Mit der Einbindung der beiden Säulen Lehre und Forschung in die CAU gehen wir einen weiteren konkreten Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein. Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit der Ausbildung und Weiterbeschäftigung der Bildungsfachkräfte durch die CAU lässt sich das Recht auf Arbeit und Beschäftigung gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention konkret umsetzen, da dadurch die Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgesichert werden.
Sofern andere schleswig-holsteinische Hochschulen Interesse haben, sich an dem Thema im Rahmen einer hochschulübergreifenden Einrichtung zu beteiligen, soll eine solche Einrichtung in einem nächsten Schritt unter Federführung der Christian-AlbrechtsUniversität gebildet werden. Die Kosten für die Verstetigung der Arbeit der Bildungsfachkräfte und ihre enge Anbindung an die Forschung belaufen sich auf insgesamt 800.000 € jährlich. Die benötigten Mittel werden ab dem Haushaltsjahr 2022 auf den Titel der CAU umgesetzt.
Aufgrund der angestrebten Mittelerhöhung muss die laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der CAU bis 2024 entsprechend ergänzt werden. Dafür, meine Damen und Herren, bitte ich den Landtag um Zustimmung zu diesem Antrag der Landesregierung. Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, ein Recht auf Augenhöhe. Wir alle sollten uns dafür starkmachen, dass der Weg von der Werkstatt für Behinderte an die Universitäten dieser Welt immer selbstverständlicher wird. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag geht es um eine ergänzende Ziel- und Leistungsvereinbarung der Landesregierung mit der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel. Wir sprechen hier über insge
samt 800.000 € aus Landesmitteln jährlich und die damit angestrebte Verstetigung des Instituts für Inklusive Bildung. Im Rahmen eines fünfjährigen Modellprojektes hat sich das Institut für Inklusive Bildung, das sich zu 100 % in der Trägerschaft der Stiftung Drachensee befindet, als ein erfolgreiches Projekt dargestellt, das bundesweit und international Beachtung gefunden hat. Die Ministerin hat es eben an einem Beispiel dargestellt. Diese wertvolle Arbeit hat es verdient, dass sie hier auf der Tagesordnung des Landtages stattfindet.
(Beifall CDU, Martin Habersaat [SPD], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Das Institut für Inklusive Bildung besteht aus drei Säulen. Dazu gehören die Lehre, die Forschung und die Beratung und Entwicklung. Für die Lehre und damit für die Bildungsarbeit haben sich sechs Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Modellprojektes während einer dreijährigen Ausbildung zur Bildungsfachkraft qualifiziert. Sie stehen jetzt mit ihren ganz individuellen Lebensweisen, ihren ganz besonderen Bedarfen und Sichtweisen den Studierenden an den schleswig-holsteinischen Hochschulen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.
Dadurch, dass laut Sachstandsbericht 2020 zum Modellprojekt allein im Jahr 2020 über 5.550 Studierende an Veranstaltungen der sechs Bildungsfachkräfte teilnahmen, leistet das Vorhaben gemäß Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsförderung im Umgang mit Inklusion.
- Danke. Mit dem Auslaufen des fünfjährigen Modellvorhabens und der Modellfinanzierung des Projekts „Inklusive Bildung“ durch das Integrationsamt und das Wissenschaftsministerium soll diese wertvolle Arbeit dieser qualifizierten Bildungskräfte verstetigt werden.
Ziel des Projekts ist außerdem die weitere Forschung im Bereich der Inklusion. Beides soll gelingen, indem das Institut für Inklusive Bildung als eine zentrale Einrichtung mit Forschung und Lehre in die CAU integriert wird. Die Stiftung Drachensee soll darüber hinaus im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der CAU weiterhin beteiligt bleiben.
Das alles ist nicht nur eine gute Idee im Sinne der Inklusion, sondern ein zielgerichteter Weg in die
richtige Richtung. Die CAU setzt gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Arbeit und Beschäftigung konkret um und übernimmt die bislang beim Institut geführten ausgebildeten Bildungsfachkräfte. Die Menschen mit Behinderungen behalten damit Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und volle gesellschaftliche Teilhabe. Mit der Erhöhung der finanziellen Zuweisung durch das Land ist in der Ergänzungsvereinbarung genau definiert, wofür die Mittel im Institut für Inklusive Bildung verwendet werden. Neben den Bildungsfachkräften sind dies die Geschäftsführung, die pädagogische Leitung, Koordination, Verwaltung und eine Qualifizierungsstelle sowie Sach- und Investitionsmittel.
Eine von der CAU zusammen mit anderen Hochschulen angestrebte Weiterentwicklung des Instituts für Inklusive Bildung hin zu einer hochschulübergreifenden Einrichtung im Land wäre aus unserer heutigen Sicht zielführend und folgerichtig. Im März 2024 wird die CAU über die Umsetzungen und die Aktivitäten des Instituts erneut berichten, so sieht es die Vereinbarung vor. Ich wünsche allen, die an diesem Vorhaben beteiligt sind, eine gelingende Weiterentwicklung im Sinne der Inklusion und bitte um Zustimmung zur ergänzenden Zielund Leistungsvereinbarung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inklusive Bildung ist glücklicherweise als Ziel zwischen den demokratischen Kräften unumstritten. Nur über die richtigen Wege dorthin und über das Tempo kann man mitunter gegensätzliche Auffassungen haben, aber das Ziel ist unumstritten. Menschen mit Behinderungen allgemein und Menschen mit kognitiven Behinderungen und Persönlichkeitsstörungen - sogenannte seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen - sollen nach der UN-Behindertenrechtskonvention - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin - den „vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können“.
Wir - Politik und Gesellschaft - haben diese Menschen dabei zu unterstützen und zu fördern. Behinderte Menschen haben grundsätzlich wie jeder nicht behinderte Mensch einen Anspruch darauf, in alle Bereiche des Bildungssystems vorzustoßen, um dort ihren Beitrag zu erbringen und ihre Leistungen erfolgreich zu zeigen. Denn auch die Diagnose einer sogenannten geistigen - besser: kognitiven - Behinderung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der betreffende Mensch in der Hochschulbildung nichts zu suchen hätte. Die Projektskizze des Instituts für Inklusive Bildung für den Aufbau eines bundesweiten Inklusionszentrums, die auf seiner Webseite nachzulesen ist, sieht vor, in ein solches Inklusionszentrum „Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft von Lernenden, Lehrenden und Forschenden strukturell einzubeziehen“.
Das ist gut und richtig. Ich habe in meiner Zeit als Hochschullehrer viele engagierte, motivierte, kluge Studierende mit unterschiedlichen Behinderungen kennengelernt, aber auch die vielen strukturellen Hindernisse, die diese auf ihrem Weg vorfanden und vorfinden. Unser Tagesordnungspunkt erinnert uns auch noch daran, dass inklusive Bildung deswegen nicht nur eine Frage von Lehre und Forschung ist, sondern auch alltäglich und praktisch an den Hochschulen.
Die Förderung des im November 2016 begonnenen Modellprojekts „Inklusive Bildung“ läuft demnächst aus; es darf deswegen aber nicht einfach ersatzlos verschwinden.
Es ist deshalb der richtige Ansatz, die Säulen Lehre und Forschung des IIB in die CAU zu integrieren. Das geht natürlich nicht ohne Ressourcen. Selbstverständlich unterstützen wir deshalb den Antrag, die Globalzuweisung für die CAU ab dem kommenden Jahr um jährlich 800.000 € zu erhöhen.
Die CAU verfolgt die Perspektive, auf dieser Grundlage eine hochschulübergreifende Einrichtung zu gründen, an der sich auch die anderen interessierten Hochschulen unseres Landes beteiligen können. Auch dafür werden gegebenenfalls zusätzliche Ressourcen erforderlich sein. Dies möchten wir ausdrücklich unterstützen, denn inklusive Bildung an den Hochschulen ist ein Querschnittsthema.
Ich rege an, sofern das der Zeitplan der Ausschüsse bis zur Landtagswahl noch hergibt, das IIB in den Bildungsausschuss einzuladen und gern auch die Mitglieder des Sozialausschusses daran zu beteiligen. Ich glaube aber auch, dass wir uns über die Arbeit des IIB weiter informieren und das nicht nur in
Papierform machen sollten, sondern - das wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Institut - es einmal zu besuchen und in den Ausschüssen begrüßen zu können.
Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zur ergänzenden Zielvereinbarung zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Institut für Inklusive Bildung ist ein unbestreitbares Erfolgsprojekt. Was 2013 als Erfolgsprojekt für inklusive Bildung startete, wird heute über eine Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarung zu einem festen Bestandteil unserer Hochschullandschaft. Wir werden als Land diesen wissenschaftlich sehr wichtigen Bereich mit 800.000 € jährlich absichern. Die guten Erfahrungen, die sich aus dem Pilotprojekt von 2016 bis 2021 ergeben haben, sind ein sehr guter Anlass, hier in eine Verstetigungsphase zu kommen und es als Institut für Inklusive Bildung als festen Bestandteil unserer Wissenschaftslandschaft zu verankern.
Es ist ein guter Schritt, weil das Institut für Inklusive Bildung in seiner vielfältigen Aufstellung wichtige Schwerpunkte setzt. Es ist aus drei Säulen aufgebaut: Die erste Säule ist die Lehre, die zweite Säule ist die Forschung, und die dritte Säule sind Beratung und Entwicklung.
Von jeder dieser drei Säulen werden die Hochschulen in unserem Land unmittelbar und konkret profitieren, aber auch die Gesellschaft im Ganzen gestärkt. Es gibt weiter viel zu tun, und das Institut für Inklusive Bildung ist eine entscheidende Partnerin im Kampf für eine inklusivere Gesellschaft.
Ich möchte mich ausdrücklich bei der Stiftung Drachensee bedanken, die die Entwicklung auf den Weg gebracht und stets kompetent begleitet hat und auch weiter begleiten wird.
Das Institut für Inklusive Bildung ist ein Schlüsselinstrument, um die UN-Behindertenrechtskonvention auf mehreren Ebenen gleichzeitig umzusetzen und voranzubringen. Ob die Themen Bildung, Wohnen, Arbeiten, Kultur, Freizeit oder Gesundheit - das Institut für Inklusive Bildung beschäftigt sich mit all diesen Lebensbereichen aus einer inklusiven Perspektive. Das fördert Lösungen für Menschen mit Behinderung, stärkt aber gleichzeitig die Perspektive von Menschen ohne Behinderung. Diese beiden Ansprüche werden in den kommenden Jahren immer notwendiger und sind es schon heute.
Wenn wir über Wissenschafts- und Hochschulpolitik sprechen, geht es immer um Prioritäten. Es gibt kaum Bereiche, in denen es nicht mehr Forschung bedarf. Gerade in diesem Bereich ist das sehr offensichtlich, und ich finde gut, dass wir hier die Priorität setzen und sagen: Wir brauchen mehr inklusive Forschung, wir brauchen mehr Forschung über inklusive Bedarfe, wir brauchen mehr Lehre in diesem Bereich, aber auch Beratungs- und Entwicklungsangebote, die das Institut für Inklusive Bildung bietet, um unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen, aber auch Institutionen zu stärken und ihre Perspektive einzubringen.
Heute beginnt ein neues Kapitel für die inklusive Bildung in Schleswig-Holstein, die weit über Schleswig-Holstein hinauswirkt. Andere Bundesländer gucken auf das, was wir hier machen, und ich hoffe, dass es auch in anderen Bundesländern bald ähnliche Institute geben wird.
Wir beginnen hier ein neues Kapitel, und ich bin mir sicher, dass es ein großartiges Kapitel wird. Das ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die besten Ideen oft aus zivilgesellschaftlichen Bewegungen und Gruppen kommen, ihren Weg finden und am Ende des Tages aber auch parlamentarische Mehrheiten brauchen, um in der Zukunft abgesichert zu sein.
Hier sehen wir ein Erfolgsprojekt auf ganzer Linie. Ich freue mich sehr, dass das breit getragen und finanziell abgesichert wird. Ich freue mich auf die kommenden Jahre und die Impulse, die aus dem Institut für Inklusive Bildung auf uns eindreschen werden. Genau diesen Druck brauchen wir, um die Erkenntnisse und wissenschaftliche Expertise, die dort entsteht, umzusetzen. - Vielen Dank.
Für die FDP-Fraktion wird die Rede des Abgeordneten Christopher Vogt zu Protokoll gegeben, und für die SSW-Abgeordneten wird die Rede der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering ebenfalls zu Protokoll gegeben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Landesregierung, Drucksache 19/3248, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
- Ich möchte bei der SPD-Fraktion noch einmal nachfragen. Ich habe die Zeichen so gedeutet, dass die SPD-Fraktion ebenfalls zustimmt, und sehe überall ein Nicken. - Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.
a) Gezielte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in heiminternen schulvorbereitenden Maßnahmen weiterhin fördern