Tobias Koch

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Ja, vielen Dank, Frau Ministerin. Ich merke gerade, nicht nur die PIRATEN können Steilvorlagen, Sie können das auch. Machen wir doch kurz den Fakten
Dann halte ich also fest: Zusätzlich heißt bei Ihnen, zusätzlich gegenüber rot-grün-blauen Planungen, zusätzlich heißt aber nicht, mehr als bei CDU und FDP 2012. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abends werden die Faulen fleißig, heißt ein bekanntes deutsches Sprichwort, das sehr gut zu dem vorliegenden Nachtragshaushalt passt.
Jetzt, wo die Wahlperiode unwiderruflich dem Ende entgegengeht, versucht die Landesregierung krampfhaft, das nachzuholen, was sie fünf Jahre lang versäumt hat, nämlich in die Infrastruktur unseres Landes zu investieren. Derartige Versäumnisse lassen sich aber nicht mal eben sechs Wochen vor der Landtagswahl mit einem Nachtragshaushalt korrigieren, erst recht nicht, wenn es sich dabei um mehr Schein als Sein handelt.
Schauen wir uns die Realität an! Von den 100 Millionen €, die aus dem Haushaltsüberschuss 2015 in IMPULS geflossen sind, wurden im letzten Jahr lediglich 40 Millionen € in den Nachtragshaushalt eingestellt, und davon wiederum nur 29 Millionen € tatsächlich verbaut. Das war weniger als ein Drittel der Gesamtsumme. Von den 180 Millionen € aus dem Haushaltsüberschuss 2016 sollen jetzt 75 Millionen € in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Auch das sind nur 40 % der Gesamtsumme, und auch hier ist noch längst nicht klar, wie viel davon in diesem Jahr überhaupt verbaut werden wird.
Selbst mit diesen zusätzlichen Investitionen aus IMPULS liegen die Investitionen insgesamt immer noch um rund 100 Millionen € niedriger als zu Zeiten der CDU-FDP-Vorgängerregierung. Von zusätzlichen Investitionen, Frau Ministerin - das habe ich Ihnen gerade vorgerechnet - kann somit überhaupt keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, hätte denn die Landesregierung in den letzten vier Jahren wenigstens so viel investiert, wie sie es sich jetzt plötzlich für das Jahr 2017 vornimmt, dann wären das immerhin rund 650 Millionen € zusätzlich gewesen, die in den letzten Jahren in Instandsetzung und den Ausbau unserer Infrastruktur geflossen wären 650 Millionen €! Zufälligerweise deckt sich diese Zahl ziemlich genau mit den Verpflichtungsermächtigungen, die die Ministerin für die nächsten Jahre mit diesem Nachtragshaushalt ausbringen will.
- Brillant berechnet, Herr Kollege! - Die Versäumnisse der Vergangenheit lassen sich aber nicht durch Ankündigungen für die Zukunft wiedergutmachen, erst recht nicht, wenn diese zukünftigen Ankündigungen noch nicht einmal vollständig mit konkreten Projekten unterlegt sind.
Solange dies nicht geschehen ist, stehen die Zahlen nur auf dem Papier, besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit und lassen sich mit dem nächsten Haushalt nach der Wahl problemlos wieder herabsetzen. Deshalb sind diese Verpflichtungsermächtigungen nichts anderes als Augenwischerei, nur Schall und Rauch, die kurz vor der Wahl den Eindruck von Aktivität vermitteln sollen.
Nicht anders verhält es sich auch mit dem plötzlich aufgetauchten Sanierungsprogramm für Schultoiletten. Glauben Sie allen Ernstes, dass dadurch auch nur eine einzige Schultoilette in diesem Jahr zusätzlich saniert wird, Frau Ministerin,
wenn Sie jetzt, Ende März, ein solches Programm vorlegen?
Das glauben Sie doch selbst nicht.
Die Haushalte der Gemeinden sind längst verabschiedet.
- Genau, Frau Raudies! Wenn in den beschlossenen Haushalten der Gemeinden ohnehin Mittel für Schultoilettensanierung vorgesehen sind, dann mag
es da den einen oder anderen Mitnahmeeffekt in diesem Jahr geben. Aber es wird keine einzige Toilette zusätzlich saniert. Dafür kommt Ihr Programm nämlich ein halbes Jahr zu spät. Sie hätten auch letztes Jahr schon auf diese Idee kommen können.
Mit Vergnügen, Frau Raudies.
Auch das gern, wenn’s hilft.
werden gleich herausfinden, wem es etwas hilft. - Ich habe noch nicht verstanden, ob Sie jetzt dafür sind, dass mehr Schultoiletten saniert werden oder ob Sie dagegen sind.
Aber das ist gar nicht meine Frage. Meine Frage ist, ob Sie bitte zur Kenntnis nehmen können, dass es bei uns im Land Kommunen gibt, bei denen der Sanierungsbedarf auch in diesem Bereich so riesig ist, dass sie mit eingeplanten Mitteln nicht alles das schaffen können, was sie vor Ort in den Schulen sanieren müssen. Ich habe vor zwei Wochen beispielsweise mit den Kämmerern der Stadt Flensburg gesprochen, mit Herrn Brüggemann, der sehr wohl begrüßt hat, dass wir mit diesem Programm auch der Stadt Flensburg - es gibt viele andere Beispiele, aber das ist das Beispiel, das ich am besten beurteilen kann, weil ich selbst dort herkomme - ermöglichen, mehr in den Schulen zu sanieren, als wenn wir die Stadt mit dieser Aufgabe alleingelassen hätten? Genau darum geht es.
- Herr Kollege Andresen, wir sind für Schultoiletten. Wir sind für die Sanierung.
Wir sind für die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Wenn es Ihnen damit aber ernst wäre, dann hätten Sie diesen Vorsatz schon vor drei Monaten fassen können, nämlich im Dezember zum Haushaltsplan 2017; dann hätten sich die Kommunen darauf einstellen können, und dann hätten in diesem Jahr tatsächlich weitere Schultoiletten saniert werden können. Dies geschieht aber nicht dadurch, dass Sie hier während des Wahlkampfs ein solches Programm auflegen, das in diesem Jahr keine Wirkung mehr entfalten wird. Es kommt auf die Umsetzung an und nicht auf Versprechen, die Sie kurz vor der Wahl abgeben.
Ich möchte jetzt gern fortfahren, Herr Präsident. Das waren drei Zwischenfragen. Ich denke, das reicht an dieser Stelle.
Sie werden jetzt begeistert sein. Es gibt nämlich durchaus auch ein positives Signal, das ich bei diesem Nachtragshaushalt konstatieren kann. Inhaltlich nicht zu kritisieren sind nämlich die im Nachtragshaushalt vorgesehenen zusätzlichen Mittel für die Beseitigung der Sturmflutschäden, für die Ausgleichszahlungen aufgrund der Geflügelpest, für digitales Lernen, für Special Olympics und das Unterhaltsvorschussgesetz. Das alles ist überhaupt nicht zu kritisieren. Dass die Landesregierung aber diese insgesamt doch recht überschaubaren Mehrausgaben nur durch Schulden finanzieren kann, das ist doch mehr als erbärmlich.
Vor drei Monaten lässt man sich dafür feiern, dass man zum ersten Mal überhaupt einen Haushaltstitel mit der Bezeichnung „Tilgung“ eingeplant hat. Heute kann selbst dieser bescheidene Tilgungsbetrag von 47 Millionen € - aber immerhin - nicht aufrechterhalten werden. Drei Monate später schaffen Sie es nämlich schon wieder, einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen, in dem Sie diesen Tilgungsbetrag um 10 Millionen € absenken, was nichts anderes bedeutet, als dass es am Ende mehr Schulden in der Rechnung gibt.
Die restliche Finanzierung, Herr Dr. Stegner, wird durch eine Absenkung der Zinsausgaben um 13 Millionen € aufgebracht. Nachdem die vorgesehene Absenkung um 10 Millionen € im CDU-Haushaltsantrag von Dezember noch als riskante Zinswette kritisiert wurde, sind nunmehr 13 Millionen € eine total seriöse Haushaltspolitik.
- Das macht es aber auch nicht besser, Herr Kollege Stegner, wenn Sie mit derartigen Unterschieden messen!
Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht wundern, meine Damen und Herren, dass sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung über den Nachtragshaushalt der Stimme enthalten wird.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den FDP-Gesetzentwurf zur Investitionsquote in der Landesverfassung. Dazu habe ich ja bereits in der ersten Lesung alles gesagt.
Zustimmen werden wir dagegen dem Besoldungsgesetz. Zumindest an dieser Stelle des Besoldungs
gesetzes und der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für unsere Beamtinnen und Beamten kommen dann doch einmal die positiven Auswirkungen des Landtagswahlkampfs zum Vorschein; denn so können sich unsere Beamtinnen und Beamten zum ersten Mal über eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifvertrags freuen.
„Versprochen und gehalten“ hieß dazu die Presseerklärung von Ihnen, Herr Dr. Stegner.
Ihre Versprechungen gelten aber offensichtlich wirklich nur in Wahlkampfzeiten. Ich bin mir ganz sicher, dass es unsere Landesbediensteten nicht vergessen haben, dass ihnen die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifverträge in den vergangenen vier Jahren von SPD, Grünen und SSW vorenthalten worden ist.
Die Wertschätzung unseren Landesbediensteten gegenüber hätte es geboten, dass sie in allen Jahren von einer zeit- und deckungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses profitiert hätten. Das haben Sie ihnen vorenthalten. Das machen Sie auch nicht dadurch wieder gut, dass Sie sechs Wochen vor der Wahl plötzlich das Gegenteil von dem tun, was Sie in den vergangenen vier Jahren getan haben. Wir werden diesem Gesetz dieses Mal zustimmen, weil wir immer dafür gekämpft haben, eine zeit- und wirkungsgleiche Tarif- und Besoldungsanpassung vorzunehmen. - Herzlichen Dank.
Schön, dass ich jetzt darf. - Vielen Dank, Herr Dr. Stegner. Sie
Frau Kollegin Erdmann, Sie argumentieren mit Durchschnittszahlen - das ist eine Betrachtungsweise -, wir stellen auf die Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden ab. Es gibt zahlreiche Gebührensatzungen, in denen Elternbeiträge von 37, 38 oder 40 % vorgeschrieben sind. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass dieser Satz auf maximal 33 % gesenkt wird. Das ist keine Aufforderung, irgendetwas zu erhöhen, das ist eine verbindliche Senkung in den Fällen, in denen Eltern derzeit 37 % bis 40 % zahlen. Da können Sie sich doch nicht hinstellen und einfach behaupten, das sei eine Aufforderung, das zu erhöhen! Das ist eine verbindliche Senkung auf maximal 33 %.
Ich habe noch eine Anmerkung. Frau Kollegin Erdmann, wenn Sie unseren Gesetzentwurf falsch interpretieren, berechtigt Sie das noch lange nicht, sich hier hinzustellen und Behauptungen aufzustellen, die gar nicht der Intention des Antragstellers entsprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Diskussion über die möglicherweise anstehenden Entscheidungen der HSH Nordbank und den daraus folgenden Konsequenzen für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein lohnt es sich, einen Blick auf das vergangene Jahr zurückzuwerfen.
Mittlerweile wissen wir ziemlich genau, wie es im letzten Jahr mit dem damaligen Forderungsver
zicht gelaufen ist: Die HSH Nordbank saß auf faulen Schiffskrediten mit dem Volumen von 1,5 Milliarden €, die auf einen einzigen Schuldner entfielen. Den damit finanzierten Schiffen hätten die bestellten Gutachter aufgrund der vorhandenen Überschuldung und der dadurch fehlenden Fortführungsperspektive nur noch einen Schrottwert beigemessen. Infolgedessen hätte die HSH Nordbank diese Schiffskredite an die Länder vielleicht noch zu 10 % ihres ursprünglichen Kreditbetrages als Kaufpreis verkaufen können, mithin vielleicht für 150 Millionen €.
Durch den Forderungsverzicht in Höhe von 500 Millionen € und den Nachschuss von wenigen Millionen € Eigenkapital durch den Schuldner kann der Betrieb dieser Schiffe jedoch für ein bis zwei Jahre aufrechterhalten werden. Das wiederum veranlasste die Gutachter dazu, den Schiffen eine Fortführungsperspektive zu konstatieren, weshalb bei der Bewertung nicht nur auf den Schrottwert abgestellt wurde, sondern stattdessen die rechnerischen Gewinne herangezogen wurden, die diese Schiffe möglicherweise in den nächsten 15 bis 20 Jahren erzielen werden. Durch diese veränderte Bewertung kam dann ein um rund 500 Millionen € höherer Kaufpreis zustande, als dies bei einem Verkauf zum Schrottwert der Fall gewesen wäre.
Mit anderen Worten: Die HSH Nordbank hat von dem Forderungsverzicht doppelt profitiert. Auf der einen Seite wurden ihr die erlassenen Forderungen in Höhe von 500 Millionen € aus der Ländergarantie ausgeglichen. Auf der anderen Seite erhielt sie beim Verkauf dieser faulen Schiffskredite an die Länder einen höheren Kaufpreis, der ebenfalls um rund 500 Millionen € höher ausfiel, als dies der Fall gewesen wäre, wenn zum Schrottwert verkauft worden wäre.
Genau diese Masche soll jetzt offensichtlich seitens der HSH Nordbank wieder zum Einsatz kommen. Kurz bevor der Verkauf der zweiten Tranche von faulen Schiffskrediten mit einem ausstehenden Kreditvolumen von 1,2 Milliarden € im Sommer dieses Jahres an die Länder ansteht, wird möglicherweise wieder einem Kreditnehmer ein dreistelliger Millionenbetrag erlassen, sodass den zugrunde liegenden Schiffen dann nicht mehr der Schrottwert, sondern ein deutlich höherer Fortführungswert zugestanden werden kann, den dann die Länder bei der Übernahme dieser Schiffskredite bezahlen dürfen.
Nun behauptet die Finanzministerin immer, das sei alles gehupft wie gesprungen, denn bei einem Ver
kauf zum Schrottwert müsse der dadurch entstehende deutlich höhere Verlust ja auch durch die Ländergarantie ausgeglichen werden. Was die Finanzministerin dabei übersieht, ist, dass die HSH Nordbank die Ländergarantie nach eigener Aussage auf jeden Fall im vollen Umfang von 10 Milliarden € in Anspruch nehmen wird.
Der bei der ländereigenen Abwicklungsanstalt hsh portfoliomanagement AöR aufgrund des überhöhten Kaufpreises anfallende Verlust kommt für die Steuerzahler jetzt noch obendrauf und treibt die Belastungen für die Landeshaushalte in immer schwindelerregendere Höhen.
An dieser Stelle könnte man sich nun über die Manager der HSH Nordbank aufregen, die hier zulasten der Anteilseigner handeln. Allerdings sind Vorstände gesetzlich dazu verpflichtet - das weiß der Kollege Kubicki besser als jeder andere -, die Interessen ihrer Unternehmen zu wahren.
Es sind ja auch keine illegalen Praktiken, die hier angewandt werden, sondern die HSH Nordbank nutzt lediglich die Spielräume aus, die ihr von den Anteilseignern selbst zugestanden wurden. Es war die rot-grüne Mehrheit hier im Land und in Hamburg, die Ende 2015 für den Ankauf der faulen Schiffskredite eine Blankovollmacht ausgestellt hat. Es waren die Vertreter der beiden Landesregierungen im Aufsichtsrat der HSH Nordbank, die diesem Treiben der Bank zulasten der Steuerzahler keinen Einhalt geboten haben. Last but not least war es die Landesregierung selbst, die den Ankauf der faulen Schiffskredite vollzogen hat.
Dabei können Sie sich im Übrigen auch nicht auf die Vereinbarung mit der EU-Kommission berufen, Frau Ministerin: Die durch die Gutachter ermittelte Bewertung stellt aus Sicht der EU-Kommission lediglich die zulässige Obergrenze für den Kaufpreis dar, damit auf diese Weise keine verdeckte Beihilfezahlung an die HSH Nordbank erfolgt. Die Länder hätten aber ohne Weiteres einen niedrigeren Kaufpreis mit der HSH Nordbank aushandeln können, wenn sie die als Folge des Forderungsverzichts zustande gekommene Bewertung der Gutachter nicht akzeptiert hätten. Stattdessen haben SPD, Grüne und SSW dafür gesorgt, dass die Verluste der Bank sozialisiert werden.
Während die Reeder und Fondsinitiatoren ihre Schäflein ins Trockene gebracht haben, müssen die Steuerzahler jetzt beim Ankauf der faulen Schiffskredite für den Schaden aufkommen.
Frau Ministerin, das ist eben der Unterschied: Die Folgen aus der Garantie sind schon bitter genug. Jetzt machen Sie es mit dem Ankauf der faulen Schiffskredite aber noch viel schlimmer. Was eine solche Politik zugunsten von Millionären und zulasten der einfachen Steuerzahler mit sozialer Gerechtigkeit zu tun haben soll, müssen Sie erst einmal erklären. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Rother, halten Sie es für gerecht oder angemessen, wenn das Land aufgrund des Forderungsverzichts anschließend einen höheren Kaufpreis für die zu übernehmenden Schiffsgüter bezahlt, als dies ohne Forderungsverzicht der Fall gewesen wäre?
Herr Kollege Andresen, ich will nicht mit Ihnen wetten, sondern nur darauf hinweisen, dass die Bank im letzten Jahr den Forderungsverzicht zwei Tage vorher vorgenommen hat, bevor die Kredite dann an das Land weitergereicht wurden. Ähnliches kann ich mir auch in diesem Jahr vorstellen.
Sie haben eine Rückfrage gestellt, und zwar was passieren würde. Herr Kollege Andresen, wir sind hier in keiner Weise verpflichtet, bestimmte Kredite zu übernehmen. Wir haben mit der EU-Kommission eine Vereinbarung, dass wir in einem gesamten Volumen von 6,2 Milliarden € faule Schiffskredite übernehmen können, davon ist eine Tranche von 1,2 Milliarden € über. Ich möchte jedoch politisch erreichen, dass wir uns von der Bank keine Forderungen aufs Auge drücken lassen, die die Bank durch einen Forderungsverzicht erst einmal schön gemacht hat. Ich denke, darüber könnten wir uns verständigen, dass wir uns von der Bank nicht übers Ohr hauen lassen, sondern uns selbst die Kredite aussuchen, die wir übernehmen, und uns das nicht von der Bank vorschreiben lassen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, selbstverständlich haben wir in unserer Regierungszeit Verantwortung für die Bank getragen.
Das ist aber kein Schuldeingeständnis.
Zu diesen Fragen hat es übrigens auch schon zwei Untersuchungsausschüsse dieses Landtags gegeben, und auch im Zusammenhang damit werden Sie selbstkritische Äußerungen zu unserer eigenen Regierungszeit finden.
Worüber wir aber heute diskutieren, sind nicht die Ereignisse von 2009, auch wenn Sie das Augenmerk immer gern auf sie lenken wollen.
Wir diskutieren vielmehr über die aktuellen Vorkommnisse, und dabei geht es um Ihre Regierungsentscheidungen aus dem Jahr 2015 und darum, was Sie heute daraus machen.
Deswegen sage ich noch einmal: Es kann nicht sein, dass man sich im Jahr 2015 verpflichtet, faule Schiffskredite zu übernehmen, dass dann die Bank einen tollen Trick findet und sagt: Wir erlassen erst einmal ein paar Schulden; dann sind die Kredite an
schließend weniger wert, und dann kaufen wir sie ab.
Genauso haben Sie es im letzten Jahr gemacht. Sie haben sich von der Bank an der Nase herumführen lassen. Die hat zwei Tage davor auf die Forderung verzichtet und hat die Kredite dann teurer an das Land verkauft.
Man kann solche Fehler machen, so bitter sie auch sind, man sollte sie aber nicht ein zweites Mal machen, Herr Kollege Andresen.
Darum geht es jetzt. Es geht darum, im nächsten Monat politisch dafür zu sorgen, dass wir die Bank nicht noch einmal damit durchkommen lassen, dass wir ihr im Juni nicht die Rickmers-Kredite abkaufen. Genau das droht nämlich.
Sehr gern.
Erstens. Können Sie den genauen Umfang der Geschäfte beziehungsweise die Differenz in Bezug auf die Schiffe beziffern, die anscheinend von der Reederei Kortüm angekauft worden sind?
Zweitens. Wie können Sie sich erklären, dass die Bank diesen Trick nicht auch bei allen anderen Schiffsübertragungen angewendet hat?
- Herr Kollege Rother, Sie müssten aus dem Beteiligungsausschuss den gleichen Kenntnisstand haben wie ich. Aber die Zahlen sind ja auch öffentlich. Das Forderungsvolumen belief sich auf 1,5 Milliarden € vor Forderungsverzicht. Dann wurden 500 Millionen € erlassen, und dann wurde an die Länder verkauft. Den genauen Kaufpreis kennen wir beide nicht. Er wird nach wie vor geheim gehalten. Aber es lässt sich rückschließen, dass er bei
60 %, also schätzungsweise bei rund 600 Millionen €, gelegen haben muss.
Deswegen sagte ich schon vorhin in meiner Rede: Beim Schrottwert wären es nur 100 Millionen € oder 150 Millionen € gewesen; jetzt haben wir 600 Millionen € bezahlt, haben aber drei Monate später festgestellt, dass die Schiffe doch nicht so viel wert waren. Deswegen musste die hsh portfoliomanagement AöR schon die ersten Verluste verbuchen.
Genau vor dieser Entwicklung will ich uns nur warnen, dass uns im Juni die Rickmers-Kredite aufs Auge gedrückt werden, zu einem überhöhten Preis, der dadurch zustande kommt, dass man zuvor auf Forderungen verzichtet hat.
- Kollege Rother weist zu Recht auf seine zweite Frage hin: Warum haben sie es nicht bei den anderen gemacht? Der Forderungsverzicht bei Kortüm war nicht der einzige. Das waren die 500 Millionen €; sie haben insgesamt 800 Millionen € erlassen, und jetzt machen sie es wieder. Die HSH praktiziert diese Vorgehensweise also in einem größeren Umfang. Das ist kein Einzelfall. Die Frage ist nur, wie wir damit umgehen, ob wir das als Einzel
fall hinnehmen und sagen: „Sie haben es jetzt so gemacht; das akzeptieren wir“, oder ob wir daraus lernen - und das sollten wir tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Gesetzentwurf der PIRATEN geht es vordergründig um die Regularien zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein. Tatsächlich geht es dabei aber weniger um die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen als vielmehr um das Demokratieverständnis der PIRATEN selbst.
Aus den Gesetzesbegründungen und den begleitenden Pressemitteilungen von Ihnen, Herr Dr. Breyer, zu diesem Gesetzentwurf spricht ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber der Parteiendemokratie auf Basis unseres Grundgesetzes.
Da ist von herrschender Politik die Rede, von etablierten Parteien, von Postenschieberei, von Parteienproporz sowie von Parteien, die die zu vergebenden Ämter als Beute unter sich aufteilen würden.
Meine Damen und Herren, wer eine derartige Verachtung gegenüber den Parteien als festem Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung empfindet, der muss sich fragen lassen, ob er selbst auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Ich komme darauf am Ende meiner Rede noch einmal zurück. Deklinieren wir aber zunächst den Vorschlag der PIRATEN gedanklich durch: Zunächst soll es eine öffentliche Ausschreibung geben, auf die sich Bewerber für den vakanten Posten melden können. Anschließend sollen alle oder ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber in öffentlicher Sitzung angehört werden. Schon an dieser Stelle führt sich der Gesetzentwurf der PIRATEN selbst ad absurdum, denn eine Vorauswahl von Bewerbern für eine öffentliche Anhörung ist nicht ohne Einflussnahme dieser herrschenden Politik möglich, denn wer sonst sollte diese Auswahl vornehmen als die Vertreter der Fraktionen des Landtags.
Herr Dr. Breyer, noch deutlicher wird dies, wenn man einen Schritt weitergeht, denn der Ausschuss soll nach Ansicht der PIRATEN im Anschluss an die öffentliche Anhörung einen Vorschlag unterbreiten. Egal ob ein solcher Vorschlag im Ausschuss mit einfacher oder mit Zweidrittelmehrheit entschieden werden soll, das lässt der Entwurf der PIRATEN ja offen, immer wäre dafür eine Einigung zwischen verschiedenen Parteien und Fraktionen erforderlich.
Aber möglicherweise sind die verschiedenen Fraktionen zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen bezüglich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der verschiedenen Kandidaten gelangt. Es würde deshalb genau das passieren, was die PIRATEN doch eigentlich mit ihrem Gesetzentwurf unbedingt vermeiden wollen: Die Parteien würden nämlich in Gespräche eintreten und mit Verhandlungen beginnen, um zu einer mehrheitlichen Ausschussempfehlung zu kommen. Möglicherweise würden sich die Parteien dabei auf einen Kompromissvorschlag verständigen, oder es würde ein Personalpaket geschnürt werden, welches neben dem Landesrechnungshof weitere zu besetzende Ämter umfasst.
An dieser Stelle könnte dann der Herr Abgeordnete Dr. Breyer mit ganzer Inbrunst gegen Postenschiebereien und Parteiproporz loswettern. Es zeigt sich also: Der Gesetzentwurf ist im harmlosesten Fall einfach untauglich, um die von den PIRATEN gesetzten Ziele zu erreichen.
In der Gesetzesbegründung behaupten die PIRATEN aber dennoch, dass durch dieses Verfahren jeglicher Anschein einer parteipolitischen Einflussnahme ausgeschlossen sei. Das würde allerdings nur dann zutreffen, wenn der Ausschuss bei seiner Empfehlung über keinerlei Ermessensspielraum verfügen würde, sondern dass er verpflichtet wäre, den nach sachlich nachvollziehbaren Bewertungskriterien, wie zum Beispiel Abschlussnoten oder Leistungsbeurteilungen, am besten qualifizierten Bewerber vorzuschlagen. Konsequenterweise müsste dieser dann anschließend auch vom Landtag gewählt werden. Dann wären es aber nicht mehr die demokratisch gewählten Volksvertreter, die diesen Vorschlag und die Wahl zu vertreten hätten, sondern es wären vielmehr die früheren Vorgesetzten und Universitätsprofessoren der Bewerber, die mit
ihren Noten und Beurteilungen alleine über seine Eignung entscheiden würden.
Damit sind wir wieder am Anfang meiner Rede angelangt, nämlich dem Demokratieverständnis der PIRATEN selbst. Wollen wir die Besetzung der höchsten Ämter in unserem Staat, deren Rechte durch die Verfassung besonders geschützt sind, ausschließlich Technokraten überlassen, oder wollen wir diese Entscheidung in die Hände von gewählten Volksvertretern legen, meine Damen und Herren?
Wer hier wie die PIRATEN eine Vorgehensweise torpediert, bei der die Abgeordneten des Landtages nur noch abzusegnen haben, was durch externe Determinanten vorbestimmt ist, der stellt die demokratische Legitimation der zu wählenden Ämter infrage.
Glücklicherweise steht aber in naher Zukunft ein weiteres Stellenbesetzungsverfahren an. Und bei dem ist unstrittig, dass es einer demokratischen Legitimation bedarf, nämlich die Wahl der Abgeordneten dieses Landtages. Auch das ist im demokratischen Sinne eine Bestenauslese par excellence. Ich bin wirklich gespannt, ob die PIRATEN diese Auswahl bestehen und mit ihren Ideen weiterhin diesem Hause angehören werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitte des Jahres 2005 die Gewährträgerhaftung der Eigentümer für die HSH Nordbank den Betrag von 165 Milliarden € erreicht hatte, hätte eine Abwicklung der HSH Nordbank für die Sparkassen in Schleswig-Holstein ein Risiko von knapp 30 Milliarden € bedeutet. Bei Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 belief sich die Gewährträgerhaftung immer noch auf 65 Milliarden €, wovon knapp 12 Milliarden € auf die Sparkassen entfielen. Auch dieser Betrag wäre geeignet gewesen, nicht nur die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland, in den Abgrund zu reißen.
Diese Sichtweise macht einmal mehr deutlich, wie zwingend erforderlich die Rettung der HSH Nord
bank im Jahr 2009 gewesen ist. Sie hat einen Flächenbrand bei den Sparkassen im Land vermieden, sie war kein Selbstzweck, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Menschen im Land am wenigsten schlimme Alternative.
Seit Ende 2015 beläuft sich die Gewährträgerhaftung der Sparkassen für die HSH Nordbank jetzt nur noch auf weniger als 500 Millionen €. Darauf hat die Ministerin gerade auch hingewiesen. Dieser Betrag könnte allerdings nach wie vor zum Tragen kommen, nämlich dann, wenn es im Jahr 2018 zu einer Abwicklung der HSH Nordbank kommen sollte. Und selbst dieses deutlich reduzierte Risiko ist immer noch viel zu groß, um von den Sparkassen in Schleswig-Holstein allein bewältigt werden zu können. Sollte es eintreten, steht zu befürchten, dass alle Sparkassen in Schleswig-Holstein zu Stützungsfällen werden und sie auf die Unterstützer der gesamten Sparkassenfamilie im Rahmen der Institutssicherung angewiesen wären - mit allen damit verbundenen Folgen für die Sparkassen hier bei uns im Land.
Deshalb ist es richtig, bei allen Entscheidungen zur HSH Nordbank neben den Auswirkungen auf das Landesvermögen und die Landesverschuldung immer auch die Situation der Sparkassen mit im Blick zu halten.
Der Unterschied bei den Auswirkungen für das Land einerseits und für die Sparkassen andererseits besteht darin, dass die Sparkassen in SchleswigHolstein diese bundesweite Hilfe der gesamten Sparkassenorganisation tatsächlich erhalten würden. Dafür zu sorgen, dass kein einziger Kunde der Sparkassenfinanzgruppe seine Einlagen verliert, gehört zum Grundgedanken des Sparkassensystems.
Immer gern.
kassen als Gewährträger haben eintreten müssen?
- Wenn es mich nicht täuscht, bisher kein einziger Euro. Die Abwicklung ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Gewährträgerhaftung kommt ganz zum Schluss zum Zuge, wenn alle Verbindlichkeiten zurückgezahlt sind. Wenn das nicht der Fall ist, würde die Gewährträgerhaftung ziehen. Insofern ist es für ein abschließendes Fazit noch etwas verfrüht, Herr Kollege.
Für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind dagegen Hilfen des Bundes oder der EU, wie sie der Ministerpräsident leichtfertigerweise ins Spiel gebracht hat, rechtlich definitiv ausgeschlossen. Darauf hat mittlerweile nicht nur der Bundesfinanzminister hingewiesen, sondern auch der Hamburger Finanzsenator hat das klar und eindeutig erkannt.
Umso schmerzlicher und erschreckender ist es, dass die Landesregierung derzeit alles dafür tut, damit am Ende der Kollege Kubicki recht haben wird. Hören Sie zu, Herr Kollege Kubicki, jetzt lobe ich Sie einmal.
- Nein.
So groß soll das Lob nicht sein, weil Sie immer in den Raum geworfen haben, dass es auch mehr als 16 Milliarden € werden könnten. Sie erinnern sich an die Januar-Tagung, in der ich die 16 Milliarden € hier vorgerechnet habe. Aus der zwischenzeitlichen Ausschussberatung stammt die Erkenntnis, dass es in der Tat mehr als 16 Milliarden € werden könnten, denn die Ausschussberatungen über die Änderung des Staatsvertrages zur „hsh portfoliomanagement AöR“ haben deutlich gemacht, dass die überhöhte Kreditermächtigung von 4,9 Milliarden € für die AöR keineswegs nur vorsorglich auf dem Papier steht, sondern dass dahinter ganz reale Risiken stecken, die die Länder zusätzlich eingegangen sind und aus denen weitere finanzielle Belastungen resultieren können.
Wie wir jetzt wissen, ist das Risiko bei dem von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Ankauf von Schiffskrediten der HSH Nordbank nicht darauf beschränkt, dass diese am Ende möglicherweise nur noch Schrottwert haben werden. Nach Angaben der Landesregierung besteht nicht nur die Gefahr, dass der gezahlte Kaufpreis von immerhin 2,4 Milliarden € abzüglich eines verbleibenden Schrottwertes verloren geht, sondern dass darüber hinaus noch weitere Milliardenrisiken hinzukommen. In der Vorlage werden 120 Millionen € genannt aus der Kreditermächtigung von den 4,9 Milliarden € für den Einsatz von Derivaten zur Zinssicherung, um die Kredite, die zur Zahlung des Kaufpreises aufgenommen wurden, vor Zinsschwankungen zu schützen. Weitere 850 Millionen € der Kreditermächtigung von 4,9 Milliarden € sind zum Ausgleich von Währungsschwankungen eingeplant, da die Kredite zur Refinanzierung des Kaufpreises überwiegend in US-Dollar aufgenommen wurden. Der schleswigholsteinische Landeshaushalt ist damit jetzt also auch einem Währungsrisiko ausgesetzt, und wir sind ein Stück weit davon abhängig, welche Entscheidungen der amerikanische Präsident in Zukunft treffen wird. Das ist insgesamt somit ein zusätzliches Verlustrisiko von knapp 1 Milliarde €, das mit dem Ankauf der Schiffskredite eingegangen worden ist.
Ich glaube kaum, Herr Dr. Stegner, dass auch nur einem einzigen Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW klar gewesen ist, was mit der Blankovollmacht im Dezember 2015 beschlossen wurde, wenn noch nicht einmal die zu übernehmenden Kredite und deren Bewertung damals bekannt war.
Deshalb ist es richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns über die Auswirkungen auf die Sparkassen Gedanken machen. Der Schaden, der für das Land und die Steuerzahler in SchleswigHolstein allein durch die Entscheidung der letzten eineinhalb Jahre verursacht wurde, ist allerdings um ein Vielfaches größer. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schmidt, Sie haben gerade selbst noch ein bisschen die Kurve bekommen, denn die Währungsrisiken,
Herr Kollege Matthiesen, ich wollte nur Ihrem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge helfen, wer wann wie die Grunderwerbsteuer erhöht hat und wer sie wann wieder senken wird. Die erste Erhöhung 2012 war unter Schwarz-Gelb. Die zweite Erhöhung war unter Rot-Grün-Blau, da haben Sie noch etwas draufgesattelt. Als drittes wird dann Schwarz-Gelb im nächsten Jahr die Grunderwerbsteuer wieder senken.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Per Ende dieses Jahres verfügt Schleswig-Holstein über eine Versorgungsrücklage in Höhe von knapp 650 Millionen €. Aufgebracht wurde diese Versorgungsrücklage ausschließlich durch den Gehaltsverzicht der Beamtinnen und Beamten, denen dazu in den vergangenen 18 Jahren bei jeder Besoldungs- und Versorgungserhöhung jeweils 0,2 Prozentpunkte von der Besoldung abgezogen wurden. Diese angesparte Rücklage reicht aber gerade einmal aus, um die gegenwärtigen Versorgungsausgaben von jährlich rund 1,1 Milliarden € für ein gutes halbes Jahr zu decken. Von einer echten Vorsorge für die eingegangenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von immerhin über 34 Milliarden € kann somit keine Rede sein, erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass sich innerhalb der nächsten zehn Jahre die Zahl der Versorgungsempfänger um fast ein Viertel auf dann 42.000 Personen erhöhen wird und die Versorgungsausgaben dadurch auf 1,7 Milliarden € jährlich ansteigen werden.
Mit dem heute in zweiter Lesung zu beratenden Errichtungsgesetz für einen Versorgungsfonds will die Landesregierung deshalb diesen zukünftigen Haushaltsbelastungen entgegenwirken. Geschehen soll dies auf dreierlei Art und Weise: Erstens soll die vorhandene Versorgungsrücklage in den Versorgungsfonds überführt werden, was nichts anderes ist als eine reine Umbuchung. Die aufgebaute Rücklage wird damit aber immerhin rechtlich verbindlich abgesichert und darf auch zukünftig einzig und allein zur Begleichung der Versorgungsverpflichtungen eingesetzt werden. Im Interesse der Landesbediensteten, die diese Rücklage schließlich aufgebracht haben, ist das ohne Wenn und Aber zu begrüßen.
Zweitens soll der Versorgungsfonds zukünftig mit jährlich 77,5 Millionen € aus dem Landeshaushalt gespeist werden. Das ist exakt der Betrag, der sich aus den kumulierten 0,2-Prozentpunkte-Kürzungen bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ergeben hat. Diese Einzahlungen werden also auch zukünftig von den Landesbediensteten erbracht, deren Besoldung auf dem abgesenkten Niveau ver
bleibt. Nur durch diese dauerhafte Fortschreibung des Gehaltsverzichtes gelingt die weitere Aufstockung des Versorgungsfonds in diesem Umfang.
Drittens - und das ist der einzig wirklich echte Bestandteil, der aus Steuermitteln hinzukommt - sollen zukünftig bei Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten 100 € pro Monat eingezahlt werden, das jedoch erst ab dem Jahr 2020. Bei durchschnittlich 1.000 Neueinstellungen im Jahr wären das dann 1,2 Millionen € im ersten Jahr. Dieser Betrag würde bis zum Ende der nächsten Wahlperiode, also bis zum Jahr 2022, auf 3,6 Millionen € anwachsen.
Diese Zahl ist interessant; denn diesen Betrag von 3 Millionen € gab es schon einmal im Haushalt. Er war schon einmal veranschlagt, nämlich im Haushalt des Jahres 2012 der damaligen CDU/FDPLandesregierung. Im Begründungstext dazu hieß es schon damals im Jahr 2012:
„Ab dem 1. Januar 2012 wird für alle in einem Beamtenverhältnis neu eingestellten Kräfte ein Versorgungsfonds eingerichtet.“
- Gesetzesbeschluss Schwarz-Gelb im Jahr 2012, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf der rot-grün-blauen Landesregierung werden wir also Ende 2022 da angekommen sein, wo wir bereits zehn Jahre früher hätten sein können, wenn nicht genau diese Position von SPD, Grünen und SSW als einer der ersten Amtshandlungen wieder gestrichen worden wäre.
- Ja. Aber Frau Finanzministerin, wir nehmen Ihnen nicht übel, dass Sie sich bei der Einrichtung eines Versorgungsfonds jetzt endlich eines Besseren besonnen haben und auf den Weg zurückkehren, den CDU und FDP vor fünf Jahren bereits eingeschlagen haben. Ich will nur feststellen: Für sich in Anspruch nehmen können Sie diese Erfindung nicht.
Auch wenn das Gesetz jetzt in die richtige Richtung geht und den geeigneten rechtlichen Rahmen schafft, um für bestehende und zukünftige Versorgungsverpflichtungen wirksam Vorsorge zu leisten, so ist doch eines vollkommen klar: Mit der jetzt von Ihnen, Frau Heinold, vorgesehenen Größen
ordnung von 100 € monatlich ist der Versorgungsfonds vollkommen unzureichend finanziert. Würden in dieser Höhe bis zur Pensionierung Einzahlungen geleistet, ließe sich damit gerade einmal das erste Jahr der Pension finanzieren.
In der Ausschussanhörung wurde deshalb beispielhaft der Betrag von 500 € monatlich genannt, der eher geeignet wäre, die Versorgungsverpflichtungen nach der Pensionierung aufzufangen. Schaut man auf den derzeit geltenden Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, so liegt dieser bei 1.187 €. Das macht einem bewusst, über welch deutlich höhere Beträge wir hier eigentlich diskutieren müssten, um eine mathematisch korrekte Vorsorge aufzubauen.
Die Aufgabenstellung für zukünftige Landesregierungen ist damit hinreichend beschrieben. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz ist nur ein allererster Anfang geschafft. Eine Lösung für die vor uns liegenden Herausforderungen ist damit keineswegs erreicht. Das bleibt dann wieder CDU und FDP überlassen. Aber weniger ist besser als gar nichts. Deshalb werden wir dem Gesetz heute in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr wurden in absoluten Zahlen, Frau Ministerin, 52 Millionen € weniger investiert als im letzten Regierungsjahr von CDU und FDP. Die Investitionsquote lag damit auf dem historischen Tiefpunkt von 6,6 %. Mit dem vorgezogenen Beginn des IMPULS-Programms aus dem Haushaltsüberschuss 2015 sollte eigentlich alles besser werden, aber wieder einmal hat Rot-GrünBlau die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Über ein Viertel der mit dem Nachtragshaushalt 2016 zusätzlich bereitgestellten Mittel aus dem IMPULSProgramm konnte nicht verbaut werden.
Für 2017 sind bislang weniger Investitionen geplant als im Vorjahr. Inflationsbereinigt liegen die Investitionen damit nach wie vor unterhalb dessen, was von CDU und FDP im Jahr 2012 investiert wurde.
Die Fortschreibung des Infrastrukturberichts zeigt zudem, dass von 2014 bis 2016 überhaupt kein Abbau des Sanierungsstaus stattgefunden hat. Im gleichen Umfang, in dem Investitionen getätigt wurden, sind nämlich neue Schäden hinzugekommen. Mit dieser Konzeption des IMPULS-Programms, in der außerdem keinerlei Preissteigerungen bis zum Jahre 2030 berücksichtigt sind, wird es daher nicht gelingen, den Sanierungsstau bis zum Jahr 2030 abzubauen. Alle diesbezüglichen Äußerungen des Herrn Ministerpräsidenten kann man deshalb nur als postfaktisch bezeichnen.
Mit dem Abbau des Sanierungsstaus ist es außerdem allein überhaupt nicht getan. Beim Bau von Umgehungsstraßen oder bei der besseren Anbindung von Landesstraßen an die Autobahnabfahrten besteht darüber hinaus echter Neubaubedarf.
Wir sollten es nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn zum Beispiel die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Stormarn Alarm schlägt und vor einem Verkehrskollaps an den Anschlussstellen Braak/Stapelfeld und Ahrensburg/ Großhansdorf warnt. Wer das im wirtschaftsstärksten Kreis des Landes verdiente Geld gern im ganzen Land ausgeben möchte, der muss vor Ort auch für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastruktur sorgen.
Die einseitige Forderung von SPD, Grünen und SSW auf „Sanierung vor Neubau“ ist deshalb eine völlig falsche Weichenstellung. So kommt unser Land nicht voran.
Meine Damen und Herren, egal wer deshalb ab dem 7. Mai in Schleswig-Holstein regiert wird: Jede verantwortungsvolle Regierung wird mehr Geld für Investitionen in die Hand nehmen müssen, als SPD, Grüne und SSW es in den vergangenen Jahren getan haben und auch für die Zukunft geplant haben.
Die Zielsetzung des FDP-Gesetzentwurfs ist deshalb absolut richtig: In Schleswig-Holstein muss wieder mehr investiert werden. Nur wenn die Investitionsausgaben stärker als das Haushaltsvolumen wachsen, geht auch die Investitionsquote wieder nach oben.
Der FDP-Vorschlag nach Aufnahme einer Investitionsquote in die Landesverfassung hat darüber hinaus einen weiteren wichtigen Vorteil: Alle zukünftigen Regierungen wären an eine solche Verfassungsvorgabe gebunden.
Sollte also jemals wieder ein rot-grünes Regierungsbündnis zustande kommen - das kann man ja nie ganz ausschließen -,
dann könnte sich zumindest die Investitionsverweigerung der letzten Jahre so nicht erneut wiederholen.
Es ist ja schließlich nicht das erste Mal, dass unser Land unter Rot-Grün ins Investitionsabseits gerät. Schon in der Regierungszeit von SPD und Grünen in den Jahren 1996 bis 2005 wurde Schleswig-Holstein durch unverantwortliche Kürzungen bei den Investitionen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Folge war damals ein drastischer Anstieg der Staatsverschuldung in unserem Land aufgrund dieser verfehlten Politik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will allerdings auch zu bedenken geben, dass sich eine Investitionsquote mit Verfassungsrang als ein zu enges Korsett erweisen könnte. Ist eine Investitionsquote von mindestens 12,5 % tatsächlich dauerhaft exakt der richtige Wert? Wie kommt dieser Prozentsatz zustande und warum nicht 11 % oder 14 %?
- Herr Kollege Kubicki, leider findet sich in dem sehr schmalen Gesetzentwurf der FDP hierzu keinerlei Begründung.
Um den Sanierungsstau zu beseitigen und gleichzeitig Neuinvestitionen tätigen zu können, dürfte insbesondere in den Anfangsjahren ein erhöhter Investitionsbedarf bestehen, der anschließend nach Abbau des Sanierungsstaus dann wieder absinken könnte.
Der FDP-Vorschlag sieht das genaue Gegenteil vor: Ab dem Jahr 2020 soll die Investitionsquote auf mindestens 10 % heraufgesetzt werden, um sie dann fünf Jahre später, nämlich ab dem Jahr 2025, auf 12,5 % anzuheben.
Das wird zu hinterfragen sein. Dafür wird in den anschließenden Ausschussberatungen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch Zeit gegeben sein. Ob es gelingen wird, das in den verbleibenden zwei Monaten bis zur letzten Landtagssitzung dieser Wahlperiode alles zu beraten, sei dahingestellt. Ich wage zu befürchten, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Ende der Wahlperiode der Diskontinuität anheimfallen wird. Deshalb ist es umso wichtiger, sich nicht nur auf diese Verfassungsänderung zu verlassen, sondern mit der Stimme am Wahlsonntag dafür zu sorgen, dass zukünftig in Schleswig-Holstein wieder mehr investiert wird. - Herzlichen Dank.
Herr Dr. Stegner, wie erklären Sie sich bei der langen Auflistung all Ihrer Investitionen die Tatsache, dass trotz des IMPULS-Programms im letzten Jahr 52 Millionen € weniger investiert wurden als im Jahr 2012?
Ich habe Sie gerade so verstanden, Herr Stegner - aber das mag mein Interpretationsfehler gewesen sein -, dass Sie bei den echten Investitionen in Straßen, in öffentliche Gebäude, in kommunale Sportstätten gewesen sind. Selbstverständlich kann man jede Ausgabe als Investition bezeichnen; dann haben Sie allerdings recht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordnete Anke Erdmann und ich haben seit der Dezembertagung die Vereinbarung, dass wir uns im Parlament gegenseitig auf Falschmeldungen hinweisen. Ich will diese Vereinbarung heute einmal auf den Kollegen Andresen ausdehnen, der vorhin behauptete, die Regierung, die Regierungsfraktionen hätten bereits 500 Millionen € Sanierungsstau abgebaut. Da hat er vermutlich in der Fortschreibung des Infrastrukturberichts nachgelesen. Ich zitiere von Seite 34:
„In der Summe wurde der in 2014 festgestellte Sanierungsstau in Höhe von 4,85 Mil
liarden € in den letzten beiden Jahren um rund 459 Millionen € abgebaut.“
Das haben Sie großzügig auf 500 Millionen € aufgerundet. Das mag wahrscheinlich Ihre Zahlenbasis gewesen sein.
Sie hätten nur einmal auf die nächste Seite desselben Berichts umblättern müssen, auf der Sie lesen können:
„Gegenüber dem ersten Infrastrukturbericht sind rund 450 Millionen € als zusätzlicher Mittelbedarf identifiziert worden.“
Das heißt, während Sie auf der einen Seite 459 Millionen € abgebaut haben, sind gleichzeitig 450 Millionen € Sanierungsstau dazugekommen. Das macht in der Summe also gerade einmal eine Reduzierung des Sanierungsstaus von ganzen 9 Millionen € in zwei Jahren.
Und dann lamentieren Sie hier herum, ob die Investitionsquote das richtige Maß sei und wie man den Investitionsbegriff definieren müsse.
- Der Sanierungsstau in unserem Land ist nur um 9 Millionen € gesunken, Herr Kollege Andresen nicht um 500 Millionen, sondern um 9 Millionen € in zwei Jahren.
Da müssen Sie nicht über Quoten und Begriffe lamentieren.
Herr Dr. Stegner, das ist kein anerkanntes Konzept, das Sie mit dem IMPULS-Programm vorgelegt haben, das ist ein untaugliches Konzept, weil es auf diesem Wege nie gelingen wird, den Sanierungsstau zu beseitigen.
Sie haben eine Stichtagsbetrachtung zum Jahre 2014 vorgenommen, und diese Stichtagsbetrachtung wollen Sie endlich 2030 abgearbeitet haben und vernachlässigen alles, was auf der Wegstrecke bis 2030 an neuen Sanierungsbedarfen hinzukommt
und außerdem die gesamten Preissteigerungen. Deswegen werden Sie auf dem Wege nie fertig werden. Da müssen sie gar nicht über Quoten und Investitionsbegriffe lamentieren; Sie haben es einfach nicht geschafft. 9 Millionen € in zwei Jahren das ist Ihre Bilanz. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Fast neue Frachter landen in der Schrottpresse“ titelte die Tageszeitung „Die Welt“ am 24. Mai 2016 - und damit exakt fünf Wochen, bevor die Länder notleidende Schiffskredite zum Kaufpreis von 2,4 Milliarden € von der HSH Nordbank übernommen haben.
Vier Tage vor der Übernahme der Schiffskredite wurde der erweiterte Panamakanal eröffnet. Der Kollege Kubicki wies gerade darauf hin. Das ist kein überraschendes Ereignis; denn der wurde seit dem Jahr 2007 gebaut. Im „Handelsblatt“ vom 25. Juni 2016 hieß es dazu:
„Künftig können auch Frachter der sogenannten Postpanamax-Klasse mit bis zu 14.000 Containern den Kanal befahren. Bisher wurden nur Schiffe mit maximal 4.400 Containern auf der Wasserstraße durch den Regenwald geschleust.“
Merken Sie sich diese Zahlen!
Zwei Tage vor der Übernahme der Schiffskredite vermeldete das „Hamburger Abendblatt“ am 28. Juni 2016: „Hapag-Lloyd: Fusion mit arabischer Reederei perfekt.“ Der Fusionspartner betreibe bereits Schiffe mit einer Kapazität von 18.800 Containern, weitere Großfrachter seien bestellt.
Für all diejenigen von Ihnen, die diese Artikel damals nicht gelesen haben, hatte ich denjenigen aus der „Welt“ bereits hier im Landtag schon einmal zitiert, nämlich in der Sitzung am 20. Juli 2016, also zu genau dem Zeitpunkt, zu dem die Landesregierung die Abgeordneten endlich darüber informiert hatte, welche Schiffe von der HSH Nordbank tatsächlich angekauft worden waren.
Es waren nämlich überwiegend kleine Containerschiffe mit weniger als 4.400 TEU und mit einem damaligen Durchschnittsalter von mehr als neun Jahren. Diese Informationen hatte die Landesregierung dem Landtag so lange vorenthalten, bis der Kauf am 30. Juni 2016 vollzogen worden war. SPD, Grüne und SSW hatten dennoch bereits im Dezember 2015 ihre Zustimmung erteilt, ohne zum damaligen Zeitpunkt auch nur die geringste Ahnung davon zu haben, um welche Kredite es sich handeln und wie diese bewertet würden. Was für ein unverantwortliches Handeln!
Die Rechnung für den Steuerzahler folgte auf dem Fuße. Nur drei Monate später nahm die ländereigene hsh portfoliomanagement AöR Abschreibungen in Höhe von 341 Millionen € auf den Kaufpreis vor. Das ist ein Verlust von mehr als 100 Millionen € pro Monat.
Während es in dem zitierten Artikel aus der „Welt“ noch darum ging, dass Containerschiffe nicht mehr nach üblichen 22 Jahren, sondern bereits nach 14 Jahren Nutzungsdauer verschrottet wurden, war im November 2016 in den Medien zu lesen, dass die Hamburger Rickmers-Gruppe den 4.250-TEUFrachter „India Rickmers“ nach nur sieben Jahren Nutzungsdauer in die Verschrottung schickte. Zum Vergleich: Die von den Ländern übernommenen Schiffe gleicher Größe weisen mittlerweile ein Alter von mehr als zehn Jahren auf.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich all diese öffentlich zugänglichen Informationen vor Augen führt, dann kann man doch wirklich nur fassungslos den Kopf darüber schütteln, wie leichtfertig die Entscheidungen getroffen wurden. Wie konnten die beauftragten Gutachter für zwei Drittel der zu übernehmenden Schiffe eine Fortführungsperspektive bescheinigen und davon ausgehen, dass diese Schiffe in den kommenden anderthalb Jahrzehnten Gewinne erwirtschaften würden? Und wie konnte sich eine Landesregierung derartig naiv auf ein solches Gutachten verlassen, nachdem sich zuvor schon alle übrigen Prognosen bei der HSH Nordbank als falsch herausgestellt hatten?
Nun ist man hinterher immer schlauer als vorher. Die Finanzministerin verteidigt ihre Fehlentscheidung ja auch damit, dass sie zum Zeitpunkt der Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe.
Im vorliegenden Fall kann ich für meine Fraktion aber mit Fug und Recht sagen, dass wir auf genau
diese Gefahren schon vor der Übernahme der Schiffskredite hingewiesen hatten. Immer wieder haben wir davor gewarnt, dass die zu übernehmenden Schiffe nur noch Schrottwert haben werden und deshalb ein zusätzlicher Milliardenverlust auf die Länder zukommt, und zwar über die 10 Milliarden € Ländergarantie hinaus.
Aber auch bei der Ländergarantie gingen die Landesregierung und ihre Berater von der Prognose aus, dass diese trotz der Wiederaufstockung von 7 Milliarden auf 10 Milliarden € unter keinen Umständen mit mehr als 7 Milliarden € jemals in Anspruch genommen werden würde.
Auch das ist eine Einschätzung, deren Halbwertszeit noch nicht einmal ein Jahr betragen hat. HSHVorstandschef Ermisch räumte schon Anfang Dezember 2016 ein, dass die gesamte Summe von 10 Milliarden € in Anspruch genommen werde. In der vergangenen Woche teilte Finanzvorstand Gatzke in der Sitzung des Finanzausschusses mit, dass dieses sogar schon im Laufe des Jahres 2017 geschehen werde.
In der Finanzplanung von Monika Heinold dagegen ist erst ab dem Jahr 2019 eine zusätzliche Zinsbelastung von gerade mal 20 Millionen € eingeplant, die sich dann bis zum Jahre 2022 auf 60 Millionen € erhöhen wird. Alles Makulatur!
16 Milliarden € an zusätzlichen Belastungen schlagen für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein stattdessen zu Buche. Da läuft keine Schuldenuhr mehr rückwärts, sondern da geht der Schuldenstand abrupt nach oben in einem Tempo, wie wir es noch nie zuvor gesehen haben.
16 Milliarden € an zusätzlichen Belastungen für beide Bundesländer bedeuten für Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils rund 8 Milliarden € und damit 1 Milliarde bis 3 Milliarden € mehr, als eine Abwicklung der Bank Ende 2015/Anfang 2016 gekostet hätte.
Die Entscheidung der Landesregierung und der Landtagsmehrheit Ende 2015 war eben nicht die günstigste Lösung für unser Land, sondern Sie haben die teuerste Lösung gewählt, meine Damen und Herren.
16 Milliarden €, diese Zahl hatten wir von unserer Seite schon früher genannt; denn sie lässt sich leicht herleiten: Zu einer Inanspruchnahme der Garantien in Höhe von 10 Milliarden € kommt der Verlust aus den übernommenen Schiffskrediten von rund 2,5 Milliarden €, außerdem die knapp 1 Milliarde € an Verbindlichkeiten der hsh finanzfonds
AöR aus der Kapitalerhöhung des Jahres 2009. Schließlich könnte bei Abwicklung der Bank noch die Inanspruchnahme der verbliebenen Gewährträgerhaftung von knapp 2,5 Milliarden € zum Tragen kommen.
Dennoch hat die Landesregierung eine solche Größenordnung bisher immer bestritten, bis sich jetzt überraschenderweise der Ministerpräsident selbst diese Zahlen zu eigen machte. Sollte Herr Albig entgegen der geltenden Gesetzeslage aber tatsächlich mit finanziellen Hilfen von Bund oder EU gerechnet haben, so hat er diese vage Hoffnung spätestens mit seinem Zeitungsinterview zunichte gemacht. Oder glaubt etwa irgendjemand ernsthaft, dass die potenziellen Geldgeber dazu bereit wären, wenn sie davon aus der Presse erfahren?
Die Lehre aus der Finanzmarktkrise lautete außerdem: Nie wieder sollten Steuerzahler für die Rettung von Banken zur Kasse gebeten werden. Während sich Finanzminister Schäuble derzeit darum bemüht, dass genau diese neu geschaffenen Regeln in Italien nicht gleich beim allerersten Anlass über den Haufen geworfen werden, fällt ihm der Ministerpräsident mit seiner Forderung nach Steuergeld zur Bankenrettung in den Rücken.
Nun sind wir von Herrn Albig ja mittlerweile einiges an überraschenden Äußerungen gewohnt. Meistens schadet er sich damit selbst oder seiner Partei. Das Thema HSH Nordbank verbietet sich in der Tat für derartige unbedachten und leichtfertigen Äußerungen. Das gilt erst recht für einen Ministerpräsidenten.
Meine Damen und Herren, wie geht es jetzt weiter? Uns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Staatsvertrags mit Hamburg vor, um die Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR von 6,2 Milliarden auf 4,9 Milliarden € abzusenken. Diese überhöhte Kreditermächtigung, die ohne jeglichen Grund weit über den zu zahlenden Kaufpreis für die zu übernehmenden Schiffe hinausging, haben wir von Anfang an scharf kritisiert und damals auch deren Reduzierung beantragt. Die jetzige Änderung geht somit zumindest in die richtige Richtung.
Angesichts des bislang gezahlten Kaufpreises von 2,4 Milliarden € geht sie aber nicht weit genug. Eine weitere Tranche notleidender Kredite im Volumen von 1,2 Milliarden € könnte für die Länder noch hinzukommen, da es der HSH Nordbank bis
lang nicht gelungen ist, hierfür private Käufer am Markt zu finden. Sollten die Länder auch für diese zweite Tranche tatsächlich einen Kaufpreis von 50 % des Kreditvolumens akzeptieren, was ich nicht hoffen will - aber sollte das der Fall sein -, kämen zu den bereits gezahlten 2,4 Milliarden € noch einmal 600 Millionen € hinzu. Insgesamt würde die hsh portfoliomanagement AöR somit einen Kreditrahmen von 3 Milliarden € benötigen. Es stellt sich somit die Frage: Weshalb die Kreditermächtigung dennoch auf 4,9 Milliarden € festlegen?
Nun, meine Damen und Herren, im Unterschied zu Immobilien verursachen Schiffe auch dann Kosten, wenn sie nicht in Betrieb sind: Es fallen Liegegebühren im Hafen an, ein Minimum am Personal ist an Bord zu unterhalten, und die Schiffe müssen regelmäßig einer Schiffsklassifikation unterzogen werden, also einer Untersuchung des baulichen Zustands. All das kostet viel Geld, welches bei den bisherigen Eigentümern längst nicht mehr vorhanden ist. Deshalb soll die hsh portfoliomanagement AöR nach dem Willen der Landesregierung neue Betriebsmittelkredite für beschäftigungslos auf Reede liegende Schiffe zur Verfügung stellen. Mit diesen neuen Krediten soll die Hoffnung am Leben erhalten werden, dass die Charterraten eines schönen Tages doch wieder steigen mögen, dass die von Hamburg und Schleswig-Holstein finanzierten Schiffe dann doch wieder eine Beschäftigung finden und dass sie damit doch mehr als nur den Schrottwert haben.
Das bedeutet aber auch, dass noch mehr gutes Geld den bereits eingetretenen Verlusten hinterhergeworfen werden soll, und das mit ungewissem Ausgang. Meine Damen und Herren, das ist Spekulation auf allerhöchstem Niveau zulasten der Steuerzahler, die auch für diese zusätzlichen Kredite am Ende werden geradestehen müssen.
Ich halte eine solche Vorgehensweise für unverantwortlich. Die Schiffe haben nur noch Schrottwert. Dieser bitteren Tatsache müssen wir leider ins Auge sehen, Frau Kollegin. Deshalb gilt auch an dieser Stelle: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wir werden deshalb einer überhöhten Kreditermächtigung von 4,9 Milliarden € nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Andresen, ich hätte sicherlich noch viel mehr Redezeit gebraucht, wenn ich auf alle Fehler von allen Vorgängerregierungen seit 2003 eingegangen wäre.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Jahr 2010 die Schuldenbremse in unsere Verfassung aufgenommen wurde, war die Abgeordnete Monika Heinold dezidiert der Auffassung, dass Schleswig-Holstein diese Vorgabe niemals würde aus eigener Kraft erfüllen können.
Auch als Ministerin blieb Monika Heinold dieser Auffassung treu, obwohl die Vorgängerregierung von CDU und FDP bereits die Hälfte des erforderlichen Weges gemeistert hatte.
Mit dem jetzigen Haushalt 2017 stellt Monika Heinold unter Beweis, dass Sie die ganze Zeit über recht gehabt hat.
Schleswig-Holstein erfüllt zwar die Schuldenbremse, und das sogar drei Jahre früher als verlangt, aber eben nicht aus eigener Kraft und ohne jede eigene Anstrengung dieser rot-grünen-blauen Landesregierung.
Es sind ausschließlich Steuermehreinnahmen, zusätzliche Bundesmittel und gesunkene Zinsausgaben,
die das Einhalten der Schuldenbremse und einen Haushaltsüberschuss von 47 Millionen € möglich machen.
Allerdings war auch zum Ende der Regierungszeit von CDU und FDP die schwarze Null schon fast erreicht.
Die Neuverschuldung betrug damals lediglich noch 27 Millionen € vor Zuführung in die neu geschaffenen Sondervermögen. Fünf Jahre SPD, Grüne und SSW machen also gerade mal einen Unterschied von 74 Millionen € aus, nämlich von minus 27 Millionen € zu plus 47 Millionen €.
Das ist alles, was von dem zusätzlichen finanziellen Spielraum von rund 2.500 Millionen € aus höheren Steuereinnahmen, zusätzlichen Bundeszuweisungen und gesunkenen Zinsausgaben übrig geblieben ist. Wie sagte Peter Harry Carstensen neulich so schön: Das hätte meine Oma auch gekonnt!
Das Erschreckende daran ist
- ich warte gerne, bis Sie sich beruhigt haben -, dass trotz dieser gigantischen Mehrausgaben die Probleme des Landes in keiner Weise gelöst sind:
Unterrichtsausfall, Kita-Gebühren, innere Sicherheit, Verkehrsinfrastruktur - überall besteht weiterer Handlungsbedarf.
Herr Albig, Sie hatten ein gutes Jahr nach dem anderen, Sie mussten nicht mit sinkenden Einnahmen und den Folgen einer Weltwirtschaftskrise zurechtkommen, sondern Sie konnten aus dem Vollen schöpfen. Auf politisch unangenehme Ausgabenkürzungen haben Sie von vornherein selbst verzichtet. Sie haben in Ihrer Regierungszeit mehr neues
Personal eingestellt, als Sie gleichzeitig mit dem Stellenabbaupfad abgebaut haben.
Selbst die Misserfolge Ihrer Pläne zur Verwaltungsvereinfachung - sei es KoPers oder E-Beihilfe konnten Sie dank sprudelnder Einnahmen mühelos verkraften.
Herr Albig, kein anderer Ministerpräsident vor Ihnen hatte es so leicht wie Sie. Ihre Leistung besteht trotzdem einzig und allein darin, dass Sie diesen Spielraum von 2.500 Millionen € fast vollständig ausgenutzt haben, ohne damit die Probleme des Landes zu lösen. Das hätte man wirklich besser machen können, Herr Albig.
Ich will mir gar nicht ausmalen, wie es denn wäre, wenn wieder einmal schwere Zeiten auf unser Land zukommen sollten und Sie dann immer noch Ministerpräsident sein sollten. In guten Zeiten zu regieren, das ist leicht, das kann jeder, das haben auch Sie geschafft. Unser Land braucht aber keinen Schönwetter-Kapitän.
Schauen wir uns den Handlungsbedarf im Einzelnen an. Erstes Stichwort: Unterrichtsausfall. Mit 1.250 Lehrerstellen hatte Bildungsministerin Professor Dr. Waltraud Wende in ihrer Landtagsrede vom 16. November 2012 den zusätzlichen Bedarf beziffert, um eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung zu erreichen. Mit dem Haushalt 2017 kommt die Landesregierung mittlerweile auf 2.250 neu geschaffene Lehrerstellen, also 1.000 mehr als der selbst von Ihnen ermittelte Bedarf.
- Herr Kollege Habersaat, auch wenn man davon die 770 Stellen für den Flüchtlingsbereich abzieht, müsste die Lücke doch eigentlich geschlossen sein. Dennoch fällt weiterhin Unterricht aus: von 2,5 % an den Grundschulen bis hin zu 8,9 % an den berufsbildenden Schulen. So ist es dem jüngsten Bericht zur Unterrichtssituation an den Schulen zu entnehmen. Die Ursache für diese Diskrepanz haben wir hier im Landtag mehrfach diskutiert. Die flächendeckende Einrichtung von Kleinstoberstufen an Gemeinschaftsschulen verursacht ebenso einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf wie ein ideologisch
geprägter Inklusionsansatz, der eine 100-%-Quote bei der inklusiven Beschulung zum Maß aller Dinge erklärt.