lingende praktische Umsetzung der grundsätzlichen rechtlichen Regelungen - vom Schulgesetz über das Jugendförderungsgesetz bis hin zum Erlass der „Schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“.
Das Bildungsministerium hat in diesem Jahr an alle 15 Schulämter, und das Sozialministerium hat an alle 306 Träger der Erziehungshilfeeinrichtungen Fragebögen zur Evaluation des Erlasses versandt. Ich gebe Ihnen, Frau Kollegin Waldinger-Thiering, recht, wir hätten uns eindeutig einen größeren Rücklauf gewünscht.
Die Schulämter haben Kenntnisse über 3.403 Kinder und Jugendliche in Erziehungseinrichtungen. 82,5 % dieser Kinder besuchen allgemeinbildende Schulen oder Förderzentren, und für 17,5 % der Kinder findet eine Beschulung durch anderweitigen Unterricht in den Erziehungshilfeeinrichtungen statt. Dieser wird durch die Förderzentren begleitet.
Im Ergebnis weist der Bericht auf drei wesentliche Komponenten hin, die neben klaren rechtlichen Regelungen für eine gelingende Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Erziehungseinrichtungen von Bedeutung sind:
Erstens eine gute Kooperation zwischen Schule und Erziehungshilfeeinrichtung mit festen Ansprechpartnern. Nur so kann eine angepasste individuelle Vorbereitung auf den Schulbesuch, eine individuelle Absprache und auch eine individuelle Vorgehensweise in Konfliktsituationen gelingen.
Zweitens strukturierte Absprachen, transparente Verfahren und die Einbeziehung aller relevanter Akteure: Hier wäre aus Sicht der Schulämter eine erleichterte Anforderung der Schulakte wünschenswert. Dazu soll es eine Nachbesserung im Erlass geben.
Drittens Zeit und Personal: Insgesamt zusätzliche 65 Vollzeitstellen an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren stehen zur Verfügung, um dem erhöhten Kooperations- und Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen. Kinder, die in den ersten Lebensjahren schwierige Ereignisse erlebt oder gar traumatische Erfahrungen gemacht haben, brauchen nicht nur viel Zeit und Geduld, sondern viel individuelle Zuwendung, eine vertraute Umgebung und vertraute Personen, damit sie Teil einer Gemeinschaft werden, eine Lernbereitschaft und Freude am Lernen entwickeln und einen guten Platz im Leben finden.
Den Bericht möchten wir gern zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überweisen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wehrte Gäste! Wir alle bekennen uns zu dem Ziel, dass kein Kind und kein Jugendlicher auf seinem Bildungsweg zurückgelassen werden soll. Es gibt aber immer wieder Nischen, die nicht im Fokus des allgemeinen Interesses stehen und in die niemand so wirklich genau hineinschaut. Das hat auch etwas damit zu tun, dass es sich um junge Menschen handelt, die keine Lobby haben. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern an Privatschulen sind meist gut vernetzt und wissen sich zu artikulieren, wenn es für ihre Kinder nicht rund läuft. Aber die Eltern von Kindern und Jugendlichen, die in Erziehungshilfeeinrichtungen wohnen, sind im günstigsten Fall überfordert, oder sie interessieren sich im schlechtesten Fall überhaupt nicht für ihre Kinder. Umso wichtiger ist, hier die öffentliche Verantwortung zu tragen.
Wir müssen feststellen, dass die Informationsübermittlung von Trägern von Einrichtungen an das Land nicht besonders gut funktioniert. Anfang 2020 haben gerade einmal 28 % der 306 Träger auf eine Abfrage der Landesregierung geantwortet, die der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Kollegin Waldinger-Thiering dienen sollte.
Im Frühjahr 2021 waren es gerade noch 19 % der Einrichtungen, die die Rückfragen der Landesregierung beantworteten, und es waren nur 17 %, mit deren Antworten überhaupt etwas anzufangen war.
Auch wenn die jetzt erhobenen Auskünfte auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte es im gegenseitigen Interesse der Öffentlichkeit und der Erziehungshilfeeinrichtungen liegen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Kinder und Jugendlichen, die bereits einen schwierigen Lebensweg begonnen haben, die bestmögliche Schulbildung erhalten.
Im Schuljahr 2018/19 gab es rund 2.500 Heimkinder in Schleswig-Holstein, davon rund 1.050 aus anderen Bundesländern. Da sind 640 Kinder und Jugendliche eine schwache Materialbasis. Wenn wir nun davon ausgehen, dass die Befragungsergebnisse ohne Weiteres auf die übrigen Einrichtungen übertragen werden können, hebt der Bericht der Landesregierung positiv hervor, dass fast alle Menschen, die in Erziehungshilfeeinrichtungen leben, eine Schule besuchen. Die große Unbekannte ist, ob die Förderzentren in jedem Fall adäquat eingebunden werden.
Natürlich hat nicht jeder Schüler und nicht jede Schülerin in einer Erziehungshilfeeinrichtung einen Förderbedarf. Es ist aber davon auszugehen, dass die deutliche Mehrzahl von ihnen Unterstützung benötigt, die im Regelunterricht nicht gegeben werden kann. Es ist gut, dass in den letzten drei Schuljahren niemand wegen fehlender Kapazitäten von der Schule abgelehnt worden ist. Der Regelfall muss natürlich sein, dass alle Kinder und Jugendlichen eine Regelschule besuchen. Das wird sich aber nicht in jedem einzelnen Fall sofort umsetzen lassen. Ein erheblicher Teil von ihnen wird im sogenannten anderweitigen Unterricht in Erziehungshilfeeinrichtungen beschult. Das ist besser als nichts, aber auch nicht der bestmögliche Fall.
Ich schlage vor, den Bericht federführend an den Bildungs- und mitberatend an den Sozialausschuss zu überweisen. Ich fürchte allerdings, dass wir in dieser Legislaturperiode wegen sehr vieler Anhörungen und sonstiger Beratungen nicht mehr die Zeit haben werden, einen Runden Tisch zu dieser wichtigen Frage durchzuführen. In diesem Fall sollten wir uns, unabhängig vom Ausgang der Landtagswahlen, selbst dazu verpflichten, nach der Wahl zu einer solchen Gesprächsrunde einzuladen.
Unter diesen Voraussetzungen hat sich aus unserer Sicht der gestellte Antrag erübrigt. Wir werden ihn ablehnen. - Vielen lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung und damit auch ein Recht, eine Schule zu besuchen. So steht es bereits in unserer Landesverfas
sung. Das gilt natürlich auch für Kinder und Jugendliche, die in Erziehungshilfeeinrichtungen leben, unabhängig davon, ob ihr Hauptwohnsitz innerhalb oder außerhalb Schleswig-Holsteins liegt.
Der vorliegende Bericht gibt einen guten Überblick über die Situation der Schülerinnen und Schüler in den Erziehungshilfeeinrichtungen in SchleswigHolstein. Vielen Dank an den SSW für den Antrag zum Bericht, und vielen Dank, Frau Ministerin Prien, an Sie und Ihr Haus für den Bericht.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat sich der Landtag mit dem Schulbesuch von Kindern in Erziehungshilfeeinrichtungen beschäftigt. Als Ergebnis erarbeitete das Bildungsministerium 2017 einen Erlass, der einheitliche Verfahrensvorgaben macht, um den Kindern und Jugendlichen möglichst schnell einen Schulbesuch zu ermöglichen. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut, und Kinder haben Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule. Aber die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen ist nicht einfach.
Klare Verfahrensweisen und Verbindlichkeiten, die das Zusammenarbeiten weiter optimieren, müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass die Kinder zum Teil traumatisiert sind. Bis ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird, muss ganz schön viel Belastendes vorgefallen sein. Es kann auch einige Zeit dauern, bis diese Menschen wieder in der Lage sind, sich auf das Lernen in einer Schulklasse einzulassen.
Um das abzufangen, ist der Raum für individuelle Schritte notwendig, bei denen immer das Kind und der Jugendliche im Mittelpunkt stehen sollen. Und diese Balance zwischen den individuellen Schritten und verbindlichen Standards beim Verfahren zur Eingliederung in die Schulen finden die Schulen und Schulämter. Wir lehnen den Antrag der AfD deshalb ab.
Der Bericht stellt dar, dass die allermeisten der 3.400 Kinder und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen bei uns im Land eine allgemeinbildende Schule oder ein Förderzentrum besuchen. Das sind 82,5 %, das ist sehr gut. 17 %, 590 Kinder und Jugendliche, werden in anderweitigem Unterricht in den Erziehungshilfeeinrichtungen auf den Schulbesuch vorbereitet. Nur sechs Kinder bekom
men gar keinen Unterricht, und das sind laut Bericht die, die gerade erst in eine Einrichtung aufgenommen wurden.
Es ist im Erlass geregelt, dass regelmäßige Austausche und Beratungen zwischen Erziehungshilfeeinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen oder Förderzentren stattfinden müssen. Diese münden in verbindliche Absprachen, wie das Kind auf den Schulbesuch vorbereitet werden kann. Es ist gut, dass die freie Schulwahl, wenn die Schulen Platz haben, auch für Schülerinnen und Schüler aus Erziehungshilfeeinrichtungen gilt. Laut Bericht ist glücklicherweise in den vergangenen drei Jahren kein Schüler und keine Schülerin aus Kapazitätsgründen abgelehnt worden.
Wir haben es gehört, ein Streitpunkt bei diesem Thema ist, ob die Schulpflicht, die für Landeskinder gilt, auch für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gelten soll. Da über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in der internen Schulvorbereitung in den Erziehungshilfeeinrichtungen aus Schleswig-Holstein kommen, würde auch eine Schulpflicht für alle nichts ändern. Auch die Evaluation in Brandenburg hat gezeigt, dass die Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler aus Erziehungshilfeeinrichtungen da nicht weiterhilft.
Jette, du schließt aus dem Erlass, Schülerinnen und Schüler müssten beweisen, dass sie reif für die Schule sind. Das lese ich überhaupt nicht aus dem Erlass heraus, sondern man versucht, sie möglichst schnell wieder in die Schule einzugliedern. Wir teilen also alle das Ziel eines Schulbesuchs für alle. Aber bei der schwierigen Situation der Kinder brauchen wir auch flexible Lösungen im Sinne der Kinder.
Zum Bericht habe auch ich noch einige Fragezeichen. Bei der Befragung zum Schulbesuch haben sich nur 17 % der Jugendhilfeeinrichtungen zurückgemeldet. Können wir da sicher sein, dass alle Träger ihrer Pflicht nachkommen, die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen beim Schulamt oder der Schule anzumelden? Rutscht uns wirklich niemand durchs Raster? Wie wird die Qualität der internen Schulvorbereitung in den Erziehungshilfeeinrichtungen überprüft? Und wie können wir die Schulen noch besser bei der Betreuung und Förderung dieser Kinder und Jugendlichen unterstützen? Das Land gibt 65 Vollzeitstellen zusätzlich an die Schulen. Das ist gut. Aber wir müssen die Schulen noch intensiver bei der Inklusion unterstützen, damit noch mehr Schülerinnen und Schüler aus Erzie
Der Bericht sagt auch, dass die Kooperation zwischen den Schulen und den Förderzentren zukünftig noch stärker auf die individuelle Beratung der Situation der einzelnen Schülerinnen und Schüler fokussiert werden soll. Das ist wichtig, um unser gemeinsames Ziel der möglichst hohen Schulbesuchsquote zu erreichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte meinen Dank für den Bericht an das Ministerium aussprechen. Vor allen Dingen ist meine Hoffnung, dass dieser Bericht zu einer versachlichten Diskussion beiträgt, denn der wiederkehrende Vorwurf, dass Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen der Erziehungshilfen pauschal benachteiligt werden, wird meines Erachtens mit diesem Bericht entkräftet.
Wir haben in vielen Reden die Betroffenheit gehört. Dies möchte ich jetzt nicht wiederholen. Ich möchte mich tatsächlich mit der Sachlage in dem Bericht beschäftigen.
Der Vorwurf stammt ja aus dem Jahr 2013, damals formuliert von der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände an das Sozialministerium in einem Brief. Auch damals lagen keine statistischen Daten zur Bewertung des Vorwurfs vor, aber eine Abfrage der Schulämter und Schulräte hat damals ergeben, dass diese die Sorgen der LAG nicht teilten und angaben, keine erheblichen Probleme bei der Beschulung zu sehen.
In den Folgejahren wurden dann unterschiedlichste Wahrnehmungen mit unterschiedlichen Vorstoßrichtungen diskutiert und - wie ich finde - auch problematisiert. Mit dem Erlass 2017 wurden einheitliche Verfahrensvorgaben geschaffen, damit die verlässliche Beschulung gewährleistet ist. Zur Kontrolle dieses Erlasses wurden 2019 und jetzt im Mai Abfragen durchgeführt.
Ja, es ist bedauerlich, dass von den 306 abgefragten Einrichtungsträgern gerade einmal 17 % eine Rück
meldung gegeben haben. Ich sage aber auch ganz ehrlich: Für Wahlprognosen und Marketinganalysen werden deutlich geringere Prozentzahlen zugrunde gelegt, um Erhebungen zu machen und Aussagen zu treffen. Ich halte die Datenlage und das Ergebnis für durchaus repräsentativ. Es zeichnet sich ein Bild ab, das den damaligen Einschätzungen der Schulräte entspricht: Bei weniger als 2 % findet eben keine Beschulung in den Regelschulen statt.