Petra Nicolaisen
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 10. August 2016 konnte man in den „Kieler Nachrichten“ lesen, dass der Fraktionschef Ralf Stegner aus den Antworten dieser Großen Anfrage für das Wahljahr 2017 eine positive Leistungsbilanz erwarte.
Das Material solle außerdem zur Diskussion über eine Verwaltungsmodernisierung in der nächsten Wahlperiode dienen. Dabei gehe es nicht darum, den Kommunen künftig weniger Geld zu geben, betonte er. Ausdrücklich verneinte Herr Stegner die Frage, ob sich die SPD mit den Informationen für eine Kreisreform munitionieren wolle.
Diese Große Anfrage ist so kurz vor der Wahl terminiert, dass das normale übliche parlamentarische Verfahren gar nicht mehr stattfinden kann.
Heute ist der letzte Sitzungstag in dieser Legislaturperiode.
- Nein, Herr Kollege Dolgner, ich rede jetzt erst einmal zu Ende. Wir können uns dann ja vielleicht in der nächsten Legislaturperiode weiter darüber unterhalten.
Die Kommunen, die die Anfrage in der Hauptsache betrifft, können gar nicht mehr Stellung nehmen. Das ist auch genau Ihr Plan, behaupte ich; denn Sie wissen, dass die Kommunen Ihnen beim Thema Zusammenarbeit ganz gehörig den Marsch geblasen hätten. Ich kann mir auch vorstellen, wie diese Anfrage im Jahr 2016 entstanden ist. Die Landesregierung ist damals zur SPD gegangen und hat gesagt: Leute, irgendwie müssen wir es so aussehen lassen, als würden wir mit den Kommunen gut zusammenarbeiten.
Wir haben da mal was aufgeschrieben. Das Ganze ist zu lang für Ministerbriefe, aber es reicht für eine Große Anfrage. Denkt euch dazu mal passende Fragen aus. - Offensichtlich hat man bei der SPD dann noch das eine oder andere selbst hinzugefügt. Das
ist im Ergebnis nicht mehr als eine Realsatire. Sie fragen nach Gesetzen und Initiativen, die Sie selbst im Landtag auf den Weg gebracht haben, und zwar mit genauer Angabe des Datums des Inkrafttretens. Waren wir alle hier in diesem Parlament? Das müssten Sie eigentlich wissen. Daran sollten Sie sich erst recht eigentlich erinnern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Meinung, der Titel der Anfrage hätte anders lauten sollen: Zusammenarbeit von Kommunen und Bund. Sie schmücken sich an vielen Stellen mit fremden Federn. Lieber Kollege Dr. Dolgner, der Bund entlastet Länder und Kommunen in den Jahren 2010 bis 2018 zusätzlich mit 125 Milliarden €.
Das erste Paket des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes verkaufen Sie als Erfolg. Die Umsetzung auf Landesebene ist aber grottenschlecht.
Von 100 Millionen € sind erst 26,4 Millionen € bewilligt. Zur Umsetzung des zweiten Pakets werden Sie nicht mehr kommen, da sich Ihre Regierungszeit hier dem Ende entgegen neigt.
Die Kompensation des 120-Millionen-€-Eingriffs sehen Sie in der Großen Anfrage als erfüllt an. Hierfür werden unter anderem Mittel aus der Vereinbarung zum Krippenausbau aus 2012 aufgeführt. Mit dieser Vereinbarung wurde Konnexität für Zusatzkosten anerkannt.
Ihr Prinzip funktioniert also wie folgt - ich erkläre es Ihnen einmal -: Sie nehmen den Kommunen 100 Millionen € weg.
Dann übertragen Sie den Kommunen zusätzliche Aufgaben, die die Kommunen 100 Millionen € kosten. Diese 100 Millionen € müssen Sie im Wege der Konnexität den Kommunen erstatten. Dann sagen Sie den Kommunen, die 100 Millionen €, die wir euch am Anfang weggenommen haben, sind mit den 100 Millionen €, die wir euch für die zusätzlichen Aufgaben geben, ausgeglichen. Auf dem Weg würden Sie die Konnexität umgehen können. Wie absurd ist das eigentlich?
So nebenbei hat sich die SPD-Landtagsfraktion dann auch noch darüber informiert, wie die Kommunen ihre eigenen Einnahmen ausschöpfen. Immerhin 171 Millionen € könnten die Städte und Gemeinden mehr in ihre Kassen spülen, wenn sie für ihre Hebesätze den Maßstab der anderen Flächenländer heranziehen würden. Was dahinter steckt, ist klar: Sie wollen höhere Steuern in den Kommunen. Eigenheimbesitzer sollen mehr zahlen. Mieter sollen mehr zahlen. Es ist ja Ihre Entscheidung, dass Sie das wollen. Aber dann haben Sie auch den Mut und sagen Sie das.
Ich komme zum Schluss und zu der Feststellung, dass man Ihre Große Anfrage zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich ernst nehmen kann. Ansonsten hätten Sie diese während der laufenden Legislaturperiode gestellt.
Welche Handlungsempfehlungen leiten Sie eigentlich ab? Welche Konsequenzen ziehen Sie? Ein parlamentarisches Verfahren ist faktisch nicht mehr möglich.
Unser Motto lautet: Anpacken statt rumschnacken.
Ich freue mich trotzdem darauf, den einen oder anderen in der nächsten Legislaturperiode hier wiederzusehen. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und noch ein Gesetzentwurf der PIRATEN! Lieber Kollege Breyer, es fällt mir ernsthaft schwer, mit Ihnen eine Debatte darüber zu führen. Wie oft haben Sie uns als Parlament in dieser Legislaturperiode hier eigentlich kollektiv beschimpft?
Die Pressemitteilung zu Ihrem Gesetzentwurf vom 14. Februar dazu war nicht nur eine Unverschämtheit. Sie zeigt auch, dass Sie nach fünf Jahren hier im Parlament nicht in der Lage sind, politische Debatten mit uns zu führen. Ich würde aus Ihrer Pressemitteilung gern einmal zitieren; Sie haben sie ja eben in Teilen angesprochen.
„Selbst die CDU in Thüringen betreibt die Einführung von Referenden - da sollten sich machtversessene Nordpolitiker mal Nachhilfe von ihren Kollegen erteilen lassen!“
Und weiter heißt es:
“Wir PIRATEN kämpfen im Landtag für direkte Demokratie in Schleswig-Holstein und gegen die Bevormundung der SchleswigHolsteiner durch die politische Klasse!“
Herr Kollege Breyer, mehr Trump-Rhetorik geht gar nicht.
Es ist schade, dass Sie Ihre politische Abschiedstournee auf so unwürdige Weise durchführen. In Ihrer Pressemitteilung heißt es dann auch noch:
„Viele Menschen haben im Lobbyparadies Deutschland das Vertrauen verloren, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Bürger entscheidet, und kehren der Demokratie
scharenweise den Rücken zu. Keine Partei hat eine überzeugende Antwort auf diese gefährliche Vertrauenskrise der Demokratie.“
Herr Kollege Breyer, leider scheinen Sie im Herbeireden einer vermeintlichen Vertrauenskrise der Demokratie Ihre einzige Chance zu sehen, um beim Wähler zu punkten. Aber bei Umfragewerten von circa 1 %, so schätze ich, und vielleicht auch darunter
würde ich mir eher die Frage nach der Vertrauenskrise der PIRATEN stellen.
Ich will aber dann auch noch kurz inhaltlich zu Ihrem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Sie scheinen zu glauben, dass allein der Stempel „Bürgerbeteiligung“ ausreicht, um aus noch so abwegigen Vorschlägen eine gute Initiative zu machen. Dem ist nicht so. Niemand hier bestreitet, dass es gute Instrumente der direkten Demokratie gibt. Wir haben in unserer Landesverfassung solche Instrumente vorgesehen. Die Volksinitiative, das Volksbegehren und der Volksentscheid ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine Mitbestimmung außerhalb von Wahlen, und sie fügen sich in unser System der repräsentativen Demokratie auch gut ein.
Ihr Vorschlag tut das jedoch nicht. Was Sie schaffen wollen, ist eine Art Vetorecht gegen Gesetze, die das vom Volk gewählte Parlament beschlossen hat. Im Gegensatz zu den vorhandenen Instrumenten, die auf konstruktive, gestaltende Vorschläge aus dem Volk abzielen, ist Ihr Vorschlag rein destruktiv.
Es geht nicht darum, dass Ideen aus dem Volk Eingang in den politischen Entscheidungsprozess finden. Es geht einfach nur um das Dagegen-Sein.
Wenn man Ihre Pressemitteilung liest, könnte man glauben, Sie seien hier bei der Beratung zu Gesetzen in den vergangenen fünf Jahren nicht zugegen gewesen.
Sonst hätten Sie mitbekommen, dass Gesetze nicht aus einer Laune heraus entstehen, sondern als Folge eines intensiven Beratungsprozesses.
Anhörungen und Debatten im Ausschuss bilden die Grundlage der Parlamentsentscheidung. Es ist das Wesen der repräsentativen Demokratie, dass solche Entscheidungen von Parlamenten getroffen werden. Mit diesem System haben wir gute Erfahrungen gemacht.
Bevor Sie jetzt damit kommen, dass die CDU Thüringen das Vorbild zu Ihrem Gesetzentwurf geliefert habe:
Hier in Schleswig-Holstein entscheidet der Schleswig-Holsteinische Landtag, und meine Fraktion ist nicht die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. Wie Sie als Jurist aus der Staatsrechtsvorlesung wissen müssten, nennt man das Föderalismus, oder?
Der Föderalismus hat sich bei uns gut bewährt. Natürlich gehen wir mit solchen Dingen verantwortungsbewusst um: Wir werden Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss beraten müssen. Wir heißen ihn aber nicht gut.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesentwicklungsplan ist wesentliche Planungsgrundlage, um die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen und Konflikte zu minimieren. Er setzt die Leitlinien für die räumliche Entwicklung in unserem Land bis zum Jahr 2025 und soll dort steuernd eingreifen, wo Entwicklungen falsch laufen.
Ein Grundsatz im Landesentwicklungsplan zielt darauf ab, in allen Teilen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sicherzustellen. Insbesondere sollen die demografischen Veränderungen berücksichtigt werden. Es sollen in ausreichendem Umfang Wohnungen für die steigende Zahl älterer Menschen, für Familien mit Kindern und für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.
Im Juni 2016 hat das Statistikamt Nord im Auftrag der Staatskanzlei Annahmen und Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung 2015 bis 2030 für die Kreise und kreisfreien Städte in SchleswigHolstein einschließlich Modellrechnungen zu Haushalten und Erwerbspersonen veröffentlicht.
Laut Landesplanung sind für ganz Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 100.000 Wohnungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen - 55.000 Wohnungen in den nächsten fünf Jahren. Der Siedlungsdruck ist enorm, Baukosten und Mietpreise sind deutlich angestiegen. Es gibt also konkreten Nachsteuerungsbedarf, den die Landesplanung umgehend angehen muss,
dies aber auf direkte Nachfrage von mir im Landesplanungsrat nicht vorhat. Ich wurde auf funktionierende Kooperationen und Stadt-Umland-Planungen vertröstet.
Diese sind laut Landesentwicklungsplan zulässig. Das steht dort so drin, 2.5.2. Nur die Landesplanung lebt diese Kooperationen eben nicht. Es werden interkommunale Vereinbarungen mit Nachbargemeinden schlichtweg nicht akzeptiert beziehungsweise gekündigte Stadt-Umland-Kooperationen nicht wieder zum Laufen gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wachen Sie aus Ihrem Dornröschenschlaf auf!
Ich skizziere Ihnen die Situation anhand meines eigenen Kreises Schleswig-Flensburg. Hier wird auf Basis der ersten Einschätzung die Zahl der Haushalte im Zeitraum 2015 bis 2030 voraussichtlich um rund 900 ansteigen. Außerdem werden etwa 2.270 neue Wohnungen gebraucht als Ersatz für Wohnungen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich abgerissen oder zusammengelegt werden. Darüber hinaus sollen im Kreis bis 2030 als Mobilitätsund Leerstandsreserve etwa 960 neue Wohnungen entstehen, damit die Wohnungsmärkte besser funktionieren können. Das heißt, dass 4.130 neue Wohnungen gebraucht werden, 930 davon sind bereits gebaut.
Die Stadt-Umland-Kooperation mit der Stadt Flensburg ist aufgekündigt und keine neue Vereinbarung in Sicht; somit fällt der Sonderstatus in diesem Bereich ebenfalls weg. Die Stadt Flensburg kann den zusätzlichen Wohnraumbedarf des Kreises nicht aufnehmen, da hier ebenfalls über 5.000 neue Wohnungen gebraucht werden.
Ich stelle fest, dass die Anwendung des Landesentwicklungsplans derzeit für die Landesregierung offensichtlich viel zu unflexibel und restriktiv erscheint.
Alle Landesteile - nicht nur einzelne Bereiche müssen ihren Anteil am Wohnungsbau leisten können, damit günstigere Mieten in den Zentren des Landes erreichbar werden.
Ich möchte Ihnen einmal anhand eines Abrisses zeigen, was das heißt, ein Nachhaltigkeitsaspekt für das Sterben eines Dorfes. Eine Gemeinde mit 4.500 Wohneinheiten, Abgang durch Alter ein Achtzigstel pro Jahr. Das sind 56 Wohneinheiten. Der Ersatz sind nach Genehmigung der Landesplanungsbehörde die normalen 10 % laut LEP in 15 Jahren; das sind 30 Wohneinheiten. Das bedeutet einen jährlichen Bestandsverlust von 26 Wohneinheiten, wenn nichts passiert, ein Bestandsverlust nach elfeinhalb Jahren von 301 Wohneinheiten. Mein ehe
maliger Bürgermeister aus Handewitt hat immer gesagt: Das sind 725 Einwohner, das ist der Ortsteil Ellund, der in 15 Jahren komplett wegfällt. Das muss man sich einmal vor Augen halten. Das kann so nicht sein.
Meine Redezeit ist abgelaufen. - Ich fordere Sie auf, ein Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans und der entsprechenden Regionalpläne einzuleiten. Sonst läuft Ihnen nicht nur die Landesentwicklungsplanung Wind aus dem Ruder, sondern auch der Bereich Wohnungsbau. Ziel muss der Verzicht auf einen einheitlichen Siedlungsrahmen und auf restriktive Vorgaben für die wohnbauliche Entwicklung in Schleswig-Holstein sein.
Die Anträge der PIRATEN sind beraten worden. Die lehnen wir ab. Ich bitte zu unserem Antrag weiter um Beratung im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege, Sie haben eben bestätigt, dass es bis in das Jahr 2030 hinein laut Statistik 100.000 neue Wohnungen in Schleswig-Holstein geben muss.
Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Schluss der Tagesordnung kommen wir heute zu einem traurigen Thema, das wir immer gern aus unserem Alltag verdrängen. Es geht nämlich um das Sterben und den würdigen Umgang mit unseren Verstorbenen. Für mich und für meine Fraktion ist eines klar: Die Würde eines Menschen endet nicht mit seinem Tode. Es muss uns als Parlament ein Anliegen sein, dem Tod und der Trauer einen angemessenen Rahmen zu geben.
Die Fraktion der PIRATEN hat eine Umfrage zur Lockerung des Friedhofszwangs in SchleswigHolsteins Bestattungsgesetz in Auftrag gegeben. 307 Personen wurden befragt, davon stehen circa 75 % vermeintlich hinter dem Vorstoß.
Folgende Frage wurde gestellt: Es gibt eine Gesetzesinitiative zur Lockerung des Friedhofszwangs. Wer eine Einäscherung wünscht, soll schriftlich festlegen können, was mit der eigenen Asche einmal geschehen soll. Man soll seinen Angehörigen erlauben können, die Urne bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen, zum Beispiel im eigenen Garten, soll in Zukunft möglich werden, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?
Lockerung des Friedhofszwangs und des Bestattungsgesetzes klingt zunächst einmal gut; schon allein, weil das Wort Zwang einen negativen Unterton hat. Ich glaube allerdings nicht, dass jeder der Befragten dieser 75 % in der Kürze einer Umfrage alle Aspekte des Themas erfassen konnte. Die meisten werden die aktuelle Gesetzeslage hier in Schleswig-Holstein nicht einmal kennen. An dieser Stelle verweise ich gern noch einmal auf unsere Bedenken:
Das Ausbringen der Asche auf Privatgrundstücken lehnen wir ab. Es gibt bereits heute unterschiedliche Möglichkeiten, wie mit der Asche von Verstorbenen umgegangen werden kann.
Absolut indiskutabel ist für mich die Vorstellung, die Asche von Verstorbenen auf dem Kaminsims zwischenzulagern. Der Zeitraum von zwei Jahren ist willkürlich. Die Frage, wie ein würdiger Umgang nach dem Ablauf dieses Zeitraumes sichergestellt werden soll, ist nicht zufriedenstellend beantwortet. Und für mich gilt: Die Asche von Verstorbenen gehört nicht ins Wohnzimmer.
In Bremen hat es eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes gegeben, und - hört, hört! - diese wurde nicht in dem erwarteten Maß in Anspruch genommen.
Für mich ist es auch wichtig, dass alle Hinterbliebenen die Möglichkeit haben, zu trauern und damit Zugang zu einem Ort des stillen Gedenkens zu haben. Dies lässt die derzeitige Rechtslage zu.
Leben und Sterben sind untrennbar miteinander verbunden. Tod und Trauer lassen sich nicht privatisieren. Die jüngsten Katastrophen und Terroranschläge haben dies bewiesen. Die Aussage von Gothart Magaard in der „Schleswig-Holstein am Sonntag“ vom letzten Sonntag zur Privatisierung von Tod und Trauer teile ich ausdrücklich: Wer Tod und Trauer privatisieren will, muss auch erklären, was dies für unsere Erinnerungskultur bedeutet. Welchen Stellenwert wird die für unsere heutige Gesellschaft so wichtige Gedenkstättenarbeit künftig haben, wenn wir den Tod als reine Privatsache in die Anonymität verbannen? Unser kulturelles Gedächtnis ist keine Cloud, keine Rechnerwolke mit Daten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion kann einer Lockerung des Bestattungsgesetzes nicht folgen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie geht auch über den Tod hinaus. Dabei ist es egal, ob man erst wenige Wochen oder viele Jahre alt war, ob man wenige Gramm oder viele Kilo wog. Es muss sichergestellt werden, dass die sterblichen Überreste nicht irgendwo und irgendwann ich sage ganz bewusst - „,entsorgt“ werden.
Auch wenn meine Fraktion den Gesetzentwurf ablehnt, war die Diskussion nicht vergebens. Das Thema Tod und der Umgang damit muss auch immer ein Thema der Politik sein.
Nein, ich komme zum Schluss. Letzter Satz: Ich bin mir sicher, dass dieses Parlament dem Thema einen angemessenen Rahmen gegeben hat. Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich. Wir werden der Gesetzesinitiative aber nicht zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt erst einmal allen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein. Gleichstellungsbeauftragte sind unverzichtbare Akteurinnen und Akteure in den Verwaltungen und unverzichtbar für die Bürgerinnen und Bürger. Ihr Arbeitsbereich beschränkt sich allerdings nicht auf den Bereich Sozialpolitik. Die Landesregierung traut es unseren Kommunen aber offenbar nicht zu, eigenständig über die Notwendigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zu befinden.
Was haben SPD, Grüne und SSW denn eigentlich gegen die Kommunen?
Mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften haben Sie den Kommunen eine Reihe unsinniger Berichtspflichten auferlegt. Sie trauen den Kommunen beim Klimaschutz nicht über den Weg, deshalb müssen diese jetzt auch berichten, und Sie trauen den Kommunen beim Schutz der Minderheiten nicht über den Weg, auch da muss berichtet werden. Auch bei der Gleichstellung trauen Sie den Kommunen jetzt nicht über den
Weg. Deshalb sollen die Kommunen jetzt gesetzlich verpflichtet werden, ab einer bestimmten Größe die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich in Vollzeit zu beschäftigen.
Haben Sie eigentlich schon einmal etwas von dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gehört?
Schon wieder betreiben Sie hier die selbstgefällige Besserwisserei zulasten der kommunalen Ebene.
Ich will an dieser Stelle eines deutlich sagen - ich habe es bereits am Anfang gesagt -: Gleichstellung ist eine wichtige Aufgabe,
und die Kommunen sind sich ihrer Verantwortung durchaus voll bewusst.
Aber die Entscheidung darüber, wie diese Aufgabe wahrgenommen wird, kann am besten von den Verantwortlichen vor Ort getroffen werden.
Der auch im Gesetzentwurf zitierte Landräteerlass formuliert dies völlig richtig: Die Frage, in welchem zeitlichen Umfang eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt wird, muss sich jedoch letztlich nach dem tatsächlichen Umfang der Gleichstellungsaufgaben richten.
Wenn Sie jetzt die Notwendigkeit sehen, hier eine Regelung auf Gesetzesebene zu treffen, zeigt dies, Sie trauen den Kommunen nicht zu, hier sachgerecht zu entscheiden.
Im Gesetzentwurf wird dann auch noch behauptet, das Gesetz sei für die Kommunen von Vorteil.
Sehen die Kommunen das auch so?
Nein, der Landrat des Kreises Ostholstein und Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, nennt das Gesetz „ideologisch überlagert“.
Er formuliert abschließend sehr treffend: Die Gesetzesnovelle ist grober Unfug.
Ich würde an Ihrer Stelle auch nicht darauf wetten, dass die Kommunen es als Vorteil sehen, dass ihnen das Land Mehrbelastungen aufs Auge drückt, aber sich an den Kosten natürlich nicht beteiligt und das, obwohl offensichtlich sogar der Innenminister der Meinung war, dass das Gesetz Konnexität auslöst.
Zurückgepfiffen wurde er dem Vernehmen nach vom Ministerpräsidenten nach dem Motto: Wo kämen wir denn hin, wenn das Land für den Murks, den es verzapft, auch noch selbst zahlen würde?
Es überrascht mich im Übrigen auch nicht wirklich, dass ein Gutachten im Auftrag der Landesregierung auch zu dem von ihr erwünschten Ergebnis kommt.
Lassen Sie mich abschließend eines sehr deutlich machen: Ich bin für eine gute und konsequente Gleichstellungarbeit.
Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich aber, dass diese nicht stumpf an Stellenanteilen von Gleichstellungsbeauftragten festgemacht werden kann. Bedarfe vor Ort kennen die Verantwortlichen vor Ort.
Da dies ein Gesetzentwurf ist, werden wir hierüber im Ausschuss weiterberaten. - Herzlichen Dank.
Ja, Herr Kollege Kumbartzky. Ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lars Harms, Ihre Aussage eben, was wir als CDU-Fraktion auf den Weg gebracht haben, sei reine Angstmache, kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Was die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, war eine Angstmache, die Veröffentlichung der 7 % der Potenzialflächen.
Das hat bei Bürgerinnen und Bürgern Angst geschürt.
- Wer hat denn die Bürgerinitiativen auf den Plan gerufen? Das waren doch Sie!
- Es wäre schön, wenn man mir jetzt zuhört. - Danke schön.
Zu den Kriterien: Es ist gesagt worden, wir hätten nicht genau genannt, was wir ändern wollen. Für uns ist es klar: Die naturschutzrechtlichen Kriterien müssen entsprechend geändert werden, der Landschaftsschutz muss geändert werden, der 3 km Küstenstreifen, wie er jetzt besteht. Wo Akzeptanz für Windenergie besteht, muss sie erhalten bleiben.
Es ist doch Nonsens, die Repowering-Flächen, die dort hätten entstehen können, in den Kreis Rendsburg-Eckernförde zu verlagern. Jetzt haben Sie die Bürgerinitiativen in dem Bereich auf den Plan gerufen. Das ist doch überhaupt nicht nachzuvollziehen. - Herr Kollege Harms, ich gestatte keine Zwischenfrage.
- Hinter mir ist auch irgendwie Tumult.
Danke schön. - Herr Harms, zu den Abständen. Wir haben in unserem Gesetzentwurf formuliert: Wenn es der Einzelfall zulässt, kann im Rahmen der Abwägung - ganz bewusst: im Rahmen der Abwägung, weil wir wissen, dass es nicht anders geht - von diesen Abständen abgewichen werden. Wir haben es so formuliert.
Mit dem, was wir auf den Weg gebracht haben, kommt die Windenergie in Schleswig-Holstein nicht zum Erliegen.
Ich möchte gern einige weitere Punkte zur Akzeptanz der Windenergie in Schleswig-Holstein anbringen. Die EEG-Umlage hat sich seit 2010 von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent pro Ki
lowattstunde fast verdreifacht. Das ist den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein einfach nicht mehr zu vermitteln.
Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein haben 300 Millionen € für nicht produzierten Strom gezahlt. Das funktioniert auf Dauer nicht. Da werden die Bürgerinitiativen natürlich -
Wir müssten in Schleswig-Holstein eigentlich die günstigsten Strompreise haben, wir haben sie aber nicht, weil wir Windenergie in Schleswig-Holstein produzieren und - ich komme noch darauf - weil 740.000-mal Windmühlen in Schleswig-Holstein aufgrund von Netzengpässen in Schleswig-Holstein abgeschaltet werden mussten.
„Viel hilft“ ist hier keine Lösung. Wir müssen den Ausbau der Windenergie an den Ausbau der Netzkapazitäten koppeln. Dazu stehen wir, das muss fortgeführt werden.
Mühlen, die sich nicht drehen, produzieren Geld, und das zahlt der Steuerzahler.
Nein, ich erlaube überhaupt keine Zwischenfragen. - Wir brauchen Speicherkapazitäten. Hier muss weiter geforscht werden, und hier muss auch der Bereich Offshore weiter ausgebaut werden. Da sehe ich eine große Chance für Schleswig-Holstein.
Ich möchte gern noch auf den Kollegen Hölck kommen.
- Ja, Herr Hölck ist ein Guter,
aber wir sind uns nicht immer einig.
Wir hätten keine Visionen und keine Ideen. - Erstens. Das erste Gesetz, das die Landesregierung gekippt hat, war das Gesetz zur Kommunalisierung der Regionalplanung in Schleswig-Holstein. Wenn
wir dieses Gesetz gehabt hätten, hätten wir auch die Kommunen bei der Windkraftplanung in Schleswig-Holstein beteiligen können.
Zweitens. Wir haben Gesetze vorgelegt, und es hat keine mündliche Anhörung dazu gegeben, die ist abgelehnt worden. Wir hatten Alternativen. Das ist vielleicht Ihr Verständnis von Dialog, unser Verständnis ist das nicht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren hätten eingehalten werden müssen. Es ist halt eine Alibiveranstaltung gewesen.
Ich stelle fest: Das Thema brennt den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor heftig unter den Nägeln, nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Kreisen. Denn in einigen Kreisen sind Abmachungen mit der Landesplanung getroffen worden, die nicht eingehalten worden sind. Das ist sehr bedauerlich.
- Ja, ich kann ein Beispiel nennen, der Kreis Schleswig-Flensburg.
Das Ziel, die Energiewende in Schleswig-Holstein erfolgreich zum Abschluss zu führen, erreichen Sie damit nicht. Wir verfolgen dieses Ziel weiterhin,
halten daran fest und wünschen uns weiterhin gute Beratungen. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten ist das Thema Straßenausbaubeiträge auch bei uns im Landtag wieder verstärkt in den Fokus geraten. Mehr als 20.000 Schleswig-Holsteiner haben eine Online-Petition zur Abschaffung unterzeichnet. Das Thema
bewegt die Menschen. Es waren SPD, Grüne und SSW, die zu Beginn der Legislaturperiode eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingeführt haben.
In der Welt der Küstenkoalition ist das irgendwie konsequent; denn Sie glauben ja eh, dass Sie immer alles besser wissen als die Verantwortlichen vor Ort. Entscheidungsfreiheit ist Ihnen irgendwie unheimlich. Bei Ihnen gibt es deshalb nur Verpflichtungen und Verbote. Dabei ist die Frage, wie der Straßenausbau in Städten und Gemeinden finanziert wird, eine Frage der Selbstverwaltung. Das haben wir als CDU immer gesagt, und dabei bleiben wir auch.
Wir schulden es den Menschen, dass wir uns mit ihren Argumenten auseinandersetzen. Wenn ich höre, wie vor allem Vertreter der SPD mit den Initiatoren der Petition umgehen, halte ich das - vorsichtig formuliert - irgendwie für respektlos. Besserwisserei und der Glaube an die eigene moralische Überlegenheit sind kein Mittel des Dialogs.
Ja, Straßenausbaubeiträge sind ein Weg der Finanzierung. Aber sie sind weder der einzige Weg noch immer der beste Weg; denn die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Dieser steht nicht immer im Verhältnis zum Straßenausbau.
Kommunen, die auf keine finanziellen Hilfen des Landes angewiesen sind, müssen keine Straßenausbaubeiträge erheben. Sie sind also frei in ihrer Entscheidung, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Sie haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten und Steuern.
Wir dürfen diese Diskussion aber nicht nur aus der Sicht der Verwaltung und der Politik führen, sondern wir müssen auch die Menschen dabei im Blick haben. Wenn man mit Betroffenen spricht, dann bekommt man einen sehr deutlichen Eindruck davon, dass die so harmlos klingenden Straßenausbaubeiträge durchaus zu existenziellen Belastungen führen können. Deshalb schulden wir es den Menschen, dass wir uns mit diesen Sorgen ernsthaft auseinandersetzen.
Mir ist durchaus bewusst, dass eine freiwillige Erhebung von Beiträgen die Gemeinden in die Pflicht nimmt. Die bisherige Regelung macht es möglich, auf das Land zu verweisen und zu sagen: Wir können da gar nicht anders.
Die Freiwilligkeit führt vor Ort zu der Notwendigkeit, die Entscheidung für die Erhebung zu rechtfertigen.
Dennoch bleibe ich dabei: Es ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, welcher Weg im Einzelfall der richtige ist.
Im Gegensatz zu SPD, Grünen und SSW glaube ich nicht, dass wir hier im Landtag schlauer sind als diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Im Gegensatz zu den Kollegen Stegner, von Kalben und Harms glaube ich nicht, dass wir hier im Landtag am besten wissen, was gut für die Gemeinden ist.
Selbstverwaltung heißt, selbst entscheiden zu können, Herr Kollege Stegner.
Lassen Sie deshalb die Besserwisserei, und geben Sie den Gemeinden die Entscheidungsfreiheit zurück. Ich freue mich, dass auch die PIRATEN diese Ansicht - zumindest in Teilen - teilen. Aus meiner Sicht können wir durchaus auch über die von Ihnen vorgeschlagene Regelung zum Thema Ratenzahlung ernsthaft diskutieren. Skeptisch bin ich - da werde ich auch keine Zustimmung bei meiner Fraktion erhalten - bei Artikel 2 Ihres Gesetzentwurfs, bei dem es um die Einführung von Bürgerentscheiden über kommunale Angelegenheiten geht. Lassen Sie uns das im Ausschuss weiter beraten. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg, von den eben aufgeführten Szenarien in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge dürfte eine Situation schon einmal gar nicht bestehen, nämlich die Situation, dass eine Gemeinde in Schleswig-Holstein zurzeit keine Straßenausbaubeitragsatzung hat.
- Ja, das weiß ich. Diese ist aber Pflicht, seit 2012 ist sie verpflichtend einzuführen. Dann müsste man an dieser Stelle konsequenterweise einmal die Kommunalaufsicht einschalten.
Hinweisen möchte ich aber auf etwas ganz anderes. Wir haben uns im Jahr 2011, zu Zeiten von CDU und FDP, über die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen unterhalten. Wir haben damals eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Kiel dazu erhalten. Er hat damals sehr ausführlich zu den wiederkehrenden Beiträgen Stellung genommen.
Er hat aber am Ende seiner Stellungnahme einen Alternativvorschlag unterbreitet, den ich Ihnen gern einmal zur Kenntnis geben würde. Der Alternativvorschlag lautete nämlich:
„Wenn schon über einen Systemwechsel und eine Aufhebung der Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen nachgedacht wird, sollten prozessoptimierte Erwägungen mit einbezogen und auf aufgabenrechtliche sowie verfahrenstechnische Realisierbarkeit geprüft werden:“
- Gut. Dann kommt:
„Die Erhebung von Straßenkostenbeiträgen nach § 8 KAG wird den Gemeinden freigestellt (kein Einnahmeverzicht). Als Alternative zur Beitragserhebung kann die Gemeinde die Grundsteuer um wenige Prozentpunkte anheben. Die Gemeinde kann diese Mehreinnahmen für den Straßenbau (Herstellung/ Verbesserung/Erweiterung/Erneuerung) einsetzen.“
Und dann werden die diversen Vorteile aufgezeigt:
„Die Verwaltungen … könnten kurzfristig alle mit dem Ausbaubeitragsrecht verbundenen Organisationseinheiten freisetzen. Da Grundsteuern ohnehin erhoben werden, entsteht in den zuständigen Organisationseinheiten der Gemeinden kein oder ein zu vernachlässigender organisatorischer Mehraufwand. Die Gemeinden könnten direkt auf die anteiligen Finanzierungsmittel zugreifen … Dem Gedanken der Abgeltung eines ‚Sondervorteils‘ und der ‚Solidargemeinschaft‘ würde ebenfalls gefolgt werden … Die Belastungen der Eigentümerinnen und Eigentümer würden ‚gestreckt‘ werden und wären im Gegensatz zu den einmaligen Beiträgen deutlich erträglicher. Völlig unberührt hiervon bliebe die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess.“
- Unterschrieben von Torsten Albig, dem Ministerpräsidenten.
- Oberbürgermeister, Entschuldigung.
Ja, gern.
- Das haben wir an der Stelle nicht vergessen, nein. Aber das ist die Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Kiel, damals Torsten Albig, und der
hat im Gegensatz zu Ihnen da eine ganz andere Auffassung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein gibt es Kommunen, die buchstäblich finanziell aus dem letzten Loch pfeifen. Ihre Haushalte bieten in der Tat keine Spielräume für Investitionen.
Der Bund hat dieses Problem erkannt und ein Programm aufgelegt, das die Kommunen bundesweit mit 3,5 Milliarden € unterstützen soll. Das bedeutet 100 Millionen € für Schleswig-Holstein.
Die finanzschwachen Kommunen im Land haben viele Probleme. Einigen fehlt das Geld für Investitionen für Städtebaumaßnahmen. Andere benötigen händeringend einen Schub bei der Breitbandförderung. Und wieder anderen fehlen die Mittel für die Krankenhausfinanzierung.
Frau Ministerin, Sie sollte in der Tat auch die Kritik der Krankenhausgesellschaft erreicht haben. Ich zitiere an dieser Stelle Herrn Bernd Krämer, der gesagt hat: Der Investitionsstau von 500 Millionen €
in Schleswig-Holstein ergibt, dass die Landesregierung diese Chance nutzen muss.
Von den 500 Millionen € betreffen 100 Millionen € allein die Stadt Flensburg. An dieser Stelle möchte ich um Unterstützung meiner Flensburger Kollegen bitten. Denn im Bereich der DIAKO und des Malteser Krankenhauses steht eine Investition von 100 Millionen € an.
Ich weiß, dass der Geschäftsführer schon bei der Landesregierung vorstellig geworden ist und zusätzlich auch darum bittet, dass diese Förderbereiche wieder für Krankenhäuser geöffnet werden.
- Es hat Sie aber im Moment niemand gefragt! Die Landesregierung interessiert das alles im Moment wenig. Die grüne Philosophie geht insbesondere davon aus, immer alles besser zu wissen als diejenigen, die es betrifft, nämlich als die Kommunen vor Ort.
Frau Ministerin,
Sie handeln im Moment nach der Devise: Ihr habt gefälligst die Probleme zu haben, die ich euch sage. Ich sage euch, dass eure Schulen energetisch saniert werden müssen. - Die Hersteller von Dämmplatten werden Ihnen das vielleicht danken, aber die Kommunen wahrscheinlich nicht.
Frau Heinold, Ihr Parteikollege Winfried Kretschmann hat Ihre Partei vor Besserwisserei gewarnt. Die Koalitionsfraktionen hätten dies bei der Aufstellung der Förderbedingungen beherzigen sollen. Hätten Sie alle Förderbereiche, die das Bundesgesetz zulässt, ebenfalls zugelassen, hätten die Kommunen nach ihrem Bedarf entscheiden können. Die Verantwortlichen in den Kommunen wissen am besten, was diese brauchen.
Die Stadt Flensburg hat noch keinen Cent für die energetische Sanierung von Schulen beantragt. Ich weiß, worauf das hinausläuft.
Ich glaube, ich weiß, worauf es hinausläuft. Aber es hat noch keine Beantragung dazu gegeben.
Dann hätten Sie dies getan. Aber wenn Kommunen in Krankenhäuser investieren wollen, hat die Landesregierung offenbar etwas dagegen. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass man am Kabinettstisch in Kiel die Probleme von Schwabstedt, Uetersen oder Kasseedorf besser beurteilen kann als die Betroffenen vor Ort.
Denn von den 47 antragsberechtigten Kommunen haben nicht einmal 21 eine Kita, die davon profitieren könnte. Das ist das Paradoxe an der Geschichte.
Das Geld soll den Kommunen helfen und nicht grüne Träume von einer vollständigen energetischen Sanierung der Welt vorantreiben.
In Berlin wird man sich genau überlegen, ob man solche Programme bei dieser Form der Zweckentfremdung in Zukunft noch auflegt.
Am Mittelabruf sehen Sie doch, dass die 100 Millionen € zum Ladenhüter geworden sind. Wir haben vorhin mitgeteilt bekommen, dass 15 % abgerufen worden sind.
- Ja, das habe ich!
Bayern hat die Mittel jetzt schon zu 100 % abgerufen. Sachsen hat die Mittel zu 100 % abgerufen.
- Nein, sie haben die Förderkulisse des Bundes übernommen. In Nordrhein-Westfalen bekommen die Kommunen 90 % der Fördermittel ohne Einschränkung der Förderbereiche. In Schleswig-Holstein sind gerade einmal 15 % abgerufen.
Der Ansatz des Bundesgesetzgebers, den besonders finanzschwachen Kommunen für erforderliche Investitionen in einem Sondervermögen -
Das ist nett, danke! - Ich fange noch einmal mit meinem Satz an. Der Ansatz des Gesetzgebers, für Investitionen mit einem Sondervermögen zu helfen, war aus meiner Sicht ein richtig guter Ansatz. Aber es ist schon eine Kunst, aus einem 100-Millionen-€-Programm für unser Land einen Rohrkrepierer zu machen. Aber diese Landesregierung schafft das. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst erlauben Sie mir, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsstellen der Verbände und des Ministeriums meinen herzlichen Dank für das Zusammentragen des umfangreichen Zahlenmaterials auszusprechen.
Das Freiwilligenengagement in Schleswig-Holstein ist Ausdruck einer lebendigen und verantwortungsvollen Bürgergesellschaft. Insgesamt 42 % der Frauen und 43,5 % der Männer zwischen 14 Jahren
und dem Seniorenalter engagieren sich bürgerschaftlich.
- In der Tat! - 16,3 % engagieren sich im Bereich des Sports, 9,1 % im Bereich Schule und Kita, 9 % im Bereich Kultur und Musik und 8,5 % im Bereich Soziales. Ohne die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in den verschiedensten Organisationen und Vereinen würden viele Strukturen in den Städten und Gemeinden gar nicht funktionieren.
In den ländlichen Räumen kompensieren Ehrenamtliche oft das, was vor Ort dringend gebraucht wird: in den Bereichen Musik und Kultur, Kirche, in der Kinder- und Jugendarbeit und ganz besonders im Sportbereich. Gerade im letzten Jahr gab es eine ganz besondere Unterstützung im Bereich der Flüchtlingshilfe.
Ehrenamtliche waren dort zur Stelle, wo staatliche Strukturen fast unvorbereitet waren. Es sind zahlreiche neue Initiativen entstanden, schnell und ganz unbürokratisch.
Liebe Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Sie gestalten unsere Gesellschaft aktiv mit. Sie jammern nicht, laufen bei Problemen nicht gleich weg, lassen sich nicht unterkriegen und gehen die Dinge an, um sie gemeinsam zum Besseren zu verändern. Unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit schenken Sie unserem Land. Sie haben Ausdauer und Einfühlungsvermögen, Sie bringen für die vielfältigen Aufgaben Ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten ein. Kurzum: Sehr viele Ehrenamtler setzen sich mit großer Leidenschaft für die Sache ein und übernehmen so tagtäglich gesellschaftliche Verantwortung. Dafür noch einmal ein herzlicher Dank der CDU-Landtagsfraktion.
Die Themen Nachwuchsgewinnung und Finanzierungsmodelle, die Frage: „Wann wird die Freiwilligenarbeit zum Lückenbüßer?“, sowie die Frage: „Wie viel Hauptamt braucht das Ehrenamt eigentlich?“, begleiten uns seit vielen Jahren. Bauchschmerzen bereitet mir aber vor allem die Frage der Wertschätzung für das Ehrenamt im Alltag; denn bürgerschaftliches Engagement findet überwiegend im Hintergrund statt, zum Beispiel bei der
umfangreichen Organisation von Veranstaltungen, bei der Erstellung von Wettkampfplänen im Sport oder bei der Aus- und Weiterbildung in den Vereinen und Organisationen.
Ich könnte jetzt noch vieles mehr aufzählen, aber leider wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wie viel Arbeit eigentlich dahintersteckt. Dementsprechend müssen wir beim Thema Anerkennungskultur, so glaube ich, gemeinsam noch eine Schippe drauflegen.
Politik und Verwaltung, der gesamte Bildungsbereich, Unternehmen, aber auch die Medien in ihrer ganzen Breite benötigen wir als Kooperationspartner. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir neben einer verbesserten öffentlichen Würdigung auch die Arbeitgeber noch stärker davon überzeugen müssen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten freizustellen.
Zudem müssen wir in den Ausschüssen dringend über die Ehrenamtskarte reden; denn es existieren lediglich circa 120 Bonuspartner landesweit, und das ist eindeutig zu wenig. Deshalb haben wir auch gefragt, in welcher Form hierfür Marketing betrieben wird. Dies könnte möglicherweise mit noch attraktiveren Boni gelingen. Entscheidend hierbei sind die Mehrwerte für beide Partner, einmal für den ehrenamtlich Tätigen und für die Unternehmen.
Kritisch möchte ich anführen, dass nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern auch in vielen anderen Bereichen die Kräfte von Ehrenamtlern begrenzt sind. Ein gut funktionierendes Ehrenamt benötigt und braucht auch ein qualifiziertes Hauptamt. Zudem ist in einigen Kreisen und Städten teilweise eine freiwillige Beteiligung in Rettungsdienst und Katastrophenschutz nur noch marginal gegeben.
In den Antworten an die Landesregierung machen einige Blaulichtorganisationen deutlich, dass es aus ihrer Sicht fünf vor zwölf ist und die Weichen neu zu stellen sind. Gemessen an dem, was Ehrenamtliche leisten und dem Land Schleswig-Holstein ersparen, ist die finanzielle Förderung ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Jahr 2015 sind lediglich 2 Millionen € dem Bereich Sportstättensanierung zuteil geworden. Gewünscht hätten wir als CDUFraktion uns hier deutlich mehr, denn bei mindestens 55 Millionen € Sanierungsbedarf im kommunalen Bereich ist das wenig.
Für jeden ehrenamtlichen Trainer und für jeden Übungsleiter
- ich komme ja dazu! - ist es nämlich schon ein entsprechendes Kriterium im Rahmen seiner Tätigkeit.
Natürlich sind Empfänge beim Ministerpräsidenten, die Ehrenamtskarte, Auszeichnungen und Preisverleihungen schöne Beiträge zur Wertschätzung. Aber all das ersetzt nicht die notwendigen praktischen Hilfen, egal ob es da um Vereinsrecht, Buchhaltung oder um sperrige Förderanträge geht. Ehrenamt braucht mehr als Aufwandsentschädigung, Ehrenamt braucht auch professionelle Unterstützung. Ehrenamtliches Engagement darf nicht überfordern und darf nicht frustrieren.
Der Abbau von Hemmnissen für die Übernahme eines ehrenamtlichen Engagements muss weiterhin erfolgen.
Im Namen der CDU-Landtagsfraktion bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich und appelliere an die Freiwilligen im Land Schleswig-Holstein: Bleiben Sie dabei, denn Sie tun Gutes! - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Moral und Anstand lassen sich nicht gesetzlich verordnen, auch nicht für Ministerinnen und Minister.
Es war der ehemalige SPD-Innenminister Andreas Breitner, der hier in Schleswig-Holstein die Diskus
sion über die Notwendigkeit von Karenzzeiten angeheizt hat. Andreas Breitner hat sich aus seinem Ministeramt heraus aktiv um einen neuen Job beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen bemüht. Am Ende hat er sein Ministeramt hierfür aufgegeben. Ja, dieser Vorgang hatte ein Geschmäckle. Andreas Breitner war als Innenminister für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein zuständig, und Herr Breitner hatte nicht einmal den Ministerpräsidenten über seine Pläne informiert. Erst mit seinem Rücktritt, der nach seiner Wahl zum Direktor des Verbandes erfolgte, hat er seinen Kabinettschef informiert. Bei aller Kritik an diesem Vorgehen stellt sich mir eine Frage: Ist der Fall Breitner Beweis für eine bestehende Gesetzeslücke, oder ist die Art und Weise seines Ausscheidens nicht viel mehr ein Ausdruck tiefen Misstrauens im Kabinett Albig?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten uns gemeinsam vorgenommen, das Thema Karenzzeiten in der gebotenen Weise zu diskutieren. Diesen Weg hat die Koalition allerdings verlassen, als der Kollege Peters im Juli 2016 per Pressemitteilung den gemeinsamen Versuch beendet hat.
Auch das entspricht nach meinem Empfinden nicht dem politischen Anstand, Herr Kollege Peters.
Das Problem an Ihrem Gesetzentwurf ist: Er löst das Problem nicht. Im Grunde schafft er nur zusätzliche Probleme.
Faktisch soll die Landesregierung für einen ausscheidenden Minister künftig ein Berufsverbot verhängen können. Die hierfür erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen haben Sie so formuliert, dass alles oder nichts dabei herauskommen kann. Rechtssicher ist das alles nicht.
Ich sage Ihnen auch: Die Qualität von Regierungsmitgliedern werden Sie mit einem solchen Gesetz mit Sicherheit nicht steigern.
Eigentlich ist es doch wünschenswert, wenn Experten aus der Wirtschaft für Regierungsämter gewonnen werden können.
- Um Himmels willen, sagt der Kollege. - Doch wer soll sich eigentlich für ein Regierungsamt zur Verfügung stellen, wenn er absehen kann, dass er danach erst nach längerer Wartezeit in seinen alten Job zurückkehren kann?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie unterstützen mit Ihrem Gesetzentwurf massiv Vorurteile, die in Teilen der Bevölkerung gegen Politiker bestehen. Ich teile dieses Bild ausdrücklich nicht.
Ja, es ist eine Tatsache, dass im Kabinett Albig zwei ehemalige Minister zu finden waren, die von politischem Anstand nicht viel gehalten haben.
Neben dem schon erwähnten ehemaligen Innenminister ist die ehemalige Bildungsministerin Waltraud Wende zu nennen. Hier zeigt sich, dass Ihr vermeintlicher Vorstoß zum gesetzlich verordneten Anstand nichts weiter ist als eine PR-Maßnahme.
Ich lasse im Moment keine Zwischenfrage zu.
Danke. - Bei Frau Wende war sehr früh klar, dass jemand mit politischem Anstand nie auf die Idee gekommen wäre, eine solche Rückkehrvereinbarung zu treffen wie sie. Trotzdem haben SPD, Grüne und SSW und auch der Ministerpräsident ihr Verhalten bis zum Ende verteidigt.
Es würde doch viel mehr bringen, wenn Sie Anstand im politischen Alltag vorleben würden.