Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Für den Vormittag beurlaubt ist der Herr Abgeordnete Dr. Ralf Stegner. Wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene ist -
- Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Neutralität des Präsidiums eingehalten worden ist, als ich Ihnen das mitgeteilt habe.
Der Herr Abgeordnete Kubicki hat nach § 47 Abs. 2 der Geschäftsordnung und des Landtages mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung des Landtages verhindert ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die gute Stimmung beibehalten. Auf der Besuchertribüne begrüße ich Seine Exzellenz Herrn Dr. Werner Thissen, den Erzbischof von Hamburg. - Herzlich willkommen!
Herr Erzbischof Thissen, ich danke Ihnen von ganzem Herzen für die morgendliche Andacht, die allen, die dabei waren, sehr viel gebracht hat.
Ich widerstehe der Versuchung und der Anregung, die Sie gegeben haben, dass wir hier im Plenum jetzt gemeinsam den Kanon „In Christo nova creatura“ anstimmen, weil meine Gesangskünste noch nicht einmal im Ansatz denen entsprechen, die der
Lieber Herr Erzbischof Werner, wir wissen, dass Papst Franziskus in diesen Tagen das Rücktrittsgesuch annehmen wird, das Sie aus Anlass Ihres 75. Geburtstages eingereicht haben. Umso wichtiger ist es mir, Ihnen an dieser Stelle auch für die stets exzellente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Parlament zu danken. Sie haben nicht nur den Katholiken in Schleswig-Holstein Orientierung geboten, sondern sich - gewissenhaft im wahrsten Sinne - in der politischen Debatte deutlich vernehmbar zu Wort gemeldet. Sie haben die Ökumene in Norddeutschland ebenso vorangebracht wie die Neustrukturierung der kirchlichen Landschaft. Sie haben die Stimme erhoben für die Benachteiligten und sozial Schwachen. Sie waren und sind Ihrer Gemeinde ein guter Hirte, ein prägender Mann voller Herzenswärme, dessen Standpunkt auch außerhalb der Kirche Gewicht hat. Wir danken Ihnen, dass Sie ein Stück des Weges mit uns gegangen sind, und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und Gottes Segen!
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:
Zu den Tagesordnungspunkten 7, 8, 10, 14, 16, 19, 20, 21, 25, 30 sowie 33 bis 38 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 2, 31, 32 und 40.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 24 und 41, Antrag zu Radarkontrollen und Bericht „Gesamtstrategie für Fairness und Sicherheit im Straßenverkehr“, sowie 39 und 42, Wohnraumversorgung für Flüchtlinge.
Wann die einzelnen und weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 19. Tagung.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist keine Mittagspause vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalschule Plön, der Dänischen Schule Husum und als Gast der Abgeordneten Lange Herrn Dirk Dellmann aus Flensburg. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Erkenntnisse zur Tätigkeit des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) und Konsequenzen aus den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses
Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich das Wort in Vertretung des Herrn Innenministers der Frau Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde jetzt die Rede meines Kollegen Andreas Breitner vortragen.
Die Aufdeckung der NSU-Mordserie im November 2012 hat nicht nur ganz Deutschland in einen Schockzustand versetzt, auch über unsere Grenzen hinaus haben die Geschehnisse große Betroffenheit ausgelöst.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der NSU-Verbrechensserie findet derzeit vor dem Oberlandesgericht in München statt. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum die Landesregierung keine Auskünfte zu den Fragen geben kann, die im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft stehen.
Vier Untersuchungsausschüsse, davon drei auf Länderebene, haben sich mit den Versäumnissen befasst, die den deutschen Sicherheitsbehörden bei der Fahndung nach dem NSU-Trio und der Aufklärung dessen Straftaten unterlaufen sind.
Die Innenministerkonferenz hatte im Dezember 2011 beschlossen, eine aus Vertretern von Bund und Ländern paritätisch besetzte Regierungskom
mission einzusetzen. Sie hatte die Aufgabe, auf der Grundlage einer Erhebung der Fakten sowie einer anschließenden Schwachstellenanalyse zum NSUKomplex Verbesserungsvorschläge für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu erarbeiten.
Im Dezember 2013 hat sich die Innenministerkonferenz mit dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags befasst. Sie hat festgestellt, dass es sich um die bisher umfassendste Bestandsaufnahme von Erkenntnissen zum NSU-Komplex handelt. Daher bestimmen sowohl die Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission als auch die des Bundestagsuntersuchungsausschusses, zwischen denen es erwartungsgemäß viele Schnittmengen gibt, die künftige Ausrichtung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder. Hierzu besteht zwischen Bund und Ländern absoluter Konsens.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen in Schleswig-Holstein orientiert sich die Landesregierung sehr eng an der IMK-Beschlusslage und an den Umsetzungsvorschlägen, die von den Arbeitskreisen 2 und 4 der Innenministerkonferenz erarbeitet werden. Konkret geht es um die Verbesserung der Arbeit von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz sowie deren Zusammenarbeit untereinander.
Zu den Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses, die von der Fraktion der PIRATEN teilweise zum Gegenstand ihrer Großen Anfrage gemacht wurden, kann die Landesregierung zu konkreten Planungs- und Umsetzungsständen berichten, die entweder gemeinsam im Bund oder auch speziell in Schleswig-Holstein erreicht sind.
Den schleswig-holsteinischen Behörden können bis zum heutigen Tag keinerlei Vorwürfe im Zusammenhang mit den Versäumnissen im NSUKomplex gemacht werden. Gleichwohl werden alle Standards, die zur Verbesserung der Arbeit und der Zusammenarbeit auf der Grundlage der Ausschussempfehlung bundesweit vereinbart werden, auch in Schleswig-Holstein konsequent erfüllt.
Die Antwort der Landesregierung unterstreicht aber auch, dass unsere Behörden dabei keinesfalls bei null starten müssen. Gerade im Bereich der polizeilichen Ausbildung sowie bei der Beachtung opferschutzrechtlicher Belange gelten in SchleswigHolstein bereits hohe Standards.
Für den schleswig-holsteinischen Verfassungsschutz kann konstatiert werden, dass er den Weg der bundesweit vereinbarten Neuausrichtung nicht
Der Beobachtung des Rechtsextremismus messe ich auf Jahre hinaus höchste Bedeutung zu. In Schleswig-Holstein wird sich daher im Zuge einer organisatorischen Veränderung unseres Verfassungsschutzes ein Auswertungsreferat ausschließlich mit der Beobachtung dieses extremistischen Phänomenbereichs befassen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt sich für die intensive Prüfung und Umsetzung aller Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses ein.