Beibehalten wurde die Vollendung des 16. Lebensjahres als Altersgrenze für den Eintritt in die Einsatzabteilung. Nur so kann Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglichst schnell die Teilnahme am Einsatzdienst ermöglicht werden. Die notwendige Ausbildung für den „Echteinsatz“ kann also schon vorher erfolgen. Ich halte diese Lösung für einen guten Kompromiss.
Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für eine gute Lösung wichtiger Fragen zum Wohle der Feuerwehren und hoffe daher auf eine breite Zustimmung. - Vielen Dank.