Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 25. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Die Abgeordneten Herr Jens-Christian Magnussen und Frau Angelika Beer haben nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie jeweils an der Teilnahme der heutigen Vormittagssitzung des Landtags verhindert sind.
Mit der Drucksache 18/2261 ist Ihnen ein interfraktioneller Antrag „Verhandlungen über Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht ohne Beteiligung der Landesparlamente“ vorgelegt worden. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 29 a in die Tagesordnung einzureihen und heute Morgen in gemeinsamer Beratung mit den Tagesordnungspunkten 5, 6, 13 und 45 aufzurufen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 8, 9, 11, 14, 15, 18, 30 bis 32, 34, 36 bis 38 sowie 47 ist eine Aussprache nicht geplant.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 5, 6, 13 und 45, Gesetzentwürfe und Anträge zur Ersten Lesung des Haushalts, 11 und 18, Vertretung des Landes im Ausschuss der Regionen, 27 und 29, Anträge zu den Autobahnen A 7 und A 20. Anträge zu einer Fragestunde und zu einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 25. Tagung. Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist eine Mittagspause von 13 Uhr bis 14 Uhr vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klaus-Groth
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
d) Entwurf des Finanzplans Schleswig-Holstein 2014 - 2018 Finanzplan Fortschreibung 2019 - 2024 Bericht der Landesregierung zum Abbau der strukturellen Verschuldung gemäß Artikel 59 a Landesverfassung
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2261
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mein Vorschlag zur Worterteilung lautet: Zuerst erhält die Frau Finanzministerin das Wort für die Landesregierung, dann folgen die Fraktionen nach Stärke.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundlage einer jeden Haushaltsplanung sind unsere Steuereinnahmen. Dass wir Steuereinnahmen haben, verdanken wir einer funktionierenden Finanzverwaltung
- Herr Arp, das ist die ernste Passage dieser Rede; das wird vielleicht noch nicht ganz deutlich, aber ich komme auf den Punkt, wenn Sie weiter zuhören - und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich täglich engagieren, um das oftmals komplizierte Steuerrecht auf jeden einzelnen Steuerfall anzuwenden. Allen, die in den Einnahmebehörden die Grundlage für unseren demokratischen Rechtsstaat legen, gebühren Respekt und Anerkennung. Es hat mich und die gesamte Landesregierung tief getroffen, dass in der letzten Woche ein Mitarbeiter unserer schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung in seinem Dienstzimmer von einem Steuerberater erschossen wurde. Der Familie von Herrn Bartram gilt unser Mitgefühl.
Meine Damen und Herren, glaubt man dem Ergebnis einer Studie, so setzt Schleswig-Holstein in fast allen Politikfeldern weniger Steuereinnahmen ein als die anderen Bundesländer. Für Schulen sind es in Bayern pro Einwohner 768 €, in Schleswig-Holstein sind es nur 660 €. Für die Polizei sind es in Hessen pro Einwohner jährlich 167 €, und in Schleswig-Holstein sind es 131 €. Für Kultur sind es in Baden-Württemberg pro Einwohner jährlich 99 €, in Schleswig-Holstein nur knapp 49 €. Uns hier in Schleswig-Holstein muss man nicht erzählen, wie sparsames Wirtschaften geht.
Das Grundgesetz schreibt das Ziel der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse fest. Auch wir hier oben im „echten Norden“ haben ein Anrecht auf Bildung, auf Kultur, auf Verkehrswege und auf innere Sicherheit. Deshalb seien Sie sich sicher: Diese Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Neuordnung der Finanzen von Bund und Ländern nicht zu einer Entsolidarisierung führt.
Wenn wir den Landtag dabei möglichst geschlossen an unserer Seite hätten, dann wäre das großartig. Mein Staatssekretär, Herr Losse-Müller, ist heute
Morgen zu weiteren Verhandlungen in Berlin. Er wird Ihren Wunsch dort vortragen. Er wird vortragen, dass Sie sich wünschen, dass die Parlamente insgesamt beteiligt werden.
Schleswig-Holstein hat keinen Speck auf den Rippen. Wir brauchen die verbindliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Hochschulfinanzierung. Wir sind auf Bundesmittel für Nahverkehr und Städtebau angewiesen.
Mit 27 Milliarden € Schulden im Gepäck gehören wir außerdem zu den Ländern, die auf eine feste Verabredung zum Abbau der Altschulden drängen. Eine Integration des Solidaritätszuschlags in die Tarife der Gemeinschaftssteuern ist nur die zweitbeste Lösung. Die Tilgung unserer Schulden wird Jahrzehnte dauern. Wir brauchen dazu die Hilfe des Bundes, aber wir müssen uns auch hier im Landtag spätestens ab 2020 auf konkrete Tilgungsbeiträge verständigen, und zwar möglichst gemeinsam.
Ohne eigene Kraftanstrengung wird es nicht gehen. Deshalb haben wir in unsere Finanzplanung einen neuen Abschnitt „Bewältigung der Altschuldenproblematik“ aufgenommen. Nach der Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kennen wir die Grundlagen, um diesen Abschnitt mit Zahlen zu füllen.
27 Milliarden € Schulden, diese Summe ist nicht in den letzten fünf oder zehn Jahren aufgenommen worden, sondern innerhalb der letzten Jahrzehnte, kontinuierlich Jahr für Jahr, in guten wie in schlechten Zeiten. Einen positiven Haushaltsabschluss brachte erst das Jahr 2013. Das zeigt, dass die im Jahre 2010 beschlossene Schuldenbremse funktioniert, und es zeigt, dass es dieser Koalition gelungen ist, aus guten Rahmenbedingungen ein gutes Haushaltsergebnis zu machen.
Dass sich nun manche von Ihnen damit schwertun, sich darüber zu freuen, dass wir dabei auch ein bisschen Glück hatten, verwundert nicht. Schon Wilhelm Busch sagte: „Hat mal einer ein bissel was, gleich gibt es welche, die ärgert das.“
die Finanzplanung 2014 bis 2024 vor, eine Finanzplanung, die alle Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt,
und das im fünften Jahr der Schuldenbremse - allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz. Welch großes Schreckgespenst malte die Opposition bei den Haushaltsberatungen 2013/14 an die Wand. Vom drohenden Verfassungsverstoß war die Rede und davon, dass wir mit unserer Haushaltspolitik bald „stranden“ würden, sagte ein bekannter Mann aus Strande. Alles Schwarzmalerei, alles nicht eingetreten!
Im Gegenteil: 2013 konnten wir mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 115 Millionen € abschließen, ab 2019 planen wir mit dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushalten. Von 2012 bis 2014 haben wir ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von 173 Millionen € aufgebaut. In unserem Haushalt 2015 sind Risikopuffer eingeplant, und die Zinsausgaben sind vorsichtig kalkuliert. Als Kurzbotschaft für alle, die gern twittern: Unsere Finanzpolitik ist solide, zukunftsweisend und im besten Sinne konservativ.
2015 wird das strukturelle Defizit um 180 Millionen € sinken. Wir liegen etwa 550 Millionen € unter der vom Bund gesetzten Defizitobergrenze. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt für 2015 auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung bei nur noch 98 Millionen €. Wenn die gute Konjunktur anhält, haben wir bereits 2016 einen ausgeglichenen Haushalt. Aber - so ein Sprichwort - man soll den Scheck nicht vor der Buchung loben.