Protocol of the Session on January 25, 2013

Login to download PDF

Meine Damen und Herren, ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle ganz herzlich.

Es sind folgende Abgeordnete erkrankt: Landtagspräsident Klaus Schlie; von der CDU-Fraktion Abgeordneter Hartmut Hammerich, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Marlies Fritzen und Frau Abgeordnete Anke Erdmann sowie vom SSW der Abgeordnete Flemming Meyer. Wir wünschen den Abgeordneten von dieser Stelle aus gute Besserung!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums aus Preetz. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Zum Ablauf des heutigen Sitzungstags gebe ich Ihnen nach der Abstimmung zwischen den Fraktionen noch folgende Hinweise: Die Tagesordnungspunkte 16 - Aufhebung des Optionszwangs - und 17 - Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung - werden abgesetzt und für die Februar-Tagung vorgesehen. Eine Mittagspause entfällt heute.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wie Sie gerade vernommen haben, hat sich das Präsidium weiter dezimiert, und Sie müssen heute ausschließlich mit mir Vorlieb nehmen. Sie werden den Sitzungsverlauf und das verbliebene Präsidium sehr unterstützen, wenn Sie heute besonders sachlich, zielführend und wenig provozierend in das Sitzungsgeschehen eingreifen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wenn Sie sich gemeinsam stark auf die Inhalte konzentrieren und ich mich auf die Sitzungstechnik konzentriere, dann ist das sicherlich kein Problem. Dafür bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich bei Ihnen und wünsche Ihnen einen guten Verlauf.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 8:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Sparkassengesetz - SpkG)

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/435

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/469

Ich bitte zunächst die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier, vorzutragen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein durch Plenarbeschluss vom 23. Januar 2013 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Alle drei Ausschüsse haben über den Gesetzentwurf in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24. Januar 2013 beraten und eine Anhörung der kommunalen Landesverbände und des Sparkassen- und Giroverbandes durchgeführt.

In Übereinstimmung mit den beteiligten Ausschüssen empfiehlt der federführende Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Drucksache 18/435. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Es ist eine namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt worden. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags muss eine namentliche Abstimmung stattfinden, wenn sie von 18 Abgeordneten oder zwei Fraktionen verlangt wird. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Antrag das erforderliche Quorum erreicht hat.

Ich bitte nun die Schriftführer, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung) 1 - Meine Damen und Herren, das Ergebnis steht fest. Dem Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein haben 32 Abgeordnete zugestimmt, 31 haben den Gesetzentwurf abgelehnt. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW)

Meine Damen und Herren, die Frau Abgeordnete Dr. Bohn möchte gern eine persönliche Erklärung abgeben.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben eben darauf hingewiesen, dass wir nach den Debatten während der letzten Tage etwas freundlicher miteinander umgehen sollten. Wir sind am Rande des Landtags von Kollegen aus der CDU-Fraktion angesprochen worden, dass es in der letzten Legislaturperiode durch unser Verhalten beziehungsweise das Verhalten der letzten Fraktion für einige Kollegen der CDU-Fraktion zu einer schwierigen Situation gekommen ist.

Wir haben versucht, das gestern Abend noch zu klären. Es muss nach unserer Einschätzung ein Missverständnis gewesen sein. Aber egal, wie es passiert ist, das war überhaupt nicht unsere Absicht.

Liebe Kollegin Franzen - ich spreche Sie auch persönlich an -, es tut mir sehr Leid, dass das passiert ist. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDUFraktion für deren Kollegialität.

Ich finde, dem, was der Herr Kollege Kubicki, dem ich ja sonst nicht so gern beipflichte, gestern gesagt hat, ist nichts hinzuzufügen. Niemand von uns möchte, dass kranke Abgeordnete hierher geholt werden.

Der Kollege Tietze ist auch nicht krank hierher geholt worden, sondern er hatte kurze Zeit vorher per SMS angekündigt, dass es ihm wieder besser gehe.

In diesem Sinne vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Entschließung zur Videoüberwachung an Bahnhöfen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/447

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion, Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer hat das Wort.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass der Piratenfraktion ausnahmsweise 10 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen, den anderen Fraktionen je 5 Minuten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde die uns nach der Geschäftsordnung zustehende Redezeit von 10 Minuten gut ausschöpfen und versuchen, Ihnen das Problem der Videoüberwachung und welches das spezielle Problem dabei ist, heute ein bisschen näherzubringen.

Vor einigen Wochen mussten wir leider wieder einen gescheiterten Anschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof verzeichnen. Leider ist unserem Bundesinnenminister Friedrich, CSU, nichts Besseres dazu eingefallen als zu fordern, wir brauchten mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen, es müsse länger aufgezeichnet werden, die Polizei müsse mehr direkten Zugriff auf die Aufnahmen haben. Vor dem Hintergrund, dass das auch in einer öffentlichen Umfrage, die allerdings ohne vorherige Information der Bürger erfolgt ist, Zustimmung gefunden hat, möchte ich noch einmal klarmachen, warum diese Pläne einer weitgehenden Videoüberwachung des öffentlichen Raums - und dazu führt das ja letztendlich - eine Gefahr für uns darstellen.

Der Begriff Gotham City ist vielen von uns vielleicht nur aus Filmen ein Begriff; das ist aber tatsächlich ein Teil von New York. In New York kommt seit einigen Jahren ein Überwachungssystem zum Einsatz, das aus mehreren Tausend zusammengeschalteten und elektronisch vernetzten Kameras besteht. Dieses System zeichnet die Bilder nicht nur 30 Tage bis zu mehrere Jahre lang auf, es kann sie auch automatisiert auswerten. Das heißt, Sie können sich zum Beispiel anzeigen lassen, wer in den letzten 30 Tagen in New York eine rote Jacke getragen hat. Wenn Sie unter Umständen ein solches Kleidungsstück getragen haben, dann geraten Sie also in den Verdacht einer polizeilichen Ermittlung, die sich natürlich auch gegen Unschuldige richten kann. Eine weitere Eigenschaft dieses Sys

tems ist, dass es eine automatisierte Verhaltenserkennung beinhaltet. Das heißt, wenn das System ein abweichendes Verhalten feststellt, dann alarmiert es die Polizei, zum Beispiel dann, wenn in einer Menschenmenge jemand nicht mitgeht, sondern stehenbleibt.

Ich glaube, alle von uns können verstehen, welche Gefahr es darstellt, wenn ein Verhalten, nur weil es abweichend ist, automatisch der Polizei gemeldet wird, wie sehr dieses System das Risiko in sich birgt, eine Uniformität der Gesellschaft herbeizuführen, nur um nicht aufzufallen und nicht der Polizei gemeldet zu werden. Da muss ich für uns PIRATEN ganz klar sagen: Eine solche Gesellschaft, in der man nicht mehr auffallen darf, wollen wir nicht.

(Beifall PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das New Yorker System wird jetzt noch erweitert um eine Gesichtserkennung, die wir aus Filmen wie Minority Report kennen. In diesem Film werden an jeder Ecke Personen festgestellt, und man weiß, wo sich jeder gerade aufhält. Diese Gesichtserkennung ist bei uns vom Bundeskriminalamt schon für untauglich befunden worden. In einem Versuch hat sich herausgestellt, dass sie völlig fehlerhaft funktioniert.

Im Bereich der Kfz-Kennzeichenerfassung haben wir in Schleswig-Holstein unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht. Auch dazu liegen inzwischen Zahlen vor, wonach 99 % der angeblichen Treffer fehlerhaft sind. Das ist also ein völlig ineffizientes Instrument.

Selbst wenn eine solche Videoüberwachung nicht an ein automatisiertes System gekoppelt ist - ich sage Ihnen, wenn wir eine solche Infrastruktur mit Kameras aufbauen, dann wird sie früher oder später dazu genutzt werden -, bergen auch herkömmliche Überwachungssysteme Fehlerrisiken in sich. Als Beispiel möchte ich den Fall des Hausmeisters Donald Stellwag nennen, der infolge von Überwachungsbildern wegen eines Bankraubs zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden ist, der in der Haft erhebliche Gesundheitsschäden genommen hat, der Behinderungen und Erniedrigungen erlitten hat, der für sein Leben gezeichnet ist und erst nach Jahren freigesprochen wurde, weil der tatsächliche Täter gefasst werden konnte, und das alles aufgrund von Videoaufnahmen, mit deren Hilfe man meinte, ihn erkennen zu können.

Videoüberwachungssysteme beinhalten aber auch das zeigen amerikanische Studien - Diskriminierungsgefahren, nämlich dort, wo die Bilder tat

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

sächlich beobachtet werden. Auswertungen zeigen, was die Personen, die die Videobeobachtung durchführen, sich tatsächlich ansehen. Zu einem Großteil der Zeit werden Frauen betrachtet, zum anderen Teil, wenn tatsächlich Personen ernsthaft beobachtet werden, sind es Personen mit Migrationshintergrund, die sonst irgendwie auffallen und pauschal unter Verdächtigung gestellt werden. Das kann nicht unsere Billigung erfahren.

(Beifall PIRATEN)