nicht erneut zu kandidieren, verstehen und wünsche ihm auch ganz persönlich für seine Zukunft alles erdenklich Gute.
In ähnlicher Weise geht es mir mit den Kollegen Burkhard Peters und Marcus Rossa, die sich ebenfalls entschlossen haben, nicht erneut für den Landtag zu kandidieren. Aus den vielen Abstimmungsgesprächen mit den beiden weiß ich jetzt auch um die Bedeutung der Redewendung „Zwei Juristen drei Meinungen“.
In unserem Fall durfte ich neben den beiden Kollegen mit juristischer Ausbildung auch als Nicht-Jurist meine Sichtweise immer wieder einbringen. Für die Toleranz und Akzeptanz der Kollegen an dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Auch für Ihre Bereitschaft, die Argumente eines Nicht-Juristen zu berücksichtigen, bin ich Ihnen sehr dankbar.
Schließlich möchte ich mich noch bei den Kollegen Harms und Dr. Dolgner bedanken, die ja beide erneut für den Landtag kandidieren und wahrscheinlich über die Landeslisten ihrer Parteien erneut einen Sitz im Landtag erhalten werden.
Ich danke auch Andrea Tschacher und Klaus Jensen, die für die CDU-Fraktion an den zahlreichen Sitzungen und Besprechungen teilgenommen haben, sehr herzlich für ihren vorbildlichen Einsatz.
Außerdem gilt mein Dank dem Ausschussgeschäftsführer Herrn Dr. Alpes und Frau Dr. Riedinger vom Wissenschaftlichen Dienst, die einen erheblichen Anteil an der geleisteten Arbeit haben.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen bedanken, die nicht nur uns Ausschussmitgliedern regelmäßig mit Rat und Tat zur Seite standen, sondern über die sogenannte Freitagsrunde auch viel von der geleisteten Arbeit übernommen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass ich persönlich bei der Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und des damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwandes immer wieder sehr kritisch nachgefragt und auch Bedenken geäußert habe. Trotzdem möchte ich aus heutiger Sicht sagen, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein zentrales demokratisches Grundrecht darstellt.
Ich glaube, dass gerade in den schwierigen Zeiten, in denen sich unser Land durch die Belastungen der Coronapandemie und die damit verbundenen kritischen gesellschaftlichen Diskussionen befindet, eine funktionierende Demokratie von entscheidender Bedeutung ist. Diese Demokratie gegen Angriffe ihrer Feinde immer wieder zu verteidigen und vor allen Dingen das Recht des Andersdenkenden auf freie Äußerung seiner Meinung zu garantieren, bilden die elementare Grundlage unserer pluralistischen Gesellschaft. Ich bin der festen Überzeugung, dass nur eine tolerante und freiheitliche Gesellschaftsordnung auf Dauer die Freiheit und Demokratie in unserem Land gewährleisten kann.
Dafür braucht die Demokratie allerdings auch genügend aufrechte Demokraten, die bereit sind, diese Werte nicht nur öffentlich zu verteidigen, sondern auch gegen alle Angriffe in Schutz zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich sehe auch die Polizeibeauftragte auf der Besuchertribüne. - Schön, dass Sie da sind!
Es dürfte bemerkenswert in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse dieses Landes sein, dass wir als größte Oppositionspartei auf ein Minderheitenvotum verzichtet haben und CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW in allen Punkten eine gemeinsame Bewertung gefunden haben. Das mag ungewöhnlich sein und entspricht nicht den normalen Erwartungen an die Opposition bei einem PUA - das wurde ja schon ausgeführt. Ich hatte bereits 2017 angekündigt, dass politisch mit dem PUA kein Blumentopf zu gewinnen ist. Ich meinte das damals auch so - im Gegensatz zu einigen Spöttern -, und ich fühle mich in meinen Erwartungen nicht enttäuscht.
Wie ich in der Einbringungsdebatte betont habe, geht es um die verfassungsmäßige Kontrolle des Handelns der Exekutive und darum, was sich daraus für die Zukunft ableiten lässt. Zudem ging es darum zu klären, was an den Vorwürfen dran ist, aber auch darum, was an den Vorwürfen nicht dran ist, wie ich in der Einbringungsdebatte auch erklärt habe.
Der Umfang des Abschlussberichts - der Vorsitzende hat nicht zwei Exemplare nach vorne gebracht, sondern es waren die zwei Teile - lässt allerdings erahnen, dass wir in der heutigen Debatte nur ein paar Schlaglichter werfen können.
Ich wurde am 10. Juli 2017 vom NDR mit den Äußerungen eines Vermerks eines Kriminologen zu gelöschten Aufnahmen einer Durchsuchung konfrontiert. Dieser nahm Beweismittelunterdrückung beziehungsweise -vernichtung an, und damit wurde ich dann konfrontiert. Auch ich hielt den Vermerk damals für unglaubwürdig.
In der Beweisaufnahme aber konnte die Polizeibeamtin für mich überzeugend, nachvollziehbar und mit gutem Erinnerungsvermögen darlegen, wie es zu der Löschung gekommen ist. Solche klaren und konsistenten Aussagen hätten wir uns häufiger gewünscht - auch ein entsprechendes Erinnerungsvermögen übrigens.
Es gehört allerdings zu den Merkwürdigkeiten dieses PUA, dass ihr Vorgesetzter dagegen behauptet hat, er hätte die Aufnahmen untersagt, und sich dabei auf eine zudem unpassende Gerichtsentscheidung bezog, die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch gar nicht ergangen war. - Gut. Aber eines ist klar: Eine bewusste Beweismittelvernichtung hat es
nicht gegeben, und meine damals öffentlich geäußerte Vermutung hat sich dann - bei der Zeugenbefragung - als falsch erwiesen.
Der Ausschuss hat zudem einstimmig festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte für ein Netzwerk innerhalb der Polizeiführung gab oder dafür, dass gegen die Bestenauslese verstoßen wurde - auch wenn, wie es im Bericht steht, einige Zeugen einen anderen Eindruck hatten.
Sehr problematisch wird es allerdings, wenn es um die konkreten Umstände des Subway-Verfahrens, der Ablösung der Ermittlungsbeamten und des Umgangs mit verdeckten Quellen geht. Ich möchte Ihnen nun beispielhaft eine der gemeinsamen Bewertungen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW dazu vortragen. Ich zitiere:
„Der Fall stellt einen rechtsstaatlich bedenklichen Umgang mit Quellen und deren Informationen dar und zeigt zudem organisatorische Schwächen, Kommunikationsprobleme sowie strukturelle und persönliche Führungsmängel innerhalb des LKA und innerhalb der Staatsanwaltschaft Kiel auf. Besorgniserregend ist aus Sicht des Ausschusses, dass zur Verdeckung von Rechtsverletzungen bei einigen Beteiligten die Bereitschaft zur Begehung weiterer Verstöße gegen die StPO und rechtsstaatliche Grundsätze bestand. Dagegen wurden Beamte, die auf eine Einhaltung der Verfahrensregeln bestanden, von ihren Vorgesetzten in rechtswidriger Weise an Zeugenaussagen gehindert, mit Disziplinarmaßnahmen bedroht und im weiteren Verlauf mit für sie nachteiligen dienstlichen Maßnahmen diszipliniert.
Des Weiteren erscheint es aufgrund der im Laufe des Verfahrens gewonnenen weiteren Erkenntnisse, einschließlich der Aussagen von Beteiligten an den damaligen Vorgängen, fraglich, ob diese im Jahr 2010 festgestellten Probleme in der Zwischenzeit erkannt und beseitigt wurden.“
Ein trauriger Höhepunkt drei Jahre später war sicherlich die dienstliche Beurteilung eines der geschassten Ermittlungsbeamten, er gefährde zur Durchsetzung seiner Interessen Leib und Leben Dritter. Hierzu führen wir - in den gesetzten Worten eines Berichts - wie folgt aus:
„Diese Beurteilung, die dem Beamten überdies nicht zur Kenntnis gegeben wurde, ist aufgrund falscher Sachdarstellung und sachfremder Erwägungen rechtswidrig.“
Als ehemaliges Personalratsmitglied würden mir zu dieser Beurteilung auch andere Bewertungsworte einfallen; aber das lassen wir jetzt.
Und nein, die von zehn von elf Abgeordneten getragenen Bewertungen entsprechen nicht dem, was im Mai 2017 auf der Dienstversammlung vorgetragen wurde. Im Gegenteil, diese Dienstversammlung bewerten alle Ausschussmitglieder wie folgt:
„Der Ausschuss hat vielmehr den Eindruck gewonnen, dass insbesondere durch den Vortrag des damaligen Leiters der Polizeiabteilung des Innenministeriums ein undifferenziertes ‚Freund-Feind-Bild‘ dargestellt wurde.
Die dort gehaltenen Redebeiträge der Polizeiführung, welche die Berichterstattung in der Presse als eine ‚Kampagne‘ gegen die Landespolizei bezeichnete, stellten nach Auffassung des Ausschusses keine Beiträge zur Deeskalation dar. Ebenfalls dienten diese nicht zur Sachaufklärung oder gar als Beispiel für eine Fehlerkultur, die auf eine differenzierte Betrachtung des Vorganges ausgerichtet wäre.“
Und das, obwohl bereits im Mai 2011 gemäß einem Gesprächsvermerk von der Staatsanwaltschaft Kiel, dem LKA und der Polizeiabteilung die gemachten Fehler und Fehleinschätzungen bekannt waren und die Staatsanwaltschaft vehement die Meinung vertrat, dass die geschassten Ermittler richtiggelegen hätten. Leider wurden erkennbare Konsequenzen nicht gezogen, ebenso wenig wie aus dem internen Bericht von 2013 der Ermittler aus MecklenburgVorpommern. Der Abschlussbericht kommt zu der folgenden Bewertung:
„Die fehlende Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsberichtes machen diesen guten Ansatz allerdings im Nachhinein wertlos, obwohl die Feststellungen zu den persönlichen Verantwortlichkeiten von Führungspersonen, deren Führungsstil und der Rechtmäßigkeit der von ihnen angeordneten Maßnahmen hinreichenden Grund zum Einschreiten von Polizeiführung und Innenministerium geboten haben.“
Erkenntnisse sind das eine. Die Dinge abzustellen ist leider das andere, und da sehen wir durchaus Verbesserungsmöglichkeiten.
Ja, auch wenn es viele enttäuschen mag - das wurde schon gesagt -: Ein PUA kann keine Mobbingvorwürfe belegen oder widerlegen. Wie meine Vorred
ner schon betont haben: Das war auch gar nicht Teil des parlamentarischen Auftrags. Das wäre allerdings die Aufgabe des Dienstherrn gewesen, der dieses - trotz Insistierens des Arbeitskreises Mobbing und des ehemaligen Landespolizeidirektors Hamm - vereitelt hat.
Hier hilft auch nicht die vom PUA eindeutig widerlegte und auch gegenüber dem Parlament mehrfach wiederholte Legende, der Bericht MecklenburgVorpommerns habe die Mobbingvorwürfe entkräftet. Das stimmt schlicht nicht. Die Ermittler aus Mecklenburg-Vorpommern hatten gar keinen Auftrag dazu; auch einer der Ermittler hat entsprechend ausgesagt.