Birgit Herdejürgen
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nach dieser Rede ein bisschen verwirrt. Das bin ich aber häufig nach den Reden des Kollegen Koch. Insofern gab es an dieser Stelle nichts Neues.
2016 war ein gutes Jahr für Schleswig-Holstein. Wir haben mit dem letzten Haushalt eine Reihe von wichtigen Projekten auf den Weg bringen können,
die die hervorragende Arbeit der Küstenkoalition seit 2012 rund gemacht haben.
Besonders erfreulich ist dabei, dass wir trotz dieser inhaltlichen Schwerpunkte einen Überschuss von rund 565 Millionen € erwirtschaften konnten. Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass wir heute diesen Nachtragshaushalt beschließen werden.
180 Millionen € gehen davon in das Sondervermögen IMPULS. Damit kann mehr und frühzeitiger wir streiten uns darüber, welches Mehr, aber egal investiert werden. 385 Millionen € sind zusätzlich für den Abbau von Schulden vorgesehen. Das ist gut so; denn Investitionsstau und Schulden sind Belastungen für künftige Generationen. Wir schaffen hier wieder Spielräume und gehen damit die Probleme des Landes konsequent an.
Was ist das Fazit? Ausgeglichene Haushalte werden in Schleswig-Holstein zur Normalität. Die Überschüsse gehen in Tilgung und Infrastruktur, und wir sind in der Lage, auch auf unvorhersehbare Herausforderungen - immer auch finanziell unterlegt - reagieren zu können.
Nun beklagen Teile der Opposition, dass die Tilgung um 10 Millionen € sinke. Der Kollege Breyer hat da in seiner Presseerklärung einiges durcheinandergebracht - geschenkt. Der Kollege Koch bezieht sich richtigerweise auf die im Haushalt für 2017 vorgesehene Tilgung. Fakt ist aber, dass wir mit diesem Nachtrag und der Tilgung aus den Überschüssen des letzten Jahres statt ursprünglich geplant 47 Millionen € nun 422 Millionen € Schulden zurückzahlen. Das ist tatsächlich niederschmetternd.
Nun kennen wir das ja. Der Kollege Koch ist derjenige, der sich gern abarbeitet an Schuldenbremsenständen, Neuverschuldungsaufrechnereien oder Personalabbauvergleichen. Das ist sicherlich lobenswert, und dafür schiebt er in seinem Kopf sicherlich auch viele Zahlen hin und her.
Nun ist es aber so, dass in Schleswig-Holstein kaum ein Mensch glücklicher wird, je nachdem, ob der Abstand von der Verschuldungsgrenze nun 10 € größer oder kleiner ist; wir halten sie ja ein.
Entscheidend ist doch, dass die Zahlenwerke der Haushalte ganz konkret für die Menschen erfahrbar werden. Gute Kinderbetreuung, gute Schulen und
Hochschulen, gut ausgestattete Polizisten, sanierte Straßen und Sportstätten, Kultur, exzellente medizinische Versorgung und nicht zuletzt - auch das beschließen wir heute - angemessene Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten, die es selbstverständlich verdient haben, dass die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes eins zu eins übertragen werden.
Herr Koch, Sie können beklagen, dass es in diesem Jahr so ist, wie Sie es -
- Ja! Aber ein bisschen schade finden Sie es schon, dass wir es in diesem Jahr so gemacht haben.
Wir haben auf jeden Fall gezeigt, dass der angeblich so alternativlose Weg von Schwarz-Gelb eben nicht alternativlos war.
Zum Abbau des strukturellen Defizits gibt es eben verschiede Wege. Man kann flächendeckend den Rotstift ansetzen. Schleswig-Holstein leistet sich aber keinen Luxus. Wir haben nicht mehr Lehrkräfte oder Polizisten als anderswo. Wir sind da immer noch am unteren Ende. Genau deshalb kann man aber auch sagen: Wir wollen auf Augenhöhe mit anderen Regionen Deutschlands sein. Wir wollen ein zukunftsfestes Land haben. Das geht aber nur mit guten Kitas, guten Schulen und Hochschulen, moderner Infrastruktur und mit dem entsprechenden Personal. Weil wir genau das wollen, müssen wir uns auf der einen Seite klare Schwerpunkte setzen. Das haben wir getan.
Natürlich müssen wir uns aber auch um die Einnahmeseite kümmern. Und dann tönt es von Gegenüber immer: „Wir hatten das aber so schwer, und ihr habt so viel Glück!“ Aber diese zusätzlichen Einnahmen sind ja nicht vom Himmel gefallen. Ja, die konjunkturelle Situation spielt uns in die Hände. Entscheidend ist aber, was wir außerhalb dieser konjunkturellen Effekte für Schleswig-Holstein erreicht haben. Denn das ist der Grund für die guten Noten, die uns der Stabilitätsrat ausstellt.
Dieser Regierung, dieser Koalition ist es gelungen, die strukturelle Lücke nahezu zu schließen, ohne dabei das Land plattzumachen.
Diese Landesregierung hat sich darum gekümmert, dass nach harten Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern die BAföG-Entlastung zusätzliche regelmäßige Einnahmen bringt, dass die Neuregelungen zu den Regionalisierungsmitteln zusätzliche regelmäßige Einnahmen bringt, dass der Länderfinanzausgleich zusätzliche regelmäßige Einnahmen bringt, und, und, und. So kann man das machen. Wir haben das getan, Sie nicht. Wir werden das auch weitermachen, und das ist gut für Schleswig-Holstein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute Änderungen unseres Abgeordnetengesetzes beschließen, die mehr Transparenz in Bezug auf Einkünfte aus Nebentätigkeiten herstellen.
Die Unabhängigkeit des Mandats hat allerdings zwei Seiten. Zum einen natürlich die Unabhängigkeit im Mandat. Hier gehen wir mit den erweiterten Veröffentlichungspflichten einen weiteren Schritt über die schon jetzt bestehenden Verhaltensregeln hinaus. Es soll öffentlich nachvollziehbar sein, was ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete nebenbei verdient. Das ist ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Eine entsprechende Offenlegung dient aber auch dem Schutz der Abgeordneten vor unberechtigten Verdächtigungen. Und die gibt es im Moment zu Hauf. Ich habe allerdings nicht die Hoffnung, dass sich diejenigen, die sich derzeit in den sozialen Medien oder auf Veranstaltungen über das empören, was sich die „fiesen Abgeordneten“ angeblich in die Taschen stecken, von Fakten davon abhalten lassen, es weiterhin zu tun. Transparenz ist gut, man muss damit allerdings auch umgehen.
Es gilt aber auch, die Unabhängigkeit vom Mandat zu gewährleisten. Eine Berufstätigkeit neben dem Mandat, eine Selbstständigkeit, kann diese Unabhängigkeit vom Mandat gewährleisten.
Damit ist ganz kurz das Spannungsfeld umrissen, mit dem wir uns in den vergangenen Monaten beschäftigt haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen von Grünen, SSW, CDU und FDP bedanken. Wir waren alle bemüht, hier einen gemeinsamen Weg zu finden. Das ist bei einem Abgeordnetengesetz auch so üblich. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Es war ein Prozess sorgfältiger Abwägung.
Ich freue mich, dass wir im Ergebnis eine Lösung gefunden haben, dem nicht allein die Koalitionsfraktionen zustimmen können. Das Parlament muss allen Berufsgruppen offenstehen, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Nebentätigkeiten sind nicht ehrenrührig.
Wählerinnen und Wähler müssen allerdings erkennen können, ob es Abhängigkeiten gibt, die für das freie Mandat schädlich sind und möglicherweise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in freie und unabhängige Entscheidungen beeinträchtigen.
Interessenkonflikte entstehen aber nicht per se aus einer Nebentätigkeit. Wir sollten derartige Unterstellungen dringend unterlassen. Nicht die Nebentätigkeit ist das Übel, sondern ein möglicherweise daraus entstehender Interessenkonflikt.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass Abgeordnete nicht nur materiellen Interessenkonflikten unterliegen können, was wir in keinem Gesetz regeln können, es ist unser tägliches Geschäft, diese Konflikte auszuhalten, den Rücken gerade zu machen und mit Drucksituationen umzugehen, die aus meiner Sicht sehr viel größer sein können als der angeblich so große finanzielle Anreiz. Trotzdem sind wir in der Lage, im Sinne unseres Eides unsere Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und diesem Land zu dienen. Transparenz ist wichtig, sie ist aber nicht Selbstzweck. Wir brauchen Abgeordnete, die eigenverantwortlich entscheiden und dies frei von inneren und äußeren Konflikten tun. Und das hat in erster Linie etwas mit Haltung zu tun. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! 91,3 % der Abgeordneten dieses Hauses lehnen die von den PIRATEN eingebrachten Änderungen ab. Das scheint mir eine einigermaßen deutliche Mehrheit zu sein. Und das Prinzip der Mehrheitsentscheidung hat sich als eine Grundlage der Demokratie durchaus bewährt.
Ich sage das an dieser Stelle,
weil der Kollege Breyer hier immer den Eindruck zu erwecken versucht, das Parlament müsse sich
nach den 8,7 % strecken, die zurzeit diesem Rednerpult gegenüber sitzen. Das ist nicht der Fall.
- Rechnen wir noch einmal nach.
Das ist nicht der Fall. Ich bin grundsätzlich misstrauisch, wenn trotzdem jemand immer wieder versucht, mit geradezu missionarischem Eifer vermeintliche Erkenntnisse über mir auszuschütten.
Die Verfassungskommission der 12. Legislaturperiode hat sehr bewusst eine höhere Hürde für die Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofs eingezogen, als sie andere Parlamente haben. Die Zweidrittelmehrheit soll für Vorschläge sorgen, die einen breiten Konsens der Fraktionen voraussetzen und damit dem Präsidenten oder der Präsidentin eine große Vertrauensbasis sichern. Dies muss eine Person mit hoher fachlicher Kompetenz, mit Kenntnissen über Verwaltung, Politik und idealerweise auch der besonderen Strukturen in Schleswig-Holstein sein. Unabhängigkeit und Überparteilichkeit schließen nicht zwangsläufig Personen aus, die einer Partei angehören. Sie müssen aber diese Überparteilichkeit gegenüber der breiten Mehrheit des Parlaments darstellen können.
Selbstverständlich hat jede Fraktion erstens das Recht und die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu machen, und zweitens auch die Möglichkeit, Kandidaten zu befragen und Präferenzen zu formulieren. Bei öffentlichen Anhörungen würden allerdings kaum die Informationen fließen, die zu einer verantwortungsvollen Personalentscheidung nötig sind.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Verschwörungstheorien, die Sie hier regelmäßig verzapfen, reine Demagogie sind oder ob Sie tatsächlich daran glauben. Ich weiß auch nicht, was schlimmer wäre.
Wenn es allerdings eines Beispiels bedurfte, um zu zeigen, dass öffentliche Personaldebatten Menschen beschädigen können, dann waren das Ihre Auftritte in diesem Parlament.
Sie haben allen vor Augen geführt, warum es gut ist, dass wir so verfahren, wie wir verfahren.
Ich möchte Sie wirklich bitten: Tun Sie nicht so, als seien Sie das Sprachrohr sämtlicher Schleswig-Holsteiner. Sie reden hier ausschließlich über sich selbst, und Sie entblößen sich auch selbst. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die aus Ihrer Sicht Besten in die bestehenden Verfahren einzuspeisen, dann ist das ausschließlich Ihr Problem und ist al
lenfalls Ausdruck Ihres Unvermögens oder Unwillens, sich im Gespräch mit den übrigen Fraktionen dieses Landtages auf den Weg des Kompromisses zu begeben.
Nun wartet die Welt nicht gerade darauf, dass sich Menschen ohne Personalführungs- und Auswahlerfahrung in diese Verfahren einbringen. Wir haben das auch ohne Ihre Beteiligung gut hinbekommen. Wir haben die Besten gefunden und gewählt. Wenn Sie aber schon die vorhandenen Möglichkeiten der Einflussnahme nicht nutzen, ist das Ihr Versäumnis und nicht unseres.
Wir haben gute Verfahren, die eine ausgewogene Besetzung sicherstellen. Sie haben sich mit ihrem Vorschlag nicht durchgesetzt. Das kann in einer Demokratie passieren. Was Sie allerdings mit Ihrem Verhalten deutlich gemacht haben, ist, dass es Ihnen an Respekt vor den betroffenen Ämtern fehlt und dass Sie die Beschädigung der Autorität des Amtes billigend in Kauf nehmen, weil Sie die Ergebnisse demokratischer Entscheidungen nicht akzeptieren und Sie billige Effekte und peinliche Auftritte zum politischen Piratenprinzip gemacht haben.
Das braucht kein Mensch, und glücklicherweise sind wir ja auch bald durch damit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dudda, ich bin ein wenig überrascht, dass Sie nicht in der Lage sind, die Punkte, die sich aus dem Runden Tisch als Handlungsempfehlungen ergeben haben, heute in irgendeiner Form zur Abstimmung zu bringen mit Verweis auf die Handlungsempfehlungen, die der Untersuchungsausschuss formulieren soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Wunsch an den Untersuchungsausschuss, Handlungsempfehlungen zu formulieren, im ursprünglichen Untersuchungsauftrag überhaupt nicht enthalten war. Der ist von uns hineinformuliert worden. Das nehmen wir natürlich sehr ernst. Es bleibt dem Untersuchungsausschuss völlig unbenommen, ergänzend zu dem, was der Runde Tisch als Handlungsempfehlungen empfiehlt, dem Parlament und der Regierung weitere Maßnahmen an die Hand zu geben. Insofern sehe ich da überhaupt keinen Widerspruch.
Verehrte Kollegin Rathje-Hoffmann, ich möchte mich für Ihren Redebeitrag ausdrücklich bedanken. Ich habe mir noch einmal angeguckt, wer an dem Runden Tisch alles teilgenommen hat. Das ist eine lange Liste von Beteiligten, die sich engagiert in die Diskussion eingebracht haben. Ihr Redebeitrag eignet sich hervorragend dafür, ihn jedem einzelnen Teilnehmer zur Verfügung zu stellen, um nachvollziehen zu können, was Ihr Interesse ist und was nicht Ihr Interesse ist.
Die Empfehlung des Bildungsausschusses ist die Drucksache 18/4466.
Aber diese Nachfrage müssen Sie mir noch beantworten. Können Sie sich erklären, warum der Vertreter der PIRATEN im ÖPNV-Zweckverband dafür gesorgt hat, dass der Anteil des Kreises nicht so hoch sein wird wie vom ÖPNVZweckverband ursprünglich vorgesehen, sondern nur ein reduzierter Anteil zur Verfügung gestellt werden soll?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetzentwürfe werden in dieses Parlament eingebracht, hier diskutiert und hier verabschiedet. Wir sind die Legislative, die gesetzgebende Gewalt. Damit ist schon der Begriff des Gesetzgebungs-Outsourcings irreführend.
Den Job nimmt uns niemand ab, und das ist auch gut so!
Ist es für die Fraktionen oder die Regierung zulässig, externe Expertise hinzuzuziehen, um den Herausforderungen immer komplexer werdender Zusammenhänge mit Gesetzesvorhaben angemessen gerecht zu werden? - Natürlich ist es das. Das ist das normale Geschäft des Landtages. Nichts anderes machen wir in Ausschüssen in Anhörungen. Nichts anderes machen wir als Abgeordnete bei Gesprächen außerhalb dieses Parlaments. Natürlich tut dies auch die Regierung, denn Stellen abzubauen und Spezialisten für jedes Thema vorzuhalten, ist nicht kompatibel.
Wir beurteilen Gesetze nach ihrem Inhalt. Wer die inhaltliche Bewertung von der Quelle abhängig macht, sollte die eigene Urteilsfähigkeit überprüfen.
Wer den Inhalt für gut befindet, wenn die Quelle gefällt, den gleichen Entwurf aber ablehnt, wenn es Vorbehalte gegen einen Berater gibt, zeigt gerade nicht die Unabhängigkeit des Abgeordneten, die ich allerdings allen Mitgliedern unserer Koalition und auch den meisten anderen Fraktionen hier im Haus unterstelle.
Ich gebe zu, dass es manchmal mühsam ist, allein zu denken. Mit etwas Übung gelingt es erfahrungsgemäß ganz gut - bei den meisten. Nun gibt es diesen Antrag der PIRATEN, der die Benennung der Quellen bei Gesetzentwürfen von Fraktionen und Regierung einfordert.
Wie habe ich mir das vorzustellen? - Heinz Hollerbusch kommt in mein Büro. Er erklärt mir, dass er im Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes einen eklatanten Fehler entdeckt hat und drückt mir dann einen Zettel mit einem alternativen Formulierungsvorschlag in die Hand. Ich finde den Hinweis
schlüssig. Meine Kollegin Sandra Redmann - gute Besserung von dieser Stelle aus! - ebenfalls. Deshalb findet die Formulierung Eingang in den entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz.
Muss ich den Namen Heinz Hollerbusch jetzt unter den Antrag schreiben?
Ich hatte ihm eigentlich Vertraulichkeit zugesagt. Im Übrigen gehört das vertrauliche Gespräch, möglicherweise mit einem Anwalt, zu den Rechten, die mir als unabhängiger Abgeordneten zustehen.
Im Sinne der Antragsbegründung könnte das natürlich als undurchsichtiger Einfluss Externer bezeichnet werden.
Putzig ist, dass dieser Transparenzvorschlag ausgerechnet von dem Abgeordneten kommt, der den Steuerzahlern vorenthält, wo er geboren ist, wo er im Sinne der neuen Heimatbezogenheit der CDU wohnt, oder ob er überhaupt wohnt.
Nö.
Bereits in der ersten Debatte ist viel zu Unausgegorenheit und Inkonsistenz des Piratenvorschlags gesagt worden. Ich muss das nicht alles wiederholen. Gut gemeint ist nicht zwangsläufig gut gemacht. In diesem Fall würde ich schon das erste Attribut nicht uneingeschränkt zuschreiben. Der Vorschlag der PIRATEN ist unausgegoren und daher nicht praktikabel. Wir lehnen den Antrag ab.
Offenbar sind die Hinweise unterschiedlich angekommen. Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. Da das aber sowieso jedem freisteht, können wir möglicherweise so verfahren, dass diejenigen, die es möchten, ihre Reden zu Protokoll geben, und ansonsten der Bericht in den Ausschuss überwiesen wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 26 von der Tagesordnung abzusetzen. Wir haben hier im Parlament Regeln, eine Geschäftsordnung und parlamentarische Gepflogenheiten. Dazu zählt auch, dass alle Gesetzentwürfe, auch die der PIRATEN, zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse überwiesen werden. Das trifft auch auf diesen Gesetzentwurf zu.
Dass die PIRATEN darauf offenbar keinen Wert legen, ist interessant, könnte uns auch einiges an Lebenszeit sparen. Trotzdem möchten wir gern an diesem Verfahren festhalten. Herr des Verfahrens ist im Moment der Innen- und Rechtsausschuss, der wird sich auch weiter damit befassen.
Im Moment laufen zu diesem Gesetzentwurf ganz konkret Gespräche, weil wir versuchen wollen, über die Fraktionen hinweg zu einer möglichst breiten Einigung zu kommen. Das dauert naturgemäß etwas länger, als es braucht, um einen Gesetzentwurf von ein oder zwei PIRATEN zu formulieren. Unser Ziel ist es nicht, hier irgendetwas zu verschleppen. Die Legislaturperiode dauert bis 2017. Wir werden bis dahin nicht die Arbeit einstellen. Von daher möchten wir, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wird.
Ich habe noch einen Nachtrag zu Tagesordnungspunkt 27. Wir haben den Bericht in den Ausschuss überwiesen. Es gibt aber noch einen Antrag einer Reihe von Fraktionen, über den wir gerne in der Sache abstimmen würden.
Wir beantragen, den Antrag in der Drucksache 18/3730 (neu) in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, ebenso wie den Bericht in der Drucksache 18/3713.
Überraschung. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist einer der seltenen Fälle, in dem die Diskussion im Landtag die Diskussion im Ausschuss ergänzt hat und durch Überzeugungsar
beit bei uns Wirkung gezeigt hat. Nachdem es, was einzelne Formulierungen angeht, offensichtlich Missverständnisse gegeben hat, haben wir uns das noch einmal genau angesehen. Wir werden dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. Insofern sind wir uns an dieser Stelle einig, zumindest was die große Mehrheit des Hauses angeht.
Der Innenausschuss befasst sich erst noch mit dem Thema. Das heißt, das muss an einem der folgenden Tage aufgerufen werden.
Mit der Drucksache 18/2527 gibt es noch eine Ausschussempfehlung, über die wir jetzt abstimmen müssten.
Zu Tagesordnungspunkt 40!
Wir möchten beide Oppositionsanträge überweisen.
Können wir bitte über die Anträge einzeln abstimmen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus üblich, dass in diesem Hause Berichtsanträgen die Zustimmung gegeben wird. Das setzt allerdings voraus, dass die mündlichen Berichte, die hier abgefragt werden, eine Form haben, die sich für einen mündlichen Bericht eignet. Das ist aus unserer Sicht bei diesen Berichtsanträgen der PIRATEN nicht der Fall. Wir möchten vermeiden, dass hier Tabellen und Haushaltsstellen verlesen werden müssen.
Wir möchten selbstverständlich die geforderten Berichte zum G-7-Gipfel hören, stimmen aber diesen Fragestellungen ausdrücklich nicht zu. Sie sind denke ich - für Kleine Anfragen oder einen schriftlichen Bericht geeignet.
Zu unserem Abstimmungsverhalten: Wir werden dem Berichtsantrag selbstverständlich zustimmen, aber teilen damit ausdrücklich nicht die Fragestellungen, die hier aufgeworfen worden sind.
Kollege Bernstein, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es zwischen der SPD und der FDP in der Vergangenheit immer ein generelles Pairingabkommen gegeben hat, dass also diese Einzelfalllösung auf uns mitnichten zutrifft?
Würden Sie sich dann möglicherweise auch so weit erinnern,
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Präsidium war heute Vormittag ein wenig unzufrieden mit einem Zwischenruf, den ich gemacht habe, und hat mich gebeten, mich dazu noch einmal zu äußern. Der Kollege Daniel Günther hat heute Vormittag vehement und wiederholt behauptet, dass die schwarze Null Bestandteil unserer Landesverfassung ist. Herr Günther, in unserer Landesverfassung wird beschrieben, dass wir den Abbau des strukturellen Defizits vornehmen müssen. Das ist etwas anderes.
- Es ist aber nicht diese schwarze Null im Haushalt, die wir im vergangenen Jahr hier erreicht haben. Das ist etwas anderes. Das werden Sie, Herr Koch, dem Herrn Günther sicherlich erklären können.
In diesem Zusammenhang ist mir das Wort Lüge herausgerutscht. Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist. Ich gebe zu, dieser Zwischenruf hat eine gewisse Unterstellung beinhaltet. Insofern ersetze ich das Wort Lüge durch den Begriff Unwahrheit. Das zumindest ist ein beliebtes Stilmittel des Kollegen Günther. Das heißt, der entscheidende Unterschied besteht darin,
ob ich annehme, dass die falsche Aussage wissentlich oder unwissentlich geschieht. Ob es allerdings besser ist, dass ich dann folgerichtig unterstellen muss, dass der Oppositionsführer schlichtweg nicht weiß, was die Verfassung, auf die er ja vereidigt wurde, vorsieht, das glaube ich nicht. Ich folge also gern der Aufforderung des Präsidiums, möchte aber bezweifeln, dass dies den Kollegen Günther in einem besseren Licht dastehen lässt. Vielleicht kennt jemand Oliver Hassencamp.
- Genau, danke. - Er hat folgende Aussage gemacht:
„Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht.“
Ich setze das fort: Wer die Wahrheit nicht denkt, hat noch viel Luft nach oben. - Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen, der Dringlichkeit nicht zuzustimmen. Wir haben gestern zu diesem Thema gesprochen. Dieser Punkt ist Bestandteil des Piratenantrags gewesen. Die PIRATEN haben der Überweisung zugestimmt. Insofern gibt es keinen Anlass, heute diesen Punkt noch einmal im Rahmen einer erneuten Befassung zu behandeln. Deswegen widersprechen wir der Dringlichkeit dieses Antrages.
Wir beantragen, den kompletten Antrag zu überweisen.
Ja. Wir können selbstverständlich abschnittsweise abstimmen, aber wir beantragen, den kompletten Antrag zu überweisen, ebenso wie unseren Antrag.
Wir beantragen, Tagesordnungspunkt 14 von der Tagesordnung abzusetzen, da in unseren Fraktionen noch Gesprächsbedarf besteht.
Wir haben kein Problem damit, den CDU-Antrag als eigenständigen Antrag zu betrachten, aber wir bitten darum, dass der Piratenantrag als Änderungsantrag zu unserem Antrag abgestimmt wird.
Wir haben noch den interfraktionellen Antrag, Drucksache 18/2261, über den wir gern in der Sache abstimmen möchten.
Ich bitte darum, dass auch über die Frage, ob dieser Antrag dringlich behandelt wird, erst nach der Mittagspause entschieden wird.
Frau Klahn, ich war nicht im Ältestenrat. Aber soweit ich informiert bin, hat die FDP nicht beantragt, diesen Tagesordnungspunkt irgendwo anders in der Tagesordnung zu platzieren. Insofern wüsste ich ganz gern, warum Sie uns einen Vorwurf machen. Sehe ich das richtig, dass die Tagesordnung auch von der FDP so unterstützt worden ist?
Ich habe die Nachfrage, ob Sie der Auffassung sind, dass Tagesordnungspunkte, die am Freitag aufgerufen werden, weniger wichtig sind als Tagesordnungspunkte, die am Mittwochvormittag aufgerufen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Jahr 1988 eine Enquetekommission zur Landesverfassung eingerichtet wurde, geschah dies vor dem Hintergrund von Ereignissen, die aus Sicht des Landtags eine grundlegende Umsteuerung der bis dahin geltenden Landessatzung notwendig machten. Im Ergebnis wurden die Rechte des Parlaments in Gänze und die der Opposition im Besonderen deutlich gestärkt. Neue Instrumente der Kontrolle und der Sicherstellung transparenten Regierungshandelns und Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern eingeführt. Seitdem haben wir zum Beispiel die in dem vorherigen Tagesordnungspunkt schon beschriebenen Akteneinsichtsrechte.
Zu Recht wurde in der damaligen Diskussion betont, dass eine Landesverfassung auf dauerhaften Bestand angelegt und nicht dem politischen Zeitgeist unterworfen sein darf. Dass dies seit nunmehr 25 Jahren der Fall ist, wurde durch die Arbeit des damaligen Landtags möglich gemacht, der eine vorbildliche schlanke, moderne Verfassung beschlossen hat. Dennoch hat es in der jüngeren Vergangenheit Verfassungsänderungen gegeben.
Die Rahmenbedingung der politischen Arbeit haben sich verändert, durch technische Entwicklungen, durch erweiterte Anforderungen an Transparenz und Beteiligung und durch Verschiebung der Gewichte zwischen den unterschiedlichen Ebenen der politischen Willensbildung. Daher die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Verfassung nach ausführlicher Diskussion und Expertenbefragung.
Wir mussten also das Rad nicht neu erfinden. Vieles, was wir im Ausschuss diskutiert haben, hat letztendlich - das wurde schon gesagt - keinen Eingang in den neu vorliegenden Entwurf gefunden. Das gilt für Themen, die aus unserer Sicht an anderer Stelle geregelt werden müssen sowie für Vorschläge, für die erkennbar keine Zweidrittelmehrheit herzustellen ist.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bedanken, bei den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, die zum Teil schon in der vergangenen Legislatur Vorschläge zur Parlamentsreform vorgelegt haben, bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in die
Debatte eingebracht haben, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, bei den Experten, die uns umfangreich beraten haben. Herzlichen Dank an alle, die uns an dieser Stelle zur Seite gestanden haben!
Das, was in digitaler und in Papierform in aller Ausführlichkeit vorliegt, ist im Ausschuss in den Diskussionen noch ergänzt worden. Vor allem aber bedanke ich mich bei den Kollegen. Wir haben eine ganze Reihe von Themen zum Teil sehr kontrovers diskutiert, aber das Bemühen, am Ende einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen, war immer und bei allen Beteiligten erkennbar und die Verständigungsbereitschaft war sehr groß.
Dieser Ausschuss hat deutlich gemacht, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Parlament sehr verantwortungsvoll und respektvoll mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen umgehen können. Gleichzeitig tragen wir die Grundlagen unseres parlamentarisch-demokratischen Verständnisses mit großer Einigkeit. Auch um dieses herauszustellen, hat der Sonderausschuss entschieden, der Verfassung eine Präambel vorauszustellen, die diesem breiten Konsens Ausdruck verleiht. So lag unserer Fraktion besonders am Herzen, die besondere Stellung Schleswig-Holsteins in der Nord- und Ostseeregion herauszustellen. Die Bundesländer sind zwar nicht zuständig für die Außenpolitik, dennoch hat Schleswig-Holstein eine besondere Stellung im Rahmen von Partnerschaften und politischen Gremien im nordeuropäischen Raum. Damit nimmt unser Land auch eine besondere Verantwortung im europäischen Einigungsprozess wahr. Wir waren der Auffassung, dass dies in der Verfassung zum Ausdruck kommen muss und dass wir dies selbstbewusst nach außen tragen können.
Umstritten ist nach wie vor die Aufnahme eines Gottesbezugs in diese Präambel, wobei auch hier von Streit, wie in einigen Schlagzeilen zu lesen war, keine Rede sein kann. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass sich dieses Thema nicht zur Überzeugungsarbeit eignet. Die Diskussion innerhalb meiner Fraktion ist dabei ein Abbild der unterschiedlichen Positionen im Ausschuss und in der öffentlichen Reaktion.
Dass gerade angesichts der deutschen Vergangenheit ein Gottesbezug, eine Rechtfertigungsinstanz, die über dem fehlbaren menschlichen Handeln steht, für notwendig erachtet wird, ist nachvollzieh
bar. Genauso müssen wir aber auch nachvollziehen, dass sich auch bei einer offenen Auslegung des Gottesbegriffes ganz offensichtlich Menschen in einer religiös begründeten Werteordnung nicht wiederfinden. Natürlich muss sich jeder einzelne entscheiden, ob aus seiner Sicht eine Verfassung der geeignete Ort ist, diese religiös begründete Verantwortung zu formulieren.
Wir werden die Abstimmung in diesem Punkt freigeben. Wirkliche Freiheit heißt an dieser Stelle aber auch, dass denjenigen, die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen einen Gottesbezug entscheiden, nicht unterstellt wird, sie erkennten das religiöse Erbe unserer Gesellschaft und Werteordnung nicht an und träfen damit irgendwelche Aussagen hinsichtlich ihres ganz persönlichen Glaubens.
Einige wenige der diskutierten Punkte möchte ich herausgreifen. Der Sonderausschuss hat sich mit einer Reihe von Vorschlägen befasst, neue Staatsziele in den bisherigen Kanon aufzunehmen. Viele Ziele, denen wir inhaltlich folgen konnten, sind mit spürbaren Effekten für die Bürgerinnen und Bürger besser einzelgesetzlich zu regeln. Das Ehrenamt ist ein Beispiel dafür.
Wir waren allerdings der Auffassung, unabhängig von bisher geltenden Rechtsgrundlagen das Thema Inklusion als Staatsziel aufzunehmen. Inklusion findet nicht durch Gesetze und besondere Förderung von Menschen mit Behinderung statt. Ganz im Gegenteil wird dadurch aus gutem Grund ein Sonderstatus definiert. Inklusion meint etwas anderes. Inklusion ist die Vorstellung der Gemeinschaft von Menschen mit unterschiedlichsten Eigenschaften. Dies passiert in den Köpfen der Menschen. Wir als Gesetzgeber erkennen das Konzept Inklusion als Maßstab staatlichen Handelns an und wollen damit ein deutliches Zeichen setzen. Ich bin froh, dass wir uns hier im Ausschuss einig waren.
In Bezug auf die Entstehung der geltenden Verfassung habe ich auf die damals eingeführten erweiterten Kontrollmöglichkeiten des Parlaments hingewiesen. Wir hatten an einer Stelle im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob die faktische Kontrolle der Regierung der Opposition oder dem gesamten Parlament zugeordnet wird. Ich weiß nicht, ob dies eine schleswig-holsteinische Eigenart ist, aber alle Mitglieder des Sonderausschusses waren dezidiert anderer Auffassung als der Experte, der vortrug. Si
cherlich bedienen sich Opposition und Mehrheitsfraktionen anderer Instrumente. Das Selbstverständnis unseres Parlaments hat, solange ich dabei bin, aber immer auch eine Gesamtverantwortung der Einflussnahme und Kontrolle gesehen. So haben beispielsweise die damals regierungstragenden Fraktionen Bedingungen für die Eigenkapitalerhöhung und Bürgschaftsübernahme bei der HSH formuliert. Akteneinsichtsbegehren werden einstimmig unterstützt. Auch in Regierungsverantwortung haben wir unseren Oppositionsantrag aus der vergangenen Legislaturperiode in den Verfassungsentwurf aufgenommen, der nun die Landesregierung verpflichtet, auf Verlangen des Landtags Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen.
Wir haben auch über die Aufnahme weiterer Weisungsrechte diskutiert, haben aber darauf verzichtet. Für uns stand dabei die Handlungsfähigkeit der Regierung zum Beispiel bei Verhandlungen im Bundesrat im Vordergrund.
Da es unmöglich ist, alle diskutierten Themen anzuschneiden - ich möchte meinen Kollegen noch etwas Stoff hinterlassen -, belasse ich es bei diesen allerdings sehr wichtigen Schlaglichtern.
Ich glaube, wir haben mit dem Änderungsentwurf und vor allem mit der ausführlichen Befassung unterschiedlichster Themenfeldern ein in sich stimmiges Paket vorgelegt. Wir haben zwei Gesetzentwürfe, die sich nur im Punkt „Gottesbezug“ unterscheiden und die nun in den Ausschuss überwiesen werden. Auch wenn ich ahne, welcher dieser Entwürfe letztlich eine Zweidrittelmehrheit finden wird, wird Schleswig-Holstein am Ende dieser Beratung eine moderne, ausgewogene Verfassung haben, die, so hoffe ich, von einer sehr großen Mehrheit dieses Parlaments getragen wird - als Maßstab unserer politischen Arbeit und als funktionaler Rahmen für effektives staatliches Handeln. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Stegner, wenn Sie die Frage des Kollegen Arp, wer ihn daran gehindert habe, beantworten würden, würden Sie dann möglicherweise antworten, dass ich es war, die den Kollegen Jensen daran gehindert hat, seine Sachen zu nehmen und zu gehen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle auf die Einlassungen des Kollegen Koch eingehen und darauf hinweisen, dass der Beratungsbedarf der CDU bei solchen Themen wie Optionszwang und Homo-Ehe ungefähr 20 Jahre bestand
und noch nicht abgeschlossen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP greift Forderungen auf, wie wir sie im Finanzausschuss schon mehrfach formuliert haben. Das ist völlig richtig. Wo mit Mitteln des Landes Leistungen erbracht werden, muss die Möglichkeit einer guten Kontrolle bestehen. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch, die diese Leistungen mit ihren Steuern finanzieren. Darauf haben auch die Leistungserbringer Anspruch, denn Qualität und gute Mittelverwendung sollten im Wettbewerb eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft gehört zu unseren großen sozialen Errungenschaften. Sie ist getragen von der Philosophie, Menschen mit Behinderung als selbstverständlichen Teil der Gesellschaft wahrzunehmen. Dafür sind individuell unterschiedliche Fördermaßnahmen oder Integrationshilfen notwendig. Sie werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Ziel dabei ist - ich zitiere aus dem SGB IX-, die
„Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.
Wir alle wollen, dass die Eingliederungshilfe diese Funktion weiter gut erfüllt. Tatsächlich gibt es immer wieder Entwicklungen, die das Ziel, eine gute Integration zu erreichen, weiterbringen. Dazu gehört zum Beispiel das persönliche Budget, dazu gehören auch die Inklusionsansätze für Kindertagesstätten und Schulen.
Wir wissen, dass Eingliederungshilfe, wenn sie gut gemacht ist und wenn sie ihren Zweck erfüllen soll, teuer ist. Das ist vom Kollegen Garg schon angesprochen worden. Das ist auch in Ordnung. Denn die Integration von Menschen mit Behinderung ist ein hohes Gut. Sie ist eine Frage der Menschenwürde. Ihre Weiterentwicklung ist Teil einer Blaupause für die Welt, in der wir morgen gemeinsam leben wollen, von der Bildung über Wohnen, Arbeiten und Freizeit bis zu Pflege und Tod.
Gerade deshalb kommt es darauf an, die Mittel vernünftig auszugeben - nicht um zu sparen, sondern weil sie so gut wie möglich dort ankommen sollen, wo sie gebraucht werden.
Das ist auch ein Grund dafür, dass sich die Koalition in Berlin eine umfassende Reform auf die Fahnen geschrieben hat. Das ist ein Grund dafür, dass Qualitäts- und Kostenbewusstsein bei allen gesellschaftlichen Akteuren in diesem Bereich - von den Leistungsträgern, den Kommunen, bis zu den Leistungserbringern, insbesondere den Wohlfahrtsverbänden - ausgeprägt vorhanden ist. Der Landesrahmenvertrag von 2012, nach dem die Prüfrechte deutlich ausgeweitet wurden, ist daher ein großer Schritt. Dafür gebührt den Akteuren Dank.
Wir glauben jedoch, dass auch Prüfrechte und Prüfmöglichkeiten weiterentwickelt werden sollten, was explizit allen Leistungserbringern zugutekommt, die schon heute gute Arbeit leisten. Das gehört zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ebenso dazu wie neue Konzepte, neue Einrichtungen oder Qualitätsevaluation. Wenn wir hierzu eine unter- oder außergesetzliche Regelung finden könnten, wäre auch das für uns von Interesse. Mit dieser Anregung - der Kollege Koch hat das ein bisschen beiseite geschoben - folgen wir an dieser Stelle einem Hinweis des Kollegen Dolgner, bei
dem Sie wissen, dass es unklug wäre, ihn zu übergehen. Das haben wir an mehreren Stellen gesehen.
- Tut mir leid, Kai, dass ich dich hier einmal gelobt habe. Ich mache das auch nicht wieder.
Wie genau eine gute Kontrolle, über deren Notwendigkeit Konsens besteht - das möchte ich hier betonen -, aussehen soll, ist nach wie vor in der Diskussion, auch in unserer Fraktion. Wir haben für die kommenden Wochen eine Reihe von Gesprächen geplant, in denen wir uns diesem Thema weiter nähern wollen. Deshalb möchten wir den Gesetzentwurf gern im Ausschuss weiter beraten, natürlich mit entsprechenden Anhörungen. Ich halte den Vorschlag für gut und richtig, auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in die Diskussion einzubinden, was wir auch im Verfassungsausschuss bei diesem Thema schon getan haben. Es gibt eine ganze Reihe von Akteuren, die wir hierzu befragen werden.
Ich hoffe, dass wir am Ende zu einer für alle zufriedenstellenden Lösung kommen, in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden und allen anderen, die betroffen sind. Wir wissen auch, dass der Vollzug von Kontrolle in den jeweiligen Kreisen sehr unterschiedlich funktioniert. Auch das haben wir in der Zwischenzeit gehört. Auch da gibt es Bedarf, an der einen oder anderen Stelle mit der kommunalen Ebene zu reden, beispielsweise auch über die Einbeziehung des Behindertenbeauftragten.
Eine ganze Reihe von Punkten sind noch ungeklärt, die wir in Zukunft einer Lösung zuführen möchten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Breyer, so viel Blödsinn, wie Sie heute Morgen verzapft haben, ist so früh am Morgen nur schwer zu ertragen. Das hilft der Region wirklich überhaupt nicht. Ich habe auch den Eindruck, dass Sie der einzige Abgeordnete in diesem Haus sind, der diese Aktuelle Stunde wirklich haben möchte. Denn zu diesem hochsensiblen Bereich zu sprechen, ohne die nötigen Hintergrundinformationen zu haben, ohne zu wissen, was am Ende bei diesem ganzen Prozess herauskommt, ist aus meiner Sicht hochgradig problematisch.
Wir haben für solche Fälle Instrumente und Gremien in diesem Landtag, wo solche Diskussionen hingehören. Wir haben den Beteiligungsausschuss, in dem wir uns intensiv mit dem auseinandersetzen können, was im Wirtschaftsministerium an Unterlagen vorliegt.
- Nein, glücklicherweise nicht. Nichtsdestotrotz haben wir uns in diesem Ausschuss schon mit Unternehmen befasst, bei denen das Land in irgendeiner Form aktiv geworden ist.
Nichtsdestotrotz: Wir stochern in einem hochsensiblen Bereich im Nebel. Ich finde das problematisch.
Unterstützung für eine Region ist das eine. Aber auch das Schlechtreden eines Standortes hilft an dieser Stelle nicht. Herr Breyer, auch in der Region machen Sie damit mit Sicherheit keine Punkte, zumal in Ihrem Redebeitrag sehr deutlich geworden ist, dass Sie inhaltlich mit den Einrichtungen, die es in Itzehoe gibt, gar nicht befasst sind und gar nicht wissen, was dort eigentlich passiert.
Sie verwechseln das Forschungsinstitut mit dem Technologiezentrum. Bemühen Sie sich, und reden Sie mit den Menschen, die vor Ort arbeiten. Prinovis ist als Beispiel schon genannt worden. Das ist ein Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen. Der Kollege Arp hat es angesprochen. Es ist aber auch ein Ergebnis des Strukturwandels.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass sich die Stadt Itzehoe und die Region um Itzehoe in den vergangenen Jahren - das möchte ich hier zur Kenntnis geben - aktiv um den Strukturwandel und die Konsequenzen daraus bemüht haben. Alles, was dort auf der Wiese steht - Innovationszentrum und Fraunhofer-Institut - sind Entwicklungen, die mit der Unterstützung von Ratsversammlungen und von Kreistagen in den 90er-Jahren angeschoben wurden. Alles das, was dort entstanden ist, ist das Ergebnis der Bemühungen aus der Region.
Diese Unterstützung ist nicht immer kritiklos gewesen. Es hat jahrelang gedauert, bis es eine Akzeptanz in der Region gegeben hat, dass für Hochtechnologieunternehmen Gewerbeflächen tatsächlich freigehalten werden müssen. Manches Autohaus hätte sich dort gern angesiedelt. Die Stadt, der Kreis, die Region, sind standhaft geblieben. Das zeigt sich jetzt in diesem Innovationsraum. Mit PROKON, aber auch mit vielen anderen Unternehmen sind inzwischen Hunderte von Arbeitsplätzen entstanden. Das ist Ergebnis der Aktivitäten in der Region.
Ja, Itzehoe hat weitere Probleme, beispielsweise was das Thema Einzelhandel angeht. Aber auch da gibt es aktive Menschen, die sich darum kümmern und diese Probleme angehen, alles das auch mit der Unterstützung der Landesregierungen der Vergangenheit. Das muss man einfach sagen. Alles das, was im Innovationsraum stattgefunden hat, ist von vielen Landesregierungen begleitet worden. Auch finanziell, im Bereich Forschung, ist eine ganze Menge gelaufen. Ich bin überzeugt, dass das so fortgeführt wird.
Das Beispiel Prinovis hat gezeigt, dass sich die Landesregierung natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzt, wenn es darum geht, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Region das Beste aus einer katastrophalen Situation herauszuholen. Dort ist noch weiterer Handlungsbedarf. Auch das hat der Kollege Arp zwar kritisch angemerkt, aber immerhin angemerkt. Natürlich brauchen wir jetzt Entscheidungen, was die Liegenschaften angeht. Auch in anderen Bereichen - davon bin ich überzeugt - wird die Landesregierung aktiv werden. Sie ist in ständigem Kontakt, was das Thema dieser Aktuellen Stunde angeht, mit allen Beschränkungen, die damit verbunden sind. All das, was Sie hier unterstellt haben, Herr Breyer, ist völlig aus der Luft gegriffen.
Ich weiß ehrlich nicht, warum wir hier eigentlich diskutieren. Es ist Ihre übliche Methode, irgendwelche Behauptungen in die Welt zu stellen und dann vehement gegen etwas anzugehen.
Es ist so ein absurdes Verhalten, dass es sich gar nicht lohnt, darüber zu reden. Aber unglücklicherweise haben wir diese Aktuelle Stunde. Damit will ich jetzt schließen. - Danke schön.
Ich bitte darum, über die beiden Drucksachen, was die Überweisung angeht, getrennt abzustimmen.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Aussprache dem Ausschuss überwiesen wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin relativ froh darüber, dass dieser Redebeitrag hier direkt an Herrn Obama weitergeleitet wird, insofern haben wir hier in diesem Haus auch ein bisschen Aufmerksamkeit.
Wir können den Antrag auf Dringlichkeit nicht nachvollziehen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Zum Ersten enthält der Antrag einen Antrag auf einen Bericht im Dezember 2013. Für diesen Teil ist in keinem Fall die Dringlichkeit gegeben. Das kann auch im August vollzogen werden.
Zum Zweiten: Die Zeitabfolge zwischen den Veröffentlichungen und der Frist zum Einreichen von Anträgen hätte es durchaus hergegeben, den Antrag auch innerhalb der normalen Antragsfrist einzureichen. Insofern sehen wir die Dringlichkeit nicht, denn man hätte - das ist zugegebenermaßen etwas ambitioniert - das rechtzeitig vorlegen können. Das erwarten wir an anderer Stelle hier im Haus auch.
Die Dringlichkeit könnte gegeben sein, wenn tatsächlich innerhalb der Sommerpause unverzüglich Maßnahmen der Landesregierung notwendig wären. Allerdings würde das voraussetzen, dass die Landesregierung hier überhaupt Handlungsoptionen hat. Das sehen wir nicht. Das ist keine Aufgabe der Landesregierung. Möglicherweise muss man sich mit anderen Ebenen in Verbindung setzen. Aus diesen Gründen sehen wir keine Dringlichkeit für diesen Antrag. Wir werden die Dringlichkeit ablehnen.
Noch ein kleiner Hinweis an die PIRATEN: Es ist gute Sitte in diesem Haus, Berichtsanträgen mit breiter Mehrheit zuzustimmen. Allerdings fällt uns das sehr schwer, wenn diese sozusagen mit Sachanträgen zu einem bestimmten Thema verbunden werden. Vielleicht achten Sie demnächst auch einmal darauf. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Rechnungskontrolle gab es in Schleswig-Holstein schon im 19. Jahrhundert. 1949 wurde die Landesrechnungskammer eingerichtet. Am 1. Januar 1958 wurde aus der Landesrechnungskammer der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Im Zuge des damaligen Gesetzgebungsverfahrens wurden die Aufgaben erweitert. Im Mittelpunkt stand nicht länger die reine Kontrolle, sondern zentraler Prüfungsmaßstab ist seitdem die Wirtschaftlichkeit. 1990 wurde aus unserer Landessatzung die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
Damals hat sich eine Enquetekommission sehr ausführlich auch mit dem Thema der Berufung des Landesrechnungshofpräsidenten befasst. Daraus ist dann eben entstanden, was heute auch Bestand
teil der Verfassung ist. In Schleswig-Holstein ist dafür ein Zusammenwirken von Exekutive und Legislative vorgesehen, da der Landesrechnungshof und damit auch der Präsident in seiner hervorgehobenen Position für beide Gewalten als Prüfbehörde und auch als Berater für Verwaltung und Politik von Bedeutung ist. Dabei können die Maßstäbe der Bewertung durch das Parlament - das haben wir allenthalben in den Beratungen der Haushaltsprüfgruppe gemerkt - von den Maßstäben des Landesrechnungshofs durchaus abweichen. Wie gesagt, die letztendlichen Entscheidungen trifft das Parlament, trifft die Politik.
Der Landesrechnungshof - das ist eben schon angesprochen worden - ist nicht automatisch Kritiker der Regierung, aber auch nicht Fürsprecher der Opposition. Sowohl Verwaltung als auch das Parlament - und zwar alle Seiten des Parlaments - haben sich schon über Hinweise geärgert, sie zurückgewiesen oder schlichtweg zur Kenntnis genommen. Aber sie sind auch auf festgestellte Missstände eingegangen, haben sie behoben und gemeinsam mit dem Landesrechnungshof für Lösungen gesorgt.
Wir sind uns also einig: Der Landesrechnungshof und damit auch der Präsident in seiner besonderen Stellung ist für die parlamentarische Finanzkontrolle unentbehrlich. Damit teile ich die Bewertung der PIRATEN, was die Bedeutung des Amtes angeht. Der Rechnungshofpräsident wird für zwölf Jahre gewählt. Damit ist die jetzige Entscheidung auch eine Bindung für folgende Parlamente. Insofern kann es solch eine reine Konstruktion, wie Sie, Herr Breyer, sie gerade unterstellt haben, gar nicht geben, da die Wahl, die jetzt stattfindet, natürlich auch in fünf Jahren nach wie vor Gültigkeit hat.
Die Verfassungskommission der zwölften Legislatur hat sehr bewusst eine höhere Hürde für die Wahl des Präsidenten eingezogen, als andere Parlamente dies haben. Die Zweidrittelmehrheit soll für Vorschläge sorgen, die breiten Konsens der Fraktionen voraussetzen und damit dem Präsidenten eine große Vertrauensbasis sichern. Das muss eine Person mit hoher fachlicher Kompetenz, Kenntnissen über Verwaltung und Politik und idealerweise auch der besonderen Strukturen in Schleswig-Holstein sein.
Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, die mit dem Amt zusammenhängen, schließen nicht zwangsläufig Personen aus, die einer Partei angehören, aber innerhalb dieses Prozesses der Konsensfindung muss diese Überparteilichkeit gegenüber der breiten Mehrheit des Parlaments auch vonseiten
des Kandidaten oder der Kandidatin darstellbar sein.
Es gibt in Schleswig-Holstein Kandidatinnen und Kandidaten, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet wären, dieses Amt auszufüllen, Menschen, die genau deswegen auch zurzeit bereits herausragende Positionen einnehmen. Wir sind in der Pflicht, diesen Personen in ihrer jetzigen Tätigkeit einen gewissen Schutz zu gewähren.
Mit dem Verfahren, das die PIRATEN in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, produzieren wir möglicherweise eine ganze Reihe von Bewerbungen, verhindern aber möglicherweise auch von vornherein, dass sich eben diese bestimmten exzellenten Kandidaten überhaupt bewerben und sich in dieses Verfahren begeben, weil Sie zwar gesagt haben, Sie wollen Datenschutz sichern, aber Sie wollen trotzdem eine öffentliche Anhörung durchführen, und dann ist es eben mit Vertraulichkeit vorbei.
Das ist ein Verfahren, das in der Wahrung von Persönlichkeitsrechten Einzelner bei Weitem über jedes normale Bewerbungsverfahren hinausgeht. Selbstverständlich hat jede Fraktion erstens das Recht und die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu machen, und zweitens natürlich auch die Möglichkeit Kandidaten zu befragen und Präferenzen zu formulieren. Bei öffentlichen Anhörungen würden allerdings - das unterstelle ich einfach einmal kaum die Informationen fließen, die zu einer verantwortungsvollen Personalentscheidung nötig sind.
Ich bezweifle ganz stark, dass das vorgeschlagene Verfahren zu einer zeitnäheren Lösung führt, denn wir müssen trotzdem eine Zweidrittelmehrheit herstellen. Daran ändert sich überhaupt nichts. Das hat überhaupt nichts mit einem Anhörungsverfahren oder damit zu tun, ob wir auf anderem Wege zu einem Konsens kommen.
Also Beteiligung des gesamten Parlaments, selbstverständlich. Dazu gehört aber auch in unserem ganz eigenen Interesse, nämlich den besten Kandidaten oder die beste Kandidatin zu finden, die Persönlichkeitsrechte durch ein Mindestmaß an Vertraulichkeit nach außen zu wahren. Wir wollen einen möglichst breiten Konsens bei der Wiederbesetzung dieses Amtes. Das ist unser Angebot an die PIRATEN, um zu einer verantwortungsvollen Lösung zu kommen. Über die konkreten Abläufe können wir im Finanzausschuss reden.
- Da ich aus meiner Fraktion einen gewissen Druck habe, was die Pause angeht, möchte ich Ihre Zwischenbemerkung vielleicht im Ausschuss weiter diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Begründung des Kollegen Koch hat sich uns nicht erschlossen, woraus sich die Dringlichkeit ergibt. Wir haben den ersten Punkt des Antrags schon auf der Tagesordnung. Diesen werden wir gleich im Rahmen der Aktuellen Stunde behandeln.
Der zweite Teil des Dringlichkeitsantrags befasst sich mit dem Haushaltsentwurf. Dieser wird im Sommer vorgelegt. Wenn Sie nach draußen schauen, dann sehen Sie, dass noch nicht Sommer ist. Wir haben insofern noch reichlich Zeit, dieses Thema zu behandeln und entsprechende Anträge und Vorgaben vorzulegen, bis der Haushaltsentwurf tatsächlich im August/September 2013 vorgelegt wird. Dann haben Sie reichlich Zeit, über Ände
rungsanträge und Haushaltsberatungen Einfluss zu nehmen. Aus diesem Grund werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. - Danke.
Ich habe mich nicht zur Dringlichkeit, aber zum Zeitpunkt des Aufrufs zu Wort gemeldet. Darüber möchten wir mit den Parlamentarischen Geschäftsführern gern noch eine Einigung erzielen. Wir würden das Thema gern schon am Donnerstag aufrufen, aber darüber möchten wir gern noch einmal miteinander sprechen.
Herr Kollege Kubicki, haben Sie Informationen darüber, wie viele der abwesenden Abgeordneten sich entsprechend der Geschäftsordnung beim Präsidium abgemeldet haben, um genau diesen Verpflichtungen, von denen Sie eben gesprochen haben, nachzukommen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in diesem Haus sehr unterschiedliche Auffassungen, was die möglichen rechtlichen Konsequenzen aus dem bestehenden Sparkassengesetz angeht. Aus unserer Sicht ergibt sich für diese Sitzung eine besondere Eilbedürftigkeit im Umgang mit den Gesetzentwürfen. Daher beantragen wir abweichend von der vorliegenden Reihenfolge der Beratung, die Tagesordnungspunkte 6 und 8, Gesetzentwürfe zur Änderung des Sparkassengesetzes, zum einen in dieser Tagung in erster und zweiter Lesung zu beraten. Um den Anforderungen nach § 25 Abs. 3 Geschäftsordnung zu entsprechen, sind für die gemeinsame Sitzung von Finanz- sowie Innen- und Rechtsausschuss die kommunalen Spitzenverbände hinzugeladen.
Damit in erster und zweiter Lesung beraten werden kann, gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnung, beantragen wir zum anderen, die vorliegende Reihenfolge wie folgt zu ändern: Mittwoch, nach der Haushaltsberatung, sollen die Tagesordnungspunkte 6 und 8 behandelt werden, danach folgt Tagesordnungspunkt 29. Donnerstag beginnt die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 7, Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 2, Glücksspiel. Die zweite Lesung des Sparkassengesetzes könnte aus unserer Sicht ohne Aussprache erfolgen; aber es besteht natürlich die Option, eine zweite Aussprache am Freitag vorzusehen.
Ich gehe davon aus, dass die Opposition den Teil 1 unseres Antrages mit Abscheu und Empörung zurückweisen wird. Über den zweiten Teil, was die Reihenfolge der Tagesordnung angeht, gibt es aber eine Verständigung. - Danke schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind natürlich gern bereit, mit Ihnen das Thema Fehmarnbelt zu diskutieren. Wir sehen allerdings keinen Grund für die Dringlichkeit. Es gibt bestehende Verträge, es gibt ein umfangreiches Vertragswerk, es gibt Planungsverfahren. Es ist völlig klar, dass im Rahmen des gesamten Verfahrens auch das Thema der Ausgleichsleistungen diskutiert werden muss. Das ist also alles nichts Neues. Insofern diskutieren wir gern mit Ihnen darüber im Dezember.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der vielen Nachfragen könnte ich mir das eigentlich sparen, aber ich will meinen Redebeitrag trotzdem vortragen, den ich im Übrigen nicht nur für meine Fraktion, sondern für die übrigen Fraktionen im Landtag halte.
Es gibt bestimmte Regeln, die das menschliche Zusammenleben erleichtern. Damit meine ich noch nicht einmal den politischen Bereich, sondern den ganz privaten. Das sind sehr einfache Regeln. Die sorgen dafür, dass wir im Konfliktfall nicht mit der Eichenkeule hintereinander herrennen und uns den Kopf einschlagen. Das ist einmal der Kompromiss, und, wenn dieser nicht zustande kommt, der Mehrheitsentscheid. Das beginnt bei ganz einfachen Sachen im Privaten, wie zum Beispiel, sich auf das gemeinsame Fernsehprogramm zu einigen oder das nächste Reiseziel festzulegen.
Diese Prinzipien haben sich irgendwie auch im politischen Raum bewährt, auf jeden Fall hier in der Bundesrepublik, festgeschrieben in Verfassungen, Gesetzen und Geschäftsordnungen, nicht ausdrück
lich festgeschrieben dort, wo Gespräche im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden, Dinge flexibel und schnell regeln zu wollen, Abläufe reibungslos auf den Weg zu bringen, und wo unabhängig von inhaltlichen Differenzen ein gewisses Grundvertrauen herrscht, dass die Beteiligten von genau diesen Motiven geleitet werden und um Einigkeit und Kompromiss zumindest bemüht sind.
Ganz offensichtlich gibt es diesem Hause sehr unterschiedliche Auffassungen darüber - das bezieht die Koalitionsfraktionen ein, wo es auch sehr unterschiedliche Meinungen dazu gibt -, wie viel Öffentlichkeit nötig und wie diese herzustellen ist, was Voraussetzungen für vertrauensvollen Umgang miteinander sind und was die reine Höflichkeit an Verhalten gebietet. Jeder Besuchergruppe erklären wir, dass im Landtag andere Spielregeln gelten als beispielsweise in der Schulklasse, dass Zwischenrufe im gewissen Rahmen zugelassen sind und dass neben dem Plenum auch andere Arbeit zu leisten ist und daher die Reihen nicht immer vollständig gefüllt sind. Entscheidend ist, dass sich dieses Parlament auf diese Spielregeln geeinigt hat und sich diese Regeln im Zeitablauf selbstverständlich ändern und heute anders aussehen als beispielsweise 1950.
Welche Situation haben wir heute? Da kommen sechs Abgeordnete und sagen: Hallo, wir sind die Neuen, wir wollen alles anders machen, wenn ihr das nicht mitmacht, sind wir schockiert - das ist ein Original-Zitat aus dem Innen- und Rechtsausschuss -, und im Übrigen ist uns egal, was die Mehrheit möchte, wir ziehen unseren Striemel durch.
An vielen Stellen, auch in der Rede von Herrn Breyer, von dem ich jetzt keine Zwischenfrage zulasse, wird klar, warum wir uns nicht der Deutungshoheit der PIRATEN unterwerfen wollen, was Diskussionsverläufe von Sitzungen angeht.
Wir haben heute viele Beispiele gehört. An einem Beispiel kann ich es deutlich machen: Die PIRATEN vermehren sich lang und breit über das unmögliche Verhalten der etablierten Fraktionen, ihnen die Nutzung der sozialen Netzwerke verbieten zu wollen. Davon ist nirgendwo die Rede.
Mir persönlich ist es völlig egal, wo Sie sich virtuell tummeln, während die Landtagssitzung am Laufen ist. Das gilt für meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen auch. Ebenso gibt es schon seit der vergangenen Legislaturperiode Diskussionen darüber, wie ein störungsfreier, weitgehend papierfreier Parlamentsbetrieb gewährleistet werden kann; da haben wir uns auch ohne die PIRATEN auf den Weg gemacht. Hier wird es zügig zu einer Lösung kommen.
Wenn Sie sich empören wollen, dann doch bitte nicht über virtuelle Probleme, die in der realen Welt des Landtags von niemandem aufgeworfen worden sind. Das gilt für Ihren kompletten Redebeitrag heute, in dem Sie schlichtweg Unwahrheiten verbreitet haben,
der ganze Unsinn, was die Haushaltsaufstellung des Landtags angeht. Entweder haben Sie es nicht kapiert, oder Sie betreiben hier ganz bewusst Fehlinformationen. Das ist nicht mein Verständnis von Transparenz.
Liebe Kollegen von den PIRATEN, wenn Sie wirklich Veränderungen wollen und das hier keine Showveranstaltung sein soll, gibt es einen ganz einfachen demokratischen Mechanismus: Suchen Sie sich Mehrheiten! Das kostet etwas mehr Arbeit, als einfach darauf zu warten, dass andere bei Ihnen an die Tür klopfen, aber dafür werden Sie schließlich bezahlt. Im Moment habe ich allerdings den Eindruck, dass sich die PIRATEN in der Rolle der armen Opfer gefallen, die sich geradezu darauf freuen, aus dem Sitzungssaal herausgetragen zu werden, festgekettet an ihre Laptops.
Was wir ganz sicher nicht tun werden, ist, Ihnen ein Forum für solch einen Affenzirkus zu liefern.
In den Nachfragen ist es schon angeklungen, ich möchte das noch einmal ausdrücklich herausstellen: Die Geschäftsordnung ist bisher ohne Regelungen zur Vertraulichkeit von Ältestenratsitzungen und ohne Sanktionsmöglichkeiten ausgekommen. Ihnen ist jetzt tatsächlich aufgefallen, dass mangels einer
Einigung im Ältestenrat zukünftig keinerlei ITTechnik mehr zulässig ist.
Das ist das Resultat Ihres fehlenden Einigungswillens und nicht Ausfluss dessen, was die anderen Fraktionen hier wollen.
Die Paragrafenreiter der PIRATEN sind Verursacher dieser Bestimmungen und nicht Opfer der etablierten Parteien.
Jetzt freue ich mich darauf, wieder zügig zur Tagesordnung zurückkehren zu können, damit wir uns nicht länger mit uns selbst, sondern mit den Themen beschäftigen können, die Schleswig-Holstein wirklich bewegen.
Meine erste Frage ist, wann mich der Kollege Torge Schmidt angesprochen hat, um mit mir über die Geschäftsordnung zu reden und zu versuchen, hier einen Kompromiss herbeizuführen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es in unserer Fraktion
Ist Ihnen bewusst, dass in der Innen- und Rechtsausschusssitzung, als wir unseren Änderungsantrag vorgelegt haben, Ihr Kollege um Vertagung dieses Tagesordnungspunkts gebeten hat, um sich mit diesem Thema ausführlich befassen zu können? Ich habe in dieser Sitzung angeboten, unsere Punkte ausführlich zu erläutern. Es bestand kein Wunsch danach.
- Ich habe bereits gesagt, dass mir bekannt ist, dass die Vertagung erfolgt ist. Wir haben auch in der darauffolgenden Sitzung inhaltlich über die einzelnen Punkte gesprochen.
- Es gab keinen Dialog, bevor dieser Antrag vorgelegt und Sie sich damit schon festgelegt hatten. Das ist genau der Punkt, auf den ich vorhin hingewiesen habe. Das ist der Unterschied zwischen Ihrem Verständnis von Demokratie, das heißt, die Öffentlichkeit bekommt etwas vorgesetzt, wenn man sich schon entschieden hat,
und unserem Ansatz von Demokratie, dass man mit den Bürgern zusammen in die Entscheidungsprozesse geht.
Sie haben gesagt, dass von einem Verbot sozialer Netzwerke überhaupt keine Rede sei. Dazu bemerke ich, dass auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrats eine Richtlinie über die Verwendung sozialer Netzwerke steht, in der vorgesehen ist, dass Paralleldebatten über soziale Netzwerke verboten werden sollen. Es geht in dieser Diskussion sehr wohl darum, ob wir in der Geschäftsordnung eine Grundlage dafür schaffen, eine solche Richtlinie zu erlassen. Bisher gibt es sie nämlich nicht. Zum Schluss haben Sie noch gesagt, dass wir hier Selbstbeschäftigung betreiben, dass wir zum Punkt Mitbestimmung nichts sagen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Hier geht es um Mitbestimmung der Bürger.
- Nicht Sie persönlich, aber Kollegen von Ihnen. Es geht hier um Mitbestimmung der Bürger, und für Mitbestimmung ist Transparenz Voraussetzung. Ich weiß, dass Sie sehr gern für die Bürger Regelungen erlassen, Gesetze, woran sie sich halten sollen und müssen, aber nicht so gern darüber sprechen, welche Regeln für uns selbst gelten.
Das ist eine sehr wichtige Frage für die Bürgerinnen und Bürger. Das kann man nicht mit dem Argument „Kümmern Sie sich um die Probleme des Landes“ verniedlichen. Es ist ein Problem des Landes, dass hier solche Sachen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden.