Marret Bohn
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Last Statements
Sehr geehrte Damen und Herren! Schmerz ist ein Warnsignal unseres Körpers: für eine Erkrankung, eine Verletzung oder eine falsche Bewegung. Was aber, wenn das körpereigene Warnsystem auf Dauerbetrieb schaltet? Wenn es Schmerz, aber keine akute Schmerzreizung gibt? Wenn der Schmerz
kein akutes Symptom ist? Dann ist der Schmerz chronisch und selbst zur Krankheit geworden.
Viele Menschen leiden täglich Schmerzen, obwohl akute Auslöser zu fehlen scheinen. Etwa 15 Millionen Deutsche leiden unter chronischen Schmerzen. Sie ertragen häufig Tag und Nacht Qualen, obwohl akut weder eine Verletzung noch eine Krankheit vorliegt. Oft dauert es viele Jahre, bis sie eine medizinische Behandlung Arzt erhalten, die ihnen tatsächlich helfen kann.
Für die erfolgreiche Therapie chronischer Schmerzen sind besondere Qualifikationen erforderlich. Forschung und Wissenschaft machen große Fortschritte, aber sie müssen in kompetente Behandlung einfließen. Zentral für Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden ist, dass sie an die richtige Spezialistin oder den richtigen Spezialisten geraten. Damit kommen wir zum Kern der vorliegenden Anträge.
Die Versorgung mit ambulanter Schmerztherapie in Schleswig-Holstein ist nicht schlecht, aber verbesserungswürdig. Es gibt 37 spezialisierte Ärztinnen und Ärzte, die in der ambulanten Schmerztherapie tätig sind. Sie sind in der Fläche nicht optimal verteilt. Wie bei anderen Fachärztinnen und Fachärzten auch gibt es Lücken im ländlichen Raum. Zum Beispiel an der Westküste ist das Angebot zu dünn. Die Grundqualifikation der praktizierenden Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten reicht von der Allgemeinmedizin über Orthopädie und Inneres bis hin zur Anästhesie und Neurochirurgie. Eine Reihe der bisherigen Behandlerinnen und Behandler werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Das macht die Situation schwieriger. Der Deutsche Ärztetag hat sich schon 2014 mit diesem Thema befasst, die Gesundheitsministerkonferenz 2015.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein haben sich 2016 auf ein Konzept zur ambulanten Versorgung in der Schmerztherapie geeinigt, das die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten auf der Grundlage einer Qualitätssicherungsvereinbarung sichern soll. Im „Bedarfsplan 2015/2016 für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein“ sind Maßnahmen und die Zielsetzungen entsprechend festgehalten worden.
Was jetzt folgen muss und auch folgt, ist die Umsetzung. Dass in der Praxis nicht immer alles läuft, wie es auf dem Papier gedacht war, ist leider normal. Dass die einzelnen Schritte meistens langsamer vorangehen und es länger braucht, am Ziel an
zukommen, ist die Regel, nicht die Ausnahme. Das kann niemanden zufriedenstellen. Wir alle setzen uns für das gleiche Ziel ein, den laufenden Prozess zu beschleunigen und die ambulante Schmerztherapie in Schleswig-Holstein zu sichern und auszubauen.
Die Landesregierung ist gern bereit, auf diesem Weg weiter zu begleiten und zu unterstützen. Ich bin sicher, Schleswig-Holstein kommt bei der Schmerztherapie voran. Ganz schlecht stehen wir schon heute nicht da. Die Lücken müssen geschlossen werden, daran arbeiten wir in der Küstenkoalition gemeinsam mit voller Kraft.
Investorenklagen verhindern, demokratisches Selbstbestimmungsrecht bewahren - Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen
Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4299 (neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses Drucksache 18/5332
Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5307
Lieber Herr Kollege Stegner, teilen Sie meine Einschätzung nach vielen Jahren der Beobachtung des Gesundheitswesens, dass noch nie in diesem Bundesland eine Landesregierung so viel für die Krankenhäuser getan hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich kurzfassen. Vor der Therapie steht die Diagnose und vor der Abstimmung die genaue Analyse des Sachverhaltes. Wie ist der Sachverhalt? - Wir stellen fest, dass der Wissenschaftliche Dienst die Regierungsschreiben für nicht verfassungskonform hält.
Die Opposition hat jetzt Klage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Wir Grüne gehen davon aus, dass die Entscheidung Leitlinien für die zukünftige Regierungsarbeit in den nächsten Legislaturperioden darstellen wird. Wir begrüßen daher eine gerichtliche Klärung. Die letztendliche Feststellung eines Verstoßes in dieser Rechtsfrage obliegt allerdings dem Gericht.
Der Landtag ist zu einer Feststellung, wie sie der vorliegende Antrag fordert, nicht berufen. Den Antrag der Opposition werden wir daher ablehnen.
Wir sagen aber selbstverständlich zu, die Grundregeln der Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes und des Ergebnisses des Landesverfassungsgerichtsverfahrens einzuhalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute, auf der Zielgeraden dieser Legislaturperiode, unser letztes hart verhandeltes Transparenzprojekt aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Ich möchte mich ganz ausdrücklich dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen der PGF-Runde anschließen. Das waren harte, lange Verhandlungen. Wir haben jetzt eine Lösung gefunden; das ist gut so.
Die Veröffentlichungen von Nebentätigkeiten und Einkünften von Abgeordneten werden jetzt transparent dargestellt. Warum wollten wir Grüne
das? Warum war es uns so wichtig? - Die Abläufe in der Politik führen immer wieder zu Vorurteilen in der Bevölkerung. Ich formuliere es einmal so: Das Vertrauen in die Politik scheint mir stark ausbaufähig zu sein. Für uns Grüne ist Transparenz daher kein Selbstzweck. Transparenz ist einer der Grundpfeiler für Vertrauen in die Politik. Deswegen ist es unser Anliegen, diesen Grundpfeiler heute mit Ihnen zusammen zu stärken.
Mit der Transparenz - das muss ich zugeben - ist es allerdings wie mit dem Salz in der Suppe: Ist es zu wenig, dann reicht es nicht aus. Ist es zu viel, dann ist die Suppe versalzen. Zu dem vorliegenden Änderungsantrag kann ich nur sagen: Aus grüner Sicht hätten wir gern noch wesentlich mehr Salz und Pfeffer hinzugefügt. Das ist kein Geheimnis. Mehr Transparenz geht immer. Wir hätten uns noch wesentlich mehr Transparenz gewünscht.
Aber eines ist genauso klar: Demokratie lebt vom Kompromiss. Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich, dieser Kompromiss ist uns sehr schwergefallen. Wir haben allerdings die Kritik sehr ernst genommen, die der Kollege Arp eben noch einmal aufgeführt hat, was die Situation von Selbstständigen angeht. Wenn wir auf die Fragen, die Sie in unseren Runden in den Raum gestellt haben, keine guten, klaren Antworten geben können, dann müssen auch wir uns bewegen. Das haben wir getan. Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch einmal ganz deutlich sagen, dass sich auch die CDU-Fraktion mit großen Schritten auf uns zubewegt hat. Dafür vielen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben alles in die Waagschale geworfen, in der Fraktion genau überlegt und lange mit den anderen Fraktionen verhandelt. Wir sind uns als Grüne darüber im Klaren, dass ein Abgeordnetengesetz gegen den Willen einer großen Mehrheit nicht lange bestehen würde, weil es immer einmal wieder Wahlen gibt. Deshalb vielen Dank, lieber Kollege Peter Eichstädt: Dein Beitrag hat dazu geführt, dass das noch einmal klargestellt worden ist. Sonst wäre hier, glaube ich, noch so ein bisschen Dissonanz in den Raum gekommen. Wir wollen, dass diese Regelung dauerhaft Bestand hat. Bei uns ist es genau umgekehrt: Wir sind der Meinung, dass man bei der Transparenz, wenn es gut läuft, noch nachlegen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen: Es gibt mit
dem Änderungsantrag und dem vorliegenden Gesetzentwurf klare Verbesserungen; denn bisher gab es keine Veröffentlichungspflichten bezüglich der Einkünfte an sich. Wir hatten die Verhaltensregeln, aber wir hatten kein Gesetz für Schleswig-Holstein. Wir bringen heute das auf den Weg, was im Bundestag schon möglich geworden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den PIRATEN, wahrscheinlich werden wir uns gleich anhören, dass es nicht gut genug ist, dass es nicht weit genug geht und dass es noch mehr sein könnte. Das mag sein. Aber ich sage Ihnen auch: SchleswigHolstein ist mit grüner Regierungsbeteiligung im Transparenz-Ranking inzwischen ganz weit vorne. Das geht auf das Konto von Mister Transparenz Burkhard Peters. Darüber freue ich mich sehr.
Mehr als alle anderen bieten wir die Gewähr dafür, dass es in Schleswig-Holstein auch künftig progressive, transparenzorientierte Politik geben wird. Über die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und zu dem Gesetzentwurf würde ich mich sehr freuen. - Vielen Dank.
Frau Kollegin, könnten Sie freundlicherweise dem Plenum sagen, wie viele Stunden vergangen sind zwischen dem Zeitpunkt, zu dem nach unseren Unterlagen die Hausspitze Kenntnis hatte, und der Schließung der Einrichtung des Friesenhofs?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Beginn in aller Deutlichkeit zu sagen: Für uns Grüne steht fest: Kinder und Jugendliche müssen vor Einrichtungen wie dem Friesenhof, deren Konzepte auf Druck und Zwang begründet sind, geschützt werden.
Pädagogische Konzepte dieser Art lehnen wir ausdrücklich ab. Das, was wir über die Vorkommnisse im Friesenhof gehört haben, das, was uns die jungen Mädchen geschildert haben, ist unfassbar und darf sich nicht wiederholen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss allerdings auf das Argument der CDU eingehen. Sie haben in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass Sie lediglich die konfrontative Pädagogik des Friesenhofs ablehnten. Wir lehnen konfrontative Pädagogik ganz und gar ab. Können Sie sich da nicht einmal ein bisschen weiter bewegen? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein. Nicht nach dem, was wir hier gehört haben.
Noch ein Satz, gleich zu Beginn in aller Deutlichkeit: Wir alle bedauern zutiefst, dass die Mädchen und jungen Frauen in der Einrichtung durch die Gesetze, die wir hier gemacht haben, nicht besser geschützt worden sind. Deshalb werden wir uns weiterhin, und ich denke, da sind wir uns einig, für Nachbesserungen einsetzen.
Kollegin Raudies hat dies gerade schon sehr ausführlich berichtet, was alles auf den Weg gebracht worden ist. Es ist auch richtig, dass dies geschehen ist.
Ich sage eines in aller Deutlichkeit: Wenn Sie mir vor zwei Jahren gesagt hätten, dass es in SchleswigHolstein eine Einrichtung gibt, in der Strafsport und 14 Tage Grünkohlessen praktiziert werden, so hätte ich es nicht für möglich gehalten. Einrichtungen, die das für Pädagogik halten, gehören nicht nur geschlossen, nein, sie sollten erst gar keine Betriebserlaubnis bekommen. Das Kindeswohl muss über den wirtschaftlichen Interessen der Träger stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss allerdings auch der Kollegin Raudies recht geben: Das, was hier von Teilen der Opposition veranstaltet worden ist, ist reiner Theaterdonner. Das finde ich bei einem Thema wie diesem wirklich sehr bedauerlich. Diese Stellungnahmen haben bei diesem Thema nichts, aber auch wirklich gar nichts verloren.
Inhaltlich - da sage ich Ihnen nichts Neues - ist das, was wir hier besprochen haben, für diejenigen, die im Sozialausschuss die Akten sorgfältig gelesen haben und die sorgfältig zugehört haben, alles schon besprochen worden. Auch die Kritik und die Fragen, die an die Heimaufsicht und damit auch an das Sozialministerium gerichtet worden sind, und zwar zu Recht, sind aufgegriffen worden, und sie sind auch beantwortet worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, konkrete Verbesserungsvorschläge von Ihrer Seite habe ich bis heute nicht gesehen.
Alles, was ich gehört habe, ist eine politische Schlammschlacht, und ich finde, das ist in diesem Zusammenhang nicht angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich dachte bis vorhin, wir seien uns einig darin, dass das Personal, das eine so wichtige Aufgabe im Bereich des Landesjugendamtes ausübt, so aufgestellt sein muss, dass es die Aufgabe auch schaffen kann. Deswegen kann ich für uns Grüne sagen: Wir begrüßen es ganz ausdrücklich, dass das Personal von vier auf zwölf Stellen aufgestockt worden ist. Das ist nach allem, was wir gehört haben, richtig und dringend erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe leben und nicht bei ihren Eltern leben können, dann kann es auch einmal zu Problemen kommen. Daher finde ich es gut und richtig, dass wir eine Ombudsstelle eingerichtet haben, die sich für die Kinder einsetzt und sie berät.
Ein weiterer Punkt, der einmal kurz gestreift worden ist, ist die neue Kinder- und Jugendhilfeverordnung. Es ist richtig, dass jetzt klare Regelungen gerade für Einrichtungen wie den Friesenhof und Mindestpersonalschlüssel bestehen. Es war doch genau eines der Probleme, das wir im Sozialausschuss schon debattiert hatten, dass es auch am Per
sonalmangel gelegen hat, der zeitweise dort geherrscht hat. Ich finde es richtig, dass wir das gemacht haben. Ich finde es richtig, dass Einrichtungen dieser Art einen Mindestpersonalschlüssel haben. Das stärkt den Schutz der Kinder und Jugendlichen, und das ist auch richtig so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Grünen haben uns im Rahmen der Küstenkoalition erfolgreich für die Kinder und Jugendlichen eingesetzt, die sogenannte Grenzgänger sind. Auch da hätte ich mir von einigen Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition wirklich mehr Unterstützung gewünscht. Ich muss auch sagen, das war bisher eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen - das haben uns die Fachleute am Runden Tisch genau erklärt -, die nicht so gut aufgehoben war. Sie gehören nicht in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sie können aber auch nicht in einer herkömmlichen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben. Deswegen ist es richtig, dass wir dieses Projekt auf den Weg gebracht haben. Ich freue mich darüber, dass wir uns in der Küstenkoalition darüber einig waren. So geht es, und so müssen wir es auch weitermachen.
Ausdrücklich möchte ich mich noch einmal beim Kollegen Peter Eichstädt bedanken. Für den Runden Tisch und alles, was du da auf den Weg gebracht hast, vielen Dank, lieber Peter!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über die Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfe sprechen, müssen wir über den Qualitätsdialog, aber auch über Steuerungsmöglichkeiten, also darüber reden, wie es umgesetzt werden kann. Für uns Grüne war ein Punkt ganz besonders wichtig: das sind anlassunabhängige, unangekündigte Kontrollen. Diese halten wir für besonders wichtig. Die Kommunikation muss verbessert werden. Ich hatte gerade eben doch den Eindruck, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Auch die Fort- und Weiterbildung für Leitungskräfte muss gewährleistet werden. Ein Punkt ist dem Kollegen Flemming Meyer - er wird bestimmt gleich noch darauf eingehen - und mir auch noch besonders wichtig. Das ist die Beschulung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen. Wir brauchen Sozialraumkonzepte, und ein Dialog für die Weiterentwicklung in dem Bereich muss auch eine Strategie gegen den Fachkräftemangel entfalten. Jeder einzelne dieser Punkte ist ein Baustein für einen besseren Kinder- und Jugendschutz. Deswegen werden wir alles dafür tun, dass jeder einzelne dieser Punkte auch umgesetzt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich noch einmal zu den Stellungnahmen der CDU. Es handelt sich um ein paar Seiten Zusammenfassung. Ich muss sagen, auch im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Runden Tisch verstehe ich Ihr Verhalten nicht. Ich fand es schon ein wenig verwirrend. Die Kollegin Ostmeier argumentierte in die eine Richtung, die Kollegin Rathje-Hoffmann in die andere Richtung. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass Sie bei dem Thema über Ihren schwarzen Schatten gesprungen wären und mit uns zusammen darüber abgestimmt hätten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Ergebnis des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bleibt für uns Grüne festzuhalten: Es ist gut, dass die Einrichtung, um die es geht, geschlossen worden ist. Es ist richtig, dass es Verbesserungen für den Kinder- und Jugendschutz gegeben hat. Es ist unsere Aufgabe, den Kinder- und Jugendschutz weiterhin zu verbessern.
Zum Abschluss - wie immer - etwas versöhnlichere Worte. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bei Frau Ostmeier und Jürgen Weber, sowie bei Frau Dr. Riedinger und den Kolleginnen und Kollegen unseres PUA-Teams und Herrn Göllner für die gute Zusammenarbeit bedanken. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Es ist 16 Jahre her, dass der Psychiatrieplan Schleswig-Holstein vorgelegt worden ist. Es ist drei Jahre her, dass wir im Landtag beschlossen haben, uns einen aktuellen Bericht geben zu lassen. Dieser liegt jetzt vor: Er ist mehr als 250 Seiten stark, und er ist gut geworden! Ich möchte mich ganz herzlich bei der Arbeitsgruppe Psychiatriebericht, unserer Sozialministerin Kristin Alheit und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Mammutaufgabe bedanken.
Mein Dank gilt auch den vielen Akteurinnen und Akteuren in den Kommunen, in den Verwaltungen und Kliniken, in den Praxen und Beratungsstellen, in den Verbänden und in der Selbsthilfe. Sie alle haben dazu beigetragen, dass der Bericht eine ganze Menge vorzuweisen hat, und, noch viel wichtiger, dass die betroffenen Menschen Hilfe und Unterstützung bekommen.
Für uns Grüne ist es wichtig, dass wir die Situation psychisch Kranker verbessern. Daher freue ich mich darüber, dass wir in Schleswig-Holstein mit der Küstenkoalition bei der psychiatrischen Versorgung ein gutes Stück vorangekommen sind.
Zentral für uns Grüne ist, den Vorrang ambulanter und teilstationärer Angebote zu stärken und bei einer notwendigen Spezialisierung die Erreichbarkeit und Niedrigschwelligkeit der Angebote sicherzustellen.
In beiden Punkt sind wir ein gutes Stück in Schleswig-Holstein vorangekommen. Die Küstenkoalition hat das Angebot an psychiatrischen und psychosomatischen Tageskliniken an mehreren Standorten ausgebaut und deutlich mehr Behandlungskapazitäten geschaffen. Allein das ist ein guter Grund, uns im Mai wiederzuwählen - damit wir den eingeschlagenen Weg weitergehen können.
Regionale Angebote sind der Schlüssel zum Erfolg, auch und gerade für psychisch kranke Menschen, für ihre Kinder und Angehörigen. Das haben wir Grüne schon lange erkannt. Die Betroffenen werden nicht komplett aus ihrem Leben gerissen. Das gewohnte Umfeld bleibt bestehen. Das ist gut für die Patientinnen und Patienten und gut für die Angehörigen, insbesondere die Kinder.
Eine weitere Erfolgsgeschichte in Schleswig-Holstein ist das regionale Psychiatriebudget. In Itzehoe wurde der Anfang gemacht, initiiert von Professor Dr. Arno Deister. Es war und ist erfolgreich, und an vielen Orten wird es inzwischen nachgemacht. Aktuell funktioniert das regionale Budget in fünf schleswig-holsteinischen Landkreisen: ambulante, tagesklinische und stationäre Behandlung unter einem Dach. Aus Sicht von uns Grünen ein hervorragender Ansatz.
Lassen sie mich zum Schluss noch einen Punkt ansprechen, der mir besonders am Herzen liegt: Die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern. Hier stehen wir erst am Anfang. Da ist der Bericht ganz ehrlich. Gezielte Beratungsangebote gibt es nur vereinzelt. Hier müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, um den betroffenen Kindern Unterstützung geben zu können. Kinder von psychisch
kranken Eltern haben ein höheres Risiko, selber zu erkranken. Diese Spirale müssen und wollen wir durchbrechen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal das Allerwichtigste: Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei allen Beteiligten, die diesen Plan möglich gemacht haben, bei dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulli Hase, bei den Vereinen, den Verbänden und ganz besonders bei unserer Sozialministerin Kristin Alheit. - Vielen Dank.
Heute zeigt sich einmal mehr: Die Küstenkoalition hat einen Plan. Sie hat klare Ziele vor Augen. RotGrün-Blau ist auch bei Inklusion für Menschen mit Behinderung voll auf Kurs, weil wir einen klaren Kompass für soziale Gerechtigkeit haben und weil wir Inklusion mit Leben und mit Farbe füllen wollen.
In Schleswig-Holstein leben 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist fast jeder Fünfte. 320.000 Menschen sind schwerbehindert. Alle diese Menschen haben genau dieselben Rechte wie alle anderen auch. Ich freue mich darüber, dass wir heute einen Schritt weiterkommen, sie dabei zu unterstützen, dass diese Rechte auch in der Praxis, in ihrem Alltag umgesetzt werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns steht fest, dass ein Menschenrecht nicht verhandelbar ist. Wir
können leider nicht mit dem Finger schnipsen und von heute auf morgen alles gut und alles richtig machen. Aber - so hat es unsere Ministerin gerade auch gesagt - wir können Schritt für Schritt die Probleme, die da sind, lösen. Wir können uns Schritt für Schritt der Inklusion nähern, und jeder Schritt ist ein guter Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei dem Aktionsplan gefällt mir besonders, dass Leichte Sprache enthalten ist, dass Gebärdensprache enthalten ist und dass über Barrierefreiheit gesprochen wird.
Das Budget für Arbeit ist eines der wichtigsten Bereiche für Menschen mit Behinderung. Der Anteil an Arbeit ist einer der Bereiche, wo wir noch ganz viel Raum gutmachen müssen. Inklusion bei Gesundheit und Pflege, alle Themengebiete werden angesprochen. Das ist das A bis Z der Behindertenrechtskonvention, und ich freue mich über jeden einzelnen Buchstaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel aus der Katastrophenhilfe. Für Menschen mit Behinderung besteht manchmal gar nicht die Möglichkeit, wenn ein Notfall entsteht, überhaupt informiert zu werden. Das wird mit dem heutigen Plan geändert.
Lieber Karsten Jasper, bei aller politischen Auseinandersetzung würde ich mich schon freuen, wenn wir bei dem Plan einmal sagen, dass es ein guter Plan ist, und wenn wir auch die Zustimmung der CDU-Fraktion bei diesem Plan bekommen könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Plan sind viele Schritte beschrieben. Alle Ressorts sind beteiligt. Es ist ganz klar, dass dieser Plan für Schleswig-Holstein nicht das ist, was wir in den nächsten Monaten noch umsetzen können. Es ist ja von Uli Hase noch einmal kritisch nachgefragt worden, wie die Ausgestaltung des Plans sein soll. Es sind in verschiedenen Regionen Regionalkonferenzen durchgeführt worden. Beteiligungen und Partizipation sind angeboten worden. Darüber freue ich mich sehr. Das, was Malu Dreyer vor einigen Jahren als Sozialministerin in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht hat, das bringen wir von der Küstenkoalition heute auch auf den Weg. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Seit den Koalitionsverhandlungen ha
be ich mich auf diesen Tag gefreut. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Ich finde, das sind sehr versöhnliche Worte. Ich bin ganz angenehm überrascht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Piratenfraktion! Ich komme gleich auf den Punkt: Dieser Gesetzentwurf ist ein echter Rohrkrepierer.
Die Hälfte der Anzuhörenden antwortet nicht oder fühlt sich nicht zuständig. Und die Stellungnahmen, die vorliegen, machen deutlich: Sackgasse, umkehren! Ihr Vorschlag ist nicht zielführend, um es freundlich zu formulieren. Seltene Einigkeit zwischen dem Bund der Steuerzahler und dem Landesrechnungshof. Welche Ironie!
Die Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler bringt es auf den Punkt:
„Die persönliche Verantwortung für eine zeitnahe, transparente und nachvollziehbare Bestenauslese kann den Parlamentariern niemand abnehmen, auch kein geändertes formales Verfahren.“
Punkt!
Glauben Sie uns, liebe Piratenfraktion, diese Verantwortung müssen Sie uns gar nicht abnehmen. Wir machen das schon, wir reden zwischen den Fraktionen, wir schaffen es, Kompromisse herbeizuführen. Manchmal fallen sie uns leicht, manchmal fallen sie uns nicht so leicht. Aber das ist der Ursprung der Demokratie, dass diese Kompromisse geschlossen werden. Wenn Sie sich davon verabschieden wollen, bitte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie es sich nicht vorstellen können: Wir suchen genau den Besten oder die Beste für die Ämter, die zur Verfügung stehen. Es ist jetzt aber leider in Mode gekommen, Politikerinnen und Politikern immer nur Schlechtes zu unterstellen. Sie machen da munter mit.
Was Sie allerdings nicht merken, ist, dass dann, wenn Sie mit dem Zeigefinger auf andere zeigen, drei Finger auf Sie selbst zurück zeigen. So ein Pech, sehr geehrte Kollegen von der Piratenfraktion.
Ich sage Ihnen noch eines: Der Grundsatz Ihres Handelns hier im Parlament verrät tatsächlich viel über Sie selbst. Sie sind misstrauisch gegenüber den anderen Abgeordneten. Formalistische, rein technokratische Lösungen sind nicht immer die besten Lösungen und, wie immer, wenig konstruktiv. Daran krankt es in Teilen Ihrer Fraktion, und leider krankt es auch daran bei dieser Initiative.
Ich will gar nicht verhehlen - ich nehme an, dass Sie dies gleich fragen wollen -, dass wir Grüne Ihrem Anliegen grundsätzlich nahetreten können. Eine öffentliche Ausschreibung kann ein größeres Kandidatinnen- und Kandidatenfeld erschließen. Das ist Ihre Theorie. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wunder können wir uns hiervon nicht versprechen. In der Regel ist der Kreis derjenigen, die für bestimmte Tätigkeiten überhaupt nur infrage kommen können, sowieso überschaubar. Glauben Sie uns: Nach besten Wissen und Gewissen werden hier die besten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt.
Nein, im Moment nicht. Aber wenn Sie einen Dreiminutenbeitrag bringen wollen, gern.
Zur öffentlichen Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber - ich nehme an, dass Sie dazu etwas sagen wollten -: Wir haben in diesem Haus schon so oft darüber gesprochen, dass hier über Personal nicht öffentlich gesprochen werden sollte. Wollen Sie die Menschen sehenden Auges beschädigen, oder was wollen Sie damit erreichen?
Wollen Sie die Kolleginnen und Kollegen und ihre Angehörigen so wie neulich, als sie auf der Tribüne saßen, hier vorführen? Was wollen Sie bewirken, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Ich bleibe dabei: In Teilen sind wir, was die Transparenz angeht, nicht weit auseinander. Aber bei diesem Gesetzentwurf sind wir nicht an Ihrer Seite. Wir werden ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Gesetz eingehe, ist mir ein Punkt sehr wichtig. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen im Rettungsdienst, in den Leitstellen, auf den Einsatzfahrzeugen, an Bord der Hubschrauber und in den Kliniken bedanken. Rund um die Uhr tun sie alles, um Leben zu retten. Dort wird Großartiges geleistet. - Herzlichen Dank von uns allen für Ihr Engagement!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr hat das Sozialministerium den Entwurf für das Rettungsdienstgesetz vorgelegt. Wir haben uns im Sozialausschuss ausführlich schriftlich, mit einer langen Anhörung, und auch mündlich damit beschäftigt. Die Kritik wurde aufgenommen. Wie immer in solchen Situationen können nicht alle Punkte eins zu eins übernommen werden. Aber die Punkte, die wir im Sozialausschuss - daran möchte ich noch einmal erinnern - zum Teil einstimmig beschlossen haben, möchte ich noch einmal kurz aufführen.
Für uns Grüne war sofort klar, dass der Baby-Notarztwagen im Gesetz ergänzt werden soll.
Ich bin mir sicher, dass er mit gemeint war, aber bei der Anhörung ist uns allen klargeworden, dass es Unterschiede in der Auslegung im Vergleich Kiel zu Lübeck gab. Das ist für uns nicht akzeptabel. Dafür haben wir jetzt gesorgt, und ich freue mich, dass es dazu im Sozialausschuss einhellig dieses Stimmungsbild gab.
Es gibt einen weiteren Punkt, den ich aus persönlicher Erfahrung für ganz wichtig halte: Das ist die Fortbildung des Personals. Wenn wir sagen, wir wollen gut qualifiziertes und auch ausreichend Personal, ist das der richtige Weg. Aber dieses Personal muss sich auch immer weiter fortbilden. Deswegen haben wir bei diesem Punkt auch in unserem Änderungsantrag eine Ergänzung eingefügt. Ich bitte um Zustimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als dritten konkreten Punkt möchte ich auf die Einsatzmöglichkei
ten der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter hinweisen. Sie wissen: Wir haben uns in einem vorherigen Gesetz schon einmal mit diesem Bereich beschäftigt. Auch da ist bei der Anhörung herausgekommen, dass wir da nachsteuern sollten. Das haben wir in unserem Änderungsantrag getan. Auch da bitte ich um Ihre Zustimmung.
Was die Kritik von Teilen der Opposition gerade angeht: Ich habe die Worte der Ministerin so verstanden, dass das alles abgeklärt ist. Wir haben im Sozialausschuss darüber gesprochen, das ist richtig. Aber es ist ein vier Seiten langes Schreiben der Ministerin gekommen, in dem genau diese Punkte der Kollege Eichstädt hat auch darauf hingewiesen - aufgegriffen worden sind, sie sorgfältig abgewogen wurden, und wir kommen zu dem Entschluss, dass es genau so richtig ist.
Ich freue mich, dass wir heute Nägel mit Köpfen machen. Ich würde mich über Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen sehr freuen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Garg, rhetorisch immer eindrucksvoll; ich bewundere das, und das ist ernst gemeint und nicht ironisch. Genauso ernst gemeint ist der Dank an die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungskräfte, insbesondere die, mit denen ich jahrelang zusammengearbeitet habe. Schöne Grüße auch an „Christoph 12“, mit dem ich selber geflogen bin.
Herr Kollege Garg und liebe Kollegin Klahn, wir waren uns im Sozialausschuss doch einig, dass der Hinweis auf die Privaten abgeklärt werden muss. Der Kollege Eichstädt und ich machen jetzt einmal ein bisschen Jobsharing, ich übernehme den einen Teil, wenn ich darf, Peter.
Ich darf aus dem Schreiben, das wir nachgeliefert bekommen und mit großem Interesse gelesen haben, zitieren:
„Der Rettungsdienstträger kann Dritte unter Beachtung des Vergaberechts als Durchführer damit beauftragen, die operativen Aufgaben des Rettungsdienstes innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu erfüllen, § 5 Absatz 1 RDG-E. ‚Dritte‘ können auch Private sein.“
Dritte können auch Private sein.
Bitte malen Sie hier nicht den Teufel an die Wand; schüren Sie nicht irgendwelche Ängste, die jeder Substanz entbehren! Es ist ein großer Unterschied, ob wir die Koordinierung, die Steuerung über die Leitstellen meinen oder die Ausführung. Wir haben das Schreiben sehr ernst genommen, damit es auch im Kreis Stormarn funktionieren kann. Gucken Sie sich das Schreiben noch einmal an! Das eine ist, was bisher passiert ist, und das andere - auch der Kollege Jasper kann sich sicherlich daran erinnern ist die Schilderung aus der Rettungsleitstelle in Kiel. Da hat jemand aus dem privaten Bereich innerhalb weniger Wochen alles hingeworfen, und die Öffentlich-Rechtlichen mussten übernehmen.
- Das ist richtig! Trotzdem zeigt das, dass es passieren kann. Wenn es in dem einen Bereich passieren kann, kann es auch in dem anderen Bereich passieren. Das hat die Ministerin ausführlich dargestellt.
Wir bleiben dabei: Wir wollen keine dritte Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kollegin Katja Rathje-Hoffmann! Zum Glück habe ich jetzt eine Minute Zeit gehabt, mein Blut, das bereits anfing zu kochen, wieder runterzuregeln. Ich habe den Eindruck, mit Ihrem Redebeitrag fangen Sie wirklich damit an, die CDU zur empathiefreien Zone zu erklären.
Ich finde, das ist ganz schwer auszuhalten. Denn ich würde gerne über Kinder und Jugendliche reden. Ich würde gerne über die Fachleute sprechen, die uns am Runden Tisch beraten haben, und Sie fangen mit der Geschäftsordnung an? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Dann sage ich Ihnen noch etwas: Es geht um die Sache. Es geht um Menschen, es geht um Kinder und Jugendliche, die sich selber nicht wehren können und in der Regel keine Eltern haben, die ihre Interessen vertreten. Deswegen sind sie ja in diesen Einrichtungen. Genau deswegen haben wir uns am Runden Tisch damit beschäftigt.
Dass es terminlich vielleicht schwierig gewesen sein mag, daran teilzunehmen, das kann ja alles sein. Aber darum geht es nicht. Es gibt so ein dickes Heft mit den gesamten Ergebnissen des Runden Tisches. Da steht alles drin, es steht für alle zur Verfügung, und damit hätten Sie sich durchaus beschäftigen können. Wenn Sie dies getan hätten, hätte ich mich wirklich darüber gefreut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle sind uns doch darüber einig, dass das, was am Friesenhof passiert ist, nicht hätte passieren dürfen. Wir alle hätten es nicht für möglich gehalten, dass bei uns in Schleswig-Holstein so etwas passiert. Ich glaube, so weit reicht die Einigung hier im Parlament wohl doch noch. Aber daraus müssen wir Konsequenzen ziehen.
Als Opposition ist es Ihr gutes Recht, dass Sie daraus eine Konsequenz gezogen haben. Aber es ist auch genauso richtig, dass es andere Teile in diesem Haus gibt, die sagen: „Wir möchten uns damit fachlich auseinandersetzen.“
Eines möchte ich Ihnen auch ganz deutlich sagen: Immer nur auf der Ministerin herumzuhacken, hilft den Kindern und Jugendlichen nicht.
Sie haben mit keinem einzigen Wort das Maßnahmenpaket des Ministeriums erwähnt. Ich frage Sie: Haben Sie sich damit überhaupt fachlich auseinandergesetzt? Im Rahmen der Großen Koalition haben Sie doch auch einmal zusammengearbeitet. Haben Sie denn als große Fraktion einmal in die Un
terlagen geguckt und Verbesserungsvorschläge gemacht? Ich sehe hier leider nichts auf dem Tisch liegen. Das finde ich sehr bedauerlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Fachleute, die dort zusammengekommen sind und uns in vielen Gesprächen und im Rahmen ihrer Beiträge immer wieder ermahnt haben, haben zwei Dinge als ganz besonders wichtig herausgestellt. Das ist einmal die Sozialraumplanung, die diskutiert worden ist und die wir von unserer Seite her für sehr wichtig halten; und das andere - das hat der Kollege Eichstädt eben schon angeführt - sind die Grenzgänger. Es gibt Kinder und Jugendliche, sogenannte Grenzgänger, die den Rahmen sprengen. Das tun sie nicht, weil sie den Rahmen sprengen wollen, sondern weil sie in diesen Einrichtungen eben nicht so aufgehoben sind, wie sie aufgehoben sein sollten.
Deswegen machen wir in der Küstenkoalition Politik aus einem Guss. Dieser Teil des Hohen Hauses ist sich darüber sehr einig. Die Finanzmittel werden zur Verfügung gestellt, und gemeinsam mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird dafür gesorgt, dass auch für diese Gruppe von Kindern und Jugendlichen Fürsorge und Heimerziehung auf einen guten Weg gebracht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie dann auch noch sagen, es müsse nun endlich einmal etwas passieren, es müssten endlich einmal auf Bundesebene Nägel mit Köpfen gemacht werden, dann kann ich Ihnen nur sagen: Machen Sie doch mal Druck in Berlin! Das wäre doch mal was! Auch wir wollen doch, dass es diese Änderungen gibt. Soweit mir bekannt ist, bringt sich Schleswig-Holstein aktiv in die Gesetzesnovelle ein. Ich bin sehr optimistisch, dass die Novelle bald kommen wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Worten von Frau Nicolaisen muss ich meine Rede ganz anders halten, als ich sie kurz vor Weihnachten geplant hatte. Das darf ja wohl nicht wahr sein! Wir reden hier nicht von irgendeinem Spaß oder irgendeinem Luxus, den wir uns wünschen, wir reden von der Umsetzung unserer Landesverfassung, liebe Kollegin!
- Und des Grundgesetzes! Vielen Dank, Frau Raudies. Richtig! Genau! Artikel 9 unserer Landesverfassung! Die Ministerin hat es vorgelesen. Ich tue das gern noch einmal - extra für Sie, Herr Koch.
Wir wollen die rechtliche - jetzt kommt es - und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Das Ziel der Gleichstellung ist ganz klar: Rechtlich und tatsächlich, nicht nur Theorie, auch Praxis, nicht nur Paragraph, auch Realität, nicht nur von Gleichstellung reden, liebe CDU, machen und umsetzen!
Im Jahr 2014 haben wir das 20-jährige Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes gefeiert. Da haben wir
Grüne uns alle sehr gefreut. Über das Copyright, wer hier wann was erfunden hat, brauchen wir uns wohl nicht weiter zu erhalten. Die Küstenkoalition ist sich da einig.
Wir haben 66 Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein. Als frauenpolitische Sprecherin der Grünen freue ich mich über jede einzelne. Ich finde es richtig, dass wir beim Thema Gleichstellung mit der Küstenkoalition auf einem guten Weg sind. Aber eines ist klar: Wir können immer noch besser werden. Wenn die Klarstellung des Gesetzentwurfs - für die ich mich ausdrücklich bei unserer Ministerin Kristin Alheit bedanke - zu einer Klarstellung führt, dann wollen wir das, dann machen wir das, und dann ist das auch richtig.
Ich sage Ihnen noch etwas: Gleichstellung kann nur dann funktionieren, wenn Männer wie Sie, Herr Koch, mitmachen. Das ist doch kein Gegeneinander, das ist ein Miteinander. Dann funktioniert es auch.
Bei uns Grünen gehört die Gleichstellung zum Markenkern - auf der Basis von Überzeugung und Motivation, aber auch mit klaren Regeln. Das ist ein Erfolgsmodell. Wir Grüne können es nur weiterempfehlen.
Das Regelarbeitsverhältnis für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist eine volle Stelle. Das war es schon länger, jetzt wird es klargestellt. Wer davon abweichen will, muss das genau begründen. Es bleibt keine Hintertür offen.
Ein weiterer Punkt, der bisher noch nicht so in den Vordergrund gestellt worden ist, ist mir als ehemalige Betriebsrätin sehr wichtig. Ich finde es gut und richtig, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten denen von Personalund Betriebsräten angepasst werden. Auch das ist ein weiterer wichtiger Schritt.
Ich freue mich über diesen hervorragenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist bundesweit Vorreiter in der Kinder- und Jugendbeteiligung. Das ist schon seit vielen Jahren so, und das bleibt auch so mit der Küstenkoalition.
Wir haben in Schleswig-Holstein schon 1989 eine Demokratiekampagne auf den Weg gebracht. Im selben Jahr ist gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk ein Landesfonds „Schleswig-Holstein - Land für Kinder“ aufgelegt worden - gutes Geld für gute Projekte, gute Investitionen in eine gute Zukunft für Kinder und Jugendliche.
Der Kollege Hans Hinrich Neve hat es gerade angesprochen, das war eine sehr spannende Aktion bei PartizipAction, das war ein Austausch mit Kindern und Jugendlichen, von dem wir alle sehr profitiert haben.
Früher hieß es immer: Ach, die Jugend heutzutage, die engagiert sich nicht, sie macht dies nicht, sie macht das nicht - immer dieselbe alte Leier. An
dem Tag ist mir deutlich geworden, dass wir ein Potenzial bei den Kindern und Jugendlichen haben: Sie engagieren sich, sie bringen sich ein, sie können, wollen und werden die Demokratie gut begleiten. Da bin ich mir ganz sicher.
Was allerdings die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung betrifft - den wir ja zurückgedreht haben, nachdem Schwarz-Gelb das verändert hatte -, bin ich nicht bei Tobi von Pein. Man kann es zwar mit Druck machen, aber ich bin vielmehr dafür, gute Beispiele in den Vordergrund zu stellen, dass sich die Kommunen austauschen und sagen: Bei uns läuft das, bei uns werden Kinder und Jugendliche beteiligt. Davon haben alle etwas, so kann es funktionieren. Lieber Tobi, wenn das nicht funktioniert, reden wir darüber, ob man da weiteren Druck aufbauen muss.
Ich möchte mich für meine Fraktion herzlich bei all denjenigen bedanken, die sich haupt- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit und für die Partizipation von Jugendlichen engagieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend herzlichen Dank an die Landesregierung, an unsere Kinder- und Jugendministerin Kristin Alheit für den vorgelegten Bericht.
Ich freue mich auf die weitere Debatte im Sozialausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich kritisiere nicht, was Vorgängerinnen und Vorgänger vor Jahren parteipolitisch entschieden haben. Der Kollege Flemming Meyer hat aber richtig gesagt: Die Entscheidung ist zehn Jahre her, wir hatten ganz andere Verhältnisse. Da bin ich beim Kollegen Stegner: Wir müssen heute die Weichen entscheidend richtig stellen. Da sind wir auf einem guten Weg.
Der Küstenkoalition ist das Thema Gesundheit sehr wichtig. Da freue ich mich sehr, dass ich Teil der Küstenkoalitionsfraktionen bin. Wir haben viele Diskussionen darüber.
Ich kann nur sagen: Im Bereich der Krankenversicherung läuft es im Augenblick völlig aus dem Ruder. Es kann nicht sein, dass einzelne Versicherte zusätzlich zu dem Leid, das sie schon erfahren, noch dafür zahlen, dass sie krank geworden sind. Das ist falsch und ungerecht, und wir wollen es ändern.
Lange Zeit hatten wir in der Krankenversicherung einen fairen Ausgleich: Arbeitgeber und Versicherte zahlten die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die Parität hat sich immer bewährt und gut funktioniert. Es ist geändert worden: Der Arbeitgeberanteil ist eingefroren worden. Das führt dazu, dass der gesamte medizinische Fortschritt einseitig zulasten der Versicherten geht. Das kann für ein oder zwei Jahre mit einem gewissen Aufwand ausgeglichen werden. Auf die Zukunft gesehen kann dieses System aber überhaupt nicht funktionieren.
Wenn wir im Bereich des medizinischen Fortschrittes den Zusatzbetrag nicht wollen, müssen wir uns überlegen: Was ist die Alternative, was wollen wir stattdessen? Für uns ist ganz klar: Wir wollen eine gerechte, solidarische Versicherung. Wir wollen eine Bürgerversicherung.
Ich sage Ihnen ganz klar: Was Sie im letzten Bundestagswahlkampf gemacht haben, werden Sie dieses Mal wieder versuchen. Wir warten schon darauf und sind gut vorbereitet. Sie werden den Teufel an die Wand malen und sagen: Jetzt wollen die Linken wieder alle möglichen Arbeitsplätze abschaffen, es geht bergab mit Deutschland. - Nein, das hat der Kollege Stegner gerade eben richtig pariert: Diese Arbeitsplätze werden erhalten bleiben, weil auch in einer Bürgerversicherung Mitarbeiter tätig sein werden. Da bin ich mir ganz sicher.
Fragen Sie doch einmal ältere Privatversicherte, die sich Sorgen um die Zukunft machen, wie hoch der Druck bei steigenden Beiträgen ist und wie es funktionieren soll. Ich sage Ihnen ganz klar, was in der privaten Versicherung nicht funktioniert, funktioniert in der gesetzlichen Krankenversicherung genauso wenig. Die beiden Systeme werden zusammenwachsen müssen. Sie sind auf Dauer nicht zukunftsfest und vor allem nicht generationengerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass wir in der Küstenkoalition auch bei diesem Punkt so nah beieinander sind. Ich freue mich auch auf den Wahlkampf. - Ich beantrage für meine Fraktion Abstimmung in der Sache.
Vielen Dank.
Herr Kollege, habe ich Sie gerade so verstanden, dass das nach Ihrer Einschätzung für alle Promotionen gilt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. Es gab hier ein bisschen Verwirrung. Ich ha
be das vorhin so verstanden, dass morgen schon der Bildungsausschuss tagen würde. Insofern bitte ich darum, noch einmal in die Abstimmung einzusteigen: Überweisung an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss gerne.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bleibe dabei: Wir Grüne stehen einem Wohlfahrtsgesetz für Schleswig-Holstein sehr positiv gegenüber. Das hat sich nicht geändert. Es hat sich aber durch die Ausschussberatungen deutlich gezeigt, dass eine Reihe der Fragen, die der Kollege Baasch schon im Februar angesprochen hat und die die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen bei diesem Thema ja auch beschäftigen, noch nicht geklärt werden konnten.
Wir sind sicherlich alle miteinander dabei, dass wir uns mehr Verlässlichkeit wünschen und dass wir verstehen können, was sich die Wohlfahrtsverbände auch von uns wünschen.
Ich kann auch verstehen, dass eine bessere Planungssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was von der CDU mit dem Gesetzentwurf sicherlich gewollt ist, auch eine Rolle spielt.
Aber - jetzt kommen wir zu den Beratungen, liebe Kolleginnen und Kollegen -: Bei den ausführlichen Stellungnahmen, die wir alle bekommen haben, ist
doch deutlich geworden, dass es noch eine ganze Reihe von Fragen gibt - ein Teil sagte sogar, dass es grundgesetzliche Bedenken gebe -, die noch nicht ausgeräumt sind. Das müssen wir ernstnehmen. Es gibt europarechtliche Bedenken. Sie wissen, dass der Gesetzentwurf in Niedersachsen aus genau diesem Grund zunächst einmal auf Eis gelegt worden ist. Ich finde es klug - Gründlichkeit geht ja vor Schnelligkeit -, erst einmal zu gucken: Warum ist das der Fall, und wie wird entschieden, und wie müsste der Gesetzentwurf verändert werden, damit nicht auch bei uns dasselbe passiert?
Wir sollten auch einmal darüber nachdenken, im Sozialbereich die sogenannten freiwilligen Leistungen ganz anders aufzustellen. Aus meiner Sicht sind das präventive Leistungen und nicht sogenannte freiwillige Leistungen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die Wohlfahrtsverbände eine Dynamisierung wünschen. Wir haben aber zum jetzigen Zeitpunkt einen Sozialvertrag I, der bis zum 31. Dezember 2018 läuft. Wir haben also noch ein bisschen Zeit. Ich glaube, dass das, was in Niedersachsen gerade passiert, uns ein Ratgeber sein kann und sein sollte. Zu irgendeinem Zeitpunkt wird das Kabinett Albig II hier sitzen, und dann können wir gern noch einmal über ein Wohlfahrtsgesetz miteinander sprechen.
Ein Punkt ist mir von grüner Seite ganz wichtig: Auch kleinere Initiativen und Verbände - darauf weist das Forum Sozial in den Stellungnahmen hin - sollten bei einer besseren Absicherung berücksichtigt werden. Auch das Ehrenamt kommt mir in Ihrem Gesetzentwurf ein bisschen zu kurz. Wir alle fordern immer, das Ehrenamt zu unterstützen. Wir stellen uns immer wieder hin und sagen, wie wichtig das Ehrenamt ist. Deswegen wünsche ich mir irgendwann einmal ein Wohlfahrtsgesetz, in dem das Ehrenamt eine größere Rolle spielt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Nicht alle Fragen sind geklärt. Ich bleibe dabei: Wir stehen dem grundsätzlich positiv gegenüber, aber die offenen Fragen müssen geklärt werden. Dann freue ich mich auf ein Wohlfahrtsgesetz für Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe ablösen. Es soll endlich umsetzen, was Verbände und Expertinnen und Experten schon lange fordern: gleiche Rechte für alle Menschen, weg von der Fürsorge, hin zu echter Teilhabe. Dieses Ziel teilen wir Grüne ohne Wenn und Aber.
Der lang erwartete Entwurf der Bundesregierung löst allerdings die Versprechen nicht ein, jedenfalls nicht so, wie die Kollegin Heike Franzen und ich es vor Jahren einmal bei einer Podiumsdiskussion erlebt haben. Ich dachte: Das darf doch nicht wahr sein! Endlich kommt ein Teilhabegesetz. Ich sage ganz ehrlich: Ich hatte mich nach der Wahl, als alles klar war, doch sehr gefreut, dass die Große Koalition das in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Ich muss allerdings auch sagen, es geht mir wie vielen Betroffenen. Ich bin nämlich ein bisschen enttäuscht über das, was zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt. Noch geben wir nicht auf, noch kann nachgebessert werden.
Im Moment müssen wir leider sagen: Es ist auch nicht für alle Menschen mit Behinderung ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, mit dem man einmal anfangen könnte. Nein, es ist leider so, dass es für Menschen mit geistiger Behinderung und für Menschen mit psychischer Behinderung sogar ein Rückschritt werden könnte. Das wollen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Alle Menschen haben gleiche Rechte. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderung. Nur um sich das einmal klarzumachen: Für manche Menschen ist das essenziell. Sie können ohne Unterstützung noch nicht einmal auf die Toilette gehen. Sie können nicht ohne Assistenz am öffentlichen Leben teilhaben. Deswegen ist es wichtig, dass wir alles dafür tun, dass es zu Verbesserungen kommt.
Deswegen freue ich mich auch sehr über die sehr konstruktive Debatte, die wir hier führen. Ich habe den Eindruck, dass das, was wir vor eineinhalb Jahren hier debattiert haben, heute immer noch so ist: Wir wollen ein gutes, ein echtes Teilhaberecht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn der Druck, der jetzt entsteht - der muss auch entstehen; es muss Druck in den politischen Kessel hinein, damit hier nachgebessert wird -, hilft und wenn am Ende des Tages - noch ist Zeit dafür - dann doch ein echtes, ein gutes Teilhaberecht aus Berlin nach SchleswigHolstein kommen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, den ich mir herausgegriffen habe; der hat auch bei der Diskussion im Legienhof, an der einige von uns teilgenommen haben, in der letzten Woche eine große Rolle gespielt. Das ist der § 99 des Entwurfs des Bundesteilhabegesetzes. Das klingt ganz harmlos, und genauso kommt er auch daher. Aber was er in der Realität für Menschen mit Behinderung bedeuten könnte, ist nicht ganz klar. Es kann doch nicht sein, dass wir sagen: Ein Mensch mit Behinderung muss in fünf von neun Teilen eingeschränkt sein; sonst ist er kein Mensch mit Behinderung mehr. Das funktioniert doch überhaupt nicht. Das hat nichts mit dem Leben von Menschen mit Behinderung zu tun. Deswegen muss gerade in diesem Bereich dringend nachgebessert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit wird knapp, und deswegen sage ich, es muss Druck in den Kessel. Deswegen von grüner Seite die klare Ansage: Ja zu echter Teilhabe, Nein zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich appelliere an alle Beteiligten, sich in ihren Fraktionen und in ihren Parteien dafür starkzumachen und sich dafür einzusetzen, dass in Berlin nachgebessert wird.
Die Anträge würden wir im Übrigen gern im Sozialausschuss mit Ihnen weiter beraten.- Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ausdrücklich schade, dass Sie dem Antrag nicht zustimmen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Küstenkoalition hat eine Stelle eingerichtet, die ich für ganz besonders wichtig halte. Es nützt nichts, wenn wir nur ein Gesetz haben, das Diskriminierung verhindern soll und einen gesetzlichen Rahmen vorgibt, sondern ich finde es ausgesprochen richtig und angemessen, dass auch in den Ländern genau hingeguckt wird und die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit haben, sich an jemanden zu wenden, der sie unterstützt und berät. Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich ausdrücklich bei Samiah
El Samadoni und ihrem Team für die hervorragende Arbeit bedanken.
Das Ziel des Gesetzes - da sind wir noch beieinander - ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung - passend zu unserer Debatte gerade eben -, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Insofern klare grüne Linie. Da sind wir Grüne begeistert. Das ist aber die Theorie, es muss auch in der Praxis umgesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte es für ganz wichtig, dass die Betriebsräte und Gewerkschaften mehr Rechte bekommen, dass sie in ihrer Arbeit noch mehr unterstützt werden. Die Arbeitswelt heute wäre nicht diejenige, die wir haben, wenn es keine Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte gäbe, die sich für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter starkmachen.
Wir haben den Bericht und die Vorschläge mit den Experten in den Ausschüssen beraten. Liebe Kollegin Rathje-Hoffmann, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie dabei gewesen sind. Ich kann mich daran nicht genau erinnern, aber ich kann mich gut an die Stellungnahmen erinnern. Das war einerseits spannend - das war die eine Seite der Medaille -, das war allerdings auch sehr ernüchternd - das war die andere Seite.
Kommen wir zur Verlängerung der Anzeigefristen. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass man nicht nur acht Wochen Zeit hat, sondern ein bisschen länger, um ein Unrecht, das geschehen ist, zu kritisieren und dafür zu sorgen, dass es abgestellt wird.
Den zweiten Punkt haben Sie richtig getroffen und auch bei unserer gemeinsamen Podiumsdiskussion angesprochen: die Kirchen. Ich freue mich über jeden Menschen, dem die Kirche und sein Glaube Halt gibt. Ich stehe aber auch dafür, dass die Kirche heutzutage ein Arbeitgeber ist wie viele andere auch. Dieser Arbeitgeber muss sich an dieselben Gesetze und Rechte halten wie alle anderen Arbeitgeber auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem langen Bericht, den wir ausführlich diskutiert haben, hat sich eines ganz deutlich gezeigt: Diskriminierung ist für viele Menschen leider immer noch Realität. Es ist wichtig, dass wir alles tun, um jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen. Ich freue mich weiter auf die konstruktiven und guten Vorschläge aus der Antidiskriminierungsstelle. Wir Grüne werden sie gern weiter unterstützen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Debatte um den Gottesbezug habe ich bei der letzten Tagung erst einmal nur zugehört und viel nachgedacht. Ich habe mich gefragt: Haben wir denn keine anderen Probleme in Schleswig-Holstein? Hilft es den Menschen in SchleswigHolstein, wenn wir die Verfassung wieder ändern?
Ich muss aber sagen, dass bei der letzten Debatte um die Verfassung und auch heute wieder ganz viel bei mir in Bewegung gekommen ist. Ich habe noch einmal darüber nachgedacht, was sich hier in den letzten Monaten abgespielt hat. Ich habe den Eindruck, dass die Volksinitiative, also diejenigen, die sich am Anfang einen Gottesbezug gewünscht haben, sehr weit auf diejenigen zugegangen ist, die das am Anfang der Debatte nicht wollten.
Genauso haben sich diejenigen bewegt, die gesagt haben: Wir möchten einen Toleranzbegriff in der Verfassung haben, die Werte Freiheit, Toleranz, Gerechtigkeit, die mir sehr wichtig sind. Ich wünsche mir sehr, dass die in die Verfassung aufgenommen werden.
Ich muss allerdings auch sagen, dass wir uns doch den Text einmal ganz genau ansehen müssen: „Gott oder aus anderen Quellen“. Das bedeutet für mich, dass es durch den vorliegenden, den letzten Entwurf, der mir wirklich mit Abstand am besten gefällt, gelungen ist, durch einen Kompromiss, durch viele Gespräche etwas herzustellen, von dem ich den Eindruck und das Gefühl habe: Hier ist es auf
Augenhöhe, hier haben alle Respekt - wenn sie sich dahinter versammeln können - vor denjenigen, die an Gott glauben, denen er Kraft gibt- was ich all denen wünsche, bei denen das so ist -, denen er Halt gibt, und denjenigen, die sagen: Ich glaube nicht an Gott. Es steht auch - das ist mir ganz wichtig - nicht das Wort Kirche darin. Es steht das Wort „Gott“ darin „oder andere Quellen“.
Deswegen habe ich den Eindruck, dass sich ganz viele aufeinander zu bewegt haben in dem Prozess, einen fairen Kompromiss zu finden. Wenn so oft andere auf mich zugehen und mit mir einen Kompromiss eingehen möchten, dann möchte ich heute auf Sie zugehen. Ich werde Ihrem Kompromissvorschlag zustimmen. Es ist mir durchaus klar, dass es eine der entscheidenden, vielleicht am Ende die 46. Stimme sein kann. Ich weiß es nicht genau, wie es im Moment aussieht. Aber ich tue das in dem vollen Bewusstsein, dass der Satz „Menschliches Handeln ist unvollkommen“, uns bestimmt alle vereint. Ich würde mich freuen, wenn wir heute eine gemeinsame Lösung finden könnten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhäuser gehören zum Fundament der Daseinsvorsorge in Schleswig-Hol
stein. Wie eine riesige Bugwelle hat sich jetzt jedoch ein Investitionsstau von 554 Millionen € aufgebaut.
Mit dem Investitionsprogramm - dass Sie das überrascht, überrascht mich - IMPULS wird der Investitionsstau jetzt Schritt für Schritt abgebaut. Für uns Grüne war wichtig, dass die Krankenhäuser hierbei Priorität haben. Es ist ein Erfolg der vorsorgenden Finanzpolitik unserer grünen Finanzministerin Monika Heinold,
dass wir jetzt schon mit dem Sanieren beginnen können.
Wir können in Schleswig-Holstein nicht die beste medizinische Versorgung garantieren, solange die medizinischen Krankenhäuser nicht auf dem neuesten Stand sind. Ich denke da zum Beispiel an die Hygienestandards in OP-Sälen oder auch auf Intensivstationen. Wir müssen verhindern, dass die bauliche Situation zulasten der Patientinnen und Patienten geht. Und das wissen wir alle doch nicht erst seit der Keim-Krise, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wer A sagt, muss auch B sagen; Herr Kollege Heinemann hat das gerade ausgeführt. Die Betriebskosten der Krankenhäuser sind für den Betrieb, sind für Medikamente, für Personal - insbesondere im Pflegebereich - gedacht. Wenn sie in den Bau umgeschichtet werden, bedeutet das ganz klar weniger Geld für Personal, weniger Geld für Pflege. Das können Sie nicht wollen, und ich freue mich, dass damit endlich Schluss ist.
Dafür haben wir jetzt das Infrastrukturprogramm IMPULS. Unsere Sozialministerin Kristin Alheit hat eine lange Liste von Krankenhausbauten, die wir jetzt endlich auf den Weg bringen können. In den ersten Schritten haben wir schon die Projekte aufgezählt: die Intensivstation der Klinik in Preetz dringend erforderlich; die Notaufnahme am Krankenhaus Reinbek wird erweitert - auch dringend erforderlich. Wir finanzieren das psychosoziale Zentrum in Itzehoe - auch dringend erforderlich. Die Funktionsdiagnostik am Städtischen Krankenhaus, wo jedes Jahr 20.000 Patienten diagnostiziert werden - auch dringend erforderlich. Wir schaffen mit
dem Leuchtturmprojekt Brunsbüttel bundesweit das erste Projekt, das integrativ eine Versorgung gewährleistet - auch eine gute Leistung. Die OP-Säle Herr Kollege Günther - in der Imland-Klinik Rendsburg-Eckernförde müssen dringend gebaut werden. Auch das ist ein Projekt, das wir jetzt endlich auf den Weg bringen.
Ich muss Ihnen sagen: Ich freue mich über jedes einzelne Projekt. Ich freue mich über jeden einzelnen Förderbescheid, den Staatssekretärin Anette Langner in den nächsten Jahren übergeben wird.
Zu den Kommunen, lieber Kollege Koch: Wir waren - das ist von meinem Kollegen Andresen richtig gesagt worden - bei Ihrem Vorschlag gar nicht so weit auseinander; das wissen Sie aus der Debatte auch ganz genau. Ein Punkt ist aber noch einmal ganz wichtig: Die Konsolidierungskommunen müssen nicht befürchten, dass sie durch die Kofinanzierung der Krankenhaussanierung auf Konsolidierungshilfe verzichten müssen.
Deswegen würde ich mich über Ihre Zustimmung zu unserem Antrag sehr freuen.
Kommen wir zum Gesetzentwurf der FDP.
Das Gute an dem Gesetzentwurf der FDP - ich versuche ja immer, auch etwas Gutes zu finden ist, dass dadurch eine Anhörung im Sozial- und Finanzausschuss angestoßen wurde. Er geht jedoch aus unserer Sicht - das wird Sie auch nicht überraschen, lieber Kollege Garg - in eine völlig falsche Richtung.
Die Sanierung würde nicht 13, sondern 26 Jahre dauern. Das kann doch nicht ernst gemeint sein!
Oder wir könnten nur die Hälfte der Projekte realisieren. Auch das kann nicht ernst gemeint sein. Mit anderen Worten: Wir lehnen den Antrag ab. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, wir müssen ihn ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Küstenkoalition ist bei den Krankenhäusern in Schleswig-Hol
stein auf einem guten Kurs. Ich kenne keine Regierung, die jemals so viel in die Krankenhäuser investiert hätte. Darüber freue ich mich sehr. Über die Zustimmung zu unserem Antrag würde ich mich auch sehr freuen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg, wenn die inhaltlichen Argumente fehlen, kommt die Polemik. Deswegen werde ich auf Ihren Beitrag gar nicht eingehen.
Mir ist wichtig, Frau Kollegin Nicolaisen, gerade wenn Sie ein Interesse daran haben, Folgendes zu sagen: Ich bin ganz sicher, dass wir ein gemeinsames Interesse haben, und ich bin mir auch sicher, dass der Kollege Karsten Jasper, der bei vielen Gesprächen dabei gewesen ist, das auch unterstützen wird. Mit dem, was wir auf den Weg bringen - und nur dadurch -, wird es irgendwann möglich sein, die DIAKO in Flensburg und das Malteser-Krankenhaus zu bauen. Sonst würde das gar nicht funktionieren. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Natürlich haben wir auch Verständnis für die Kommunen. Der Kollege Lars Winter hat eben in den Raum geworfen, dass der Sanierungsstau - da hilft es uns auch nicht weiter, Schuldzuweisungen vorzunehmen; das könnten wir lang und breit tun, aber das können wir uns auch sparen - in gemeinsamer Verantwortung entstanden ist. Wir beziehen uns jetzt darauf, dass wir diesen Stau in gemeinsamer Verantwortung auflösen.
Ich bin mir ganz sicher, dass die Landesregierung eine gute Lösung finden wird, dass das nicht schlagartig zu einem Problem wird.