Protocol of the Session on February 19, 2014

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 18. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die Abgeordneten Herr Jens-Christian Magnussen und Frau Anita Klahn. Wir wünschen beiden gute Genesung.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 18/1599 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt:

Änderung der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Dringlichkeitsantrag der FDP Drucksache 18/1599

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich lasse abstimmen über die Dringlichkeit des Antrags Drucksache 18/1599. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich nicht, damit ist die Dringlichkeit bejaht.

Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 21 A in die Tagesordnung einzureihen und sofort ohne Aussprache in der Sache abzustimmen. Wer also dem Antrag Drucksache 18/1599 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 12, 19, 22, 26, 27, 29 bis 31 sowie 33 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 32 und 37. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 7 und 23, Gesetzentwurf und Antrag zum Fracking-Verfahren in Schleswig-Holstein, sowie die Tagesordnungspunkte 8 und 16, Anträge zur Jugendarbeitslosigkeit in der EU und

zum Arbeitsprogramm 2014 der Europäischen Kommission. Anträge zu einer Fragestunde liegen nicht vor.

Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 18. Tagung. Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist keine Mittagspause vorgesehen. Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Jakob-Struve-Gemeinschaftsschule aus Horst. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Der Herr Abgeordnete Burkhard Peters hat heute Geburtstag. - Lieber Herr Peters, herzlichen Glückwunsch im Namen des Hauses!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde

Auswirkungen der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes auf den Markt- und Beleihungswert von Immobilien

Antrag der Fraktion der FDP

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass für unseren Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde sind Berichte aus der letzten Woche, wonach Eigentümer im Kreis Steinburg Probleme bekommen haben, nachdem ihre Immobilien unter den besonderen Denkmalschutz gestellt worden sind. Sie haben Probleme mit den kreditfinanzierenden Instituten und Versicherern bekommen, die erklären, dass der Wert ihrer Immobilien gesunken sei und dass deshalb entweder ein Nachsicherungsverlangen gestellt werden oder eine Kreditkündigung erfolgen müsse. Gleichzeitig erklären Versicherer, dass sie Denkmale, die unter besonderen Denkmalschutz gestellt werden, kaum noch versichern können beziehungsweise dass die Policen

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eine Größenordnung erreichen, die von Eigentümern kaum noch zu stemmen ist.

Nun wollen wir nicht - wie es vordergründig anklang - Panik verbreiten. Wir wollen auch nicht in die Diskussion eingreifen, das Denkmalschutzgesetz zu novellieren, sondern wir wollen auf ein Problem hinweisen, das momentan viele Menschen in Schleswig-Holstein berührt und das durch die aktuelle Gesetzesregelung bedauerlicherweise nicht aufgegriffen wird, Frau Ministerin. Deshalb soll die Aktuelle Stunde von uns aus dazu dienen, etwas zur Entspannung beizutragen und Eigentümerinnen und Eigentümer von 16.000 einfachen Denkmalen davor zu bewahren, schlaflose Nächte zu bekommen.

(Beifall FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei dem aktuell vorliegenden Entwurf eine Reihe von Problemen, von denen ich glaube, dass die regierungstragenden Fraktionen oder aber das Ministerium davon noch keine ausreichende Kenntnis hatten. Derzeit gibt es einen doppelten Denkmalbegriff: einfache Denkmale, die keinerlei Genehmigungsvorschriften unterliegen, und besondere Denkmale, die ins Denkmalbuch eingetragen sind und bei denen bauliche Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen, Frau Ministerin. Die Landesregierung plant nun, den Denkmalbegriff mit dem neuen Denkmalschutzgesetz zu vereinheitlichen. Das bedeutet: Die besonderen Denkmale bleiben Genehmigungspflichten unterlegen, die einfachen Denkmale müssen neu eingestuft werden. Es wird entschieden, ob sie weiterhin Denkmale sind oder nicht. Werden sie als denkmalwürdig eingestuft, dann unterliegen auch sie mit dem Inkrafttreten des Gesetzes den besonderen Genehmigungspflichten, was natürlich Auswirkungen auf den Verkehrswert der Immobilie hat.

Es ist deshalb festzuhalten: Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz wird es zwar erst einmal weniger Denkmale geben, weil einige einfache Denkmale wegfallen, aber es wird mehr Denkmale geben, die Genehmigungspflichten unterliegen. Die Eigentümer dieser jetzt noch einfachen Denkmale werden von der Novelle betroffen.

Das besondere Problem besteht darin, dass die Landesregierung vergessen hat, eine Übergangsregelung für derzeit einfache Denkmale einzuführen. Das heißt, mit dem Inkrafttreten der Novelle werden zunächst alle einfachen Denkmale automatisch unter Schutz gestellt, bis durch die Schnellinventarisierung das Gegenteil bestimmt wird. Das heißt, jedes dieser einfachen Denkmale würde dann be

sonderen Genehmigungspflichten unterliegen. Dies gilt zum Beispiel für den Einbau neuer Fenster oder für energetische Sanierungen inklusive des anhängigen Verwaltungsaktes. Das bedeutet, dass diejenigen Eigentümer, die momentan unter einfachen Denkmalen nicht zu leiden haben, sondern den Genuss der einfachen Denkmale in Anspruch nehmen können, von diesem Zeitpunkt an zumindest in der Bewertung ihrer Immobilie zwangsläufig von Versicherungen und Kreditinstituten genauso eingestuft werden müssen wie die besonderen Denkmale. In diesem Zusammenhang sind jetzt in Steinburg Fälle öffentlich geworden.

Der Wechsel des Eintragungsverfahrens von konstitutiv nach deklaratorisch bringt des Weiteren Probleme für die Eigentümer mit sich, denn mit der geplanten Schnellinventarisierung der 16.000 einfachen Denkmale in Schleswig-Holstein wird - weil kaum Zeit vorhanden ist - quasi im Vorbeifahren mit dem Auto entschieden, welches Gebäude als Denkmal eingestuft wird. Hierdurch wird ein Dialog mit dem Eigentümer, der plötzlich ein Denkmal besitzt, nicht mehr möglich sein. Es bleibt nur noch die Klage gegen diese Einstufung.

Frau Ministerin, besonders bedenklich ist, und das empfinden Eigentümer übrigens flächendeckend so, dass es in § 9 Abs. 1 Ihrer Novelle heißt:

„Der Schutz der Denkmale ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Die Denkmalliste ist nicht abschließend.“

Das bedeutet: Weder der Eigentümer noch die Denkmalschutzbehörde wissen im Zweifel, dass ein Haus ein Denkmal ist. Philosophisch betrachtet heißt dies: Kein Eigentümer, dessen Haus nicht in der Denkmalliste eingetragen ist, kann sich jetzt sicher sein, ob sein Haus denkmalwürdig ist oder nicht.

Besondere Probleme bereiten auch Aussagen wie die von Herrn Dr. Köster im Landesamt für Denkmalpflege. Ich zitiere sinngemäß aus der „Norddeutschen Rundschau“ vom 1. Februar 2014: Ob ein Kulturdenkmal einen Wert hat, können sogenannte gebildete Durchschnittsmenschen gar nicht beurteilen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts dessen, dass Kreditinstitute momentan bei der Bewertung von Immobilien an restriktive Vorgaben nach dem Kreditwesengesetz gebunden sind, dass Versicherungen Probleme haben, sich entsprechend zu verhalten, wäre eine Klarstellung dringend notwendig, vor allem eine unbedingte Übergangsregelung

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(Wolfgang Kubicki)

(Beifall FDP)

für die 16.000 einfachen Denkmale, weil ansonsten alle diejenigen, die einfache Denkmale haben, mit entsprechenden Auflagen ihrer Versicherungen rechnen müssen, was fatale Auswirkungen auf die Situation in Schleswig-Holstein hätte. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Oppositionsführer, der Herr Abgeordnete Johannes Callsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will eines vorwegschicken. Schleswig-Holstein ist geprägt von einer Vielzahl historischer Gebäude, von Fachwerkhäusern, von alten Katen, von Höfen, Kirchen und Gütern. All dies gehört zu unserem Land, all dies gehört zu Schleswig-Holstein. Deshalb sage ich sehr persönlich: Für die CDU-Fraktion ist und bleibt Denkmalschutz eine wichtige Aufgabe in diesem Land.

(Beifall CDU und FDP)

Ich will mich ausdrücklich bedanken insbesondere bei den unzähligen Eigentümern historischer Gebäude, die mit viel Liebe, aber auch mit einigem finanziellen Aufwand diese historische Bausubstanz pflegen und erhalten.

Was allerdings genau diesen Eigentümern mit dem neuen Denkmalschutzgesetz blüht, ist alles andere als Anerkennung, es ist tiefes Misstrauen gegenüber den Menschen, wie wir es schon aus vielen anderen Gesetzen dieser Regierungskoalition kennen.

(Beifall CDU)

Es ist ein Denken, das an einen Obrigkeitsstaat erinnert und eben nicht bei den Menschen für Begeisterung für Denkmalschutz sorgt. Es ist ein Gesetz, das die Menschen nicht mitnimmt, sondern ihnen erhebliche Pflichten, Kontrollen und Einschränkungen auferlegt und das in vielen Bereichen - das ist unsere Überzeugung - zu einer Wachstumsbremse für Schleswig-Holstein wird.

(Beifall CDU)

Das fängt schon damit an - der Herr Kollege Kubicki hat es angesprochen -, dass jetzt 16.000 Gebäude - bisher sogenannte einfache Kulturdenkmale - in einer gigantischen Bürokratieaktion neu bewertet werden. Die Folge wird sein, dass Bauan

träge länger zur Bearbeitung auf den Tischen liegen und nicht mehr so zügig bearbeitet werden können. Die Verzögerung der Hilfe für die Opfer des Elbehochwassers ist nur ein markantes Beispiel der letzten Wochen.