Thomas Rother

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Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ostmeier, mit Ihrer Erlaubnis verweise ich zu Punkt 12 auf die Vorlage. Dann ist die Berichterstattung für den Innen- und Rechtsausschusses erledigt. Ich verweise auf die Vorlage zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung und natürlich auch auf die Vorlage zum Nachtragshaushalt, allerdings mit zwei Anmerkungen. Der Änderungsantrag, der beschlossen worden ist, ist einstimmig im Ausschuss beschlossen worden. Da ist das Ergebnis anders. Und diese Änderung im Gesetzentwurf bezieht sich natürlich auch auf die Begründung des Gesetzentwurfs. Das nur einmal der Vollständigkeit halber. Außerdem ist da von einer Stadt Lübeck die Rede. Da muss natürlich Hansestadt stehen. Vielen Dank.
Herr Dr. Breyer, ist Ihnen denn bekannt, dass im Haftraum des Gefangenen, der sich auch bei uns gemeldet und an den Petitionsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss geschrieben hat, schon mehrfach verbotene Gegenstände gefunden wurden, die ja irgendwie dorthin gelangt sein müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es für diejenigen, die regelmäßig die Wirtschaftsnachrichten verfolgen, keine besondere Überraschung, dass es dem Reedereikonzern Rickmers schlecht geht. Das Unternehmen wird umstrukturiert, Tochtergesellschaften werden verkauft, einzelne Schiffsgesellschaften in die Insolvenz geschickt. Schon im vergangenen Jahr wurde öffentlich, dass die in Singapur ansässige Unternehmenstochter ihre Anleihe nicht mehr zahlen kann. Eigene Rettungsversuche des Unternehmens durch einen internen Verkauf von Unternehmensanteilen sind offenkundig gescheitert. Ebenso erfolglos waren Versuche einer Verständigung mit den Anleiheinvestoren.
Hinzu kommt, dass laut Pressemitteilung von 1,5 Milliarden € Schulden der Reedereigruppe die Rede ist, von denen in diesem Jahr 545 Millionen € Schulden fällig würden.
Kernhausbank ist die HSH Nordbank, und damit haben wir den Salat. Und dieser Salat soll ja in Bezug auf die Singapur-Unternehmenstochter bis zu 200 Millionen US-Dollar teuer sein.
Nun ist es tatsächlich an der Leitung der Bank, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Entscheidung herbeizuführen, die ein geringes Übel für die Bank, aber auch für die Garantiegeber beinhalten kann. In der Diskussion in der Vergangenheit haben wir als Redner der Koalition und hat auch die Finanzministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch nach dem Fall Kortüm durchaus zu weiteren Forderungsverzichten kommen kann. Wenn dies sinnvoll ist, um weitere Vermögensverluste zu vermeiden und künftige Forderungen zu realisieren, muss man das machen.
Wenn Sie das falsch finden, können Sie natürlich den Rücktritt des Vorstands der Bank fordern oder sich bei der Bank bewerben. Aber wenn man davon ausgeht, dass man sowieso belogen wird, Herr Kubicki, dann erübrigen sich natürlich auch tatsächlich manche Diskussionen. Herr Koch, es ist klar, dass auf diese 10 Milliarden €, die über die Garantie zur Verfügung gestellt worden sind, 6,2 Milliarden € draufgesattelt worden sind, die dann natürlich auch tatsächlich weg sein können, wenn es denn schlecht läuft. Das ist hier aber auch immer gesagt worden. Das heißt, dieser Mechanismus ist klar.
Ein Forderungsverzicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in der Tat ein Vorgang, der in unterschiedlichen Größenordnungen jeden Tag in einer Bank passiert, und insofern kann am Ende für die Bank mehr herauskommen als durch die Insolvenz des schuldenden Unternehmens.
Wie die Lösung für den Fall Rickmers aussieht was die FDP beantragt hat -, das kann tatsächlich schwerlich in einer Landtagsdebatte entschieden werden. Ich danke der Frau Ministerin für ihren ausführlichen Bericht zu diesem Vorgang, der uns nach den Presseschlachten der vergangenen Tage wieder an die Realität heranführt.
Herr Kubicki selbst hat ja in der letzten Debatte über die Reduzierung der Garantie vehement darauf hingewiesen, dass das deutsche Aktienrecht kaum Einflussmöglichkeiten der Eigentümer auf die Arbeit des Vorstands vorsieht. Warum das nun gerade hier anders sein soll, erschließt sich mir tatsächlich nicht. Das betrifft natürlich auch die Anstalten des öffentlichen Rechts, auch wenn es sich dort ein bisschen anders verhält.
Allerdings - da gebe ich Ihnen recht - müssen wir natürlich auch ein Interesse daran haben, dass Schiffe verkauft und nicht abgewrackt werden, weil wir dafür auch Verantwortung haben. Aber so etwas passiert auch an anderer Stelle immer wieder.
Grotesk wird es allerdings dann, wenn Herr Günther noch einen draufsetzt und in seiner Pressemitteilung vom 16. März 2017 - das war nicht Herr Koch - kundtut, dass Herr Albig selbst Reedern Schulden erlässt. Das ist sogar noch absurder als das, was üblicherweise die Fraktion der LINKEN in der Hamburger Bürgerschaft erklärt. Das ist vor allem verantwortungslos.
In der Tat hat Frau Ministerin Heinold recht, wenn sie hier nicht nur Nachhilfe im Wirtschaftsrecht sondern auch in Geschichte fordert. Wenn Herr Günther es dann hört, kann er ja die Gelegenheit nutzen und das Gespräch mit Herrn Wiegard su
chen, solange er noch dem Landtag angehört, und sich zu diesen beiden Punkten einiges erzählen lassen.
Die Forderung nach Abschaffung von Haftungsbeschränkungen im Unternehmensrecht - wenn ich Herrn Günther da richtig verstanden habe - klingt natürlich verlockend, zeugt natürlich aber auch wieder von einem mittelalterlich vorkapitalistischen Unternehmensverständnis. Ich wünsche Ihnen in der nächsten Sitzung des CDU-Wirtschaftsrates viel Spaß, das dort zu erörtern.
Wenn er aber damit gemeint hat, dass er beispielsweise unsere Vorstellung zu Managergehältern oder im Steuerrecht gar zur Wiedereinführung der Vermögensteuer - Herr Kubicki, da muss man das erst gar nicht so weit kommen lassen - unterstützen will, dann freue ich mich natürlich sehr darüber.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz ohne Scherz: Hier wird natürlich auch unser Gerechtigkeitsempfinden berührt, wenn Unternehmer oder Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gerade eine Bank in überwiegend öffentlicher Trägerschaft oder Privatanleger, die in gutem Glauben Geld für Beteiligungen an Unternehmensanleihen investiert haben, und es wird noch schlimmer, wenn diese Unternehmer über ein erhebliches Privatvermögen und über anderen Besitz verfügen.
Bitte.
Herr Kollege Koch, zwei Fragen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg bitte ich natürlich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzaus
schusses zu TOP 8, dem Gesetz zur Änderung des Staatsvertrages mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur „hsh portfoliomanagement“. Herr Koch, Sie hatten sich mit Ihrer Fraktion enthalten. Jetzt haben Sie gerade begründet, warum Sie dagegen stimmen würden. Aber ich meine, dass alle Fragen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Garantie geklärt werden konnten und dass der Gesetzentwurf folgerichtig den Auftrag des gesamten Parlaments aus dem Dezember 2015 abgearbeitet, alles aufgenommen hat und daher auch zustimmungsfähig ist.
Für die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt „Folgen einer Abwicklung der HSH Nordbank für die Sparkassen in Schleswig-Holstein“ danke ich der Ministerin. Zu dem in der Ausgabe der „Wirtschaftswoche“ vom 3. Februar 2017 - das wurde angesprochen - beschriebenen Gefahrenszenario und viele haben das auch noch abgeschrieben -, eine Abwicklung der HSH Nordbank würde die Existenz der Sparkassen gefährden, wurde damit angemessen Stellung genommen. Dieses Thema ist auch kein neues. Frau Heinold hat darauf hingewiesen, dass sie bereits im Herbst 2015 mehrfach auf die Bedeutung des Gesamtprozesses für die Sparkassen hingewiesen hat. Die HSH Nordbank gehört zum Sicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe. Damit sollen nicht nur die Existenz der Bank, sondern auch die Einlagen gesichert werden, auch wenn Ersteres leider nicht möglich ist.
Die Vereinbarung mit der EU-Kommission zum Verkaufsprozess der Bank oder ihrer Abwicklung betrifft daher auch die Mitgliedschaft im Sicherungssystem der Sparkassen, die von der EU-Kommission bestätigt wurde. Die Beteiligung der Sparkassen am Eigenkapital der HSH Nordbank ist bei den Sparkassen mittlerweile längst auf einen symbolischen Betrag abgeschrieben. Auch das ist bekannt. Die Gewährträgerhaftung der Sparkassen hat sich im Laufe der Zeit reduziert und ist auf 500 Millionen € gesunken. Das ist für die Sparkassen in Schleswig-Holstein schlimm genug, wenn es denn so kommen sollte. Das bestätigt aber noch einmal die Richtigkeit der Entscheidung, die Bank 2015 nicht abzuwickeln. Hinzu kommt die damalige Haftung der Gewährträger Hamburg und Schleswig-Holstein.
Wenn die Bankenaufsicht eine Abwicklung der Bank im Jahr 2015 durchgespielt hat, zeugt das von Verantwortungsbewusstsein und Vorbereitung. Die Details der damals angenommenen Szenarien sind aber immer noch geheim. Alles andere ist Spekulation. Auch wenn Teile davon in der „Wirtschafts
woche“ berichtet wurden, wir alle haben es nicht vorliegen. Von daher ist auch Tür und Tor für Spekulationen geöffnet.
Die Vereinbarung mit der EU-Kommission führte allerdings auf einen anderen Weg. Die Zahlen haben sich seither - wie schon gesagt - verändert. Wenn der Verkaufsprozess scheitern sollte und es zur Abwicklung der Bank kommt, das Neugeschäft und nach und nach der Betrieb eingestellt wird, kann auch dieses eigentlich geordnete Verfahren scheitern. Genau dieses Szenario nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sorgt nun anscheinend für neuerliche Spekulationen in den Medien.
Wie gesagt: Das Eigenkapital wäre dann schon weg, die Garantien der Eigentümer aufgebraucht, die Gewährträgerhaftung - das wurde angesprochen - würde eintreten. Natürlich wäre davon in einem letzten Schritt auch das Haftungssystem der Sparkassen als Miteigentümer berührt. Möglicherweise sind die Sparkassen auch als Einleger oder Anleger, also Gläubiger, betroffen wie viele andere auch hier wurden Versicherungen angesprochen -, aber wer dort wie viel Geld angelegt hat, wissen wir tatsächlich nicht. Die dort eingebundenen Institute müssten sich in einem weiteren Schritt je nach Einlage selbst engagieren, also auf Forderungen verzichten, wie eben jeder andere auch. Was dies in Zahlen bedeuten könnte, bleibt unsicher, weil es größtenteils einfach unbekannt ist und dem Geschäftsgeheimnis der Bank unterliegt, auch wenn die Mechanismen bekannt sind.
Der Sparkassen- und Giroverband geht nach eigener Einschätzung von geringen Folgen für seine Mitgliedsinstitute aus. Die möglichen Folgen für das Land hat der Ministerpräsident bereits beschrieben. Wie sich seine Einschätzung ermittelt, geht aus der Kleinen Anfrage des Kollegen Kubicki vom 1. Februar 2017 beziehungsweise den Antworten darauf hervor. Da kann man in der Tat, Herr Koch, noch etwas drauflegen. Das ist ein Prozess, bei dem wir weitere Informationen bekommen. Wir werden sozusagen jeden Tag schlauer.
Wenn wir als Land jetzt schon kaufmännisch abrechnen würden beziehungsweise wie ein Betrieb handeln würden, müssten wir sogar noch eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals, das nun seit zehn Jahren nichts mehr bringt, ansetzen. Das heißt, man kann es, wenn man will, als tatsächlichen Verlust für das Land noch schlimmer rechnen. Aber gegenwärtig bringt uns das in der Sache nicht weiter. Es ist zwar akademisch interessant, aber der Verkaufsprozess ist gegenwärtig weitaus wichtiger. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Piratenantrag hatten wir noch nicht im Ausschuss, haben aber trotzdem eine kleine Änderung aufgenommen. Diese Änderung, die wir empfehlen, entnehmen Sie ebenso wie unsere Beschlussempfehlung der Drucksache 18/5106, auf die ich hiermit verweise. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich, das Thema HSH Nordbank bewegt die Öffentlichkeit zu Recht. Während man sich in diesem Hause gerne und lange um geringe Beträge streitet, geht es bei den Folgen aus den Fehlern in und um die HSH Nordbank um Summen, die locker das Volumen eines Jahreshaushalts erreichen können. Das ist, glaube ich, nicht zu bestreiten. Es ist allerdings auch so, dass bis auf die PIRATEN alle hier heute vertretenen Parteien seit der Gründung der Bank - mal kürzer, mal länger mit der Regierungsverantwortung in SchleswigHolstein betraut waren beziehungsweise sind. Von allen diesen Regierungsmitgliedern und Parlamentariern sind seither Entscheidungen getroffen worden, die gut und sinnvoll erschienen, es aber tatsächlich nicht immer waren. Daher kann sich auch niemand aus der Verantwortung stehlen, sondern alle sollten zu ihrer Verantwortung stehen und zu der bestmöglichen Lösung für diese Situation beitragen.
Da ich, meine Damen und Herren, niemandem den bösen Willen unterstelle, auf dem Umweg über die HSH Nordbank dem Land bewusst Schaden zufügen zu wollen, haben alle Beteiligten auf der Grundlage ihres derzeitigen oder zum Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden gewesenen Erkenntnisstandes versucht, das Beste für das Land zu erreichen. Das betrifft natürlich auch, Herr Kubicki, die Reduzierung der Garantiesumme, die die Bank in Bezug auf die Gebührenzahlung entlasten und damit zur Gesundung des Unternehmens beitragen sollte.
- Das stimmt. Tatsächliche Folge war, dass damit eine existenziell erforderliche Eigenkapitalquote zerstört wurde. So sind die Bank und das Land in das aktuelle Dilemma geraten. Auch hier ist diese Wette verloren worden. Auch zu dieser Entscheidung sollten die damals Verantwortlichen stehen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, Herr Kubicki, dass mit dem für den Gesellschafter Schleswig-Holstein zuständigen Minister, Herrn de Jager damals, nicht zumindest über den Restrukturie
rungsplan, der ja auch genannt worden ist, oder über die Reduzierung - immerhin ging es um 3 Milliarden € - gesprochen worden ist und dass das nicht im Kabinett erörtert worden ist. Wenn Bedenken hätten bestehen sollen, dann bei Herrn de Jager. Das ist nicht nur eine Frage der Information, sondern es ist natürlich eine Frage des Eigentümers, des Gesellschafters, weil die Bank ja auch tatsächlich jemandem gehört. Es gibt auch dort Mittel, beispielsweise eine Hauptversammlung, um auf die Bank entsprechend einzuwirken. Das hätte man machen können. Aber auch wenn es tatsächlich nicht so gewesen ist, also nicht berichtet wurde, ist die Frage des Verständnisses, was die Aufsicht des Eigentümers angeht, sehr wichtig. Das wird durch Akteneinsicht noch zu klären sein.
Gerne.
Ja.
Das Zweite ist: Ich wäre Ihnen, da Sie ja auch die Umstände kennen, dankbar für eine Erklärung, auf welcher Grundlage denn der Eigentümer Schleswig-Holstein die HSH Nordbank rechtlich überhaupt daran hätte hindern sollen und können, die 3-Milliarden-€-Garantie zurückzugeben, wobei ich Sie daran erinnern will, dass es eine Aktiengesellschaft ist und dass die Verausgabung
von Kosten, durch den Eigentümer veranlasst, die nicht notwendig sind, einen Untreuetatbestand darstellen kann. Ich wäre also dankbar, wenn Sie mir hier als profunder Kenner der Materie erklären könnten, auf welcher Rechtsgrundlage das Land Schleswig-Holstein als Eigentümer die Absenkung der Garantie hätte verhindern können.
Na ja, die Bank wird einen Wirtschaftsplan vorlegen. Es ist zudem der Plan, den Sie genannt haben, der Restrukturierungsplan, vorgelegt worden. Es besteht natürlich die Möglichkeit, über eine Gesellschafterversammlung Einfluss auf das zu nehmen, was die Bank macht.
- Ja, natürlich.
- Genau darauf beziehe ich mich ja, Herr Kubicki. Die Bank gehört sich eben nicht selbst, sondern es gibt Eigentümer, die bei Hauptversammlungen Beschlüsse fassen können. Da kann man dann natürlich auch schauen, wie die umgesetzt werden oder nicht.
Herr Kubicki, es hätte ja auch nicht die Wechsel im Vorstand gegeben, wenn alles vernünftig gelaufen wäre.
- Ich weiß nicht, ob Sie einbezogen worden sind. Wenn nicht, ist das vielleicht ein unschöner Stil, den die CDU damals in der Landesregierung gepflegt hat.
Aber worüber - ich sage einmal: da stimme ich Ihnen zu - sollten wir eigentlich reden? In der Summe geht es natürlich um den möglichen Verlust des eingesetzten Eigenkapitals. Herr Koch hat darauf hingewiesen, dass davon auch noch 1,5 Milliarden € kreditfinanziert sind. Es geht um die Ziehungswahrscheinlichkeit der von den Ländern gewährten Garantie, die bereits jetzt in Anspruch genommen wird und durch die Einnahmen aus der Garantiegebühr leider nur zum Teil finanziert ist, also darum, wann wieviel Geld konkret fließen wird. Die Ankündigung der Bank, die Garantie
schon in diesem Jahr nicht nur voll auszuschöpfen, sondern auch schon früher als einstmals angekündigt Geldfluss haben zu wollen, wird zu Konsequenzen für den Landeshaushalt führen, bedrohlicherweise vielleicht auch schon früher als 2019, was wir nicht hoffen.
Es geht um mögliche Verluste aus der Übernahme von Schiffskrediten in Höhe von rund 2,4 Milliarden € und die Möglichkeit, die Bank um Schiffskredite mit einem Buchwert - was auch immer die dann wert sein mögen - von weiteren 1,2 Milliarden € zu entlasten, und es geht um die restlichen Verpflichtungen aus der Gewährträgerhaftung.
Es geht aber auch - das sollte man wirklich nicht vergessen - um die Folgewirkungen für die Beschäftigten, den Bankenstandort und die Stadt Kiel, die Anleger, die Geschäftspartner, die Unternehmen, insbesondere der maritimen Wirtschaft. All dies wird den Haushalt letzten Endes belasten. Dafür hat die Landesregierung allerdings auch - das wissen Sie auch - in der mittelfristigen Finanzplanung Sorge getragen und für die Jahre ab 2019 dreimal 20 Millionen € für zusätzliche Zinsausgaben sprich die Finanzierung von 3 Milliarden € - aufgenommen. Daher erstaunt mich auch immer wieder der Vorhalt aus der CDU, man hätte keine Vorsorge getroffen. Herr Koch, Beträge in dieser Dimension sind kaum aus dem laufenden Haushalt zu erwirtschaften, sondern müssen weitgehend kreditfinanziert werden. Von daher zielt auch die Aussage des Ministerpräsidenten in dem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ vom 16. Januar 2017 das ist schon angeführt worden - zu den 16 Milliarden € Gesamtrisiko durch die Bank in die richtige Richtung, wenn er dazu auf eine Abstimmung mit dem Bund hinweist, weil die Schuldenbremsenregelung davon natürlich auch betroffen wäre. Das ist ganz klar. Ebenso erstaunt mich immer wieder die Behauptung, wir würden uns mit den heiklen Fragen zur HSH Nordbank über den Wahltermin hangeln wollen.
Auch das war zu lesen, Herr Koch. Ich glaube, der Ministerpräsident hat so offen wie lange nicht doch, wirklich sehr offen - auf ein mögliches Szenario mit Milliardenverlusten hingewiesen. Was wollen Sie denn noch? Die Landesregierung informiert laufend und umfassend und so weit wie möglich auch öffentlich über alle Vorgänge.
Wir beraten aber heute eigentlich zwei Vorlagen. Zum einen geht es mit der Änderung des Staatsver
trags in der Drucksache 18/5006 um die Erledigung des Landtagsauftrags. Der Rahmen für die Übernahme des Kreditportfolios der HSH Nordbank soll abgesenkt werden, wie wir es einmütig gefordert haben. Der Betrag sinkt von 6,2 Milliarden € auf 4,9 Milliarden €.
Nun gibt es die Forderung, Herr Koch hat sie gestellt, den Kreditrahmen weiter zu senken. Doch bereits im Ursprungsstaatsvertrag wurde darauf hingewiesen, dass Wechselkursrisiken, Sicherheit, Vorsichtsmaßnahmen und die Tätigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts einen Finanzbedarf über die Kreditankaufsumme hinaus ergeben. Frau Ministerin Heinold hat das noch einmal mit Zahlen hier dargestellt. Hinzu kommt das Offenhalten der Möglichkeit, weitere Kredite anzukaufen. In der Tat betrifft das diese 1,2 Milliarden €, die dann natürlich auch zu aktuellen Marktpreisen zu bewerten und anzukaufen wären. So errechnet sich der Betrag in der Gesetzesvorlage, Herr Koch, das ist nachvollziehbar.
Ziel des Verfahrens bleibt es, die Bank zu einem möglichst hohen Preis zu veräußern. Die Verkaufschancen der Bank erhöhen sich natürlich durch die Entlastung von diesen Krediten. Ein Verkaufsvolumen im Buchwert von 2 Milliarden € soll die Bank auch noch selbst am Markt umsetzen, wenn sie es denn schafft. Das ist in der Tat kein Zwang, sondern tatsächlich ein Mittel, wie man dann immer so schön sagt, um die Bank zum Verkauf aufzuhübschen.
Wir sind mit der Übertragung des Kreditportfolios bewusst ein Risiko eingegangen, um die Verkaufschancen der Bank zu erhöhen. Es kann daher durchaus erforderlich sein, ein weiteres Risiko einzugehen, also, wie es so oft schön gesagt wird, dem schlechten Geld gutes Geld nachzuwerfen, aber nur um das schlechte Geld wieder besser zu machen, Herr Koch.
- Nein, das kann ich mir nicht vorstellen.
- Schauen wir mal. Daraus ergibt sich nun tatsächlich die Frage, wie schlecht das Geld - Herr Koch hat es versucht, hier dazulegen -, die 2,4 Milliarden € denn nun wirklich sind. Im Bericht zur Ent
wicklung des Schiffskreditportfolios der hsh portfoliomanagement wird dazu aufgeklärt. Strittige Fragen wurden bereits im Finanzausschuss zum Quartalsbericht der AöR erörtert. Wesentliche Punkte, die durch die Medien gegangen waren, waren zum einen die Risikovorsorge in Höhe von 341 Millionen € und zum anderen die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kredite. Das finden Sie auf der Seite 16 des Berichts. Angesichts der Entwicklung der Charterraten in der Containerschifffahrt ist es folgerichtig, eine Risikovorsorge in die Bilanz einzustellen. Wer von uns selbst eine Schiffsbeteiligung sein Eigen nennt, weiß, dass es für 2015 im Jahr 2016 vielleicht eine Ausschüttung gegeben hat. Für 2016 wird es zu Beginn dieses Jahres wahrscheinlich überhaupt keine Gutschrift daraus geben, sondern ganz im Gegenteil, wahrscheinlich wird dann der Schiffsfonds, an dem man sich beteiligt hat, noch eine Nachforderung stellen - ähnlich, wie das in diesem Fall ist, sozusagen gutes Geld dann noch nachzuschieben, um das Ganze am Leben zu erhalten.
- Ich weiß ja nicht, was Sie gekauft haben, Herr Kubicki.
Aber die EU-Kommission und die Landesregierung haben sich nicht vom bösen Beratungsunternehmen über den Tisch ziehen lassen, sondern es passiert das, Herr Kubicki, was allen passiert, die sich auf so ein Geschäft - das ist tatsächlich so - so eingelassen haben, und was auf Seite 13 des Berichts beschrieben ist: Aus den minus 4 bis minus 21 % der Frachtraten der Containerschiffe - entsprechend bei den anderen Schiffsklassen - ergibt sich dann eine Risikosumme. Angesichts der Marktentwicklung ist das keine Überraschung. Außerdem haben wir schon bei der letzten Debatte erörtert, dass es natürlich auf jedes Schiff ankommt und auch darauf ankommt, wo das Schiff fährt, weil nicht alle durch den Panamakanal fahren, Herr Koch.
- Bitte? Nein, es fahren doch welche. Ich weiß nicht, ob Sie die Unterlagen eingesehen haben. Dort sind natürlich auch Routen beschrieben worden. Natürlich sind auch Einnahmen beschrieben wor
den. Dass die natürlich nicht kostendeckend sind, ist auch beschrieben worden. Von daher kann das eigentlich alles wirklich keine Überraschung sein.
Das, was zum Ausfallrisiko im Bericht steht, finden Sie in der Struktur ja entsprechend in betriebswirtschaftlichen Lehrbüchern. Um im Ausfallrisiko aufzutauchen, dafür reicht tatsächlich auch schon ein nicht gezahlter Euro. Also bitte keine Panik machen, Sie wissen es doch eigentlich besser, glaube ich.
Restrukturierungsmaßnahmen sind Forderungsverlängerungen, Forderungsverzichte, Ausschüttungssperren oder Kapitalerhöhungen - auch das ist genannt - und letzen Endes auch das Hinwirken auf die Insolvenz zur Verwertung.
Ja. Wenn die Opposition das alles schon abgeschrieben hat, dann müsste die AöR das schnellstmöglich abwickeln und alles verschrotten.
Aber das kann ich mir natürlich nicht vorstellen. Das Verkaufsverfahren für die HSH Nordbank hat begonnen. Am Montag ist die Verkaufsanzeige erschienen. Tragen Sie etwas dazu bei, dieses Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen! Das wäre sicherlich sehr viel wertvoller. Aber wir werden das Ganze weiter im Finanzausschuss diskutieren. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann bedenkenlos auf die Vorlage verweisen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Wir wollen heute in zweiter Lesung unsere Landesverfassung und unser Landesverfassungsgerichtsgesetz ändern. Wie
schon im Jahr 2007, als wir als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht auf den Weg gebracht haben, werden wir dies in großer Einigkeit entscheiden.
Begleitet wurde dieses Gesetzgebungsverfahren allerdings durch Pressemitteilungen, die so, wie sie formuliert waren, eher an Verschwörungstheorien erinnerten als an sachliche Auseinandersetzungen. Manche Stellungnahmen der anzuhörenden Verbände und Personen haben das leider auch aufgegriffen. Nicht mit dem Inhalt des Gesetzes, sondern mit Anlass der Gesetzesänderung taten sich manche schwer. So kamen erstaunlicherweise eher die Antragsteller in die Rolle der Anzuhörenden als die Sachverständigen, die die Entwürfe beurteilen sollten.
- Aber, Herr Dr. Breyer, man muss sich wirklich nicht jeden Schuh anziehen, der vor einem steht, oder in jeden Fettnapf treten, der vor einem aufgebaut wird! Dazu ist man nicht verpflichtet, auch nicht als Abgeordneter.
Deshalb betone ich noch einmal den Hintergrund unserer Gesetzentwürfe. Der Zeitpunkt orientiert sich schlicht an dem nächsten Wahltermin. Damit ist nicht die Landtagswahl gemeint, Herr Dr. Breyer, sondern der nächste Termin zur Richterwahl im kommenden Jahr. Wenn etwas geändert werden soll, dann sinnvollerweise rechtzeitig vor dem Wahltermin.
Manchmal ist es so einfach.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte ist der künftige Verzicht auf eine Regelung zur Wiederwahl folgerichtig. Es gibt zwangsläufig immer wieder politisch umstrittene Entscheidungen, die zu einer öffentlichen Diskussion führen. Das haben wir auch gegenwärtig. Da die Erlangung einer Wiederwahl die Entscheidung eines Richters beeinflussen könnte, wollen wir das damit ausschließen.
Die Begrenzung der Wahlzeit der Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre orientiert sich an der bewährten und völlig unstreitigen Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes. Stellvertreterregelungen gibt es nur in den Bundesländern. Das bleibt an dieser Stelle aus der praktischen Erfahrung heraus auch sinnvoll. Eine Stellvertreterregelung sollte jedoch keiner Wahl zum ordentli
chen Mitglied entgegenstehen oder Wahlzeiten begrenzen. Das Auseinanderfallen der Wahlzeiten war zum Start des Gerichts durchaus sinnvoll und soll künftig weitgehend vermieden werden.
Wenn wir auf die Qualität derjenigen schauen Herr Günther hat es gerade angesprochen -, die für ein Landesverfassungsgericht gewählt werden, so habe ich, ehrlich gesagt, auch weder Angst noch Sorge vor irgendwelchen Übergangsschwierigkeiten, wie sie in der Anhörung geäußert wurden. Wenn die, die wir benennen, das nicht können, würden wir sie nicht wählen. Das ist schlicht und einfach so.
Das alles dient letzten Endes einer größeren Übersicht in der personellen Struktur des Gerichts und ist der Hintergrund für unseren Gesetzentwurf. Das kann man inhaltlich natürlich alles anders sehen das ist gar keine Frage -, hat aber nichts mit irgendwelchen Schauermärchen zu tun, die erzählt werden.
Unabhängig davon haben uns doch alle Sachverständigen sogar in der Anhörung bestätigt, dass man das natürlich so machen kann und dass das rechtlich alles vollkommen korrekt ist. Also machen wir es einfach.
Den Änderungsantrag der PIRATEN zur öffentlichen Ausschreibung der Position lehnen wir weiterhin ab. Aus gutem Grund macht dies auch kein anderes Bundesland. Denn - Herr Günther hat auch darauf hingewiesen - eine Art Wahlkampf um die Besetzung des Landesverfassungsgerichts kann man nicht ernsthaft wollen, mag man sich nicht vorstellen. Wenn beispielsweise die sich bewerbenden Personen in einem Anhörungsverfahren dann Prognosen zu anstehenden Entscheidungen abgeben sollen oder - wie das dann in den USA passiert richtig hart durchgreifen, kann das nicht sinnvoll sein.
Nein. - Bestenauslese und Unabhängigkeit wären dann tatsächlich gefährdet. Da ist das bisherige
Verfahren solider. Für das öffentliche Ansehen des Verfassungsgerichts wäre so etwas absolut nicht zuträglich.
Ich bitte daher um Zustimmung zur Änderung der Landesverfassung und im zweiten Schritt zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal einen wunderschönen, wenn auch nebligen guten Morgen. Wir beraten heute den letzten Haushalt in dieser Legislaturperi
ode. Während die Landesregierung im Haushaltsentwurf noch von einer geringen Neuverschuldung ausging, können wir nach den Beratungen im Finanzausschuss erstmals mit einem Haushaltsplan ohne neue Schulden in das neue Haushaltsjahr starten.
Im Vollzug haben wir ja bereits zweimal positive Haushaltsabschlüsse gehabt. Auch in diesem Jahr sieht es ganz gut aus. Trotz der im Moment günstigen Situation bleiben Regierung und Parlament natürlich angesichts der bestehenden Herausforderungen und Altlasten aufgefordert, weiter an der Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten. Im Oktober haben wir einstimmig im Votum zu den diesjährigen Bemerkungen des Landesrechnungshofs unter anderem Folgendes beschlossen und damit das Ziel der Haushaltskonsolidierung bekräftigt:
Der Finanzausschuss stellt fest - in diesem Fall auch der Landtag -,
„dass die hohen Steuereinnahmen und die niedrigen Zinsen die strukturelle Lage des Landeshaushalts auch strukturell verbessert haben.
Andererseits ist das Land nach wie vor hoch verschuldet, hat hohe Versorgungsverpflichtungen aufgebaut, und aus den Verpflichtungen durch die Situation der HSH Nordbank drohen weitere Belastungen in Milliardenhöhe.
Dieses verstärkt die Verpflichtung des Landes, solide zu wirtschaften … Der Abbau der Altschuldenlast muss ein finanzpolitisches Ziel bleiben.
Die Landesregierung muss am Ziel der Haushaltskonsolidierung festhalten. … Dazu gehört auch die durch Stellen- und Personalabbau geplante strukturelle Entlastung beziehungsweise eine gleichwertige Ersatzmaßnahme.
Das Land muss noch mehr in den Erhalt und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur investieren.“
So unser Landtagsbeschluss.
Die Investitionsquote erhöht sich nun mit dem neuen Entwurf leicht auf 7,2 %. Die Ausgaben sinken gegenüber dem Entwurf und liegen jetzt unterhalb
Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 135. Sitzung - Mittwoch, 14. Dezember 2016 11271
der Einnahmen. Statt einer Nettokreditaufnahme ist im Haushalt 2017 eine Tilgung von Schulden geplant. Der Abbau des Defizits wird vollständig erreicht. Die Zusagen gegenüber dem Stabilitätsrat werden erfüllt. Sie konnten das auch aus den Presseerklärungen und Pressemeldungen der letzten Tage ersehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzausschuss hat die Haushaltsberatungen in der bewährten Weise durchgeführt: Rechtzeitig vor den Einzelplanberatungen, die er gemeinsam mit den jeweiligen betroffenen Fachausschüssen durchgeführt hat, lagen die Antworten der Ministerien auf die Fragen der Fraktionen und der Abgeordneten vor. Vielen Dank dafür an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ressorts.
So konnten wir uns in den Ausschusssitzungen auf Nachfragen und Schwerpunkte konzentrieren. Im November und Anfang Dezember haben wir dann noch wie üblich die umfangreiche Nachschiebeliste beraten, mit der die Landesregierung die Haushaltsansätze an aktuelle Entwicklungen anpasst. So konnten zum Beispiel die Ausgaben für Geflüchtete und Zinsen zurückgeführt und die Verständigung mit den Kommunen berücksichtigt werden. Die Fraktionen werden gleich einzelne Maßnahmen nennen und eigene Schwerpunkte setzen. Die Vorlagen hat der Präsident schon angeführt, sie liegen auch auf Ihren Bänken.
Als Vorsitzender des Finanzausschusses möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihnen für das konstruktive Klima im Finanzausschuss. Es war für uns alle weitaus angenehmer, nicht ganz so von Sparzwängen wie in der Vergangenheit beherrscht zu werden, sondern auch immer mehr darüber entscheiden zu können, an welchen Stellen wir mehr Geld ausgeben können. Frau Finanzministerin, bei Ihnen und Ihrem Team bedanke ich mich für die verlässliche Zusammenarbeit, Frau Dr. Schäfer, bei Ihnen für die kritische Begleitung und Vorschläge des Landesrechnungshofes. - Herzlichen Dank.
Besonderer Dank gilt natürlich auch der Landtagsverwaltung und unserem Ausschussgeschäftsführer Ole Schmidt, die inhaltlich und vom Papiervolumen her immer noch - Sie wissen, was Ihnen da in den letzten Tagen noch zugegangen ist - vieles zu bewegen hatten.
Der Finanzausschuss hat am letzten Donnerstag über den Haushalt, die Nachschiebeliste der Regierung und die Änderungsanträge der Fraktionen abgestimmt. Ganz sparsam weise ich Sie sozusagen darauf hin. Im Namen der Mehrheit des Finanzausschusses bitte ich, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und den Plan des Landeshaushalts für das Jahr 2017 in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 18/4918 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe wenige Kolleginnen und Kollegen!
Manchmal ist es so, dass die PIRATEN Probleme entdecken, von denen außer ihnen bislang niemand etwas gewusst oder als Problem wahrgenommen hat.
Auch die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Dr. Breyer durch die Landesregierung - es
ist gerade darauf hingewiesen worden - lässt im Ergebnis nicht erkennen, dass es bei den Geldauflagen in Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt oder gar Handlungsbedarf besteht. Frau Ostmeier hat darauf hingewiesen. Wenn man in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg manches anders macht, kann und sollte man sich das einmal ansehen. Prüfen und entscheiden, ob wir etwas verändern sollten, müssen wir natürlich selbst.
Es sind einzelne Forderungen aufgestellt worden. Die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts kann sinnvoll sein und dient der Transparenz. Das ist zweifellos so. Der Aufwand dafür dürfte überschaubar sein, Frau Ministerin. Mögliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisungen könnten schon an dieser Stelle zerstreut werden.
Dass sich die Entscheider bei vorhandenen persönlichen Interessen jeder Amtshandlung zu enthalten haben, ist selbstverständlich. Dennoch ist es natürlich so - das wissen wir alle -, dass gerade Justizangehörige auch Funktionen in justizbezogenen Organisationen innehaben, was wir wollen und was zu befürworten ist.
Natürlich dürfen persönliche Interessen der Richterinnen und Richter bei der Verhängung von Geldauflagen keine Rolle spielen. Hierfür gibt es auch keine Hinweise.
Auch wenn Herr Breyer eben betont hat, dass er die Betroffenen nicht unter Generalverdacht stelle, macht er genau dies im nächsten Satz. Von daher ist es etwas widersprüchlich, was Sie hier vortragen, Herr Breyer.
Es ist tatsächlich nachdenkenswert, die Qualitätskriterien und Nachweispflichten für Interessenten an Geldauflagen zu überarbeiten. Es darf aber die Organisationen auch nicht überfordern. Es sind auch viele kleine Organisationen ohne große Geschäftsführer oder Gehälter dabei. Es muss im Verhältnis zum finanziellen Ertrag bleiben. Schauen Sie sich doch einmal die einzelnen Beträge an: Davon kann man keinen Geschäftsführer oder sonstige große Ausgaben bezahlen. Das sind alles überschaubare Beträge.
Nach der Forderung der PIRATEN sollen zudem die einschlägigen Gesetze geändert werden, um ei
ne komplette Vergabe der Mittel über Sammelfonds zu erreichen. Unmittelbare Geldzuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen sollen gänzlich ausgeschlossen werden. Parallele Vergaben - so macht man das ja auch derzeit in Hamburg - wären damit auch nicht mehr möglich.
Im Einzelfall kann aber eine direkte Zuweisung durch das Gericht an eine bestimmte Organisation eben gerade sinnvoll sein, wenn ein sachlicher Zusammenhang zur Tat und zur Arbeit einer bestimmten Organisation hergestellt werden kann.
So geschieht es ja in der Regel auch. Es hat natürlich auch einen erzieherischen Nutzen, wenn der Trunkenheitsfahrer an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr - so etwas gibt es tatsächlich - zahlen muss oder ein volksverhetzender Neonazi die Arbeit der Amadeu-Antonio-Stiftung unterstützen muss. Diese Entscheidung würde ich gern weiter dem Gericht überlassen.
Auch können Prozessbeteiligte derzeit Vorschläge für die Verwendung der Geldbuße machen, was nach dem Piratenantrag auch nicht mehr möglich wäre. Man sollte sich wirklich gut überlegen, ob man das abschaffen will.
Nein, in diesem Fall nicht. Irgendwann ist es auch einmal gut.
Es geht auch bei dieser Sache nicht um das Geldmachen für bestimmte anerkannte Organisationen, sondern um Strafe. Die Strafe sollte einen Bezug zur Tat haben. Das kann über eine Fondsverteilung nicht nachvollzogen werden.
In Hamburg sind im Fondsverteilungsgremium tatsächlich Richter, Staatsanwälte, Justizbehörde und Sozialbehörde vertreten: ein sehr kleiner Kreis. Dennoch bietet auch diese Einrichtung eines Sammelfonds keine Gewähr dafür, dass die verteilenden Gremienmitglieder bei der Zuteilung der Geldbußen frei von persönlichen Interessen wären. Schauen Sie einmal in den Bericht des Hamburgischen Rechnungshofes für das Jahr 2016, dann müssen Sie nicht auf unseren warten.
Unabhängig davon ist bei einem zentralen Vergabegremium ein personeller Mehraufwand erforderlich: Fluch des Flächenstaates im Vergleich zum Stadtstaat. Das richtet sich auch danach, ob dies landesweit, örtlich oder nach Gerichtsbezirken organisiert werden soll. Hierzu enthält ihr Antrag keine Aussage.
Dennoch sind die Vorschläge der Piratenfraktion der Erörterung wert, auch wenn die Fundstellen in ihrem Antrag aus dem Jahr 1972, aus der 6. Wahlperiode des Bundestages, stammen. Es ist schon bemerkenswert, dass diese Vorschläge damals schon verworfen wurden.
- Das stimmt. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie weit zurück Sie noch gehen würden, wenn Sie noch länger recherchiert hätten.
Wie aber bei vielen Initiativen sollte es dem Fachausschuss überlassen bleiben zu sehen, was Vernünftiges dabei ist. Die Ausschussvorsitzende Frau Ostmeier hat ja vernünftige Vorschläge gemacht, wie man damit umgehen sollte. In dieses zuständige Gremium sollten wir den Antrag daher überweisen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kreditvergabe sinnvoll regeln - wer wollte das nicht? Die konservativen Landesregierungen von Hessen und Baden-Württemberg - mittlerweile unterstützt von Bayern, das ist angeführt worden - haben hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die das über eine Änderung des
Umsetzungsgesetzes zur Europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie versucht. Entstanden sind diese und andere Richtlinien allerdings vor dem Hintergrund der letzten großen weltweiten Krise der Finanzmärkte.
Das heißt, es ist also nicht nur die Kreditvergabe, sondern auch die Geldanlage neu reguliert worden. Wer von uns in der letzten Zeit eine Geldanlage getätigt hat oder einen Kredit aufgenommen hat, wird festgestellt haben, dass sich der bürokratische Aufwand vervielfacht hat. Das ist alles nicht aus der Boshaftigkeit Berliner oder Brüsseler Demokraten entstanden, sondern dient dem Schutz der Anleger und Kreditnehmer.
Mit dem bürokratischen Aufwand ist auch ein erhöhter Beratungsaufwand verbunden. Den haben sich die Kreditinstitute ja letzten Endes durch ihr früheres Verhalten selbst eingebrockt.
Klar ist natürlich - ich glaube, das ist dann auch eher der Hintergrund des Aufschreis -, dass so etwas den Banken und Sparkassen in einer Zeit geringerer Möglichkeiten zur Ertragserwirtschaftung vor dem Hintergrund niedriger Zinsen besonders wehtut. Die Verbände positionieren sich unterschiedlich. Der Immobilienverband findet, dass das sowieso alles zu weit geht, der Verband Wohneigentum beklagt lediglich den bürokratischen Aufwand und betont, dass das alles nicht wirklich neu sei. Der Baugewerbeverband fordert eine Korrektur des Gesetzes. Die IG Bau spricht gar von einem zugedrehten Kredithahn. Der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen beklagt die Abschreckung jüngerer und älterer Kaufinteressenten. Die Kreditinstitute selbst äußern sich ganz unterschiedlich. Commerzbank oder Sparda sagen etwas ganz anderes als beispielsweise die Volksbanken und die Raiffeisenkassen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt am 16. September vor vorschneller Kritik am neuen EU-Wohnkreditrecht und kritisiert, dass grundlos Verunsicherung erzeugt wird und von den Kreditgebern Politik auf dem Rücken der eigenen Kunden gemacht werde.
Dabei überwiegen - das wissen wir alle - in der Bundesrepublik Wohnimmobilienkredite, bei denen die Zinsen über 10, 20 oder 30 Jahre festgeschrieben sind. Das schützt den Kunden vor unerwarteten Zinserhöhungen und gibt den Kreditinstituten wichtige Planungssicherheit.
Dennoch bestand am 11. November - wichtiges Datum - in der „Landeszeitung“, 260.000 Menschen in Schleswig-Holstein seien laut Schuldnerablass und Kreditreform zahlungsunfähig. Ich zitiere:
„Besondere Sorge bereite die immer stärker wachsende Zahl alter Menschen, die Zahlungsprobleme haben... Das Problem wird viel, viel größer.“
Trotzdem ist es nicht so, wie gerade eben wieder behauptet, dass gerade ältere Menschen von der Kreditvergabe fast ausgeschlossen seien. Es bestehen schon gar keine Besonderheiten für Umbauten aus Altersgründen oder für energetische Modernisierungsmaßnahmen. Das soll mir bitte einmal jemand im Gesetz zeigen.
Eine Kreditvergabe darf weiterhin nur dann nicht abgeschlossen werden, wenn es erhebliche Zweifel gibt, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Auf die statistische Lebenserwartung von Darlehensnehmern kommt es nach der gesetzlichen Regelung tatsächlich nicht an. Alles andere haben die Banken selbst zu verantworten. Der Kollege Winter zieht ja nun nach Plön und baut dort, ist über 50 und hat nur einen Zeitvertrag über sechs Jahre. Ich gehe davon aus, dass er seinen Bau auch finanziert bekommt.
Ein Aussetzen der Kreditwürdigkeitsprüfung, wie es die Bundesratsinitiative beinhaltet, bei Anschlussfinanzierung - Herr Lehnert hat das angesprochen - oder Umschuldung ist mit dem Europäischen Recht zudem nicht vereinbar, da es dem Sinn der EU-Richtlinie wiederspricht. Eine Aufnahme der sogenannten Immobilienverzehrkredite in das Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich, da diese laut EU gar nicht geregelt werden müssen. Lediglich eine Klarstellung - das stimmt allerdings - ergäbe an dieser Stelle Sinn.
Alle anderen Forderungen aus der Bundesratsinitiative scheinen eher aus einer gefühlten Überregulierung beziehungsweise einer Übervorsicht bei der Handhabung zu kommen. Gerade die FDP hört doch sonst bei Äußerungen von Bankvorständen immer so ganz genau hin. Herr Kubicki macht das auch immer. Vielleicht sollten Sie das an dieser Stelle auch einmal tun.
Dennoch ist es richtig, wenn sich der Bund die Praxis der Handhabung des Umsetzungsgesetzes an
schaut und belastbare statistische Erhebungen erfolgen. Es ist richtig, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit denen von Verbraucherschutz und Kreditwirtschaft zusammensitzen und dabei praxisnähere Regelungen finden. Aber diese sollten auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse und eben nicht nur gefühlter Fakten erfolgen. Unnötige Überregulierung oder unklare Formulierungen im Gesetz, wie es sie tatsächlich gibt, sind natürlich zu korrigieren, Herr Vogt. Da ist das österreichische Gesetz, das immer angeführt wird, gar nicht viel anders. Es ist nur anders sortiert, aber es steht dasselbe drin. Ich verstehe immer gar nicht, dass es als Beispiel herangezogen wird. Man sollte sich einfach einmal die Texte anschauen.
Bundesminister Heiko Maaß hat das auch schon angepackt.
Aber gern.
Meine zweite Frage ist folgende: Sie stellen das mit den Banken als völlig unproblematisch dar. Wenn ich die Presse richtig verfolgt habe, sind insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen, die einen genossenschaftlich, die anderen öffentlich-rechtlich organisiert, diejenigen - zumindest war das bisher mein Weltbild -, die den Sozialdemokraten durchaus nahestehen. Die Sozialdemokraten stehen den großen deutschen Geschäftsbanken etwas distanzierter gegenüber. Gerade diejenigen, die Ihnen nahestehen, die uns allen, glaube ich, nahestehen - ich selber bin auch im genossenschaftlichen Bereich als Vertreter unserer Gemeinde aktiv -, haben Probleme, und Sie tun das so ab - zumindest war das mein Eindruck -, als liege das nur daran, dass sie damit nicht
genug Geld verdienen können. Das ist gerade bei der Gruppe, die sich jetzt am lautesten zu Wort meldet und Änderungsbedarf hat, nachweislich nicht der Fall.
- Es ist tatsächlich so, dass der Aufwand, sowohl bürokratisch als auch in der Beratung, gestiegen ist. Das muss man natürlich erwirtschaften. Es ist ein Unterschied, ob man eine Stunde oder fünf Stunden zusammensitzt, ob man zwei Seite oder 20 Seiten Formular ausfüllt. Das trifft diejenigen, die in der Fläche etwas breiter aufgestellt sind, anders als diejenigen, die den Personenkreis, dem sie Kredite gegeben haben, sowieso schon eingeschränkt haben. Dort erfolgt eine Anpassung, eine Veränderung. Aber dafür ist nicht die Umsetzung der Richtlinie ursächlich, sondern das Kreditverfahren an sich und dass die interne Handhabung jetzt eine andere ist.
Ich bin mir sicher, dass Banken und auch Sparkassen und Raiffeisen- und Volksbanken ihre Handhabung nicht ändern würden, wenn es diese Richtlinie nicht gäbe, ganz einfach deshalb, weil sie sonst zu hohe Kreditausfallrisiken haben.
Gern.
- Bei den Ausführungsbestimmungen gibt es tatsächlich unklare Rechtsbegriffe, die definiert werden müssen. Das ist klar. Aber es steht tatsächlich nicht mehr oder nicht weniger drin als in der EURichtlinie. Das Einzige - das ist vielleicht der Mini
sterialbürokratie geschuldet - ist: Andere Länder haben ein eigenes Gesetz dafür gemacht, in Deutschland ist das Kreditwesengesetz geändert worden. Das ist etwas unübersichtlicher. Im Kern aber ist das alles dasselbe.
Ich kann Ihnen gern die Unterlagen zur Verfügung stellen. Sie können mich dann darauf hinweisen. Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich sinnvoll, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern eine weitere Beratung im Finanzausschuss durchzuführen. Dann werden wir uns vielleicht auf die genauen Punkte, die man ändern sollte, einigen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Tagesordnungspunkt 8 begegnet uns noch der Dringlichkeitsantrag aus der letzten Tagung beziehungsweise der Gesetzentwurf der CDU. Das gibt mir zuallererst Gelegenheit, nach angemessener Prüfung zu den Vorschlägen der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen, obwohl wir das meiste davon ja schon aufgrund von Änderungsanträgen zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf beraten haben.
Der erste Punkt betrifft Diagnoseverfahren und Vollzugspläne. Hier würden Einschränkungen tatsächlich zunächst der Entlastung der Beschäftigten dienen. Der Erstellung eines vernünftigen Vollzugsplanes und der Orientierung der Gefangenen in der Haftzeit erweisen Sie damit aber überhaupt keinen Dienst. Eine unzureichende Vollzugsplanung führt zu Problemen bei der Vollzugsgestaltung, zum Beispiel bei Entscheidungen über Therapien, Ausbildung oder Entlassungsvorbereitung. Das führt in der Praxis zu Beschwerden und Anträgen der Gefangenen auf gerichtliche Entscheidungen, die an anderer Stelle wieder Mehrarbeit in der Anstalt auslösen können. Daher ist eine umfassende Planung Grundlage für einen erfolgreichen Vollzug. Sie ist unverzichtbar und gibt beiden Seiten wirklich mehr Sicherheit.
Der nächste Punkt betrifft die Aufschlusszeiten. Ähnliches gilt für den Aufenthalt in der Gemeinschaft. Er führt in der Tat zu Veränderungen im Schichtbetrieb und zu einem erhöhten Aufsichtsbedarf. Diesem wird durch den Stellenzuwachs, der in der ursprünglichen Gesetzesvorlage angegeben war, natürlich Rechnung getragen. Allerdings - da zieht Ihre Kritik tatsächlich - sind diese Stellenbesetzungen noch nicht überall erfolgt. Daraus ergeben sich sicherlich auch die Schwierigkeiten, die Herr Klug beschrieben hat. Aber dafür ist natürlich auch ursächlich, dass der Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten so hoch ist.
Ja, bitte.
Ja.
Ich glaube, wir haben insgesamt eine Vorbereitungszeit von drei Jahren für das Gesetz gehabt. Das heißt, dass das Verfahren in dieser Zeit diskutiert worden ist. Dieses Gesetz ist ja nicht von heute auf morgen vom Himmel gefallen. Dies gilt auch für die Dinge, die Sie uns vorwerfen, zum Beispiel die Dinge, die zu Mehrarbeit führen. Ich nenne das Beispiel der Bekleidung. Dieser Bereich ist relativ kurzfristig gekommen, aber alles andere war doch schon länger bekannt. Von daher gehe ich davon aus, dass so etwas umsetzbar sein müsste.
Ähnliches gilt auch für die Besuchszeiten, wobei mir Ihr Vorschlag hier durchaus sympathisch ist. Aber auch hier muss man abwarten, wie sich die neue Regelung einspielt.
Zur nachgehenden Betreuung entlassener Gefangenen: Leider ist es so, dass es mit dem gewünschten Übergangsmanagement in der Vergangenheit und wahrscheinlich auch gegenwärtig noch nicht immer so klappt. Eine umfangreichere Vollzugsplanung wird auch das verbessern. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Hier handelt es sich tatsächlich um Einzelfälle, für die eine Nachbetreuung durch Bedienstete, die den Gefangenen aus dem Vollzug kennen, sinnvoll sein kann. Um mehr geht es ja nicht. Der Aufwand ist überschaubar.
Ähnliches gilt für Privatkleidung. Hier gibt es wahrscheinlich unterschiedliche Auffassungen oder Wahrnehmungen von Anstalt zu Anstalt, aber dieser Aspekt ist wirklich sehr wichtig für die Selbstachtung der Gefangenen, um Ihre Würde ein Stück weit zu wahren. In manchen Vollzugsanstalten läuft dies, in anderen Bundesländern läuft dies auch. Ich sehe keinen Grund, warum das hier nicht laufen sollte. Von daher ist Ihr Gesetzentwurf in der Summe zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich schlicht überflüssig. Warten wir doch ab, bis es gesicherte Erkenntnisse für ein Evaluationsverfahren
gibt. Dennoch geht Ihr Gesetzentwurf natürlich in das Beratungsverfahren.
Unter Top 16 wird uns nunmehr die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der FDPFraktion zu Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgelegt. Vielen Dank an die Verwaltung für das umfassende Werk, vor allem für das Zahlenwerk. Vielen Dank an die FDP-Fraktion, weil aus meiner Sicht auf diesem Weg die erfolgreiche Arbeit der Landesregierung im Justizressort dokumentiert werden konnte,
denn aus dem Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften, gerade aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Lübeck, gibt es oftmals ganz schlichte und schöne Meldungen. Herr Dr. Klug, es gibt nicht nur Kiel. Man kann darüber in den „Lübecker Nachrichten“ nachlesen: Vorgänge werden in angemessener Zeit abgearbeitet, es gibt kaum Rückstände, die Personalausstattung ist völlig in Ordnung. Solche Welten gibt es also auch.
Benchmarking ist ein wichtiges Mittel in der Betriebswirtschaftslehre. Schauen Sie sich einmal den Ländervergleich an. Das Statistische Bundesamt gibt regelmäßig ein Heft „Justiz auf einen Blick“ heraus. Es liegt jetzt für das Jahr 2015 vor, es erscheint natürlich immer in der Nachschau. Dort ist zu lesen: Bei der Anzahl von Richtern auf 100.000 Einwohner liegen wir über dem Durchschnitt. Sogar bei der Abarbeitung der Verfahren liegen wir über dem Durchschnitt. Das heißt also, SchleswigHolstein kann sich im Benchmarking durchaus sehen lassen.
Dennoch gibt es natürlich Engpässe, Belastungssituationen und im Ausnahmefall auch Fristversäumnisse. Das ist von der Justizministerin bereits aufgegriffen worden, und wir haben ja auch hier bereits über organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung und Vermeidung solcher Situationen insbesondere im Landgerichtsbezirk Kiel gesprochen. Hier geht es nicht nur um die Anzahl der Schreibkräfte. An dieser Stelle sind Veränderungen erforderlich, die den organisatorischen Bereich betreffen, die sich schlicht an der Organisation beziehungsweise an den Abläufen anderer Landgerichte orientieren und die auch hier längst auf den Weg gebracht worden sind.
Zuletzt durch den Nachtragshaushalt haben wir als Landtag auch neue Stellen beschlossen, die vor allem der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugutegekommen sind, um den höheren Personalbedarf aufgrund von streitigen Asylverfahren auszugleichen.
Strukturelle Verbesserungen im Bereich der Justiz ganz allgemein sind aus dem Entwurf für den Einzelplan 09 ersichtlich. Darüber haben wir gerade im Haushaltsaufstellungsverfahren diskutiert. Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob dies alles ausreicht. Für den Haushalt 2016 hatten wir schon weitere Stellen im Bereich der Familiengerichte beschlossen. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen.
Herr Dr. Klug, schauen Sie sich einmal an, was ein Sozialpädagoge oder eine Sozialpädagogin in der Bewährungshilfe verdienen kann. Schauen Sie sich einmal an, wie diese Stellen bewertet sind. Da reiben sich Menschen in der Kommunalverwaltung oder aus anderen Bereichen, die ähnliche Aufgaben wahrnehmen, nur die Augen. Hier sind wir tatsächlich sehr gut aufgestellt. Diesen Bereich zu kritisieren, ist aus meiner Sicht völlig abwegig.
Daher lässt sich zusammenfassend sagen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein gut aufgestellt sind. Sie nehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll und mit hoher Qualität wahr. Wenn wir die Besoldungsfragen auf Bundesebene einmal zufriedenstellend regeln könnten, dann hätten wir auch noch glücklichere Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD auf Bundesebene heißt es auf Seite 102:
„Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. “
Seit dem 6. Juni dieses Jahres liegt nunmehr ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der diese und andere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Umsetzung bringt. Koalitionsverträge sind schlichtweg einzuhalten, auch wenn Frau Ostmeier eine Abweichung im Text identifiziert hat.
Der Entwurf fußt im Wesentlichen nicht auf der Idee von Frau Schwesig, Herr Dr. Klug, sondern auf dem Text einer zuletzt Hamburger Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2008 eines damals CDU-geführten Senats.
Bereits jetzt umfassen die geltenden strafrechtlichen Maßgaben die Möglichkeit des dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe. Im Referentenentwurf soll die Öffnung der Nebenstrafe Fahrverbot und nicht der Entzug der Fahrerlaubnis für alle Straftaten und keineswegs nur für solche, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Tat und dem Führen eines Kfz besteht, verhängt werden können und öfter angewendet werden.
Begründet wird dies damit, dass eine Geldstrafe nicht immer einen hinreichenden Eindruck hinterlässt oder oftmals als Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden muss, wenn das Geld fehlt. Hinzu
kommt, dass Verurteilungen zu Freiheitsstrafen so vermieden werden können. Hintergrund ist sicherlich auch, dass sich die Ideengeber dieser Maßnahme kaum etwas Schlimmeres auf dieser Welt vorstellen können, als auf das Auto verzichten zu müssen.
Zu diesem Vorhaben gibt es nun Zustimmung und Ablehnung gleichermaßen. Herr Dr. Klug, beim Googeln werden Sie feststellen, dass es auch in der SPD dazu sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Vor Kurzem wurde presseöffentlich die Diskussion über die Einsichtnahme in Girokonten - vor allem derjenigen, die ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen - eröffnet. Sicherlich wäre der Blick in das eine oder andere Bankschließfach sehr viel hilfreicher. Das macht deutlich, dass wir in Schleswig-Holstein eher auf der skeptischen Seite sind, wenn es um diesen Gesetzentwurf geht. Dafür gibt es gute Gründe.
Ein empirisch belegbarer Beweis - beispielsweise aus anderen Staaten -, dass diese Maßnahme zur Prävention bei allgemeinen Straftaten geeignet wäre, fehlt. Wir alle hier haben bestimmt genug Fantasie, uns noch andere erstaunliche Sanktionsmaßnahmen auszudenken, ein Internet-, Smartphoneoder Fernsehverbot beispielsweise, wie Sie das vielleicht auch von zu Hause kennen.
Doch im Ernst: Straftäter, die keine Fahrerlaubnis haben, könnten mit dieser Maßnahme gar nicht sinnvoll bestraft werden. Das ist schon angesprochen worden. Im ländlichen Raum würde diese Strafe ganz anders wirken als im städtischen Bereich mit einem umfassenden ÖPNV-Angebot. Eine Kontrolle der Maßnahme ist kaum möglich und wäre rein dem Zufall überlassen. Daher verbietet sich ein Vergleich mit Maßnahmen unter dem Motto: „Schwitzen statt Sitzen“. Dort ist meist ein sichtbares und vor allem kontrollierbares Ergebnis vorzuweisen. Ich behaupte, wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, wird auch nicht unbedingt ein großes Auto haben. Auch bei dem Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel ist zumindest eine Kontrolle gegeben.
Dennoch ist es richtig, dass Freiheits- und Geldstrafen nicht immer die abschreckende oder bessernde Wirkung haben, die sie haben sollten und die wir uns wünschen. Wenn es so einfach wäre, wären auch die Gefängnisse leerer.
Freiheitsstrafen tragen zudem das Risiko einer „kriminellen Infektion“ in der Haft und einer Stigmatisierung infolge beziehungsweise nach der Inhaftie
rung in sich. Doch stehen Freiheitsstrafen natürlich nicht immer in einem Zusammenhang mit der Tat. Bei Geldstrafen ist bei dem Straftäter - wie schon gesagt - oftmals nichts zu holen.
Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht eine Diskussion um die Erweiterung des Sanktionssystems um neue Formen ambulanter Strafen tatsächlich sinnvoll. Und daher - insoweit stimme ich mit der Frau Kollegin Ostmeier überein - ist auch eine Überweisung des Antrags in den Innen- und Rechtsausschuss sinnvoll. Dazu könnte auch eine wirklich interessante Anhörung erfolgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bisschen besonders, nach der Debatte gerade eben nun auch einen Gesetzentwurf hier zu vertreten, der in großer Einmütigkeit der Fraktionen entstanden ist. Bis auf die Fraktion der PIRATEN sind auch alle dabei.
Das Landesverfassungsgericht wurde im Mai 2008 errichtet. Landesverfassung und Landesverfassungsgerichtsgesetz regeln die Bestimmungen zur Besetzung des höchsten Gerichts unseres Landes.
Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein im Jahr 2007 ein Verfassungsgericht -
Herr Stegner ist da vorne, Frau Ostmeier, wenn Sie ihn vermissen.
Schleswig-Holstein hat also als letztes Bundesland 2007 ein eigenes Verfassungsgericht auf den Weg gebracht - ein weiter Weg, jedoch konnten zuletzt alle Fragen in großer Einigkeit entschieden werden. Diese Einigkeit wird vielleicht auch darin deutlich, dass letzten Endes am umfassendsten über die Frage des Standorts gestritten wurde. Als Lübecker Abgeordneter erlaube ich mir dann hier einmal einen Seufzer für das Protokoll.
Unterschiedliche Wahlzeiten und eine Stellvertreterregelung sind eine Besonderheit unserer Bestimmungen. Dieses war für die Gründung des Gerichts auch sinnvoll. Nach nun acht Jahren der Tätigkeit und vor den nächsten Richterwahlen ist eine Revision, die sich aus den Anforderungen der praktischen Erfahrung und mit dem Blick auf andere Länderregelungen und die Bundesregelung ergibt, notwendig und sinnvoll, und die Fraktionen, die das Gesetz damals gemeinsam eingebracht haben und damals gemeinsam gemacht haben, wollen es nun auch gemeinsam verändern.
Herr Günther hat darauf hingewiesen: Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gerichts ist der künftige Verzicht auf eine Regelung zur Wiederwahl folgerichtig. Es gab beispielsweise - und das nicht gerade vor allzu langer Zeit - eine Entscheidung zur Gültigkeit der Landtagswahl, die politisch umstritten war und zu einer öffentlichen Diskussion geführt hat. Diese öffentliche Diskussion ist natürlich völlig in Ordnung, aber die Erlangung einer Wiederwahl könnte die Entscheidung eines Richters natürlich auch beeinflussen, und das wollen wir ausschließen. Die vorgeschlagene Anpassung mit der Begrenzung der Wahlzeit der Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre orientiert sich an der bewährten und völlig unstreitigen Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Schon deshalb ist für mich auch die Kritik von Herrn Dr. Breyer für die Piratenfraktion in seiner Presseerklärung vom 9. September 2016, dass „eine einfa
che Landtagsmehrheit“ - so heißt es dort - „künftig eine unbegrenzte Wiederwahl politisch genehmer Verfassungsrichter einführen könnte“, in ihrer Aussage völlig unverständlich.
Stellvertreterregelungen gibt es nur in den Bundesländern. Das ist an dieser Stelle aus der praktischen Erfahrung heraus auch sinnvoll. Eine Stellvertreterregelung sollte jedoch keiner Wahl zum ordentlichen Mitglied entgegenstehen oder Wahlzeiten begrenzen. Das Auseinanderfallen der Wahlzeiten hingegen war - wie schon gesagt - zum Start des Gerichts auch durchaus sinnvoll, soll künftig aber vermieden werden. Ein Nachrücken des Stellvertreters dient der Kontinuität der Arbeit des Gerichts. Nun wird eine größere Übersicht in der personellen Struktur erreicht werden können.
Der Ausschluss eines Nichtberufsrichters vom Amt des Gerichtspräsidenten war eigentlich sachlich nicht begründet. Wir wissen alle: Auch beim Bundesverfassungsgericht gibt es Menschen, die aus Wissenschaft und Lehre kommen und das ganz hervorragend gemacht haben, manche kommen sogar aus der Politik. Verfahrenssicherheit können an dieser Stelle natürlich auch die anderen Mitglieder des Gerichts gewährleisten. Schließlich bleiben drei Mitglieder zwingend Berufsrichter. Diese kleinen Änderungen von Verfassung und Gesetz kommen damit im Ergebnis zur Umsetzung der Ziele einer Stärkung der Unabhängigkeit des Gerichts und der Verbesserung seiner Arbeitsfähigkeit. Das wird die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss sicherlich auch vereinfachen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir natürlich erst einmal vielen Dank an die Landesregierung und an das Justizministerium für die Beantwortung der Fragen. Ich sage aber auch vielen Dank an Herrn Dudda. Sein Beitrag hat gezeigt, dass man sich mit diesem Thema auch völlig unaufgeregt und auf sachlicher Ebene ganz vernünftig auseinandersetzen kann. Dafür vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal ist in Schleswig-Holstein doch einiges anders als in anderen Bundesländern, so auch im Justizvollzug. Wir haben in unserem Land die geringste Gefangenenrate. In Bayern sitzen beispielsweise dreimal so viele Menschen bezogen auf die Bevölkerungszahl ein. Bei der Kapazitätsauslastung liegen wir im Mittelfeld.
Die Planung funktioniert offenkundig gut. Bei den laufenden Ausgaben pro Gefangenem liegen wir im oberen Mittelfeld. Wir tun also mehr als andere.
Und - man glaubt es kaum - beim Personal liegen wir mit 71 Stellen pro 100 Gefangene auf dem dritten Platz, andere Länder gönnen sich dort beispielsweise nur 55 Beschäftigte.
Obwohl wir mehr Geld ausgeben, mehr Angebote machen, mehr Personal einsetzen, mehr bauen und weniger Menschen einsitzen als anderswo, sind die Gefangenen in den beiden großen Anstalten unzufrieden. Teile des Personals sind nur mäßig motiviert. Man kennt es aus anderen Unternehmen, der hohe Krankenstand ist auch ein Ausdruck für die letztere Feststellung. Betroffen ist hier insbesondere der allgemeine Vollzugsdienst, also der mittlere Dienst, der in der Regel im besonders belastenden Schichtdienst tätig ist.
Folge ist, dass trotz Personalzuwachs Aufschlusszeiten nicht immer garantiert werden können, wenn Beamte sich krankmelden, Gefangene erkranken und zum Arzt oder ins Krankenhaus begleitet werden müssen. Das war alles übrigens leider schon vor dem neuen Vollzugsgesetz so. Das ist also nicht neu, das macht es aber natürlich nicht besser.
Frau Ostmeier, das neue Gesetz wird umgesetzt. Hätte Herr Günther vor seinem gestrigen Beitrag einmal einen Blick in den Umdruck 18/6599 geworfen und nicht nur den Berichten seiner Fraktionskolleginnen vertraut, dann hätte er nach der dort dokumentierten Berichterstattung der Ministerin im Innen- und Rechtsausschuss in der vergangenen Woche feststellen müssen: Die Familienorientierung - läuft. Neue Medien - läuft. Privatkleidung für Gefangene - läuft. Ausweitung der Besuchszeiten - läuft. Täter-Opfer-Ausgleich - läuft. Therapieplätze - läuft. Und auch neue Dienstpläne durch andere Aufschlussregelungen - läuft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Landesregierung, diese Ministerin packt es also an, und sie macht es besser.
Aber gern.