Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 48. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist die Abgeordnete Heike Franzen. Wir wünschen ihr gute Genesung.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4978
Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 18/4978, abstimmen. Sie wissen, dass das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gilt. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 27 A in die Tagesordnung einzureihen, und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs machen.
Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:
Zu den Tagesordnungspunkten 5, 6, 8, 13, 15 bis 19, 28 bis 30, 32, 33, 35, 36, 38 bis 41, 46 und 47 ist eine Aussprache nicht geplant.
Zur gemeinsamen Beratung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 7, 15, 22, 49 und 50 Haushaltsberatungen 2017, die zweite Lesung -, die Punkte 2 und 21 - Regierungserklärung Digitalisierungsstrategie des Landes Schleswig-Holstein und Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen -, die Punkte 10 und 11 - Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Hol
stein und des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht -, die Punkte 1, 9 und 27 - Windenergiepläne der Landesregierung, Änderung des Landesplanungsgesetzes und Akzeptanz der Windenergie erhalten - Industriestandort Schleswig-Holstein stärken - Bürger von den Kosten nicht genutzten Stroms entlasten.
Im Ältestenrat wurde weiter vereinbart, die erste und zweite Lesung der Gesetzentwürfe zur Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016, Drucksache 18/4935, sowie zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes, Drucksache 18/4938, in dieser Tagung durchzuführen. - Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.
Anträge zu einer Fragestunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 48. Tagung.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag - so wurde es vereinbart - ist keine Mittagspause vorgesehen, da die Sitzung voraussichtlich um 15 Uhr endet.
Für die heutige Debatte zum Haushalt wurde im Ältestenrat vereinbart, erst dann in die Mittagspause einzutreten, nachdem in einer ersten Runde alle Fraktionen das Wort erhalten haben. - Ich sehe keinen Widerspruch; dann werden wir entsprechend verfahren.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Schülerinnen und Schüler der Comenius-Schule aus Quickborn. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)
c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGI- UM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4935
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal einen wunderschönen, wenn auch nebligen guten Morgen. Wir beraten heute den letzten Haushalt in dieser Legislaturperi
ode. Während die Landesregierung im Haushaltsentwurf noch von einer geringen Neuverschuldung ausging, können wir nach den Beratungen im Finanzausschuss erstmals mit einem Haushaltsplan ohne neue Schulden in das neue Haushaltsjahr starten.
Im Vollzug haben wir ja bereits zweimal positive Haushaltsabschlüsse gehabt. Auch in diesem Jahr sieht es ganz gut aus. Trotz der im Moment günstigen Situation bleiben Regierung und Parlament natürlich angesichts der bestehenden Herausforderungen und Altlasten aufgefordert, weiter an der Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten. Im Oktober haben wir einstimmig im Votum zu den diesjährigen Bemerkungen des Landesrechnungshofs unter anderem Folgendes beschlossen und damit das Ziel der Haushaltskonsolidierung bekräftigt:
„dass die hohen Steuereinnahmen und die niedrigen Zinsen die strukturelle Lage des Landeshaushalts auch strukturell verbessert haben.
Andererseits ist das Land nach wie vor hoch verschuldet, hat hohe Versorgungsverpflichtungen aufgebaut, und aus den Verpflichtungen durch die Situation der HSH Nordbank drohen weitere Belastungen in Milliardenhöhe.
Dieses verstärkt die Verpflichtung des Landes, solide zu wirtschaften … Der Abbau der Altschuldenlast muss ein finanzpolitisches Ziel bleiben.