Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich an diesem Donnerstagmorgen und eröffne die Sitzung. Wir werden unsere Tagung nun fortsetzen. Zunächst teile ich Ihnen mit, dass der Kollege Hauke Göttsch weiterhin erkrankt ist. - Wir möchten ihm von dieser Stelle aus weiterhin gute Genesung wünschen und ihn herzlich grüßen!
Weiterhin habe ich Ihnen mitzuteilen, dass heute Nachmittag ab 13 Uhr für die Landesregierung sowohl Frau Ministerin Heinold als auch Herr Minister Studt entschuldigt sind.
Bevor wir in den ersten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages einsteigen, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne zu begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!
Zunächst erteile ich der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat durch Plenarbeschluss vom 21. März 2014 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, Drucksache 18/1659, und den dazu vorliegenden selbstständigen Entschließungsan
trag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1714, federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit den Vorlagen befasst und eine schriftliche sowie eine mündliche Anhörung dazu durchgeführt.
Im Rahmen der Ausschussberatungen brachten die Vertreter der Regierungskoalition, die Fraktion der CDU und die Fraktion der PIRATEN Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung ein. Während der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW mehrheitlich angenommen wurde, wurden die Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der PIRATEN mehrheitlich abgelehnt.
Die beiden Ausschüsse schlossen ihre Beratungen in einer gemeinsamen Sitzung am 5. November 2014 ab. Der federführende Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem beteiligten Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen von CDU und PIRATEN, den selbstständigen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1714, abzulehnen.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag in Übereinstimmung mit dem beteiligten Finanzausschuss außerdem mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SWW gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/1659, in der aus der schriftlichen Vorlage zu ersehenden Fassung anzunehmen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Erstellung der schriftlichen Vorlage für das Plenum Folgeänderungen, die sich aus den vorgesehenen Änderungen im Gesetz für das Inhaltsverzeichnis des Gesetzes ergeben, noch mit aufgenommen wurden. Darüber hinaus wurde die in dem von den Ausschüssen verabschiedeten Änderungsantrag für § 9 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Ersetzung des Wortes „Innenministerium“ durch die Worte „für Inneres zuständige Ministerium“ in der Beschlussempfehlung in § 9 Absatz 2 Satz 2 umgesetzt, da es sich hier um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zu diesem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der Frau Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ansatz der Landesregierung war, einen kommunalen Finanzausgleich zu schaffen, der transparenter, effizienter und besser erklär- und nachvollziehbar ist. Genau das hätten wir uns gewünscht.
„Dringend erforderlich war deshalb eine umfassende Gesamtschau. Zum Beispiel war zu untersuchen, ob das Verhältnis der Gemeindeaufgaben zu den Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte noch angemessen berücksichtigt wird. Auch die Maßstäbe für die Mittelverteilung innerhalb dieser großen Blöcke gehörten auf den Prüfstand.“
Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist eines der zentralen Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode und ohne Frage nötig. Das bestreiten auch wir als Opposition nicht. Das, was der ehemalige Innenminister hier vorgelegt hat, ist aber schlicht unbrauchbar.
Genau das hat die mündliche Anhörung am 17. September 2014 sehr eindrucksvoll gezeigt. Mängel wurden von den Anzuhörenden aufgedeckt, und ich kann mich an wirklich keinen der Anzuhörenden erinnern, der keinen Kritikpunkt genannt hätte. Die Gesichter der Abgeordneten von Rot, Grün und Blau haben - finde ich - Bände gesprochen.
Sie haben sehr genau erkannt, welches Risiko mit diesem Gesetzentwurf einhergeht. Ein wesentlicher Mangel des Gesetzentwurfs sind die nicht erhobenen Aufgaben. Es wurden einfach die Ausgaben aus den Statistiken übernommen. Im Prinzip ist das überhaupt noch nicht schlimm.
auch die Erforderlichkeit und die Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit überprüfen müssen. Eine Finanzbedarfsanalyse ist verfassungsrechtlich unbedingt geboten.
„Der Gesetzgeber muss daher den Finanzbedarf der Kommunen im Hinblick auf die pflichtigen Aufgaben realitätsgerecht ermitteln und unterliegt insofern auch einer Beobachtungs- und gegebenenfalls auch einer Nachbesserungspflicht.“
Die große Vergleichsgruppe, die der NIW-Gutachter gewählt hat, hilft uns hier auch nicht weiter. Entgegen Ihrer Behauptungen betrachten Sie nur die Ausgaben. Damit werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht.
„Die zuletzt genannten Verteilungsverzerrungen hinsichtlich der Kreise als Ergebnis eines aufgabenadäquaten und gerechten FAG sind für den Landesrechnungshof nicht nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf zeigt, dass von Annahmen ausgegangen wurde, die nicht ausreichend oder bestmöglich geeignet sind, die Realität widerzuspiegeln.“
Der Landesrechnungshof rät ebenfalls mit Blick auf das Ziel eines aufgabengerechten Finanzausgleichs dringend dazu, vom Abzug der Grundsicherungsentlastung bei der Berechnung der Teilschlüssemassen für die Kreisaufgaben Abstand zu nehmen. Das kann man doch nicht einfach alles ignorieren.
10 von 11 Kreisen müssen Mindereinnahmen hinnehmen, obwohl 6 von ihnen zu den Konsolidierungsempfängern gehören. Konsolidierungshilfen bekommen Kommunen, die sich in einer besonders schwierigen Haushaltslage befinden. Sie werden bereitgestellt, damit die Möglichkeit besteht, den Haushalt in Ordnung zu bringen. Es kann doch nicht das Ziel eines reformierten FAG sein, dass den Kreisen die Möglichkeit genommen wird, Konsolidierung zu betreiben. Wofür haben wir denn Konsolidierungsverträge geschlossen? Oder Sie
müssen den Mut haben zu sagen, dass die Kreise einfach überfinanziert sind und dass Sie der Meinung sind, die Kreise würden das Geld vielleicht zum Fenster rauswerfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Jubelschreie bei den kreisfreien Städten halten sich übrigens auch in Grenzen. Zum Beispiel wird in der Stellungnahme der Stadt Kiel darauf hingewiesen, dass die vertikale Dimension des kommunalen Finanzausgleichs besser abgebildet sein könnte und insbesondere die kreisfreien Städte nicht allein dadurch in die Lage versetzt werden, ihre struktur- und aufgabenbedingten Finanzprobleme zu lösen. - Wohl wahr.
Der Gesetzentwurf ist darüber hinaus viel zu optimistisch geplant. Die Ausgabeentwicklung wird mit 5 % angenommen. Wie entwickeln sich denn eigentlich die Kosten der Jugendhilfe, im Bereich der Altenpflege, oder was ist mit den Flüchtlingen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade im Landesteil Schleswig sind sowohl die beiden Landräte aus Nordfriesland und dem Kreis Schleswig-Flensburg, als auch die Vorsitzenden der Gemeindetage sowie die Bürgermeister der Städte Niebüll und Kappeln in großer Sorge, dass die erhebliche Schlechterstellung von über 5 Millionen € im Landesteil unmittelbar auf die gemeindliche Ebene durchschlägt.
Dieses haben sie in einer gemeinsamen Pressekonferenz deutlich gemacht. Das kann auch durch die finanziellen Zuwächse der Stadt Flensburg nicht aufgefangen werden. Ich zitiere meinen Landrat Dr. Buschmann, der gesagt hat: