Protocol of the Session on December 14, 2016

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Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 48. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist die Abgeordnete Heike Franzen. Wir wünschen ihr gute Genesung.

(Beifall)

Ich rufe auf:

Doppelte Staatsbürgerschaft erhalten - Optionszwang ablehnen

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4978

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe nicht, dass das der Fall ist.

Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 18/4978, abstimmen. Sie wissen, dass das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gilt. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 27 A in die Tagesordnung einzureihen, und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs machen.

Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 5, 6, 8, 13, 15 bis 19, 28 bis 30, 32, 33, 35, 36, 38 bis 41, 46 und 47 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 43, 44, 45, 51 und 52.

Zur gemeinsamen Beratung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 7, 15, 22, 49 und 50 Haushaltsberatungen 2017, die zweite Lesung -, die Punkte 2 und 21 - Regierungserklärung Digitalisierungsstrategie des Landes Schleswig-Holstein und Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen -, die Punkte 10 und 11 - Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Hol

stein und des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht -, die Punkte 1, 9 und 27 - Windenergiepläne der Landesregierung, Änderung des Landesplanungsgesetzes und Akzeptanz der Windenergie erhalten - Industriestandort Schleswig-Holstein stärken - Bürger von den Kosten nicht genutzten Stroms entlasten.

Im Ältestenrat wurde weiter vereinbart, die erste und zweite Lesung der Gesetzentwürfe zur Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016, Drucksache 18/4935, sowie zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes, Drucksache 18/4938, in dieser Tagung durchzuführen. - Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Anträge zu einer Fragestunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 48. Tagung.

Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag - so wurde es vereinbart - ist keine Mittagspause vorgesehen, da die Sitzung voraussichtlich um 15 Uhr endet.

Für die heutige Debatte zum Haushalt wurde im Ältestenrat vereinbart, erst dann in die Mittagspause einzutreten, nachdem in einer ersten Runde alle Fraktionen das Wort erhalten haben. - Ich sehe keinen Widerspruch; dann werden wir entsprechend verfahren.

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Schülerinnen und Schüler der Comenius-Schule aus Quickborn. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7, 15, 22, 49 und 50 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4355

11270 Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 135. Sitzung - Mittwoch, 14. Dezember 2016

b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2017

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4356

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 18/4918

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4965

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4966

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4967

c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGI- UM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4935

d) Bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes nachsteuern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4849

e) Infrastrukturbericht fortschreiben

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/4903

f) Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2015

Berichts des Finanzministeriums Drucksache 18/4912

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe.

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal einen wunderschönen, wenn auch nebligen guten Morgen. Wir beraten heute den letzten Haushalt in dieser Legislaturperi

ode. Während die Landesregierung im Haushaltsentwurf noch von einer geringen Neuverschuldung ausging, können wir nach den Beratungen im Finanzausschuss erstmals mit einem Haushaltsplan ohne neue Schulden in das neue Haushaltsjahr starten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Im Vollzug haben wir ja bereits zweimal positive Haushaltsabschlüsse gehabt. Auch in diesem Jahr sieht es ganz gut aus. Trotz der im Moment günstigen Situation bleiben Regierung und Parlament natürlich angesichts der bestehenden Herausforderungen und Altlasten aufgefordert, weiter an der Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten. Im Oktober haben wir einstimmig im Votum zu den diesjährigen Bemerkungen des Landesrechnungshofs unter anderem Folgendes beschlossen und damit das Ziel der Haushaltskonsolidierung bekräftigt:

Der Finanzausschuss stellt fest - in diesem Fall auch der Landtag -,

„dass die hohen Steuereinnahmen und die niedrigen Zinsen die strukturelle Lage des Landeshaushalts auch strukturell verbessert haben.

Andererseits ist das Land nach wie vor hoch verschuldet, hat hohe Versorgungsverpflichtungen aufgebaut, und aus den Verpflichtungen durch die Situation der HSH Nordbank drohen weitere Belastungen in Milliardenhöhe.

Dieses verstärkt die Verpflichtung des Landes, solide zu wirtschaften … Der Abbau der Altschuldenlast muss ein finanzpolitisches Ziel bleiben.

Die Landesregierung muss am Ziel der Haushaltskonsolidierung festhalten. … Dazu gehört auch die durch Stellen- und Personalabbau geplante strukturelle Entlastung beziehungsweise eine gleichwertige Ersatzmaßnahme.