Anke Spoorendonk
Sitzungen
18/4
18/6
18/13
18/14
18/15
18/17
18/18
18/19
18/21
18/22
18/24
18/29
18/30
18/37
18/39
18/41
18/43
18/46
18/48
18/51
18/59
18/61
18/63
18/65
18/69
18/75
18/76
18/77
18/78
18/79
18/82
18/83
18/85
18/87
18/92
18/93
18/94
18/95
18/99
18/103
18/104
18/107
18/109
18/111
18/112
18/114
18/116
18/117
18/118
18/121
18/122
18/124
18/127
18/128
18/130
18/132
18/135
18/137
18/142
18/145
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem 1. September 2016 gilt in Schleswig-Holstein das Landesstrafvollzugsgesetz. Dies ist die Grundlage für unsere JVA-Bediensteten, wie die eingehende Post zu kontrollieren ist. Das Landesstrafvollzugsgesetz beinhaltet im Vergleich zu dem bis dahin gültigen Bundesstrafvollzugsgesetz einige Änderungen. Nach § 29 des Bundesstrafvollzugsgesetzes war es erlaubt, eingehende Post in der Regel zu kontrollieren. Verteidigerpost war hiervon ausgenommen.
Da der frühere § 29 mit Kontrolle sowohl eine Sichtkontrolle meinte, also die Absuche von verbotenen Gegenständen, als auch eine Kontrolle des textlichen Inhalts von Schreiben, gingen in der Rechtsprechung die Meinungen darüber auseinander, in welchem Ausmaß Verteidigerpost kontrolliert werden durfte. Zudem gab es Meinungsverschiedenheiten über die Abgrenzung zu den Regeln der Strafprozessordnung. Auch hier war vieles umstritten. Daher hat sich der Landesgesetzgeber - also Sie, meine Damen und Herren - nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder für eine klarere gesetzliche Regelung entschieden.
Die Sichtkontrolle im § 49 des Landesstrafvollzugsgesetzes und die inhaltliche, also die textliche Kontrolle im § 50 des Landesstrafvollzugsgesetzes werden nunmehr ausdrücklich getrennt voneinander geregelt. Diese Regelungen orientieren sich an dem Musterentwurf der zehn Länder zur Regelung des Strafvollzugs. Staatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer hat im Innen- und Rechtsausschuss zur Auslegung dieser beiden Paragrafen bereits ausführlich Stellung genommen. Das werde ich jetzt nicht wiederholen.
Alle eingehenden Schreiben werden einer Sichtkontrolle unterzogen, sei es durch Abtasten, Durchleuchten oder Öffnen im Beisein der Gefangenen. Anders als bei der Textkontrolle nach § 50 sieht § 49 für die bloße Sichtkontrolle keine Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Absendern vor. Art und Umfang der Sichtkontrolle, insbesondere ob der Brief geschlossen oder offen geprüft wird, sind durch § 49 nicht näher bestimmt. Hierfür können im Einzelfall viele Aspekte eine Rolle spielen: die Identität des Absenders, eventuell vorliegende Warnungen, Hinweise oder Erkenntnisse aus vorhergehenden Haftraumrevisionen, die konkrete Ausgestaltung der Briefsendung und so weiter.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Juristinnen und Juristen unter Ihnen wissen, was unter einer verhältnismäßigen Ausübung der Ermessensentscheidung zu verstehen ist und wie viele unterschiedliche Dinge dabei jeweils zu berücksichtigen sind.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Breyer, entgegen Ihrer Behauptung in der besagten Ausschusssitzung haben weder Sie noch andere Fraktionen im damaligen Gesetzgebungsverfahren Änderungsanträge zum § 49 des Landesstrafvollzugsgesetzes gestellt.
Nein, bitte nicht. - Ich möchte daher die Worte meines Staatssekretärs wiederholen und klarstellen: Verteidigerpost wird nicht generell und anlasslos geöffnet. Jedes Schreiben wird zunächst geschlossen kontrolliert und nur bei konkreten Anhaltspunkten für verbotene Einlagen im Beisein des Gefangenen geöffnet. Die Anwesenheit des Gefangenen soll gerade gewährleisten, dass der mögliche Verdacht, diese sensible Post würde durch Bedienstete gele
sen, von vornherein ausgeräumt wird. Das ist ja auch etwas, was nicht behauptet worden ist. Gerade bei Verteidigerpost ist das Öffnen die Ausnahme. Das hat Staatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer bereits ausdrücklich so dargestellt, und dies haben die Justizvollzugsanstalten noch einmal bestätigt.
Ganz deutlich möchte ich ergänzen: Keinesfalls werden diese Brief gelesen. Dies gilt sowohl für die Verteidigerpost als auch für die Post von Mandatsträgern. § 50 Landesstrafvollzugsgesetz ist da ganz eindeutig, und daran halten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVAs natürlich auch.
Wie bei dieser Sachlage der Herr Abgeordnete Dudda in seiner Pressemitteilung von der Schaffung eines rechtsfreien Raumes sprechen kann, leuchtet mir nicht ein. Ich erwarte in diesem Zusammenhang, das muss ich auch noch einmal sagen, eine Entschuldigung für die herabwürdigenden Bemerkungen, die in dieser Pressemitteilung über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen Vollzugsdienst gemacht wurden.
Zu der weitergehenden Frage, in welchen Fällen Verteidigerpost wie kontrolliert wurde, lieber Herr Kollege Kubicki, führen wir keine Statistik.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber eine weitere Ergänzung machen. Sowohl nach alter bundesweiter Rechtlage des § 29 und der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung wie auch nach jetziger Rechtslage war und ist es erlaubt, bei sogenannten Haftraumrevisionen auch solche Umschläge, die als Verteidigerpost gekennzeichnet sind, einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Es versteht sich für mich von selbst, dass es nicht ins Belieben des einzelnen Strafgefangenen gestellt sein kann, Gegenstände in seinem Haftraum einer Kontrolle zu entziehen, indem er sie mit der Aufschrift „Verteidigerpost“ oder Ähnliches kennzeichnet oder indem er alte Umschläge von Verteidigerpost gewissermaßen zum Safe für die Lagerung unerlaubter Gegenstände umfunktioniert. Es braucht in diesen Fällen die Möglichkeit einer Sichtkontrolle immer - ich habe es mehrfach betont - im Beisein des Gefangenen, ob sich in dem Umschlag verbotene Gegenstände wie Handys, SIMKarten, Geld, Waffen oder Drogen befinden.
Meine Damen und Herren, die Arbeit in unseren Justizvollzugsanstalten ist anspruchsvoll, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut ausgebil
det. Sie können ihre Arbeit aber nicht durchführen, wenn rechtmäßiges Verhalten zum Skandal erklärt wird; denn das ist unverantwortlich und verunsichert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, erst recht, wenn es ohne Kenntnis oder ohne fundierte Bewertung der Fakten geschieht, so wie es zuletzt auch bei dem Thema Einschluss der Fall war. Darum erlauben Sie mir zuletzt noch einmal zu erwähnen, dass das OLG Schleswig gestern entschieden hat, dass die bisherige Handhabung der Einschlüsse auf der Station G1 der JVA Lübeck rechtmäßig ist und den Vorgaben entspricht. Es entspricht den Vorgaben der §§ 12 und 13 des Landesstrafvollzugsgesetzes. Also auch hier, meine Damen und Herren, gibt es keinen Skandal.
Aber dennoch ist in den letzten Wochen jede Menge Theaterdonner losgelassen worden. Darum als Letztes: Verantwortungsbewusste Politik geht anders, und verantwortungsbewusste Politik sind wir, meine Damen und Herren, dem Strafvollzug schuldig. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich will die Diskussion nicht in die Länge ziehen und auch keine weitere Diskussion eröffnen. Aber ich muss mich dagegen wehren, wenn von Herrn Abgeordneten Dudda gesagt wird, dass es hier rechtsfreie Räume gibt. Das geht so nicht.
Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass Sichtkontrolle nicht per se heißt, dass Post geöffnet wird. Wer das glaubt, hat es missverstanden.
Der Herr Abgeordnete Peters hat dankenswerterweise schon geklärt, worauf sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog, nämlich auf das Landesstrafvollzugsgesetz Baden-Württemberg.
Ich bitte, sich zu vergegenwärtigen, was ich vorhin gesagt habe: dass es nie anlasslose Sichtkontrolle und gegebenenfalls Öffnung von Post gibt - nie! und dass im Einzelfall viele Aspekte eine Rolle spielen. Auch die Identität des Gefangenen spielt eine Rolle, meine Damen und Herren. Dies ist nicht der richtige Ort, um das auszuführen, es gibt aber ganz klare Aspekte, die dann dazu führen, dass gesagt wird: Ja, hier muss genauer hingeschaut werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Geert Wilders hat die Wahl in den Niederlanden verloren.
Norbert Hofer ist in Österreich nicht Bundespräsident geworden. Und Herr Kaczy#ski hat Donald Tusk nicht als EU-Präsidenten verhindern können. Vor wenigen Wochen sah es noch so aus, als würden die Populisten in Europa durchmarschieren.
Heute demonstrieren Menschen in Kiel, in Frankfurt, in Berlin und in vielen anderen Städten für Europa.
Dies zeigt: Trotz aller Probleme, die noch nicht gelöst sind, trotz aller Krisen, die noch nicht beendet sind, trotz aller Gefahren, die auf beiden Seiten des Atlantiks drohen, ist die europäische Idee noch lange nicht an ihr Ende gekommen. Sie muss sich aber jetzt neu beweisen.
Diese Probleme hinterlassen Spuren und verändern Stimmungen in der EU und in Europa, Stimmungen, die auch auf unsere regionalen Beziehungen durchschlagen.
Ich habe das bei meinen Besuchen im Ostseeraum und bei manchen Begegnungen dort bemerkt. Es gab viele gute Gespräche, es gab aber auch manche irritierenden Treffen und Verhaltensweisen. Dass unser Hansebüro in Kaliningrad von der russischen Zentraljustiz in Moskau als ausländischer Agent eingestuft und damit praktisch zur Selbstauflösung gezwungen wurde, ist Ausdruck dieser Entwicklung. Wir haben uns dem widersetzt und mit der Neugründung des Hanse-Office Kaliningrad eine Lösung gefunden, die die Weiterarbeit ermöglicht.
Dem stehen unsere hervorragenden Beziehungen zu Dänemark gegenüber. Mit der dänischen Regierung haben wir eine Vereinbarung über einen ganzen Strauß gemeinsamer Themen und Projekte. Dies ist eine in dieser Form außergewöhnliche direkte Zusammenarbeit zwischen einer nationalen und einer regionalen Regierung.
Am Dienstag haben Ministerpräsident Torsten Albig und ich mit Stephanie Lose, der Regionsratsvorsitzenden der Region Syddanmark, eine stärker strategisch ausgerichtete Vereinbarung über die Fortführung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Süddänemark unterzeichnet. Insgesamt gilt: Heute haben wir ein festes Fundament der Zusammenarbeit, das auch Probleme und Schwierigkeiten aushält.
In der Ostseekooperation haben wir ein neues Fundament für die zukünftige Rolle Schleswig-Holsteins gelegt. Mit der Übernahme der Koordinatorenfunktion zusammen mit der polnischen Regierung für den Kulturschwerpunkt der EU-Ostseestrategie und mit der neuen parlamentarischen Zusammenarbeit mit dem Nordischen Rat haben wir wieder die europäische Bühne betreten. Hierauf müssen wir, Landesregierung und Landtag, in der nächsten Legislatur aufbauen.
Ein Hauptteil unserer Europapolitik muss aber auch im Land selbst spielen. Auch hier haben wir etwas Neues begonnen. Wir unterstützen die Bemühungen des Landkreistags, eine eigenständige europapolitische Rolle der kommunalen Familie aufzubauen. Dafür haben wir erstmals ein Projekt aufgelegt, denn wir brauchen die europapolitische Stärkung der Kommunen, das liegt im Interesse des Landes.
Der Europabericht der Landesregierung verdeutlicht eindrucksvoll: Schleswig-Holstein stärkt und festigt mit seinem regionalen Engagement die politischen Nähte und Nahtstellen, die es braucht, um das europäische Ganze stabil zu halten. Unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der persönliche und vertrauensvolle Kontakt mit vielen Menschen und Entscheidungsträgern dieser Länder bildet die DNA unserer Idee von Europa.
Meine Damen und Herren, ich habe im Laufe meiner Zeit viele Höhen und Tiefen in der Europapolitik miterlebt. Wichtig ist, dass wir an unserer Idee von Europa festhalten, dass wir diese Idee hochhalten.
Das hat sich auch bei meinem Besuch in Danzig und Warschau letzte Woche bestätigt: Wie Mehltau legt sich die rückwärtsgewandte Politik der nationalistisch ausgerichteten Regierung über Leben und Kultur vor allem in Nord-Polen. Mein Eindruck: Wir müssen an der Seite unserer weltoffenen und liberalen regionalen Kooperationspartner in NordPolen stehen. Wir brauchen die Kooperation, und wir brauchen die Ostseepolitik.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nie etwas für eine Überhöhung der Europapolitik übrig gehabt. Ich habe immer versucht, deutlich zu machen, dass berechtigte Kritik an Europa sein muss, weil das der einzige Weg ist, ein noch besseres Europa aufzubauen. Es gilt aber auch - heute mehr denn je -, daran zu erinnern, dass das Fundament der europäischen Zusammenarbeit, der Europäischen Union unsere gemeinsamen Grundwerte sind. Würden wir dieses Fundament ausklammern, dann begäben wir uns letztlich auf das Niveau der Populisten in Europa, und genau das dürfen und wollen wir nicht.
Es ist heute ein bisschen die Landtagssitzung der letzten Worte. Dies - Sie wissen es - ist auch meine
letzte Landtagsrede nach 21 Jahren. Lieber Detlef, ich will es jetzt nicht so ausführlich machen wie du vorhin. Wir könnten natürlich schöne Döntjes erzählen. Das will ich sein lassen.
Sie wissen alle, worum es geht: Es geht um unser Land, es geht um die Zukunft unseres Landes, es geht darum, dass wir miteinander streiten. Das tun wir auch. Was mir an diesem Parlament immer sehr gut gefallen hat, ist, dass dieses Parlament den menschlichen Umgang pflegt. Das vergisst man manchmal, wenn man Plenarsitzungen sieht. Aber dem ist so.
Ich bedanke mich für viele Freundschaften, für 21 gute Jahre. Ich wünsche mir, dass Sie alle hier, gleich, an welcher Stelle Sie nach den Landtagswahlen Verantwortung tragen werden, mit Ihrer Kraft den Kampf für ein gutes, friedvolles Europa fortführen werden. Dazu gibt es in der Tat keine Alternative.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung verdeutlicht eindrucksvoll, dass wir in Schleswig-Holstein ein dichtes, vielfältiges Netz an Angeboten und Maßnahmen zur Prävention von Kriminalität und zur wirksamen Unterstützung von Opfern haben, Maßnahmen, die ineinandergreifen und effektive Hilfe bieten, Maßnahmen, die kontinuierlich ausgebaut und ergänzt worden sind. Und, meine Damen und Herren, der Opferschutzbericht steht eben nicht für Aktionismus oder für schlichte Antworten.
Ich rufe in Erinnerung, dass der letzte Opferschutzbericht 2011 veröffentlicht wurde, dass der erste 1997 kam und dass es in der Bundesrepublik insgesamt nur vier Länder mit Opferschutzberichten gibt. Das sagt aus meiner Sicht etwas über den Stellenwert dieses Opferschutzberichtes.
Soll heißen: Im Zusammenspiel der Angebote und Maßnahmen ergibt sich ein effektives Opferschutzkonzept, das laufend den aktuellen Entwicklungen angepasst wird, ein Konzept, das die Bedürfnisse der Praxis aufnimmt.
Dazu vier grundsätzliche Punkte: Erstens. Es existieren vielfältige Maßnahmen, die das Entstehen von Kriminalität verhindern oder reduzieren sollen. Zweitens. Trotz umfangreicher Präventionsmaßnahmen kann Kriminalität nicht immer verhindert werden. Schleswig-Holstein hält daher ein vielfältiges Opferunterstützungsangebot vor, um die Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Nöten und Bedürfnissen nicht alleinzulassen; denn das Erleben einer Straftat ist für die Betroffenen ein sehr belastender Einschnitt in ihr Leben. Drittens. Wir haben eine effektive Strafverfolgung, die die Belange der Betroffenen von Straftaten achtet. Bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten wird der Opferschutzgedanke gelebt, indem die Betroffenen umfassend über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Viertens und nicht zuletzt: Durch intensive Resozialisierungsarbeit soll vermieden werden, dass verurteilte Straftäter rückfällig werden und weitere Straftaten begehen.
Die auf diesen Ebenen ergriffenen Maßnahmen werden im 4. Opferschutzbericht auf 260 Seiten umfassend dargestellt. Meine Damen und Herren, hinter diesen Maßnahmen und Projekten stehen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Ressorts für Inneres, für Schule, für Soziales und für Justiz. Hinter diesen Maßnahmen stehen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverser Verbände, Vereine und Einrichtungen.
So möchte ich mich stellvertretend für alle bei den Frauenfacheinrichtungen, den Kinderschutzzentren, „pro familia“, der „PETZE“, dem „Wendepunkt“, „Mixed Pickles“ und dem „Weißen Ring“ bedanken.
Einige dieser Einrichtungen sind heute hier vertreten. Die von mir genannten Vereine und Einrichtungen stehen also beispielhaft für alle anderen Einrichtungen, die sich tagtäglich im Opferschutz
engagieren. Ohne sie wären viele Maßnahmen nicht umsetzbar.
Um welche Maßnahmen handelt es sich nun konkret? Meine Damen und Herren, nehmen wir zum Beispiel den Bereich Wohnungseinbruchsdiebstahl. Wenige Delikte greifen derartig in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl in so hohem Maße wie ein Einbruch in die eigenen vier Wände. Die Landesregierung hat auf die in den letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen mit einem Maßnahmenbündel reagiert. Die Ermittlungsarbeit der Polizei wurde intensiviert, etwa durch verstärkten länderübergreifenden Austausch, durch gemeinsame Ermittlungsgruppen oder durch eine Verbesserung der Auswertung von Täterspuren. Auch die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Zusammenarbeit wurde weiter optimiert. Darüber hinaus hat die Polizei zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbraucherzentralen, Versicherungen und so weiter intensive Präventionsarbeit geleistet.
Wie die Kriminalitätsstatistik 2016 belegt, haben diese Aktivitäten dazu geführt, dass die Fallzahlen der Einbruchskriminalität wieder gesunken sind. Ich denke, das ist eine großartige Leistung.
Nehmen wir als weiteres Beispiel den Bereich der Prävention von religiös und politisch motiviertem Extremismus. Ich weise darauf hin, dass die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität 2015 deutlich angestiegen sind. Aber auch darauf hat die Landesregierung reagiert. In beiden Bereichen existieren für Schulen umfangreiche Angebote. Darüber hinaus halten wir für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt seit Anfang 2015 in Schleswig-Holstein zum Beispiel durch den Verein „Zebra“ ein spezifisches und kostenloses Beratungsangebot vor, ein Angebot, das nicht alle Bundesländer machen. Das sind gute und wichtige Maßnahmen.
Zum Bereich der Sexual- oder Gewaltstraftaten noch einige Sätze: Von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen finden Schutz und Hilfe bei den vielen vom Land geförderten Frauenfacheinrichtungen. In Schleswig-Holstein sind insgesamt 16 Frauenhäuser Tag und Nacht für eine Aufnahme
von Frauen mit ihren Kindern geöffnet. 23 Frauenberatungsstellen und -notrufe stellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und Stalking eine intensive Unterstützung durch Begleitung und Beratung sicher. Seit Kurzem gibt es auch ein Beratungsangebot für Männer und männliche Jugendliche ab 16 Jahren, die in ihrer Kindheit und Jugend Opfer sexuellen Missbrauchs oder häuslicher Gewalt geworden sind.
Für Opfer von Straftaten stellt ein Strafverfahren Sie wissen das - regelmäßig eine zusätzliche Belastung dar. Wir haben in rechtlicher Hinsicht die Schutz- und Informationsrechte der Opfer im Strafverfahren erweitert. Ich spreche zum Beispiel vom Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung. Auch können Ängste und Belastungen der Betroffenen in Bezug auf das Strafverfahren dadurch abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist meines Wissens übrigens das einzige Bundesland, das über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus das Angebot weiterhin für Fälle häuslicher Gewalt und für Fälle von Stalking aufrechterhalten wird.
Wie gesagt, das alles sind Bausteine, die im 4. Opferschutzbericht dargelegt sind. Diese Bausteine ergeben zusammen ein wirksames Konzept, und ich setze darauf, dass alle Akteure im Bereich des Opferschutzes auch künftig ihre enge Zusammenarbeit fortsetzen. Wir werden das breite Präventionskonzept und die vielfältigen Opferunterstützungsangebote weiter stärken und noch zielgerichteter ausbauen, damit Schleswig-Holstein ein sicheres Land bleiben kann. - Vielen Dank.
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke dem Landtag ausdrücklich dafür, dass er die wissenschaftliche Aufarbeitung der strukturellen und personellen Kontinuität nach 1945 in Schleswig-Holstein als ein gemeinsames Projekt aller Fraktionen realisiert hat. Die von Professor Danker erstellte Studie ist in ihren Ergebnissen beeindruckend wie bedrückend zugleich. Ich begrüße das Zustandekommen dieses Projekts sehr und sehe uns gemeinsam in der
Pflicht, es fortzuführen und auf die Ebene der Landesverwaltung auszudehnen.
Nicht verhehlen möchte ich in diesem Zusammenhang - die Frau Abgeordnete Beer erwähnte das auch -, dass das Rosenburg-Projekt - „Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit“ - auch für mich neue Maßstäbe gesetzt hat. Ich kann jedem empfehlen, sich mit diesem Buch auseinanderzusetzen. Bemerkenswert ist auch, dass es jetzt auf der Spiegel-Bestsellerliste steht. Das ist wirklich eine aussagekräftige Studie.
Für die Landesverwaltung, für die Exekutive, besteht mit anderen Worten weiterhin Aufklärungsbedarf. Ich möchte das an einem aktuellen Beispiel aus einem die Justiz in Schleswig-Holstein betreffenden Forschungsthema verdeutlichen: Seit 2014 wird der mit 2.000 € ausgelobte Wissenschaftspreis der Bürgerstiftung schleswig-holsteinische Gedenkstätten verliehen. Ende November haben wir die Masterarbeit von Claudia Kuhn von der CAU zur Thematik der sogenannten schleswig-holsteinischen Schlussstrich-Praxis in NS-Verfahren der 1960er-Jahre ausgezeichnet. Es geht in ihrer Studie um Polizisten, denen eine Beteiligung an der Ermordung von Juden 1943 und 1944 in Galizien vorgeworfen wurde. Das Verfahren wurde trotz umfangreicher Ermittlungen und generellen Wissens um die Beteiligung von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Oberflächliche Beweisführung, mangelnde Unterstützung der Ermittler - dies alles identifiziert die Arbeit als Teil dieser sogenannten Schlussstrich-Praxis.
Dazu gehört nicht zuletzt auch, dass die Einstellung der Verfahren insbesondere in der ablehnenden Haltung der schleswig-holsteinischen Politik und Justiz gegenüber der Strafverfolgung von NS-Tätern begründet lag. Die konkrete Einflussnahme der Vorgesetzten, auch des Generalstaatsanwalts, spricht da Bände. Begriffe wie „Nazi-Eldorado“ und „braune Patronage“ charakterisieren diese Zeit also zu Recht.
Diese wissenschaftliche Aufarbeitung, das Verstehen der Mechanismen der NS-Terrorherrschaft und ihrer Folgen nach 1945 sowie der Umgang mit dieser Entwicklung ist ein wichtiger Aspekt unserer Aufklärungsarbeit. Dass mir die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Justiz und in der Justizverwaltung besonders am Herzen liegt, brauche ich hier wohl nicht weiter auszufüh
ren. Dazu gehört auch - ich rufe das nur in Erinnerung -, dass wir auf Bundesratsebene, auf der Ebene der Justizministerkonferenz, den Antrag gestellt haben, dass § 211 Strafgesetzbuch, wo es um die Tötungsdelikte geht, zumindest sprachlich bereinigt werden muss, weil diese Formulierung dezidiert Nazi-Ideologie widerspiegelt. Ich freue mich darüber, dass der Bundesjustizminister sich jetzt im Rahmen einer Expertenkommission mit diesem Thema befasst hat, nicht nur mit der sprachlichen Bereinigung, sondern auch mit der inhaltlichen. Das war das, was wir auch gern wollten. Das andere war nur ein erster notwendiger Schritt dazu.
Ich kann hinzufügen - Sie wissen das, ich habe das schon einmal erwähnt -, dass die Ausarbeitung dieser Formulierung hier in Kiel in der juristischen Fakultät erfolgt ist. Diese juristische Fakultät war die ideologische Stoßtruppe der Nazis. Wir wissen, dass Mitte der 1960er-Jahre alle wieder in Amt und Würden waren. Auch das erläutert noch einmal, warum es wichtig ist, diese Aufarbeitung der NSVergangenheit in unserer Verwaltung und unserer Exekutive im Blick zu haben.
Der andere sehr wichtige Aspekt betrifft die Gedenkstättenarbeit, die Arbeit in den KZ-Gedenkstätten unseres Landes. Denn besonders in den Gedenkstätten zeigt sich der Umgang mit der Aufarbeitung der Nazizeit. Die Stärkung und der Ausbau der Gedenkstätten war in den vergangenen vier Jahren ein politischer Schwerpunkt meiner Arbeit und der Arbeit meines Hauses. Auch das wissen Sie.
Die Gedenkstätten und die Erinnerungsorte sind gerade in der heutigen Zeit für die Auseinandersetzung mit der Nazidiktatur in Schleswig-Holstein von politischer Wichtigkeit, weil wir von politischen Extremen bedroht sind. Wir brauchen diese Auseinandersetzung auch aus aktuellem Anlass.
Die Schicksale der Nazi-Opfer werden durch die konkreten Orte der Gedenkstätten auf bedrückende Weise erfahrbar. Daher ist unser Umgang mit diesen Lernorten auch Ausdruck dafür, wie wir uns selbst unserer Vergangenheit stellen und welche Lehren wir für uns daraus als Gesellschaft ziehen wollen.
Für die Gedenkstättenarbeit haben wir in den vergangenen Jahren viel getan, besonders wenn man bedenkt, von welcher Basis wir ausgegangen sind.
Wir haben ein Landesgedenkstättenkonzept erarbeitet, das erstmals eine landesweite Verständigung auf inhaltliche und strukturelle Entwicklungen einer Erinnerungskultur gestattet und so auch zur Weiterentwicklung der Gedenkstättenarbeit beiträgt. Wir verstehen dieses Konzept als Zwischenschritt, nicht als Endpunkt. Denn die Gedenkstätten und historischen Lernorte sollen gerade - und das bewirken sie auch - Gespräche initiieren, sie bewirken Fragen und Assoziationen sowie Auseinandersetzungen. Sie sollen das selbstständige Denken und Urteilen fördern. Gerade heute brauchen wir das Wissen, und wir brauchen die Vermittlung, wir brauchen zeitgemäße Vermittlungsformen. Auch das alles ist Teil unseres Gedenkstättenkonzeptes, meine Damen und Herren.
Die im Auftrag des Landtages erstellte Studie zu der Kontinuität nach 1945 und auch die von mir vorhin erwähnte Einzelfallstudie zur SchlussstrichPraxis in NS-Verfahren der 1960er-Jahre stehen in diesem Zusammenhang gewissermaßen als notwendige wissenschaftliche Ergänzung. Das Gedenkstättenkonzept mit seinem breit angelegten Bildungsansatz fungiert also als Grundlage für die Forschung und rückt mit den so erzielten Ergebnissen unsere politische und gesellschaftliche Verantwortung immer wieder ins heutige Bewusstsein.
An dieser Stelle möchte ich auch gern in Erinnerung rufen, dass es schon in den 1980er- und 1990er-Jahren Forschung zur NS-Kontinuität in Schleswig-Holstein gegeben hat. So hat sich zum Beispiel Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke, seinerzeit Richter am Landgericht Itzehoe, mit der Frage der Landesjustiz in der Nazizeit und den Folgen nach 1945 eingehend befasst. Sein Werk „Ich habe nur dem Recht gedient“ von 1993 ist mittlerweile ein Standardwerk. Er hat damals seine Arbeit trotz großer Widerstände begonnen. Auch das gehört dazu: 1988 wurden die politischen Weichen mit dem neuen Justizminister Klaus Klingner neu gestellt. Mit ihm bekam Herr Godau-Schüttke die politische Unterstützung, aber in der Justizverwaltung dauerte es noch, bis diese Unterstützung auch dort klar und deutlich formuliert wurde.
Maßgeblich ist aus meiner Sicht zum Beispiel die Errichtung des Mahnmals vor dem OLG-Gebäude in Schleswig, das Mahnmal des Gehängten. Es ist 1993 entstanden, weil sich dort eine Arbeitsgruppe aus der Justiz kommend mit dem Zustandekommen dieses Mahnmals befasste. Das war das
erste Mal, dass die Justiz selbst die Befassung gewollt hat, und sie hat dann dieses Mahnmal aufgestellt.
Wir haben also couragierte Menschen gehabt, die diesen Weg der Aufklärung gegangen sind. Was wir heute mit dem Landesgedenkstättenkonzept und auch mit der Studie des Landtages haben, ist der politische Aufschlag; die politische Verantwortung wird dadurch deutlicher. Die Gedenkstättenarbeit und diese Aufklärungsarbeit werden zurück in den politischen Raum geholt. Wir alle wissen, dass es nur so gehen kann.
Meine Damen und Herren, ein Letztes: Wir haben unsere Gedenkstättenarbeit in den letzten Jahren auch kontinuierlich finanziell gestärkt: von 2012 mit 40.000 € jetzt auf 300.000 € erhöht. Ich kann es der CDU-Fraktion nicht ersparen, dass ich sage: Für mich ist es wirklich deprimierend, dass in den Haushaltsberatungen von Ihnen der Vorschlag kam: Wir reduzieren diese Mittel wieder auf 230.000 €. Das ist bitter, das ist ein schlechtes Signal.
Meine Damen und Herren, Information und Aufklärung sind nach wie vor die besten Mittel, um geschichtsreflektiert und gegenwartssensibel wach und wehrhaft gegenüber radikalen und unmenschlichen gesellschaftlichen Entwicklungen zu bleiben. Wir müssen also die Errungenschaften unserer Demokratie gegen ideologische Angriffe, verbale wie nonverbale, stets aufs Neue verteidigen. Gerade mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien, auf internationale Krisen, in Zeiten von Reichsbürgern oder auch verfolgten türkischen Journalisten, darf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kein Vorschub geleistet werden. Hier - meine Damen und Herren, und dafür stehen wir alle - kann es nur Nulltoleranz heißen, damit wir mit unserer „Nie-wieder!-Forderung“ auch glaubhaft bleiben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf stellvertretend für den Innenminister, in dessen Zuständigkeit dieses Thema fällt, die Position der Landesregierung darlegen. Das sage ich nicht, um mich davon zu distanzieren, sondern nur, damit Sie wissen, wie die Zuständigkeit in dieser Sache gelagert ist.
Meine Damen und Herren, unser Recht erkennt in vielen Fällen mehrfache Staatsangehörigkeiten an. Rechtlich ist das unproblematisch, politisch herrscht darüber Konsens, gesellschaftlich ist es eine Bereicherung. Nur bei in Deutschland lebenden
Kindern von Nicht-EU-Ausländern soll die doppelte Staatsangehörigkeit ein Manko sein. Jedenfalls deutet der aktuelle Beschluss des CDU-Parteitages darauf hin. So soll auf Bundesebene eine Gesetzesänderung revidiert werden, die vor fast genau zwei Jahren, am 20. Dezember 2014, erst vollzogen wurde, innerhalb dieser Legislaturperiode also. Damals wurde die sogenannte Optionspflicht - ich würde gerne sagen, sie wurde abgeschafft, aber das ist leider trotz des Einsatzes von Schleswig-Holstein nicht gelungen - zumindest eingeschränkt.
Das Ganze basiert auf einer Erweiterung des Abstammungsprinzips, das im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankert ist. Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 kamen Elemente des Geburtsortsprinzips hinzu. Kinder ausländischer Eltern erwarben seitdem mit der Geburt hier im Land die deutsche Staatsangehörigkeit - fast. Denn bis vor knapp zwei Jahren unterlag diese Staatsangehörigkeit dem gesetzlichen Vorbehalt. Das soll heißen: Spätestens bis zum 23. Lebensjahr mussten sich diese jungen Menschen für die deutsche Staatsangehörigkeit oder die des Landes entscheiden, aus dem die Eltern stammen. Diese Optionspflicht, also die Pflicht, sich entscheiden zu müssen, betrifft Kinder, die hier geboren wurden, Kinder, die hier groß geworden sind, zur Schule gegangen sind, Kinder, die hier sozialisiert sind.
Ende 2014 gelang es endlich, dieses Gesetz zu ändern. Nun mussten diese jungen Menschen nicht mehr mit den Behörden um ihre Identität feilschen. Die durch Geburt entstandene Mehrstaatlichkeit wurde damit hingenommen. Damit wurde Recht und Normalität, was längst auch Realität ist. Das war ein wichtiges integrationspolitisches Signal; denn es geht dabei um sehr viel: um die emotionale Bindung, um Wurzeln, darum, die Vielfalt des eigenen Lebens anzuerkennen.
Nun also plant die CDU, diese Optionspflicht wiederherzustellen. Weder gibt es moralische noch fachliche Gründe, diese Pflicht wieder aus der Versenkung zu holen. Dieser Rückschritt hat einzig symbolische Wirkung. Der Entscheidungszwang für junge Menschen garantiert mitnichten integrationspolitische Erfolge - im Gegenteil. Der Zwang hinterfragt einen Teil der Identität junger Menschen und erzeugt emotionale Reaktionen, erzeugt Frust und Ablehnung. Er muss von den Betroffenen als Zurückweisung empfunden werden. Bunte Lebensläufe und Lebensgeschichten bereinigen zu wollen, klingt nicht nach einem zukunftsfähigen Konzept für Deutschland. Ich glaube, das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Sachlich betrachtet spricht nicht das Geringste dafür. Die Änderung kostet Unsummen und erzeugt einen erheblichen Aufwand, sowohl bei den Behörden als auch bei den Betroffenen. Zigtausende Personen müssten dann angeschrieben werden, sie müssten informiert werden über rechtliche Konsequenzen. Sie müssten beraten werden, womöglich mehrfach - ein erheblicher personeller und finanzieller Aufwand bei den Behörden und bei den Betroffenen.
Unser Ziel sollte sein, durch diese Vielfalt, die die Menschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit hierherbringen, das gesellschaftliche Gefüge zu stärken, indem wir unterschiedliche Lebenshintergründe tolerieren und anerkennen. Nur das ist die Zukunft für unser Land. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man den vorliegenden Antrag der PIRATEN liest, könnte man meinen, es gebe in Schleswig-Holstein ein strukturelles, womöglich gar ein akutes Problem bei der Praxis der Geldauflagen. Die Lösung dieses Problems liege in den von den PIRATEN vorgeschlagenen Maßnahmen - so lautet es ja in dem Antrag -, insbesondere in der Einrichtung eines Sammelfonds. Aber so einfach ist die Welt nun auch nicht.
Der Landesrechnungshof - es wurde schon erwähnt - führt gegenwärtig eine Prüfung zu dem Thema „Geldauflagen in Strafsachen“ durch. Diese
Prüfung hat im August 2015 begonnen. Ganz aktuell, nämlich Mitte November 2016, hat mein Haus im dafür vorgesehenen Verfahren zur Prüfungsmitteilung auch Stellung genommen. Natürlich werden wir uns am Ende dieses Verfahrens das endgültige Prüfungsergebnis sorgfältig ansehen und prüfen, ob es etwas zu verbessern gibt. Das werden wir natürlich so machen. Vor diesem Hintergrund erscheint es aber wenig sinnvoll, hier und jetzt eine Paralleldiskussion zu eröffnen und den Ergebnissen der Prüfung vorzugreifen.
Zwei grundlegende Punkte möchte ich aber an dieser Stelle in jedem Fall klarstellen, damit hier kein falscher Eindruck im Raum stehenbleibt:
Zum einen bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die schleswig-holsteinische Justiz die Zuweisung von Geldauflagen nicht mit dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein vornimmt.
Zuweisungen von Geldauflagen werden erfasst. Interessierte gemeinnützige Einrichtungen werden in eine entsprechende Liste aufgenommen. Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts stellt beide Listen den Richterinnen und Richtern und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu Informationszwecken zur Verfügung. Alle in der Sache entscheidenden Personen haben also einen Überblick über interessierte Einrichtungen und die Verteilung der zugewiesenen Geldauflagen. Der Generalstaatsanwalt führt darüber hinaus eine gesonderte Liste mit gemeinnützigen Einrichtungen mit Justiznähe und wertet die Zuweisungen der Staatsanwaltschaften regelmäßig aus.
Wie gesagt: Sollte es als Ergebnis der Prüfung konkreten Verbesserungsbedarf geben, wird sich die Justiz dem sicher nicht verschließen. Es ist aber wahrlich nicht so, dass aktuell bei uns Verhältnisse wie in Sodom und Gomorrha herrschen. Nicht umsonst stammen die Beispiele, lieber Herr Abgeordneter Dr. Breyer, die von Ihnen in der Öffentlichkeit zum Beweis von „zweifelhaften Geldzuweisungen“ angeführt werden, allesamt aus anderen Bundesländern.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt betonen: Die Forderung nach einem zentral verwalteten Sammelfonds ist in meinen Augen sehr kritisch zu bewerten. Zum einen entbehrt sie bislang jeder tatsächlichen Grundlage. Denn noch einmal: Konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder gar korruptes Verhalten bei der Auswahl der Geldauflagenempfänger gibt es in Schleswig-Holstein nicht.
Ein Sammelfonds wäre zum anderen aber auch nicht - wie von manchen angepriesen - das Allheilmittel. Auch das möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen. Es ist mehr als fraglich, ob die Einrichtung eines Sammelfonds tatsächlich für mehr Transparenz bei der Auswahl von Geldbußenempfängern sorgt und die Gefahr einer möglichen Selbstbegünstigung beseitigt. Denn auch die zuweisenden Gremienmitglieder können eigene Interessen haben. Auch das ist schon gesagt worden. Im jetzigen System bedarf die Zuweisung einer Geldbuße grundsätzlich immerhin der Zustimmung von Gericht, Staatsanwaltschaft und darüber hinaus auch des Beschuldigten - oft unter Mitwirkung eines Verteidigers. Die Zuweisung wird also wechselseitig durch alle Verfahrensbeteiligten kontrolliert und gebilligt.
Die Zuweisung durch ein Verteilungsgremium unterliegt keiner vergleichbaren unmittelbaren Kontrolle. Absprachen zu der Verteilungspraxis in Gremien, die möglicherweise von persönlichen Interessen und Verflechtungen beeinflusst sind, lassen sich jedenfalls nicht ausschließen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Beanstandungen des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahresbericht 2016. Hier wurden personelle Verflechtungen im Verteilungsgremium ausdrücklich gerügt.
Zudem wäre die Einrichtung eines Sammelfonds und dessen dauerhafte Unterhaltung vermutlich mit einem - im Vergleich zur bisher praktizierten Verfahrensweise - erheblichen Mehraufwand an Personal und damit auch an Kosten verbunden. Auch dieser Aspekt ist in die Betrachtung einzubeziehen, meine Damen und Herren Abgeordnete. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! In der vorigen Woche konnten wir große und wichtige Bauprojekte für die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen finanziell absichern,
und zwar über die aktuelle Legislaturperiode hinaus. Sie wissen, in Schloss Gottorf wird der Masterplan umgesetzt, auch mit einem spektakulären Anbau. Mit 15,6 Millionen € übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten. Die andere Hälfte stellt das Land als Kofinanzierung aus dem IMPULS-Programm bereit.
Sie werden nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2017 im kommenden Jahr in der Maßnahmenplanung festgeschrieben.
Gestatten Sie mir, mich auch von dieser Stelle aus für die hervorragende Zusammenarbeit mit meiner Kollegin, Finanzministerin Monika Heinold, zu bedanken, weil sie nicht Kassenwärterin ist, sondern
stets mitdenkt und für inhaltliche Projekte immer ein offenes Ohr hat. Herzlichen Dank dafür!
Gleichzeitig möchte ich mich für die große Unterstützung durch unsere Bundestagsabgeordneten in Berlin, Bettina Hagedorn und Norbert Brackmann, bedanken; denn ohne deren Hilfe hätten wir größere Schwierigkeiten zu beseitigen gehabt.
Sie wissen, dass wir nicht nur den Masterplan Gottorf in Angriff nehmen, sondern dass es auch mit der Sanierung der Lübecker Synagoge weitergeht. Sie haben auch gesehen, dass weitere Mittel für den Denkmalschutz und für andere wichtige Maßnahmen im Land bereitgestellt worden sind.
Doch das ist nicht alles. Das Freilichtmuseum in Molfsee erhält eine neue Ausstellungshalle. Wir unterstützen die Sanierung der Kunsthalle in Kiel ebenso wie die MuK Lübeck. Die dringend notwendige Sanierung des Wikingermuseums Haithabu hat in diesem Jahr mithilfe von EU- und Landesmitteln begonnen. Der 4,4 Millionen € teure Neubau des Magazins auf dem Hesterberg wird gerade errichtet.
Nur nebenbei eine weitere Info: In dieser Legislaturperiode konnten wir so erfolgreich wie nie zuvor Bundesmittel für die Kultur einwerben.
Allein für Investitionen sind es mehr als 26 Millionen €. - Jetzt dürfen Sie applaudieren.
Ich habe schon angedeutet, dass sich unsere Zahlen insgesamt sehen lassen können. So ist es uns gelungen - auch das wissen Sie bereits -, den Kulturhaushalt des Landes von 2013 bis 2016 um über 20 % zu steigern.
Meine Damen und Herren, gute Kulturpolitik für Schleswig-Holstein definiert sich nicht allein über die Finanzen. Genauso wichtig ist es mir, dass wir in den vergangenen Jahren die Kulturpolitik im Land konzeptionell neu und auch erfolgreich gestaltet haben. Die umfassende Klammer unserer Kulturkonzeption sind und bleiben die Kulturperspektiven für Schleswig-Holstein. Diese wurden 2013 und 2014 in einem breit aufgestellten Beteili
gungsverfahren im Rahmen unseres Kulturdialogs erarbeitet. Die Kulturperspektiven - auch das ist mir wichtig - bilden damit weiterhin den Maßstab für mein kulturpolitisches Handeln.
Der Erhalt und die Vermittlung unseres kulturellen Erbes bleiben aktuelle Themen. Besonders die Vermittlung liegt mir hier am Herzen. Ebenso wird es weiterhin notwendig sein, sich für Teilhabe und kulturelle Bildung einzusetzen, insbesondere in einer Gesellschaft, in der die soziale Kluft immer größer wird.
Nicht zuletzt brauchen wir eine stabile und dadurch starke kulturelle Infrastruktur sowie eine moderne Form der Kulturförderung, um die notwendigen Innovationen vorantreiben zu können. Damit bin ich wieder bei dem, was ich eingangs sagte: dass wir in Sachen kulturelle Infrastruktur schon einen ordentlichen Schritt weitergekommen sind. Umso mehr kann sich sehen lassen, was wir in den vergangenen Jahren erreicht haben.
Ich möchte einige weitere Beispiele nennen. In der aktuellen Legislaturperiode wurden ein klares, modernes Denkmalschutzgesetz verabschiedet und die Grundlagen für ein „Digitales Archiv Schleswig-Holstein“ geschaffen.
Das in diesem Jahr verabschiedete Bibliotheksgesetz stellt eine rechtliche Aufwertung des Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein dar. Es würdigt die Bibliotheken im Land als relevante Standortfaktoren in der Sozialraum- und Stadtentwicklungsplanung. Wir führen zudem das Projekt „Museumsberatung und -zertifizierung“ für alle Museen in Schleswig-Holstein durch.
Mit der Sicherstellung der Finanzierung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen und deren Entwicklungsplanung bis 2025 sowie der Neugestaltung der Stiftung Schloss Eutin wurden weitere wichtige Meilensteine zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Museen gesetzt.
Meine Damen und Herren, es gäbe noch viel mehr zu nennen. Wichtig ist mir noch zu erwähnen, dass unser Engagement in der Gedenkstättenentwicklung und - auch das ist aus meiner Sicht wichtig für die Unterstützung und Vernetzung der Kultur im ländlichen Raum - Stichwort: Kulturknotenpunkte - Teil unserer Kulturkonzeption ist.
Auch den Bereich Bildung und Kultur haben wir weiter ausgebaut. Mit dem Jahr der kulturellen Bildung ist es gelungen, die Bedeutung der kulturellen
Bildung für junge und ältere Menschen in den Fokus zu rücken.
Mit dem Projekt „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“, das gemeinsam mit der Stiftung Mercator für die Jahre 2015 bis 2017 initiiert wurde, ist ein Netzwerk von Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern in Schleswig-Holstein eingerichtet worden, das im Umfeld von Schulen in den sozialen Nahraum hineinwirkt. Über die Fortsetzung des Programms sind das Bildungsministerium und mein Ministerium in guten Gesprächen mit der Mercator-Stiftung. Die Stiftung hat bereits ihre Bereitschaft zur Weiterführung des Projekts signalisiert.
Meine Damen und Herren, eine konzeptionelle Kulturpolitik hat sehr viel mit Nachhaltigkeit zu tun. Dabei müssen auch immer die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen bedacht und aktiv angegangen werden. Drei zentrale Themen gibt es aus meiner Sicht: die Digitalisierung, die unter anderem künstlerische Methoden und das Kulturmarketing verändert - ein Projekt für diesen Bereich haben wir in den Haushalt 2017 eingespeist -, die kulturelle Integration von Migrantinnen und Migranten, von Menschen, die zu uns kommen - auch dieser wichtige Ansatz spiegelt sich im Haushalt 2017 wider -, und die kulturpolitischen Antworten auf die Frage, wie man dem Erstarken eines plumpen nationalen Denkens und populistischer Parolen, die auf einem kruden, völkisch-nationalen Kulturbegriff basieren, begegnen muss. Ein starkes Kulturleben stärkt unser gesellschaftliches Zusammenleben und ist gerade in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Zu Recht wird auf europäischer Ebene heute das Thema „cultural ability“ diskutiert. Das soll heißen: Wie kann man durch Kulturfähigkeit der Gesellschaft erreichen, dass eine Gesellschaftsentwicklung nachhaltig wird? Im Hintergrund schwebt auch die Diskussion zu den Nachhaltigkeitszielen der UNO, Agenda 2030, mit.
Wir haben schon einiges erreicht, sicherlich durch mehr Geld, aber vielmehr auch durch gute Ideen, Kreativität, Flexibilität und den Willen aller Beteiligten.
Denn Kultur zeichnet aus, dass sie ständig in Bewegung ist. Kultur in Schleswig-Holstein zeichnet aus, dass alle an einem Strang ziehen. Dazu zähle ich auch, dass wir in Schleswig-Holstein eine gelebte kulturelle Vielfalt haben, nicht zuletzt, weil unsere Minderheiten Teil unserer Kulturarbeit, unseres kulturellen Lebens sind.
Mein Ziel ist, die Kultur zu einem starken Pfeiler unserer Demokratie weiterzuentwickeln. In Schleswig-Holstein sind wir dazu auf einem wirklich guten Weg. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die politischen Entwicklungen auf internationaler Ebene sind nicht sehr ermutigend. Auch der Ostseeraum befindet sich nach wie vor in einer politisch angespannten Situation. Ostseepolitik gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Denn Ostseekooperation war von Anfang an auch ein Modell für gemeinsame Werte, für Demokratie, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit. Ich freue mich ausdrücklich darüber, dass Landtag und Landesregierung in diesem Punkt gemeinsam am gleichen Strang in dieselbe Richtung ziehen.
Die schwedische Regierung hat auf dem Jahresforum zur EU-Ostseestrategie, das letzte Woche in Stockholm stattfand, eine Debatte um die Zukunft der Ostseeregion angestoßen. Basis der Diskussionen ist eine Studie, die die globalen Trends bis 2030 und ihre Auswirkungen auf den Ostseeraum aufzeigt. Stichwort sind auch hier die UN-Nachhaltigkeitsziele. Schwedens Premierminister Stefan Löfven hatte mich eingeladen, im Eröffnungspanel mitzudiskutieren, aber leider musste ich meine Teilnahme in letzter Minute absagen, weil mein Flug wegen Schnees und technischer Probleme zunächst verschoben und schließlich völlig gecancelt wurde. Bitter genug, aber es wird hoffentlich andere Möglichkeiten geben, die ich und mein Ministerium nutzen werden, um diese wichtige Debatte weiterhin mitzugestalten.
Als Erstes möchte ich darauf hinweisen, dass am 1. Dezember zu diesem Thema hier im Plenarsaal das Ostseeforum 2016 stattfindet. Das ist eine gemeinsame Veranstaltung von Landtag, Europa-Union und meinem Haus. Sie sind alle herzlich eingeladen.
Dem diesjährigen Ostseebericht ist das ostseepolitische Handlungskonzept der Landesregierung vorangestellt. Vor dem Hintergrund der politisch angespannten Situation im Ostseeraum war es mein Wunsch, noch einmal fokussiert darzustellen, warum wir uns ostseepolitisch engagieren und welche Schwerpunkte wir uns aus welchen Gründen setzen.
Warum also engagieren wir uns? - Aus wirtschaftlichen Gründen: Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Region liegt über dem EU-Durchschnitt. Diese Position wollen wir gemeinsam erhalten.
Aus regionalpolitischen Gründen: Gemeinsam mit anderen Regionen sind wir stark, zum Beispiel in und gegenüber Brüssel.
Aus umweltpolitischen Gründen: Wir werden den Zustand der Ostsee nur mit vereinten Kräften zum Positiven wenden können.
Aber wir tun dies durchaus auch aus friedenspolitischen Gründen, zum Beispiel durch unsere Partnerschaft mit Kaliningrad. Unsere Partnerschaft mit Kaliningrad ist allerdings schwer belastet, seitdem das föderale russische Justizministerium das Hansebüro in Kaliningrad im Mai dieses Jahres in das Register sogenannter ausländischer Agenten eintragen ließ. Die Diskussion dazu haben wir gemeinsam in diesem Haus geführt, und ich habe auch im Ausschuss darüber berichten können. Wir sahen uns also gezwungen, das Büro zu schließen, und nun sind wir auf der Suche nach einer neuen organisatorischen Konstruktion, mit der wir diese jahrelange gute Zusammenarbeit vor Ort fortsetzen können.
Im September war ich in Kaliningrad, nicht nur um die 6. Deutsch-Russischen Dokumentarfilmtage zu eröffnen, sondern auch um mit der Gebietsregierung und den Mitarbeitern vor Ort die vorhin skizzierte schwierige Situation zu erörtern.
Auch auf höherer politischer Ebene sollten wir den Dialog fortführen. Wir wissen es alle: Nur der Austausch von Mensch zu Mensch kann Vorbehalte und Vorurteile wirklich abbauen. Hier sehe ich im Rahmen der Ostseekooperation unseren Auftrag. Ich würde es sehr begrüßen, wenn 2017, nach dann vier Jahren, erstmals wieder ein Treffen des Ostseerats auf Ebene der Staatschefs oder wenigstens der Außenminister stattfinden könnte.
Der Ostseebericht stellt auf gut 140 Seiten dar, was die Landesregierung zur Intensivierung der Ostseekooperation in den letzten zwei Jahren getan
hat. Einige wenige Beispiele möchte ich gern erwähnen.
Wir engagieren uns im Netzwerk der Ostseeregionen und tragen so zur Kohäsion der Regionen im Ostseeraum bei. Wir engagieren uns in der STRING-Kooperation für eine ökonomische wie ökologische nachhaltige Entwicklung dieser zusammenwachsenden Region. Als Koordinatoren des Politikbereichs Kultur der EU-Ostseestrategie bringen wir schleswig-holsteinische Akteure und Interessen in die Weiterentwicklung der Strategie ein.
Wir sind in dem internationalen Gremium des Ostseeprogramms in verantwortlicher Position vertreten und engagieren uns für die Einbeziehung möglichst vieler schleswig-holsteinischer Akteure in INTERREG-Projekte. Wir tun dies mit Erfolg: Bereits durch die erste Antragsrunde der laufenden Förderperiode fließen Strukturfondsmittel in Höhe von 4,5 Millionen € nach Schleswig-Holstein. 18 schleswig-holsteinische Partner sind beteiligt, vier schleswig-holsteinische Institutionen federführend.
Wir arbeiten enger mit unseren Nachbarregionen in Dänemark zusammen als jemals zuvor. Wir sind in der Umsetzung unseres Rahmenplans zur deutschdänischen Zusammenarbeit bereits weiter vorangekommen als geplant.
Kurzum: Die Ostseekooperation ist und bleibt für mich und für die Landesregierung ein Arbeitsfeld von hoher politischer Bedeutung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich gleich zu Anfang Folgendes betonen: Richtig ist, die Justiz arbeitet unter hoher Belastung und steht vor großen Herausforderungen. Richtig ist aber auch: Wir lassen unsere Justiz mit diesen Herausforderungen nicht allein.
Wir unterstützen sie, und, wo nötig und wo möglich, haben wir zeitnah mit Personalverstärkungen reagiert. Ich füge hinzu: Wir brauchen von der CDU nicht zum Jagen getragen werden. Ich bin sicher, dass die Finanzministerin alle Vorschläge der CDU aufschreibt. Eine Auseinandersetzung damit wird es im Rahmen der Haushaltsdebatte im Dezember geben können. Ich bleibe also dabei: Wir haben zeitnah mit Personalverstärkungen reagiert.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Landesregierung kümmert sich um die Justiz. Diese Landesregierung nimmt die schleswig-holsteinische Justiz ernst. Die Justiz in Schleswig-Holstein leistet
herausragende Arbeit - gleich, ob Gerichte, Staatsanwaltschaften oder der Justizvollzug. Sie alle nehmen ihre Aufgaben im Dienste unserer Gesellschaft verantwortungsbewusst und hervorragend wahr.
Deswegen freue ich mich besonders, dass wir diese hervorragende Arbeit durch eine Vielzahl von Stellenhebungen honorieren konnten. Rund 600 Hebungen in den Jahren 2013 bis 2017 sprechen hier eine deutliche Sprache und drücken auch ganz konkret Wertschätzung für die Arbeit aus, die tagein, tagaus geleistet wird.
Damit diese Aufgabenerfüllung angesichts geänderter Rahmenbedingungen - nämlich im Zuge der Entwicklung im IT-Bereich, mit dem modernen, neuen Strafvollzugsgesetz oder durch die spezifische Aufgabenverdichtung als Folge der gestiegenen Flüchtlingszahlen - weiterhin und bestmöglich garantiert ist, hat die Landesregierung schon in diesem Jahr die Personalausstattung der schleswig-holsteinischen Justiz weiter verbessert.
Wir haben die Landesjustiz erstmals seit vielen Jahren deutlich verstärkt und damit die Weichen für eine noch leistungsfähigere Justiz gestellt, die im Rechtsstaat und für die innere Sicherheit unabdingbar ist. Wir werden die Situation selbstverständlich auch weiterhin genau im Blick behalten. Das habe ich in der Vergangenheit versprochen, und daran haben wir uns auch gehalten.
Die Einrichtung von insgesamt 51 neuen Stellen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und JVAen hat das Kabinett bereits in diesem Jahr beschlossen, unter anderem schon im März 30 Stellen über den Nachtragshaushalt 2016, jeweils zehn Stellen bei den Staatsanwaltschaften, für die Gerichte und den Justizvollzug.
Mit dem Haushalt 2017 werden wir insgesamt weitere 21 Stellen bereitstellen, darunter die Personalmittel für die Einrichtung einer weiteren Asylkammer am Verwaltungsgericht Schleswig, nachdem wir diesen Bereich schon in 2015 und 2016 aufgestockt haben. Wie richtig diese vorausschauende Maßnahme der Landesregierung ist, zeigt die aktuell noch weiter steigende Zahl von Klagen von Asylbewerbern im Lande.
Auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist 2017 eine weitere personelle Verstärkung geplant, denn der Zuwachs des Personals bei der Polizei in 2017
und - wie eben aufgeführt - der Staatsanwaltschaften über den Nachtragshaushalt in 2016 führt zwangsläufig zu einer Zunahme der Ermittlungsverfahren. Daraus resultiert im Weiteren ein Anstieg der Anklagen beziehungsweise Strafbefehlanträge bei den Gerichten.
Meine Damen und Herren, zudem wurden schon per Haushalt 2016 die Familiengerichte deutlich personell um insgesamt 25 Stellen gestärkt, sechs Richterinnen und Richter, drei Rechtspfleger und 16 Geschäftsstellenbedienstete. Grundlage hierfür ist insbesondere die stark angestiegene Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die von den Familiengerichten betreut werden. Für weitere zusätzliche 20 Stellen im Justizvollzugsdienst haben wir gerade vor wenigen Wochen den Weg frei gemacht. Alles das haben wir in diesem Raum hoch und runter diskutiert.
Meine Damen und Herren, alle unsere personalbezogenen Schritte unterstreichen: Die Landesjustiz ist und bleibt leistungsfähig.
Leistungsstark bleibt die Landesjustiz auch im ITBereich. Schleswig-Holstein ist bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gut aufgestellt. So besteht dieser bereits in der Arbeits-, der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei den Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistern, in Mahnverfahren, Urheberrechtsverfahren sowie bei zwölf Grundbuchämtern. Jetzt, im zweiten Halbjahr 2016, wird der elektronische Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit sowie in zehn weiteren Grundbuchämtern der Amtsgerichte im Lande eröffnet.
Zugleich wird die Einführung der elektronischen Grundakte in den Grundbuchämtern des Landes zum Jahresende abgeschlossen. Damit wird Schleswig-Holstein das erste Bundesland mit einer elektronischen Akte im gesamten Grundbuchwesen sein.
In den vier Registergerichten des Landes wird seit Jahren bereits mit elektronischem Verfahren und elektronischer Akte gearbeitet.
Meine Damen und Herren, bis zum Jahresende erfolgt die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Amtsgericht und beim Landgericht Itzehoe und in 2017 bei den weiteren Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Staatsanwaltschaften. Damit wird der Verfassungsauftrag
termingerecht erfüllt werden. Ich erinnere an Artikel 14 der Landesverfassung.
Unser Ziel ist es darüber hinaus, die elektronische Verfahrensakte ab 2018 flächendeckend in der Landesjustiz einzuführen. Diese Schritte gehen einher mit erheblichen finanziellen und infrastrukturellen Anstrengungen seitens des Landes. Denn anders als die Kritiker es glauben machen wollen, sind wir als schleswig-holsteinische Landesregierung uns unserer Verantwortung für eine starke, funktionsfähige Landesjustiz - gleich, ob Rechtsprechung oder Vollzugswesen - sehr bewusst. Danach handeln wir auch, seriös und unaufgeregt. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung vorweg: Ich danke den Fraktionen für die gebrachten Redebeiträge, die allesamt die Finger in die deutlich gewordenen Wunden gelegt ha
ben. Es ist schon gesagt worden, Sie wissen, dass man seit mehr als zwei Jahrzehnten über die Erweiterung des Fahrverbots diskutiert. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das ist der Hintergrund dieser Debatte, wir haben es also mit einem Referentenentwurf zu tun, der das Fahrverbot für alle Straftaten öffnet und damit den Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Führen eines Fahrzeugs auflöst.
Fahrverbote sollen künftig, so ist es im Referentenentwurf nachzulesen, auch außerhalb von Verkehrsstraftaten verhängt werden dürfen. Überdies sieht der Entwurf vor, die Dauer des Fahrverbots von drei auf bis zu sechs Monate zu erhöhen. Dabei ist vorgesehen, dass das Fahrverbot eine Nebenstrafe bleibt, was bedeutet, dass ein Fahrverbot nur neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe angeordnet werden darf.
Das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einzuführen, erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Strafzumessung. Wenn also beispielsweise zu erwarten ist, dass eine Geldstrafe allein keinen hinreichenden Eindruck hinterlässt, eine Freiheitsstrafe aber zu einschneidend wäre, dann könnte auch außerhalb von Verkehrsstraftaten ein Fahrverbot verhängt werden. Das ist die Philosophie, die dahintersteht. Dahinter steht auch der Gedanke, dass die Strafe spürbarer werden soll. Vereinfacht gesagt: Der Verzicht auf das Auto trifft empfindlicher.
Es darf aber nicht übersehen werden - auch das war Tenor der heutigen Debatte -, dass die Ausweitung auch die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Kraftfahrern und Tätern ohne Kraftfahrzeuge birgt. Nicht jeder Mensch besitzt einen Führerschein oder ein Kraftfahrzeug. Deshalb kommt die Sanktion des Fahrverbots nicht für alle Menschen in Betracht. Hinzu tritt, dass die Belastung durch ein Fahrverbot je nach Lebenslage höchst unterschiedlich ist. Wir hörten gerade, dass in Flächenländern wie Schleswig-Holstein Fahrverbote härter treffen als beispielsweise in Berlin oder Hamburg. Während Großstädter ihre Alltagswege vergleichsweise unproblematisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können, haben Einwohner ländlicher strukturschwacher Gegenden diese Möglichkeit nicht. Wer wirtschaftlich auf Mobilität angewiesen ist, den trifft ein Fahrverbot ungleich härter. Im Einzelfall kann dies auch existenzbedrohend sein.
Sicherlich lässt sich diese Ungleichheit in der tatsächlichen Wirkung dieser Strafart in einem gewissen Umfang durch die Berücksichtigung in der Strafzumessung ausgleichen. Ich denke, die Un
gleichheit könnte aber auch dazu führen, dass die Anwendung des Fahrverbots im Bereich der allgemeinen Kriminalität in vielen Fällen eher unterbleibt und dass sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf einen breiten Anwendungsbereich überhaupt nicht erfüllt.
Mit der geplanten Erweiterung des Fahrverbots könnte auch eine Mehrbelastung der Gerichte einhergehen. Bei Verurteilten, die dringend auf ihre Mobilität angewiesen sind, steigt sicherlich die Bereitschaft, Rechtsmittel einzulegen, weil man erreichen will, dass das Fahrverbot wegfällt oder zu einem Zeitpunkt rechtskräftig wird, der weniger belastend ist.
Mit der Ausweitung des Fahrverbots auf alle Straftaten stellt sich zudem die Frage nach der Leistbarkeit einer Überwachung des Fahrverbots. Auch das ist schon thematisiert worden.
Also ist klar: Wenn das Entdeckungsrisiko gering ist, wird eine solche Strafe keine nennenswerte abschreckende Wirkung entfalten. Ob es hierfür ausreichend ist, der Gefahr ausgesetzt zu sein, anlassunabhängig durch die Polizei kontrolliert zu werden, wage ich zu bezweifeln.
Der Referentenentwurf ist zur Stellungnahme an die Länder und Verbände verschickt worden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird man sich mit den dargestellten Bedenken, die auch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat - das möchte ich hinzufügen -, vertieft auseinandersetzen sowie Vorteile, Nutzen und Voraussetzungen einer solchen Regelung mit den naheliegenden Schwierigkeiten sorgfältig abwägen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Monaten ist viel über Kinderehen berichtet und diskutiert worden. Dabei geht es vor allem um die Fälle, in denen minderjährige Mädchen als Flüchtlinge nach Deutschland und in andere EU-Staaten eingereist sind, die in ihren Heimatländern oder auf der Flucht verheiratet wurden, zum Teil mit deutlich älteren Männern. Es soll sich deutschlandweit um mehrere hundert, vielleicht sogar tausend Betroffene handeln.
Belastbare Statistiken fehlen jedoch bislang. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern auch bundesweit. Frau Abgeordnete Rathje-Hoffmann, ich bin gern bereit, im Ausschuss etwas zu dieser Problematik zu sagen.
Wir wissen also nicht genau, um wie viele Fälle es sich tatsächlich handelt, in welchem Alter die Minderjährigen - zumeist Mädchen - verheiratet wurden, wie alt sie heute sind, wie alt ihre Ehepartner sind. Denn die wenigsten Flüchtlinge haben Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bei sich. Viele kommen ohne Pässe nach Deutschland. Ebenso wenig haben wir Fakten zu den Motivlagen bei der Eheschließung und zur jetzigen Lebenssituation der Betroffenen.
Wir müssen davon ausgehen, dass es sich um sehr vielfältige Konstellationen handelt. Es mögen Fälle darunter sein, in denen 13-jährige Mädchen mit ihrem volljährigen Ehemann nach Deutschland kommen, die auf Druck ihrer Familien, vielleicht sogar unter Zwang, verheiratet wurden. Solche Ehen können und werden wir nicht akzeptieren, übrigens schon nach geltendem Recht nicht.
Ebenso gibt es jedoch 16- oder 17-jährige Mädchen, die ihren kaum älteren Mann aus freien Stücken, zum Teil sogar gegen den Willen ihrer Familien geheiratet haben, ohne dass zuvor ein Gericht oder eine andere staatliche Stelle die „Unbedenklichkeit“ dieser Ehe im Einzelfall geprüft hätte, so wie es in Deutschland der Fall wäre.
Wenn wir über Kinderehen sprechen, müssen wir auch an die Fälle denken, in denen Frauen als 13-, 15- oder 17-Jährige verheiratet wurden, seitdem aber schon viele Jahre einvernehmlich mit ihrem Mann zusammenleben und mit ihm Kinder großgezogen haben. Die Frage ist also, wie wir mit diesen Ehen umgehen wollen. Wollen wir diesen Ehen die Anerkennung versagen? Dies hätte zum Beispiel zur Folge, dass die Frauen hier nach vielen Jahren gelebter Ehe keinerlei Unterhaltsansprüche gegen ihre Ehemänner haben und sie auch nicht beerben könnten.
Meine Damen und Herren, im Übrigen würde eine Gesetzesänderung, wie sie die CDU anstrebt, nicht nur Ehen unter Flüchtlingen auf den Prüfstand stellen, sondern sämtliche im Ausland geschlossene Ehen, insbesondere auch von EU-Bürgern. Wollen wir auch solchen Ehen die Anerkennung versagen? Das wäre zudem mit Blick auf die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern problematisch. Herr Abgeordneter Kubicki sprach indirekt an, ob es möglich ist, bilaterale Abkommen zu treffen. Das weiß ich nicht.
- Ja. Gut. In diesem Fall muss man sich aber auch mit dieser Frage auseinandersetzen.
Wir müssen also das Problem der Kinderehen anpacken, dürfen dabei aber nicht aus dem Auge verlieren, wie vielfältig und vielschichtig die Thematik ist und wie unterschiedlich jeweils Wohl und Wille der betroffenen Minderjährigen ausfallen.
Wir als Landesregierung haben uns des Problems der Kinderehen bereits angenommen. SchleswigHolstein ist neben vier anderen Bundesländern in
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten, die eine sachgerechte Lösung erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe hat erstmals Anfang dieses Monats getagt und wird Ergebnisse voraussichtlich schon Ende des Jahres präsentieren können.
Eines hebe ich noch einmal hervor: Es geht nicht darum, hier jetzt die Position einer Bedenkenträgerin zu formulieren, sondern es geht darum, dass wir tragfähige Lösungen brauchen. Darum sage ich: Lassen Sie uns diese wenigen Monate abwarten, bevor wir eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, eine Gesetzesinitiative, die auf den ersten Blick verlockend einfach erscheinen mag, angesichts der Vielfalt und der Komplexität des Themas jedoch keine tragfähige Lösung bietet.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weitere Ausschussberatung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „Personal im Vollzug“ ist in letzter Zeit unter ganz unterschiedlichen Aspekten Gegenstand der öffentlichen wie auch der medialen Debatte gewesen. Ich sage ganz deutlich: Dabei wurde viel in einen Topf geworfen und miteinander vermengt. Es wurden Verbindungen hergestellt und Schlüsse gezogen, die schlicht unzutreffend, die schlicht falsch sind und die ein Zerrbild von unserem Vollzug zeichnen. Auf der Strecke bleiben dabei der notwendige differenzierte Blick und leider auch der Blick dafür, was im Vollzug tatsächlich geleistet wird, wie mit organisatorischen Herausforderungen umgegangen wird und wie vor Ort tagtäglich erfolgreich gearbeitet wird.
Was, meine Damen und Herren, passiert stattdessen? Das neue Strafvollzugsgesetz wird gebetsmühlenartig zum Anlass genommen, pauschal die Personallage in den Justizvollzugsanstalten zu kritisieren. Dabei haben mein Staatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer und ich im Innen- und Rechtsausschuss bereits umfassend beschrieben, wie sich die Umsetzung im Einzelnen darstellt. Ich füge hinzu: Ich habe nicht zum Spaß einen ausführlichen Bericht gegeben. Ich habe im Ausschuss begründet, dass es aus meiner Sicht notwendig war, Ihnen einmal eine vollständige Dokumentation in die Hand zu geben. Bei der Gelegenheit habe ich auch gesagt, dass wir mit Blick auf die Aufschlusszeiten, das Tragen von Privatkleidung und die veränderten Besuchszeiten in den Anstalten zeitnahe Regelungen gefunden haben. Auch das habe ich Ihnen in meinem Bericht im Innen- und Rechtsausschuss deutlich gemacht.
Heute nun, meine Damen und Herren, steht die Große Anfrage der Piratenfraktion auf der Tagesordnung. Die Große Anfrage knüpft an meinen Bericht im Innen- und Rechtsausschuss vom 13. April 2016 an und thematisiert den Krankenstand bei den Bediensteten in den Vollzugsanstalten. Richtig ist, dass zu bestimmten Tageszeiten leider Einschlussmaßnahmen für Strafgefangene in einzelnen Abteilungen erfolgen mussten. Die Personaldecke war an diesen Tagen, nicht zuletzt bedingt durch die Krankenstände, nicht ausreichend. Teilweise fielen auch Freizeit- und Sportmaßnahmen aus. Dies ist sehr bedauerlich und muss meiner Meinung nach verändert werden.
In diesem Sinne handeln wir auch. Wir werden 20 zusätzliche Stellen im Justizvollzug schaffen. Hintergrund ist der nach wie vor bestehende erhöhte Krankenstand, der zu einer Verengung der Personalsituation führt. Auch das habe ich im Ausschuss - ich hätte fast gesagt - hoch- und runtergebetet. Das habe ich nicht nur bei der Gelegenheit getan, sondern ich meine auch, dass wir im Landtag eine Debatte dazu geführt haben. Sie wissen das also alles.
Um hier nachhaltig Abhilfe zu schaffen, haben wir - auch das wissen Sie - das betriebliche Gesundheitsmanagement eingeführt. In diesem Rahmen wurden bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es ist aber immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die vollständige Wirkung dieser Maßnahmen eine gewisse Zeit benötigt. Diesen Prozess wollen wir mit der nötigen Sorgfalt fortführen. Zu dem Prozess selbst, glaube ich, muss ich keine weiteren Ausführungen machen. Auch das ist Ihnen alles bekannt.
Mit diesen 20 Stellen reduzieren wir den Ausfall durch Krankenstände, bezogen auf die Gesamtzahl von 700 Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten, um knapp 3 %.
Bei einem Krankenstand von gut 10 % bedeutet dies eine tatsächliche Belastung von 7 %. Wenn es uns gelingt, den Krankenstand mit Hilfe dieser 20 Stellen so zu reduzieren, dann werden uns dadurch wieder - ich sage einmal - je Prozentpunkt gut sieben Stellen zur Verfügung stehen. Also, diese Rechnung ist für uns ganz wichtig. Wichtig ist, dass wir im Blick haben, was wir tun können, um den Krankenstand zu reduzieren. Ich muss in diesem Forum nicht noch einmal sagen, dass wir mit die
sem Problem nicht alleine stehen. Wer Presse liest, weiß, dass das bundesweit ein Problem ist, dass alle Vollzugsanstalten in dieser Republik damit zu kämpfen haben.
Also, wir nehmen Rückmeldungen aus dem Vollzug ernst. Wir nehmen die Situation ernst. Wir arbeiten erfolgreich an Lösungen. Wir tun es - dies sage ich ganz selbstbewusst - ruhig, beständig und sachorientiert. Aufgeregte Pressemitteilungen im Wochentakt helfen uns in dieser Sache nicht weiter. Das hilft auch den Bediensteten nicht.
Doch nun, meine Damen und Herren, zurück zur Großen Anfrage. Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass es auch an Tagen, an denen es zum Beispiel aufgrund des hohen Krankenstandes teilweise zu personellen Engpässen kommt, keinen durchgehenden Einschluss der betroffenen Gefangenen gibt. Die Gefangenen arbeiten tagsüber in den Betrieben oder nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil. Auch die tägliche Freistunde ist gesichert. Die Einschränkungen erfolgen in der Regel erst am späten Nachmittag oder gegen Abend. Das ist wichtig zu wissen, gerade für die Einordnung der öffentlichen Debatte in diesem Zusammenhang. Richtig ist und bleibt aber auch: Mit einem geringeren Krankenstand in den Vollzugsanstalten könnte die Arbeit mit den Gefangenen ohne Einschränkungen erfolgen.
Wir haben deshalb - auch das habe ich gesagt - vor zwei Jahren einen Bericht zum betrieblichen Gesundheitsmanagement erarbeiten lassen und den BGM-Prozess in Gang gesetzt. Ich habe in diesem Zusammenhang wiederholt betont, dass dieser Prozess Zeit braucht. Es geht um komplexe Zusammenhänge, die in der Gesamtheit angegangen werden müssen, um nachhaltige Effekte zu erzielen.
Um nur ein paar ganz konkrete Maßnahmen exemplarisch zu nennen, damit Sie wissen, worum es geht: Im Sommer hat eine Führungskräftefortbildung begonnen, an der rund 100 Führungskräfte aus den Vollzugsanstalten teilnehmen. Die Fortbildungsmaßnahmen sind für mehrere Jahre geplant. Wichtig ist, dass sich Führungskräfte auf diesen BGM-Prozess einlassen. Das soll nicht nur in bestimmten Arbeitsgruppen thematisiert werden, sondern darauf sollen sich alle einlassen. Wichtig sind eben die Führungskräfte. Im Herbst wird die Erstellung von Leitbildern für die Anstalten ein Arbeitsschwerpunkt sein, und zwar unter Beteiligung mög
lichst vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Funktionsebenen.
Wir haben einen Grundsatzerlass zum Betriebssport herausgegeben, um den Betriebssport in den Anstalten nachhaltig zu fördern. Hierfür werden auch Haushaltsmittel vorgesehen.
Meine Damen und Herren, mir ist bewusst, dass bedingt durch den hohen Krankenstand und das Engagement in diesen BGM- und anderen Projektgruppen zum Teil viele Überstunden angefallen sind. Mein Haus hat bereits daran gearbeitet auszuloten, wie man in dieser besonderen Situation sinnvoll Abhilfe schaffen kann. Zu diesem Zweck sind wir auch bereits in guten Gesprächen mit allen Beteiligten und werden zeitnah eine Lösung haben. Darum sage ich noch einmal: Wir müssen nicht zum Jagen getragen werden.
Im Übrigen wird der Antrag der CDU dem Thema der Überstunden in keiner Weise gerecht. Eine solche Dauerregelung würde vollkommen falsche Signale setzen und nicht zuletzt deswegen auch - so meine feste Überzeugung - weder von den Mitbestimmungsgremien noch von den Gewerkschaften unterstützt werden. Darum noch einmal: Wir sind schon an der Sache dran. Liebe CDU-Fraktion, Ihr Antrag ist damit erledigt.
Meine Damen und Herren, das Personal und die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten sind wiederholt öffentlich zum Thema gemacht worden, dies zum Teil auf eine Art und Weise, die weder der großartigen Arbeit, die dort geleistet wird, noch der Komplexität der vollzuglichen Realität gerecht wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort nehmen eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Es ist wichtig, dass diese Arbeit anerkannt und gewürdigt wird. Ich glaube, jeder, der schon einmal eine Strafvollzugsanstalt besucht hat, weiß, dass wir es hier mit einem ganz besonderen Mikrokosmos zu tun haben.
Ebenso wichtig ist es, bei auftretenden Problemen genau hinzuschauen und verantwortungsvoll eine Lösung zu entwickeln. Genau das tun wir.
Ich fasse zusammen: Die Landesregierung hat alles Erforderliche getan und wird auch weiterhin alles Erforderliche tun, um die Grundlagen für diese gute Arbeit in den Anstalten weiter zu stärken. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einige von Ihnen werden wissen, dass Gelassenheit nicht wirklich zu meinen Kernkompetenzen gehört. Darum habe ich beschlossen, nicht auf Einzelheiten einzugehen, die schon oft und hinlänglich im Ausschuss debattiert worden sind. Diese Debatte hat nichts Neues gebracht, das darf ich wohl heute für mich als Schlussfolgerung der Debatte deutlich machen.
Liebe Frau Ostmeier, Sie sind ja sehr engagiert, das rechne ich Ihnen hoch an. Aber auch Sie müssen sich gefallen lassen - das kann ich Ihnen nicht ersparen -, dass vieles von dem, was Sie sagen, ein bisschen an das erinnert, was Groucho Marx gesagt haben soll. Er soll einmal gesagt haben: Meine Damen und Herren, ich habe meine Ideale, aber wenn sie Ihnen nicht passen, habe ich auch noch andere.
Darum noch einmal ganz deutlich: Ja, wir brauchen ein neues Strafvollzugsgesetz. Unser Gesetz ist ein modernes Strafvollzugsgesetz. Auch das brauchen wir. Wir können ganz einfach nicht mit dem Bundesgesetz aus dem Jahre 1977 weiterleben, schon aus formalen Gründen nicht, aber schon gar nicht aus inhaltlichen Gründen. Wir brauchen ein neues Strafvollzugsgesetz, und wir brauchen genau dieses Gesetz, weil dadurch - das ist hinlänglich diskutiert worden - auch das Thema Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft gestärkt wird. Dieses Thema steht im Vergleich zu dem Gesetz des Bundes von 1977 in den letzten Jahren verstärkt auf der politischen Tagesordnung.