Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 16. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 6, 7, 9 bis 13, 15, 24, 28, 30, 34, 35, 38, 39, 40, 44, 45, 50 sowie 51 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 5, 16, 20, 41, 42 und 43. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 1 und 19, Aktuelle Stunde und Antrag zu den Äußerungen des Innenministers zur Vorratsdatenspeicherung, sowie die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4, 17, 22, 33, 36, 37 und 49, zweite Lesung der Gesetzentwürfe zum Haushalt 2014 und Anträge zur Schulförderung, zur Haushaltsstrategie des Landes sowie Berichte zum Haushaltsrecht.
Meine Damen und Herren, der Sozialausschuss hat darum gebeten, zwei Gesetzentwürfe noch in dieser Tagung in zweiter Lesung zu beschließen. Ich schlage Ihnen daher vor, den Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, Drucksache 18/1254, als Tagesordnungspunkt 7 A in die Tagesordnung einzureihen. Als Tagesordnungspunkt 7 B schlage ich Ihnen die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b Bundeskindergeldgesetz, , vor. Beide Vorlagen werden nach der Ausschussberatung für Freitag ohne Aussprache zur Verabschiedung vorgesehen.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 16. Tagung. Zum Ablauf der Tagung gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise: Heute und am Freitag wird jeweils eine einstündige Mittagspause von 13 bis 14 Uhr vorgesehen. Die heutige Sitzung endet spätestens um 17 Uhr. Mor
gen werden wir unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Auf der Tribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums aus Kiel. - Seien Sie uns herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zweckbindung von Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (Mittelzweckbindungsgesetz - MiZweG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1343 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1364 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2014 (Haushalts- gesetz 2014)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1348
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Verkehrsinfrastruktur
d) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein