Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

(Claus Schaffer)

und das, obwohl die Risikoabwägung bei Schülern eine ganz andere ist als bei Erwachsenen. Insofern ist es aus unserer Sicht die völlig falsche Empfehlung. Wir haben Sorge, dass sich dieser Druck, der seit zwei Jahren anhält und der sich psychologisch auf die Kinder auswirkt, weitergeht. Wir haben den Eindruck, dass bis zum Ende des Jahres die Impfquote noch erhöht werden soll und die Kinder weiterhin unter Druck gesetzt werden und ihnen eingeredet wird, dass sie auch Gefährder sind. Das halten wir für falsch.

Deshalb haben wir unseren Antrag noch einmal eingebracht, ein sofortiges Ende der anlasslosen Massentests zu verfügen. Das war auch im Bildungsausschuss bei dem Fachgespräch mit den Medizinern Konsens. Alle haben darin übereingestimmt, dass die anlasslosen Massentests überhaupt nichts bringen. Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert, das zu beenden. Wir wollen nicht, dass Schüler, Kinder und Jugendliche weiter unter diesem Druck stehen, dass ihnen eingeredet wird: Ihr seid gefährlich, ihr seid nicht sozial, wenn ihr nicht mitzieht oder wenn ihr euch nicht impfen lasst. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.

(Beifall AfD)

Das Wort für einen weiteren Beitrag hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner, wobei ich davon ausgehe, Herr Dolgner, dass Sie die 4 Minuten Redezeit übernehmen. So habe ich Ihre Meldung verstanden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann hat sich mein erster Widerspruch ja gelohnt, lieber Lars, auch wenn du es erst von Herrn Garg entgegengenommen hast.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Das können wir alles nachlesen. Beim nächsten Mal könnte man es auch einfacher haben.

Aber deshalb habe ich mich nicht gemeldet; ich hätte sonst heute Abend noch etwas dazu gesagt. Es geht mir darum, dass ich immer noch der Auffassung bin, dass wir Dingen, die im Parlament unwahr sind und gesagt werden, widersprechen müssen; egal, von wem sie kommen.

(Beifall SPD)

Herr Brodehl, ich widerspreche Ihnen. Wenn Sie Schweden als Beispiel dafür nehmen, weshalb wir

alle Maßnahmen aufheben könnten, widerspreche ich mehrfach.

Erstens. Es ist nicht so, dass es in Schweden keine Maßnahmen gegeben hätte. Das ist eine Legende. Sie könnten vielleicht sagen: „Man müsste das schwedische Maßnahmenpaket machen“ - wenn Sie das schon als Beispiel nehmen.

Zweitens. Schweden hat mehr Todesfälle pro 1 Million Einwohner, und zwar immerhin 300 Stück. Das wäre der Vergleich mit Deutschland; der wäre aber nicht richtig. Schweden ist viel dünner besiedelt, hat viel mehr einzeln lebende Menschen - etwa 50 % der Menschen wohnen in einer Einzelwohnung -, hat kaum große, verdichtete Wohnbebauung. Wenn man einmal guckt, wo bei uns Corona getobt hat, wäre der Vergleich mit Norwegen oder Dänemark angemessener. Zu den Zahlen: Schweden hatte 1.451 Tote pro 1 Million Einwohner, Dänemark hatte 453 - es ist auch noch ein bisschen dichter besiedelt -, das besser vergleichbare Norwegen hatte 155.

Sie müssen schon, wenn Sie halbwegs wissenschaftlich arbeiten wollen - Sie haben eine Promotion -, das Richtige mit dem Richtigen vergleichen.

Wenn wir das noch richtiger machen, gucken wir uns die größte norddeutsche Stadt an und vergleichen das mit der Gegend von Stockholm. In Stockholm - und zwar Stockholms län - sind bisher 4.411 Menschen an Corona gestorben, bei einer Bevölkerung von 500.000 mehr als in Hamburg. In Hamburg sind 1.713 Menschen gestorben - weniger als die Hälfte -, obwohl Hamburg achtmal dichter besiedelt ist. Ich war schon großzügig und habe die Großregion Stockholm genommen: Da gibt es - das werden Sie sehen, wenn Sie da einmal hinfahren auch einige kleine Dörfer; das werden Sie in Hamburg außer in ein, zwei Ecken weniger finden.

Damit können Sie ziemlich direkt sehen - bei einer ähnlichen Ausstattung, bei ähnlichem Bevölkerungsaufbau nach Alter -, wie viele Leben die Maßnahmen hier im Gegensatz zu Schweden gerettet haben.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Allein in Hamburg sind das 2.700 Menschenleben. Ich möchte das gar nicht für die ganze Welt hochrechnen. Hätten wir gemacht, was Sie und Ihre Kollegen immer gefordert haben, hätten wir hier viel mehr Tote.

Sie wollen ja gar keine Beweise hören, sonst würden Sie das gar nicht behaupten. Sie müssen doch

(Volker Schnurrbusch)

nur einmal einen Blick in die USA werfen, darauf, wie unterschiedlich sich dort die Hospitalisierungsquoten, die Sterbezahlen und so weiter nach Impfquote und nach Ernsthaftigkeit der Maßnahmen entwickeln. Dann haben Sie eigentlich überhaupt keine Fragen mehr, außer Sie wollen sie stellen, weil Sie - das habe ich Ihnen schon einmal vorgehalten - hier Legenden verbreiten wollen, und zwar zwecks politischen Profits.

(Dr. Frank Brodehl [fraktionslos]: Gucken Sie einmal nach North Dakota!)

Ich halte Sie nämlich für intelligent genug, dass Sie diese Unterschiede selbst kennen, selbst googeln können. Im Gegensatz zu anderen Menschen, die tatsächlich nicht über diese Informationsquellen verfügen - ich habe Ihnen das im Landtag ehrlich gesagt schon ein paar Mal erzählt -, wissen Sie eigentlich ganz genau, dass es so ist. Sie behaupten es trotzdem, und deshalb gebe ich Herrn Garg recht: Wer so argumentiert, gehört nicht in Parlamente. Sie riskieren tatsächlich Menschenleben - und das ganz bewusst.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Beratung und erkläre den Tagesordnungspunkt a), Regierungserklärung, für beendet.

Wir kommen dann zur Abstimmung zu b): Gesetzentwurf des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD, Drucksache 19/2698. - Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2698 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen des Zusammenschlusses der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung zu c): Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD, Drucksache 19/3283. - Ich bitte hier einmal um Unterstützung: Ist beantragt worden, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen?

(Volker Schnurrbusch [AfD]:Nein, Abstim- mung in der Sache!)

- Nein. Dann stimmen wir in der Sache ab. - Also, es ist beantragt worden, über den Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD, Drucksache 19/3283, in der Sache abzustimmen.

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW abgelehnt.

Wir kommen zu Abstimmung d): Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/3291, und zu dem Alternativantrag des Abgeordneten Dr. Brodehl, Drucksache 19/3316. Auch hier ist Abstimmung in der Sache beantragt worden.

Ich lasse zunächst über den Alternativantrag des Abgeordneten Dr. Brodehl, Drucksache 19/3316, abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl und von Sayn-Wittgenstein bei Enthaltung des Zusammenschlusses der AfD abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/3291, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Wir haben uns enthalten!)

- okay - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten bei Enthaltung der SPD und der Abgeordneten des SSW angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Absatz 1 Hochschulgesetz zu der Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Antrag der Landesregierung Drucksache 19/3248

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien.

(Dr. Kai Dolgner)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Horst-Alexander Finke hat früher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gearbeitet. Heute ist er Dozent an der Universität und hat es mit seinen Vorträgen bis an die Universität Moskau geschafft. Er ist der erste Mensch mit einer sogenannten geistigen Behinderung, der als Bildungsfachkraft an einer russischen Universität vorgetragen hat. Das ist ein Weg, der beeindruckt, der fast unglaublich erscheint.

Doch die Idee dahinter ist bestechend einfach: Menschen mit Behinderung werden zu Bildungsfachkräften ausgebildet. Dann unterrichten sie selbst an Hochschulen, zum Beispiel in den Lehramtsfächern, sozialen Studiengängen, Medizin oder Architektur. Sie vermitteln den angehenden Lehr-, Fach- und Führungskräften ihre Lebensweise, spezifischen Bedarfe und Sichtweisen. Gerade Lehrund Führungskräfte brauchen dieses Wissen; sie spielen bei der Inklusion eine große Rolle, haben aber fast immer selbst keine Behinderung. Ihnen fehlt damit eine entscheidende Perspektive.

Bildungsfachkräfte sind ein unverzichtbarer Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Sie leisten wertvolle Beiträge in der Bildungsarbeit.

(Beifall SSW, vereinzelt CDU und Beifall Martin Habersaat [SPD])

Hinter diesem beeindruckenden Projekt steht die Institut für Inklusive Bildung gGmbH, kurz IIB. Es bildet Menschen mit Behinderung innerhalb von drei Jahren zu Bildungsfachkräften aus.

Das Institut besteht aus den drei Säulen: erstens Lehre durch die Arbeit der Bildungsfachkräfte an den Hochschulen, zweitens Forschung zum Thema Inklusion und zu der Wirksamkeit der Arbeit der Bildungsfachkräfte, und drittens Entwicklung und Beratung von Hochschulen in Deutschland und auf der ganzen Welt.

Die Ausbildung und Arbeit der Bildungsfachkräfte durch das Institut wird seit November 2016 im Rahmen eines fünfjährigen bundesweit und international beachteten Modellprojekts durchgeführt. Die Modellfinanzierung des Projektes „Inklusive Bildung“ durch das Integrationsamt und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur läuft 2021 aus.

Die Landesregierung möchte dieses erfolgreiche Vorreiterprojekt weiterführen. Um die Arbeit der Bildungsfachkräfte zu verstetigen und eng an die

Forschung anzubinden, sollen die Säulen Lehre und Forschung des Institutes in die Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel als eine zentrale Einrichtung integriert werden.

Mit der Einbindung der beiden Säulen Lehre und Forschung in die CAU gehen wir einen weiteren konkreten Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein. Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit der Ausbildung und Weiterbeschäftigung der Bildungsfachkräfte durch die CAU lässt sich das Recht auf Arbeit und Beschäftigung gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention konkret umsetzen, da dadurch die Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgesichert werden.