Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die fünfte Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind von der CDUFraktion Herr Jens-Christian Magnussen und von der SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Jürgen Weber. Heute Nachmittag ist von der Landesregierung Ministerin Professor Dr. Wende beurlaubt.
Kurz nach seinem 82. Geburtstag ist am 5. Oktober 2012 der ehemalige Landesminister und langjährige Landtagsabgeordnete Karl Eduard Claussen verstorben. Mit ihm hat Schleswig-Holstein einen seiner markantesten Politiker verloren, der in den wichtigen Jahrzehnten der Modernisierung unseres Landes entscheidende politische Akzente gesetzt hat. Mit seiner Arbeit und seinem Wissen hat er Schleswig-Holstein mit geprägt und dabei im besten Sinn des Wortes Spuren hinterlassen, die über den Tag hinaus von Bestand sind.
25 Jahre - von 1967 bis 1992 - gehörte Karl Eduard Claussen als Abgeordneter der Christlich Demokratischen Union dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an. In der 6. Wahlperiode war er Vorsitzender des Innenausschusses. 17 Jahre lang, von 1971 bis 1988, war er Mitglied der Landesregierung. Als Sozial-, Justiz- und Innenminister arbeitete er gestaltend für Schleswig-Holstein.
Eine andere wichtige Seite von Karl Eduard Claussen war sein soziales Engagement, das sich vor allem in seiner engen Verbundenheit mit dem Deutschen Roten Kreuz zeigte. 20 Jahre lang war er der Präsident des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Als dessen Ehrenpräsident blieb er dem Deutschen Roten Kreuz bis zu seinem Tod eng verbunden.
Meine Damen und Herren, Karl Eduard Claussen war ein warmherziger und ein bodenständiger Freigeist, der in seiner klaren, charakterfesten Art für einen ganz eigenen Politikstil stand. Er war besonders geprägt durch die tiefe Verwurzelung mit seinem Heimatland und durch seine fundierte juristische Ausbildung.
Im nördlichen Landesteil Schleswig - in Kappeln geboren, wurde schließlich das holsteinische Bargteheide sein Lebensmittelpunkt. Hier begann sein politisches Engagement im kommunalen Bereich.
Hier lebte er mit seiner Familie, hier arbeitete er als anerkannter Rechtsanwalt, und hier schloss sich sein Lebenskreis. Zeitlebens begriff Karl Eduard Claussen es als seine selbstverständliche Pflicht, sich für seine Mitmenschen und das gute Miteinander einzusetzen. Seit 1962, als damals jüngster Bürgermeister des Landes, gestaltete er deshalb mit und für die Menschen Politik, und ihm ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Bargteheide 1970 die Stadtrechte verliehen wurden.
Er war aufrichtig und standfest, wo andere schwach wurden. Er blieb seinen Werten gerade in schwierigen Situationen treu und lebte sie beispielhaft vor. Er war ein verlässlicher, kluger und stets fairer Mann; eine Persönlichkeit von beispielhafter Authentizität, die in der CDU und weit darüber hinaus zu einer Identifikationsfigur geworden ist. Karl Eduard Claussen war ein Urgestein der Landespolitik und brachte sich bis kurz vor seinem Tod aktiv ein. Er hat sich mit größtem Engagement, mit Weitblick und mit Würde um unser Land SchleswigHolstein verdient gemacht. Dafür wurde er mit dem großen Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Seine Heimatstadt Bargteheide verlieh ihm 2010 die Ehrenbürgerwürde.
Meine Damen und Herren, wir gedenken heute des früheren Abgeordneten und Landesministers Karl Eduard Claussen in Dankbarkeit. Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie nun, einen Moment im Gedenken an unseren verstorbenen Kollegen innezuhalten. - Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben, ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 18/327 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt:
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich erteile das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Abgeordneten Johannes Callsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gerade vier Wochen hat der Ministerpräsident sich in Kopenhagen klar zur festen Fehmarnbelt-Querung bekannt. Er hat sogar dem Bund die Verant
wortung zugewiesen, sollten wir damit zu einer europäischen Lachnummer werden. Gestern nun erfahren wir, dass der schleswig-holsteinische Umweltminister jetzt höhere Ausgleichszahlungen für dieses Bauwerk fordert, die zu einer Verteuerung und zu einer Verzögerung dieses für SchleswigHolstein so wichtigen Projektes führen. Es besteht daher dringender Aufklärungsbedarf dahin gehend, welche Konsequenzen diese neuen Auflagen haben, und der Landtag hat einen Anspruch darauf, schnellstmöglich informiert zu werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion diesen Antrag gestellt.
Es geht darum, inwieweit die dänischen Partner auf das Wort des schleswig-holsteinischen Minsterpräsidenten vertrauen können. Wir erwarten hier von Herrn Albig ein klares Wort zu dieser grünen Verhinderungspolitik durch die Hintertür. Für die deutsch-dänische Zusammenarbeit ist eine schnelle Klarstellung erforderlich. Ich bitte deshalb um Zustimmung.
Ebenfalls zur Frage der Dringlichkeit erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Birgit Herdejürgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind natürlich gern bereit, mit Ihnen das Thema Fehmarnbelt zu diskutieren. Wir sehen allerdings keinen Grund für die Dringlichkeit. Es gibt bestehende Verträge, es gibt ein umfangreiches Vertragswerk, es gibt Planungsverfahren. Es ist völlig klar, dass im Rahmen des gesamten Verfahrens auch das Thema der Ausgleichsleistungen diskutiert werden muss. Das ist also alles nichts Neues. Insofern diskutieren wir gern mit Ihnen darüber im Dezember.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es unterschiedliche Auffassungen über die Dialogkultur gibt, lasse ich nun abstimmen über den Dringlichkeitsantrag in der Drucksache 18/327. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der
abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen! - Danke schön. Die Dringlichkeit hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nicht erreicht und ist damit abgelehnt. Der Antrag wird daher in dieser Tagung nicht beraten.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, 7, 8, 13, 15, 16, 23, 26, 28 bis 30, 35, 39, 44, 46 bis 49, 52 sowie 53 ist eine Aussprache nicht geplant.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 6 und 9: Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung; sowie die Punkte 10 und 21: Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein; weiterhin die Punkte 11, 12 und 56: Entwürfe eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2013 und eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 sowie der Finanzplan 2012 - 2016. Gemeinsam beraten werden sollen auch die Punkte 18 und 32: Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz sowie Antrag zum Erlass eines Förderprogramms zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum; wie auch die Tagesordnungspunkte 19 und 42: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens, Hochschulsanierung und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2011/12 sowie Antrag zur baulichen Situation an den Hochschulen. Ebenfalls gemeinsam beraten werden sollen die Punkte 24 und 37: Anträge zu Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan sowie zur S-Bahn-Strecke 4. Dies gilt auch für die Tagesordnungspunkte 27 und 36: Anträge zur transparenten und effizienten Erfassung sowie zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls. Ebenfalls gemeinsam beraten werden sollen die Punkte 33 und 34: Anträge zu den Kosten der EHEC-Krise und zu saisonalen Grippeimpfstoffen; sowie 38 und 55: Antrag zum strukturellen Defizit bei der Ausstattung mit Lehrkräften sowie Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2011/12. Schließlich sollen noch gemeinsam beraten werden die Tagesordnungspunkte 43, 50 und 51: Anträge zur Instandhaltung von
Sehr geehrte Damen und Herren, das Landesverfassungsgericht hat dem Landtag mehrere Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl 2012 übermittelt. Der Innen- und Rechtsausschuss hat dem Landtag hierzu mit der Drucksache 18/319 eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Ich schlage vor, diese Beschlussempfehlung als Tagesordnungspunkt 53 a in die Tagesordnung einzureihen und am Freitag ohne Aussprache in der Sache aufzurufen.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 5. Tagung.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist keine Mittagspause vorgesehen, weil die Sitzung voraussichtlich um 14 Uhr enden wird. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Für die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist dies ein ganz besonderer Tag, ein Tag von historischer Bedeutung und Symbolkraft. Deshalb freuen wir uns sehr, dass neben Herrn Matthäus Weiß, dem Vorsitzenden der schleswig-holsteinischen Sinti und Roma, auch Herr Romani Rose als Vorsitzender des Zentralrats deutscher Sinti und Roma, heute unser Gast ist. - Seien Sie uns beide herzlich willkommen!
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/93 (neu) - 2. Fassung