch dieses peitschen Sie ohne Rücksicht auf Verluste durch die Ausschüsse. Eine mündliche Anhörung lehnen Sie ab, weil Sie wahrscheinlich unter dem Tisch versunken wären, wenn Ihnen Menschen mit Behinde
Genau das ist nämlich die Folge. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ist soziale Politik für Schleswig-Holstein? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Die kommunalen Landesverbände stellen in ihrer Stellungnahme die Zukunft zahlreicher Angebote im kulturellen Bereich, in Kindertagesstätten, in Musikschulen, in Volkshochschulen und bei der Betreuten Grundschule sowie in anderen Bereichen infrage. Deshalb ist eine Klarstellung im Gesetz dringend erforderlich, damit diese für unsere Gesellschaft wichtigen Bereiche nicht durch Ihr Mindestlohngesetz komplett den Bach heruntergehen. Aber auch das scheint Ihnen völlig egal zu sein.
- Herr Kollege, wenn Sie sich einmal ernsthaft mit dem Ergebnis der Anhörungen auseinandersetzen würden, dann würden Sie die Problematik kennen.
Die Integrationsbetriebe in diesem Land zahlen nämlich mindestens branchenspezifische Mindestlöhne, Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes aber würden zu derartigen Wettbewerbsverzerrungen führen, dass Arbeitsplätze gefährdet sind. Ihr Landesmindestlohngesetz führt zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt. Die Dienstleistungsgesellschaft Kappeln Sie alle haben heute Morgen ganz aktuell die Briefe und die E-Mails erhalten - müsste sich mit ihren 70 Mitarbeitern vom Markt abmelden und geschlossen werden. Das ist die Dramatik, und dieser Integrationsbetrieb wird nicht das einzige Opfer in Schleswig-Holstein bleiben.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ist das Ergebnis Ihrer Politik. Herr Ministerpräsident, das ist in der Tat ein Skandal für SchleswigHolstein.
Wir fordern Sie im Interesse dieser betroffenen Menschen auf, Klarstellungen in Ihrem Entwurf eines Mindestlohngesetzes vorzunehmen. Hierzu legen wir Ihnen heute einen Änderungsantrag vor.