Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schule ist - das haben wir nicht zuletzt in der Pandemie sehr stark erlebt - nicht nur Ort des Lernens, sondern auch Ort des sozialen Miteinanders, an dem junge Menschen wichtige Sozialkompetenzen erlernen. Das gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen aus ihren Familien herausgenommen werden mussten.
Es gibt in Schleswig-Holstein zahlreiche Erziehungshilfeeinrichtungen, in denen diese Kinder und Jugendlichen dabei unterstützt werden, zeitweise ein Leben außerhalb ihrer Familien zu führen. Knapp 40 % dieser Kinder und Jugendliche haben in Schleswig-Holstein nicht ihre melderechtliche Hauptwohnung. Diese haben grundsätzlich auf den Besuch einer öffentlichen Schule einen Rechtsanspruch, auch wenn sie gemäß § 20 Absatz 1 Satz 2 unseres Schulgesetzes nicht schulpflichtig sind.
Zu dieser Thematik hat es in den vergangenen Jahren, in den vergangenen Legislaturperioden zahlreiche und kontroverse Diskussionen gegeben. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es sich um sehr viele Kinder und Jugendliche handeln könnte, die nicht ordnungsgemäß beschult werden.
Meine Damen und Herren, hier bestand 2017 auch rechtlicher Handlungsbedarf. Die Jamaika-Regierung hat bereits im Oktober 2017 den Erlass „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ auf den Weg gebracht.
Uns war es wichtig, dass mit diesem Erlass alle in einer Erziehungshilfeeinrichtung untergebrachten Kinder und Jugendlichen umgehend an einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule beschult werden müssen. Bereits nach derzeitiger Rechtslage ist also sichergestellt, dass jedes beschulbare Kind in Schleswig-Holstein in eine öffentliche Schule aufgenommen wird, es sei denn, dass wichtige Gründe eine Beschulung zeitweise nicht möglich machen.
Dennoch wird von unterschiedlichen Stellen vorgetragen, dass es zu einer erheblichen Anzahl von Nichtbeschulungen von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen käme. Um dieser Aussage nachzugehen, wurde erstmals bereits zum Ende des Schuljahres 2018/2019 eine Abfrage in den Erziehungshilfeeinrichtungen und in den Schulen durchgeführt. Im Mai 2021 haben das Bildungsministerium und das Sozialministerium erneut Fragebögen zur Evaluation des Erlasses an die 15 Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte sowie an die 306 Träger der Erziehungshilfeeinrichtungen versandt.
Die Evaluation hat das Folgende ergeben: Die Schulämter haben über insgesamt 3.403 Kinder und Jugendliche in Erziehungshilfeeinrichtungen Kenntnisse. Von diesen werden 82,5 % in den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren beschult. 17,3 % der Kinder und Jugendlichen werden in anderweitigem Unterricht in den Erziehungshilfeeinrichtungen auf die Beschulung vorbereitet. Ledig
lich 0,17 % der sich in Erziehungshilfeeinrichtungen aufhaltenden Kinder und Jugendlichen, also insgesamt sechs, wurden zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht beschult.
Die Evaluierung hat zudem ergeben, dass es vor allem die erfolgreiche Kooperation zwischen Schule und Erziehungshilfeeinrichtung ist, die maßgeblich für die Beschulung von Heimkindern ist. Darauf richten wir unseren Fokus. So sollen die Schulämter zum Beispiel die Absprachen zwischen den Schulen und den Erziehungshilfeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2022 aktualisieren und in einem regelmäßigen Rhythmus überprüfen. Dem an Schulen erforderlichen erhöhten Kooperations- und Unterstützungsbedarf wird durch insgesamt 65 Vollzeitstellen Rechnung getragen, die über die Schulämter bedarfsgerecht an Schulen gegeben werden. Eine im gleichen Zeitraum in Brandenburg durchgeführte Erhebung zeigt, dass sich durch eine Veränderung der Rechtslage hingegen keine Verbesserungen oder Veränderungen ergeben.
Aber beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die aus ihren Familien herausgenommen wurden, zählen eben nicht nur Theorie, Zahlen und Paragrafen. Es gibt auch nicht das eine Konzept, das wir als Allheilmittel für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen anwenden könnten. In dieser starken emotionalen Ausnahmesituation benötigen einige Mädchen und Jungen Zeit, um sich wieder auf schulische Strukturen einlassen zu können. Das trifft nicht auf alle zu, aber wir müssen einen sehr individuellen Blick auf den Einzelfall gewährleisten. Dieser Blick auf jedes einzelne Kind und jeden einzelnen Jugendlichen werden wir auch weiterhin ermöglichen und unterstützen. Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Schulen und die Erziehungshilfeeinrichtungen diese herausfordernde Arbeit zum Wohle der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll wahrnehmen.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte erst einmal dem Ministerium für den vorliegenden Bericht danken. Den Hintergrund zu diesem Bericht kennen Sie: Seit Jahren sehen wir vom SSW es als ungerecht
an, dass bei der Schulpflicht zwischen Schülerinnen und Schülern aus Schleswig-Holstein und jenen, die aus anderen Bundesländern kommen, aber in unseren Erziehungshilfeeinrichtungen leben, unterschieden wird.
Wir haben deshalb bereits 2018 eine Schulgesetzänderung eingebracht, um endlich Klarheit zu schaffen. Eine Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen, die dank melderechtlicher Hauptwohnung in Schleswig-Holstein leben, und Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen ohne ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein ist unzweckmäßig und stiftet nach wie vor viel zu viel Verwirrung. Denn auch trotz oder gerade wegen des vorliegenden Berichtes muss ich sagen: Es bleiben viel zu viele Fragen unbeantwortet.
Ich möchte mit einem Blick zurück auf meine Kleine Anfrage vom März 2020 beginnen. Ich fragte die Landesregierung, wie viele schulpflichtige Kinder in den Einrichtungen betreut wurden und wie viele Kinder und Jugendliche davon ihren Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein hatten. Ich bekam die Antwort, in der amtlichen Schulstatistik werde „Heimunterbringung“ als statistisches Merkmal nicht erfasst. Lediglich 87 der 306 angeschriebenen Träger hatten die Abfrage beantwortet. Schon damals mutmaßte die Landesregierung, ursächlich für die geringe Rückmeldung sei möglicherweise, dass die entsprechende Schülerschaft nicht identifiziert werden kann. Nun konnte ich auf Seite fünf des Berichts lesen, „Heimunterbringung“ werde weiterhin nicht erfasst, die Abfrage differenziere nicht nach Schulart und Schulstufe und erfasse nicht das Herkunftsbundesland.
Weiter geht es auf Seite neun. Für den Bericht seien alle 306 Einrichtungsträger angeschrieben worden. Nur 58 der Träger haben überhaupt auf die Abfrage geantwortet - 58 von 306, das sind knapp 19 %. Von diesen 58 Trägern wiederum haben nur 52 Auskünfte zur Beschulungssituation erteilt. 52 von 306 wären dann knapp 17 %. Die nachfolgenden Ausführungen des Berichts können sich also noch nicht einmal auf ein volles Fünftel der Einrichtungsträger beziehen.
Das Informationsdefizit könnte nicht deutlicher sein. Das muss sich dringend ändern. Die Beantwortung der Fragen darf nicht länger der Freiwilligkeit unterliegen. Die Landespolitik hat eine besondere Verantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen. Ihnen steht eine kindgerechte Erziehung, besondere Betreuung und ein guter Zugang zu Bildung zu. Um dieser Verantwortung nachzukommen, braucht es aber ausrei
chend Informationen, und diese liegen der Landesregierung auch heute noch nicht vor. Damit darf sich eine Landesregierung nicht zufriedengeben!
Bildung ist Ländersache, und das gilt aus unserer Sicht für alle Schülerinnen und Schüler des Landes. Über 3.403 Kinder und Jugendliche in Erziehungshilfeeinrichtungen hätten unsere Schulämter Kenntnis, heißt es auf Seite 16. Immerhin: Statistisch kommt hier Licht ins Dunkel. 82,5 % der Kinder und Jugendlichen, so schlussfolgert die Landesregierung, werden in allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren beschult. Hiervon haben 35 % ihren Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein. Und doch bleiben einige Unklarheiten, die ich gern weiter im Bildungsausschuss besprechen möchte. Wir müssen uns über die Lücken des Berichts und Fehler im System austauschen.
Eines bleibt, das möchte ich abschließend festhalten: die Ungerechtigkeit, die ich Ihnen vor viereinhalb Minuten dargelegt habe. Die Schulpflicht gilt bei uns nicht für alle Kinder und Jugendliche gleichermaßen. Für die einen gilt ein Gesetz, für die anderen ein Erlass. Für die einen gilt die Schulpflicht, die anderen müssen beweisen, dass sie beschulbar sind. Was es aber braucht, ist Verbindlichkeit und Sicherheit. Die staatliche Aufsicht darüber, dass jedes Kind in die Schule geht, liegt bei der Schulaufsicht. Deshalb benötigen wir eine Schulgesetzänderung, um Transparenz zu schaffen. Diese Schulgesetzänderung hatte der SSW bereits vor anderthalb Jahren eingebracht. Wir bleiben am Thema, um den Kindern und Jugendlichen, die wir hier in Schleswig-Holstein in Obhut genommen haben, eine bessere Zukunft zu geben, in der sie vielleicht auch eine selbstbestimmte Zukunft haben, denn deshalb sind sie nach Schleswig-Holstein gekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Ministerin Prien, für Ihren detaillierten Bericht. Ich möchte mich Ihrer Anerkennung der Arbeit, die jeden Tag in unseren Erziehungshilfeeinrichtungen geleistet wird, ausdrücklich anschließen.
sondern es geht um die Frage, wie wir Schüler, die einen riesigen Rucksack mit Erfahrungsmüll mit sich tragen - im Fachjargon sprechen wir dann von sozialem und emotionalem Förderbedarf -, durch eine individuelle Förderung ermöglichen können, dass sie in Schule und Ausbildung wieder Fuß fassen können.
Der Bericht räumt mit der Befürchtung auf, es komme in einer erheblichen Anzahl zur Nichtbeschulung von Heimkindern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben. So ist etwa im letzten Bericht unserer Bürgerbeauftragten, Frau El Samadoni, zu lesen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Diesen Kindern und Jugendlichen wird der Zugang zu unserem Bildungssystem erschwert - mit der Folge, dass viele von ihnen keine Schulabschlüsse machen und keine Erfahrungen im Sozialraum Schule sammeln. Auch wird ihnen die Integration vor Ort erschwert …“
An anderer Stelle heißt es dann, dass es möglich sei, dass ein Kind deshalb heimintern beschult wird, weil dies für den Träger der Einrichtung finanziell vorteilhaft sei.
Meine Damen und Herren, mich ärgert eine solche pauschale und vollkommen unangebrachte Kritik, die in diesem Haus - wir haben es gerade gehört regelmäßig auch vom SSW geteilt wird. Das ist der Anlass zu meinem Antrag gewesen. Denn die allermeisten Heimkinder besuchen selbstverständlich die Schule vor Ort.
Aber - das sollte uns auch in Erziehungshilfeeinrichtungen nicht verwundern - es gibt auch Kinder, die nach teilweise unvorstellbar traurigen Vorgeschichten nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Sie benötigen individuelle Unterstützung und Förderung, um soziale Kompetenz, Selbstkontrolle, Rücksichtnahme, Einfühlungsvermögen, das Akzeptieren und Einhalten von Regeln wieder neu oder erstmals zu erlernen, um dann endlich wieder Freude am Lernen zu bekommen. Dafür sind schulvorbereitende heiminterne Maßnahmen unerlässlich.
Diese sind immer durch zwei Merkmale gekennzeichnet. Erstens handelt es sich immer um eine Übergangsmaßnahme - so kurz wie möglich, aber auch so lange wie notwendig - und zweitens geht dieser immer eine intensive Koordinierung mit allen Verfahrensbeteiligten voraus. Anders als vom SSW befürchtet spielen melderechtliche Fragen dabei überhaupt keine Rolle.
Meine Damen und Herren, ich will beim Bericht der Ministerin auf gar keinen Fall das Haar in der Suppe suchen. Wir können mit der Praxis in unseren Erziehungshilfeeinrichtungen mehr als zufrieden sein. Offen bleiben einzelne Fragen bezüglich des Personalschlüssels und der Qualifikation des Personals. Ich bitte deshalb um Überweisung meines Antrags in den Bildungsausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche, die ihre Kindheit in einem Heim verbringen müssen, stehen oft vor ganz anderen Herausforderungen als all diejenigen Heranwachsenden, die von der Sicherheit und Geborgenheit einer behüteten Kindheit in einer Familie profitieren durften und dort eine Neugierde und Freude am Lernen entwickelt haben.
Es ist wenig überraschend, dass Kinder und Jugendliche, die in Erziehungshilfeeinrichtungen aufwachsen, oftmals neben einem erhöhten schulischen Förderbedarf auch Unterstützung im Hinblick auf soziale und emotionale Entwicklung benötigen.
Jede Geschichte, die dazu geführt hat, dass ein Kind in einem Heim lebt, ist eine ganz individuelle Geschichte. Jeder Einzelfall erfordert eine genaue individuelle Analyse und eine sorgfältige Begleitung unter Abwägung aller Aspekte. So ist unser Verständnis einer guten sonderpädagogischen Vorgehensweise. Ein landeseinheitlich standardisiertes Konzept für den Umgang mit Heimkindern, wie Sie, Herr Brodehl, es in Ihrem Antrag fordern, halten wir weder für angemessen noch für zielführend,
In Schleswig-Holstein ist per Erlass vom 20. Oktober 2017 die „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ bereits sehr klar geregelt, und das ist gut so.
Ich danke Ministerin Prien für den vorgelegten Bericht. Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung des Erlasses und gibt Anregungen für eine gut ge