Erkrankt sind heute Jens-Christian Magnussen, Dr. Gitta Trauernicht und Anita Klahn. Hartmut Hamerich ist wegen einer dringenden Familienangelegenheit beurlaubt. Wir wünschen den Erkrankten an dieser Stelle gute Besserung.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalschule Plön und des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Heute haben wir das seltene Vergnügen eines besonders runden Geburtstags. Unsere Frau Abgeordnete Heike Franzen hat heute Geburtstag. - Herzlichen Glückwunsch!
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/671
Ich erteile das Wort zunächst dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, Herrn Hauke Göttsch. - Herr Berichterstatter, berichten Sie bitte.
Dann eröffne ich jetzt die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“ - so ist es schon in Goethes Faust zu lesen. So ist es auch beim Thema Fracking.
Wir in Schleswig-Holstein senden eine klare Botschaft gegen Fracking aus, weil bei der Gas- und Ölförderung mithilfe des Frackingverfahrens Risse in Gesteinsschichten gesprengt werden, die unter bestimmten Umständen giftige, radioaktive oder krebserzeugende Flüssigkeiten oder Methangas in das Grundwasser eindringen lassen können, gegebenenfalls auch erst Jahre oder Jahrzehnte später.
Wir wissen um die Risiken von Erdbeben und Erdsenkungen, von Gebäudeschäden und entsprechend fallenden Grundstückswerten in den betroffenen Gebieten. Wir wollen in Schleswig-Holstein kein Fracking. Doch können wir auch daran glauben, dass diese Landesregierung es verhindern wird? Ich habe daran Zweifel,
Erstens. Der Umweltminister, Herr Habeck, hat für die Aufsichtsbehörde über das zuständige Landesbergbauamt erklärt, nach Ablauf einer befristeten Veränderungssperre werde Fracking in SchleswigHolstein kaum noch zu verhindern sein.
Zweitens. Der Ministerpräsident, Herr Albig, hat auf meine Anfrage hin mitgeteilt, dass im neuen Landesentwicklungsplan kein klares Verbot für Fracking verankert, sondern lediglich festgeschrieben werden soll, dass schädliche Umwelteinwirkungen bei der Förderung von Erdöl und Erdgas ausgeschlossen sein sollen.
Drittens. Sie wollen heute einen Antrag von uns ablehnen, in dem wir die Landesregierung auffordern wollen, bis auf Weiteres keinen Anträgen auf Fracking stattzugeben. Wenn Sie das ablehnen wollen, sagen Sie damit doch gleichzeitig, dass Sie die Frage offenlassen wollen. Das lehnen wir PIRATEN ab.
Um dieses Hü und Hott in Sachen Fracking zu beenden, legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher und dauerhaft verhindern soll, und zwar mit folgenden Mitteln: Der erste Hebel wird ein ausdrückliches gesetzliches Verbot von Fracking sein, wenn eine Verunreinigung von Gewässern nicht auszuschließen ist. Genau dieses Risiko besteht nach allen wissenschaftlichen Gutachten.
Herr Minister Habeck, wir beschränken die Regelung nicht auf toxisches Fracking, weil die Giftstoffe, die aus dem Boden herauskommen, genauso gefährlich sind wie die, die eingepresst werden. Wir beschränken die Regelung auch nicht auf bestimmte Wasserschutzgebiete, weil die unterirdischen Wasserreservoirs solche Gebietsbeschränkungen nicht beachten.
Wir wollen zweitens, dass für die Entscheidung über solche Anträge die untere Wasserbehörde zuständig ist und nicht mehr das umstrittene Landesbergbauamt in Hannover.
Wenn der Landrat des betroffenen Gebietes oder der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt entscheidet, dann führen wir damit nicht nur neue Hebel gegen Fracking ein, sondern setzen auch ganz neue Maschinisten davor. Das macht einen Unterschied.
Drittens. Vor der Entscheidung muss nach unserem Gesetzentwurf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, in die sich jeder Bürger einbringen kann, erfolgen. Als das in Österreich eingeführt worden ist, sind schon allein wegen des damit verbundenen Aufwands entsprechende Frackinganträge zurückgezogen worden.
Viertens. Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass Anträge auch wegen des überwiegenden öffentlichen Transparenzinteresses veröffentlicht werden dürfen, selbst wenn sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Denn wir sind der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, wenn in ihrer Heimat Öl oder Gas gefördert werden soll. Das sind unheimlich große Risiken, und wir haben ein Recht darauf, davon zu erfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem Anti-Fracking-Gesetz machen wir SchleswigHolstein zum bundesweiten Vorreiter gegen Fracking. So entschieden handelt kein Land. Deswegen hoffe ich, dass wir unseren Gesetzentwurf im Ausschuss zügig behandeln können. Reine Lippenbekenntnisse gegen Fracking reichen nicht aus, um es rechtssicher zu verhindern. Deswegen schließe ich mit Worten von Goethe:
„Der Worte sind genug gewechselt, Lasst mich auch endlich Taten sehen! Indes ihr Komplimente drechselt, Kann etwas Nützliches geschehen.“
Ich freue mich, dass an dieser Debatte so viele junge Leute teilnehmen; denn es geht um die Zukunft von Schleswig-Holstein, nicht nur gestern, sondern auch heute.