Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Deshalb sollten politische Debatten innerhalb der Verfassung keine Debatten über die Verfassung werden.

Zweitens. Dem Gesetzentwurf steht das geltende Verfassungsrecht des Bundes entgegen. Denn Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verlangt von den Ländern eine verfassungsmäßige Ordnung, die dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes entspricht. Sicher, abweichend vom Grundgesetz sind plebiszitäre Elemente wie Volksentscheide auf Landesebene zulässig, aber nur, wenn sie das grundgesetzlich repräsentativ-demokratische Prinzip punktuell ergänzen, wie heute in unserer Landesverfassung geregelt.

Würde der Gesetzentwurf der Piratenfraktion in Kraft treten, wäre jedes vom Landtag beschlossene Gesetz einem nachträglichen Volksveto ausgesetzt. Das Parlament würde seines Vorrangs in der Rechtsetzung enthoben werden. Das verstößt gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes.

Drittens. Der Gesetzentwurf ignoriert die zentralen Aufgaben und die Leistungsfähigkeit des Parlamentarismus, nämlich die Vielfalt der politischen Interessen und Meinungen in der Bevölkerung in

einem geordneten Rahmen auszutauschen, durch eine Mehrheitsentscheidung Prioritäten festzulegen und dabei in diesem Prozess alle Seiten zivilisiert zu repräsentieren.

Ein nachträgliches Referendum, das mit einem schlichten Nein alles zunichte machen könnte auch jedes noch so mühsam errungene Ergebnis -, stünde dieser zivilisatorischen Kraft des Parlamentarismus entgegen.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Meine Damen und Herren, sollen in Zukunft Stimmungen im Volk, kurzatmige Launen des Zeitgeistes oder sogar von interessierter Seite geschürte Ängste die Geschicke des Landes regieren können? Ein nachträgliches Volksveto schränkt das Parlament ein, in unsicheren Zeiten politische Führung zu übernehmen. Davon kann man nur deutlich abraten. - Danke schön.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/5198 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr und wünsche Ihnen allen einen guten Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:00 Uhr

(Minister Stefan Studt)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst