Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene beurlaubt sind seitens der Landesregierung Herr Minister Meyer und Herr Minister Studt.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um sein ehemaliges Mitglied, den früheren Abgeordneten Günter Friedrich, der in der vergangenen Woche verstorben ist.
Der 1925 in Pommern Geborene absolvierte zunächst ein berufspädagogisches Studium an der Universität Hamburg und - von 1948 bis 1950 - eine Lehre im Maurerhandwerk. 1955 legte er das zweite Examen für das Lehramt an Berufsschulen ab und blieb dann - bis 1971 und erneut von 1983 bis 1984 - im schleswig-holsteinischen Schuldienst.
Seine politische Heimat fand Günter Friedrich in der CDU. Sein Weg in die Landespolitik begann, wie für viele von uns, auf kommunaler Ebene. Günter Friedrich wurde 1959 Stadtverordneter in Elmshorn. Von 1962 bis 1974 und von 1978 bis 1982 war er Stadtrat. Von 1974 bis 1978 und wieder von 1982 bis 1986 war er Bürgervorsteher der Stadt Elmshorn. Überdies gehörte er vier Jahre lang dem Pinneberger Kreistag an. Bei der Landtagswahl 1967 wurde Günter Friedrich als Direktkandidat der CDU zum ersten Mal in den Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt, dem der Regierungsschuldirektor mit einer kurzen Unterbrechung zu Beginn der 10. Wahlperiode fast 20 Jahre lang angehörte.
Die Liste der Ausschüsse und Gremien, denen Günter Friedrich im Rahmen seiner parlamentarischen Arbeit angehörte, ist lang. Doch besonders erwähnen möchte ich drei Bereiche, die sich gleichsam wie ein roter Faden durch das politische Wirken Günter Friedrichs zogen. Da ist zunächst der Ausschuss für Heimatvertriebene zu nennen, dessen Mitglied das einstige Bundesvorstandsmitglied der Pommerschen Landsmannschaft in der 6. Wahlperiode war. Parlamentarische Akzente setzte Günter Friedrich aber auch von 1975 bis 1983 als Vorsitzender des Eingabenausschusses sowie als Mitglied der Ausschüsse für Jugend und Sport und für Ju
gendfragen beziehungsweise Kultur, Jugend und Sport, denen er während seiner gesamten Zeit als Abgeordneter angehört hatte, sowie von 1967 bis 1979 im Volksbildungsausschuss. Auch die Arbeit im Landeswahlausschuss von 1971 bis 1983 sowie als Stiftungsrat der Stiftung Pommern darf bei dieser Aufzählung der wichtigsten politischen Wegstationen im Landtag nicht fehlen.
Günter Friedrich war ein Abgeordneter, der sich mit voller Kraft, aber auch mit Herz und Verstand für die Bürgerinnen und Bürger eingesetzt hat. Er war ein Parlamentarier durch und durch, der sich durch seine ausgleichende, stets an der Sache orientierte Art auszeichnete, der aber dennoch klar und fest für seine Überzeugung einstand; übrigens auch als langjähriger Sprecher der Pommerschen Landsmannschaft, bei der er sich für einen Weg des europäischen Miteinanders und der Verständigung in der Ostseeregion einsetzte.
Man wusste bei Günter Friedrich immer, woran man war. Auch deshalb war er ein in allen Fraktionen gleichermaßen geschätzter Kollege. Für seine Verdienste um unser Land wurde Günter Friedrich mit dem Verdienstkreuz erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille ausgezeichnet. Auch die ihm zur Heimat gewordene Stadt Elmshorn zeichnete ihn mit ihrer Verdienstmedaille aus.
Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt seines früheren Abgeordneten Günter Friedrich in Dankbarkeit. Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie nun, einen Moment im Gedenken an unseren verstorbenen Kollegen innezuhalten. - Sie haben sich zu Ehren Günter Friedrichs von Ihren Plätzen erhoben, ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständig, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 7, 13, 18, 19, 20, 22, 24 bis 28, 30, 34, 40 und 41 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 5, 17, 31, 32, 42, 43 sowie 45. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 3, 4, 9, 15, 35, 36, 37, 38, 39 und 44, Haushaltsberatungen 2015.
Anträge zu einer Fragestunde oder zu einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen wer
den, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 28. Tagung. Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer einstündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. - Ich höre keinen Widerspruch, wir werden so verfahren.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Viöl-Ohrstedt. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Bitte begrüßen Sie auch unsere Minderheitenbeauftragte Frau Renate Schnack. - Herzlich willkommen, Frau Schnack!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2556
d) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur institutionellen Förderung des Landesfeuerwehrverbandes
e) Schleswig-Holstein zukunftsfähig und generationengerecht gestalten - Konsolidieren und Investieren
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2453
h) Ausweitung des Regelungsbereiches der Erschwerniszulagenverordnung auf Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamte