Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

meldung gegeben haben. Ich sage aber auch ganz ehrlich: Für Wahlprognosen und Marketinganalysen werden deutlich geringere Prozentzahlen zugrunde gelegt, um Erhebungen zu machen und Aussagen zu treffen. Ich halte die Datenlage und das Ergebnis für durchaus repräsentativ. Es zeichnet sich ein Bild ab, das den damaligen Einschätzungen der Schulräte entspricht: Bei weniger als 2 % findet eben keine Beschulung in den Regelschulen statt.

Zu der Sorge, dass gerade Kinder aus anderen Bundesländern durch das Raster fallen könnten, möchte ich auf § 20 Absatz 1 des Schulgesetzes verweisen. Demnach ist jedes nach Alter schulpflichtige Kind unabhängig von seinem Wohnsitz in einer Schule aufzunehmen. Damit wird die Beschulung jedes Kindes an jedem Ort gewährleistet.

Auch möchte ich betonen, dass die Träger von Erziehungshilfeeinrichtungen gemäß der Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen anzeigen, sobald ein Kind im schulfähigen Alter aufgenommen wird. Sie müssen eine Konzeption vorlegen, die aufzeigt, wie eine möglichst zügige Beschulung der Kinder angestrebt wird.

Nach § 43 Jugendfördergesetz sind, falls nötig, Übergangsmaßnahmen durchzuführen, die wiederum eine anschließende Regelbeschulung ermöglichen. Das ist doch der springende Punkt: Es braucht nicht eine gesetzliche Schulverpflichtung, sondern jedem Kind, das in Schleswig-Holstein lebt, wird mit den vorhandenen Gesetzen, Erlassen und sonstigen Regelungen, die wir haben, eine Beschulung ermöglicht.

(Beifall Stephan Holowaty [FDP])

Ich sage deutlich: Ich halte das für richtig; denn es gibt Gründe, die allein in dem Kind beziehungsweise in dessen Geschichte liegen, dass es nicht oder noch nicht in einer Regelschule beschulbar ist. Eine gesetzliche Schulpflicht, die diesem Umstand nicht Rechnung trägt, hilft weder dem Kind, noch kann die Schule dies leisten. Wir überlasten an dieser Stelle die Lehrkräfte und die Mitschülerinnen und Mitschüler. Aus liberaler Sicht ist daher die bestehende Regelung, die die Träger zu dieser Übergangsmaßnahme verpflichtet, die es wiederum ermöglicht, das Kind nach seinen Bedürfnissen auf eine Beschulung vorzubereiten, absolut richtig.

(Beifall FDP)

Ich wiederhole: Kinder, die in Einrichtungen der Jugendhilfe leben, haben in der Regel unterschiedlichste - auch traumatische - Erlebnisse zu verarbei

ten. Sie müssen häufig erst einen Zugang zum Lernen und vor allem zu einem strukturierten Alltag erlernen. Sie haben unter Umständen immense Lerndefizite aufgebaut, die ihnen den Anschluss an eine altersgerechte Beschulung erschweren. Wenn wir das Kind beziehungsweise den Jugendlichen also in seiner gesamten Entwicklung betrachten und unterstützen wollen, dann müssen individuelle Lösungen gefunden werden können, und das bedeutet im Einzelfall eben auch heiminterne Beschulung. Ansonsten wird man den negativen Kreis von Lernmisserfolgen nicht durchbrechen können.

Natürlich müssen wir hinsichtlich der Qualität der heiminternen Beschulung hinschauen. Aber auch an dieser Stelle sage ich deutlich: Ein pauschales Misstrauen gegenüber den Einrichtungen ist genau so wenig angebracht wie das Vorurteil gegenüber den Regelschulen, die sich angeblich nicht kümmern. Es gibt für beide Seiten gute Beispiele.

Ich bewege mich im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Wir haben die Regelschule in Fockbek, eine Gemeinschaftsschule, besucht und mit den Beteiligten gesprochen. Diese Schule pflegt eine hervorragende Kooperation mit den Trägern der Jugendhilfe. Dort gibt es so gut wie keine Probleme.

Aber es gibt im Kreis Rendsburg-Eckernförde auch den Hof Neumühlen, eine Einrichtung, die eine eigene Beschulung hat. Ein eigenes altes Bauernhaus wurde im Sinne einer klassischen Dorfschule umgebaut, liebevoll und pädagogisch sehr wertvoll.

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende.

Dort sind sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte tätig, die gute Unterrichtskonzepte umsetzen. Vor allem ist immer eine Kontrolle durch die Behörden gewährleistet. Auch für Heimkinder gilt also: Der Schulweg muss in die Zukunft führen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung zu a), Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, Drucksache 19/3261. Es ist beantragt worden, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen?

(Anita Klahn)

Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.

Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, Drucksache 19/3261, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD und des Abgeordneten Dr. Brodehl bei Stimmenthaltung der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt worden.

Wir kommen dann zum Bericht der Landesregierung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/3262, dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das -

(Zurufe SPD: Und Soziales!)

- Also: Er soll dem Bildungsausschuss und dem Sozialausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ich wünsche allen eine angenehme Mittagspause und unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 13:15 bis 15:04 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir wollen nun fortfahren.

Ich teile Ihnen mit, dass der Abgeordnete Dirschauer nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt hat, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung ab 15 Uhr verhindert ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung (Digitalisie- rungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/3267

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche und verändert unser Land radikal. Das ist als Aussage heute beinahe schon ein Allgemeinplatz, und doch ist es wahr.

Ebenso wahr ist es, dass die Bundesregierung und die Landesregierung bisher zu wenig für eine aktive, ja, proaktive Digitalisierung unternommen haben. Während viele von uns heute online einkaufen, im Restaurant online einen Tisch reservieren oder über eine Cloud Daten mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Freunden austauschen, gleicht die Kommunikation mit den Behörden oftmals noch dem sprichwörtlichen Gang aufs Amt, von den Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz und moderner Dienste des digitalen Zeitalters ganz zu schweigen.

Meine Damen und Herren, der Entwurf des Digitalisierungsgesetzes ist nichts weniger als die umfassende Neuregelung des digitalen Verwaltungshandelns. Mit ihm sorgen wir für einen gewaltigen Schub bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten im Land Schleswig-Holstein. Deshalb bin ich stolz darauf, dass ich Ihnen heute ein gleich dreifach gutes Gesetz vorlegen kann.

Erstens. Das Digitalisierungsgesetz ist ein Verwaltungsvereinfachungsgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben, genauso wie die Unternehmen im Land, die Erwartung, eine moderne Verwaltung vorzufinden. Deshalb bauen wir Hemmnisse wie Papierformulare gezielt ab und bieten mehr digitale Verwaltungsleistungen an.

Dieses Gesetz wird als eines der ersten in Deutschland dafür sorgen, dass unser aus preußischen Zeiten stammendes Verwaltungsverfahrensrecht endlich an die digitalisierten Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Zweitens ist unser Digitalisierungsgesetz ein Offene-Daten-Ermöglichungsgesetz. Digitalisierung schafft aus Daten Mehrwert. Offene Daten sind heute die Grundlage für kluge Entscheidungen von Verwaltung und Politik, und sie sind eine immense

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

Wertschöpfungsquelle für die Allgemeinheit. Sie bringen die Forschung voran und ermöglichen neue Geschäftsmodelle. Mit einem klaren Rechtsrahmen für die Veröffentlichung von Daten liefern wir durch das Offene-Daten-Gesetz einen wegweisenden Impuls dafür; denn offene Daten bilden auch zum Beispiel eine wichtige Grundlage für die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Meine Damen und Herren, schon heute stehen über 18.000 Datensätze im Open Data Portal des Landes zur Verfügung. Wir stellen im echten Norden damit das deutschlandweit bislang größte Portal für offene Daten. Die Daten stammen aus allen Bereichen, von etwa über 30 Landes- und Kommunalbehörden, von der Nordkirche, der Tourismusagentur Lübeck oder vom Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie. Wir erreichen also schon jetzt Akteure aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Die Vernetzung dieser Datenbestände bietet Chancen und Synergien, die wir noch gar nicht absehen können, aber gemeinsam heben wollen.

Drittens ist das Digitalisierungsgesetz ein Künstliche-Intelligenz-Ermöglichungsgesetz. Mit dem ITEinsatz-Gesetz als Handlungsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung schaffen wir die Bedingungen für den Einsatz modernster Technologien in der Landesverwaltung und leisten europaweite Pionierarbeit. Denn bisher existiert keine vergleichbare Gesetzgebung in Bund und Ländern, nach unserer Kenntnis sogar europaweit.

Schleswig-Holstein ist mit unserem Vorschlag für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI gerüstet: Kommunikation, Wissensmanagement, Auswertung großer Datenmengen für Risikobewertungen oder Wirtschaftlichkeitsanalysen. Jüngst in der vergangenen Woche konnten wir uns während der Digitalen Woche in Kiel ein umfassendes Bild davon machen.

Elementare Grundlage für den Einsatz von KI in der Verwaltung sind verbindliche Standards. Die Dienste müssen zuverlässig funktionieren, sie müssen fair und transparent sein, und vor allem muss der Mensch als Betroffener dieser Technologie im Mittelpunkt stehen. Eine vollständige, von menschlichen Entscheidungen entkoppelte Bürokratie darf es dabei nicht geben. Deshalb stellt das IT-Einsatzgesetz die Freiheit der Menschen in den Mittelpunkt. Es schafft einen allgemeingültigen Rechtsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz, der genug Raum für Pilotprojekte lässt und die hohe Qualität unserer Verwaltungsleistungen sicherstellt.

Meine Damen und Herren, Verwaltung vereinfachen, offene Daten vermehren und Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll einsetzen - mit dem Digitalisierungsgesetz heben wir in Schleswig-Holstein die Schätze, die uns die Digitalisierung vor die Füße legt: Bürokratieabbau, Transparenz und Fortschritt. Gemeinsam mit den im jüngsten Haushaltsentwurf gestern vorgestellten Rekordausgaben für die Digitalisierung in unserem Land können wir damit europäischer Vorreiter werden und unterstreichen im Bund unsere Führungsrolle beim digitalen Wandel.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

In diesem Sinne bitte ich Sie um die Unterstützung für ein Gesetzespaket, da es ein echter Standortfaktor für unser Land ist und die Menschen näher an unsere Verwaltung heranführt. - Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete OleChristopher Plambeck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig. Ob wir es wollen oder nicht: Es gibt keinen Weg zurück. Kein Lebensbereich bleibt unberührt. Selbst das wöchentliche Joggen kann bereits durch Analyse-Apps und Smartwatches begleitet werden, wenn man das denn möchte. Wir erledigen wie selbstverständlich Bankgeschäfte oder Einkäufe online. Wir kommunizieren beruflich, aber auch privat digital. Eine nicht digitale Welt ist heute kaum mehr möglich, es sei denn, man nimmt sich bewusst eine Auszeit - was ich nur empfehlen kann, ab und zu jedenfalls.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, ihre Alltagsgeschäfte digital zu erledigen. Nur wenn sie es mit der Verwaltung zu tun haben, ist es manchmal nicht ganz so einfach. Die manuelle Erfassung von routinemäßigen Eingaben, Papierformulare, das Versenden von Briefen oder das berühmte Faxgerät müssen der Vergangenheit angehören. Der Minister hat es eben angesprochen. Die preußischen Verwaltungsreformen nach Stein-Hardenberg vor über 200 Jahren waren damals - glaube ich - revolutio