Ich möchte einen weiteren Gesichtspunkt hervorheben, der schon angesprochen worden ist. Ich glaube, es gibt an dieser Stelle kein Informationsdefizit. Die Bundesregierung unterhält hierzu eine gute Website. Ich finde, hier gibt es keinen Anlass für Kritik. Ich weiß nicht, ob man dies auch auf Landesebene und damit doppelt leisten muss, wenn es die Informationen auf Bundesebene schon gibt. Die Website ist wirklich hervorragend.
Ich will Ihre Anmerkung aber gern mitnehmen und prüfen, ob man die Akteure ganz niedrigschwellig noch einmal zusammenführen sollte. Ich glaube aber nicht, dass es an dieser Stelle an Informationen fehlt.
Eines hat sich in der Vergangenheit ganz deutlich gezeigt, nämlich dass von außen kommende Impulse neue Bündnisse nicht stabilisieren. Sie hängen allein von dem Engagement vor Ort ab. Deshalb wurde der für vier Jahre laufende Versuch zur Förderung der Projekte aus Landesmitteln aufgrund der geringen Nachfrage eingestellt, und zwar zum Ende des letzten Jahres und auf der Grundlage eines Beschlusses einer CDU-geführten Landesregierung. Ich halte das für eine richtige Entscheidung.
Frau Ministerin, was plant die Landesregierung? Plant sie weitere Fachforen für die Lokalen Bündnisse regional an unterschiedlichen Orten? Oder meinen Sie, dass das, was jetzt läuft, reicht?
- Die bei uns bestehende Servicestelle wird weiter jedem bestehenden Bündnis und jedem neu zu gründenden Bündnis gern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich glaube, das ist die richtige Maßnahme. Die gegebene Anregung, noch einmal sehr niederschwellig die Akteure miteinander zu vernetzen, nehme ich gern mit. Ich glaube aber, dass darüber hinausgehende Maßnahmen, die von oben herab nach dem Motto wirken, wir wüssten, was vor Ort die richtige Maßnahme wäre, nicht wirken. Ich glaube, das war damals der Grund dafür, die Förderung rückgängig zu machen.
Ich komme jetzt zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Diese machen deutlich, dass wir einen Mix an unterschiedlichen Maßnahmen haben und diesen auch brauchen. Das sind Maßnahmen, die uns einiges kosten. Wir investieren in die intensive Kooperation von Schule, Jugendhilfe und offener Jugendarbeit und in die qualitativ vorbildlichen Angebote zum Kinderschutz und der Frühen Hilfen. Wir investieren darüber hinaus natürlich in den bedarfsgerechten Ausbau unserer Kinderbetreuung. Dafür übernimmt das Land im Schulterschluss mit den Kommunen ganz intensive Anstrengungen. Ich bin sicher, keiner von Ihnen wird es anders erleben: Wenn Sie draußen mit den Menschen reden, dann
ist eine gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung der entscheidende Punkt für die Frage der Familienfreundlichkeit unseres Landes.
Die Landesregierung und die Kommunen haben das begriffen. Wir bauen im Moment in einem noch nie dagewesenen Maße eine Infrastruktur aus. Sie haben es vielleicht der Presse entnommen: Allein in den vergangenen Wochen haben wir im Ministerium Anträge für 750 neue Krippenplätze erhalten. Dafür wird die Landesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen € an Investitionszuschüssen aufbringen. Damit können wir nicht nur die jetzt gestellten Anträge bewilligen, sondern jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt hat darüber hinaus zusätzliche Mittel, um zusätzliche Plätze zu planen.
Ich bin überzeugt, dass es sich hierbei nicht nur um sinnvoll investierte Mittel handelt, sondern auch um Investitionen, die für ein Schleswig-Holstein, in dem Kinder und Familien gern leben, ganz entscheidend sind. Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen: Dafür werde ich mich auch in Zukunft starkmachen. - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wurden sowohl ein Antrag auf Überweisung als auch ein Antrag auf Abstimmung in der Sache gestellt. Üblicherweise wird zunächst über den Überweisungsantrag abgestimmt.
Wer für die Überweisung an den Sozialausschuss ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung in § 75 den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1032, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Piratenfrak
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1068. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion mit den Stimmen der Piratenfraktion, der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW so angenommen.
Zunächst einmal bitte ich Sie, mit mir auf der Tribüne des Landtags die Europa-Union Deutschland, Ortsverband Norderstedt, und die dbb-Jugend, also die Deutsche Beamtenjugend, mit Auszubildenden zu begrüßen. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich zur Beantwortung den Herrn Innenminister, hier zu sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die nicht individualisierte Funkzellenauswertung ist ein wichtiges und unverzichtbares Mittel der Strafverfolgung. Die emotionalen öffentlichen Reaktionen auf die Antwort der Landesregierung sind aus meiner Sicht haltlos und belegen vor allem eines: Unkenntnis.
Meine Damen und Herren, das sind die Fakten: Die Provider geben nur die Rufnummer an die Polizei, nicht jedoch den Namen der Person, zu der die Rufnummer gehört. Nur die wenigen Daten, die im Rahmen weiterer Ermittlungen für den Tatzusammenhang in Betracht kommen, werden überhaupt geöffnet. Es ist also unwahr, dass Millionen von Telefonnutzern unter Strafverdacht gestellt werden.
Ein Beispiel: Bei einer Serie von Raubüberfällen hat die Polizei keinen konkreten Tatverdacht gegen eine einzelne Person. Daher werden an verschiedenen Tatorten zu unterschiedlichen Zeiten übereinstimmende Nummern in den jeweiligen Funkzellen zu den Tatzeiten gesucht. Nur die guckt sich die Polizei an. Noch nicht einmal jede dieser Nummern führt sofort zum Tatverdacht. Der Inhaber wird nach Alibis gefragt. Wenn dann Ungereimtheiten festgestellt werden, wird gegen diesen einen ermittelt. Alle anderen Nummern bleiben gleichsam namenlos. Sie werden polizeilich überhaupt nicht angefasst.
Die Forderung der PIRATEN, alle Handynutzer zu benachrichtigen, deren Rufnummer im Zuge einer Funkzellenabfrage angefallen ist, ist aus meiner Sicht ein schwerer und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von Bürgern.
- Ich erkläre Ihnen das jetzt, Herr Abgeordneter. Wenn die Polizei verpflichtet wäre, alle Handynutzer zu benachrichtigen, deren Rufnummer im Zuge einer Funkzellenabfrage angefallen ist, müssten wir Namen zu Rufnummern ermitteln, die für das Ermittlungsverfahren überhaupt keine Rolle spielen. Die Polizei würde Handynutzer, an denen sie gar kein Interesse hat, aus ihrer Anonymität holen. Sie würden im Wortsinn polizeibekannt, obwohl die Polizei von ihnen gar nichts wissen will.
Das wäre ein weitaus tieferer Eingriff in die Privatsphäre als die Kenntnis einer bestimmten Rufnummer ohne namentliche Zuordnung. Mit anderen Worten: Wir würden Namen von Handynutzern er
mitteln, um ihnen mitzuteilen, dass wir ihren Namen bisher zwar nicht kannten, weil er polizeilich nicht weiter von Interesse war, ihn jetzt aber ermitteln mussten, um ihm mitzuteilen, dass seine Rufnummer im Rahmen einer Funkzellenabfrage angefallen ist. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur absurd, sondern das wäre auch rechtswidrig.
Die mit ihrer Telefonnummer betroffenen Bürger über eine Funkzellenabfrage zu informieren, wäre so, als würden wir Kraftfahrzeughaltern schriftlich mitteilen, dass ein Polizeibeamter auf einer viel befahrenen Kreuzung ihr Kennzeichen gesehen hat.
Wer will den mehr als 100 Opfern der mittels einer Funkzellenauswertung aufgeklärten Einbruchserie erklären, dass den Strafverfolgungsbehörden der Datenschutz von Telefonnummern wichtiger ist als die Täterermittlung, obwohl die Telefonnummern zur Verfügung stehen und in 99,9 % der Fälle auch ungetastet bleiben? Anders gesagt: Wir brauchen den Heuhaufen, um die Nadel zu suchen. Wir beschäftigen uns aber nicht mit jedem einzelnen Halm.
Soll bei Raubserien, wie zum Beispiel im Kieler Bereich, die ihren erschreckenden Höhepunkt in dem Tod eines der Opfer in Kiel-Schilksee fand, einfach kapituliert werden? Wenn mir jemand sagt, das sei der Preis der Freiheit und des Datenschutzes, nehme ich das als eine Meinung entgegen. Ich teile diese Auffassung allerdings nicht. Ich möchte, dass die Polizei alle rechtlich erlaubten Mittel anwendet, um Mörder, um Brandstifter und andere Schwerkriminelle zu überführen. Wenn dazu eine Funkzellenabfrage notwendig ist, dann muss sie erfolgen.
Der Hinweis, Aufwand und Ertrag stünden in keinem angemessenen Verhältnis, führt in die Irre; denn Kriminalitätsbekämpfung kann man nicht einfach nach betriebswirtschaftlichen Kriterien betreiben. Wer kann denn jedes Mal im Voraus sagen, ob ein bestimmtes Mittel auch zum Erfolg führt? Sollte man auf eine Funkzellenabfrage etwa verzichten, weil man sich nicht absolut sicher sein kann, damit einen Serienbrandstifter oder einen anderen Kapitalverbrecher zu überführen? Ich glaube nicht.
Wir reden im Zusammenhang mit der Funkzellenabfrage über Kapitalverbrechen und Menschen, die Opfer dieser Verbrechen geworden sind. Jede aufgeklärte Straftat ist auch ein Beitrag zum Opferschutz. Deshalb muss jedes rechtsstaatlich erlaubte Mittel zum Einsatz kommen, wenn es auch nur den
Hauch einer Chance auf Aufklärung verspricht. Die Betonung lege ich dabei auf: rechtsstaatlich erlaubt.