Um diesen verfassungsrechtlichen Rahmen noch besser zu schützen, werden wir den international zunehmenden Versuchen der Einflussnahme auf Forschung und Lehre durch Diktaturen, zum Beispiel China, einen Riegel vorschieben, um Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten. Das ist mittlerweile auch in Deutschland ein Problem. Die Konfuzius-Institute sind zunehmend in der Diskussion. Es
geht nicht nur um China, sondern auch um andere Diktaturen, die versuchen, in Europa Einfluss zu nehmen. Wir wollen das frühzeitig unterbinden.
Die FDP-Fraktion hätte sich auch gern eine Regelung zum Untersagen der aus unserer Sicht extremistischen Vollverschleierung gewünscht. Diesem Wunsch der Hochschulen nach einer rechtssicheren Regelung konnten wir leider nicht entsprechen, da in der Koalition bekanntermaßen sehr unterschiedliche Auffassungen dazu vorherrschen.
Das gilt auch für den Erweiterten Senat. Der damalige hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, und meine Wenigkeit haben schon damals vorhergesagt, dass das ein Gremium ist, das die Arbeit an den Hochschulen nicht verbessern wird. Professor Dunckel, es gab bei der Anhörung einige, die dieses Gremium - wie auch die FDP-Fraktion - wieder abschaffen wollten, andere wollten ihm mehr Kompetenzen geben. Einigkeit bestand darin, dass sich der Erweiterte Senat absolut nicht bewährt hat. Das hat jeder, der sich dazu geäußert hat, festgestellt - ob er ihm nun mehr Kompetenzen geben oder ihn abschaffen wollte. Ich gehe davon aus, dass das Thema wiederkommen wird; es wurde jetzt leider vertagt.
Ansonsten bringen wir viele erfreuliche Neuerungen auf den Weg. Mehr Flexibilität bei den Themen PhD, Tenure-Track und Verbeamtung; auch die Sorgen der privaten Hochschulen konnten wir ausräumen.
Ich möchte mich bei allen Beteiligten für den fruchtbaren Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, allen voran bei den Anzuhörenden, unseren Koalitionspartnern, aber auch ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Frau Ministerin, Ihrer Wissenschaftsabteilung, die meines Erachtens in der nächsten Wahlperiode deutlich gestärkt werden muss, weil sie eine enorme strategische Bedeutung für unser Bundesland hat. Bevor wir ein eigenes Wissenschaftsministerium schaffen, wie es Herr Losse-Müller kürzlich vorgeschlagen hat, brauchen wir erst einmal eine schlagkräftige Wissenschaftsabteilung. Es ist ja schön, dass verschiedene politische Kräfte gemeinsam in diese Richtung arbeiten. - Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche unseren Hochschulen alles Gute.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere mich noch gut an die Debatten, die wir zur Hochschulgesetznovelle der Küstenkoalition geführt haben. Wir wollten mehr Demokratie, mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung. Wir haben Anwesenheitsregelungen im Sinne der Studierenden reformiert und Gleichstellungsarbeit innerhalb der Hochschulen gestärkt. Das macht mich auch heute immer noch stolz.
Wir haben bei diesem Gesetz damals aus den Reihen der CDU gehört, wir hätten Murks gemacht, und von der FDP vorgeworfen bekommen, wir schnürten die Hochschulen ein und machten ihnen Vorschriften ohne Ende. Aber so sehr, wie Sie damals geschimpft haben, fällt jetzt auf, wie wenig Sie zurückdrehen wollen. Ich bin froh, dass der Erweiterte Senat bleibt und der beziehungsweise die Beauftragte für Diversität gestärkt wird. Beide Anliegen sind es wert, über Parteigrenzen und Regierungskoalitionen hinweg unterstützt zu werden.
Ich vermisse bei Jamaika ein weiteres Zugehen auf die Studierenden. Mit unserem Änderungsvorschlag zu § 69 haben wir das Vorhaben eingebracht, die Arbeitsverhältnisse für Studierende zu verbessern. Sie erinnern sich an die Proteste studentischer Angestellter vor dem Landeshaus für faire Löhne. Gemeinsam mit anderen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen habe ich mir die Forderungen der Studierenden angehört. Die Zugrundelegung des Tarifs des öffentlichen Dienstes des Landes Schleswig-Holstein und Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr scheinen uns und der SPD angemessen. Was wir brauchen, sind bessere Arbeitsbedingungen für alle und gute Perspektiven für unseren Forschungsnachwuchs.
Ich vermisse bei Jamaika Antworten auf Fragen, die in der Anhörung von Ihnen nicht beantwortet werden konnten. Die Kritik, die im Rahmen der Anhörung zu § 40 Absatz 4 eingebracht wurde, wurde im weiteren Verfahren von Jamaika ignoriert. Jamaika will, dass Studierende zum Zwecke von Unternehmensgründungen vom Studium beurlaubt werden können. Probleme bei Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beurlaubungsanträge bestehen aber weiter. Know-how und die Kapazitäten zum Prüfen und Plausibilisieren von Businessplänen sind nicht auto
matisch vorhanden. Personelle wie räumliche Ressourcen beispielsweise für Gründungszentren fehlen an den Hochschulen. Wer genehmigt überhaupt unter welchen Voraussetzungen derartige Urlaubssemester? Die Antwort auf diese Fragen sind die Landesregierung und Koalitionäre schuldig geblieben.
Darüber schweben grundlegende Fragen von Verwirtschaftlichung der Wissenschaft und Privatisierung unserer Hochschulen. Der Senat der Hochschule Flensburg hat es in seiner Stellungnahme treffend zusammengefasst. Denn es ist ein Gesamteindruck, eine Summe aus Teilabschnitten einzelner Paragrafen in dieser HSG-Novelle, die eine Kommerzialisierung unserer Hochschullandschaft andeutet. Was wir brauchen, ist eine wirkliche Stärkung von Forschung und Lehre und keine Ver-Startup-ung der Wissenschaft. Was ich bei Jamaika stattdessen sehe, ist falsch kanalisierte Experimentierfreude.
Die Innovationsklausel, wie sie im Jamaika-Gesetz in § 110 vorgesehen ist, ermöglicht es dem Senat, fortan zur Erprobung neuartiger und weiterentwickelter Hochschulstrukturen umfassende Eingriffe in die Rechte der Beschäftigten und in die demokratischen Strukturen der Hochschulen vorzunehmen. Das kann die Gremien der Hochschulen betreffen, Rechte und Auswahl der Hochschulleitungen, aber beispielsweise auch Regelungen zu den Gleichstellungsbeauftragten.
Gewerkschaften, SPD und SSW haben versucht, Sie im Verfahren auf dieses Szenario hinzuweisen, und wir wiederholen unsere Forderung in unserem Änderungsantrag: Streichen Sie die Innovationsklausel!
Den Schaufensterantrag „Allianz für Lehrkräftebildung“ haben wir bereits heute Morgen diskutiert. Inhaltlich habe ich mich bereits heute Morgen dazu geäußert. Deshalb jetzt nur kurz: Ihr Vorschlag war nicht Teil eines ordentlichen parlamentarischen Verfahrens. Sie wissen, dass eine neue Lesung hier angemessen wäre. Wir wollen mit den Beteiligten reden. Dieses Vorgehen ist kein kluger Schachzug. Das ist einfach nur gemogelt.
Es fällt mir schwer, eine wirkliche Idee für die Hochschulen ausfindig zu machen. Ein bisschen mehr Autonomie hier, ein bisschen mehr Gründungswunsch da. Wenn man das Hochschulgesetz verbessern wollen würde, hätte man es wie SPD und SSW machen können: ein Hochschulgesetz, das sich darauf konzentriert, Studierende zu unterstützen, Arbeitsverhältnisse zu verbessern und
Hochschulen nicht zusätzliche Aufgaben zuordnet, die weder durchdacht noch durchfinanziert sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für den Zusammenschluss der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Volker Schnurrbusch. - Ich sehe, dass der Wortbeitrag zurückgezogen wurde.
Dann erteile ich jetzt für die Landesregierung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser modernes Leben wäre ohne Wissenschaft und Forschung überhaupt nicht denkbar. Wissenschaft und Forschung prägen die Gegenwart und gestalten die Zukunft. Sie sind das Fundament für unsere Freiheit und für unseren Wohlstand.
Damit Wissenschaft ihre Innovationsfähigkeit voll entfalten kann, braucht sie selbst mehr Freiheit und mehr Gestaltungsspielräume. Genau diesen Schritt gehen wir mit der Novellierung des Hochschulgesetzes. Wir stärken mit diesem Gesetz zugleich die Autonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Wir ermöglichen es ihnen vor allem, exzellente Köpfe für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu gewinnen. Wir verankern die Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit, einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Außerdem sorgen wir für eine weitere Verbesserung der Studienbedingungen, um als Studienort für Nachwuchskräfte aus dem In- und Ausland noch attraktiver zu werden.
Im August hat die Landesregierung den Gesetzentwurf hier im Landtag vorgestellt. Mit den Anpassungen infolge der Anhörung werden wir die Ziele der Novellierung noch besser erreichen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf die wichtigsten Änderungen eingehen.
Ein wichtiger Baustein ist die Innovationsklausel zur zeitlich befristeten Erprobung neuartiger und weiterentwickelter Hochschulstrukturen. Damit geben wir den Hochschulen die Möglichkeit, Innova
tionen nicht nur in Forschung und Lehre, sondern eben auch in der Hochschule und ihren Strukturen selbst zu erproben. Außerdem ermöglichen wir die Ausschreibung von echten Tenure-Track-Professuren. Ähnlich wie bei der Juniorprofessur wird die Wissenschaftlerin und der Wissenschaftler zwar zunächst von einer Universität befristet eingestellt; er erhält aber nach erfolgreicher Bewährungsphase unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur. Der wissenschaftliche Nachwuchs gewinnt dadurch mehr Planungssicherheit für den eigenen Karriereweg, und das gesamte Wissenschaftssystem profitiert von einer besseren Planbarkeit. Die Hochschulen erhalten zudem die Möglichkeit, herausragend geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf eine Professur auch dann in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen, wenn sie die Altersgrenze nach § 48 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung bereits erreicht haben. Zur Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Besetzung von Professuren kann auf eine Ausschreibung zudem verzichtet werden.
Die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen - auch das ist ein wichtiger Punkt - treffen zukünftig eine Aussage zur baulichen Entwicklungs- und Flächenbedarfsplanung. Das ist die notwendige Grundlage für eine strategische und mittelsowie langfristige Innovationsplanung im Hochschulbau.
Die Hochschulgesetznovelle stärkt zudem die Bedeutung des Technologie- und Wissenstransfers und die Unternehmensgründung aus den Hochschulen heraus. Eine wesentliche Veränderung ist die Einführung eines Gründungssemesters für Studierende. Die Unternehmensgründung zählt in diesem Fall als ein Beurlaubungsgrund.
Die Digitalisierung rückt auch in der Hochschulgesetznovelle weiter in den Fokus. Die Forderung der Digitalisierung durch Forschung, Lehre und Transfer ist ausdrücklich Aufgabe der Hochschulen, ebenso wie der Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung des digitalen Wandels. Mit der Gesetzesänderung werden unter anderem digitale Beschlussfassungen und Abstimmungen ermöglicht und Regelungen zur digitalen Sitzung, zu Wahlen und zur elektronischen Prüfung getroffen.
Ein wichtiges Thema, das wir heute schon erörtert haben, ist die „Allianz für Lehrkräftebildung“. Ich möchte auch hier noch einmal darauf hinweisen, dass der Lehrkräftemangel ein Problem ist, das nicht isoliert an den Schulen bleibt, sondern massive Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und das ganze Land hat. Wir müssen dieses
Problem also mit geeinter Kraft angehen. Unsere Hochschulen sind ein Ort, an dem die notwendigen kreativen Lösungen gefunden werden können.
Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag hat die Jamaika-Koalition das Ziel für die Hochschulen des Landes klar definiert. Sie sollen an die internationale Spitze geführt werden und damit eine führende Rolle in der globalen Wissensgesellschaft einnehmen. Mit der Novelle des Hochschulgesetzes lösen wir unser Versprechen ein und schaffen die Rahmenbedingungen für diesen Weg. Wir eröffnen Wissenschaft und Forschung mehr Freiheiten und stärken unseren Hochschulen den Rücken für den Wettbewerb um die exzellentesten Köpfe und die innovativsten Ideen.
Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Debatte um diese Hochschulgesetznovelle. Lieber Christopher Vogt, ja, eine Stärkung der Wissenschaftsabteilung über das hinaus, was wir in dieser Legislatur schon geschafft haben, wäre absolut wünschenswert und würde sehr helfen, diese Ziele in Zukunft noch besser erreichen zu können.
Ich will an dieser Stelle einmal sagen: Ich bin stolz auf diesen gemeinsamen Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition und auf unsere gemeinsame JamaikaBilanz. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Prien. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die Beratung.
Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1290. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1290 abzulehnen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/1290 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl abgelehnt.
Abstimmung zu b), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/3186. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/3587, abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der
SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, der Zusammenschluss der Abgeordneten der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Brodehl. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/3186, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, der Zusammenschluss der Abgeordneten der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Brodehl. Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Das sind die SPD-Fraktion und die Abgeordneten des SSW. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/3186 in der Fassung der Drucksache 19/3534 angenommen.