Monika Heinold

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach fünf Jahren Küstenkoalition steht das Land finanziell so gut da wie nie zuvor.
Wer hätte zu Beginn dieser Legislaturperiode Haus und Hof darauf verwettet, dass es die Küstenkoalition ist, die zum ersten Mal seit Jahrzehnten Schulden tilgt!
Drei von vier durch die Küstenkoalition auf den Weg gebrachte Haushalte haben im Ergebnis zu einem Haushaltsüberschuss geführt. Da beißt die Maus keinen Faden ab, das ist eine großartige Erfolgsbilanz.
Meine Damen und Herren, wir haben in Bildung investiert, die Innere Sicherheit gestärkt, die Digitalisierung angeschoben und die Flüchtlinge versorgt. Wir haben außerdem rund 400 Millionen € Sondervermögen für Baumaßnahmen aufgebaut. Das ist ganz schön viel für eine Legislaturperiode.
Auch der Nachtragshaushalt 2017 ist ein großer Wurf. Einschließlich Verpflichtungsermächtigungen setzen wir rund 742 Millionen € ein, um unsere Infrastruktur zu sanieren. Die Mittel fließen voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2022 ab. Rund 5 Millionen € für Bauunterhaltung, 10 Millionen € für Schulsanitäranlagen und 727 Millionen € für IMPULS - einschließlich 52 Millionen € Planungskosten.
Meine Damen und Herren, IMPULS nimmt Fahrt auf. Die Unkenrufe von CDU und FDP sind Schnee von gestern. Im November 2015 stellte der Abgeordnete Koch im Landtag die rhetorische Frage:
„Wird mit IMPULS überhaupt jemals ein einziger Euro zusätzlich in die Infrastruktur investiert werden?“
Und die CDU-Fraktion rief brav die Antwort in den Raum:
„Nein, natürlich nicht!“
Heute stelle ich die Frage: Wird mit IMPULS überhaupt jemals ein einziger Euro zusätzlich in die Infrastruktur investiert werden?
Meine Damen und Herren, auch die Prognose von Herrn Garg ist nicht eingetreten. - Gern aber vorher die Zwischenfrage.
Immer wieder gern.
check. Im Jahr 2012, dem letzten Jahr unserer Regierungsverantwortung, lagen die eigenfinanzierten Investitionen des Landes bei 526 Millionen €, und zwar ohne IMPULS. Im Jahr 2016 lagen dann die eigenfinanzierten Investitionen mit IMPULS bei 403 Millionen €, also deutlich weniger. Im Haushalt 2017 sind nun die eigeninvestierten Investitionen mit 446 Millionen € veranschlagt - mit IMPULS -, also auch deutlich weniger als 2012. Jetzt kommt Ihr Nachtrag dazu, plus 75 Millionen €. Das macht in der Summe dann 521 Millionen €. Das ist immer noch weniger als 526 Millionen € im Jahr 2012.
Faktencheck: Würden Sie vor dem Hintergrund dieser Zahlen sagen, dass mit IMPULS tatsächlich ein einziger Euro zusätzlich in Infrastruktur geflossen ist, oder ist es nicht vielmehr so, dass Sie mit IMPULS nur mühsam das versuchen aufzuholen, was Sie selbst vorher im Investitionsbereich gekürzt haben?
- Mit IMPULS fließen tatsächlich zusätzliche Euros in die Infrastruktur, weil wir ohne IMPULS - das sehen Sie ja an diesem Nachtrag - weniger hätten. Wenn wir die Haushaltsüberschüsse aus 2015 und 2016, 180 Millionen €, nicht über IMPULS für Infrastruktur zur Verfügung stellen würden, dann hätten wir weniger, Herr Koch.
Und - dazu komme ich später noch, aber gern auch vorweg, das hilft mir, mit meiner Zeit gut zu haushalten -: Sie kritisieren ja immer wieder, dass die Investitionsquote insgesamt zurückgehe. Ich habe mir das einmal angeschaut, woran das liegt. Wir haben ja gerade eben über die Kommunen gesprochen. Es ist so, dass insbesondere der Bereich konsumtiver Zuweisungen an Kommunen in den letzten 20 Jahren extrem gestiegen ist, dass die Versorgungsleistungen extrem gestiegen sind. Je mehr uns der Bund an Zuschüssen für die Kommunen gibt ob das der Unterhaltsvorschuss ist, ob das die Grundsicherung ist, ob das andere Mittel sind -, je mehr der Bund sozusagen über den Landeshaushalt durchleitet an die Kommunen, desto mehr sinkt die Investitionsquote. Auch mit den Investitionen in der Summe haben wir Probleme. Das können Sie sich angucken. Deshalb ist es gut, richtig und so notwendig, dass wir mit IMPULS mehr machen, als wir sonst hätten machen können.
Ja.
- Genau. Zusätzlich heißt zusätzlich zu dem, was sonst nach unserer Finanzplanung möglich gewesen wäre. So ist es.
Herr Koch, vielleicht in dem Zusammenhang noch einmal die kleine Erinnerung - ich trage die Sachen ja gern immer wieder vor -: Sie werden sich erinnern, dass Sie mit Ihrem Konsolidierungskurs, ich meine, es waren 40 Millionen €, auch Baumittel an den Bund zur Einsparung gemeldet hatten. Also: Immer die Gesamtsituation betrachten!
Meine Damen und Herren, ich wollte mich ja noch kurz mit der FDP beschäftigen. Herr Garg, Sie sprachen damals von „dicken Backen“ und „Luftschlössern“, die wir bauen würden. Aber so ist es nicht, sondern wir setzen die Haushaltsüberschüsse tatsächlich dafür ein, um den über Jahrzehnte entstandenen Sanierungsstau zu beheben.
Meine Damen und Herren, für Landesstraßen und Brücken sind 208 Millionen € reserviert, für Hochschulen 131 Millionen € und für Krankenhäuser einschließlich der kommunalen Mittel 135 Millionen €. Für Digitalfunk, Digitale Agenda und IT haben wir rund 59 Millionen € eingeplant; für kommunale Sportstätten 8 Millionen €, für das UKSH 15 Millionen € und rund 26 Millionen € für klimaneutrale Liegenschaften. Und ja, auch die Ertüchtigung der energetischen Sanierung unserer Liegenschaften ist notwendig.
Herr Garg, ich sehe ein bisschen mit Erstaunen Sie haben ja heute Morgen oder gestern nach dem Finanzausschuss noch eigene Anträge gestellt -, dass die FDP wieder - ich sage einmal: das ist gut
so, damit man die Unterschiede erkennt - alles was Öko oder Bio im Namen trägt, aus dem Haushalt rausstreicht: Immer weg damit, alles was Öko und Bio ist!
- Herr Kubicki, ich lese Ihre Haushaltsanträge. Vielleicht haben Sie sie noch nicht gelesen,
ich könnte das gut verstehen, sie sind gerade erst verumdruckt worden. Für uns ist auch der Bereich Öko, Bio, Energetische Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutz zentral wichtig.
Meine Damen und Herren, auch der Kulturbereich wird gestärkt. Das Landestheater Schleswig, die MuK, das Kieler Schloss - es ist Geld vorgesehen, um all das zu sanieren.
Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 879 Millionen €, die Investitionsquote steigt auf 7,7 %. Im ganzen Land geht es bei der Infrastruktursanierung voran.
- Ja, das merken die Leute, deshalb stehen die Leute in der Baustelle. Genau so ist es. Sie merken es.
Meine Damen und Herren, wir helfen mit dem Nachtragshaushalt aber auch an anderer Stelle. Wir stocken die Mittel für Entschädigungen im Zusammenhang mit der Geflügelpest um 1,4 Millionen € auf. Wir beteiligen uns 2018 mit 250.000 € an den Nationalen Sommerspielen der Special Olympics Deutschland, die hier in Kiel stattfinden werden. Wir unterstützen die Kommunen bei der Beseitigung der Schäden, die im Januar 2017 durch die Sturmflut an der Ostseeküste verursacht wurden. Wir ermöglichen es weiteren 58 Schulen, an dem Programm „Lernen mit digitalen Medien“ teilzunehmen und stellen auch vier Planstellen für Medienberaterinnen und -berater bereit.
Meine Damen und Herren, wir treffen mit 10,8 Millionen € Landes- wie Bundesmitteln Vorsorge für die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen des
Unterhaltsvorschussgesetzes, das zum 1. Juli 2017 in Kraft treten wird.
Um das Gesamtpaket des Nachtragshaushaltes 2017 zu finanzieren, senken wir die Zinsausgaben um rund 13 Millionen € und die Tilgung um 10 Millionen € und entnehmen die Mittel für IMPULS aus dem Sondervermögen. Damit liegt die geplante Tilgung in 2017 bei über 37 Millionen €.
Meine Damen und Herren, heute beraten wir in zweiter Lesung auch über die Besoldungsanpassung. Es ist ein guter Tag für unsere Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein,
die täglich eine hervorragende Arbeit leisten.
Die Landesregierung schlägt Ihnen vor, den Tarifabschluss für den Beamtenbereich sowohl in seiner linearen Wirkung als auch zeitgleich zu übernehmen, abzüglich der 0,2 Prozentpunkte Versorgungsrücklage, die in diesem Jahre letztmalig abgezogen werden. Wir können die Besoldungsanpassung aus der von uns im Haushalt getroffenen Vorsorge bezahlen und brauchen dafür keine zusätzlichen Mittel.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsüberschuss 2016 ist Folge einer guten Konjunktur, niedriger Zinsen und einer sehr sparsamen und vorsorgenden Finanzpolitik. Darüber sollten wir uns alle freuen.
Der Haushaltsabschluss sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass unser Land noch immer Konsolidierungsland ist. Bei mir ist kein Haushalt ohne Netz und doppelten Boden über den Tisch gegangen. Das empfehle ich auch für die Zukunft. Nur so schaffen wir es, auch zukünftig Freiräume zu erwirtschaften für Bildung, für Infrastruktur.
Ich bitte um Zustimmung zum Nachtragshaushalt 2017 und zum Besoldungsgesetz.
Ich bedanke mich bei der Küstenkoalition insgesamt, aber auch bei meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen für das gute Miteinander, die große Solidarität in den letzten fünf Jahren, und ich sage kurz und knapp: Wenn’s ums Geld geht, Küstenkoalition!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP hat die Landesregierung gebeten, über den möglichen Schuldenerlass der HSH Nordbank für die Containerschiffsreederei Rickmers Maritime Trust mündlich zu berichten. Dieser Bitte komme ich gern nach, auch um das wichtige Thema Restrukturierung noch einmal aufzugreifen.
Wie Sie wissen, können dabei nur öffentlich zugängliche Informationen hier diskutiert werden. In dem genannten Fall ist das einfach. Der Kreditnehmer selbst hat einen Sachstand der Verhandlung veröffentlicht. Auf der Homepage des Rickmers Maritime Trust finden Sie mit Datum vom 21. März 2017 eine Information über die aktuellen Verhandlungen.
Danach habe die HSH Nordbank klargestellt, dass sie per dato keinen wie auch immer gearteten Vorschlag des Trusts über einen Forderungsverzicht akzeptiert habe. Die HSH habe dem Trust bis zum 15. April 2017 Zeit gegeben, um einen Vorschlag zu präsentieren, der der HSH eine höhere Rückzahlung garantiere als im Fall einer Abwicklung des Trusts.
Diese Klarstellung bezieht sich auf eine Veröffentlichung des Trusts vom 16. März 2017. Dort hatte der Trust berichtet, dass die HSH einen Vorschlag des Trusts akzeptiert habe, wonach die HSH unter ganz bestimmten Bedingungen einen wesentlichen Schuldenerlass der bestehenden Darlehen gewähren würde. Schon damals hieß es, dass die HSH diesen Vorschlag nur unter der Bedingung akzeptiert habe, dass sie eine höhere Rückzahlung erhalten würde als im Fall der Abwicklung des Trusts. Sollte diese Bedingung neben weiteren Bedingungen nicht erfüllt werden, würde die HSH eine Abwicklung des Trusts unterstützen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Bei Restrukturierung inklusive Forderungsverzichten steht
immer die Frage der Wirtschaftlichkeit an erster Stelle.
Bei der HSH Nordbank haben wir es mit milliardenschweren Altlasten und mit hohen Klumpenrisiken zu tun. Es handelt sich um Kredite, die in den Jahren 2003 bis 2008 vergeben wurden und deren Grundstruktur in Teilen so ist, dass die Haftung nur auf den jeweiligen Einzelkredit begrenzt ist.
Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie dieses sehr genau wissen, denn Sie waren doch ab 2005 in Regierungsverantwortung und in den entsprechenden Gremien der Bank vertreten. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wiegard, als früherer verantwortlicher Minister können Sie dem Parlament und ihrer eigenen Fraktion doch wahrscheinlich am besten erklären, warum Kredite in dieser Form, mit diesem Umfang und diesem Risiko vergeben wurden. Und Sie könnten auch erklären, wie die Garantie der Länder funktioniert, die Sie damals federführend für die Regierung verhandelt haben und die nun in Anspruch genommen wird.
Meine Damen und Herren, ich kann die Empörung vieler Bürgerinnen und Bürger gut verstehen. Sie erwarten zu Recht, dass Reeder, die Privat- und Firmenbesitz haben, ihre Kredite an eine Bank mit öffentlicher Trägerschaft vollständig zurückzahlen. Das ist auch meine Erwartung, denn wenn das nicht passiert, wird das Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft tief verletzt. Und dennoch wird es auch künftig zu Forderungsverzichten kommen, und zwar immer dann, wenn es die wirtschaftlichste Lösung für die Bank und damit für uns als Land und Anteilseigner ist.
Meine Damen und Herren, die Opposition tritt an, um Regierungsverantwortung zu übernehmen und erweckt gleichzeitig den Eindruck, sie würde zukünftig Forderungsverzichte verhindern. Das ist unredlich. Keine Landesregierung würde den Vorstand einer Aktiengesellschaft anweisen, auf Restrukturierungen eines Kredits zu verzichten, wenn Wirtschaftsprüfer dieses als wirtschaftlichste Lösung einstufen. Denn das wäre zum Schaden des Landesvermögens. Außerdem würde damit der Vorstand aufgefordert werden, gegen den Garantievertrag zu verstoßen. Denn dieser besagt eindeutig zum Schutz des Landesvermögens -, dass sich die Bank stets garantieschonend verhalten muss.
Wenn ein Forderungsverzicht zu einem geringeren Garantieschaden führt als eine Insolvenz des
Schuldners, dann ist der Vorstand auch gehalten, entsprechend zu handeln.
Herr Wiegard, vielleicht können Sie Ihren jüngeren Kollegen noch einmal erklären, wie die Grundzüge der Garantie aussehen, die Sie damals installiert haben.
Herr Kubicki, Sie sagen heute in der „Welt“, sie würden nicht lockerlassen, um zu verhindern, dass schleswig-holsteinische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Bankschulden vermögender Reeder bezahlen. Sie verschweigen dabei, dass Ihr Vorschlag für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch teurer würde.
Denn bei Restrukturierungen ohne begleitende Forderungsverzichte droht oftmals Insolvenz, und der Reeder würde noch weniger Geld an die Bank zahlen. Dann wäre - außer dem Schrottpreis - alles verloren.
Meine Damen und Herren, gerade wenige Wochen vor der Wahl ist Ehrlichkeit das Gebot der Stunde. Dazu gehört die Tatsache, dass es auch künftig in der HSH Nordbank wie in der AöR Forderungsverzichte geben wird. Dazu gehört die Tatsache, dass auf das Land aus den Altlasten der HSH Nordbank mehrere Milliarden Euro Schulden zukommen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass alle, die in den letzten Jahren Regierungsverantwortung getragen haben, Teil der Verantwortungskette sind.
Meine Damen und Herren, das Finanzministerium arbeitet gemeinsam mit Hamburg mit Hochdruck daran, dass der Verkaufsprozess gelingt. Möglicherweise helfen uns dabei auch die steigenden Charter- und Frachtraten. Eine Garantie dafür, dass der Verkauf gelingt, gibt es nicht. Aber das wäre das Beste für das Land, und deshalb ist es gut, dass wir es zumindest versuchen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Seitdem ich Ministerin bin, sage ich - das habe ich auch heute wieder getan -, dass alle, die Regierungsverantwortung getragen haben, für die Altlasten der HSH Nordbank verantwortlich sind. Das habe ich immer, in jeder Rede, gesagt. Damit bin natürlich auch ich damals und heute gemeint.
Ich habe auch in den letzten Jahren die Garantiekonstruktion bewusst nicht kritisiert, Herr Wiegard. Diese müssen Sie gar nicht rechtfertigen. Vielmehr haben wir sozusagen auf dieser Ebene
weiter aufgebaut. Aber ich sage sehr wohl, dass die Kredite mit den hohen Klumpenrisiken, mit denen wir heute zu kämpfen haben, die uns heute die Probleme bereiten, in früheren Zeiten entstanden sind und aufgenommen wurden.
Aber - lassen Sie es mich in dieser Deutlichkeit sagen, auch wenn es dem einen oder anderen den Feierabend nicht versüßt - was ich kritisiere und als unanständig empfinde, ist, dass sich die CDU nie, in keiner Debatte, hier vorn hinstellt und auch nur einmal sagt: Ja, wir sind Teil der Verantwortungskette. - Darum geht es.
Herr Präsident! Freifunk - was ist das? Mit einfachen Worten ausgedrückt handelt es sich dabei um frei zugängliche und kostenlose Kommunikationsnetzwerke.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Personen in sogenannten Freifunk-Initiativen engagiert. Ziel dieser Initiativen ist es, entsprechende Netzwerke aufzubauen, zu unterhalten und zu erweitern. Freifunk-Netze sind frei zugänglich und können damit von allen möglichen Nutzerinnen und Nutzern frei genutzt werden. In technischer Hinsicht verbinden sich im Freifunknetz die Router direkt miteinander, wenn andere Router in Funkreichweite sind. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Diese Freifunk-Initiativen haben zum Beispiel aktiv an der Versorgung der Flüchtlinge mit drahtlosem Internetzugang mitgewirkt.
Der Ministerpräsident hat bereits in seiner Landtagsrede am 16. Dezember 2016 das Engagement der Freifunk-Initiativen ausdrücklich gelobt. Die Schaffung eines freien Kommunikationsnetzwerkes ist ein Beitrag zur Infrastrukturverbesserung und digitalen Chancengleichheit. Es entstehen lokale Netze, die Bürger verbinden. Dabei wird etwas über die Funktionsweise von Netzwerken gelernt, und die Medienkompetenz wird gestärkt.
Öffentliches WLAN hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft, Meinungsbildung und Medienvielfalt. Und, meine Damen und Herren, auch wenn ich nicht Ministerin für Tourismus bin, kann ich sagen: Selbstverständlich ist es auch für Touristen attraktiv, wenn sie sich in Schleswig-Holstein in frei zugängliche und kostenfreie Netzwerke einwählen und touristische Informationen abrufen können.
Der Landtag hat die Landesregierung bereits aufgefordert, Freifunk-Initiativen den Zugang zu LandesImmobilien zu ermöglichen. Nachdem die vertraglichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen geprüft wurden, kann jetzt zeitnah die Beauftragung der GMSH zur baulichen Umsetzung erfolgen, sodass die Komponenten durch die Freifunkinitiativen angebracht und betrieben werden können.
Meine Damen und Herren, der hier vorliegende Antrag der PIRATEN spricht sich für die Einführung der steuerlichen Gemeinnützigkeit für Freifunkinitiativen aus. Entsprechende Körperschaften wären dann, sofern die übrigen formellen und materiellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt werden, von der Körperschaftsteuer befreit und könnten für Spenden entsprechende Bescheinigungen ausstellen, die die Spender steuerlich geltend machen könnten.
Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Danach soll der Katalog der
steuerlichen Gemeinützigkeitstatbestände entsprechend erweitert werden. Schleswig-Holstein unterstützt den Antrag nicht nur, sondern wir werden dem Antrag in der kommenden Sitzung des Bundesrats als Mitantragsteller beitreten. Entsprechende Freifunk-Initiativen können dann für den steuerlichen Spendenabzug erforderliche Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Das verbessert ihre finanzielle Grundlage.
Die neue Ziffer ermöglicht es, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch beziehungsweise ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten. Schließlich weise ich darauf hin, dass aus Wettbewerbsgründen nur unentgeltliche Tätigkeiten von der Gemeinnützigkeit umfasst sein können. Es geht nicht um den Ausbau von weiteren, kommerziellen Netzwerken. - Vielen Dank.
Psychiatriebericht 2016
Bericht der Landesregierung Drucksache 18/4921
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist die Zweite Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag. Der Staatsvertrag ist im Ausschuss intensiv beraten worden. Ich bitte um Zustimmung.
Lassen Sie mich deshalb direkt zum Berichtsantrag der FDP kommen. Er gibt mir die Möglichkeit, noch einmal darzustellen, wie entscheidend die Entwicklung der HSH Nordbank auch für die Sparkassenlandschaft ist. Meine Damen und Herren, Sie haben vermutlich alle den Artikel in der „Wirtschaftswoche“ vom 3. Februar 2017 gelesen, in dem auf ein internes Dokument der deutschen Bankenaufsicht verwiesen wird. Laut dem Artikel spielten die Aufseher im Herbst 2015 die Abwicklung der Bank und die Auswirkungen auf die Sparkassen durch.
Vielleicht erinnern Sie sich an meine Regierungserklärung aus dem November 2015 zur Grundsatzvereinbarung mit der Europäischen Kommission. Dort hatte ich dargestellt, dass bei der Abwägung der damals vorliegenden Handlungsalternativen natürlich auch die Situation der Sparkassen eine Rolle spielt.
Die Sparkassen sind als bewährte Säule unseres Kreditwesens neben den privaten und genossenschaftlichen Instituten unverzichtbar. Sie unterstützen ihre Trägerkommunen dabei, Aufgaben in wirtschaftlichen, regionalpolitischen und kulturellen Belangen zu erfüllen. Mit 7.552 Beschäftigten hoffentlich ist diese Zahl tagesaktuell - und über 550 Auszubildenden sorgen die Sparkassen in Schleswig-Holstein in städtischen wie in ländlichen und strukturschwachen Gebieten für ein umfassen
des Angebot an Finanzdienstleistungen. Das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, für unsere Wirtschaft und für unser Land.
Zurück zum Herbst 2015. Die damaligen Handlungsalternativen waren die Abwicklung der Bank oder die Verständigung mit der Europäischen Kommission. Das bedeutete die Erhöhung der 2011 abgesenkten Garantie. In diesem Zusammenhang haben wir uns gemeinsam mit Hamburg für die Übernahme notleidender Kredite durch die Länder entschieden, um Risiken aus der Bank zu nehmen und die Chance für den Verkauf zu erhöhen.
Lassen Sie mich kurz aus meiner damaligen Regierungserklärung zitieren:
„Als ehemaliger Anteilseigner der Landesbank ist der schleswig-holsteinische Sparkassen- und Giroverband mit etwa 18 % an der Gewährträgerhaftung beteiligt. Eine Abwicklung hätte zwangsläufig zu einer Beteiligung von Investoren geführt. Die Folgen eines solchen sogenannten Bail-In hätten wegen des Sicherungssystems zudem nicht abschätzbare Risiken für die gesamte Sparkassenlandschaft in Deutschland gehabt. Auch deshalb empfiehlt die Landesregierung dem Parlament die Zustimmung zur Vereinbarung mit der EU-Kommission.“
An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Was sich aber geändert hat, ist die Höhe der Gewährträgerhaftung. Im Vergleich zum Herbst 2015 ist die Gewährträgerhaftung um rund 10 Milliarden € gesunken. Für die Sparkassen ist damit die maximale Inanspruchnahme der Gewährträgerhaftung von 2,2 Milliarden auf 0,5 Milliarden € gesunken. Das ist eine gute Entwicklung und bestärkt uns in unserer Einschätzung, dass es richtig war, die HSH Nordbank 2015 nicht abzuwickeln,
auch wenn die Betrachtung, welche Alternative für das Land die vermögensschonendste ist, immer auch damals - ohne die Betrachtung der Auswirkungen auf die Sparkassen gemacht wurde.
Meine Damen und Herren, jetzt gilt es, in die Zukunft zu schauen und den 2015 vereinbarten Prozess verantwortungsvoll umzusetzen. Wie Sie wissen, wurde der Verkaufsprozess Ende Januar 2017 eingeleitet. Bis zum 27. Februar 2017 können sich Interessenten bei unseren Privatisierungsberatern melden und bis Ende März 2017 ein indikatives Angebot abgeben. Auf Basis dieser Angebote erhal
ten die potenziellen Käufer nach Unterzeichnung einer weiteren Vertraulichkeitserklärung tieferen Einblick in die Bank. Im Anschluss daran können dann verbindliche Angebote abgegeben werden.
Zu jedem Zeitpunkt dieses Prozesses werden sich unsere Entscheidungen im Rahmen der Vereinbarungen mit der EU-Kommission bewegen und stets an der Vermögensposition des Landes SchleswigHolstein orientieren.
Für den Fall, dass der Verkauf bis Ende Februar 2018 nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, sieht der Beschluss der EU-Kommission vor, dass die HSH Nordbank ihr Neugeschäft einstellt und im Rahmen des rechtlich zulässigen ihre Vermögenswerte mit dem Ziel einer geordneten Abwicklung verwaltet. Sollte auch dieses Ziel einer geordneten Abwicklung nicht erreicht werden, kann es zu einer Abwicklung im Rahmen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetztes kommen. Ein Kernelement des Gesetzes ist die Möglichkeit einer Restrukturierung über das Bail-In-Verfahren. In diesem Fall werden die Gläubiger betroffener Institute an den Kosten der Sanierung beteiligt. Je nachdem, wie hoch diese Beteiligung ausfällt, sind die Sparkassen bei den Gewährträgerhaftungsanleihen mit dem bereits genannten Prozentsatz in Höhe von 18 % beteiligt. Nicht zuletzt kann es bei dem hypothetischen Fall der Abwicklung auch zum Stützungsfall durch das Institutssicherungssystem kommen. Soweit die unterschiedlichen Szenarien.
Welche dieser Szenarien tatsächlich zum Tragen kommen werden, ist heute noch nicht absehbar. Deshalb lassen sich zum heutigen Zeitpunkt auch die möglichen Risiken für den Sparkassensektor nicht beziffern.
Meine Damen und Herren, in der HSH Nordbank liegen nach wie vor große Altlasten, das wissen wir alle. Damit müssen wir umgehen. Ziel einer jeden Landesregierung muss und wird es sein - da bin ich mir sicher -, dieses so vermögensschonend wie möglich hinzubekommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben den Versorgungsbericht 2016 vorgelegt. Dort konnten Sie erkennen, dass es in den letzten Jahren eine Reihe von Kürzungsregelungen bei den Beamten gegeben hat - das wurde eben genannt -, unter anderem die 0,2 Prozentpunkte, die in mehreren Jahren vom Lohn abgezogen wurden. Die Beamtinnen und Beamte haben damit schon einen spürbaren Beitrag dazu geleistet, dass die Versorgungsausgaben im Landeshaushalt stabilisiert werden. Dennoch bleibt viel zu tun - auch das ist gesagt worden -, weil wir mit erheblichen Kostensteigerungen rechnen.
Das liegt daran, dass in den nächsten zehn Jahren die Anzahl der Versorgungsempfänger laut Prognose von 33.000 im Jahr 2016 auf 41.000 im Jahr 2026 steigt und die Ausgaben im gleichen Zeitraum von 1,1 Milliarden € auf 1,7 Milliarden € steigen. Deshalb war es ganz klar, dass wir eine Antwort darauf brauchen, wie wir mit dieser Herausforderung umgehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen, dass das eine Herausforderung ist, die seit Jahrzehnten bekannt ist. Seit Jahrzehnten hätten Parlamente ein Gesetz verabschieden können. Das haben sie aber nicht gemacht. Ich wünsche mir, dass dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird.
Nun kommt die Frage, was wir da „gekippt“ haben. Herr Garg, wenn ich richtig informiert bin - vielleicht wissen Sie es besser -, gab es im Haushalt 2012 wohl rund 3 Millionen €, wenn es stimmt, was Herr Koch sagt, auf jeden Fall eine Summe Geld, die für einen Versorgungsfonds zur Verfügung stand. Es gab aber kein Gesetz. Herr Koch, Sie haben damals kein Gesetz gemacht. So viel gehört zur Ehrlichkeit. Was haben wir bitte schön „gekippt“, wenn es gar nichts gab? Sie hatten in den Haushalt 2012 Geld eingestellt. Dieses Geld ist anschließend in die Tilgung gegangen. Das ist für die PIRATEN die beste Lösung. Da ist überhaupt nichts „gekippt“ worden. Erzählen Sie nicht solche Märchen!
Was wir in dieser Legislatur anders als Sie gemacht haben, ist, dass wir tatsächlich ein Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ja, das hat gedauert, das hat auch deshalb gedauert, weil wir in Zeiten der Haushaltskonsolidierung natürlich sehr vorsichtig damit sind, uns für spätere Jahre festzulegen. Deshalb haben Sie vermutlich auch kein Gesetz gemacht, weil Sie sich nicht festlegen wollten.
- Ich stelle fest, dass Sie kein Gesetz gemacht haben. Sie haben auch in dieser Legislatur - wenn ich es nicht ganz verpennt habe - keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Mir ist auch nicht erinnerlich, dass Sie mit Ihren Haushaltsanträgen beantragt haben, dort 100 Millionen € oder 500 Millionen € zusätzlich bei Neueinstellungen zur Verfügung zu stellen. Vermutlich haben Sie das nicht gemacht, weil Sie schon jetzt mit dem, was Sie alles fordern, nicht zurechtkommen.
Wir sind ja inzwischen bei ungefähr 700 Millionen €, die Sie strukturell mehr ausgeben wollen, Herr Koch. 700 Millionen € - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Und dann stellen Sie sich heute hin und sagen: Auch an der Stelle könnte es bitte noch ein bisschen mehr sein. Da sage ich: Herr Koch, so geht es nicht.
Auch deshalb bin ich sehr froh, dass wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen, weil damit das Geld, das wir aus den Gehältern der Beamtinnen und Beamten angespart haben - 77,5 Millionen € - zukünftig pflichtig für die Versorgung zurückgelegt wird. Ich weiß ja nicht - irgendwann regieren Sie -, was Sie mit dem Geld gemacht hätten, um Ihre ganzen Rechnungen zu bezahlen.
Freuen wir uns, dass wir heute ein gutes Gesetz haben, mit einer guten Anlagestrategie, nachhaltig. Ich glaube, es ist gut, dass wir die Bundesbank mit in die Verantwortung nehmen. Ich finde die Regelung richtig, dass wir ab 2018 Geld entnehmen können. Das ist die alte gesetzliche Regelung, die vor mehreren Jahren getroffen worden ist, dass entnommen werden kann. Wir begrenzen die Entnahme
jetzt, weil wir ein Substanzerhaltungsgebot reinschreiben. Auch dies ist zwingend notwendig, damit das Geld nicht in den nächsten Jahren komplett aufgebraucht wird.
Ja, die 100 €, die pro Neueinstellung 2020 eingezahlt werden sollen, sind ein Anfang. Jede Regierung, jedes Parlament ist frei, dies in den zukünftigen Jahren zu erhöhen. Da warte ich auf die Haushaltsanträge.
Natürlich steht die Frage, wie viel ich für den Versorgungsfonds bereitstelle, immer in Konkurrenz zu anderen. Das steht in Konkurrenz zur Tilgung, zur Sanierung unserer Infrastruktur, zur Bildung. All das steht nebeneinander. Wir haben die Tilgung zu bewältigen, wir haben eben über die HSH Nordbank diskutiert, wir haben die Bildung, die gestärkt werden muss, wir haben den großen Infrastrukturstau, und wir haben die Versorgung. Kapitalisiert sind das inzwischen rund 30 Milliarden €, die dort in den letzten Jahren aufgebaut wurden.
Wir handeln. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich würde mich freuen, wenn der heute verabschiedet wird. Dafür dass Sie keinen Gesetzentwurf verabschiedet haben - Sie haben ja nicht nur zwei Jahre regiert, Herr Koch, sondern Sie waren sieben Jahre dabei -, muss ich mich weiß Gott nicht entschuldigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung nimmt das Parlament selbstverständlich ernst. Deshalb haben wir einmal geschaut, was es heißt, eine Investitionsquote von 12,5 % das ist das Ziel der FDP - zu verankern. Nehmen wir beispielsweise den Jahreshaushalt 2017, also diesen. Sie sprechen nicht von Ausgaben, sondern von Gesamtausgaben. Sie nehmen nicht die bereinigten Ausgaben, sondern die Gesamtausgaben. Das würde dazu führen, dass wir in diesem Jahr nicht 800 Millionen €, sondern 1,8 Milliarden € Investitionen hätten, also 1 Milliarde € mehr. Nun kann man das wollen, weil das eine Frage der Schwerpunktsetzung ist. Natürlich kann die FDP den Antrag stellen, 1 Milliarde € umzuschichten.
Herr Koch, Sie haben erkannt, dass das ein bisschen komplizierter ist, deshalb vermutlich Ihre „Wackelpuddingposition“. In den ersten fünf Minuten haben Sie gesagt, Sie fänden das eigentlich ziemlich gut, in der Zielsetzung richtig, um dann in den zweiten fünf Minuten darauf zu hoffen: Möge doch der Kelch an mir vorbeigehen
- gut, dann waren es zweieinhalb und zweieinhalb Minuten - und das Ganze in der Diskontinuität landen.
Die Haushaltssystematik ist sehr eng, wenn wir uns den Bereich der Investitionen anschauen. Würde man diese Milliarde € umschichten, müsste das natürlich zulasten von Personal gehen, zulasten des kommunalen Finanzausgleichs, zulasten aller freiwilligen Leistungen. Woher sollte das Geld denn sonst kommen?
Deshalb halte ich nicht viel davon, die Zukunftschancen des Landes an einer Quote zu bemessen, die nichts über die Zukunft des Landes aussagt.
Bildung ist Zukunft in Schleswig-Holstein. Bildungsausgaben sind Zukunftsausgaben.
Gern.
Immer gern.
Vielen Dank für die Bemerkung oder die Frage. Ich will zwei Dinge dazu sagen. Das erste ist die Grundsatzfrage, ob ich mich - Vorschlag der FDP in der Verfassung, ohne über die Maßnahmen zu sprechen, dazu verpflichte, 12,5 % des Gesamthaushaltes für einen bestimmten Bereich zur Verfügung zu stellen, von dem ich weiß, dass ich ihn nicht für Lehrerinnen und Lehrer, für Hochschulen, für Kindertagesstätten, für Flüchtlinge, für den kommunalen Finanzausgleich ausgeben darf.
Das heißt, ich nehme den Bereich sozusagen weg, bevor ich die anderen Bereiche bedenke und bediene. Diese Prioritätensetzung finde ich falsch.
Die zweite Frage ist: Wie ist das mit der Infrastruktur? - Sie sagen, wir müssen besser werden. Ich sage: Richtig, damit haben wir auch begonnen. Ich hätte mich 2012, als ich Ministerin wurde, gefreut, wenn es einen Infrastruktursanierungsbericht gegeben hätte, wenn es eine Bestandsaufnahme gegeben hätte, auf der ich aufsatteln kann. Diese gab es nicht. Wir haben sie gemacht. Ich glaube auch, dass die FDP das nicht so schlecht findet, weil man eine
Bestandsaufnahme eigentlich gar nicht schlecht finden kann.
- Was folgt daraus? - Jetzt sind wir in der Abbauplanung. Ich glaube, Sie finden das alle ziemlich gut, auch wenn Sie das nicht sagen mögen, dass wir mit dem Jahresabschluss 500 Millionen € frei hatten, von denen wir 180 Millionen € zusätzlich für Investitionen zur Verfügung gestellt haben. Das ist doch ein großartiges Ergebnis für unser Land. Das zeigt doch, dass wir es schaffen können, mit Haushaltsüberschüssen unsere Sondervermögen zu füllen und dann tatsächlich unsere Infrastruktur im Land schier zu machen. Das ist unser aller Ziel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Bericht zur Entwicklung des Schiffskreditportfolios der hsh portfoliomanagement AöR sowie einen Vorschlag zur Änderung des Staatsvertrags vor. Der Bericht beinhaltet Informationen zur Bewirtschaftung des Portfolios, zu der dahinterstehenden strategischen Grundlage und zu den Charterraten der einzelnen Schiffsklassen.
Als Teil einer Gesamtlösung im Rahmen des EUBeihilfeverfahrens haben die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zugesagt, dass die HSH Nordbank bis zu einem bestimmten Forderungsvolumen notleidende Kredite an die beiden Länder übertragen darf. Im Sommer 2016 wurde deshalb ein Schiffskreditportfolio durch die Anstalt der beiden Länder übernommen.
Mit der Drucksache 18/5003 haben wir Ihnen berichtet, wie sich diese Kredite seit ihrer Übernahme durch die Länderanstalt entwickelt haben. Dabei zeigen wir alle Risiken in voller Transparenz auf, auch die Ausfallwahrscheinlichkeit.
Meine Damen und Herren, was heißt es, wenn 98 % des Portfolios eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % haben? Das heißt schlichtweg, dass bei 98 % der von den Ländern übernommenen Kredite der ausstehende Betrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vollständig zurückgezahlt werden kann. Das darf niemanden verwundern,
denn schließlich handelt es sich um notleidende Kredite.
Es ist die Aufgabe der hsh portfoliomanagement AöR, diese Kredite vermögensschonend zu verwalten. Mithilfe von Gutachten prüft die Anstalt mögliche Restrukturierungen mit dem Ziel, dass die Kredite zumindest in Teilen bedient werden. Die Anstalt hat verschiedene Handlungsoptionen. Als letzte Möglichkeit kann es auch zu einem teilweisen Forderungsverzicht kommen, bevor ein Schiffsverkauf oder die Verschrottung in Betracht gezogen werden. Immer geht es darum, die wirtschaftlichste Lösung zu wählen.
Meine Damen und Herren, Sie kennen mich: Ich stelle die Lage nicht schöner dar, als sie ist. Bereits drei Monate nach Ankauf der Schiffskredite musste die AöR eine Risikovorsorge von rund 341 Millionen € bilden. Dies liegt vor allem daran, dass die Prognosen für die zukünftigen Charterraten im dritten Quartal 2016 erneut gesunken sind, in einigen Bereichen sogar drastisch um bis zu 21 %. Und noch ist kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Wir müssen damit rechnen, dass die Anstalt mit dem Jahresabschluss 2016 eine weitere Risikovorsorge bildet.
Angesichts dieser Entwicklung wird verständlicherweise die Frage gestellt, ob das Land 2016 mit 2,4 Milliarden € zu viel für das von der Bank übertragene Portfolio gezahlt hat.
Meine Damen und Herren, wenn Sie eine Ware auf dem Markt kaufen, zahlen Sie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktpreis. Für notleidende Schiffskredite gibt es aber derzeit keinen liquiden Markt und dementsprechend auch keinen Referenzpreis. Um einen neuen Beihilfetatbestand zu vermeiden, wurde deshalb vereinbart, dass die EUKommission mithilfe eines Gutachters für das zu übertragende Kreditportfolio einen theoretischen Marktwert festlegt. Zusätzlich haben die Länder den Wert noch einmal prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass nach Beurteilung unserer Wirtschaftsprüfer der Marktwert des Kreditportfolios zum 30. Juni 2016 mindestens auf der Höhe des Wertes der von der EU-Kommission ermittelten 2,4 Milliarden € lag.
Diese Überprüfung beruhte auf den im Frühsommer 2016 zur Verfügung stehenden Prognosen. Hierzu hat der Finanzausschuss nun ein umfängliches Aktenvorlagebegehren beschlossen: eine Herausforderung für unser HSH-Team im Finanzministerium, aber auch diese Herausforderung werden wir parallel zum Verkaufsprozess meistern. - Meine Damen
und Herren, ein herzlicher Dank an das HSH-Team. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten zurzeit verdammt viel.
Meine Damen und Herren, als ich 2012 Ministerin wurde, bin ich nicht von einem neuen Beihilfeverfahren ausgegangen, wurde uns doch bis dahin vermittelt, dass sich die Bank stabilisiert hat und dass eine frühzeitige Reduzierung der Garantie im Jahr 2011 - und damit eine Reduzierung der Eigenkapitalwirkung - für die Bank verkraftbar sei. Auch eine baldige Dividendenzahlung wurde in Aussicht gestellt. Aber Prognosen sind eben nur Prognosen. Heute wissen wir, dass die damalige Prognose nicht eingetroffen ist. Letzte Woche hat der Finanzausschuss auch dazu Akteneinsicht beschlossen. Infolge der Reduzierung wurde bereits 2013 das Eigenkapital der Bank zu schwach. Das war der Start ins neue Beihilfeverfahren, das alle Beteiligten bisher viel Zeit und Kraft gekostet hat.
Meine Damen und Herren, keine Entscheidung ist alternativlos. Jede Entscheidung ist immer eine Abwägung, was angesichts der aktuellen Prognosen die jeweils günstigere Alternative für das Land ist. So hat sich diese Landesregierung 2013 bewusst entschieden, die Bank nicht abzuwickeln, sondern das Beihilfeverfahren zu starten. Und natürlich haben wir dabei auch die kommunale Ebene mit ihren Sparkassen im Blick gehabt, deren Anteil an der Gewährträgerhaftung für ausstehende Anleihen 2013 noch bei rund 5 Milliarden € lag. Seit Anfang 2016 liegt dieser Anteil nur noch bei einem Zehntel davon.
Meine Damen und Herren, bei Abwägungsprozessen kann es immer unterschiedliche Einschätzungen geben. Jede Landesregierung, jedes Parlament kann die Rahmenbedingungen steuern, kann Staatsvertrag, Aufsichtsrat oder Vorstand verändern. Der Garantievertrag ist nur im Einvernehmen mit der Bank änderbar, und es bräuchte vermutlich die Zustimmung der EU und des Treuhänders. Aber auch hier gilt: Die Bank gehört den Ländern. Wenn die Länder die Erkenntnis hätten, der Vorstand würde nicht in ihrem Interesse handeln, müssten sie sich für einen anderen Vorstand entscheiden.
Meine Damen und Herren, bei ihrer Meinungsbildung stützen sich die Verantwortlichen jeweils auf Prognosen von Wirtschaftsprüfern und Gutachtern. Woran sollten sie sich auch sonst orientieren?
Damit komme ich zur Änderung des Staatsvertrags: Gern habe ich mein Versprechen gehalten und erfolgreich mit Hamburg über eine Kürzung der Kreditermächtigung der hsh portfoliomanagement AöR verhandelt. Mit dem Staatvertrag schlägt Ihnen die Landesregierung heute vor, den Kreditrahmen um 1,3 Milliarden € abzusenken auf dann 4,9 Milliarden €. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: rund 2,43 Milliarden € Kaufpreis für das übernommene Kreditportfolio, 1,2 Milliarden € für ein möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt von der Bank zu übernehmendes Portfolio und insgesamt 1,21 Milliarden € für eine Schwankungsreserve für bilanzverlängernde Fremdwährungseffekte, eine Liquiditätsreserve und zur Stellung von Barsicherheiten für den Einsatz von Derivaten. All dies können Sie im Detail in der Drucksache 18/5006 nachlesen.
Meine Damen und Herren, die Höhe der Kreditermächtigung sagt auch weiterhin nichts über die Gesamtkosten aus. Erst wenn die Anstalt abgewickelt wird, steht die finale Belastung für den Landeshaushalt fest.
Mit der Änderung des Staatsvertrags schlagen wir Ihnen weitere kleinere, aus unserer Sicht notwendige Änderungen vor. Die Anstalt soll die Möglichkeit erhalten, Wahlrechte des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes für die Bilanzierung zu nutzen. Dies ist nach einer erfolgreichen Bundesratsinitiative von Hamburg und Schleswig-Holstein möglich geworden. Außerdem soll eine klarstellende Regelung zur Verlängerung von Krediten verankert werden.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich Ihnen einen kurzen Ausblick geben. Vor zwei Tagen ist die Verkaufsanzeige national und international erschienen. Damit liegen wir voll im Zeitplan. Alles ist darauf ausgerichtet, einen erfolgreichen Verkauf zu ermöglichen. Wir alle wissen, wie schwierig der Prozess ist und dass es eine maximale Herausforderung für uns alle darstellt, dass ein solcher Prozess rund um den Wahltermin stattfindet. Wir wissen, dass sowohl vor als auch nach der Wahl grundlegende Entscheidungen getroffen werden müssen.
Die Landesregierung steht zu den der EU-Kommission gegebenen Zusagen. Dazu gehört auch die Zusage, dass die Bank weitere notleidende Kredite mit einem Forderungsvolumen von bis zu 1,2 Milliarden € an die Länder übertragen kann.
Meine Damen und Herren, die HSH Nordbank ist für niemanden von uns ein gutes Wahlkampfthe
ma. Lassen Sie mich das in aller Deutlichkeit sagen.
Denn außer den PIRATEN haben wir alle Verantwortung für die Bank getragen. Wie bisher wird die Landesregierung transparent berichten. Wir werden Fragen beantworten. Das Akteneinsichtsbegehren wird zügig und vollumfänglich umgesetzt. Staatssekretär Dr. Nimmermann und ich sind jederzeit für Sie erreichbar.
Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass der gewählte Weg für das Land der beste ist, um die Altlasten zu bewältigen, so, wie mit Sicherheit auch die Vorgängerregierungen Alternativen geprüft und ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen haben, 2009 wie 2011. Und immer haben sich die Regierungen - 2009 wie 2011 - auf externe Expertise, auf Prognosen und natürlich auch auf Prognosen der Bank gestützt.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses dafür, dass wir uns stets die Zeit nehmen, die wir brauchen, um uns intensiv und sachlich mit dieser komplizierten Materie zu beschäftigen. Schließlich geht es um das Vermögen unseres Landes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Finanzkrise - diese ist genannt - und zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes hat die EU die Wohnimmobilienkreditrichtlinie verabschiedet, um für mehr Finanzmarktstabilität und für mehr Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe zu sorgen. Im März 2016 wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, jedoch nicht eins zu eins.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Länder BadenWürttemberg, Hessen und Bayern sieht vor, das deutsche Umsetzungsgesetz in vier Punkten zu korrigieren. Nach meiner ersten Einschätzung beinhaltet der Gesetzesantrag sinnvolle Korrekturen; ich sehe aber auch noch Fragen.
Sinnvoll erscheinen mir die beiden Anpassungen, mit denen die Regelungen zurückgenommen werden, die über die europäische Richtlinie hinausgehen und damit die Kreditvergabe für einige Verbrauchergruppen in Deutschland zusätzlich erschweren.
Im ersten Fall heißt es in der EU-Richtlinie:
„Die Kreditwürdigkeit darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Kreditbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt, es sei denn, der Kreditvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.“
Dieser letzte Halbsatz wurde nicht in das deutsche Gesetz übernommen. Dadurch wird befürchtet, dass zum Beispiel altersgerechte Umbauten nicht mehr möglich sind, sofern die laufenden Alterseinkünfte nicht für die vollständige Tilgung innerhalb der statistischen Lebenserwartung ausreichen. Senioren werden danach bei ihrem Wunsch zum barrierefreien Wohnen ausgebremst statt unterstützt.
Der zweite Teil betrifft Immobilienverzehrkredite. Diese sind in der EURichtlinie vom Geltungsbereich ausgenommen, um beispielsweise Senioren oder Familien in der Praxis weiterhin in die Lage zu versetzen, ihre Immobilie mithilfe einer solchen Umkehrhypothek zu verwerten, ohne ausziehen zu müssen.
Der Antrag für den Bundesrat sieht vor, Immobilienverzehrkredite weiterhin in der Praxis zu ermöglichen.
In einer dritten Änderung geht es um die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Nach
bisheriger Rechtslage müsse es wahrscheinlich sein, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen kann. Dieses ist den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern zu unbestimmt. Die alternativ vorgeschlagene Formulierung beinhaltet jedoch weitere unscharfe Begriffe wie „besondere Umstände“ oder „erhebliche Zweifel“. Deshalb scheint mir fraglich, ob mit dieser Lösung tatsächlich Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden können.
Bei der vierten und letzten Änderung geht es darum, eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut im Falle einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung entbehrlich zu machen. Inwieweit hier in der Praxis tatsächlich Handlungsbedarf besteht, müssen wir noch einmal prüfen. Denn bei einer Anschlussfinanzierung bei demselben Institut ist in der Regel schon jetzt keine erneute Bonitätsprüfung erforderlich, da der Großteil der Baufinanzierungen in Deutschland aus sogenannten unechten Abschnittsfinanzierungen besteht. Das heißt, der bestehende Kreditvertrag läuft weiter, und es muss lediglich eine neue Zinsabrede getroffen werden. Umschuldungen wiederum beinhalten in der Regel einen Wechsel des Kreditinstituts und sind deshalb sowohl ohne als auch mit den Änderungen des Antrags mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung verbunden.
Meine Damen und Herren, die Initiative von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wird am 26. Januar 2017 im Finanzausschuss des Bundesrates beraten. Meine Sympathie hat diese Initiative. Aber wir sollten die Zeit bis dahin nutzen, um uns noch einmal genau - ich habe es erläutert - mit den einzelnen Punkten zu befassen. Dafür ist der Finanzausschuss ein guter Rahmen. Die Zeit sollten wir nehmen; die Zeit haben wir auch.
Für mich, meine Damen und Herren, ist klar: Auch ältere Menschen müssen wie bisher die Chance haben, einen Kredit für Bau und Renovierung zu erhalten, wenn sie als Sicherheit eine Immobilie haben. Ich glaube, in diesem Sinne sind wir uns einig, und in dem Sinne scheint es geboten zu sein, die bisherige Richtlinie auf Bundesebene noch einmal zu ändern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben einen Bericht gefordert, den ich gern geben will. Sie wissen: 3,5 Milliarden € stellt der Bund den Kommunen zur Verfügung, 99,5 Millionen € davon entfallen auf Schleswig-Holstein. Das Programm soll verlängert werden und bis 2020 laufen, so ist die Planung des Bundes. Diese Verlängerung ist gerade im zweiten Durchgang des Bundesrats.
Nach einem Verfahren, mit dem wir die Finanzschwäche festgestellt haben, haben wir in Schleswig-Holstein entschieden, 47 Kommunen antragsberechtigt zu machen: Acht Kreise, alle vier kreisfreien Städte, aber auch 35 Gemeinden sollen davon profitieren. Wir haben uns dafür entschieden dies ist hier im Haus ja strittig -, den Schwerpunkt auf Bildung und Klimaschutz zu legen.
Bis zum 30. September 2016 sind 19,6 % der Mittel beantragt und 15,1 % bewilligt worden.
Zwei Maßnahmen sind bereits abgeschlossen worden, die deutlich machen, wie wichtig dieses Programm ist: Es handelt sich um die Sanierung der Sporthallen an der Gorch-Fock-Schule und an der Gemeinschaftsschule in Kappeln. Gerade an den Schulen und dort gerade auch bei den Sporthallen gibt es großen Bedarf. Deshalb ist es aus meiner Sicht richtig, dass sich die Landesregierung für diesen Schwerpunkt entschieden hat.
Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Der Schwerpunkt Bildung ist nichts für die Sonntagsrede, sondern für die Entscheidung am Montag.
Heute lese ich in der Zeitung, dass es auch bei der FDP, die das Ganze kritisch sieht, eine sehr klare Einschätzung zu der Frage gibt, wie wir mit unseren Schulen bei der Sanierung zurzeit dastehen. Ich zitiere aus dem heutigen Pressespiegel. Da geht es um den Sanierungsstand der Schulen im Zusammenhang mit der Debatte über Breitband und Digitalisierung. Frau Klahn ist gerade nicht im Raum, sie wird wie folgt zitiert:
„Wenn es an den Schulen durchs Dach regnet und durch die Fenster zieht, hilft der schönste Glasfaseranschluss nichts.“
„Durchs Dach regnet und durch die Fenster zieht“ ich würde sagen, das ist ein klassischer Fall für energetische Sanierung und Grundsanierung von Schulen.
Der DGB spricht von bundesweit 34 Milliarden €.
Damit komme ich zu Lübeck, weil sich der Lübecker Bürgermeister Saxe - warum auch immer an die Spitze derer gestellt hat, die nicht glücklich über die Schwerpunktsetzung Bildung sind.
Wie ich lese, sagt der Lübecker Schulrat, Helge Daugs, zu der Debatte über den Bund-Länder-Digitalpakt, das sei total zu begrüßen, aber es gebe noch dringendere Fragen, beispielsweise die Sanierung von Schulen.
Meine Damen und Herren: Lübeck ist antragsberechtigte Kommune. Lübeck bekommt Geld für die Schulsanierung. Also sage ich: Auf geht‘s, Lübeck! Nutzt das Geld!
In den unterschiedlichen Förderbereichen sieht es so aus, dass 11,9 Millionen € für 21 Maßnahmen von den Schulträgern beantragt worden sind. Bewilligt worden sind 7,7 Millionen €. Für den Bereich der frühkindlichen Infrastruktur sind 22,9 % beantragt, 21,4 % sind bewilligt.
Ich sage noch einmal, weil es ja manchmal besser ist, die Dinge zu wiederholen: Dass wir im Bereich
der Schulen die energetische Sanierung verpflichtend machen, ist Teil des Bundesprogramms. Wir dürften das für die Schulen gar nicht grundsätzlich freigeben. Aber wir interpretieren das mit unserer Verordnung sehr weit. Das heißt, eine Ersatzbaumaßnahme im Schulbereich, die auch energetische Sanierung erfüllt, kann durchaus beantragt und bewilligt werden.
Und bei den Kindertagesstätten ist es so, dass die energetische Sanierungspflicht vom Bund nicht vorgegeben ist, deshalb haben wir sie hier auch nicht übernommen. Wir haben außerdem die Verwaltungsakademie in Bordesholm mit 3,5 Millionen € Fördervolumen mit aufgenommen.
Meine Damen und Herren, dass die Kommunen sich mehr Zeit lassen, sollte uns nicht beunruhigen. Es gibt kein Windhundprinzip. Jede Kommune weiß, wie viel sie bekommen kann. Dazu kommt zweitens, dass die Kommunen nach der neuen bundesgesetzlichen Regelung, wie sie kommen wird, bis 2020 Zeit haben. Drittens sind die Kommunen derzeit, gerade die finanzschwachen, mit vielen Dingen des Alltags beschäftigt, beispielsweise mit der Flüchtlingsorganisation. Deshalb ist es auch nicht schlimm, den Kommunen bei der Umsetzung dieses Programmes Zeit zu lassen.
Ich bin mir da mit meinem Kollegen aus Hessen, mit Herrn Dr. Schäfer - ein kluger Mann, der Finanzminister -, sehr einig, der sich sehr dafür eingesetzt hat, dass dieses Programm um zwei Jahre verlängert wird. Er hat gesagt:
„Aufgrund der derzeitigen bundesweiten Belastung der Kommunen mit der Aufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge zeigt sich, dass die Kommunen bei der zeitnahen Umsetzung der Investitionsprogramme an ihre personellen Grenzen stoßen.“
Und er führt weiter aus - auch das ist sehr klug -:
„Frühere Konjunkturprogramme sollten insbesondere kurzfristig eine belebende Wirkung entfalten. Daher war eine schnelle Umsetzung angesagt. Nun geht es um eine langfristige Förderung. Ein längerer Förderungszeitraum steht den Zielen der Programme somit nicht entgegen. Er hilft den Kommunen.“
Meine Damen und Herren, ich finde, das ist eine sehr kluge Einschätzung.
Ich will noch etwas zum Schwerpunkt Bildung sagen, weil ich echt irritiert bin. Ich kenne die CDU, die CDU ist nicht modern, sie ist nicht fortschrittlich, sie hält nichts vom Klimaschutz
und scheinbar auch nichts von frühkindlicher Bildung. Wie sonst könnte es denn sein, dass Sie das ganze Programm mit dem Satz diffamieren, das sei das Anschrauben von Dämmplatten an Kitas.
Meine Damen und Herren, weniger Wertschätzung gegenüber Kindertagesstätten und weniger Wertschätzung gegenüber Klimaschutz kann man nicht aufbringen.
Und deshalb: Ja, wir haben den Schwerpunkt Bildung und Klimaschutz gesetzt, andere setzen einen anderen Schwerpunkt. Die Krankenfinanzierung haben wir auch deshalb nicht mit reingenommen, weil wir da eine ganz andere solidarische kommunale Kofinanzierungssysthematik haben.
Insgesamt sind wir auf einem guten Weg, und ich habe schon mehrfach gesagt - heute gern noch einmal wieder -: Sollten uns die finanzschwachen Kommunen melden, dass sie im Bereich der Kindertagesstätten und der energetischen Sanierung von Schulen keinen Bedarf haben, dann sind wir selbstverständlich bereit, mit den Kommunen darüber zu reden, dass sie ihre Mittel auch für etwas anderes einsetzen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gigantisch gut! Als gigantisch und gut bezeichnen Sie, Herr Oppositionsführer, die aktuelle Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein. Da sage ich danke und kann Ihnen nur zustimmen.
Nach fast fünf Jahren Regierungsverantwortung steht fest: Die Bilanz der rot-grünen-blauen Haushaltspolitik kann sich sehen lassen.
- Das kommt noch. Denken Sie an „Lebenslanges Lernen“. Das kommt noch.
Meine Damen und Herren, es ist die Küstenkoalition, die zum ersten Mal seit Jahrzehnten Haushaltsüberschüsse für Schleswig-Holstein erwirtschaftet hat. Aber, meine Damen und Herren, es sind nicht nur zwei schwarze Nullen, die den Erfolg ausmachen, sondern es ist das Gesamtpaket. Wir sanieren
den Haushalt und kümmern uns gleichzeitig um bessere Bildung, um unsere Infrastruktur, um soziale wie innere Sicherheit.
Wir investieren in Klima- und Verbraucherschutz und machen unser Land fit für die Zukunft. So etwas nennt sich eine nordische Erfolgsbilanz.
Meine Damen und Herren, auf der schwarz-gelben Streichliste standen damals Krankenhausbaus, Justiz, Straßenbau, Hochschulen, Studentenwerk, Frauenhäuser, Landesblindengeld, weit über 3.000 Lehrerstellen und vieles mehr.
Die Vorgängerregierung hatte gesagt, ihre Sparliste sei alternativlos. Die Küstenkoalition hat gezeigt, dass es eine echte Alternative für den „echten Norden“ gibt.
Wir haben die Grunderwerbsteuer und den Erdölförderzins erhöht und die Wasserentnahmeabgabe reformiert. Das war eine bewusste Entscheidung gegen die Stimmen der Opposition, eine bewusste Entscheidung, um Einnahmen zu erhöhen. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bringt den Kommunen Mehreinnahmen in Höhe von rund 20 Millionen € jährlich, dem Land rund 105 Millionen € jährlich. Das vergessen Sie schnell. Damit haben wir dem Land Luft zum Atmen und zum Gestalten verschafft.
Aber nicht alles geht und vor allem geht nicht alles sofort. Zwar gehen wir nicht mehr im Schuldenmeer unter, aber Schleswig-Holstein schwimmt auch nicht im Geld. Schleswig-Holstein gibt für frühkindliche Bildung, Schulen, Hochschulen, Kultur, Polizei, Gesundheit, Sport und in fast allen anderen Bereichen pro Einwohner und Einwohnerin weniger aus als die meisten der anderen Bundesländer. Die Finanzdecke war und ist an vielen Stellen kurz, manchmal auch zu kurz.
Wir haben uns entschieden, meine Damen und Herren, den sehr harten Sparkurs der Vorgängerregierung abzumildern. Dies war eine bewusste Entscheidung. Und wir haben es ertragen, dass uns die CDU dafür scharf kritisiert hat.
Seit Kurzem hat die CDU eine 180-Grad-Wende hingelegt. Ob Kommunen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, UKSH, Schulen, Polizei, Straßen
bau, Breitband oder auch die Ingenieurausbildung landauf, landab verspricht die CDU täglich millionenschwere Programme. Da wird nichts ausgelassen. Das Einzige, was fehlt, ist die Finanzierung.
Wenn es um das Bezahlen geht, ist bei der CDU Sendepause.
Meine Damen und Herren, glaubwürdig ist das nicht.
Sehr geehrter Herr Oppositionsführer, reden Sie heute Tacheles, stellen Sie klar, ob Ihre Fraktion noch zur Haushaltskonsolidierung steht!
Unser Kurs ist klar: Wir konsolidieren, modernisieren und investieren. Wir haben über 2.000 Stellen in unseren Schulen gelassen, die nach der alten Planung gestrichen werden sollten. Davon sind allein 920 Stellen flüchtlingsbedingt. Statt Lehrerstellen abzubauen, haben wir Stellen aufgebaut. Mit dem Haushalt 2017 werden wir 254 Stellen mehr haben als 2012.
Gegen den massiven Protest der Opposition haben wir die frei gewordenen BAföG-Mittel für neue Lehrerstellen eingesetzt. Die letzte Tranche dieser Stellenaufstockung erfolgt zum Schuljahr 2017/18: 200 Stellen, die die Unterrichtsversorgung verbessern und gegen die Sie damals gestimmt haben.
2017 geben wir 17,8 Millionen € für Schulsozialarbeit und 19,8 Millionen € für inklusive Bildung aus, und wir verbessern die Förderbedingungen für unsere offenen Ganztagsschulen. Meine Damen und Herren, fünf Jahre Küstenkoalition haben unseren Schulen gutgetan.
Auch bei den Hochschulen kommen wir spürbar voran. Anders als Schwarz-Gelb beim Hochschulpakt II haben wir uns ohne Umschweife zum Hochschulpakt III bekannt, der jetzt ansteht. Hier haben wir für die nächsten Jahre rund 225 Millionen € eingeplant. Anschließend werden diese Mittel mit 30 Millionen € pro Jahr verstetigt. Die Idee der Vorgängerregierung, Studienplatzkontingente auf andere Länder zu übertragen, war eine Irrfahrt. Unser Land braucht junge Menschen, die Lust haben,
bei uns zu studieren, zu forschen und Start-ups zu gründen.
Auch mit der Erhöhung ihrer Grundfinanzierung um 25 Millionen € bis 2019 haben wir eine verlässliche Basis für unsere Hochschulen geschaffen. Ja, es hat ein bisschen gedauert, bis wir dies zusagen konnten, denn wir können - anders als Sie - jeden Euro nur einmal ausgeben. Aber wenn die Küstenkoalition etwas zusagt, ist darauf Verlass.