Protocol of the Session on August 27, 2021

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Schutz?“, ein Vergleich zur Goebbels-Rede im Berliner Sportpalast gezogen wird.

Insofern bewerte ich die Aussage im Verfassungsschutzbericht kritisch, es gebe hierzulande bislang keine Anhaltspunkte, dass die öffentlichen Proteste gegen die Coronamaßnahmen der Regierung von Rechtsextremisten oder Reichsbürgern maßgeblich beeinflusst würden. Es sind die bekannten rechtsextremen Verschwörungsmythen, die in den Köpfen wichtiger Protagonistinnen und Protagonisten der Bewegung verankert sind. Das ist überall in Deutschland zu beobachten, aber eben auch in Schleswig-Holstein.

Dass sich die Szene auch hier massiv radikalisiert, zeigen ganz aktuelle Ereignisse wie beispielsweise Gewalt- und sogar Morddrohungen gegenüber Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer in Niebüll und Altenholz im Zusammenhang mit der Impfkampagne an Schulen und der Verlängerung der Maskenpflicht.

Zweitens: Ist die TKKG Kiel wirklich ein Fall für den Verfassungsschutz?

Erstmalig taucht im Bericht die sogenannte TurboKlimaKampfGruppe unter den linksextremistischen Organisationen auf. Anhaltspunkt dafür ist, dass sich die Organisation zum Beispiel zum Antifaschismus bekennt, sich im Zusammenhang mit der Novellierung des Landespolizeirechts kritisch geäußert hat, und dass sie in Aktionen gegen Straßenbauvorhaben die „Macht der Autoindustrie“ angegriffen hat. Wenn das schon ausreicht, als linksextremistischer Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes gelabelt zu werden, habe ich damit ein Problem. Ihre Aktionen halten sich im Rahmen zivilen Ungehorsams, ohne sich direkt und militant gegen Menschen oder Polizeikräfte zu richten. Die Autoindustrie in Deutschland ist nicht institutioneller Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das neue Polizeirecht in SchleswigHolstein wurde von Teilen der Wissenschaft stark kritisiert, aber auch in einigen Details von Institutionen wie dem Kinderschutzbund. Man kann dazu inhaltlich eine dezidiert andere Sichtweise haben, aber ob die genannten Punkte ausreichen, die TKKG mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, sollten Sie uns im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal genauer erklären.

Herr Präsident! Der Bericht bestätigt eine Entwicklung, die wir schon in den letzten Jahren mit Besorgnis verfolgten. Immer mehr Aktivitäten von Ex

(Burkhard Peters)

tremisten werden ins Netz verlagert. Das erhöht den Überwachungsaufwand für unsere Sicherheitsbehörden deutlich. Das bestätigt aber auch, dass die Initiative der FDP-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen, den notwendigen Personalaufbau beim Landesverfassungsschutz finanziell abzusichern, nicht nur sinnvoll, sondern sogar geboten war. Die Sicherheitsbehörden müssen für eine wirksame Aufklärung im Internet versierte Mitarbeiter gewinnen. Für die Beobachtung von Extremisten ist und bleibt auch im digitalen Umfeld die Personalstärke ein entscheidender Faktor für den Ermittlungserfolg. Neue Formen des Extremismus zu erkennen und zu bewerten, braucht gutes Personal in der Auswertung.

Auf den ersten Blick scheint es einen Rückgang politisch motivierter Straftaten zu geben, wobei die Anzahl an Gewalt- und Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im letzten Jahr spürbar zugenommen hat. Es bleibt also abzuwarten, ob wegen der Coronapandemie einfach weniger Gelegenheit bestand, zum Beispiel im Rahmen von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen politisch motivierte Straftaten zu verüben, oder ob sich dieser rückläufige Trend fortsetzt. Es ist also keineswegs an der Zeit, Entwarnung zu geben.

Vor besonderen Herausforderungen stehen unsere Sicherheitsbehörden bei den Protestbewegungen, die sich gegen die Coronapolitik wenden. Hier vermischen sich Bürgerinnen und Bürger, die ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen und sich zu Recht auf ihre verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen, mit radikalen extremistischen Gruppierungen. Kritik an Regierungshandeln müssen der Staat und seine Repräsentanten aushalten. Das sollte nicht infrage gestellt werden. Problematisch wird es aber dann, wenn sich Extremisten, rechtsradikale Anhänger der Reichsbürger- oder der identitären Bewegung unter die Demonstranten mischen und die Meinungsführerschaft übernehmen. Der Bundesverfassungsschutz hat einen neuen Phänomenbereich unter dem Titel „Verfassungsrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen, um diese teils als extremistisch eingeschätzten Teile der Bewegung erfassen und beobachten zu können, denn diese Strömungen passen nach Ansicht des Bundesverfassungsschutzes in keine der bisherigen Kategorien.

Allerdings ist hier auch Vorsicht geboten. Wir können nicht dulden, dass mit der Definition eines neuen Phänomenbereichs Menschen ins Visier der Verfassungsschützer geraten, die sich rechtskonform verhalten und lediglich das Recht für sich in An

spruch nehmen, staatliches Handeln auch lautstark und heftig zu kritisieren. Hier erwarte ich, dass die Verfassungsschutzbehörden einen Weg finden, unschuldige und unverdächtige Personen in Ruhe zu lassen und keinen Überwachungsdruck zu schaffen, der zu einer faktischen Beschränkung unserer Freiheitsrechte führt.

Ich will hier sehr bewusst noch ein anderes Thema ansprechen: die Situation in Afghanistan, über die wir ja am Mittwoch ausführlich debattiert haben. Unser aller übereinstimmender Wille, den Menschen dort in ihrer Not zu helfen, darf nicht unberücksichtigt lassen, dass nicht ausgeschlossen ist, dass mit den Menschen von dort auch Kriminelle oder Islamisten in unser Land einreisen. Die islamistische Szene war und ist auch in Deutschland beziehungsweise Schleswig-Holstein aktiv. Aber wir müssen dieses Risiko meiner Ansicht nach in Kauf nehmen, denn was ist die Alternative? Wer aktuell in Afghanistan in Lebensgefahr schwebt, muss geschützt werden, und zwar unabhängig davon, ob er als Straftäter oder Gefährder erst vor Kurzem aus Deutschland ausgewiesen worden ist.

Aber: Unsere Sicherheitsbehörden müssen jetzt sofort Maßnahmen ergreifen, um etwaige Gefährder umfassend zu beobachten. Nur so können Gefährdungen frühzeitig erkannt und ihnen wirksam entgegengewirkt werden. Ein Fall Anis Amri darf sich nicht wiederholen. Aber ein solcher Fall kann für einen Rechtsstaat eben auch keine Rechtfertigung dafür sein, Straftäter und Gefährder nicht zu retten, wenn sie in Afghanistan konkret in Lebensgefahr schweben. Das ist das Dilemma, in dem sich ein Rechtsstaat in solchen Extremsituationen befindet. Aber unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung geben uns vor, wie der Staat zu handeln und zu entscheiden hat, wenn ein potentieller Gefährder selbst mit dem Tode bedroht wird. Das muss nicht nur akzeptiert, sondern auch politisch vermittelt werden, auch wenn das schwer ist.

Herr Präsident! Ich möchte hier an dieser Stelle ein Lob vorausschicken. Noch im letzten Verfassungsschutzbericht des Bundes wurde Kriminalität, die eigentlich nicht direkt einem Täter aus einem Phänomenbereich zugeordnet werden konnte, trotzdem einem Bereich zugeordnet. Das führte gerade im Phänomenbereich rechts zu Verschwörungstheorien. Das ist in unserem Bericht anders. Das ist richtig so. Wir haben hier jetzt die Bereiche rechts, links, Auslandsbezug, religiös-motiviert und zusätzlich eben auch „nicht zuzuordnen“. Dadurch wird

(Jan Marcus Rossa)

die Statistik noch genauer, und - wen wundert es noch - es wird trotzdem sichtbar: Die meisten Straftaten kommen von Rechtsaußen.

Die größte latente Gefahr aber geht meines Erachtens vom Islamismus aus. Dabei möchte ich noch ein Zitat aus dem Bericht nennen:

„Islamismus ist im Gegensatz zum Islam keine Religion.“

Ich denke, dass wissen Sie alle hier im Haus. Zu mindestens sollten Sie es wissen. Nichtdestotrotz ist Schleswig-Holstein auch weiterhin von dem abstrakt hohen Risiko bestimmt, dass sich im Prinzip jederzeit ein islamistisch motivierter Anschlag ereignen kann.

Besorgniserregend ist auch, dass der Islamismus ein beachtliches Wachstum verzeichnet. Hinzu kommen die sogenannten Rückkehrer, sprich IS-Kämpfer und ihre Familien, die zum einen durch Gewalterfahrungen in Syrien oder anderen Ländern traumatisiert oder weiterhin gewaltbereit sind. Diese Familien wieder in unsere Gesellschaft einzugliedern und hoffentlich auch zu deradikalisieren, wird ganz klar eine große Herausforderung werden.

Ein anderes Thema, das ich gerne noch erwähnen möchte, ist die PKK. Es leben viele Kurdinnen und Kurden in Schleswig-Holstein. Einige von ihnen nehmen auch an SSW-Veranstaltungen teil und erzählen über ihr Schicksal und was sie bewegt. Für uns ist die PKK heute keine Terrororganisation. Tatsache ist, dass die Arbeiterpartei Kurdistans nicht mehr dieselbe ist wie noch in den 90er-Jahren. Die PKK hat der Gewalt in Deutschland längst abgeschworen und sich personell und inhaltlich verändert. Vor allem geht es doch darum, wie die PKK und ihre Anhänger hier in Schleswig-Holstein agieren. Vordringlich sollte doch die Bewertung der Handlungen vor Ort stehen. Politisches Engagement durch Mahnwachen und friedliche Demonstrationen zu bekunden, ist nicht verfassungsfeindlich.

Abschließend möchte ich noch auf den sogenannten Flügel innerhalb der AfD kommen, der ebenfalls Beobachtungsobjekt ist. Es gibt Hinweise darauf, dass der Flügel nach wie vor im Untergrund besteht und aktiv ist. Mindestens 130 Personen innerhalb der AfD gehören dem völkisch-nationalistischem Flügel an. Getan wird dagegen im Übrigen nichts durch die AfD. Das ist ja auch eine Art Bekenntnis aller anderen in dieser rechtsextremistischen Partei. Bemerkenswert ist insbesondere eine Tabelle auf Seite 48 im Bericht, die sich auf Rechtsextreme in Parteien bezieht. Hier laufen die 130 AfDer unter

„sonstiges rechtsextremistisches Personenpotential in Parteien“. In Zukunft sollte das Kind auch hier beim Namen genannt werden. Die AfD hat das größte rechtsextremistische Personenpotential, noch vor der NPD.

Hier werden verfassungsfeindliche Positionen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung geäußert und der Nationalsozialismus verharmlost. Als Beispiel wird auch ein Facebook-Post von AfD-Politiker Joachim Schneider aus Elmshorn zitiert: Darin setzte er den Beginn der Flüchtlingskrise mit der Ankunft von „Messer und Machete“ gleich. Auch Frau von Sayn-Wittgenstein ist seit Kurzem wieder AfD-Mitglied. Ihr wurde vor geraumer Zeit eine enge Zusammenarbeit mit Holocaustleugnern des Vereins Gedächtnisstätte vorgeworfen. Ein Einzelfall, ein Missverständnis, ein Sich-provozieren-Lassen, eine unglückliche Wortwahl - die AfD hat immer eine Erklärung parat. Eine Erklärung für jeden Einzelfall? Ist das ihr Ernst? Das sind keine Einzelfälle, das hat System. Nicht nur im Flügel der AfD, sondern in der gesamten Partei.

Alles in allem hat das Jahr 2020 erhebliche Herausforderungen für Politik und Gesellschaft gebracht. Der Druck auf die Gesellschaft ist enorm gewachsen. Wir dürfen daher nicht nachlassen, immer wieder für Demokratie, Respekt und Toleranz gegenüber anderen einzustehen. Der Schutz der Verfassung geht uns alle an, und dieser Aufgabe müssen und werden wir uns stellen. Ein Teil dieser Arbeit wird auch vom Verfassungsschutz geleistet. Nochmal meinen herzlichen Dank an die Landesregierung für diesen Bericht und an den Verfassungsschutz für seine Arbeit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der schleswig-holsteinische Verfassungsschutzbericht 2020 lässt die Bemühungen der Behörde zu erkennen, alle Erscheinungsformen des politischen Extremismus weitgehend sachlich zu beschreiben.

Der Bereich Linksextremismus bildet die dort weiterhin bestehende Gewaltbereitschaft gegenüber staatlichen Institutionen, Parteien und Gruppierungen, die das zwangsegalitäre Weltbild der Linksextremisten nicht teilen, zutreffend ab.

Auch die Zusammenarbeit mit Organisationen und Parteien, denen eine mangelnde Distanz zum Linksextremismus vorgeworfen werden kann, wird zutreffend, aber unvollständig dargestellt. Denn beinahe jede linksgerichtete Demonstration findet mit

(Lars Harms)

den Symbolen der linksextremen Antifa statt, und meistens sind dort auch die Fahnenträger der kaum weniger linksextremen Jugendorganisationen von SPD und GRÜNEN anzutreffen. Dieser Zusammenhang gehört eindeutig in den Verfassungsschutzbericht. Dass er sich darin nicht wiederfindet, liegt in der politisierten Bewertung der Landesverfassungsschutzbehörde.

Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass sogenannte Klimaschutzgruppen ihre militanten und nicht selten strafbaren Aktionen nicht mehr als „Aktivismus“ tarnen können, sondern nun endlich als Extremisten ins Visier des Verfassungsschutzes geraten.

Wenn sich dann weitere Vertreter dieser linken Klimagruppen nun sogar solidarisch mit den antijüdischen und israelhassenden Protesten der HamasUnterstützer erklären, dann muss der Verfassungsschutz auch darauf reagieren. Auch hier erwarten wir vom Verfassungsschutz einfach mehr.

Dass sich gewaltbereite Linksextremisten und Rechtsextremisten nun zahlenmäßig angeglichen haben, kann niemanden beruhigen, auch nicht, dass im linken Spektrum ein Zuwachs zu verzeichnen ist, während sich diese im rechten Spektrum verringert haben. Es nährt zwar die Feststellungen eines erstarkenden Linksextremismus, aber dennoch ist jeder dieser Extremisten einer zu viel.

Der religiös motivierte Extremismus ist zu Recht als die größte Gefahr für unsere Sicherheit beschrieben worden. Die gewalttätigen Demonstrationen im Frühjahr, bei denen sich der islamisch motivierte Hass auf Menschen jüdischen Glaubens Bahn gebrochen hat, belegt dies in erschreckender Weise. Diese aber seit Jahren bestehende Erkenntnis ist nicht bei allen zu festzustellen. Die SPD hier im Haus erwähnte in ihren Redebeiträgen im Mai an keiner Stelle den islamischen Ursprung dieses zugewanderten Antisemitismus. Und es war ihr Berliner Innensenator, der dies als Taten „erlebnisorientierter Jugendlicher“ verharmloste.

Dass nun aktuell auch Afghanistan und die drohende Einreise von gefährlichen Islamisten im Zuge der unkontrollierten Öffnung für angebliche „Ortskräfte“ die Sicherheitsbehörden vor immense Probleme stellen wird, dürfte jedem klar sein. Bedanken darf man sich bei den Fraktionen hier im Hause, die am liebsten jeden Afghanen aufnehmen wollen.

Für meine Partei gilt weiterhin, dass wir jedweden Extremismus, jede Form von politischer Gewalt oder politischer Kriminalität rigoros ablehnen. Poli

tischer und religiöser Extremismus darf in unserem Land keinen Raum haben.

Politische Kriminalität ist das Stichwort für das nächste Thema.

Es geht Demonstrationen von Bürgern, die sich gegen regierungsseitige Coronamaßnahmen stellen. Im Kern dreht es sich um Kritik am Regierungshandeln und Protest gegen die Regierung selbst. Herzlich willkommen in der Demokratie!

Dieser Protest ist legitim, mündige Bürger dürfen und müssen unbequem sein, und das Grundgesetz ist dabei auf Seiten derer, die dies friedlich und ohne Waffen tun. Diese friedlichen Proteste von Bürgern wurden aber von dieser Landesregierung als politische Kriminalität diffamiert, denn nichts anderes ist in einer Pressemitteilung Ihres Hauses geschehen, Frau Innenministerin.

Diese Kriminalisierung erfolgte dabei ohne jede konkrete Angabe, was denn an den Coronademos in unserem Land politisch kriminell gewesen sein soll. Diese konkreten kriminellen oder staatsgefährdenden Handlungen finden sich auch nicht im Verfassungsschutzbericht unseres Landes wieder. Hier springt dann wohl die neue Kategorie der haldenwangschen Behörde in die Bresche: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Unter diesem Begriff soll nun ganz offenbar auch bereits die Kritik an der Regierung als Delegitimierung aufgefasst werden.

Der Staat besteht auch aus dem Staatsvolk, und eben nicht aus der Regierung. Wenn eine Regierung sich als Staat begreift und vor Kritik zu schützen sucht, indem sie den Verfassungsschutz gegen Kritiker in Gang setzt, dann besorgt diese Regierung ihre Delegitimierung selbst!

Ein weiterer verfassungsschutzbedeutsamer Kunstgriff ist gelungen: Coronademonstranten, die sich in - für mich in absolut unangemessener Form - mit dem Davidstern kennzeichnen, um ihre Stigmatisierung deutlich zu machen, wird nun die „Verharmlosung des Holocaust“ vorgeworfen, und damit der Vorgang als antisemitisch eingestuft. Diese Demonstranten sind weder antisemitisch eingestellt, noch geht es ihnen um die Verharmlosung des Holocaust.

Dass aber ihre Coronapolitik eben für jene Parallelen in der Kennzeichnung von Menschen sorgt, zeigen Coronaregeln, die Menschen mit verschieden farbigen Armbändern und unterschiedlichen Masken- und Testpflichten öffentlich sichtbar machen.

(Claus Schaffer)

Das ist eine Form der Diskriminierung, die Erinnerungen wachruft, und die wir nicht wollen.

Menschen, die das kritisch sehen, gehen dagegen auf die Straße. Wenn aber wie kürzlich und wiederholt in Berlin geschehen, regierungskritische Demonstrationen unter Pandemievorwänden verboten werden, während andere erlaubt sind, dann gehen wir einen sehr gefährlichen Weg. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronapandemie hat sich im vergangenen Jahr auch direkt auf das Verhalten der Verfassungsfeinde von links bis rechts ausgewirkt. Die entsprechenden Gruppen und Personen haben immer mehr Aktivitäten von der Straße in die virtuellen Kanäle verlagert. Insgesamt hat die Pandemie den Trend zur Digitalisierung auch bei denjenigen weiter verstärkt, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Deswegen ist es wichtig, extremistische Bestrebungen im Cyberund Informationsraum zu beobachten. Der digitale Raum gewinnt immer mehr an Bedeutung - auch für die Arbeit unseres Verfassungsschutzes.

Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten haben wir als Landesregierung, gemeinsam mit Ihrer Unterstützung, viele Maßnahmen beschlossen, um die Pandemie einzudämmen. Es war zu erwarten, dass das auch Kritik hervorruft. Das ist für eine offene Gesellschaft auch selbstverständlich.