Barbara Ostmeier
Sitzungen
18/3
18/6
18/7
18/10
18/11
18/13
18/17
18/18
18/19
18/20
18/22
18/23
18/29
18/30
18/31
18/32
18/36
18/38
18/44
18/46
18/47
18/48
18/52
18/55
18/56
18/58
18/60
18/61
18/65
18/69
18/73
18/74
18/75
18/76
18/77
18/78
18/79
18/82
18/83
18/84
18/88
18/90
18/91
18/93
18/95
18/97
18/103
18/104
18/106
18/107
18/108
18/109
18/111
18/116
18/117
18/118
18/120
18/121
18/122
18/123
18/124
18/125
18/127
18/128
18/130
18/135
18/136
18/137
18/139
18/141
18/142
18/143
18/145
Letzte Beiträge
Ich verweise auf die Vorlage.
Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass wir in Justizvollzugsanstalten Regeln brauchen, welche Gegenstände dort erlaubt und welche verboten sind. Einigkeit dürfte auch darin bestehen, dass verhindert werden muss, dass solche Gegenstände in die Vollzugsanstalten eingebracht werden. Dazu bedarf es entsprechender Kontrollmöglichkeiten.
Nach einer Berichterstattung in den Medien über angeblich unzulässige Postkontrollen in der JVA Lübeck hat der Kollege Kubicki hierzu eine Kleine Anfrage gestellt. Das Justizministerium hat diese beantwortet. Am 8. März gab es einen Bericht im Innen- und Rechtsausschuss zu diesem Thema. Welchen Mehrwert dieser heutige Bericht hätte bringen sollen, bleibt das Geheimnis der Kollegen der FDP.
Ich möchte noch einmal klarstellen, worüber wir eigentlich reden: Es geht vorliegend um Sichtkontrollen und nicht um inhaltliche Überprüfungen. Die Anstalten wollen nicht wissen, was Verteidiger oder Abgeordnete an Gefangene schreiben. Die Anstalten wollen verhindern, dass verbotene Gegenstände in die Anstalt eingebracht werden.
Für mich und meine Fraktion ist klar: Die Sicherheit in der Anstalt muss gewährleistet sein - für Gefangene und Beschäftigte. Hierfür kann es notwendig sein, im Einzelfall auch Sichtkontrollen von vermeintlicher Verteidigerpost und vermeintlicher Abgeordnetenpost durchzuführen. Mir ist bewusst, dass wir uns hier in einem rechtlich schwierigen Raum bewegen.
Was aber aus meiner Sicht nicht geht ist, dass man die Bediensteten - ob offen oder subtil - vorwirft, bewusst und gewollt die Rechte von Gefangenen mit Füßen zu treten. Es sind die Bediensteten vor Ort, die im Einzelfall entscheiden müssen, ob sie eine Kontrolle für erforderlich halten. Es sind die Bediensteten vor Ort, die die Frage beantworten müssen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Sofern im vorliegenden Fall rechtswidrig gehandelt wurde, so muss dem allerdings nachgegangen werden. Um dies abschließend zu prüfen, gibt es entsprechende Verfahren.
Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion ist die Sportpolitik ein wichtiges politisches Handlungsfeld. Deswegen freue ich mich, dass wir auch heute dieses Thema wieder auf der Agenda haben. Pferdesteuer, Sportförderung, Schwimmausbildung - darum geht es. Das ist ein bunter Strauß, bei dem wir unbedingten Handlungsbedarf sehen.
Meine Damen und Herren, nach wie vor hält die Diskussion um die Pferdesteuer in Tangstedt an eine unangenehme Entscheidung, denn sie spaltet schon heute die Gemeinde in zwei Lager und würde in Schleswig-Holstein einen Präzedenzfall mit Folgewirkungen schaffen. Denn die Diskussionen finden nicht nur in Tangstedt, sondern in vielen anderen Kommunen statt. In vielen Bundesländern wird schon eine Pferdesteuer erhoben. Sie ist unsinnig,
denn eine Pferdesteuer saniert weder den Haushalt, noch löst sie Probleme, die es unbestritten vor Ort im täglichen Miteinander gibt.
Liebe Frau Kollegin Fedrowitz, es geht hier nicht um Bevormundung der kommunalen Selbstverwaltung, es geht um Hilfestellung, es geht um Unterstützung, und es geht um politische Rückendeckung.
Nehmen Sie sich einmal ein Beispiel an Ministerpräsident Albig - ausnahmsweise einmal - und an Sportminister Studt; denn beide wollen die Pferdesteuer auch nicht. Das hat Ministerpräsident Albig auf dem Ball der Pferdefreunde vor 5.000 Leuten gesagt.
So haben Sie sich auch gegenüber den Medien geäußert. Jetzt geben Sie sich einmal einen Ruck, und nutzen Sie die einigende Kraft des Sports. Spalten Sie nicht, der Pferdesportverband steht an Ihrer Seite. Es gibt Alternativen zur Pferdesteuer. Da müssen Sie nur einmal Gespräche in Schleswig-Holstein führen. Wo ein Wille ist, ist auch ein
Weg. Ich hoffe, dass Sie Ihren Sportminister unterstützen.
Aber - ich glaube, ich liege damit richtig - vielleicht wollen Sie das auch gar nicht? Denn der Kern des Übels liegt ja viel tiefer.
Ich weiß, Sie wollen das nicht gern hören: Während sich die Haushaltslage des Landes in dieser Legislaturperiode in beeindruckender Weise verbessert hat,
konnten unsere Kommunen überhaupt nicht davon profitieren.
Sie kämpfen weiterhin darum, mit geringen Haushaltsmitteln auszukommen,
und das Leben in der Gemeinde zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu gestalten.
Der Grund für die Erhebung der Pferdesteuer ist ja, den Haushalt zu sanieren. Das wird angeführt. Es waren Ihre Weichenstellungen, die dazu geführt haben, dass jetzt so etwas wie die Pferdesteuer zur Diskussion gestellt wird. Ganz klar: Die CDU geht in Land und Kommunen Hand in Hand in dieser Frage: Keine Besteuerung des Sports - das ist ein definitives Versprechen!
Sie machen munter weiter so. Sobald Minister Studt mit seinen Mitteln nicht auskommt, wird der Ruf nach Mitteln aus dem Bund laut. Herr Minister Studt, Sie haben öffentlich ein Bundesprogramm für Sportstättensanierung gefordert. Ihre Initiative ist aber schon im Finanzausschuss des Bundesrates auch mit den Stimmen SPD-regierter Länder kläglich gescheitert.
Ich lasse keine Zwischenfragen zu.
Ihre Probleme sind hausgemacht. Sie haben es selbst in der Hand, im Rahmen des kommunalen Investitionsgesetzes eine eindeutige Priorität zugunsten des Sports zu setzen.
Durch das Herstellen eines städtebaulichen Bezugs ist es neben der energetischen Sanierung durchaus möglich, hier Akzente zu setzen.
Sie tun das nicht. Der Mittelabfluss ist deshalb so schleppend, weil diese Landesregierung unsere Kommunen bevormundet. Anstatt sie selbst entscheiden zu lassen, an welcher Stelle Investitionsbedarf besteht, schränken Sie die Förderkriterien Ihren ideologischen Vorstellungen entsprechend ein.
Wir hingegen fordern eine Öffnung, damit die Kommunen die Mittel auch bedarfsgerecht einsetzen können, zum Beispiel für Krankenhäuser und Sportstätten.
Das hilft, und das wäre gute Politik.
- Ich weiß gar nicht, warum Sie so nervös reagieren! Sie haben doch von mir gar keine andere Rede erwartet. Also: Entspannt bleiben, wir haben da deutlich andere politische Ansichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich kenne das Gesetz der großen Zahlen. Die Summe 45 Millionen € mehr für Sport, Herr Kollege Harms, hört sich zunächst gut an. Aber die Anhebung der institutionellen Förderung gleicht noch nicht einmal den Wertverlust der letzten zwei Jahrzehnte aus. Das ist Fakt, und das wissen Sie.
Ändern tun Sie es aber nicht. In Zeiten immens hoher Steuereinnahmen billigen Sie dem organisierten Sport lediglich ein paar Euro mehr zu. Lassen Sie Ihren wohlfeilen Worten endlich Taten folgen. In unserer Verfassung haben wir den Sport doch als besonders förderungswürdig eingestuft - zu Recht, denn er leistet wertvolle Arbeit über alle gesellschaftlichen Bereiche hinweg, und das überwiegend ehrenamtlich.
Wir belegen bei der Sportförderung für den Landessportverband im Bundesvergleich nur den 16. Platz. Das kann es nicht sein.
- Ja, das darf man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: auf dem 16. Platz!
- Man könnte sagen: am Ende der Fahnenstange! Das Dialogforum des Landessportverbandes in der Sparkassenarena im letzten Monat hat dies aus meiner Sicht leider auch inhaltlich sehr deutlich unterstrichen. Bis auf den Vertreter der SPD haben alle Vertreter der Fraktionen vollmundig bekundet: Es muss für den Sport in jedem Fall mehr geben. Auch der Kollege Peters hat das eingesehen. Deswegen weiß ich gar nicht, warum Sie dem so widersprechen, was ich hier sage. SPD, Grüne und SSW haben bisher zu wenig getan, um den vereinsgebundenen Sport bundesweit aus dem Tabellenkeller der Sportfinanzierung herauszuholen.
Dass Sie keine gute Sportpolitik machen, sehen wir auch bei der Sanierung von Sporthallen und Sportanlagen. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe 2,75 Millionen € reichen nicht aus. Sie sind ein erster richtiger Schritt, aber sie reichen nicht aus, das hat die Umfrage gezeigt. Auch die neue Umfrage zeigt, dass es nach wie vor Sanierungsbedarf gibt.
Sie laufen sportpolitisch konzeptlos durch die Landschaft dieses Landes. Hätten Sie unseren Haushaltsanträgen in den letzten Jahren zugestimmt, wären wir heute schon um vieles weiter. Mindestens 12 Millionen € wären vom Sanierungsberg schon abgetragen worden. Über die Sportwetten möchte ich gar nicht sprechen.
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung zu unserer Großen Anfrage zur Situation und Förderung der Schwimmausbildung und des Schwimmsports ist nunmehr die dritte parlamentarische Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die uns einen tieferen Einblick in die Sportlandschaft Schleswig-Holsteins bietet.
Im Gegensatz zu Ihnen weiß die Landesregierung, Herr Innenminister Studt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr wohl zu schätzen, dass wir hier eine Basis geschaffen haben, mit der man gut arbeiten kann. Das hat Herr Innenminister Studt eben auch anerkannt. Denn immerhin 99 % Rücklaufquote zeigen, dass wir eine gute Basis haben. Und es zeigt auch, dass die Betroffenen gerne geantwortet haben, weil sie das Sportland Schleswig-Holstein insbesondere im Schwimmbereich voranbringen wollen. Deshalb schließe ich mich dem Dank von Innenminister Studt dafür ausdrücklich an, dass alle Betroffenen teilgenommen haben, obwohl sie ehrenamtlich und auch beruflich eingespannt sind. Meinen ganz, ganz herzlichen Dank dafür.
Die große Quintessenz der Antworten aller Beteiligten: Es fehlt an geeigneten Schwimmsportstätten - das scheint keine selektive Wahrnehmung zu sein, die wir haben - für Schwimmausbildung, für das breitensportorientierte und für das wettkampforientierte Schwimmen, für den Rettungssport. Und sie belegt den Sanierungsbedarf.
Ich möchte meinen Fokus auf die Lehrschwimmbecken lenken. Bei den 293 Bädern sind knapp 47 % aller Becken, inklusive Freilandbecken, als Lehrschwimmbecken ausgewiesen.
Nach Ihrer Berechnung kommen demnach circa 23.000 Einwohner auf eine Lehrschwimmfläche. Im Übrigen sind darin die Freibäder enthalten.
Die Zahl der Kinder in Schleswig-Holstein, die nicht schwimmen können, ist nach wie vor viel zu hoch.
Wir haben gerade gehört, wie wenige Kinder in der vierten Klasse das Seepferdchen haben. Das finde ich überhaupt nicht lächerlich, sondern das ist ein Armutszeugnis in einem Land zwischen den Meeren.
Im Übrigen ist der Schwimmunterricht auch im Lehrplan enthalten.
Wir brauchen vor allem Lehrschwimmbecken, und zwar in erreichbarer Nähe zu Kita und Schule. Wir brauchen nicht die Erlebnisbäder, sondern wir müssen Kitas und Schulen die Möglichkeit geben, in einem Stundenkontingent von zwei Stunden eine Schwimmsporthalle, ein einzelnes Lehrschwimmbecken, zu erreichen. Deshalb ist es zum Beispiel so wichtig, dass die Schwimmhalle in Uetersen erhalten wird.
Ihre Einschätzung, dass es im Land keinen weiteren Bedarf an Lehrschwimmbecken und Schwimmsportstätten gibt, den teile ich ganz und gar nicht. Jetzt kommen Sie nicht wieder damit, dass das Betreiben von Schwimmbädern vielmehr eine kommunale oder private Aufgabe sei.
Alle Zahlen belegen: Ohne Unterstützung des Landes wird sich das Bädersterben weiter fortsetzen.
Verteilen Sie nicht nur kleckerweise Fördermittel, sondern lassen Sie uns gemeinsam nach einem tragfähigen Gesamtkonzept suchen. Das ist die Aufgabe, der wir uns in Zukunft annehmen wollen. Das ist die Aufgabe, der sich die CDU auch in der nächsten Legislaturperiode stellen wird. „Wir wollen!“ allein reicht nicht, Sie müssen es auch machen. Nicht nur schnacken, sondern anpacken.
Wir werden das Thema in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute den Schlussbericht des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode vorstellen zu dürfen. Der Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag zu untersuchen, ob es in der Kinderund Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof, die diverse Teileinrichtungen im Kreis Dithmarschen unterhielt, zu Beeinträchtigungen oder Gefährdung
des Wohls der in diesen Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen gekommen war, wie Jugendämter und Heimaufsicht mit bekannt gewordenen Vorgängen umgegangen sind und ob die beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung angesiedelte Heimaufsicht in dieser Zeit ihrer Aufsichtsfunktion ordnungsgemäß nachgekommen war.
Am 17. November 2015 wurde der Ausschuss vom Parlament beauftragt. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erfolgte auf der Grundlage eines von diesem Haus einstimmig gefassten Beschlusses.
Im Vorfeld war es im Frühsommer 2015 zu einer verstärkten Presseberichterstattung über die Zustände in den sogenannten Friesenhof-Einrichtungen gekommen. Es war von freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie von der Anwendung entwürdigender Erziehungsmethoden die Rede. Anfang Juni 2015 entzog die Heimaufsicht zweien dieser FriesenhofEinrichtungen die Betriebserlaubnis. Nachdem erste Versuche einer Aufarbeitung der näheren Umstände im Sozialausschuss unternommen worden waren, gelangte der Landtag einhellig zu der Auffassung, dass die Vorgänge im Friesenhof sowie die Ausübung der diesbezüglichen staatlichen Heimaufsicht einer umfassenden Aufklärung durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bedurften.
Meine Damen und Herren, diese im Raum stehenden Vorwürfe haben uns alle schwer erschüttert. Es war kaum vorstellbar, dass so etwas in SchleswigHolstein vorkommt. Wenn man die Schlagzeilen und die Berichterstattung am Rande der Ausschussarbeit mitverfolgt hat, so konnte man den Eindruck gewinnen, es sei nur um die Frage der Suche einer oder eines Schuldigen gegangen. Aber das ist zu kurz gesprungen. Das wird weder dem wirklich umfassenden Einsetzungsbeschluss noch der intensiven und äußerst konstruktiven Arbeit dieses Ausschusses gerecht. Allein der uns vom Parlament aufgegebene Untersuchungszeitraum, beginnend von 2007 bis August 2015, macht dieses deutlich.
Thematisch gab der Einsetzungsbeschluss den Auftrag, drei Komplexe für diesen Zeitraum zu untersuchen. Der Erste hat die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof mit ihren diversen Teileinrichtungen zum Gegenstand. Der zweite Komplex untersucht Aufbau und Struktur beim Landesjugendamt, von der Heimaufsicht ergriffene Maßnahmen in Bezug auf den Friesenhof sowie das Zusammenwirken mit den weiteren Akteuren der Kinderund Jugendhilfe, insbesondere auch den entsenden
den und örtlichen Jugendämtern. Im dritten Komplex finden Sie schließlich die Schlussfolgerungen, die der Ausschuss aus seiner Untersuchung zieht.
Mit seiner Konstituierung am 29. September 2015 nahm der Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf. Seitdem fanden insgesamt 62 Sitzungen statt, davon 35 nicht öffentliche Beratungssitzungen. 27 Sitzungen dienten der Beweisaufnahme. Im Verlauf der Beweisaufnahme, die am 30. November 2015 begann und am 6. Februar 2017 abgeschlossen wurde, vernahm der Untersuchungsausschuss insgesamt 37 Zeugen und hörte drei Betroffene an. Eine Zeugin und eine weitere Betroffene haben sich mit Blick auf die gegen sie geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Das hatte der Untersuchungsausschuss zu respektieren. Die Betroffene und die Zeugin konnten deshalb nicht zur Sache gehört werden.
Außerdem gab der Ausschuss zwei schriftliche Sachverständigengutachten in Auftrag. Die Sachverständigen haben dem Untersuchungsausschuss ihre Gutachten jeweils in öffentlichen Sitzungen auch mündlich erläutert. Die schriftlichen Gutachten, die der Untersuchungsausschuss bereits in seinem Internetauftritt veröffentlicht hat, sind dem Schlussbericht im Anhang beigefügt.
Schließlich hat der Ausschuss in großem Umfang Aktenmaterial und Schriftsätze beigezogen und ausgewertet. Das Aktenverzeichnis des Ausschusses umfasste bei Abschluss der Beweisaufnahme 220 laufende Nummern, die beigezogenen Aktenstücke hatten einen Gesamtumfang von 40.000 Seiten.
Der vorliegende Schlussbericht ist das Ergebnis einer verantwortungsvollen und teilweise minutiösen Aufarbeitung des umfangreichen Aktenmaterials sowie von Zeugenvernehmungen. Dabei war sich der Ausschuss darüber einig, ein möglichst transparentes Verfahren zu gewährleisten - auch dieses immer vor dem Hintergrund, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten, frühzeitig Handlungsbedarfe aufzuzeigen und zum Wohle insbesondere der Kinder und Jugendlichen nicht erst bis zum heutigen Tag damit zu warten, Teilergebnisse und Ergebnisse bekanntzumachen. So konnten Zeugenvernehmungen weitestgehend öffentlich erfolgen, und die vom Ausschuss in Auftrag gegebenen Gutachten wurden dementsprechend ebenfalls frühzeitig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Auf rund 840 Seiten zuzüglich der Anhänge liegt dem Parlament nunmehr der Schlussbericht vor.
Wie ich zu Beginn bereits andeutete, lässt sich das Ergebnis nicht mundgerecht in einer Schlagzeile zusammenfassen.
Gerade aufgrund des breit angelegten und von allen Fraktionen des Landtags mitgetragenen Untersuchungsauftrags haben wir zahlreiche Erkenntnisse gewinnen können. In allen drei Untersuchungskomplexen gab es durchaus weitgehend Übereinstimmung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, bei denen sich diverse Vorwürfe - beispielsweise Isolation, körperliche und verbale Übergriffe oder der Mangel eines effektiven Beschwerdesystems leider teilweise bestätigt haben.
Differenzen gibt es eher auf der Ebene der rechtlichen Bewertung. Dies wird im Bericht transparent dargelegt. Allen Unterschieden in der Bewertung zum Trotz dürfte eines für alle feststehen: Für die Zukunft muss es darum gehen, Fehlentwicklungen, wie sie hier zu beklagen sind, so früh wie möglich zu erkennen und abzustellen.
Lassen Sie mich aus der Fülle der Empfehlungen zwei herausgreifen, die für mich als Vorsitzende besonders bedeutsam erscheinen. Der Friesenhof hat in seinen Konzepten einen Personenkreis von vorwiegend weiblichen Menschen im Alter von acht bis 18 Jahren mit teilweise traumatisierenden Erfahrungen körperlicher oder sexueller Gewalt beworben, die sich im Grenzbereich zwischen Jugendhilfe, Strafvollzug und Psychiatrie bewegen. Der Ausschuss empfiehlt ausdrücklich die weitere Klärung des Umgangs mit dieser schwierigen Zielgruppe.
Insbesondere die detaillierte Aufarbeitung der räumlichen, personellen und wirtschaftlichen Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof und die Bewertung der geltenden pädagogischen Konzepte haben hier deutlich Handlungsbedarf aufgezeigt. Jugendämter suchen für die hier angesprochene Zielgruppe oft lang und händeringend nach Einrichtungen, die ihnen diese sogenannten schwierigen Jugendlichen abnehmen, die sonst keiner mehr nehmen will. Wir müssen alle hellhörig bleiben, wenn der vom Ausschuss beauftragte pädagogische Sachverständige in diesem Zusammenhang gar von einer „unheilvollen Allianz“ zwischen den Einrichtungen und den belegenden Jugendämtern spricht.
Genau in diesen Kontext fällt die nächste, dringende Empfehlung des Ausschusses: Der Ausschuss empfiehlt die Vermeidung der wohnortfernen Unterbringung.
Wie wir wissen, stammte keine der im Friesenhof Betreuten aus dem Kreis Dithmarschen, denn dieser hat die Einrichtung seit 2007 selber nicht mehr belegt. Wir haben demgegenüber festgestellt, dass insbesondere zahlreiche Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern im Friesenhof untergebracht waren. Die Untersuchung hat ganz klar aufgezeigt, dass diese wohnortferne Unterbringung die entsendenden Jugendämter stärker herausfordert. Deswegen muss zukünftig sichergestellt werden, dass die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen sämtlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe verstetigt werden, insbesondere zwischen den entsendenden Jugendämtern, dem örtlichen Jugendamt und der Heimaufsicht beim Landesjugendamt.
Auch die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus den anderen Bundesländern in stationärer Heimunterbringung ist ein nach wie vor ungelöstes Problem, bei dem wir weiterhin genau werden hingucken müssen.
Unabhängig von einer seit Längerem geforderten Klarstellung der Rechtslage auf Bundesebene müssen wir als Land alles nur Mögliche tun, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Bezogen auf die Aufsicht über Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ist der frühstmögliche Ansatzpunkt das Verfahren über die Erteilung der Betriebserlaubnis. Der Ausschuss ist sich einig, dass gerade die Konzeption von Einrichtungen, die die dargestellte sogenannte schwierige Zielgruppe ansprechen, möglichst detailliert sein und konkrete Handlungsanweisungen für den Umgang mit Konfliktsituationen und für Krisenfälle enthalten muss. Darauf kann bereits im Betriebserlaubnisverfahren geachtet und hingewirkt werden.
Der Abschlussbericht darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass er einen Schlusspunkt setzen wolle. Vielmehr will er weitere Denkanstöße mit der Zielsetzung liefern, die Situation der Heimkinder dauerhaft zu verbessern. Der Bericht markiert daher keinen Abschluss, sondern will einen Beitrag zu einer Diskussion leisten, die unbedingt in der nächsten Wahlperiode fortgesetzt werden sollte.
Dies ist aus meiner Sicht ein gemeinsamer Grundgedanke, der die gesamte Ausschusstätigkeit getragen hat. Dementsprechend war die Zusammenarbeit im Ausschuss von einer äußerst sachlichen und konstruktiven Atmosphäre geprägt. Dafür danke ich den beteiligten Kolleginnen und Kollegen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen.
An dieser Stelle möchte ich nicht versäumen, mich darüber hinaus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung zu bedanken, die den Ausschuss in allen Belangen stets tatkräftig unterstützt haben, auch wenn die Sitzungen teilweise bis spät in den Abend gingen.
Stellvertretend möchte ich mich insbesondere bei Frau Dr. Riedinger vom Wissenschaftlichen Dienst und beim Geschäftsführer, Herrn Göllner, bedanken. Ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer stets ausgewogenen Begleitung haben wir es zu verdanken, dass hier ein gut fundierter und nachvollziehbarer Abschlussbericht vorliegt.
Meine Damen und Herren, abschließend bitte ich den Landtag, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und den Untersuchungsauftrag für erledigt zu erklären.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand dieser Debatte ist der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung. Frau Ministerin, ich möchte mich bei Ihnen, vor allem aber auch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller drei beteiligten Ministerien sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertreter der Institutionen, Einrichtungen, Verbände und Vereine bedanken, die an der Erstellung dieses Berichts beteiligt waren.
Allein schon die breite, ressortübergreifende Beteiligung macht deutlich, wie wichtig die effektive, möglichst lückenlose Vernetzung, die enge Zusammenarbeit und die Suche nach gemeinsamen Lösungen sind, um dem Leid, das Opfer von Straftaten erlitten haben, gerecht zu werden, ja, sie vor unnötigem weiteren Leid zu schützen.
Ich freue mich, dass wir den Opferschutz heute in den Mittelpunkt der landespolitischen Diskussion stellen. Insgesamt zeigt der Bericht - das gebe ich zu -, dass Schleswig-Holstein viel Positives für den Opferschutz getan hat. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass Opferschutz auch in Zukunft ein Schwerpunkt sein muss, den wir nie aus dem Blick verlieren dürfen, egal, welche Initiativen oder Gesetze wir auf den Weg bringen.
Lassen Sie mich an drei konkreten Beispielen deutlich machen, wo ich mir in den vergangenen fünf Jahren mehr Ergebnisse gewünscht hätte und wo ich nach wie vor dringenden Handlungsbedarf sehe. Frau Ministerin, da Sie im Bericht selbst auf die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hingewiesen haben, nehme ich dies als Messlatte.
Beginnen möchte ich mit dem Jugend-Täter-Opfer-Ausgleich, den Sie landesweit ausbauen und stärken wollten. Ich will gar nicht verhehlen, dass Sie mit der Mittelaufstockung und der Einsetzung von zwei zusätzlichen Gerichtshelferstellen 2013 einen wichtigen Schritt getan haben, um in der Not zu helfen und die Fortführung bestehender Projekte erst einmal sicherzustellen. Aber danach ist nichts
mehr passiert, und das, obwohl bereits auf der Fachtagung für soziale Strafrechtspflege im August 2013 deutlich wurde, wo dringender Handlungsbedarf besteht.
Ich will Ihnen erklären, wo ich mir mehr gewünscht hätte. Im Grußwort der Fachzeitschrift zu der eben erwähnten Fachtagung 2013 bestätigen Sie den weiteren Handlungsbedarf und formulieren:
„Bei dieser weitreichenden Problematik sind zahlreiche Akteure der Landesregierung, des Städtetages sowie des Landkreistages in Schleswig-Holstein aufgerufen, einen zielführenden und konsensorientierten Dialog zu führen.“
Ich habe diesen Aufruf nicht vernommen, oder wo war er? Stattdessen ist Fakt: Nach wie vor fehlt es an der dringend erforderlichen Klarheit für die Finanzierungsverantwortung bei ambulanten Maßnahmen wie dem Jugend-TOA. Nach wie vor ist nicht geklärt, was geschieht, wenn das Jugendamt den Täter-Opfer-Ausgleich in einem Hilfeplan abweichend vom Jugendgericht nicht als gebotene Maßnahme der Hilfe zur Erziehung einordnet. Nach wie vor können Jugendrichter dieses sinnvolle Instrument faktisch nicht überall ausurteilen. Nach wie vor ist das bei den Verbänden ein ständiges Thema und Problem.
Einen weiteren besonderen Schwerpunkt sollte die Weiterentwicklung eines landesweiten Übergangsmanagements haben. Im Grußwort zu der eben erwähnten Fachtagung im August 2013 haben Sie, Frau Ministerin, weiter formuliert:
„Das Übergangsmanagement wird eines der zentralen Themen meines Hauses in dieser Legislaturperiode sein!“
Der damalige Referatsleiter Herr Berger hat auf dieser Fachtagung dazu gesprochen und sogar konkrete Teilziele definiert. Auch in diesem Bereich hat es zu meinem großen Bedauern seit 2013 keine erkennbare Entwicklung gegeben. Es fehlt nach wie vor die Erstellung eines landesweiten Rahmenkonzepts. Über die Bereitstellung notwendiger sozialer Hilfen im sozialen Empfangsraum für alle Haftentlassenen bis hin zu der Bildung und dem Ausbau überregionaler nachhaltiger Netzwerke für einen nahtlosen Übergang in vollzugsexterne Maßnahmen fehlt es nach wie vor an Konzepten, die ressortübergreifend sind.
Hilfsweise wurde im neuen Landesstrafvollzugsgesetz ganz einfach die Betreuung nach Haftentlassung mit zur Aufgabe des Strafvollzugs erklärt.
Last, but not least möchte ich auf einen weiteren Kritikpunkt aufmerksam machen. Gern nehme ich hier zur Unterstützung ein Zitat des Weißen Rings aus dem Jahresbericht 2015/2016 zur Hilfe. Dort heißt es:
„Der gemeinnützige Verein forderte … mehr Anstrengungen, um die innere Sicherheit in Deutschland zu steigern, und brachte ein Forderungspaket in die Debatte ein. Gerichtsverfahren sollten beispielsweise nicht unnötig in die Länge gezogen werden, und bei Polizei und Justiz sollte für ausreichend Personal gesorgt sein, um Straftaten effektiver als bisher verfolgen... zu können.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht auf dem Rücken der Opfer wieder die Debatte über die Belastungssituation bei Polizei und Justiz überstrapazieren. Wir haben im Landtag lange darüber gesprochen. Es ist doch wohl deutlich, dass der Opferschutz nur gewährleistet sein kann, wenn wir genügend Personal sowohl bei der Polizei als auch bei den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt hat die eigene Erhebung des Richterverbands, die in der letzten Woche veröffentlicht wurde, die prekäre Lage einmal mehr deutlich gemacht.
Die besten Gesetze, der beste Strafvollzug sind das Papier nicht wert, wenn die Menschen in unserem Lande nicht darauf vertrauen können, dass wir für eine effektive Umsetzung sorgen. Ein wirksamer Opferschutz basiert auf drei gleichwertig starken Säulen: Das ist eine effektive Prävention, das ist eine effektive und der Tat unmittelbar folgende Strafverfolgung, und das ist ein Vollzug, der mit den Menschen so arbeitet und so viel Personal hat, dass bei der Wiedereingliederung ein Rückfall so weit wie möglich verhindert wird. Da ist noch viel Luft nach oben und zu arbeiten. - Vielen Dank.
Ich wollte wirklich gern einmal fragen, Herr Peters, welche Botschaft sich hinter Ihren Ausführungen für jedes einzelne Opfer einer Straftat, dass nach wie vor Opfer von Gewalttaten, Wohnungseinbruchdiebstahl oder Ähnliches wird, verbirgt. Ich habe das in meiner Rede übrigens gar nicht problematisiert, und ich habe übrigens auch keine schärferen Gesetze gefordert. Ich habe einfach nur eine konsequente Strafvereitelung gefordert. Was sagt das, was Sie jetzt fordern, den Opfern, die nach wie vor Opfer von Straftaten werden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das ganz kurz machen, und ich wende mich direkt an Herrn Peters, denn Herr Peters hat diesen Opferschutzbericht leider dazu genutzt, eine Wahlkampfrede zu halten und mit dem Spitzenkandidaten der CDU abzurechnen. Herr Peters, ich kann es nicht im Raum stehen lassen, dass Sie sagen, Herr Günther habe den Opferschutzbericht kritisiert und ihn missbraucht. Er hat auf eine Äußerung reagiert, die Frau Spoorendonk am 17. Februar gemacht hat. Sie wird nach dpa zitiert:
„Spoorendonk räumte ein, dass es beim Thema Integration in Schleswig-Holstein noch Nachholbedarf gibt. Sie warnte aber vor einer ‚verkürzten Diskussion‘ über dieses Thema. ‚Ist entscheidend, dass diese Menschen einen Migrationshintergrund haben, oder ist entscheidend, dass sie ohne Ausbildung sind, dass sie ohne festes Einkommen und ohne Perspektive sind?‘ Sie glaube nicht, dass der Anteil der Flüchtlinge unter den 67.707 Tatverdächtigen im vergangenen Jahr überproportional hoch gewesen sei. Wichtig sei der schnelle Zugang dieser Menschen zum Arbeitsmarkt.“
Da kann man nichts zu sagen, aber was Herr Günther gesagt hat, ist ein bisschen zu eindimensional. Eine Maßnahme ist tatsächlich -
- Bitte?
- Das, was Herr Peters gesagt hat, ist nicht in Ordnung. Ich wollte sagen: Das, was hier steht, nämlich das in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist einfach zu kurz gesprungen. Das kann eine Maßnahme sein; aber das kann nicht das Ende der Betrachtung sein, welche Maßnahmen wir in diesem Bereich ergreifen müssen. Und das war die Reaktion von Herrn Günther, die er zu diesem Thema gemacht hat.
Wenn es denn sein muss.
- Er war ja auch nicht nett!
Ja, ganz genau. Und wenn wir das zusammenführen -
- Das insinuiert, dass die Erklärung von Frau Spoorendonk eben nicht ausreicht, sondern dass er sie für falsch hält, dass er andere Kriterien für Ausländerkriminalität hat. Genau das habe ich thematisiert, nämlich den möglicherweise dahinterstehenden Verdacht, dass Ausländer aus anderen Gründen, auch welchen auch immer - da müssen wir Herrn Günther fragen, was er sich da vorstellt -, per
se krimineller sind. Ich wollte in diesem Fall deutlich machen, dass das falsch ist.
- Eine kurze Reaktion darauf. Ich finde, beides widerspricht sich gar nicht, wenn man beides zusammenführt. Eine eine Ursache kann Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit sein; man muss aber auch andere Ursachen betrachten, wie Herr Günther das gefordert hat. Wenn wir das also zusammenführen, dann sind wir zusammen. Mit dem Gesamtpaket kommen wir bestimmt zu einem guten Ergebnis.
Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir brauchen für den Sport ein grundlegendes Umdenken - insbesondere im Bereich von Politik und Verwaltung. Die aktuelle Diskussion um die Einführung einer Pferdesteuer in der Gemeinde Tangstedt macht dies deutlich.
Der organisierte Sport leistet wertvolle Arbeit in vielen Bereichen. Gern sprechen wir darüber, dass er der „Kitt der Gesellschaft“ sei. Aber anerkennen wir tatsächlich die Arbeit der 2660 Sportvereine und über 50 Fachverbände? Ich finde, nein. Zumindest nicht ausreichend.
In unserer Verfassung haben wir den Sport als besonders förderungswürdig eingestuft. Erhält der organisierte Sport aber die entsprechend nötigen Fördermittel, um seine Querschnittsaufgaben über alle verschiedenen Ressorts hinweg tatsächlich vollumfänglich erfüllen zu können? Ich finde das nicht!
Ich erinnere mich nur zu gut daran, wie ich im letzten Jahr ein Informationsgespräch zur Finanzierung
des Flüchtlingssports hatte. Das Sozialministerium stattete die Sozialverbände mit Millionen aus. Der Landessportverband ging auf Nachfrage komplett leer aus.
Und auf meine Nachfrage hin, in welcher Höhe das Land den LSV bei der Integration fördert, erhielt ich die Antwort, 50.000 € aus dem MIB müssten reichen. Es bedurfte erst des politischen Druckes meiner Fraktion, dem LSV 300.000 € noch in 2016 zur Verfügung zu stellen. Jetzt sind es gerechterweise 400.000 €. Ich gestehe den Koalitionären zu, dass sie dazulernen, aber wenn es um die auskömmliche Finanzierung des Sportes in SchleswigHolstein im Allgemeinen geht, müssen sie politisch angetrieben werden.
Und das Dialog-Forum des LSV in der SparkassenArena im letzten Monat hat dies aus meiner Sicht leider sehr deutlich unterstrichen: SPD, Grüne und SSW haben zu wenig gemacht, um den vereinsgebundenen Sport bundesweit aus dem Tabellenkeller der Sportfinanzierung zu holen.
Dass sie keine gute Sportpolitik machen, sehen wir auch bei der Sanierung von Sporthallen und -anlagen - unabhängig davon, dass die von Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 2,75 Millionen € nicht ausreichen. Sie laufen konzeptlos durch die Sportlandschaft dieses Landes. Hätten Sie unseren Haushaltsanträgen in den letzten Jahren zugestimmt, wären wir heute schon um vieles weiter. Wir hätten mindestens 12 Millionen € vom Sanierungsberg abgetragen können.
Jetzt fordert diese Koalition vom Bund ein Programm zur Sanierung der Sportstätten - bei höheren Landeseinnahmen. Sie haben bereits vom Bund knapp 100 Millionen € für kommunale Sanierungsmaßnahmen erhalten. Sie müssen nur die Förderbedingungen flexibilisieren und die Beschränkungen im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz aufheben. Was nützt mir die energetisch sanierte Fensterfront einer Sporthalle, wenn der Boden marode ist? Was nützen mir die wassersparenden Duschanlagen, wenn die Kacheln von den Wänden fallen? Sie machen es sich zu leicht, meine Damen und Herren.
Die Rahmenbedingungen für den Sport stimmen nicht mehr. Wir brauchen für die Kernbereiche des Sports die entsprechenden Mittel.
Der LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen hat die herausragende Bedeutung der Sportvereine als - ich zitiere - „Stabilisatoren der Gesellschaft, die bis in die kleinsten Kommunen des Landes hineinwirken“ betont. Recht hat er. Deshalb ist die Einführung einer kommunalen Pferdesteuer genauso wenig ziel
führend wie die Forderung von Minister Studt, mehr Geld vom Bund zu fordern.
Herr Minister Studt, anstatt im Kieler Kabinett für deutlich mehr Fördermittel für den Landessportverband sowie für die Landesfachverbände und die Vereine zu kämpfen, lassen Sie sich von den Grünen ideologisch im Sport vorführen. Ihre Flucht nach vorn geht in die falsche Richtung. Machen Sie ihre Hausaufgaben erst bei uns im Land und enttäuschen sie sportpolitisch nicht wieder auf der ganzen Linie.
Die Vorsitzende Barbara Ostmeier verweist auf die Vorlage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich sagen, dass ich hier als Abgeordnete und nicht als Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses spreche. Es ist wichtig, das vorab klarzustellen.
Ich bin eigentlich ganz froh darüber, dass wir alle einer Meinung sind. Mich haben insbesondere die Beiträge von Herrn Baasch und Frau Pauls beeindruckt. Wer auch immer in welchem Gremium gesessen hat, ob am Runden Tisch, an dem übrigens auch ich diverse Male teilgenommen habe
- das war nicht nur vorbildlich, das war mir ein Anliegen -, oder im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, ich bin sehr froh darüber, dass einige Abgeordnete, denen das Thema bisher nicht so präsent war, auf einmal gemerkt haben, was dort eigentlich passiert. Frau Pauls hat deutlich gesagt,
dass ihr das bis dahin gar nicht bewusst gewesen ist.
- Ich meinte das nicht negativ; Sie haben viel gelernt. - Wenn das durch die Arbeit in beiden Gremien jetzt auf einmal für alle Abgeordneten - ich gehöre dazu - und nicht nur für die wenigen Sozialpolitiker ein Thema ist, ist das gut.
Herr Baasch, wenn man während des Runden Tisches immer sagt, der ganze Parlamentarische Untersuchungsausschuss sei total überflüssig, ist das nicht in Ordnung.
- Es hat Pressemitteilungen gegeben, die Arbeit sei überflüssig, hätte nicht sein müssen. Das können wir ja noch einmal prüfen.
- Gut, dann streiche ich das, aber während des Prozesses.
- Dann streichen wir auch das und einigen uns darauf, dass Herr Baasch diverse Male gesagt hat - und er war nicht der Einzige -, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss sei überflüssig.
- Von wem kam der Zuruf? - Wenn er recht hat, darf ich daran erinnern, dass wir einen einstimmigen Beschluss haben, diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Es wird immer so getan, als sei das nicht der Fall. Das war ein einstimmiger Beschluss. Wer heute sagt: „Na ja, das musste man machen“, dem sage ich: Das musste man nicht. Dieses Gremium hätte allein mit den Stimmen der Opposition eingesetzt werden können. Sie hätten nicht zustimmen müssen.
Ich finde es unfair, am Ende zu sagen, nur die Opposition habe den Untersuchungsausschuss gewollt, man habe damit nichts zu tun.
Ja.
Ich möchte nicht sagen, dass ich es zurückweisen möchte, aber ich möchte doch richtigstellen, dass niemand im Zusammenhang mit dem Runden Tisch gesagt hat, dass der Untersuchungsausschuss überflüssig sei. Weder Politikerinnen und Politiker von uns noch Teilnehmer des Runden Tisches haben das gesagt. Ich habe immer darauf geachtet, dass beides auseinandergehalten wird. Können wir uns nicht darüber einig sein, dass es nachher darum geht, was im Ergebnis aus beiden Gremien herauskommt, und dass wir dann sehen, was beide Ergebnisse für die Kinder und Jugendlichen bringen?
- Herr Eichstädt, wir haben uns zwischendurch immer wieder darüber unterhalten.
Ich komme jetzt zu dem Punkt, den ich eigentlich vorbringen wollte: Es hat uns alle betroffen gemacht und wurde daher auf eine breite Basis gestellt. Ich war etwas überrascht, dass der Dialog das erste Mal am Runden Tisch stattgefunden hat. Es wurde dort zum Ausdruck gebracht, dass man sich das eher gewünscht hätte. Das hat mich überrascht aber besser spät als nie.
Ich appelliere an die regierungstragenden Fraktionen und spreche mich dafür aus, dass wir die Ergebnisse beider Gremien zusammenführen. Ich möchte beide Gremien gar nicht gegeneinander ausspielen, sie hatten einen unterschiedlichen Auftrag. Es wäre nicht so dramatisch abzuwarten, bis am 6. März 2017 das Ergebnis des Untersuchungsausschusses vorgestellt wird. Ich glaube, dass alle Beteiligten, die im Untersuchungsausschuss ausgesagt haben, die Erwartungshaltung haben, dass wir die Ergebnisse beider Gremien zusammenführen und so zu einem Ergebnis kommen. Vielleicht kann so der eine oder andere Punkt, den Sie vorbringen, noch einmal differenziert werden.
Ich bitte darum, diesen Antrag zurückzustellen, im Respekt beider Gremien abzuwarten und dann die Ergebnisse zusammenzuführen. - Vielen Dank.
Herr Dr. Stegner, Ihnen ist bewusst, dass ich nicht nur erleben werde, sondern bereits seit über einem Jahr praktisch erlebe, was im Untersuchungsausschuss passiert ist. Ich begleite diese Arbeit sehr intensiv. Ich glaube, dass ich im Gegensatz zu Ihnen beurteilen kann, was dort an Aussagen gekommen ist und was in den Akten steht.
Gerade wegen des Themas, über das wir hier sprechen, finde ich es sehr schade, dass Sie gerade gesagt haben, Sie fühlten sich wegen des Beitrags einer einzelnen Abgeordneten dazu gezwungen, so vorzugehen, obwohl Sie es eigentlich gar nicht vorgehabt hätten.
Vielen Dank. - Ergänzend zu der schriftlichen Vorlage weise ich darauf hin, dass in der Einleitung zum Gesetzentwurf noch nicht die letzte Änderung des Landesverwaltungsgesetzes berücksichtigt worden war. Sie muss lauten:
Ich bitte Sie, bei der Abstimmung diese von mir mündlich vorgetragene Aktualisierung ergänzend zu der schriftlichen Vorlage zu berücksichtigen.
Die verweist auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Ich verweise gerne auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der PIRATEN möchte mit ihrem Antrag die Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen reformieren. Den dringenden Reformbedarf begründen Sie mit einer Gefährdung des öffentlichen Vertrauens in Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mit Begrifflichkeiten wie „Korruptionsprävention“ sind Sie es, die ein Licht auf unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte werfen, das sie nicht verdient haben.
Da helfen auch philosophische Zitate nicht weiter. Sie versuchen damit, Ihrem Antrag, der in eine Bundesratsinitiative münden soll, besonderes politisches Gewicht und eine besondere Dringlichkeit zu verleihen.
Um es bereits an dieser Stelle ganz deutlich zu sagen: Dieses Misstrauen teile ich ganz und gar nicht.
Diese Unterstellung lässt sich auch mit Ihrem eigenen Antrag nicht belegen, wenn Sie selbst, Herr Dr. Breyer, bereits einschränkend von einzelnen zweifelhaften Geldauflagen sprechen.
Ja, Herr Dr. Breyer, eine Kleine Anfrage hat offengelegt, das zwei Landgerichte im Zeitraum von 2013 bis 2015 entgegen der Ausführungsvorschriften des Justizministeriums die Zuweisungen von Geldauflagen nicht vollständig erfasst haben. Dazu heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aber auch, dass der Fehler eingestanden ist und nunmehr behoben werden soll.
Nein! - Ein Versäumnis? Sicherlich. Deshalb ist es richtig, dass der Landesrechnungshof eine entsprechende Prüfung vornimmt und diese Überprüfung schon vor Beantwortung der Kleinen Anfrage begonnen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist, dass die Geldauflage neben Bußgeld oder Geldstrafe die häufigste Variante darstellt. Richtig ist auch, dass regionale Einrichtungen vermehrt um diese Mittel werben und der Wettbewerb zugenommen hat. Gemeinnützige Organisationen nutzen dabei unterschiedliche Wege, sie werben online um Geldauflagen oder suchen gar den direkten Weg zu Richtern und Staatsanwälten, um um aktive Unterstützung für ihre Projekte zu bitten.
Wir dürfen dabei nicht verkennen, dass sich durch erhöhte Tagessätze und die Zunahme von Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen die absoluten Summen aus Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften voraussichtlich beträcht
lich erhöhen werden. Das birgt Risiken und Fehleranfälligkeiten. Zusätzliche Angaben können als Grundlage für eine Risikoanalyse und als Entscheidungsgrundlage für Staatsanwälte und Richter dienen.
Einig sind wir uns darin, dass wir eine nachvollziehbare Zuweisungspraxis brauchen, wenn Organisationen auf staatliche Veranlassung hin Geldmittel erhalten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage der PIRATEN weist durchaus Lücken in der Erfassungspraxis auf. Um kalkulierbare Zuwendungen geht es dabei allerdings nicht. Der Landesrechnungshof hat ja auch bereits mit einer Prüfung begonnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten, wie wir in SchleswigHolstein die Risikoanalyse und die statistische Erfassung verbessern können. Ob die Einrichtung von Sammelfonds die bessere Lösung im Vergleich zur bisherigen Praxis ist, vermag ich nicht zu sehen. Nicht immer ist der Systemwechsel allein schon ein Mehrwert. Lassen Sie uns den Prüfbericht des Landesrechnungshofs abwarten, das Justizministerium und die Betroffenen in Schleswig-Holstein dazu hören, um uns ein eigenes Bild von der Situation zu machen.
Herr Dr. Breyer, ich würde mich freuen, wenn Sie darauf verzichten könnten, pauschal Berufsgruppen unter Verdacht zu stellen, vorliegend unsere Richter und Staatsanwälte.
- Das haben Sie mit der Wortwahl und Ihrer Begründung getan.
Herr Dr. Breyer, diesen Begriff habe ich aus der Begründung Ihres Antrags, Drucksache 18/4823, Seite 2, vorletzter Absatz. Da schreiben Sie:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst einmal bedanke ich mich bei Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Beantwortung der Großen Anfrage. Es ist ganz wichtig, einen guten Überblick des im Land fehlenden Personals zu erhalten.
Ich kann Ihnen nicht zustimmen - das wird von mir erwartet -, dass Sie sehr viel für das Personal der Justiz getan hätten:
10 Staatsanwälte statt 20, 100 Mitarbeiter im mittleren Dienst und in den Schreibdiensten.
Zur Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten: Das Personal, das Sie dort hineingeben, kann die Krankenstände nicht annähernd decken. Darüber haben wir schon gesprochen.
Im Asylbereich - da gebe ich Ihnen Recht - ist einiges bei den Verwaltungsgerichten passiert. Wenn Sie konsequent so an anderer Stelle gehandelt hätten, hätten wir jetzt kein Problem.
Deswegen sage ich ganz deutlich: Der Stellenwert der dem Politikfeld Justiz unter Rot-Grün-Blau in
dieser Legislaturperiode zuteil wurde, wird den elementaren Herausforderungen, vor denen wir in diesem Bereich stehen, nicht ansatzweise gerecht.
Sie verlieren sich im Klein-Klein. Man hat schon das Gefühl, dass man Sie zum Jagen tragen muss. Wenn man die Zeitabläufe der Anträge sieht, die wir gestellt haben, und ihre Reaktion darauf betrachtet, hat man schon das Gefühl, dass Jagen sinnvoll ist. In der Sache bin ich dafür sehr dankbar.
Sie haben nicht eine einzige Maßnahme ergriffen, die dieser Entwicklung konsequent entgegenwirkt. Die Belastungssituationen bei Staatsanwaltschaften, Gerichten und in unseren Justizvollzugsanstalten sind nach wie vor eklatant hoch. Die Beantwortung der Großen Anfrage belegt das.
Frau Ministerin, Sie haben die Chance verpasst, die Justiz in Schleswig-Holstein so zu gestalten, dass unsere Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzuganstalten so ausgestattet sind, dass sie in Zukunft handlungs- und funktionsfähig sind.
Die desaströse Personalsituation, die sich auch jetzt wieder in der Großen Anfrage zeigt - das wissen wir, darüber reden wir schon seit Jahren; das ist nicht das erste Mal - zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Justiz.
Sie haben nicht nur einige Stellen abgebaut, sondern Sie haben noch zusätzliche Aufgaben draufgesattelt sowie unsere Richter und Staatsanwälte in zahlreichen Projektgruppen beschäftigt - anfangen von der Selbstverwaltung der Justiz bis hin zu anderen Dingen -, ohne dass am Ende dabei ein Ergebnis herausgekommen wäre.
Meine Damen, meine Herren, es geht auch darum, was uns dieser Rechtsstaat wert ist. Ich finde es schon erstaunlich, dass ausgerechnet im Bereich der Justiz von Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen die Haushaltskonsolidierung angeführt wird. Das ist bei vielen anderen Themen nicht der Fall, bei der Justiz schon. Das kann man zwar machen, ist aber ein Ausdruck dafür, dass die Justiz nicht den Stellenwert hat, den wir dringend brauchen.
Denn wir stehen vor der gesellschaftlichen Herausforderung, dass sich die Menschen in unserem Land
zunehmend nicht mehr sicher und oftmals nicht mehr vom Rechtsstaat vertreten fühlen.
Konkret ist Folgendes zu tun - Sie haben es erwähnt -: Bauen Sie endlich den Personalmangel bei den Staatsanwaltschaften endgültig ab. Wenn Sie das nicht endlich tun, gefährden Sie qualifizierte und effiziente Strafverfolgungsarbeit auf allen Ebenen. Sie lassen nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unsere Polizeibeamten im Regen stehen.
Ganz unabhängig davon, dass die Beschuldigten einen Rechtsanspruch auf ein zügiges Strafverfahren haben, werden Verfahren durch das Liegenlassen auch nicht besser. Das belastet dann den Rechtsfrieden. Der Nachweis einer Tat wird durch Zeitablauf zunehmend schwerer, und Opfer kommen durch jahrelange Konfrontation mit dem Tatgeschehen nicht zur Ruhe. Frau Ministerin, handeln Sie endlich! Mit unseren Haushaltsvorschlägen unterstützen wir sie dabei.
Ich finde es gut, dass Sie sagen, dass Frau Heinold Sie ist leider nicht da, aber die Debatte wird protokolliert - unsere Vorschläge zum Haushalt wahrnimmt. Die Ministerin hat das selbst gesagt, Frau Erdmann.
Darüber hinaus fehlen mehr als 100 Mitarbeiter im mittleren Dienst und im Schreibdienst. Auch hierbei müssen Sie dringend Abhilfe schaffen, und zwar jetzt und nicht in Zukunft. Denn dieser Mangel trifft vor allem unsere Amtsgerichte und damit die Ebene, auf der unsere Bürgerinnen und Bürger direkten Kontakt zum Richter oder zur Richterin haben. Die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im mittleren Dienst und im Schreibdienst bei den Amtsgerichten ist unter Ihrer Verantwortung stetig gesunken.
Wenn bereits auf dieser Ebene eine zuverlässige Aufarbeitung der Verfahren und Anträge nicht mehr gewährleistet werden kann, brauchen wir keine aufwendigen Analysen anzustellen und Podiumsdiskussionen darüber zu führen, woran es liegt, dass die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein zunehmend das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren. Das ist der Fall, obwohl in unseren Gerichten hochgradig qualifizierte und gute Arbeit geleistet wird. Dazu gibt es keine zwei Meinungen. Das Wahrnehmen dieser Aufgaben geschieht unter hoher Arbeitsbelastung, die bis an die Grenzen dessen führt, was geleistet werden kann. Sie machen sich das weiter zunutze.
Ach ja, dann ist da noch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Wie können Sie das
hier so darstellen, als würde es laufen? Das sind wiederum kleinteilige Maßnahmen. Mit Bestellungen von Kopierern und Papier ist es nicht getan, denn in den Servicediensten wird viel Personal benötigt, um das Scannen, Kopieren und Anlegen von Akten durchzuführen. Auch hierbei ist es wichtig, rechtzeitig für Personal zu sorgen, denn dabei ist Fachkompetenz gefordert. Mit Kopieren allein ist es nicht getan.
Ich komme zum Schluss: Spätestens beim Strafvollzug wird deutlich, wie weit Sie sich mittlerweile von der Realität in unserem Land entfernt haben und dass Sie die Belastungssituation komplett ignorieren. Im Rahmen der letzten Plenartagung haben wir uns darüber unterhalten. Mittlerweile berichten auch die Strafvollstreckungsbehörden bei den Gerichten von der unhaltbaren Situation in unseren Justizvollzugsanstalten - insbesondere seit Einführung des neuen Strafvollzugsgesetztes. Sie merken die Änderungen vom vorherigen zum jetzigen Status bereits jetzt.
Lieber Kollege Rother, auch wenn Sie heute Geburtstag haben, sage ich Ihnen: Es läuft eben nicht. Außer zahlreichen Erlassen und Umschichtungsplänen sowie der Anschaffung von Patch- und Waschmaschinen gibt es flächendeckende Unsicherheiten. Aber Papier ist geduldig. Für Sie reicht es offensichtlich aus, Gesetze und Erlasse zu schreiben. Denn nicht Sie, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämpfen vor Ort.
Frau Heinold bitte ich darum: Geben Sie den Justizvollzugsanstalten das dringend erforderliche Personal. Mit unserem Haushaltsantrag reichen wir Ihnen die Hand.
Frau Ministerin, geben Sie dem Strafvollzug für die Umsetzung des neuen Gesetzes die zwingend erforderliche Übergangsfrist. Dass dieses Gesetz ohne Übergangsfrist auf den Weg gebracht wurde, ist eine Fehlentscheidung.
Ich komme zum letzten Satz! - Das übereilte Inkrafttreten des neuen Strafvollzugsgesetzes der Landesregierung halte ich vor diesem Hintergrund für sehr gravierend. Ich bitte Sie darum, hier nach Lösungen zu finden und zumindest die Übergangszeit wieder herzustellen. Nur darum geht es in unserem Antrag, einen Weg dafür zu finden.
Wenn Sie einen besseren finden, sind wir gern bereit, darüber im Ausschuss zu beraten. - Danke.
Herr Kollege Rother, wenn Sie sich, was ich gut finde, mit unserem Gesetzentwurf beschäftigt haben, dann ist Ihnen aus der Begründung sicherlich klar geworden, dass wir zumindest erst einmal das zurückschrauben wollen, was zu Arbeitszuwächsen führt. Was die Aufschlusszeiten angeht, so stehen da Mindestzeiten. Das heißt, die Ministerin kann sieben Tage die Woche 24 Stunden lang einen Aufschluss vorsehen, wenn es aufgrund der Kapazitäten denn läuft. Das ist nur ein Minimum, um die Rechtsansprüche der Gefangenen zu reduzieren. Das heißt ja nicht, dass ab morgen alles wieder wie vorher sein kann. Wenn es läuft, dann wird es offen gelassen. Aber wir wollen die Mindeststandards reduzieren.
Ich kann das nachvollziehen, was Sie sagen. Das ist ja die Situation. Meine Frage an Sie lautet: Warum hat es keine Übergangsfrist gegeben, die es bei anderen Gesetzen doch auch gibt? Warum hat man gesagt, das wird sofort umgesetzt? Das ist nämlich genau das Problem, dass wir uns sofort in der Umsetzungsphase befinden. Es wäre doch gar kein Problem gewesen, eine Übergangszeit von einem halben Jahr zu nehmen, um genau das vorzubereiten, was Sie jetzt schildern.
Woher nehmen Sie die Behauptung, dass ich nur mit Herrn Schwarzstock spreche?
Ich habe Sie zum Beispiel beim Landesbeirat oder bei den sozialen Strafrechtspflegern vermisst. Ich habe Sie bei einigen Veranstaltungen vermisst, bei denen man sich auch ein Bild hätte machen können. Ich könnte genauso fragen: Warum sprechen Sie einseitig nur mit der Gefangenenvertretung? Ich glaube, damit sollten wir nicht anfangen. Dazu ist das Thema zu wichtig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Stegner, ich weiß, Sie halten Justiz grundsätzlich für Klamauk und diesen Antrag sowieso schon. Das haben Sie beim letzten Mal auch schon gesagt. - Ich habe das Gefühl, dass Sie jetzt schon wieder versuchen, das Ganze in die Lächerlichkeit zu ziehen. Bei Herrn Burkhard Peters habe ich nichts anderes erwartet.
- Sie haben das mit der Vorwärtsrolle und der Seitwärtsrolle gesagt.
- Das nur dazu. Sie haben unseren Antrag als Klamauk betrachtet. Das finde ich vor dem Hintergrund der Situation, die wir bei den Justizvollzugsanstalten haben, der Sache wirklich nicht angemessen.
Herr Peters, Sie wollen in eine sachliche Auseinandersetzung bei dem Thema einsteigen, werfen uns aber bei diesem Antrag forensische Unkenntnisse vor sowie gepfuscht zu haben, wo Sie doch alle bei der letzten Debatte mit uns einig waren. Es bestreitet ja gar keiner, dass die Belastung zu groß war. Es bestreitet ja niemand die Krankenstände, es bestreitet niemand, dass derzeit flächendeckend gar kein familienfreundlicher Vollzug möglich ist.
- Flächendeckend ist das derzeit durchgängig nicht möglich.
- Ja, Frau Spoorendonk bestreitet das, das kann ich verstehen, aber flächendeckend ist das nicht so.
Wenn Sie in Zukunft dem kleinen Kind erklären müssen, dass es Mutter oder Papa nicht besuchen kann, weil dort kein Personal vorhanden ist, dann ist das genauso traurig.
Wenn wir unseren Gefangenen beibringen wollen, dass sie sich an Recht und Gesetz zu halten haben, und selber deren Rechtsansprüche nicht einhalten können, dann finde ich das sehr traurig.
Wenn Sie sagen, ich redete nur mit Herrn Schwarzstock, dann müssen Sie sich Gedanken darüber machen, dass sich die Gewerkschaften an mich wenden und nicht an Sie. Das ist doch nicht mein Problem. Es gibt Anstaltsbeiräte, Strafvollstreckungsbeamte, die Fachverbände, die Gewerkschaften, PEBB§Y, die Kleinen Anfragen, die Großen Anfragen. All das belegt, was hier bemängelt worden ist. Das hat mit Forensik überhaupt nichts zu tun. Denn Sie verschließen kollektiv die Augen vor dem, was da ist nach dem Motto „Papier ist geduldig“. Sie sagen ja auch die ganze Zeit: Wir brauchen Zeit.