Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

Frau Abgeordnete!

Ich komme zum letzten Satz. - Die pauschale Beihilfe ist ein familienfreundliches und kostengünstiges Instrument für einen konkurrenzfähigen und modernen Arbeitgeber. Diese Chance verpassen wir heute leider aufgrund der Haltung unseres Koalitionspartners CDU. Wir werden dieses Thema jedoch nicht aufgeben; das versprechen wir. Denn: Nie gab es mehr zu tun! - Vielen Dank.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Für den Zusammenschluss der Abgeordneten der AfD hat der Abgeordnete Claus Schaffer das Wort.

(Zuruf AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass auch wir dem Gesetzentwurf der SPD und dem gleichgerichteten Antrag des SSW zur Quasi-Übernahme des Hamburger Modells einer pauschalen Beihilfe für Beamte nicht zustimmen werden. Die gemeinsame Anhörung im Finanzausschuss hierzu im Mai 2019 hat verschiedene Aspekte beleuchtet und in den Antworten je nach Standpunkt oder parteipolitischer Präferenz doch unterschiedliche Bewertungen, sowohl Ablehnung als auch Fürsprache, ergeben.

Für uns nachvollziehbar konnte dann doch nicht geklärt werden, ob die Kosten nun steigen würden, an welcher Stelle dieser Kipppunkt tatsächlich ist und inwieweit Kommunen durch die Konnexitätsfolgen belastet würden. Geklärt werden konnte auch nicht, ob Beamte eben diese Krankenversicherungsleistungen aufgrund eines möglicherweise schmaleren Leistungsumfangs nachfinanzieren müssten.

Auch dass der Beruf des Landesbeamten aufgrund dieser Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für jüngere Menschen attraktiver werden würde, erscheint mir doch eher als Fiktion denn als Realität. Die Entscheidung, etwa Polizeibeamter zu werden, ist von weit höheren Idealen getragen als von der freien Wahl der Krankenversicherung.

Dem Gesetzentwurf begegneten, so hieß es, keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Aber auch hierzu gibt es Gegenmeinungen; geäußert wurden sie schon in Debatten in anderen Landtagen. Dabei wurde auf die besondere Bindung zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten im Zuge des beson

(Annabell Krämer)

deren Dienst- und Treueverhältnisses und der damit einhergehenden Fürsorgepflicht abgezielt. Diese verfassungsgemäße Fürsorgepflicht würde nämlich dann berührt, wenn dem Dienstherrn die Ausgestaltung der Gesundheitssorge entzogen würde. Das sah noch im Jahr 2019 auch der NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper, CDU, so; denn dort wurde über Vergleichbares debattiert.

Ich stelle fest, dass die Argumente für eine Neuordnung der Krankenversicherung für Landesbeamte im Sinne der von SPD und SSW gewünschten pauschalen Beihilfe - wie nach dem Hamburger Modell - uns nicht überzeugen. Übrigens auch die Beamten nicht; denn in Hamburg haben bislang nicht einmal 5 % der Bestandsbeamten von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

(Zuruf SPD: Es geht um die Neueinstellun- gen!)

Bleibt also eine politische Bewertung: Die SPD will offenbar die pauschale Beihilfe hier auf Landesebene umsetzen, weil es ihr bislang nicht möglich war, die Bürgerversicherung auf Bundesebene umzusetzen.

(Zuruf AfD: Ah! Das Gespenst!)

Das wird sich möglicherweise bald ändern.

Sie wollen nun also wirklich in einer Art Zwischenschritt eben diese Einheitsversicherung schaffen. Es klang vorhin schon an - dieser Vorwurf ist aus meiner Sicht vollkommen berechtigt -: Ihnen geht es um eine Einheitsversicherung, die hier im Mäntelchen der Wahlfreiheit daherkommt.

(Zuruf Martin Habersaat [SPD])

Am Ende wird dies aber keine echte Wahlfreiheit bedeuten - für niemanden. Stattdessen werden höhere Kosten für den Einzelnen, weniger Leistungen und noch viel weniger Wahlfreiheit die wahrscheinlichen Folgen sein, und zwar für alle.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Deswegen lehnen wir das sehr gern ab.

In dem Antrag des SSW geht es um Langzeitkonten für die Arbeitszeit. Dem können wir grundsätzlich folgen, aber leider nur grundsätzlich. Es ist durchaus nachvollziehbar, Bundesregelungen so weit umzusetzen, dass sie auch hier im Land Anwendung finden können. Die Argumente dagegen, die hier vorgetragen worden sind, sind aber stichhaltig. Deshalb werden wir Ihrem Antrag an dieser Stelle nicht folgen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Finanzen, Monika Heinold, das Wort.

Meine Damen und Herren, wir haben ja schon mehrmals darüber debattiert. Sie wissen, dass ich mich schon früh für die pauschale Beihilfe eingesetzt habe. Ich bin eine Verfechterin dieses Modells; das habe ich immer wieder gesagt. Ich hätte mir gewünscht, dass es zu einer Umsetzung kommt.

Nach dieser Debatte haben wir eine Fraktion mehr an unserer Seite; das macht Mut. Aber in der Jamaika-Koalition haben wir noch unterschiedliche Auffassungen. Deshalb wird die Landesregierung kein entsprechendes Gesetz vorlegen können.

Das ist schade, weil wir als Arbeitgeber/Arbeitgeberin natürlich konkurrenzfähig und attraktiv sein wollen und müssen. Ich versuche auch immer alle Argumente zu verstehen. Hier fällt es mir, ehrlich gesagt, ein bisschen schwer; denn es geht wirklich nur um die Wahlfreiheit. Vor allem geht es darum, dass wir einem Teil unserer Beschäftigten zurzeit gar nichts für die Krankenversicherung zahlen, weder einen Teil der Versicherungsprämie noch Beihilfe. Das finde ich nicht fair, aber das ist meine persönliche Meinung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Als Landesregierung legen wir keinen Gesetzentwurf vor, weil wir kein Einvernehmen haben, obwohl sogar die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

So ist es.

(Heiterkeit)

Das zweite Thema ist zumindest aus finanzieller Sicht einfach zu beantworten, weil die Reduzierung der Arbeitszeit, wenn auch nur für einen bestimmten Kreis, tatsächlich zu Mehrkosten führen würde, sogar zu spürbaren Mehrkosten. Ich habe ja gestern eine halbe Stunde damit verbracht, Ihnen deutlich zu machen, dass es schwierig ist mit unserem Landeshaushalt; wenn man an der einen Stelle mehr macht, dann muss man an der anderen Stelle weniger machen. Wir machen schon eine ganze Menge für unsere Beschäftigten, gerade auch mit dem nächsten Haushalt. Deshalb wäre ich sehr damit

(Claus Schaffer)

einverstanden, wenn es in diesem Bereich nicht noch eine weitere Kostensteigerung geben würde, wenn wir uns also nicht auf eine Reduzierung der Arbeitszeit verständigen würden.

Das heißt aber nicht, dass nicht auch wir sehen, dass die Work-Life-Balance gelingen muss, um so auch Zeit für Familie und Pflege zu haben. Wir haben ja auch bereits eine Reihe von Angeboten für unsere Beschäftigten: Teilzeit aus familiären Gründen ab einem Umfang von 25 % Wochenarbeitszeit; hinzu kommt die Möglichkeit zur variablen Arbeitszeitgestaltung, um die Arbeitszeit möglichst flexibel über den Tag zu verteilen, sowie das Arbeiten im Homeoffice, das ja gerade durch die Erfahrungen während der Coronapandemie intensiv genutzt worden ist und gezeigt hat, dass auch die Zeit für die Wege zum Arbeitsplatz eingespart werden kann.

Ich möchte in dem Zusammenhang auch unser Pilotprojekt Coworking-Spaces erwähnen, das zum 1. Oktober 2021 an den Start gehen wird, um unseren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, möglichst nah am Wohnort zu arbeiten und gleichzeitig eine räumliche Trennung von Beruflichem und Privatem zu haben, was für viele auch wichtig ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie, meine Dame und meine Herren vom SSW - ich glaube, meine Kollegin und meine Kollegen sind sie gar nicht, aber egal -, haben dann noch die Frage des erweiterten Arbeitszeitkontos eingebracht. Wir haben bereits ein erweitertes Arbeitszeitkonto - Herr Petersdotter hat es erwähnt - mit 205 Stunden, die angesammelt werden können. Wir müssen jetzt natürlich aufpassen - auch das ist gesagt worden -, dass nicht zu viele Stunden angesammelt werden, zumal wir ja im Moment auch keine extreme Belastung haben.

Was wir aber machen werden, ist, dass wir im kommunalen Bereich ab 2022 die Erprobung von Langzeitarbeitszeitkonten ermöglichen und aktiv begleiten. Daraus werden wir mit Sicherheit auch Erkenntnisse gewinnen und Erfahrungen sammeln können, um dann darüber miteinander weiter zu beraten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Weil ich gestern ein wenig länger gesprochen habe, bin ich heute ein bisschen schneller gewesen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1138 (neu), und den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1070.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 11/1138 (neu), sowie den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1070, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist der Ausschussempfehlung gegen die Stimmen der SPDFraktion, der Abgeordneten des SSW und der fraktionslosen Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gefolgt worden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/3269. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das mehrheitlich so abgelehnt worden.

(Wortmeldung Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Abgeordnete Bohn!

Sie müssen bitte noch in der Sache abstimmen lassen.

Entschuldigung! Ich danke den aufmerksamen Abgeordneten. - Herzlichen Dank, Frau Dr. Bohn.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse abstimmen über den Antrag Drucksache 19/3269. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Dann ist der Antrag gegen die Stimmen des SSW und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl,

(Dr. Frank Brodehl [fraktionslos] winkt ab)