Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 42. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Wegen auswärtiger dienstlicher Verpflichtungen ist seitens der Landesregierung Frau Ministerin Heinold beurlaubt. Der Abgeordnete Dr. Bernstein hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme der heutigen Sitzung des Landtages verhindert ist.
Im Alter von 93 Jahren ist am 1. April 2016 der frühere Landtagsabgeordnete Herbert Gerisch verstorben. Er gehörte diesem Hause von 1963 bis 1967 sowie von 1970 bis 1977 an. In dieser Zeit war er Mitglied des Wirtschaftsausschusses, des Landesplanungsausschusses, des Finanzausschusses sowie im Sonderausschuss „Helgoland“.
Herbert Gerisch wurde 1922 in Strohkirchen in Mecklenburg geboren. Nach Schulabschluss und Militärdienst im Zweiten Weltkrieg war er in der Wohnungswirtschaft tätig, zunächst als Angestellter, dann in führenden Positionen.
Er war damit maßgeblich, insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft, am Wiederaufbau des Landes Schleswig-Holstein beteiligt, das gerade in den unmittelbaren Nachkriegsjahren neben einer wachsenden Bevölkerung auch Zehntausenden von Vertriebenen und Flüchtlingen eine neue Heimat bot.
Die Bereitstellung menschenwürdiger Wohnverhältnisse als entscheidender Faktor einer modernen demokratischen Sozialpolitik blieb für Herbert Gerisch ein entscheidender Antrieb, nicht nur für sein berufliches, sondern auch für sein politisches Engagement. In seiner Heimatstadt Neumünster war er fast zwanzig Jahre, von 1955 bis 1974, als Ratsherr kommunalpolitisch tätig. Als Stadtrat, dann als Kulturdezernent, als Schuldezernent und schließlich als Bürgermeister gestaltete er die Geschicke der Stadt viele Jahre entscheidend mit.
Für seine Partei, die CDU, war Herbert Gerisch Kreisvorsitzender in Neumünster und Mitglied des Landesvorstandes sowie Vorsitzender des Landesfachausschusses für Wohnungswesen, Städtebau
und Raumordnung der CDU. Er wirkte aber auch als Mitglied des Bundesausschusses und des Bundesstrukturausschusses.
Besondere Verdienste hat sich Herbert Gerisch aber nicht allein durch sein kommunal- und landespolitisches Engagement erworben. Er war im Deutschen Roten Kreuz und im Deutschen Siedlerbund über Jahrzehnte hinweg ehrenamtlich tätig, vor allem aber war er einer der wichtigsten Förderer der Kunst in Schleswig-Holstein. Mit seinem Skulpturenpark in Neumünster schuf er einen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort internationaler Kunst. Die von ihm und seiner Frau 2001 ins Leben gerufene Gerisch-Stiftung fördert bis heute vor allem Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler und führt insbesondere junge Menschen an die Kunst heran. Zuletzt gehörten auch Kunstprojekte mit jungen Flüchtlingen zur pädagogischen Arbeit der Stiftung.
Mit Herbert Gerisch verlieren die CDU, die Stadt Neumünster und ganz Schleswig-Holstein einen engagierten Bürger und politischen Gestalter, dessen Handeln stets von Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsinn geprägt war. Für seine Verdienste um unser Land wurde Herbert Gerisch mit der Freiherrvom-Stein-Medaille sowie mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. - Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt Anteil an der Trauer der Familie Gerisch und gedenkt seines früheren Abgeordneten Herbert Gerisch in Dankbarkeit und vollem Respekt. Ich bitte Sie nun, einen Moment im Gedenken an unseren verstorbenen Kollegen innezuhalten.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:
Zu den Tagesordnungspunkten 2, 5, 6, 9, 10 bis 14, 16, 18, 25, 31, 33, 42, 44, 46 und 49 ist eine Aussprache nicht geplant.
Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 4, 22, 38, 41, 47, 51, 52 und 53.
Zu einer gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 7 und 40, Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und Antrag zum Glasfaseranschluss für Schulen, die Tagesordnungspunkte 19 und 26, Gastschulabkom
men mit der Freien und Hansestadt Hamburg, die Tagesordnungspunkte 27, 32 und 43, Planung der A 20 fortführen und Situation des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr, und die Tagesordnungspunkte 35 und 45, EEG-Novelle 2016 und Ausbau der Windenergie an Land.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 42. Tagung.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist eine einstündige Mittagspause von 13 Uhr bis 14 Uhr geplant. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Ich weise Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den Termin in der heutigen Mittagspause des Plenums hin, weil das sicherlich für den einen oder anderen einige organisatorische Vorbereitungen erfordert. Am 20. November 2013 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag beschlossen, eine geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung zur personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive zu beauftragen. - Nach rund zweijähriger Untersuchung wird Herr Professor Danker von 13 bis 14 Uhr hier im Plenarsaal die Ergebnisse seiner Untersuchungen vorstellen. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, um Teilnahme bei dieser von uns allen so beschlossenen wichtigen Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie gemeinsam mit mir Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin. - Seien Sie uns herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten der SSW Drucksache 18/4128
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter des Umweltund Agrarausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Ehre, als Erster zur Novellierung des Landesnaturschutzes reden zu dürfen. Sie kennen unsere Meinung. Wir hätten lieber alles beim Alten gelassen, wir brauchen kein neues Gesetz.
An wem arbeiten Sie sich mal wieder ab? - Am ländlichen Raum, Frontalangriff gegen alle, die von der Natur und mit der Natur leben, ansonsten nichts Innovatives.
Ich hatte überlegt, ob ich als Erster oder Zweiter sprechen darf, nun bin ich der Erste. Ich hätte mich auch gern ganz nach hinten auf die Rednerliste setzen lassen. Warum? - Weil jetzt als Tischvorlage ein Änderungsantrag zu einem Gesetz, dass man vier Jahre lang diskutiert hat, zu dem man eine Anhörung im letzten Dezember durchgeführt hat, bei uns auf den Tischen liegt. Ich hatte nicht einmal Zeit, das vernünftig zu studieren. Ich frage mich natürlich, ob das ein vernünftiger parlamentarischer Umgang ist.
Weiterhin frage ich mich, was passieren würde, wenn ich noch eine Stunde warten würde, ob dann noch mehr käme. Vielleicht hätten Sie die Hoff
nung, dass wir am Ende doch noch zustimmen. Bei dem, was bisher vorliegt, tun wir das auf jeden Fall nicht.
Statt sich die Mühe zu machen, wirklich etwas Neues zu wagen - darauf komme ich später noch zurück -, führen Sie im Wesentlichen all das, was vor dem Jahr 2007 im Gesetz gestanden hat, wieder ein. Mit den Rezepten von Vorgestern lösen Sie natürlich nicht die Aufgaben von Morgen. Auch dazu werde ich noch kommen.
Im Übrigen werden in diesem novellierten Landesnaturschutzgesetz mehrere Gesetze abgearbeitet, und zwar das Landeswaldgesetz, das Landesjagdgesetz, ein weiteres Gesetz und drei Verordnungen. All das wird geändert. Ich allein kann die Notwendigkeit nicht erkennen - wo es der Natur in den letzten Jahren nicht deutlich schlechter gegangen ist mit dem, was wir damals novelliert haben. Deswegen - ich wiederhole mich - lehnen wir das Gesetz ab.
Fest steht nur eins, und das zeigt den Geist dieses Gesetzes, und zwar dass dieses Gesetz offenbart, mit wem Sie überdurchschnittlich gut können, und mit wem Sie gar nicht können, wem Sie absolut misstrauen. Wem misstrauen Sie natürlich? - Der Land- und Forstwirtschaft, die sind in der Fläche vertreten. Den Jägern als anerkanntem Naturschutzverband, denn fast alle sind dort angehörig, und all denen, die in der Fläche im ländlichen Raum Eigentum besitzen, misstrauen Sie genauso. Wer, wenn nicht diese Eigentümer, die Nutzer der Natur, Menschen, die in und von der Natur leben und damit zu tun haben, würde schon aus Eigeninteresse eigenverantwortlich mit der Natur umgehen? - Das haben wir in den letzten Jahren bewiesen. Das kann nur mit den Menschen gehen und nicht gegen sie.
Als Stichwort möchte ich für die Forstwirtschaft nur nennen: 300 Jahre Nachhaltigkeit. Das haben auch wir hier in Schleswig-Holstein im letzten Jahr mit einem großen Festakt gefeiert. Der Minister hat diesen eröffnet und hierzu gesprochen. Sie kennen das, was vielleicht bei vielen Landeigentümern, bei vielen Landwirten im Flur oder in der Wohnstube hängt:
- Goethe. Die Kernaussage ist: Das, was man erbt, soll man so pflegen, dass es an die nächste Generation vernünftig weitergegeben wird. Daran besteht