- Wir haben für 2024 gewettet, nicht seit vier Jahren, sondern jetzt. - Unser Land muss in die digitale Champions League. Wir sind nicht zufrieden mit der zweiten oder dritten Liga. Wir müssen uns auf den Weg machen. Dafür setzt Jamaika mit dem Digitalisierungsgesetz den nächsten wichtigen Schritt.
Meine Damen und Herren, Sie können heute bei Amazon und Co. alles bestellen, was Sie wollen; Sie kriegen es morgen geliefert. Ich bestelle es per Mausklick, wann immer es mir gefällt. Beim deutschen Amt ist es - das wissen wir - nicht ein Mausklick, sondern das Ziehen einer Nummer. Möglicherweise mag Ihnen das Streichen von Schriftformerfordernissen nicht spektakulär genug, nicht dramatisch genug erscheinen. Lassen Sie uns darüber im Klaren sein, dass das die grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass wir Vorgänge Ende-zu-Ende digitalisieren können.
Der zweite Baustein des Digitalisierungsgesetzes ist Open Data. Wir wissen, dass Daten das Gold, das Öl des 21. Jahrhunderts sind. Wir werden die Grundlagen dafür schaffen, das systematisch zu nutzen.
Der dritte Baustein ist KI. KI-basierte Anwendungen können unsere Verwaltung deutlich voranbringen. Es geht ja auch darum, dass wir neue Daten anders kombinieren können, dass wir Audiodaten verwenden können, dass wir Bilddaten einbinden können, dass wir Muster in den Daten erkennen können.
Ich brauche Ihnen jetzt wahrscheinlich kein KI-Seminar zu halten; wenn Sie wollen, können wir gern einmal ein viertägiges Seminar machen, das können wir zusammen gestalten, Herr Dr. Dolgner. Wir wissen, dass die intelligente Auswertung von Daten der Schlüssel dafür ist, Lösungen zu erarbeiten, die es heute in dieser Form noch nicht gibt oder geben kann.
Das Digitalisierungsgesetz räumt viele Hürden beiseite. Es räumt nicht nur Hürden bei den Schriftformerfordernissen beiseite, sondern auch Hürden im Kopf, wenn der eine oder andere vielleicht sagt: Moment, KI ist gefährlich, das will ich nicht einsetzen, ich traue mich nicht daran. - Jetzt wird das in Schleswig-Holstein ausdrücklich erlaubt, es wird ausdrücklich zugelassen, mit ganz klaren Rahmenbedingungen.
Als Freier Demokrat hätte ich mich darüber gefreut, an der einen oder anderen Stelle ein bisschen weiter zu springen. Im Rahmen der Anhörung können wir sicherlich noch prüfen, zum Beispiel gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, wo wir noch mehr Schriftformerfordernisse aufräumen können. Wir können uns mit den kommunalen Landesverbänden auch darüber unterhalten, wo wir noch mehr Daten, die bei den Kommunen liegen, die bei den Zweckverbänden liegen, die bei kommunalen Unternehmen liegen, besser und direkter nutzbar machen können. Wir können über digitale Freiheitszonen sprechen, wie wir durch die Zusammenarbeit zwischen Behörden, zwischen Entwick
lern, zwischen kleinen Unternehmen, zwischen freien Entwicklern in unserem Land noch mehr unternehmerische Initiative schaffen können, wie wir noch mehr Ideen für unser Land und die Kommunen heben können.
Ich setze auf die kommunalen Landesverbände, dass sie die Chancen des Digitalisierungsgesetzes nutzen, um einen zusätzlichen Schub in die Digitalisierung bis hinunter in die letzte Kommune zu entfesseln. Ich setze auf die Digitalwirtschaft, ob klein oder groß, dass sie die Chancen nutzt, um noch mehr und intensiver zum digitalen Fortschritt im Lande beizutragen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eines noch ganz deutlich sagen: Die Grundvoraussetzung für die weitere Entfesselung der Digitalisierung in unserem Land ist, dass wir die Spitzenposition, die Schleswig-Holstein im Bereich Breitbandausbau, Netzausbau in der Bundesrepublik Deutschland bereits hat, noch weiter nach vorn treiben, dass wir in eine internationale Pole Position hineingehen. Wir können in die Digitalisierung an guten Ideen reinbringen, was wir wollen - wenn wir keine Glasfaser haben, wenn wir kein Kabel haben, wenn wir keine Verbindung haben, wird uns das nichts nützen.
Daher freue ich mich genauso darüber, dass Bernd Buchholz als Voraussetzung für das Digitalisierungsgesetz natürlich weiter dafür sorgt, dass es mehr Glasfaserkabel gibt, dass weiße und graue Flecken in unserem Land verschwinden. Dann fällt das Digitalisierungsgesetz auf einen fruchtbaren Boden. Herr Dr. Dolgner, dann können wir die Brieftauben in der Tat braten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war schon recht ernüchternd zu lesen, dass Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Diensten im EU-weiten Vergleich auf Platz 26 steht. Dass Deutschland hier keinen führenden Platz belegt, war uns durchaus bewusst, aber dass es so schlecht steht, wiederum nicht.
ßes Erstaunen hat bei mir seinerzeit hervorgerufen, dass gerade unsere Gesundheitsämter den Kampf gegen die Pandemie noch analog und per Fax aufnehmen mussten.
Auch der Lockdown hat die Verwaltung vor große Herausforderungen gestellt, weil von heute auf morgen Homeoffice-Plätze eingerichtet und entsprechende Anschaffungen und Vorkehrungen getroffen werden mussten. Wir waren in Teilen nicht gut vorbereitet, gleichwohl sind unsere Systeme nicht zusammengebrochen, und die Verwaltung war durchgehend arbeitsfähig.
Trotzdem ist es richtig und für die Zukunft unabdingbar, dass wir das Thema Digitalisierung in der Verwaltung jetzt verstärkt angehen. Gleichwohl fangen wir nicht bei null an, aber wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen, um Verwaltungsleistungen und Informationen langfristig digital vorzuhalten und elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Digitalisierung der Verwaltung heißt für uns als SSW in erster Linie, das Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu verbessern - Stichwort: digitaler Bürgerservice. Um dieses Ziel umfänglich zu erreichen und die Verwaltung noch weiter in die digitale Welt zu führen, bedarf es rechtlicher Anpassungen. Dem will die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gerecht werden. Das geht vom Landesverwaltungsgesetz über das E-Government-Gesetz bis hin zum Landesfischereigesetz - um nur einige Punkte zu nennen.
Wie gesagt, es geht um modernen Bürgerservice in der digitalen Welt. Es geht aber auch - das liegt mir besonders am Herzen - um die damit einhergehenden Möglichkeiten, die Mitarbeitenden der Verwaltung durch den Einsatz automatisierter Verfahren zu entlasten und zu unterstützen. Das ist einer der drei Eckpfeiler des Gesetzentwurfs.
Eine weitere Säule des Entwurfs ist der Umgang mit Open Data. Die Erläuterungen im Gesetzentwurf zu Open Data haben mich aufhorchen lassen. Das mag damit zusammenhängen, dass die Betrachtungsweise und der beschriebene Umgang mit offenen Daten im Zusammenhang mit Verwaltungsdaten für mich neu sind.
Natürlich wissen wir, dass Daten ein enormes wirtschaftliches Kapital darstellen. Nicht umsonst werden Daten erhoben, gekauft und verkauft. Das ist klar, aber das habe ich ehrlicherweise immer auf multinationale Unternehmen bezogen. Doch die progressive Darstellung dessen, wie mit offenen
Daten der Verwaltung umgegangen werden soll, gerade in Bezug auf Wirtschaftsunternehmen, macht für mich deutlich, dass wir sehr vorsichtig und sorgsam vorgehen müssen. Auch wenn es sich im eigentlichen Sinne nicht um sensible Daten handelt, bin ich doch sehr gespannt, wie das ULD diesen Eckpfeiler der Digitalisierung bewertet. Anders gesagt: Das Open-Data-Portal darf ausschließlich Nutzen bringen, aber Risiken müssen ausgeschlossen sein.
Verwaltung ist kein multinationales Unternehmen, und daher sind die Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit aus meiner Sicht höher zu bewerten. Hier sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht, uns politisch damit auseinanderzusetzen, wie weit wir mit dem rechtlichen Rahmen gehen wollen, was wir zulassen wollen und was wir eben auch nicht zulassen wollen. Genau über diese Aspekte müssen bei uns auch im Zusammenhang mit dem dritten Eckpfeiler Gedanken machen, wenn es um den Einsatz datengetriebener Informationstechnologien geht. Hier reden wir über Künstliche Intelligenz, also über vollautomatisierte und selbst lernende Algorithmen. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass dafür große Einsatzmöglichkeiten auch in der Verwaltung bestehen.
Gleichzeitig wird aber deutlich auf die Risiken hingewiesen. Das sind Risiken, die nicht mit einem Federstrich abzutun sind. Daher liegt wohl noch ein weiter Weg vor dem Einsatz von KI in der Verwaltung vor uns. Aber wir werden zum Gesetzentwurf eine umfassende Beratung bekommen. Ich plädiere schon jetzt sowohl für eine schriftliche als auch für eine mündliche Anhörung.
Ich beantrage nicht das Ende der Debatte, aber weil ich vorhin nicht dazu gekommen bin: Ich beantrage
die Überweisung federführend an den Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss. Die zuständigen Kabinettsmitglieder haben das unterschrieben. Es geht hier einmal um das Verwaltungsrecht und einmal natürlich auch um die Finanzen. Deshalb glaube ich, dass eine solch umfassende Beratung für einen so großen Schub angemessen ist.
(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Da steht nichts drin in dem Gesetz! - Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ihr müsst bloß Treib- stoff in das große Gesetz reinpacken! Das ist das Problem! Da könnt ihr eigentlich nicht ernsthaft dagegen sein!)
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/3267 dem Umwelt–, Agrar- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss und dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte