Protokoll der Sitzung vom 19.02.2016

Meine Damen und Herren, ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle ganz herzlich. Erkrankt sind die Abgeordneten Heike Franzen und Christopher Vogt. Wir wünschen ihnen gute Genesung.

(Beifall)

Beurlaubt ist der Herr Abgeordnete Uli König.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld sowie Auszubildende und Anwärterinnen und Anwärter des Amtsgerichts Kiel. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Die freudigen Ereignisse reißen nicht ab. Der Herr Abgeordnete Burkhard Peters hat heute Geburtstag. - Herr Kollege Peters, herzlichen Glückwunsch.

(Beifall)

Ich wünsche Ihnen alles Gute sowie Gesundheit. Die rechte Hand drücke ich Ihnen heute nicht.

(Heiterkeit)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 und 13 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/3810

b) Krankenhausbau schon ab 2016 ermöglichen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3808

Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Zur Reihenfolge der Worterteilungen: Der CDUAntrag ist der ältere Antrag, Deswegen beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgt die FDP und danach die Fraktionen nach Stärke.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Tobias Koch für die CDU-Fraktion das Wort.

Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 113. Sitzung - Freitag, 19. Februar 2016 9425

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen!)

- Danke schön; es sind alle da.

(Heiterkeit)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, endlich hat die Landesregierung angekündigt, das zu tun, was wir als CDU-Fraktion schon lange gefordert haben, nämlich mehr zu investieren und damit auch schon in diesem Jahr zu beginnen.

(Beifall CDU)

Es fragt sich nur: Wird aus dieser Ankündigung auch reale Politik, oder versucht die Landesregierung, hier nur eine offene Flanke zu schließen, um im bevorstehenden Landtagswahlkampf nicht länger als Investitionsverweigerer dazustehen?

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Wenn in diesem Jahr, Frau von Kalben, tatsächlich zusätzliche Investitionsvorhaben über 100 Millionen € angeschoben und realisiert werden sollen, dann muss die Landesregierung jetzt aber auch in die Pötte kommen. Seit der Ankündigung Anfang Januar 2016 sind mittlerweile weitere eineinhalb Monate vergangen. Die Zeit verrinnt, und es wird am Ende nicht gelingen, auch nur ein einziges Vorhaben in diesem Jahr zu realisieren, wenn allein schon die regierungsinternen Abstimmungen vier Monate in Anspruch nehmen.

(Beifall CDU und FDP)

Deshalb ist meine ganz klare Erwartungshaltung, dass die Landesregierung den angekündigten Nachtragshaushalt nicht erst im April 2016 vorlegt, sondern schon in der März-Tagung. Sonst geht weitere Zeit verloren, und wir schaffen das in diesem Jahr nicht mehr.

Sollte sich am Ende des Jahres herausstellen, dass die 100 Millionen €, Frau Ministerin, nach wie vor unverbraucht im Sondervermögen IMPULS liegen, dann wäre das für uns zwar politisch ein gefundenes Fressen und ließe sich im Landtagswahlkampf auch wunderbar ausschlachten, wäre aber für unser Land eine ganz bittere Entwicklung;

(Beifall CDU und FDP)

denn das würde ja heißen, dass der Sanierungsstau von Rot-Grün-Blau auch in diesem Jahr weiter anwächst.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, die kurze Tagungsordnung und der Freitagmorgen führen dazu, dass die Stimmung schon am Morgen steigt.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU] und Dr. Hei- ner Garg [FDP])

Das ist grundsätzlich durchaus nicht schlecht. Aber vielleicht können wir den Lärmpegel doch ein wenig senken. - Nun hat der Redner wieder das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident, vor allem auch für das Anhalten der Uhr wegen Ihrer Intervention.

Nun hat die Landesregierung bisher immer behauptet, das, was die CDU fordert, sei überhaupt nicht möglich. Man könne nicht schon in diesem Jahr investieren, sondern man brauche eine dreijährige Vorlaufzeit. Vor 2018 werde das alles nichts. Wenn dieses Argument zuträfe, dann wäre das ein echtes Armutszeugnis für diese Landesregierung; denn das würde nichts anderes bedeuten, als dass nach vier Jahren Rot-Grün-Blau nicht ein einziges fertiges Projekt in irgendeiner Schublade des Ministeriums liegen würde.

(Beifall CDU)

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass die Landesregierung nun von diesem Scheinargument abrückt. Alle Ministerien sind jetzt aufgefordert, planungsreife Projekte zu benennen, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.

Genau an dieser Stelle setzt jetzt unser Antrag an; denn bei dieser Suche wollen wir der Landesregierung gern behilflich sein.

Als Opposition haben wir zwar keinen Einblick in die Schubladen der Ministerien. Wir wissen aber in einem Bereich, nämlich im Bereich der Krankenhausinvestitionen, dass sich die Anträge dazu im Ministerium geradezu stapeln.

Im Infrastrukturbericht der Landesregierung ist ausgewiesen, dass für Krankenhausbauten ein Investitionsstau von 554 Millionen € besteht. Davon entfallen allein 324 Millionen € auf Anträge, die beim Ministerium bereits eingereicht sind, für die aber mangels Mittel bisher keine Aufnahme in die Finanzplanung möglich war.

9426 Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 113. Sitzung - Freitag, 19. Februar 2016

Es ist uns auch klar, dass ein Antrag noch keine fertige Planung beinhalten muss, aber mit Sicherheit doch eine Vorplanung, eine Konzeption oder erste Entwürfe. Darauf lässt sich aufsetzen. Deshalb ist dieser Bereich am ehesten dazu geeignet, zu einer zügigen Umsetzung zu kommen.

(Beifall CDU und FDP)

Losgelöst von allen theoretischen Prioritätensetzungen der Regierungsfraktionen bietet sich deshalb gerade der Krankenhaussektor an, um schon im Jahr 2016 erste Investitionen vorzunehmen.

Dabei tut sich allerdings ein zweites Problem auf, nämlich die hälftige Ko-Finanzierung durch die Kommunen. Nur weil das Land jetzt mitten im Jahr auf einmal zusätzliche Mittel bereitstellt, heißt das ja noch lange nicht, dass auch die Kommunen in der Lage sind, ihre anteilige Ko-Finanzierung zu leisten.

(Beifall CDU und FDP)

Für dieses Problem liefert der zweite Punkt unseres Antrags eine Lösung. Mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes zur Krankenhausfinanzierung wollen wir erreichen, dass das Land zukünftig zu 100 % in Vorleistung gehen kann. Mit anderen Worten: Die hälftige Ko-Finanzierung der Kommunen würde gestundet werden und brauchte erst zu einem späteren Zeitpunkt erstattet zu werden.