Meine Damen und Herren, kommen wir zum zweiten Teil. Das Land ist ein guter Arbeitgeber. Er ist ein guter Dienstherr. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass wir einen Notstand dabei haben, Personal zu gewinnen. Das stimmt schlichtweg nicht.
Wir haben im Landesmodernisierungsgesetz im öffentlichen Dienst schon 2016 - da waren Sie beteiligt - Weichen gestellt, und jetzt geschieht dies weiter. Ich nenne nur die Stichworte: Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitszeitkonten, die Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle: bei uns Arbeitszeitkonten mit beispielsweise 205 Stunden; ab 2022 haben die kommunalen Träger Möglichkeiten, das zu nutzen; die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst auch für Beamte, der Wegfall geringfügiger Beschäftigungseingruppierungen, neue Stellen für Polizei, Justiz und Steuerverwaltung; und wir haben insgesamt in Schleswig-Holstein nicht 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger, sondern 3.000 mehr. Da kann man doch wahrhaft nicht davon sprechen, dass nichts geschehen sei. Es geschieht sehr viel in diesem Land.
Dazu kommt auch noch das UKSH, hinter dem wir als Träger voll stehen mit seinen 12.000 Beschäftigten. Fachkräfteinitativen, Steigerung der Attraktivität, Wiederbesetzung freiwerdender Stellen; die Möglichkeiten, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen - das alles steht in diesem Land durchaus auf einer guten Basis.
Aber es gibt auch finanzielle Grenzen. Dazu zählt, dass wir inzwischen bei mehr als 5 Milliarden € Personal- und Pensionskosten liegen, wie wir gestern gehört haben. Das sind 34,7 % des Gesamthaushaltes. Ich muss Ihnen sagen - in eine bestimmte Richtung schauend -: Für mich ist und bleibt die Schuldenbremse ein ganz wichtiges finanzpolitisches Instrument in diesem Land.
Für eine 40-Stunden-Woche, wie sie in dem Antrag gewollt ist - das ist ja der Kern -, gibt es also keinen
Raum. Im Übrigen weiß auch jeder Beamte, dass er gegebenenfalls auch einmal ein oder zwei Stunden mehr arbeiten muss. Auch das gehört zur gegenseitigen Pflicht, die man miteinander als Staat und Beamter eingeht.
Das Leitbild ist, Familie, Arbeit und Freizeit unter einen Hut zu bringen. Aber dies muss bezahlbar bleiben.
möchte ich gern die Frage richten, wie Sie es denn schaffen wollen, eine 30-Stunden-Woche für den öffentlichen Dienst umzusetzen.
Wenn das bei den Zahlen bleibt, die eben genannt worden sind, und eingeführt werden soll, müssten Sie dafür 1 Milliarde € zusätzlich bereitstellen. Ich frage mich, wo Sie die hernehmen wollen.
Von Generationengerechtigkeit zu reden, heißt vor allem, danach zu handeln. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Na, ich weiß es nicht. Bei Herrn Arp bin ich mir da nicht so sicher. Bei Herrn Dr. Stegner weiß ich das.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich habe selber noch einmal nachgesehen: 2,5 Jahre ist es her, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf zur Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte in den Landtag eingebracht hat.
Selbst damals war das Thema nicht neu. Denn schon vor vier Jahren haben wir dazu einen ersten Antrag gestellt, der damals keine Mehrheit fand. Vier Jahre, in denen es die Koalition nicht geschafft hat, das Beihilferecht in diesem Punkt in Schleswig-Holstein moderner und attraktiver zu gestalten, so wie es Hamburg, Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg bereits getan haben.
Vier verschenkte Jahre, wenn es darum geht, unseren öffentlichen Dienst modern und attraktiv zu gestalten. Da braucht es viele, viele kleine Schritte, Herr Kalinka; da gibt es nicht den einen großen Wurf, sondern das ist ein Bündel von Maßnahmen, was wir brauchen.
Ich möchte gern noch einmal erklären, worum es geht. Bisher ist es so, dass die meisten Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen sich zur Hälfte mit einer privaten Krankenversicherung versichern müssen und die anderen 50 % ihrer Gesundheitskosten durch die Beihilfe erstattet bekommen.
Allerdings sind mehrere Tausend Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie müssen auf Beihilfeleistungen verzichten und die Beiträge komplett selbst tragen. Meine Damen und Herren, ich - allein ich - habe in den vergangenen Jahren über einhundert Zuschriften von Betroffenen bekommen, die mir ihre jeweilige Situation geschildert haben.
Die Gründe, warum diese Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind vielfältig. Viele haben es extrem schwer, überhaupt in eine private Versicherung aufgenommen zu werden, oder sie müssen dort unverhältnismäßig hohe Beiträge zahlen. Besonders betroffen davon sind Familien mit vielen Kindern, Schwerbehinderte, Menschen mit einer Vorerkrankung oder chronisch Erkrankte. Aber auch Beamtinnen und Beamte, die vorher lange sozialversicherungspflichtig beschäf
tigt waren und erst in einem höheren Lebensalter in den öffentlichen Dienst kommen sowie Teilzeitbeschäftigte - das sind in der Mehrzahl ja immer noch Frauen - würden häufig mit einer gesetzlichen Krankenversicherung deutlich besser fahren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so ist es!)
Eine faire Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben sie aber nicht, und nur darum ging es. Das wollten wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen, denn es ist auch für das Land und die Kommunen sinnvoll, den Beamtinnen und Beamten diese Wahlfreiheit zu gewähren. Die Anhörung hat das im Übrigen deutlich gezeigt.
Herr Kalinka, ich kann mich nicht erinnern, ob Sie in der mündlichen Anhörung dabei waren, aber da ist sehr klar herausgearbeitet worden, dass es für den Dienstherrn sogar wirtschaftlicher ist, lebenslang den Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen
Ich freue mich sehr, dass das letzte Argument die Kolleginnen und Kollegen der FDP überzeugt hat. Liebe Annabell Krämer, Chapeau! Ich weiß nicht, ob ich dazu in der Lage gewesen wäre, eine Position so zu räumen und komplett auf die andere Seite zu gehen. Ich finde, das ist eine besondere Erwähnung wert.
Die CDU aber blockiert weiter, wir haben es heute gehört. Damit hängen Sie Schleswig-Holstein im Wettbewerb um die besten Köpfe ab. Ich könnte noch einmal nachfragen, wer von den Menschen, die mir damals geschrieben haben, heute im Landesdienst ist. Ich glaube, da würden wir uns ganz schön wundern.
Der Kollege Harms hat es gesagt: Zumindest in der Region, aus der ich komme, ist es relativ egal, ob ich nach Pinneberg oder nach Hamburg zur Arbeit fahre. Das ist im Übrigen mit dem HVV billiger, als nach Kiel zu fahren. Wir können es uns aber nicht leisten, diese Bewerberinnen und Bewerber an andere Bundesländer zu verlieren, weil sie dort bessere Bedingungen vorfinden. Dabei rede ich noch nicht von der Arbeitszeit, und ich rede noch nicht vom Besoldungsniveau in Schleswig-Holstein.
Aber das haben Sie bisher offensichtlich noch überhaupt nicht kapiert. Sie haben auch das Interview der Ministerin vor drei Tagen in den „Kieler Nachrichten“ nicht gelesen. Sie haben Herrn Buchholz nicht zugehört, der gesagt hat, er hat in seinem Planungsamt 80 Stellen für die wichtigsten Planungsarbeiten nicht besetzt. Das ist doch nicht aus der Luft gegriffen, dass wir keine Leute kriegen in diesem Land!
Aber Ihnen geht es auch nicht um ein Sachargument, das ist noch einmal sehr deutlich geworden. Ihnen geht es um ein Prinzip, Ihnen geht es um ein Gespenst. Sie haben Angst vor einem Gespenst, und dieses Gespenst heißt Bürgerversicherung. Es kommt auf roten Socken daher, und wir rutschen alle nach links, wenn wir hier in Schleswig-Holstein für ein paar tausend Menschen etwas verbessern. Das kann ich nicht verstehen, Herr Kalinka.
Ich hoffe, dass wir in diesem Land nicht mehr lange die Situation haben, dass wir es aushalten müssen, dass sich solche Dinge Ihretwegen nicht ändern und nicht vorangehen.
Lieber Kollege Lars Harms, zu deinem Antrag kann ich jetzt leider nichts mehr sagen, weil ich keine Zeit mehr habe. Ich bitte, den an den Ausschuss zu überweisen und dort die Diskussion zu vertiefen. Vielen Dank.