Gleichzeitig weiß ich aber auch, dass die Entwicklung der Mieten in einigen Regionen unseres Landes weiterhin ein großes Problem für viele Bürgerinnen und Bürger darstellt. Mir ist bewusst, dass wir die Verantwortung haben, dieser Entwicklung weiter entgegenzuwirken. Sehr gerne nehme ich daher jeden Ratschlag an, der einen wirksamen Weg aufzeigt, dieses Problem zu lösen. Aber es muss auch gesagt und wahrgenommen werden, dass die durchschnittliche Neuvertragsmiete in SchleswigHolstein bei 8,30 € liegt. Die durchschnittliche Miete bestehender Mietverhältnisse liegt deutlich darunter. Für die meisten Menschen in unserem Lande sind die Mieten zu finanzieren. Aber damit ich nicht falsch verstanden werde: Mir ist sehr wohl bewusst, dass es dennoch sehr viele Menschen gibt, die sich diese Mieten nicht leisten können oder keine bezahlbare Wohnung dort finden, wo sie sie aktuell benötigen. Diese Menschen müssen wir in den Blick nehmen und konkret helfen.
Über die im SSW-Antrag genannten Instrumente haben wir in diesem Zusammenhang mehrfach miteinander diskutiert. Ich kann dazu nur eines sagen: Keines der Instrumente sorgt kurzfristig für günstigen oder bezahlbaren Wohnraum. Zum Beispiel führt die Mietpreisbremse in keiner Region, in der sie aktuell in Kraft ist, zu einer Entspannung des Mietenmarktes.
Hingegen lohnt sich bei einigen der Vorschläge der SPD eine nähere Betrachtung. So könnte ein Mietenspiegelförderprogramm sinnvoll sein. Darüber können wir gerne weiter reden.
Grundsätzlich bleibt es aber dabei: Wir müssen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Deswegen haben wir den Schwerpunkt auf gefördertem Wohnraum auch konsequent fortgeführt. Genau deswegen haben wir die Mittel für die Wohnraumförderung von etwa 700 Millionen € auf 920 Millionen € erhöht. Wenn es auch mancher nicht wahrhaben möchte, so sind wir in Schleswig-Holstein in vielen Bereichen der sozialen Wohnraumförderung Vorbild für andere. Das verdanken wir auch dem hohen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen, bei der Investitionsbank und in unserer Bauabteilung.
Wenn der Bund nun, wie angekündigt, seine Mittel für die Wohnraumförderung verdreifacht, bedeutet das für Schleswig-Holstein 100 Millionen € zusätzlich. Diese 100 Millionen € werden wir kofinanzieren. Im Gegensatz zu anderen Ländern setzen wir dieses Geld zu 100 % für den sozialen Wohnungsbau ein. Wir verbauen das Geld nicht anderweitig.
Auf Drängen Schleswig-Holsteins hat der Bund mittlerweile eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Damit erfolgt alle zwei Jahre eine automatische Anpassung an die Mietenentwicklung. Das ist eine Maßnahme, die vielen Haushalten ganz kurzfristig und unmittelbar hilft.
Frau Ünsal, Sie hatten gesagt, wir sollten pragmatisch zusammenarbeiten und dass wir mehr Aufklärung für die Menschen bräuchten, die möglicherweise noch Wohngeld erhalten könnten. Auch dort biete ich sehr gern unsere Zusammenarbeit an.
müssen wir auch neue Instrumente in unseren Instrumentenkasten aufnehmen. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Baugenehmigungs- und Baufertigstellungszahlen auf einem hohen Niveau stabilisieren. Das wird dazu beitragen, den Wohnungsmarkt nachhaltig zu entlasten. - Danke.
Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um 2 Minuten erweitert. - Ich sehe aber nicht, dass eine der Fraktionen davon Gebrauch machen will. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wenn die Damen und Herren mir einmal helfen könnten bei der Abstimmung! Ich habe es so verstanden, dass der Antrag des SSW, Drucksache 19/3712, in der Sache abgestimmt werden soll. Zum Antrag der SPD habe ich Hinweise auf Weiterreden gehört. Bedeutet das Ausschussüberweisung?
- Also in der Sache abstimmen, gut. Ich lasse zunächst über den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/3712, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag gegen die Stimmen des SSW abgelehnt worden.
Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/3758, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Dann ist der Antrag gegen die Stimmen der SPDFraktion bei Enthaltung des SSW mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Die Damen und Herren parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mitgeteilt, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden sollen.
Ich lasse also über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/3250, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 19/3632, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 19/3632 einstimmig angenommen.
Des Weiteren haben die Damen und Herren parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mitgeteilt, dass wir die Sitzung nun unterbrechen, in die Mittagspause gehen und um 15 Uhr fortfahren. Eine gute Zeit für Sie!
Bericht und Beschlussempfehlung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Drucksache 19/3684
Das Wort zur Begründung wird - wie ich sehe nicht gewünscht. Ich erteile somit zunächst das Wort dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, dem Abgeordneten Tim Brockmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist es nun endlich so weit. Ich habe Ihnen den Abschlussbericht des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mitgebracht und freue mich, Ihnen den jetzt heute vorstellen zu dürfen.
richteten Vorwürfe gegen die Landespolizei zu untersuchen. Insgesamt waren neun Komplexe zu bearbeiten. Dabei ging es im Schwerpunkt um die vermeintliche Unterdrückung möglicher entlastender Hinweise in einem Strafverfahren, um Fragen im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen, Informanten und sonstigen Hinweisgebern in Strafverfahren, um die sachgerechte Durchführung des Verbotsverfahrens gegen die Bandidos Neumünster im Jahr 2010, um Mobbinghandlungen zum Nachteil von zwei ehemaligen Ermittlungsbeamten der SoKo „Rocker“ im LKA Schleswig-Holstein durch Vorgesetzte, um die Bildung eines Netzwerks im Bereich der Führung der Landespolizei zur Einflussnahme auf Personalentscheidungen sowie um Mängel in der Personalführungskultur innerhalb der Landespolizei.
Im April 2017 kam es erstmals durch mehrere Kleine Anfragen des Abgeordneten Dr. Breyer zur öffentlichen Berichterstattung über den späteren Untersuchungsgegenstand. Die Landespolitik sah sich im Mai 2017 mit Schlagzeilen wie „Kiel - Wurden beim LKA Beweise unterschlagen?" in den „Lübecker Nachrichten“, „Piraten-Fraktionschef Breyer wirft Polizei Racheaktion vor“ in der „Welt“, „Polizei lässt Rocker schmoren“ in der „taz“ oder auch „Mobbing-Vorwürfe gegen obersten Polizisten“ sowie „Ehemalige sprechen vom ,Klima der Angst‘“, jeweils in den „Kieler Nachrichten“, konfrontiert.
Es ist unbestritten, dass solchen Anschuldigungen nachgegangen werden muss. Die parlamentarische Aufarbeitung erfolgte daher zunächst im Innen- und Rechtsausschuss durch Berichterstattung des Innenministeriums in der Sitzung am 7. Juni 2017 sowie durch Vorlage der entsprechenden Akten der Landesregierung aufgrund von Aktenvorlagebegehren vom 21. Juni und 6. Juli 2017. Hier lag die Besonderheit vor, dass die parlamentarische Befassung genau im Übergang zwischen alter und neuer Landesregierung erfolgte.
Bereits im Juni 2017 wurde von einigen Abgeordneten die Möglichkeit eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ins Gespräch gebracht, wobei zunächst die Ergebnisse der Akteneinsicht abgewartet werden sollten.
Die öffentlichen Vorwürfe verschärften sich sodann im Sommer 2017. So wurde zum Beispiel der Vorwurf erhoben, die Landespolizei würde Journalisten mit GPS-Geräten überwachen. Im gesamten zweiten Halbjahr 2017 kam es immer wieder zu Berichterstattungen und neuen Vorwürfen.
Meine Damen und Herren, diese im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Landespolizei haben uns immer wieder aufhorchen lassen, denn es waren durchaus schwerwiegende Vorwürfe, die zweifellos einer parlamentarischen Untersuchung bedurften, und so kam es am 23. Februar 2018 zur einstimmigen Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.
Wenn man die Schlagzeilen und die Berichterstattung vor der Ausschusseinsetzung und während der Ausschussarbeit mitverfolgt hat, konnte man den Eindruck gewinnen, es sei nur um die Frage der Suche einer oder eines Schuldigen gegangen. Aber dem ist nicht so gewesen. Es ging stets um eine Sachaufklärung: Waren die Vorwürfe gegen die Landespolizei gerechtfertigt oder nicht, und was wurde innerhalb der Polizei alles unternommen, damit es nicht erneut zu einer solchen Situation kommt?
Dies wurde meines Erachtens auch bereits im Einsetzungsbeschluss deutlich, der sehr detaillierte Fragen zu den einzelnen Komplexen stellte und einen sehr langen Untersuchungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis 28. Februar 2018, in dem immerhin sieben Innenminister von CDU und SPD Verantwortung hatten, umfasste.