- Das habe ich genau gesagt. Deswegen war es gut, dass wir jetzt 85 Stellen hinterherschicken. Aber was ich da an Halbwahrheiten gesagt haben soll, Herr Kollege, das überlegen Sie sich bitte noch einmal.
Dieses Gutachten habe auch ich gesehen und gelesen. Es hat aber genau die Befürchtung meines Kollegen Ekkehart Klug, der aus dem Landtag ausgeschieden ist und dem ich in der Rolle des innen
und rechtspolitischen Sprechers nachgefolgt bin, sehr deutlich gemacht, dass dies das Problem dieses Gesetzes ist. Ich finde es, ganz ehrlich, gerade bei einer sozialdemokratisch geführten Regierung schwierig, auf dem Rücken von Beschäftigten zusätzliche Aufgaben zu schaffen, obwohl das Personal bereits unter Überlastung leidet, ohne sich mit dem Personalproblem zu beschäftigen. Wenn man dann davon redet, dass das das kleinere Problem im Justizvollzug gewesen ist, dann, ganz ehrlich, ist dies eben nicht die ganze Wahrheit. Sagen wir es einmal so. Okay?
Auf den zweiten Punkt will ich auch noch kurz eingehen. Ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir beim Justizvollzugsgesetz in der Sache mit Ihnen übereinstimmen. Das war ein gutes Gesetz. Aber man hätte die Hausaufgaben eben vollständig machen sollen. Und das ist nicht geschehen.
Dass das Gesetzesvorhaben, über das wir heute im Landtag zu diskutieren haben, ein monströses Ausmaß angenommen hat, ist bereits deutlich geworden. Es geht hier einschließlich der Stellungnahme der Fachleute um insgesamt rund 1.000 Seiten Papier, die wir hier wälzen durften. Das war herausfordernd. Ich kann sagen: Die wichtigsten Punkte sind von meinen Vorrednern genannt worden.
Besonders begrüße ich, dass der Aspekt des Opferschutzes in dieser Novellierung eine besondere Rolle gespielt hat und künftig verstärkt berücksichtigt wird. Ziel ist es, dass Gefangene befähigt werden, Empathie zu entwickeln und Verantwortung für die von ihnen zu vertretenen Folgen für die Opfer zu übernehmen. Das ist in meinen Augen eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Resozialisierung gelingt. Nur wenn ich mich mit meinen eigenen Taten auseinandergesetzt habe, wenn ich begriffen habe, was ich anderen Menschen damit angetan habe, kann ich resozialisiert und in die Gesellschaft zurückgegeben werden und mich dort dann auch zurechtfinden.
Wir waren aber eben auch alle gefordert, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Fixierung umzusetzen. Das ist hier schnell und ohne große Diskussion vollzogen worden. Auch in den Fachgesprächen sind dazu die richtigen gesetzlichen Vor
Diese und alle sonstigen Änderungen im Justizvollzugsgesetz und im Strafvollzugsgesetz sind in anderen Vollzugsgesetzen umgesetzt worden. Das ist folgerichtig. Es ist auch zu begrüßen, dass wir die verschiedenen Vollzugsarten in eigenständigen Gesetzen regeln, um klar zu machen, dass es hier thematisch keine Vermischung geben darf, auch nicht in der praktischen Umsetzung. Durch die wortgleiche Übernahme der Regelungen ist aber sichergestellt, dass sich diese Gesetze in ihrer Auslegung und Anwendung nicht auseinanderentwickeln können. Auch das ist mehr als sinnvoll.
Mein Fazit heute ist: Wir sichern ab, dass wir in Schleswig-Holstein auch weiterhin eines der modernsten Justizvollzugsgesetze haben, das einen modernen Justizvollzug sicherstellt, bei dem Resozialisierung und Opferschutz die zentrale Rolle spielen. Das ist der richtige Ansatz für den Justizvollzug.
Schließlich mussten auch EU-rechtliche Vorgaben durch das Justizvollzugsdatenschutzgesetz novelliert werden. Hier möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, der uns in der Fachdiskussion innerhalb der Koalition große Mühen gemacht hat. Dabei ging es nämlich um die Einführung des Begriffs der drohenden Gefahr. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es möglich, diese Instrumente einzusetzen, wenn es darum geht, terroristische Gefahren frühzeitig zu erkennen. Ob aber bereits allgemeine polizeiliche Gefahrabwehrmaßnahmen zulässig sind, wenn nur eine drohende Gefahr vorliegt, ist verfassungsrechtlich außerordentlich umstritten.
Dann ist natürlich die Frage gewesen: Können wir eine Vorverlagerung der Gefahrenabwehr im Justizvollzug - bestimmte polizeiliche Maßnahmen - bei drohender Gefahr rechtfertigen? Nach der Diskussion haben wir uns dazu entschieden, diesen Weg zu gehen.
Mein Hauptargument für diese Regelung ist gewesen - das habe ich in den Vordiskussionen sehr deutlich gemacht -: Im Justizvollzug sind Menschen untergebracht, denen die Freiheit, sich frei zu bewegen, sich eigenständig zu schützen, genommen worden ist. Das heißt, der Staat hat eine besondere Schutzpflicht, sie vor Gefahren in dieser Anstalt zu schützen und zu bewahren. Das heißt auf gut Deutsch, dass ein Staat, der diese Garanten- und Schutzpflicht hat, frühzeitig prüft, welche Gefahren den Insassen und Beschäftigten drohen können.
Deswegen ist es richtig gewesen, dass wir bestimmte Untersuchungs- und Ermittlungsmaßnahmen bereits erlauben, wenn nur eine drohende Gefahr vorliegt.
In diesem Sinne, finde ich, ist das Gesamtwerk ein Riesenwerk, aber gut gelungen. Das hat auch die heutige Debatte gezeigt. Vielen Dank an das Justizministerium für die gute Vorarbeit an dieser Stelle.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Justizvollzugsmodernisierungsgesetz, das ist ein sehr klangvoller Name für ein sehr umfassendes Gesetz. Wir, der SSW, begrüßen dieses Gesetz, welches auf der parlamentarischen Arbeit der vergangenen Jahre beruht, weil es auf dem Gesetz der Küstenkoalition aus dem Jahr 2016 aufbaut.
Dabei soll die Modernisierung vor allem einen freieren Umgang für Inhaftierte als auch für Bedienstete bringen. Die Justizvollzugsanstalten im Land bilden gezwungenermaßen ihre eigene kleine Welt. Eine Haft wird auch weiterhin das härteste Strafmaß sein, das unsere Rechtsprechung kennt.
Künftig wird es jedoch mehr kommunikative Freiheiten geben wie beispielsweise den Verzicht auf das Öffnen von ein- und ausgehendem Briefverkehr. Stattdessen soll durch Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Darüber hinaus wird künftig dafür Sorge getragen, dass das Telefonieren im Vollzug zu marktgerechten Preisen stattzufinden hat. Wir, der SSW, finden es ebenfalls begrüßenswert, dass die Telekommunikationsmöglichkeiten eine grundsätzliche Öffnung erfahren und Gefangene auch auf andere Formen als Telefonate zurückgreifen können, meine Damen und Herren.
Mich freut besonders: Auch der Sport soll künftig eine größere Rolle spielen. Der Sport bildet mit diesem Gesetz einen eigenen Schwerpunkt und fungiert darüber hinaus als Vollzugsziel von besonderer Bedeutung. Sport und Bewegung sind daher keine reinen Freizeitbeschäftigungen mehr.
Dementsprechend braucht es qualifiziertes Personal, aber auch entsprechende Räumlichkeiten müssen geschaffen werden.
Wir, der SSW, haben uns in den letzten vier Jahren im Zuge der Haushaltsberatungen immer wieder für eine Aufstockung des Personals im Vollzug eingesetzt und entsprechende Anträge eingereicht, deren Forderungen - oft mit Zeitverzug - erfüllt wurden, was uns freut.
Neben viel Lob, welches der Gesetzentwurf im Vorfeld erfahren hat, hat es aber auch kritische Stimmen gegeben. Der Alltag im Vollzug wird sich merkbar verändern. Das wirft auch Fragen auf.
Für uns vom SSW ist dabei völlig klar, dass nicht nur genügend Personal vorhanden sein muss, sondern dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch entsprechend an den neuen Alltag herangeführt werden müssen. Die Fragen müssen daher ausgeräumt werden.
Das Gesetz kann nur greifen, wenn es im Vollzug angenommen und mit Leben gefüllt wird. Dazu tragen vor allem die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten bei. Sie gilt es zu unterstützen. Sie gilt es zu motivieren.
Wir erwarten von der Landesregierung natürlich, dass sie eine angemessene personelle Unterstützung liefert. Der Personalbedarf wurde kürzlich genauestens analysiert, und zwar in der Personalbedarfsanalyse und der langfristigen Personalstrategie. Tatsächlich fehlt zusätzliches Personal. Wir reden nicht nur von Stellen, sondern auch über die Frage, ob die Stellen besetzt sind.
Zur Bewältigung der allein durch das Landesstrafvollzugsgesetz übertragenen Aufgaben würden 85 zusätzliche Mitarbeiter gebraucht. Diese sollen auch eingestellt werden. Zudem muss - das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, meine Damen und Herren - die Nachwuchsgewinnung sichergestellt werden, da in den nächsten Jahren viele Arbeitskräfte in Rente gehen werden. Der Druck wird also dauerhaft da sein.
Ja, der vorliegende Gesetzentwurf wird viele Veränderungen mit sich führen. Ich bin dabei der Meinung, dass sich vieles zum Positiven verändern wird, auch wenn am Anfang vielleicht nicht alles gleich auf Anhieb klappt. Das sollten wir vielleicht auch wissen.
Gewohnte Routinen werden verschwinden und durch neue ersetzt. Ziel ist es, den Justizvollzug nachhaltig zukunftsfest zu machen. Das Justizvoll
Die Landesregierung wird zur kommenden Haushaltsaufstellung des Landes beweisen können, wie ernst es ihr tatsächlich mit dem Justizvollzug ist. Wir, der SSW, werden die Personalsituation sicherlich weiter im Auge behalten.
Der Gesetzentwurf aber ist wirklich gut, weil er auf der Arbeit der Küstenkoalition aufbaut. Hier zeigt sich, dass - das ist doch das Versöhnliche - alle demokratischen Parteien hinter einem modernen Strafvollzug stehen. Das ist ein Wert an sich.