Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

Lieber Abgeordneter Harms, ich weiß, dass bei § 56 Absatz 1 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes, bei der Entschädigungsleistung im Falle, dass man ansteckungsverdächtig ist, die Diskussion seit wenigen Wochen komplett durcheinanderläuft. Ich versuche einmal - ich hoffe, es gelingt mir -, die Differenzierung zwischen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf der einen Seite und der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz auf der anderen Seite herauszuarbeiten, weil es für die Menschen draußen in der Tat wichtig ist, zumal sich viele Menschen Sorgen machen.

Erstens ist das keine Erfindung, die gestern irgendwelche Gesundheitsministerinnen oder Gesundheitsminister gemacht haben, sondern das steht schon seit längerer Zeit, nämlich seit Februar 2020, im Infektionsschutzgesetz. Das ist auch keine Lex SARS-CoV-2, sondern das gilt zunächst für alle beschriebenen Fälle, die in dem § 56 Absatz 1 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes umfasst sind.

Zweitens. Das Beispiel, das der Abgeordnete Nobis gebracht hat, zeigt, wie sehr die Diskussion durcheinandergeht. - Das, was Sie hier ausgeführt haben, ist nämlich falsch, Herr Nobis. Wenn ein Infizierter ungeimpft ist, hat er automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Das ist übrigens nicht selbstverständlich, um auch das klar zu sagen. Deswegen habe ich den Bundesgesundheitsminister gestern noch einmal explizit in der Gesundheitsministerkonferenz gebeten, uns gegenüber diese Rechtsauffassung darzulegen und zu sagen, dass der Bund sie teilt. Er hat sie explizit geteilt und hat gesagt: In dieser Pandemie, wenn es um SARS-CoV-2 geht, reicht es aus: „Infiziert“ bedeutet in diesem Fall „krank“.

Warum habe ich diese Frage gestellt, meine Damen und Herren? - Ich habe sie gestellt, weil ich seit über zwei Jahrzehnten durch das Land ziehe und deutlich mache, dass nicht bei jeder Krankheit „infiziert“ auch gleich „krank“ bedeutet.

In diesem Fall hat jeder Infizierte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ich habe den Bundesgesundheitsminister übrigens auch explizit gebeten, diese Einschätzung uns auch noch einmal schriftlich zur Verfügung zu stellen; denn das ist auch wichtig für die Ärztinnen und Ärzte. Das hat er zugesagt.

Insofern ist das Beispiel von vorhin falsch gewählt, dass Menschen mit niedrigem Einkommen, die möglicherweise den Test und die Quarantäne vermeiden wollen, Angst haben, ihren Anspruch zu verlieren. Wer infiziert ist, und zwar unabhängig davon, ob geimpft oder ungeimpft, erhält Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wer erhält die Entschädigungsleistung nach § 56 Absatz 1 Satz 4 nicht? - Das sind ansteckungsverdächtige Menschen, die zum Beispiel nach einer Kontaktdatenermittlung beziehungsweise nach bestimmten Settings, wenn es einen Ausbruch gegeben hat, durch behördliche Anordnung in Quarantäne geschickt werden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Harms?

Ja, selbstverständlich.

Das ist keine Zwischenfrage. Vielmehr möchte ich mich zu

(Minister Dr. Heiner Garg)

nächst herzlich dafür bedanken, dass der Minister das hier so darstellt; denn ich glaube, das ist für die Menschen draußen ganz wichtig.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das Gespräch von gestern zwischen Ihnen und den Gesundheitsministern in Bezug auf Lohnfortzahlung mir nicht bekannt war. Deswegen teile ich jetzt natürlich Ihre Auffassung und bedanke mich ganz herzlich dafür, dass Sie insoweit noch einmal für Klarstellung gesorgt haben.

- Herr Kollege Harms, Sie haben schon an meiner Stimmlage gemerkt: Ich wollte auch gar nicht irgendwie aggressiv auf Sie reagieren, sondern wirklich nur zur Aufklärung beitragen; denn Sie haben das Problem durchaus richtig geschildert.

Menschen haben ja gerade deshalb, weil etwas draußen falsch kommuniziert wird, bestimmte Sorgen. Im Übrigen habe ich manchmal doch den Eindruck, dass von dem einen oder anderen auch etwas absichtlich falsch kommuniziert wird, sogar von Leuten, die das im Zweifel im Deutschen Bundestag mitbeschlossen haben und jetzt Gesundheitsminister dafür kritisieren, dass sie ein Bundesgesetz umsetzen und im Zweifel zum Rechtsbruch auffordern. Das finde ich jetzt auch nicht witzig. Aber sei es drum: Wir haben im Verlauf der Pandemie auch Einstecken gelernt. Wichtig ist, dass Menschen, die infiziert sind, unabhängig vom Impfstatus einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Für Menschen dagegen, die in Quarantäne geschickt werden - das hat der Kollege Dolgner korrekt dargestellt; da heißt es allerdings nicht Quarantäne, sondern da heißt es Isolation -, entfällt ab dem 1. Oktober 2021 dieser Anspruch dann, wenn sie nicht geimpft sind.

Wenn das insofern zur Klarstellung beigetragen hat, bin ich froh. Das ist mir auch deswegen wichtig, weil ich sehr klar sagen muss: Auch ich habe in den vergangenen 19 Monaten Leute kennengelernt, die versucht haben, mit bestimmten Drohszenarien Angst zu schüren. Dies halte ich für falsch.

(Beifall FDP)

Ich finde, man darf eine Sache nicht beschönigen. Aber Menschen Angst zu machen in einer Pandemie, die ohnehin schon Angst und Schrecken verbreitet, ist nicht der richtige Weg.

Deswegen glaube ich - und da schließt sich der Kreis dann wieder -, dass Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, als demokratische Abge

ordnete doch stolz darauf sein können, in den letzten anderthalb Jahren dazu beigetragen zu haben, dass wir heute da stehen, wo wir jetzt stehen.

Ich darf an dieser Stelle sagen, dass sich beispielsweise die Covid-Taskforce aus New South Wales, wo man gerade im tiefsten Lockdown sitzt, in Schleswig-Holstein erkundigt hat. Die hat nämlich nachgefragt, wie das weltweit läuft, wo es besonders gut läuft und was man besser machen kann.

Das ist doch etwas, worauf wir stolz sein können. Wir haben es nicht mit Angstmacherei gemacht, sondern es mit Umsicht, mit Vorsicht, mit Zusammenhalt bis hinein in dieses Parlament über alle Demokratinnen und Demokraten geschafft. Das ist etwas, worauf Sie alle, worauf wir alle als SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wirklich stolz sein können und dürfen.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, mit dem Beitrag des Ministers stehen den Fraktionen noch einmal 4 Minuten und 12 Sekunden Redezeit außerhalb der Dreiminutenbeiträge zur Verfügung. Wenn davon Gebrauch gemacht werden möchte, bitte ich um ein Zeichen. - Jetzt hat das Wort für einen Dreiminutenbeitrag der Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Garg, vielen Dank für die Klarstellung. Der emotionale Anteil hat in der Argumentation eine ganze Menge an Angst und Panik aufgeführt. Das ist genau das, was wir nicht haben wollten; das waren Ihre eigenen Worte.

Mit Blick auf die Sterbefallzahlen in anderen Ländern, die deutlich anders mit der Pandemie umgegangen sind als wir, taugt das hier für Deutschland nicht als Argument. Das muss man einmal klar feststellen.

Die Presse und auch die Bundesregierung selbst sprechen immer und immer wieder von diesem drohenden Szenario, dass Ansteckungsverdächtigen ohne Impfung dieser finanzielle Einschnitt droht. Auch von dort kam genau dieses Szenario. Das kam nicht nur aus einer oder aus zwei politischen Ecken, sondern machte aus mehreren die Runde, dass mit dieser Entscheidung der Impfdruck erhöht werden soll. Das ist doch ganz offenkundig. Das müssen wir hier zur Kenntnis nehmen. Es wird nicht um

(Minister Dr. Heiner Garg)

sonst von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“ gesprochen. Das wird in der Presse genauso thematisiert, und es schlägt genau in die Kerbe, die wir jetzt in dieser Diskussion immer wieder erleben.

(Birte Pauls [SPD]: Ja!)

Herr Harms hat es dankbarerweise bereits angesprochen: Wir haben hier eine Diskussion inzwischen eröffnet. Es ist nicht so, dass wir diese Diskussion eröffnen, sondern sie ist in vollem Gange. Krankenkassenvertreter sprechen inzwischen davon, die Höhe von Krankenkassenbeiträgen an den Impfstatus oder an den Genesenenstatus anzupassen. Das ist genau diese Diskussion, die wir auch einmal zu Ende denken müssen.

(Zuruf Birte Pauls [SPD])

Es sind die Drogenabhängigen, es sind die Alkoholiker erwähnt worden, deren Therapiekosten vielleicht irgendwann nicht mehr zu übernehmen sind.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es gibt seit Jahrzehnten öffentliche Empfehlungen, die Finger von den Drogen zu lassen. Wir haben Präventionsprogramme bis zum Gehtnichtmehr. Öffentliche Empfehlung ist das Stichwort hierbei, wie es im Infektionsschutzgesetz auch aufgeführt ist. Selbiges gilt für den Alkoholmissbrauch. Also, wohin führt uns diese Debatte? Sie läuft bereits.

An dieser Stelle kommt normalerweise der Hinweis, der Vergleich hinke, es würde nicht passen, man hätte vorhin etwas über Drogenpreise gehört. Meine Damen und Herren, das ist Quatsch. Wir haben aktuell mit der 3-G-Regelung die Situation, dass der Ungeimpfte durch aktuelle Tests gewährleistet, dass er unter Ungetesteten, Geimpften und Genesenen die Person ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit am wenigsten ansteckend ist. Das ist eine Erkenntnis, die auch beim Gesundheitsministerium vorliegt. Wir wissen auch von aufgetretenen Cluster-Infektionen in verschiedenen Einrichtungen oder jüngst bei einer großen Party.

Wir müssen also feststellen: Dieses gesamte politische Szenario rund um die Impfgeschichten dient der Erhöhung des Impfdrucks. Sie wollen die Impfquote erhöhen. Das ist der Impfzwang, das ist der Impfdruck, das ist die Impfung, die Impfpflicht durch die Hintertür. Sie wird von Verfassungsrechtlern kritisch gesehen.

Ihre Coronapolitik zusammengefasst - ich habe leider nicht mehr so viel Zeit

(Zuruf SPD: Gott sei Dank!)

ist im Grunde inzwischen eine coronapolitische Geisterfahrt, wenn wir ins europäische und auch ins skandinavische Ausland schauen. Deshalb muss sie beendet werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Volker Schnurrbusch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Garg, vielen Dank für Ihre Erklärung und auch für Ihren erklärenden Beitrag. Ich hatte allerdings gehofft deshalb habe ich mich gemeldet -, dass Sie auch noch einmal auf das Thema Masken- und Testpflicht an Schulen eingehen. Sie haben auch vernommen, dass es immer lauteren Protest von Eltern, von Lehrern, von Ärzten, von Psychologen dagegen gibt. Ich hätte mir ein Zeichen der Landesregierung erhofft, wann ein Ende dieser Maßnahmen absehbar ist. Das wäre sehr schön gewesen.

(Zurufe Jette Waldinger-Thiering [SSW] und Minister Dr. Heiner Garg)

- Nein, aber ein Datum?

(Zuruf Minister Dr. Heiner Garg)

- Gut. - Lassen Sie mich bitte kurz, weil wir einen eigenen Antrag eingebracht haben, dazu sprechen. Seit Ausbruch der pandemischen Notlage, die in Wirklichkeit - wenn man sich die Hospitalisierungszahlen anschaut - eigentlich nicht mehr besteht, blickt man auf die Wissenschaft, auf die Orakel von Berlin, die wir alle inzwischen zur Genüge kennen. Wir haben auch hier in Kiel oft Mediziner gehört, die sich in einem immer einig waren: Ältere sind besonders gefährdet, Kinder und Jugendliche sind es nicht. Trotzdem müssen die Schüler immer noch Masken tragen und getestet werden.

Wir hatten gehofft, dass wir sehr schnell zu einem Ende dieser beiden Maßnahmen kommen. Wir haben auch im Parlament von anderen Fraktionen immer wieder gehört, dass die Kinder am meisten unter den Coronamaßnahmen gelitten haben. Gleichzeitig wird aus unserer Sicht aber der Druck unverhältnismäßig weiter aufrechterhalten. Uns stellt sich die Frage: Warum?

Auch heute klang es hier wieder an, dass es am besten wäre, wenn sich alle Schüler impfen ließen

(Claus Schaffer)