Jette Waldinger-Thiering

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Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Ihre Grundwerte sind in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert und lauten: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte. Indem wir diese Werte achten und fördern, fördern und erhalten wir den
Frieden und das Wohlergehen auf unserem Kontinent.
Im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, insbesondere das Thema Rechtsstaatlichkeit voranzubringen - eine offenkundig wichtige und richtige Entscheidung. Wir beobachten schließlich seit Längerem, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze in einigen Mitgliedstaaten leider zunehmend unter Druck geraten. In unserem interfraktionellen Antrag nehmen wir Bezug auf diese Problematik. Die Wahrung der Grundwerte in der EU ist eben kein Selbstgänger, sondern muss gepflegt und noch weiter gestärkt werden. Und: Bei Missachtung müssen notfalls auch harte finanzielle Sanktionen möglich sein. Denn es kann doch nicht sein, dass die EU nur dann gut genug ist, wenn man als Mitgliedstaat auf der einen Seite auf seine Rechte pocht und viel Geld erhält, man auf der anderen Seite aber die gemeinsamen Pflichten und Werte missachten kann, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Hier muss die Staatengemeinschaft handeln; denn die Grundwerte der EU sind nicht verhandelbar.
Gestern Abend erreichte uns dann ja die Nachricht, dass der zwischenzeitlich auf dem aktuellen EUGipfel vorgelegte Kompromissvorschlag zum EUHaushalt, zu den Coronahilfen sowie der Rechtsstaatsklausel angenommen worden ist. Die Fronten waren lange Zeit verhärtet gewesen. Konkret ging und geht es um einen neuen Mechanismus, der es der EU erlauben soll, Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, wenn diese gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Eine solche Verletzung wird im Zweifelsfall übrigens nach einem rechtsstaatlichen Verfahren vom EuGH festgestellt - oder eben auch nicht. Und der EuGH wird nun auch zunächst einmal über die Rechtmäßigkeit dieses neuen Verfahrens entscheiden, was wohl nicht vor 2022 der Fall sein wird. Das sollte einmal festgehalten werden.
Es ist nun wahrlich alarmierend, dass einige Mitgliedstaaten die EU-Grundwerte immer offener angreifen und bei sich vor Ort aushöhlen. Eben jene Mitgliedstaaten konnten gleichzeitig diesen geplanten Rechtsstaatsmechanismus mit ihrem Veto lange blockieren. Möglich ist dies, da in dieser sensiblen Angelegenheit Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist.
Dieses Einstimmigkeitsprinzip steht ja nun schon seit Jahren in der Diskussion: Für die einen macht es die EU unflexibel und lähmt sie auf der weltpolitischen Bühne. Für die anderen geht es dabei um
die grundlegende Souveränität der Staaten und die Notwendigkeit, einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen zu finden, statt Entscheidungen per qualifizierter Mehrheit gegen einzelne Länder zu erzwingen.
Erklären, überdenken, überzeugen, einigen!
Der berühmte Kompromiss ist jedes Mal wieder ein hartes Stück Arbeit, das die Mühen aber wert ist. Er bringt Lösungen, die von wirklich allen mitgetragen werden können. Gleichzeitig sollten wir aber selbstbewusst auftreten, wenn es um die eingangs genannten Grundwerte der EU geht. Und das hat nichts mit Bevormundung zu tun, sondern mit der Einhaltung von Verträgen und demokratischen Grundprinzipien. Schließlich haben sich alle Mitgliedstaaten der EU vertraglich zu rechtsstaatlichen Prinzipien in ihren Ländern verpflichtet. Zudem sind Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Solidarität Werte, die uns Europäerinnen und Europäer auch ganz ohne formales Vertragswerk einen sollten.
Insgesamt kann die EU auf Dauer doch nur funktionieren, wenn sie aus Mitgliedstaaten besteht, die gemeinsame Grundwerte teilen. Diese Grundwerte gehören daher gestärkt und an die Auszahlung von EU-Geldern gekoppelt. Mit unserem gemeinsamen Antrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich genau dafür einzusetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Die SPD hat hier nun also zwei Anträge vorgelegt, die sich auf die Jugend- und Sozialpolitik in der EU beziehen. Inhaltlich decken sie eine weite Bandbreite ab. Was natürlich gut ist. Ich werde jedoch an dieser Stelle nicht auf alle Punkte eingehen können. Kommen wir erst einmal zum Antrag bezüglich der Jugendpolitik.
Ich finde es richtig, die Jugendpolitik immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen und anzugehen. Gerade in Zeiten der Pandemie fühlen sich viele Jugendliche und junge Erwachsene hintenangestellt. In der Öffentlichkeit scheint es vorrangig nur um Risikogruppen oder ältere Menschen zu gehen. Wie wir am Mittwoch von Dr. van Heek gehört haben, werden die jungen Menschen vor allem in den nächsten Jahren die Folgekosten der Pandemie zahlen.
Auch wenn es im Antrag nicht so sehr um Covid-19 gehen soll, so kann man das Virus aus heutiger Sicht schlichtweg nicht ausklammern. Das merken wir ja ganz deutlich in unserer parlamentarischen Arbeit.
Um nun auf die parlamentarische Arbeit zu sprechen zu kommen: Die SPD möchte die aktuelle Ratspräsidentschaft für die Umsetzung der EU-Jungenstrategie zu nutzen. Das ist ganz klar der richtige Ansatz. Hier sei nur mal angemerkt, dass nur noch sechs Wochen bleiben, bis der Ratspräsidentschaftsvorsitz der Bundesrepublik endet. Aus der politischen Realität habe ich zu mindestens mitgenommen, das sechs Wochen wirklich sehr wenig Zeit sind, um auch nur über politische Vorhaben zu diskutieren. Aber vielleicht ist der Antrag auch so zu verstehen, dass es eben vielmehr um die Zeit nach Ablauf des Vorsitzes der EU-Ratspräsidentschaft gehen soll. Denn proaktive Politik für junge Menschen endet natürlich nicht am 31. Dezember 2020.
Im vorliegenden Antrag sind inhaltlich sicherlich viele Punkte dabei, die für unsere Jugend in Europa unterstützenswert sind und die wir als SSW mittragen können, etwa eine verbesserte Förderung der Auszubildenden in der EU. Da gibt es noch einen großen Mangel an Zusammenarbeit, wenn man die akademischen und nichtakademischen Ausbildungen vergleicht. Auch die Mobilität von Jugendlichen soll gefördert werden. Auch das ist entscheidend, um seine Nachbarn tatsächlich einmal kennenlernen zu können.
Im Antrag wird vor allem die Ostseeregion erwähnt. Das ist gut, denn dort hat Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten eine vitale Zusammenarbeit aufgebaut. Vielleicht könnte man hier auch noch die Nordsee einbringen, denn auch hier wohnen Jugendliche und junge Erwachsene. Auch hier haben wir Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner europäische Nachbarn. Dies wäre ein Ansatz, der zu mindestens mitbedacht werden könnte.
Zum Schluss möchte ich noch einige Worte zum Antrag in Bezug auf die Sozialpolitik in der EU anbringen. Auch hier sind wieder viele politische Stellschrauben genannt, und grundsätzlich können wir als SSW viele Ansinnen nur befürworten. Dabei sei etwa die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder mehr Unterstützung für Pendler an der deutsch-dänischen Grenze, insbesondere durch die unbürokratische Anerkennung von Berufsabschlüssen.
Ja, hier brauchen wir eindeutig pragmatischere Lösungen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir als Landespolitik doch selbst regeln. Ich bin sogar der Meinung, das können wir als Landespolitik eigenständig viel besser und nachhaltiger regeln. Von daher denke ich, dass der Antrag gut dazu
dient, die eine oder andere Sache ganz konkret hier als Landesparlament aufzugreifen und zu diskutieren. Es ist für uns als SSW immer ein Abwägen, wo wir welche Inhalte an staatlicher oder überstaatlicher Ebene verknüpfen wollen. Ich denke, diesen Gedanken kennt die SPD ebenfalls. Nach meinem Dafürhalten sollten wir in dieser Hinsicht nicht davor zurückscheuen, uns auf an einen oder anderen Stelle stärker auf unsere Landeskompetenzen zu besinnen.
Herr Präsident! In diesem Jahr ist der Nord-OstseeKanal 125 Jahre alt geworden. Die Festlichkeiten mussten coronabedingt ausfallen. Der Bau des Kanals war seinerzeit eine ingenieur- und bautechnische Hochleistung, und nach nur acht Jahren Bauzeit war er fertiggestellt. Zudem ist es bemerkenswert, dass die veranschlagten Baukosten mit 156 Millionen Mark seinerzeit eingehalten wurden. Schnell wurde aber deutlich, dass der Kanal für die Größe der Schiffe nicht mehr ausreichte. Darum wurde er zu Beginn des 20. Jahrhunderts das erste Mal ausgebaut - die Bauzeit betrug rund sieben Jahre.
Für uns in Schleswig-Holstein gehört der Kanal dazu - wie die beiden Meere, die er miteinander verbindet. Wir wissen, dass er die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt ist. Uns in Schleswig-Holstein ist sehr wohl bewusst, welche Bedeutung er insbesondere für die maritime Wirtschaft hat.
Aber die Entwicklung in der Schifffahrt sowie das Alter des Kanals machen es notwendig, dass der Kanal weiter ausgebaut und saniert werden muss. Gleiches gilt für die Schleusen und die Levensauer Hochbrücke. Der Katalog der dringend notwendigen Maßnahmen ist seit Langem bekannt. Anders gesagt, der NOK wurde lange Zeit vernachlässigt.
Es haben sich bereits mehrere Bundes- und Landesverkehrsminister am Kanal abgearbeitet. Das ist keine Kritik an den entsprechenden Landesministern, vielmehr mussten wir hier in Schleswig-Holstein immer wieder feststellen, dass der Kanal in der bundespolitischen Agenda nicht weit oben angesiedelt ist. Zu oft wurden wir bereits von Berlin hingehalten und mit Zusagen abgespeist. Den Hinweis auf bayerische Bundesverkehrsminister verkneife ich mir an dieser Stelle.
Aber die Beharrlichkeit unserer zuständigen Minister und das stete parlamentarische Bekenntnis des Landtages zu unserem Kanal samt unseren Forderungen, tragen nun Früchte. Und das ist gut so.
Damit darf nicht Schluss sein, und so sehe ich den vorliegenden Antrag. Wir müssen gemeinsam am Ball bleiben und ihn für die Zukunft modernisieren und weiter für ihn werben.
Wir erleben es immer wieder, dass es zu Unfällen an den Schleusen kommt. Die Schäden sind immens und die Ausfallzeiten lang. Hier müssen wir in Zukunft besser vorbereitet sein, damit die Reparaturen schneller abgeschlossen werden können. Das heißt, Ersatzteile müssen vorrätig sein, und vor allem brauchen wir das entsprechende Personal. Hier muss endlich etwas passieren, denn die Mitarbeiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes arbeiten seit Langem an ihrer Leistungsgrenze. Dort wurde eine Entwicklung verschlafen, die endlich korrigiert werden muss.
Im Hinblick auf den Neubau der Rader Hochbrücke sollten wir die zur Verfügung stehende Zeit nutzen und die entsprechenden Alternativen - sprich: Autound Fußgängerfähren sowie ihre Anlegestellen - ertüchtigen beziehungsweise erneuern. Dann macht es natürlich Sinn, wenn wir dabei auch gleich auf innovative Antriebsformen setzen. Wir müssen den Menschen, die tagtäglich den Kanal überqueren, Alternativen anbieten, wenn es zu Engpässen an der A 7 kommt. Deshalb müssen wir das jetzt mitdenken.
Der Kanal ist ein echter Klimaretter. Wenn wir ihn nicht hätten, müssten die Schiffe einen Umweg von rund 460 km über den Skagerak machen. Die weitaus kürzere Passage durchs Land sorgt also für eine geringere Belastung für die Umwelt und für das Klima. Also ist es aus Sicht des SSW richtig, den Klimagedanken fortzuführen und die Schiffe, die bereits umweltfreundlichere Antriebe haben, finanziell zu belohnen, indem sie bei den Durchfahrtgebühren entlastet werden.
Nach 125 Jahren ist auch der Kanal in der digitalen Welt angekommen, und entsprechend müssen wir dort die möglichen Techniken einsetzen, wo es machbar ist. Soll heißen, wir müssen das angekündigte Internet-Bezahlportal für das NOK-Inkassosystem auf den Weg bringen oder Leit- und Assistenzsysteme als Unterstützerfunktion einrichten.
Die Liste unseres Antrages ist lang. Die dicken Brocken sind zwar aus dem Weg geräumt, aber wir müssen weiter in die Zukunft schauen und alles dafür tun, dass der NOK fit gehalten wird.
Ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr die Gelegenheit haben werden, das Jubiläum 125+1 in einer feierlichen Stunde nachzuholen.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in der September-Tagung des Landtages hatten wir das Thema Schülertransport auf der Tagesordnung. Leider wurde der entsprechende SPD-Antrag von Jamaika abgelehnt. Vonseiten der Koalition wurde in der Debatte unter anderem darauf hingewiesen, dass wir in Schleswig-Holstein bisher gut davor waren und somit auch verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen sind. Das war noch im September 2020.
Mittlerweile hat sich auch für Schleswig-Holstein die Situation geändert. Im bundesweiten Vergleich stehen wir zwar immer noch gut da, aber wir sind mittlerweile auch Risikogebiet, und die Zahlen steigen weiter.
Alle Maßnahmen gehen auf den politischen Prüfstand, und es wird gerungen um Restriktionen, eine Verlängerung der Winterferien oder vom Light- bis zum Total-Lockdown. In diesem Kontext sehe ich unseren gemeinsamen Antrag mit der SPD. Wir müssen für das Thema Sicherheit vor Infektionen im Schülertransport einen neuen politischen Anlauf nehmen. Das gilt sowohl für den Busverkehr als auch für den SPNV.
Es war den Eltern nach den Sommerferien nicht zu erklären, dass wir an den Schulen Kohortenregelungen oder im öffentlichen Raum Abstandsregelungen haben, dieses alles in den Bussen jedoch nicht gilt. Ebenso war es den Eltern nach den Sommerferien nicht zu erklären, dass ihre Kinder in überfüllten Zügen zusammen mit den Pendlern fahren müssen. Das Problem der Rückverfolgung wird unter solchen Bedingungen weiter erschwert.
Angesichts der weiter steigenden Zahlen gibt es aus meiner Sicht keine weiteren Ausreden. Es muss jetzt etwas passieren, und die Lösung liegt so nah. Ausflüchte wie, die Kreise seien für den Schülertransport verantwortlich, sind zwar richtig, aber man wartet dort auf die Unterstützung durch das Land. Es gibt Kreise, wie mein eigener Kreis Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Stormarn oder auch Plön, die bereits zusätzliche Buskapazitäten aufgefahren haben, um das Fahrgastaufkommen zu entzerren. Das ist gut, aber das darf nicht das Ende der Fahnenstange sein; das muss der Anfang sein. Die Kreise sind für den Schülertransport verantwortlich, und wir können den genannten Kreisen
nur danken, dass sie bereits diese Schritte unternommen haben, wohlwissend, was der Schülertransport im normalen Fall kostet und wofür die Kreise auch aufkommen. Es entstehen durch zusätzliche Leistungen auch zusätzliche Kosten. Hier sind wir weiterhin der Auffassung, dass das Land die Kreise nicht im Stich lassen darf. Die Forderung nach einer landesweiten Busbörse wäre ein pragmatischer Ansatz, um das Problem mit den Kreisen gemeinsam zu lösen. Nun kann es ja sein, dass die Landesregierung der Auffassung ist, dass sie für die Errichtung einer Busbörse nicht zuständig sei. Das wäre nachvollziehbar.
Für den Bereich des SPNV gilt im Prinzip genau das Gleiche: Volle Waggons und Menschen, die sich dicht an dicht drängen. Dieser Zustand ist nicht haltbar, sodass auch an den stark nachgefragten Verbindungen weitere Kapazitäten geschaffen werden müssen. Ich habe gehofft, dass unser Antrag bei Jamaika auf fruchtbaren Boden fällt. Dass das so ist, habt ihr gezeigt, indem ihr einen Änderungsantrag gestellt habt. Opposition wirkt: Jamaika handelt auf Aufforderung von SPD und SSW.
Das finde ich richtig gut. Das ist ein frühes Geschenk in der Adventszeit. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schätze meinen Kollegen Andreas Tietze sehr, aber er darf nicht das letzte Wort haben.
Herr Kollege Tietze, Sie haben nur von den großen, kreisfreien Städten gesprochen. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Wir haben nicht überall die Taktung, die wir in Kiel, Lübeck oder vielleicht auch Neumünster haben. Die jungen Menschen pil
gern vom Land in die größeren Städte, um dort zur Schule zu gehen. Da müssen wir ansetzen.
Und da werden wir mit diesem Programm ja auch ansetzen können. Das ist nur ein kleiner Baustein, aber das ist ein Baustein, der in dieser Zeit hilft, in der wir alles daransetzen müssen, die fürchterliche Pandemie zu bekämpfen. Insofern finde ich es großartig, dass Jamaika jetzt das umsetzt, was wir gefordert haben.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal habe ich das Gefühl, es ist schon lange verdächtig still vonseiten der Studierenden. Vielleicht entwickeln wir uns in Schleswig-Holstein ja in eine gute Richtung.
Ich weiß, Sie können es nicht mehr hören: Es war aber die Küstenkoalition, die die Grundhaushalte der Universitäten aufstockte
und - gemessen an der damaligen Haushaltslage sehr viel Geld in die Hochschulen steckte.
Vor unserer Regierungszeit haben sie sich vor Schließungen fürchten mussten. Das gute Verhältnis zu den Hochschulen haben wir wiederhergestellt. Bei all dem Lob, das ich bei verschiedenen Gelegenheiten an das Bildungsministerium gerichtet habe, ist dies eines, das unsere jetzige Bildungsministerin vielleicht insgeheim an ihre Vorgängerregierung richten sollte.
Wenn ich Staatssekretär Grundei richtig zitiere, hat er uns im Bildungsausschuss zugesagt: In den nächsten Jahren gibt es zwar keine Wachstumsstrategie, aber eben auch keinen Schrumpfungsprozess. Die Unischließungen sind vom Tisch.
Ein bisschen Uneinigkeit herrschte unter den Hochschulen ja bezüglich des Verteilungsschlüssels. Aber eine Sache ist richtig gut: Wir haben immer wieder von den Hochschulen gehört, dass sie jetzt Planungssicherheit und Verlässlichkeit brauchen. Diese bekommen sie nun durch die Verstetigung der Finanzmittel. Sie scheinen mit dem Einbindungsprozess zufrieden gewesen zu sein, auch in der Anhörung habe ich nichts anderes wahrnehmen können. Deswegen auch von mir an dieser Stelle ein Dankeschön an das Bildungsministerium, das hier, soweit ich es beurteilen kann, für eine gute Zusammenarbeit gesorgt hat.
Die verschiedenen Standorte in Schleswig-Holstein - das haben wir in der Anhörung des Bildungsausschusses wahrnehmen können - fühlen sich mitgenommen. Wir haben so viele Rückmeldungen unserer Hochschulen bekommen, und da ist es eigentlich immer etwas unangebracht, nur eine herauszupicken. Ich möchte aber einmal sagen, dass es mich sehr gefreut hat, ein zufriedenes Feedback der Mu
sikhochschule Lübeck gehört zu haben. Wir haben mit dieser Hochschule eine ganz besondere Hochschule im Land, an der junge Menschen aus der ganzen Welt studieren, die unser Leben kreativ-musisch bereichern.
Dass es gelungen ist, die besondere Situation unserer Musikhochschule zu berücksichtigen und so auf lange Sicht auch mehr Musiklehrkräfte unterstützt werden können, hat mich persönlich besonders zuversichtlich gestimmt.
Aus meiner Sicht heißt dies auch nicht, dass jetzt alles gut ist. Unsere Hochschulen haben weiterhin finanzielle Mehrbedarfe. Was müssen wir mitnehmen? - Es braucht eine Anpassung der Bezahlung der Lehrkräfte sowie die generelle Verbesserung der Personalstruktur, einen Ausbau der Dauerstellen und Verbesserung der Lehre, vielleicht auch durch den Ausbau der digitalen Lehre. Die Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung ist ebenfalls mehrfach in der Anhörung angemahnt worden. Das Ministerium hat ja bereits zugesagt, dies separat erledigen zu wollen.
Weiterhin ist die Einrichtung einer Professur für Wasserstofftechnologie zu regeln, auch im Sinne einer Zukunftsprofessur. Da sind wir dann eigentlich schon bei den Grundhaushalten.
Abschließend möchte ich sagen, wie geglückt ich den überraschenden Änderungsantrag von Jamaika finde, der die beiden Hauptpunkte, an die sich noch Kritik richtete, aufgriff: zum einen die Entfristung der Arbeitsverträge, zum anderen Diversitätsstrategien der Universitäten. Mehr Entfristungen bedeuten für unser Land mehr attraktive Arbeitsplätze für wissenschaftliches Personal. Mehr Diversität führt insgesamt zu besseren Ergebnissen, besonders mit Blick auf ein Vorankommen bei den Exzellenzstrategien. Beides ist elegant gelöst worden.
Mit dem auslaufenden Hochschulpakt III Ende dieses Jahres ist jetzt gerade der richtige Moment, die Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre abzustimmen. Schlussendlich - Sie konnten es am Ton meiner Rede erahnen - kann der SSW vorbehaltlos beiden Sachen zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerin! Erst einmal vielen Dank für Ihren Bericht zur Lage in der Kultur. In den letzten Wochen und Monaten fand ich es manchmal etwas verworren, wie wir Diskussionen um das große Schlagwort „Kultur“ führen. Corona und Kultur und Veranstaltungen. Welche Kultur eigentlich? Welche Veranstaltungen? Verschwindet Kultur durch Corona? Kann sie das überhaupt? Ich würde sagen: nein. Kultur lässt sich auch als Gewebe verstehen, als etwas unbegrenzt Umdeutbares, das ständig in Herstellung begriffen ist: Kultur als selbst gesponnenes Bedeutungsgewebe des Menschen, wie Clifford Geertz, ein amerikanischer Ethnologe, sagt. Aber schnell weg von dieser
Begriffsdebatte, denn was wirklich Schaden nehmen kann, sind die Strukturen, die unsere Gesellschaft geschaffen hat.
Damit sind wir bei der Kulturwirtschaft und der Kreativindustrie. Weil Politikerinnen und Politiker Entscheidungsmacht haben, hat auch ihre Deutung von Kultur Wirkung. Das ist dann wichtig, wenn sie Entscheidungen über Institutionalisierung und Strukturen treffen, wenn Förderprogramme wie die des Landes erstellt werden. Welche Einrichtungen können von diesen Förderprogrammen profitieren, welche nicht? Wie sieht es bei den Soloselbstständigen aus?
Mir ist bewusst, wie kompliziert die Situation aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeiten und Anstellungsverhältnisse der Kulturschaffenden im Land ist. Da reden wir über öffentlich-rechtliche Trägerschaften neben Kulturschaffenden der freien Szene, gewinnorientierte Einrichtungen neben Ehrenamt, Theater, Museen, soziokulturelle Zentren oder Literaturhäuser. Für jene wie solche gibt es Fördermöglichkeiten - und doch, so stellen es die Koalitionäre in ihrem Antrag fest, haben die Kulturhilfen
„aufgrund der sehr diversen persönlichen Situationen von Künstlerinnen und Künstlern längst nicht alle erreicht“.
Deswegen möchte ich von hier aus, falls jemand zuhört, für den das von Bedeutung ist, auf die Überbrückungshilfe III des Bundes hinweisen, die insbesondere für Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbetrieb, die bisher leer ausgegangen sind, gilt: 5.000 € als Einmalzahlung, die auch für Lebenshaltungskosten genutzt werden dürfen und nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Zurück ins Land Schleswig-Holstein: Was mit dem Kulturfestival 2020 auf die Beine gestellt worden ist, möchte ich vonseiten des SSW wirklich einfach einmal loben. Da ist wirklich umgesetzt worden, was irgendwie machbar war, vielleicht sogar ein bisschen mehr. Künstlerinnen und Künstler haben profitiert, aber auch das Drumherum wie Technik und alles, was zur Logistik gehört.
Wir haben im ganzen Land wunderbare Veranstaltungen an ungewohnten Orten zu sehen bekommen. Vielleicht lässt sich davon ja sogar etwas beibehalten. Open-Air-Truck vor der Seniorenresidenz oder durch das Dorf fahrend, das hat mich wirklich begeistert. Von daher ein herzliches Dankeschön an unsere Verwaltung und alle anderen Beteiligten, die hier etwas ganz Besonderes auf die Beine gestellt haben.
Aber auch über die 335.000 € für die freie Kulturszene in Schleswig-Holstein, mit denen 29 Institutionen unterstützt werden konnten, möchte ich gutheißen. Denn mit diesen Fördermitteln haben die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen Möglichkeiten bekommen, Modernisierungsmaßnahmen, Umbauten und Sanierungen zu finanzieren. Zugleich bin ich sehr verwundert, dass bisher kein einziger soziokultureller Akteur gefördert worden ist.
- Darüber diskutieren wir nachher noch einmal; ich habe es nicht gefunden.
Ja, mache ich.
Also: Richtig ist, dass, wenn soziokulturelle Zentren Gebäude nutzen, die in kommunaler Trägerschaft sind, sie bei Investitionen an und in diesem Gebäude nicht von diesem Fonds profitieren. Nicht richtig ist, dass soziokulturelle Zentren, ob nun in eigenen Häusern oder in kommunalen Liegenschaften, nicht profitieren könnten, um sich zum Beispiel eine Musikanlage, eine Tonanlage oder ähnliche Dinge anzuschaffen. Auch die sind gefördert worden. Das kann man nachschauen. Ich habe einige Namen im Kopf. Aber bevor ich etwas Falsches sage, will ich das jetzt nicht explizit ausführen. Es geht ja nicht nur um diese rund 300.000 €, sondern es ist ja schon die dritte Tranche. Die Listen sind öffentlich. Darin sind auch etliche soziokulturelle Zentren aufgeführt worden.
Investitionen, die diese sozusagen für ihren Verein oder für ihr Zentrum machen, werden
gefördert, nicht aber Investitionen, die mit dem Gebäude zusammenhängen, wenn diese in öffentlicher Trägerschaft sind.
- Vielen Dank, liebe Marlies Fritzen, für die Klarstellung. Ich finde, wir sollten darüber noch einmal im Ausschuss miteinander diskutieren, weil das auch bei der Soziokultur nicht so angekommen ist, wie du das jetzt schon zum zweiten Mal dargestellt hast. Aber wir können darüber ja noch einmal im Ausschuss diskutieren. Dann kann die Frau Ministerin vielleicht zur nächsten Ausschusssitzung auch die Zahlen mitbringen, aus denen hervorgeht, wer was bekommen hat. Ich glaube, dann könnten wir uns darüber noch einmal austauschen.
- Danke.
- Gerne.
Ich fahre fort: Es ist also bisher kein einziger soziokultureller Akteur gefördert worden, obwohl diese in der Ankündigung des Investitionsprogramms ausdrücklich benannt worden sind. Einige Anträge stehen noch aus. Ich hoffe inständig, dass von den 500.000 €, die das Ministerium für die freie Kunstszene in Aussicht gestellt hatte, auch die Soziokultur profitieren kann. Aber wir können darüber ja noch einmal diskutieren.
Ehrlich gesagt, würde ich sogar so weit gehen zu sagen: Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass insbesondere die Soziokultur jetzt von Kulturförderung profitiert. An gelebter Kultur in lokalen Kultureinrichtungen und an Gesellschaftskultur in ihrem besten Sinne ist zumindest dem SSW besonders gelegen.
Da ich dank der Ministerin noch etwas Zeit habe zu reden, möchte ich noch einmal das aufgreifen, was die liebe Kollegin Anita Klahn vorhin gesagt hat, nämlich dass wir finanziell nicht alles unterstützen können und dass wir bei der Kultur prüfen müssen, welche wir auch weiterhin fördern möchten.
Ich glaube - deshalb bin ich froh, dass wir darüber heute diskutieren -, Kultur hat gezeigt, dass es keine Schlagsahnetorte ist. Kultur ist Vitamin für unseren Gehirntrakt, es ist unser tägliches Schwarzbrot, das dazu beiträgt, dass wir einander tolerieren, dass wir einander unsere Wurzeln kennen, dass wir aber auch - wir haben am kommenden Sonntag den ersten Advent - viele Dinge normalerweise miteinander machen könnten, die wir jetzt wegen Corona leider nicht machen können.
Wenn Anita Klahn gesagt hat, dass wir nicht alles weiter finanzieren könnten, möchte ich sagen: Wir haben doch in der Coronakrise gesehen, wie groß
und wie wichtig Kultur und Kreativwirtschaft auch finanziell und wirtschaftlich sind. Sie sind unser sechstes Standbein, wenn wir auf die Wirtschaft gucken. Insofern ist Kultur nicht nur Vitamin für unseren Gehirnkasten und für unser Leben, sondern sie ist auch ein wichtiges Standbein für unsere Wirtschaft.
Wir sollten uns nicht anmaßen zu gucken, was wir in Zukunft unterstützen, sondern ich finde, wir sollten dafür Sorge tragen, dass wir alle vernünftig durch die Coronapandemie kommen, damit wir Ende 2021 wirklich sagen können: Wir haben es geschafft, wir haben das am Leben erhalten. Dann wird sich ohnehin irgendwann einmal etwas herauskristallisieren. Aber die Entscheidung möchten ich und meine Fraktion heute bestimmt nicht treffen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf die Details des Antrages eingehe, möchte ich ganz grundsätzlich noch einmal feststellen: Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen, darum gehört er auch nicht ins Strafgesetzbuch.
Der § 218 Strafgesetzbuch kriminalisiert Frauen, und darum muss er weg. Das wäre der entscheidende Schritt!
Frauen dürfen nicht das Gefühl haben, dass sie auf ihrem schweren Weg alleingelassen werden.
Ich hätte mir ehrlicherweise nicht vorstellen können, dass ich überhaupt noch einmal über diese Grundsätze sprechen müsste. Doch ausgerechnet die Anhörung in unserem Petitionsausschuss, die so gut war, weil es eine Patientin aus Husum gab, die sich große Sorgen gemacht hat, wie das wohnortnahe, stationäre oder ambulante Versorgungssystem in Zukunft sein wird, bewegt mich doch dazu. Ich hätte nicht gedacht, dass wir bei diesem Thema wieder über Schwangerschaftstourismus sprechen, denn genau das wird passieren, wenn wir die Anträge nicht in den Sozialausschuss überweisen und dort gemeinsam darüber sprechen.
Jeder von uns kann Beispiele anführen: eine Mutter, die schon zwei Kinder hat. Der Mann ist Kraftfahrer und die ganze Woche nicht da. Die haben schon ein behindertes Kind, die Mutter hat keinen Führerschein. Da müsste sie nach Heide oder Schleswig fahren. Ja, das kann sie machen: Sie kann sich in den Bus setzen oder in den Zug, wenn es diese Infrastruktur dort gibt. Was macht sie aber, wenn etwas schiefgehen sollte und sie vielleicht noch eine Nacht im Krankenhaus bleiben müsste? Wer kümmert sich um die beiden Kinder? Vor allem: Wer kümmert sich um das Kind, das behindert ist?
Ich bin echt enttäuscht, dass wir zu diesem Thema keinen gemeinsamen Antrag hingekriegt haben. Endlich kriegen wir in Flensburg ein neues Krankenhaus. Jeder, der hier sitzt und in der Flensburger Ratsversammlung seine Fraktion hat, weiß ganz genau, dass es an der Zeit ist, dass wir in Flensburg ein supergutes neues Krankenhaus für den nördlichen Teil Schleswig-Holsteins kriegen.
Dass sich die beiden ehemaligen Krankenhäuser, die es heute in ihrer Trägerstruktur noch gibt, zusammenschließen und sich daraufhin auf ihre Religion berufen und sagen: „Wir werden keine Abbrüche mehr vornehmen!“, das kann uns doch nicht in die Situation bringen, dass wir in Flensburg keine standortnahe Versorgung mehr hinbekommen.
- Doch, darum geht es. Das ist doch genau der Punkt.
Dann muss ich sagen: Ja, die Oberbürgermeisterin hat zu einem Runden Tisch eingeladen. Es ist auch gut so, dass sie es getan hat. Aber die Ärztin oder den Arzt, der diese Abbrüche vornehmen soll, gibt es noch gar nicht. Es gibt eine Idee, aber der Mensch, der das ausführen soll, ist noch gar nicht da. Das heißt, wenn wir heute wirklich den Frauen in Schleswig-Holstein, aber auch den Männern ein Signal senden wollten, dann hätten wir einen gemeinsamen Antrag haben müssen, der sagt: Natürlich unterstützen wir die standortnahe Versorgung in Flensburg. - Punkt!
Sehr gern!
- Ich habe auch diese Erkenntnisse, aber es soll auch so sein, dass es im Krankenhaus auf dem gleichen Campus eine Möglichkeit gibt, einen Abbruch vornehmen zu lassen. Darum geht es doch. Sonst könnte ich auch überall anders hinfahren. Aber genau das hätten wir gemeinsam - entweder durch einen gemeinsamen Antrag oder noch einmal Diskussion im Sozialausschuss - diskutieren können. Das ist auch das, was die Anhörung im Petitionsausschuss gezeigt hat: Wie definieren wir „wohnortnah“? Sind das 50 km? Ist das eine ganze Tagesreise? Oder wie machen wir das?
Wir als Frauen sollten doch dafür Sorge tragen, dass wir bessere Bedingungen schaffen. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir das im Ausschuss diskutieren oder einen gemeinsamen Antrag gemacht hätten. Das ist es einfach nicht wert, dass wir uns untereinander kabbeln, weil wir der Meinung sind, es gebe doch schon alles. Nein, es gibt leider noch nicht alles.
Deshalb - sorry - würde ich trotzdem gern alle drei Anträge in den Sozialausschuss überweisen. Ich weiß, Jamaika wird gleich in der Sache abstimmen, aber das ist mir wumpe. Wir hätten heute echt etwas für die Frauen in Schleswig-Holstein setzen können.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die Ministerin für ihren Bericht. In meiner Rede
möchte ich mit dem Bericht zum Weiterbildungsgesetz starten, denn er bezieht sich auf die Zahlen von 2017. In diesem Jahr wurden insgesamt 2.099 Anträge im Bereich Bildungsfreistellung bei der IB.SH gestellt. Im Vergleich zu 2016 hat sich damit die Zahl der eingereichten Anträge um 12,5 % erhöht. Nur 45 Anträge konnten nicht anerkannt werden. Und damit liegen wir bei 2.054 Bildungsfreistellungsveranstaltungen im Land.
Sprachen zu lernen, ist dabei am beliebtesten - zuerst Englisch, dann Spanisch und Italienisch. Ich würde mich natürlich sehr darüber freuen, hier irgendwann auch einmal Dänisch lesen zu können.
Ein Anstieg also an dieser Stelle, gleichzeitig aber eine sinkende Zahl beim prozentuellen Anteil der Inanspruchnahme der Antragsberechtigten. 2017 haben insgesamt weniger Antragsberechtigte als im Vorjahr an den durchgeführten anerkannten Bildungsfreistellungsveranstaltungen teilgenommen. Insgesamt waren das abgerundet 67.000 Teilnehmende. Auf die letzten zehn Jahre bezogen ist das zwar das drittbeste Ergebnis, aber es sind trotzdem knapp 22.000 Personen weniger als im Vorjahr.
Bemerkenswert finde ich außerdem, dass das Verhältnis der Inanspruchnahmen von Frauen und Männern bei 4.340 weiblichen und 12.574 männlichen Teilnehmenden bei der teilnahmestärksten Altersgruppe von 30 bis 39 unterschiedlich ausfällt. Im Bericht selbst wird die Vermutung geäußert, dass hier vor allem die Erziehung und Betreuung von Kindern ins Gewicht fällt. Das sollte uns auch im Sinne der Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen weiter zu denken geben.
Nun aber zu meinem, zu unserem Antrag, der mit Absicht so offen formuliert worden ist. Was wir fordern, ist eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Volkshochschulen, um eine Reform des Weiterbildungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Damit machen wir es Ihnen - da spreche ich die regierungstragenden Fraktionen an - einfach.
Uns vom SSW geht es um die Sicherung von Qualität und Professionalität der bestehenden Angebote, aber eben auch darum, die Grundversorgung der Weiterbildungen durch eine ausreichende Anzahl an hauptberuflich geführten Volkshochschulen zu gewährleisten. Denn die Volkshochschulen sind ich zitiere aus dem „sh:z“ - „am Limit“.
Kein anderes Bundesland gibt weniger Geld für seine Volkshochschulen aus, wenn wir uns an der Zahl
der Einwohnerinnen und Einwohner orientieren. Schleswig-Holstein zahlt, so die Zahlen aus 2019, für seine Volkshochschulen 92 ct pro Jahr und Kopf. Der Durchschnitt aller Bundesländer liegt bei 2,21 € - und das, obwohl wir von unseren Volkshochschulen als Garant der Weiterbildung immer als wichtige vierte Säule unseres Bildungssystems reden. Was wären wir gerade in Krisensituationen bloß ohne sie gewesen?
Ich denke da auch an die Umsetzung der Sprachförderprogramme des Landes, an die Integrations- und Erstorientierungskurse des Bundes oder an die berufsorientierten Deutschkurse oder auch an die Angebote im betrieblichen Gesundheitsmanagement, an denen das Land auch als Arbeitgeber ein besonderes Interesse haben sollte. Oder blicken wir in den ländlichen Raum, wo die Volkshochschulen teilweise eine der wenigen verbliebenen Begegnungsstätten für die Bürgerinnen und Bürger sind, ob jung oder alt.
Weiterbildungen, meine Damen und Herren, sind nicht nur beruflich wichtig, sondern auch dafür, dass man sich als Mensch, als Gesellschaft weiterbildet und entwickelt, dafür, dass wir neue Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen erwerben und unser vorhandenes Wissen aktualisieren.
In der vorigen Wahlperiode wurden auf Initiative des SSW hin die Bibliotheken gestärkt. Aber auch die Volkshochschulen geben unserer Gesellschaft sehr viel. Und jetzt sind die Volkshochschulen mal dran. Deswegen fordere ich mehr hauptamtliche Strukturen für unsere Volkshochschulen und würde mich freuen, wenn wir unseren Antrag ausführlich im Ausschuss diskutieren könnten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an
den Wirtschafts- und Arbeitsminister für den Bericht. - Es ist wenig überraschend, dass die Coronapandemie auch spürbare Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt hat. Bei den neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen haben die Industrie- und Handelskammern zwischenzeitlich ein Minus von 22 % gemeldet. Das ist ein enormer Rückgang. Auch wenn sich die Lage aktuell ein wenig entspannt, stehen wir sowohl bei den Bewerberzahlen wie bei den Ausbildungsstellen weiterhin deutlich schlechter da als im Vorjahr. Diese Fakten sollten wir trotz des Optimismus, der hier versprüht wird, im Hinterkopf behalten.
Mir ist absolut bewusst, dass viele Branchen und Betriebe im Land noch immer im Ausnahmezustand sind. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stehen unter enormem Druck. Die entsprechenden Hilfen und Gegenmaßnahmen haben wir hier also aus guten Gründen immer wieder diskutiert. Und doch ist die Frage der Ausbildungssituation für mich besonders sensibel; denn hier stehen neben der Erwerbsbiografie und dem beruflichen Werdegang oft auch ganz konkrete Zukunftschancen auf dem Spiel. Wenn die Zahl der jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden, im Vergleich zum Vorjahr um 388 gestiegen ist, sind das keine Peanuts, sondern viel zu viele Einzelschicksale.
Auch mir macht es Hoffnung, wenn ich in diesem Zusammenhang von „Nachholeffekten“ oder „Aufholphasen“ lese. Doch es lässt sich kaum leugnen, dass die Coronapandemie auch die berufliche Bildung vor große Herausforderungen stellt. Wenn Veranstaltungen und Messen zur Berufsorientierung oder persönliche Bewerbungsgespräche nicht stattfinden können, ist das nun einmal ein handfestes Problem. Gleiches gilt für ausgefallene Praktika oder Berufsberater, die nicht in die Schulen gehen können. Es bleibt zu hoffen, dass diese Dinge bald wieder normal laufen.
Aber aus der Sicht des SSW sind auch ohne zweiten Lockdown alternative Lösungen gefragt, wenn es darum geht, Absolventen und Unternehmen zusammenzuführen. Hier sind nicht nur Kammern, Unternehmensverbände und Bildungsministerium, sondern vor allem auch das SHIBB in der Pflicht. Die Pandemie mag es überlagern; aber eigentlich ist der Fachkräftemangel das drängendste Problem. Schon im März lag die bundesweite Zahl der Ausbildungsplätze deutlich unter der des Vorjahres. Als Gründe nennt die Bundesagentur die damals schon schwächelnde Konjunktur und die Tatsache, dass manche Unternehmen nach ergebnisloser Suche enttäuscht aufgeben. Das ist umso bedauerlicher,
als es im ureigenen Interesse der Betriebe liegt, möglichst viele Menschen auszubilden. Viele - allen voran kleine - Betriebe tun ja zum Glück genau das, obwohl die Bedingungen nicht gerade einfach sind. Davor habe ich persönlich großen Respekt.
Andere müssen wir aber vielleicht noch ein weiteres Mal dazu ermutigen auszubilden. Denn alle werden nach der Krise schnell wieder Fachkräfte brauchen. Da sollten wir uns solche Situationen, wie wir sie ganz aktuell aus Lübeck hören, nicht erlauben. Da schlafen Bootsbauauszubildende in Zelten und in ihren Autos, weil sie sich von ihrem schmalen Ausbildungslohn die Unterkunft vor Ort nicht leisten können. Da brauche ich jetzt hoffentlich gar nicht lange auf Hygienezustände, fehlende Wärme und Lernmöglichkeiten hinzuweisen. Das geht so gar nicht!
Da sehe ich das Ministerium in der Pflicht, auf dem schnellstmöglichen Wege zu reagieren und eine Lösung zu finden.
Doch nicht nur die Arbeitgeber müssen sich ihrer Verantwortung dieser Zeit bewusst sein. Wir müssen auch junge Menschen, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, darin bestärken, neue Wege zu gehen, offen zu sein für einen Umzug oder eine Ausbildung, die nicht ihre erste Wahl ist. Die Arbeitsverwaltung darf nicht nachlassen und muss weiter alles tun, um Absolventinnen und Absolventen in Ausbildung zu vermitteln, wenn nötig auch bis in die Wintermonate hinein. Wenn hier alle an einem Strang ziehen, bin ich hoffnungsvoll, dass wir vielleicht wirklich mit einem blauen Auge davonkommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Start-ups sind ein wichtiger Zukunftsfaktor und können Innovationen und Digitalisierung weiter voranbringen. Ja, das ist richtig. Es ist auch richtig, den Gründergeist auf die politische und wirtschaftsbezogene Tagesordnung zu setzen. Was zu bedauern ist, ist, dass die Jamaika-Koalition diese Thematik anscheinend ausschließlich bei den Hochschulen im Land zu verorten weiß. Der vorliegende Antrag bezieht sich beinahe ausschließlich auf universitätsnahe Forderungen und Projekte. Das ist wirklich schade. Dabei ist der Gründergeist doch so viel mehr.
Jede oder jeder, die oder der ein Unternehmen gründet, ist nicht nur Firmengründerin oder Firmengründer, sondern kann sich im Prinzip als Start-up bezeichnen. Dazu muss man nicht unbedingt studiert haben. Dazu muss man auch nicht unbedingt im Co-Working-Space arbeiten oder ein Influencer sein. Gründer sind viel mehr als das.
Das kann der neue Friseur um die Ecke sein, der neue Pizzalieferant oder der neue Pflegedienst im Viertel. Selbst Zahnarztpraxen und landwirtschaftliche Betriebe können Start-ups sein. All diese Vielfalt ist bereits gelebte Realität.
Warum also nicht gleich allen eine Hilfestellung bieten? Diese Frage haben sich meine beiden Kollegen und ich uns auch schon bei ähnlichen Vorhaben der Koalition gestellt - wie etwa bei der Konzeption einer Meistergründungsprämie, welche gleich zu Anfang der neuen Legislaturperiode auf den Weg
gebracht wurde. Unser Ansinnen, auch Firmengründer abseits vom Meisterabschluss zu unterstützen, wurde leider abgelehnt. Da zeigt es sich wieder einmal: Die Jamaika-Koalition hat ein großes Herz für Gründer, immer wieder setzt sich die Koalition von CDU, Grünen und FDP für Firmengründer ein - bedauerlicherweise jedoch nur für ganz bestimmte.
All diejenigen, die keinen Meistertitel haben oder sich nicht in Universitätsnähe befinden, haben in Schleswig-Holstein anscheinend das Nachsehen. Dabei hat unser Land doch Potenzial für deutlich mehr. Mir fallen dabei vor allem die vielen Geflüchteten in unserem Land ein, die tatsächlich echte Vorreiter sind, was die Motivation und Umsetzung in Bezug auf Gründungen angeht.
Sie betreiben Marktrecherche, finden Verbündete und machen ihr eigenes Unternehmen auf. Einfach so. Und das meistens ohne Prämien und Starterkitchens und Entrepreneurship Education. Das ist doch wirklich bemerkenswert. Auch sie sollten die gleiche Unterstützung erfahren wie der Bäckermeister oder die Gründerin einer neuen App. So viel steht jetzt also schon einmal fest: Nicht alle potenziellen Unternehmensgründer werden von den regierungstragenden Fraktionen bedacht.
Abschließend möchte ich noch einmal zu dem kommen, was sehr wohl auch im Antrag steht. Es soll eine regelrechte Start-up-Kultur an den Hochschulstandorten entstehen. Das ist natürlich eine gute Sache.
Ja.
Könnten Sie noch einmal ausführen, wo in diesem Plan steht, dass Geflüchtete an Hochschulen nicht davon profitieren können?
- Ich habe nicht über Geflüchtete an Hochschulen gesprochen, ich habe von Geflüchteten gesprochen, die etwas gründen konnten, ohne dass sie an einer Hochschule waren. Darum geht es in meiner Rede. Als hochschulpolitische Sprecherin meiner Fraktion habe ich immer gesagt, dass - damit rechnen wir; das müsste eigentlich so sein - jeder, der an einer Hochschule gewesen ist, hingeht und einen neuen Betrieb, ein neues Start-up gründet, um zusätzliche neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist mir sehr wohl bewusst. Ich hätte gern, dass auch dafür eine Gründerszene und Kapazitäten geschaffen werden.
Mir geht es aber genauso darum, dass der Geflüchtete, der nicht zur Universität oder Hochschule gegangen ist, auch eine Hilfe bekommt - genauso wie jemand, der keinen Meisterbrief hat, auch eine Hilfe bekommt.
- Ich mache mit meiner Rede weiter. Sie können sich nachher noch weiter unterhalten.
Mir stellt sich jedoch die Frage, wie die Umsetzung in der Praxis vonstattengehen soll. An den Hochschulen sollen neue Gründungszonen eingerichtet werden. Frauen sollen vermehrt bei der Gründung unterstützt werden. Berufstätige sollen besser über die Möglichkeiten einer Firmengründung informiert werden. Ja, sehr gerne. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung das bewerkstelligen will. Woher die Räumlichkeiten für die Gründungszonen nehmen? Welche Ansprechpartnerinnen sollen die Frauen erhalten? Wie genau will man Berufstätige in Zukunft erreichen? Woher kommt die Expertise, und wie soll sie finanziell und personell eingesetzt werden?
Ich bin sehr gespannt darauf, wie die konkrete Umsetzung aussehen soll und welche finanziellen Mittel Koalition und Landesregierung hierfür eingeplant haben. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung im zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bin es gewohnt, in bildungspolitischen Debatten nach dem Abgeordneten Frank Brodehl zu sprechen. Wohin auch immer seine Reise jetzt gehen wird, auf alle Fälle wird die AfD in diesem Landtag keine Fraktion mehr sein.
Das ist schon mal ein cooler Anfang in dieser Debatte, die wir als Gesellschaft tatsächlich führen
müssen, nämlich: Wohin soll die Reise für die Schule von morgen gehen?
Wir sind ja mittendrin, denn Corona hat uns die Mängel der Schulsysteme noch einmal mehr als deutlich vor Augen geführt, gerade auch was Bildungsgerechtigkeit, Nachmittagsbetreuung und Freizeitgestaltung angeht. Vielleicht bietet das auch Chancen, noch mal anders über so etwas wie das System der Ganztagsschule nachzudenken.
Es sind immer direkt viele Wünsche, die wir an die Ganztagsschule richten: Sie möge Bildungsungerechtigkeiten reduzieren, Familie und Beruf durch ein Betreuungsangebot unter einen Hut bringen, außerdem Hausaufgabenbetreuung garantieren, gute Mittagsverpflegung auftischen und nicht zuletzt Freizeitgestaltung mit der Bereitstellung von Räumen für die Pflege von Freundschaften. Ganz schön viel, was wir da erwarten.
Ihr wollt mir doch auch zuhören. - Auch der SSW ist der Auffassung, dass Ganztagsschulen eine wichtige Säule für mehr Bildungsgerechtigkeit sind und Möglichkeiten bieten, Kinder individuell zu fördern. Für uns steht außerdem die Funktion, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen, ganz vorne bei den Argumenten für den Ausbau der Ganztagsschulangebote.
Natürlich unterstützen wir als SSW es, die Ganztagsschulen kontinuierlich weiter auszubauen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder in Grundschulen umzusetzen.
Dabei müssen wir aber ein paar Sache beachten. Wenn wir das Ganztagsangebot erweitern, müssen wir andere Ansprüche an unsere Schulgebäude stellen: größere Räume, Rückzugsmöglichkeiten, Mensen für die Mittagsverpflegung und - das ist auch jetzt schon klar - Barrierefreiheit.
Der Ausbau der Ganztagsangebote sollte dabei bedarfsgerecht erfolgen. Das heißt für uns, dass vor allem die Grundschulen vom Ausbau des Ganztagsausbaus profitieren sollen. Denn hier ist der Bedarf nach einem qualifizierten Betreuungsangebot für die Kinder berufstätiger oder alleinerziehender Eltern am größten.
Für die Grundschulen ist es daher absolut sinnvoll, das Ganztagsangebot gebunden zu gestalten. Ab der 5. Klasse hingegen sollte die Entscheidung, ob die Angebote offen oder gebunden sind, gemeinsam mit den Schulträgern, lokalen Akteuren, Eltern und vor allem auch den Kindern getroffen werden. Ich habe da schon tolle Ideen von Schülerinnen und Schülern gehört. Die sollten wahrhaft nicht untergehen.
Unsere Gesellschaft braucht das individuelle Recht für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung. Ich kenne das ja aus unseren dänischen Einrichtungen. Sowohl aus Sicht der Lehrerin also auch aus der Sicht einer alleinerziehenden arbeitenden Mutter mit zwei Kindern. Ich erinnere mich noch ganz genau daran, wie beruhigend es war, zu wissen, dass meine Kinder bis halb sechs abends umsorgt waren, und zwar nicht irgendwie nur zwischengeparkt, sondern in sehr guter pädagogischer Betreuung mit einem Angebot an Aktivitäten, auf das die Kinder selbst Einfluss nehmen konnten.
An dieser Stelle möchte ich einmal ein Lob an unsere dänischen Einrichtungen Skoleforeningen und SdU aussprechen. Skoleforeningen kennen Sie, das ist unser dänischer Schulverein. SdU ist der Verein für unsere dänische Jugendarbeit. Das ist wichtig für uns, denn auch unsere Kinder- und Jugendeinrichtungen vermitteln die dänische Sprache und Kultur. Zusammen haben es diese Einrichtungen geschafft, ein System aufzubauen, auf das Eltern und Kinder vertrauen können. An unseren größeren Schulen sind Freizeitheime - oder wie sie jetzt heißen: Jugendhäuser - angeschlossen und da, wo kleinere Schulen sind, wird für alle ein Bustransport organisiert, der die Kinder im Anschluss an die Schule in eine Nachmittagseinrichtung bringt.
Ich schildere das so ausführlich, weil es für uns von Bedeutung ist, dass der Ausbau der Ganztagsschulen nicht bereits gewachsene Strukturen der Jugendarbeit verdrängen darf.
Eine weitere Vernetzung von Schule und bildenden Institutionen können wir uns aber sehr gut vorstellen. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im
Ausschuss. - Vielen Dank. Schönes Wochenende und eine gute Debatte!
Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Corona zwingt uns zum Neudenken: Abendmahl mit Weintrauben und Brot im Glas, Chorprobe im Fußballstadion oder Vorlesungen per Videochat. Alle Organisationen zeigen, dass sie verstanden haben, dass Hygiene- und Abstandsregeln neue Formen der Kommunikation erforderlich machen. Nur auf dem Weg zur Schule soll das nicht gelten?
So unglaublich das klingt, genau das hat die Bildungsministerin gesagt - nicht so direkt, sondern mit Verweis auf die Zuständigkeiten. Die Kreise seien für die Schulbusse zuständig, hörten wir schon in der August-Sitzung. Das bedeutet, dass Probleme mit dem Verkehr auch die Kreise regeln müssen.
Ich sehe das ein wenig anders. Die Bundesregierung hat in den Krisenzeiten gezeigt, dass niemand wegen irgendwelcher Kompetenzrangeleien ins Hintertreffen geraten darf. Das wäre ja so wie der THW-Helfer, der bei einem Feuer auf die Feuerwehr warten würde. Das macht doch niemand! Vielmehr packt er mit an und holt den Feuerlöscher.
Zahlreiche besorgte Eltern haben sich bei mir gemeldet. Ich denke, dass die anderen Abgeordneten Ähnliches zu berichten wissen.
Die Bedingungen im Schülertransport sind teilweise besorgniserregend: Viele Kinder stehen im Bus und halten sich an der Stange fest. Sie werden hin und her gerüttelt. Da ist kein Abstand möglich. Mit einem coronainfizierten Kind an Bord droht dem gesamten Bus die Ansteckung.
Aber es gibt Abhilfe: Die Busunternehmen haben eine Kooperation angeboten. Sie stellen Busse zur Verfügung, die hinter dem Schulbus die Kinder aufnehmen, die keinen Sitzplatz gefunden haben. Das wäre eine echte Win-win-Situation. Die Busunternehmen bekämen Aufträge, und der Schülertransport könnte die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Das ist eine gute Regelung. Warum wird das nicht genau so gemacht? - Ach ja, die Kreise sind ja zuständig. Da sind der Landesregierung die Hände gebunden.
Dabei ist die Situation im Schülerverkehr seit Jahren bekannt: zu wenige Busse, schlechter Takt, trotz Karte keine Garantie auf einen Sitzplatz. Ich werde mich einfach niemals daran gewöhnen, dass in der Fläche der Bus zweimal täglich, wenn es hochkommt, vielleicht drei- oder viermal, fährt.
Schülerinnen und Schülern muten wir einen Tagesbeginn zu, bei dem jeder Erwachsene sofort streiken würde. Wir wissen um diese Zustände, die schon ohne Corona keinen entspannten Tagesbeginn ermöglichen. Unter Corona zeigen sich die jahrelangen Versäumnisse noch einmal mit voller Wucht. Die überfüllten Busse sind ein Problem, das sich mit einer Vogel-Strauß-Politik nicht lösen lässt.
Das, was wir in der kälteren Jahreszeit erleben werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht mehr ersatzweise mit dem Rad fahren, sind Elterntaxis vor den Schulen. Die Eltern, die das zeitlich und organisatorisch hinkriegen, müssen dann mit dem eigenen Fahrzeug die Fehler der Landesregierung ausbaden. Eltern, die das nicht können, bleibt das steigende Unwohlsein.
Eine Busbörse, wie der Antrag vorschlägt, wäre durchaus eine gute Möglichkeit, das Problem zu lö
sen. Die Landesregierung muss über ihren Schatten springen und anerkennen, dass der Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein im ÖPNV zu ihren Aufgaben gehört.
Abschließend noch eine Bemerkung zum Antrag zur Maskenpflicht, der zwar als mitfühlend daherkommt, eigentlich nur für eine alternative Wahrheit steht. Mund-Nasen-Bedeckungen senken die Ansteckungsgefahr messbar und deutlich. Das ist ein wissenschaftlicher Fakt,
den die Antragssteller nicht wahrhaben wollen.
Die Mund-Nasen-Bedeckungen ermöglichen überhaupt erst den Präsenzunterricht,
der so wichtig ist, und einen halbwegs geregelten Schulbetrieb.
Eine ähnlich wirkungsvolle Alternative wäre der Einsatz von Geräten zur Luftreinigung. Einige Kreise haben das für ihre Schulen schon angeschafft. Das ist ein ganz anderes Thema.
Ich möchte noch Folgendes sagen: Nicht die Stadt Flensburg hat zusätzliche Busse eingesetzt, sondern der Kreis Nordfriesland. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder und Jugendliche haben häufig andere Krankheitsbilder als Erwachsene. Ihre Versorgung ist für Mediziner nicht selten eine besondere Herausforderung. Sie sind auch nicht weniger oder seltener krank als Ältere. Für ein möglichst
gesundes Aufwachsen brauchen sie daher eine verlässliche und eben in Teilen auch individuelle medizinische Versorgung. Leider scheint es hier aber immer öfter Engpässe zu geben. Deshalb haben wir wieder das Thema Pädiatrie auf der Tagesordnung.
Die Altersgruppe unter 14 Jahren macht einen Anteil der Bevölkerung von etwa 13 % aus. Für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verwenden wir aktuell aber nur 8 % der Gesundheitskosten. Auf diese Zahlen verweist die SPD in einem Beschluss ihres Präsidiums und fordert, dass zumindest mit Blick auf aktuelle Konjunkturmittel ein sachgerechter Anteil von 13 % für die Finanzierung kinder- und jugendmedizinischer Versorgungsstrukturen verwendet werden soll. Das ist aus Sicht des SSW absolut sinnvoll und auch Unterstützung wert.
Auch der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die medizinischen Angebote für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung junger Menschen soll flächendeckend sichergestellt und gestärkt werden. Dies wird völlig zu Recht als zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesehen. Das ist eine Zielsetzung und eine Begründung, die ich als Eckernförder Abgeordnete absolut teilen kann, denn auch in meiner Heimatstadt müssen junge Patientinnen und Patienten im Zweifel weite Wege in Kauf nehmen, um behandelt zu werden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal sehr gern an die entsprechende Resolution des Kreistags Rendsburg-Eckernförde erinnern und um Unterstützung für den Klinikstandort Eckernförde werben.
Fakt ist, dass Kinder- und Jugendärzte auch bei uns in Schleswig-Holstein seit Längerem auf Versorgungsengpässe hinweisen. Vor allem im ländlichen Raum zeigt sich, dass Kinderstationen für Krankenhäuser oftmals nicht rentabel sind. Altbekannte Gründe sind die zu geringen Fallzahlen bei einem hohen Personalaufwand und natürlich das System der Fallpauschalen.
Vor dem Hintergrund scheint die Idee der SPD, die Kinder- und Jugendmedizin aus dem System der Fallpauschalen herauszunehmen, erst einmal sinnvoll. Aber eine Grundfinanzierung für alle pädiatrischen Leistungen wäre ja nichts anderes als ein Parallelsystem in nur einem Problembereich von vielen. Das ist zwar gut gemeint, aber es ist, so finde ich, nicht konsequent zu Ende gedacht.
Wenn es um das Thema Fallpauschalen geht, dann ist für uns völlig klar, dass wir eine wirklich grundlegende Reform brauchen. Ich denke, darüber, dass
uns das bestehende System nicht nur Vorteile gebracht hat, sind wir uns weitestgehend einig.
Was aber sehr viel schneller hilft, spricht die SPD als letzten Punkt an - wir haben vorhin schon einmal darüber gesprochen, und einige Dinge machen wir schon -: das Thema des Fachkräftenachwuchses und damit auch der Arbeitsbedingungen. Hier liegt eine ganz wesentliche Ursache für die aktuellen Probleme. Laut Kinderärzten mangelt es in der Pädiatrie weder an Räumen noch an Material, sondern schlicht an Personal. Pflegestellen sind nicht oder so knapp besetzt, dass Krankheiten und Urlaube nicht kompensiert werden können. Hier müssen wir ran und nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für die Arbeitsbedingungen mehr tun, zum Beispiel durch bessere Gehälter oder flexiblere Arbeitszeitmodelle.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte hat für mich drei große Points.
Das eine ist Karstadt in Flensburg. Dazu habe ich Kindheitserinnerungen. Unsere Dronning Margrethe, wenn sie in Gråsten ist, geht dort immer gern einkaufen. Es wird für die Königin schade sein, wenn sie dort nicht mehr einkaufen gehen kann. Das ist nur eine kleine Anekdote.
Mir ist aber wichtig, dass die Beschäftigten bei Karstadt in den Blick genommen werden. Deshalb haben wir vorhin gesagt: Es ist wichtig, dass man zusammen mit dem Wirtschaftsministerium weiter Gespräche führt, unter anderem auch mit ver.di und dem Konzern, damit wir nicht zu der gleichen Situation kommen wie damals bei den SchleckerFrauen. Wir wissen, wir befinden uns alle in der Pandemie. Wir wissen, sie arbeiten jetzt im Einzelhandel. Sie müssen eine Fort- oder Weiterbildung haben, damit sie vielleicht auch noch einmal umschulen können, um einen Arbeitsplatz in anderen Bereichen zu bekommen. Das ist der eine Punkt.
Der nächste Punkt: Ich komme aus der Kommunalpolitik. Die Stadt Eckernförde ist heute ganz häufig genannt worden. Wir in Eckernförde haben Ende 1999/Anfang 2000 sehr große Leerstände gehabt. Im Rahmen einer Lenkungsgruppe und mit einem Stadtmarketingkonzept haben wir uns damals einen Kopf gemacht, was man mit diesen ganzen Leerständen machen kann. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn wir für solche Objekte Landesgeld einsetzen. Da möchte ich das Geld sehr viel lieber in die Städtebauförderung packen, um Anreize für die Innenstädte zu schaffen.
Hinter diesen Immobilien stehen nicht nur Immobilienhaie, sondern auch Erbengemeinschaften et cetera pp. Denen möchte ich wirklich nicht das Geld geben. Ich bin der Meinung, das können wir deutlich besser nutzen, um woanders Anreize zu schaffen.
Natürlich muss die kommunale Ebene mit eingebunden werden, denn die kommunalen Vertreter sind auch dafür gewählt worden, dass sie etwas für ihre Innenstädte machen.
Viel ist schon über Verkehrskonzepte gesagt worden. Kluge Verkehrskonzepte, kluge Parkraumkonzepte sind wichtige Maßnahmen. Wir haben in
Eckernförde Einfluss auf den B-Plan genommen. Das kann man als kommunale Ebene. Wenn man neue B-Pläne erstellt, muss man sich die Mühe machen und schauen, ob man dort auch eine Änderung mit aufnimmt, dass keine innenstadtrelevanten Warenangebote auf die grüne Wiese kommen dürfen.
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten. Diese müssen vernetzt werden. Ich bin der Meinung, wir dürfen der kommunalen Ebene nicht ins Handwerk pfuschen. Wir sollen ihr helfen, aber nicht für Leerstände Landesgeld ausgeben, denn das wird woanders gebraucht.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Aktion Mensch ist klar: Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, auf dem Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit, dann ist das Inklusion. Davon sind die Schulen in Schleswig-Holstein allerdings noch ein bisschen weit entfernt. Zwar hat sich in den letzten 30 Jahren der Anteil der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern enorm verbessert, aber immer noch kann die Regelschule nicht allen Bedürfnissen und Förderansprüchen gerecht werden. Die Schülerinnen und Schüler, vor allem diejenigen mit einer Mehrfachbehinderung, sind immer noch auf die Möglichkeit der Beschulung an einem Förderzentrum angewiesen.
Dazu möchte ich einschieben: Die freie Elternwahl muss weiter gewährleistet werden.
Wie sieht es also in der Schule aus? Im Studium gibt ein ähnliches Bild wie bei den Schulen: Studierende mit Behinderung scheitern schon an studienbegleitenden Hindernissen. Da ist die Mensa nicht barrierefrei, ebenso die Bibliothek.
Es fehlen Blindenstreifen, oder die Akustik im Hörsaal schließt schwerhörige Studierende aus. Allerdings gibt es für die Universitäten keine Alternativen. Deshalb ist die Quote der Studierenden mit Behinderung seit Jahren beklagenswert niedrig. Das führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen auf der anderen Seite des Lehrerpults in den Schulen auch sehr selten zu finden sind. Eine Schule mit Barrieren schließt eben nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Behinderung aus, sondern auch Lehrerinnen und Lehrer mit Behinderung.
Vielleicht erklärt sich auch so die Berufung eines nicht behinderten Direktors auf die Leitungsstelle in einer Gehörlosenschule. Ich möchte an dieser Stelle allerdings ausdrücklich die Offenheit des Berichtes loben, der auch Schwachstellen nicht verschweigt.
Davon gibt es einige, von denen ich heute nur stichwortartig ein paar nennen möchte: So ist eine Einszu-Zwei-Begleitung in den seltensten Fällen bereits umgesetzt. Schulbegleitungen und Assistenzen werden aus Kostengründen oftmals in den Ferienzeiten nicht bezahlt. Dieses System ist falsch, weil es gute und engagierte Kräfte aus diesem Bereich regelrecht verjagt. Die Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache steht noch ganz am Anfang. Die Berufsschulen haben noch erhebliche Integrationsanstrengungen vor sich. In diesem Bereich müssen wir klotzen und nicht kleckern. Die individuell zu stellenden Anträge für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind nicht nur enorme Zeitfresser für die Eltern, sondern befördern deren Selbstausbeutung. Die Inklusion ist von Kommune zu Kommune sehr heterogen ausgeprägt. Damit entscheidet der Zufall des Lebensortes über die Breite der Förderung. Autismus ist eine Behinderungsform, die offenbar das bisherige System sprengt und die Eltern zu einem wahren Behördenmarathon zwingt. - Ich könnte diese Liste noch fortsetzen.
Das alles stellt aber die enormen Fortschritte keineswegs infrage. Ein Kind mit Behinderungen, das
2020 eingeschult wird, hat gute Chancen auf angemessene und ausreichende individuelle Förderung und sogar einen Schulabschluss, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Um diese Fortschritte zu bewahren, befürworte ich einen jährlichen Fachtag zur Inklusion an Schulen. Ich bedaure, dass die Fortführung des Fachtages im Ausschuss keine parlamentarische Mehrheit gefunden hat.
Meine Kollegin Anita Klahn hat eben von einer Diagnose für einen Jungen in einer 4. Klasse gesprochen. Ich möchte noch einmal sagen: Eine Diagnose darf niemals dazu führen, dass ein Kind in ein Förderzentrum abgeschoben wird.
- Ja, aber das empfindet dieses Kind so.
Kindern eine Diagnose zu geben, wenn sie gerade in der 1. Klasse sind - so wie es jetzt vielleicht gewollt ist; was wir von der Küstenkoalition auf alle Fälle nicht wollten -, ist verheerend für ihre Entwicklung.
- Doch. - Ich möchte fortfahren und sagen: Ich finde den Ansatz von Ines Strehlau richtig und gut zu sagen, dass wir, die Demokraten, Inklusion und das Recht der Kinder auf Inklusion, aber auch unserer übrigen Gesellschaft, wollen. Wir müssen uns gemeinsam immer wieder dieses Themas annehmen und für Verbesserung sorgen. Es kann nämlich nicht sein, dass jede Landesregierung erst wieder noch etwas besonders gut machen muss. Denn es gibt ein Recht auf Inklusion. Wir sollten gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wir für jeden einen Platz in unserer Gesellschaft haben.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anträge lassen sich gut vergleichen. Der erste Punkt: Die auskömmliche
Gestaltung des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Weiterentwicklung und Dynamisierung des Bildungs- und Teilhabepakets auf Bundesebene einzusetzen. Da sind wir uns einig.
Der zweite Punkt: Die Bereitstellung von digitalen Endgeräten, die kostenfrei an Schülerinnen und Schüler verliehen werden sollen. Die Mittel sind längst beschlossen. Das ist also erst einmal keine Neuerung.
Dritter Punkt: Die Koalition stellt fest, dass bei Klassenfahrten und Ausflügen die Kosten niedrig gehalten werden sollten. Für die Schulen könne es unverbindliche Richtwerte geben, der Bildungsausschuss solle jedenfalls über eventuelle Leitfäden informiert werden. Was unsere Schulen aber brauchen, sind klare Richtwerte und ein neues Kostenbewusstsein.
Der vierte Punkt enthält einen Satz, der die Haltung von Jamaika festschreibt und die politischen Unterschiede wirklich sichtbar macht:
„Eltern werden auch weiterhin einen Beitrag für die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen und am Unterricht leisten müssen.“
Nein, das sollte so nicht sein. Für den SSW gilt: Unser ganz klares bildungspolitisches Ziel bleibt die kostenfreie Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen.
Fünfter Punkt. Jamaika stellt fest: Die Fördermaßnahmen für Kinder, die einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben, reichen so, wie sie jetzt sind, aus. Da muss man scheinbar nichts weiter tun. Stattdessen sollen sich die Kinder lieber in adaptiven Lernsystemen beim E-Learning eigenverantwortlich dem Stoff widmen.
Sechster Punkt: Die Finanzierung der Ganztagsoffensive. Auch da gibt es einen Fingerzeig auf den Bund, der sich erheblich an den Kosten beteiligen soll. Das verstehe ich ja.