Peter Lehnert
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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Regionsrat der Metropolregion Hamburg hat im November 2017 einstimmig beschlossen, die OECD mit der Erstellung eines sogenannten Territorial Reports zu beauftragen und die Metropolregion damit bei ihrer strategischen Weiterentwicklung gutachterlich zu unterstützen. Mit dem Beschluss zu dieser Beauftragung hat der Regionsrat die Erwartung verbunden, die Zusammenarbeit in der Metropolregion weiter zu vertiefen und umsetzbare Empfehlungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Qualität des Lebens- und Arbeitsraums der Metropolregion zu erhalten.
In dem Report wird darauf verwiesen, dass die Metropolregion insgesamt über eine starke Wirtschaft verfügt und sich leistungsstarke Cluster in verschiedenen Wirtschaftszweigen entwickelt haben. Beim Wachstum des Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts ist sie allerdings im Zeitraum von 2005 bis 2015 hinter allen anderen deutschen Metropolregionen, vor allen Dingen hinter denen in Süddeutschland, zurückgefallen. Die Arbeitsproduktivität ist, gemessen am Durchschnitt vergleichbarer Regionen des OECDRaums, eher gering. Zudem wird das Wachstumspotenzial durch fehlende Koordination bei der Clusterentwicklung beeinträchtigt.
Die Region ist dagegen gut positioniert, um die Chancen der Digitalisierung besser als bisher zu nutzen. Um diese neuen Wachstumsmärkte zu erschließen und das öffentliche Dienstleistungsangebot erheblich zu verbessern, müssen in Zukunft allerdings alle Kräfte im öffentlichen und privaten Sektor gebündelt werden.
Die Wirtschaftsstruktur der Metropolregion ist stark durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägt, denen die Einführung und Weiterentwicklung optimaler und vernetzter digitaler Strukturen in der Regel größere Schwierigkeiten bereitet. Besonders wichtig ist daher eine gezielte Unterstützung dieser Unternehmen, um die sich hierbei bietenden Chancen stärker als bisher zu nutzen. Wir müssen das vorliegende Gutachten auch als Weckruf begreifen und jetzt schnell und entschlossen handeln.
In den Bereichen Bildung und Humanressourcen benötigen wir dringend eine Anhebung des derzeit zu niedrigen Forschungs- und Entwicklungsniveaus sowie eine stärkere Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei sollte auch das Potenzial moderner Forschungseinrichtungen wie zum Beispiel des Elektronenlasers besser als bisher ausgeschöpft werden. Insbesondere im wichtigen Zu
kunftsbereich der Anwendung von Künstlicher Intelligenz muss es zu einer deutlichen Intensivierung dieser Kooperation kommen.
Im Gutachten wird nachdrücklich empfohlen, eine integrierte regionale Innovationsstrategie zu entwickeln, die mit der gemeinsamen Fokussierung auf bestimmte Cluster die Effizienz von Wissensaufbau und Wissenstransfer nachhaltig steigert, Synergien besser als bisher nutzt und neue zukunftssichere Arbeitsplätze schafft sowie die internationale Präsenz und Wettbewerbsfähigkeit der Region nachhaltig stärkt. Dazu muss eine mit ausreichenden Kapazitäten und Ressourcen ausgestattete regionale Innovationsagentur eingerichtet werden.
Außerdem sollte die regionale Wohnungsbau- und Verkehrsplanung weiter optimiert werden. Dadurch könnten nicht nur Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt besser aufeinander abgestimmt werden, sondern auch eine nachhaltigere ÖPNV-orientierte Verkehrsentwicklung gefördert und Engpässe in Hamburg und im Umkreis beseitigt werden. Dabei sollten auch die Rahmenbedingungen für die bessere Nutzung digitaler Mobilitätslösungen regional abgestimmt und weiter vorangetrieben werden.
Im Bereich der Energiewirtschaft sollten wir vor allem unsere gemeinsamen Stärken durch eine bessere und vielfältigere Nutzung erneuerbarer Energien weiter voranbringen. In Kombination mit der Digitalisierung der Energiewirtschaft, der Systemkopplung der Energiesektoren und dem weiteren Ausbau der Windenergie kann die Metropolregion zu einem globalen Vorreiter im Bereich der Umstellung auf erneuerbare Energien weiterentwickelt werden.
Neben den zahlreichen Projekten für die effizientere Nutzung erneuerbarer Energien ist das Zusammenwachsen der leitungsgebundenen Energieinfrastrukturen von entscheidender Bedeutung. Ziel ist es, eine zukunftsfähige, sich wechselseitig ergänzende Energieplattform für eine vollständige Umstellung aller Energiesektoren auf CO2-freie Energieträger zu entwickeln.
Der OECD-Bericht und seine zentralen Handlungsempfehlungen bieten eine gute Grundlage, die Zusammenarbeit in zentralen Bereichen weiter zu intensivieren, um die Metropolregion insgesamt zu stärken, vor allen Dingen aber die Lebensqualität und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
In einer sich immer schneller verändernden Welt müssen wir jetzt in enger regionaler Kooperation alle Kräfte bündeln, um in Zukunft die gemeinsamen
Stärken konzentrierter als bisher zum gegenseitigen Nutzen einzusetzen.
Nur wenn uns dies besser als bisher gelingt, werden wir unserer gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft der Menschen in unserer Region gerecht und nutzen wirklich alle Chancen, die sich uns hierbei bieten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Uhr hier stehen sechs Minuten. Ist das richtig?
Ja. Es waren aber eben sechs.
- Muss ich auch sagen. Vielen Dank für die Unterstützung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ära der Kaufhäuser alter Prägung neigt sich dem Ende zu. Diese Erkenntnis ist nicht neu; viele wollten sie nur nicht als neue Realität zur Kenntnis nehmen. Insbesondere die ständig wechselnden Eigentümer von Galeria Karstadt Kaufhof sind traurige Beispiele dafür, wie wiederholt verfehlte unternehmerische Entscheidungen jetzt auf dem Rücken und zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen werden.
Umso dankbarer sind wir unserer Landesregierung für die schnelle Reaktion und den Einsatz für einen umfangreichen Dialog aller Beteiligten.
Mit den angekündigten Transfermaßnahmen und weiterer Unterstützung aus den Bereichen Landesplanung und Städtebauförderung wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive aufgezeigt und die Schaffung neuer, zukunftssicherer Arbeitsplätze aktiv unterstützt. Insofern ist der Appell an die Landesregierung, gemeinsam mit den Kommunen strategische und konzeptionelle Handlungsgrundlagen für eine zukunftsgerechte Entwicklung und Neuaufstellung der Innenstädte und Ortszentren in Schleswig-Holstein voranzubringen, eine Unterstützung der bisherigen Arbeit des Innenministeriums, insbesondere bei der Städtebauförderung.
Mit Hilfe des Bundes und des Landes gelingt es den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein zunehmend, sich aktiv dem Strukturwandel in ihren
Innenstädten zu stellen und attraktive Zukunftsprojekte zu entwickeln.
Die Städtebauförderung bewegt sich seit Jahren auf einem sehr hohen Förderniveau. Allein für dieses Jahr stehen in Schleswig-Holstein insgesamt mehr als 42 Millionen € aus Bundes- und Landesmitteln dafür zur Verfügung. Dies hilft unseren Städten und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Strukturveränderungen und sichert die Weiterentwicklung und Attraktivität der innerörtlichen Infrastruktur.
Dabei sind es die Kommunen, die in örtlicher Eigenverantwortung wesentliche Entwicklungsimpulse in den Bereichen Wohnen und Gewerbe setzen. Grundlage dafür ist vielfach ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das die Menschen in ihrem direkten Lebensumfeld abholt und durch deren aktive Mitgestaltung positiv beeinflusst wird. Zugleich bedeutet Städtebauförderung regionale Wirtschaftsförderung, indem die öffentlichen Finanzmittel und die dadurch initiierten privaten Folgeinvestitionen ein Motor für die regionale und lokale Bauwirtschaft sind.
Mit einer sichtbaren Abnahme der frequenzbringenden Leitfunktion des Handels sehen wir aktuell eine Veränderung der Funktionsmischung in vielen Stadtzentren. Trotz dieser Entwicklung wird der Handel auch weiterhin neben einer erforderlichen neuen, multifunktionalen Nutzungsmischung zwischen öffentlichen Einrichtungen, Gastronomie, Einrichtungen für Freizeit und Gesundheit, CoWorking-Spaces, urbanem Kleingewerbe sowie Wohnen eine wichtige Bedeutung für den Erhalt lebendiger und attraktiver Innenstädte haben.
Die Städtebauförderung zielt dabei nicht unmittelbar auf die Finanzierung privater Investitionen; es ist vielmehr ein mittelbarer Effekt bei der Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, dass sie entsprechende private Investitionen mit anstößt. Die Städtebauförderung wurde deshalb in diesem Jahr im Sinne einer Vereinfachung und Erhöhung der Flexibilität neu aufgestellt. Die Zahl der Förderprogramme wurde von sechs auf drei reduziert - unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte.
Dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag folgend wurde das Förderinstrument in Abstimmung mit den Ländern umfassend weiterentwickelt. Die Umstrukturierung soll die Städtebauförderung flexibler und unbürokratischer werden lassen und dabei helfen, dass Fördermittel gezielter eingesetzt werden können. Dabei wurden die Programme inhaltlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, um auf die
unterschiedlichen lokalen Problemlagen zielgenauer eingehen zu können.
Städte sind ein Spiegelbild ihrer Gesellschaften. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Veränderungen werden hier früher oder später räumlich sichtbar. Städte sind daher in stetem Wandel. Früher gab es in den Städten getrennte Orte der Versorgung, der Arbeit, der Freizeit und des Wohnens. Doch heute vermischen sich diese Funktionen: Handelsflächen werden auch zu Erlebnisorten. Innenstädte werden durch vielfältige Nutzungen interessanter und attraktiver.
In einem modernen Zentrum als Kern dieser Entwicklung kann alles unter einem Dach möglich sein: Begegnung und Austausch in einer Markthalle mit gastronomischen Erlebnispunkten, eine Eventfläche für Workshops, Co-Working-Bereiche für Freiberufler und andere Homeoffice-Müde. Weitere Angebote wie Fitnesscenter, Banken und Fachhändler runden dieses Angebot ab.
Damit die Innenstädte diesen veränderten Anforderungen in Zukunft gerecht werden können, bedarf es daher aus politischer Sicht zweierlei: Zunächst braucht es eine strukturierte Städtebauförderung, wie ich sie beschrieben habe. Dazu gehört eine Landesplanung, die rechtlich und tatsächlich für die Innenstädte die richtigen Rahmenbedingungen schafft. Des Weiteren bedarf es der maßvollen und zukunftsgewandten Umsetzung der Planungshoheit durch die betroffenen Kommunen. Beides muss Hand in Hand gehen.
Wie ausgeführt: Das Land hat insoweit in den letzten Jahren hervorragende Arbeit geleistet. An dieser Stelle geht noch einmal mein Dank an das zuständige Innenministerium. Deswegen bedanke ich mich auch für die Möglichkeit, diese erfolgreiche Regierungsarbeit heute noch einmal ausführlich darstellen zu dürfen.
Ich beantrage für unsere Fraktion die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im Mai 2019 hat die Arbeitsgruppe Stadtpolitik des Ausschusses für regionale Entwicklungspolitik der OECD ihre Berichte zur Regionalentwicklung der Metropolregion Hamburg verabschiedet, die vor Kurzem auch in deutscher Übersetzung erschienen sind. Die Berichte wurden unter Mitwirkung aller 36 Träger der Metropolregion erarbeitet und enthalten umfangreiche Datenanalysen und Vergleiche zu anderen Metropolregionen.
Auf dieser Basis werden Empfehlungen ausgesprochen, die im Kern beinhalten, stärker als bisher über Kommunal-, Landes- und Staatsgrenzen hinaus zu denken und die Zusammenarbeit auf verschiedenen Handlungsfeldern auszubauen. Entsprechende Vorschläge werden unter anderem in den Feldern Innovation, Wohnungsbau, Digitalisierung, erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Verkehrsplanung, Naturschutz sowie Tourismus gemacht.
Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag bis zum Ende des zweiten Quartals 2020 schriftlich zu berichten, welche Schlüsse sie aus den OECDBerichten zieht. Dabei soll insbesondere bezüglich der genannten Handlungsfelder dargestellt werden, welche Kooperationen bereits bestehen und welche Planungen zum Ausbau der Zusammenarbeit es gibt.
Diesen Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben wir in der Novembertagung des Landtags einstimmig beschlossen. Wir sollten deshalb der Landesregierung auch die Chance geben, diesen Beschluss jetzt umzusetzen.
Der jetzt vorliegende Antrag der SPD-Fraktion stellt allerdings nicht, wie in der Begründung ausgeführt, eine Ergänzung dieses Auftrags dar, sondern würde bei einer Beschlussfassung das derzeit laufende Beratungsverfahren in den Gremien der Metropolregion Hamburg nachhaltig stören. Die SPD-Fraktion will die Landesregierung vielmehr auffordern, zusammen mit den anderen Landesregierungen aus Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg eine eigene Handlungsstrategie für die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Metropolregion zu entwickeln.
Dabei ignoriert die SPD völlig die Tatsache, dass die Metropolregion von insgesamt 36 Trägern getragen und finanziert wird, also außer von den vier erwähnten Bundesländern noch von 20 Kommunen und Landkreisen sowie kreisfreien Städten sowie 12 Wirtschafts- und Sozialpartnern. Sie wird von diesen auch getragen und finanziert. Einen Alleingang des Landes Schleswig-Holstein halten wir deshalb schon aus Gründen der guten Zusammenarbeit mit allen anderen Trägern nicht für sinnvoll.
Auf der Grundlage der Gremienbeschlüsse der Metropolregion Hamburg werden derzeit auf Basis der Empfehlungen des OECD-Gutachtens konkrete organisatorische und gegebenenfalls auch institutionelle Vorschläge für die Vertiefung der Zusammenarbeit in der Metropolregion gemacht sowie Projektskizzen für gemeinsame Projekte erarbeitet.
Die bereits in unserem Ursprungsantrag vom 30. Oktober 2019 genannten Handlungsfelder Innovation, Wohnungsbau, Digitalisierung, erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Verkehrsplanung, Naturschutz sowie Tourismus werden dabei in den eingerichteten Arbeitsgruppen bearbeitet. Deren Ergebnisse sollen bereits im Mai dieses Jahres vorgelegt und im Regionsrat der Metropolregion beraten werden.
Wir sollten die mit diesem Prozess einhergehende breite demokratische Beteiligung aller Träger der Metropolregion Hamburg nicht beschädigen, indem wir einseitig inhaltliche Forderungen fixieren, ohne mit unseren Partnern vorher darüber intensiv gesprochen zu haben.
Deshalb beantrage ich für unsere Fraktion die Ausschussüberweisung des SPD-Antrags und schlage vor, dass wir die inhaltliche Diskussion dazu in den zuständigen Fachausschüssen fortsetzen. Dort kann uns die Landesregierung dann auch gemäß unseres Landtagsbeschlusses von November über die Beratungen und die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Metropolregion Hamburg berichten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf den Antrag der SPD-Fraktion eingehen und vorweg sagen, liebe Kollegin Ünsal, dass wir ihn gern in den Fachausschuss überweisen wollen, um uns damit thematisch näher zu befassen. Sie haben in Ihrer Rede zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in Schleswig-Holstein erst vier Kommunen haben, die aus unterschiedlichsten Gründen einen Mietspiegel - Sie haben das ausgeführt - eingeführt haben. Es ist auch mit einem relativ hohen Kostenaufwand verbunden. Es sind sechsstellige Summen. Er muss auch immer wieder aktualisiert werden.
Insgesamt ist es ein guter Ansatz. Ich glaube auch, dass das Innenministerium, das fachlich dafür zuständig ist, mit seiner sehr gut und kompetent besetzten Fachabteilung den Kommunen Hilfestellung geben kann. Deshalb sollten wir diesen Punkt im Fachausschuss weiter beraten und mit dem Innenministerium darüber sprechen, dass wir eine fachliche Beratung und Unterstützung haben. Das braucht nicht jede Kommune selber zu machen und vorzuhalten, sondern wir können sicherlich auf die
umfangreiche Fachkompetenz aus dem Innenministerium zurückgreifen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Innenministerium diese gern zur Verfügung stellen wird.
Lassen Sie mich noch etwas zum Gesetzentwurf des SSW sagen, den wir selbstverständlich auch überweisen werden. Das ist bei Gesetzentwürfen so üblich. Die Kollegin Ünsal hat die Problematiken angesprochen. Es handelt sich um einen Bereich, in dem wir einen sehr hohen Verwaltungsaufwand haben. Sie führen das in der Vorlage auch aus.
Ich glaube, dass viele Gemeinden allein mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe sehr stark belastet, wenn nicht überlastet wären. Wenn man dem Gedanken überhaupt nähertreten könnte, wären die Wohnungsbaugesellschaften, die für die Erhebung der Mieten zuständig sind, mit Sicherheit der kompetentere Ansprechpartner.
Ich will aber auch nicht verhehlen, dass unsere Fraktion dem Anliegen grundsätzlich sehr kritisch gegenübersteht. Frau Ünsal hat dazu auch einige Punkte ausgeführt. Das sehen wir ähnlich. Nichtsdestotrotz ist es eine Problematik, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Es ist durchaus gerechtfertigt, dass wir das nicht nur in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen, sondern dass wir dort mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und mit Wohnungsbaugesellschaften, die uns dazu direkt Auskunft geben können, eine Anhörung durchführen. Danach sollten wir uns noch einmal darüberbeugen.
Ich will aber noch einmal ganz deutlich sagen: Wir sehen den Punkt insgesamt eher kritisch. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung diese Herausforderung aktiv annimmt und auch mit Hilfe der Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot insbesondere von bezahlbarem Wohnraum weiter auszubauen. Für den gesamten Wohnungsmarkt bleibt es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, dass die Zahl der Baufertigstellungen weiter hoch bleibt, denn nur ein ausreichender Neubau in allen Wohnbausegmenten kann zu einer Stabilisierung des Mietniveaus führen. Deshalb brauchen wir neben dem geförderten Mietwohnungsbau weitere ergänzende Instrumente zur Abdeckung der weiter steigenden Wohnraumnachfrage insbesondere in Ballungsregionen. Zur besseren Ausnutzung der Baulandbestände, beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung von Wohnraum wird die Landesbauordnung nun zeitnah angepasst.
Mit unserem Gesetz und den flankierenden Maßnahmen der Landesregierung erreichen wir eine bislang in diesem Umfang einzigartige Initiative für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in Schles
wig-Holstein. Unser Gesetz findet ausdrücklich breite Zustimmung und Unterstützung bei vielen an diesem Prozess Beteiligten.
Die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau müssen so ausgerichtet werden, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum insgesamt erhalten bleibt. Neubau ist nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Bereits bestehende, aber ungenutzte Immobilien müssen verstärkt auch als Wohnraum nutzbar gemacht werden, genauso wie der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen ermöglicht werden muss. Auch werden und müssen wir entsprechende Rahmenbedingungen ändern und rechtliche Hürden abbauen.
Danke, Frau Präsidentin. - Wir wollen mit unserem Gesetz zusätzliche Möglichkeiten eröffnen und im Rahmen der Landesbauordnung Nachverdichtungen erleichtern, Typengenehmigungen für serielles Bauen einführen und vereinfachte Baugenehmigungen zulassen.
Innerhalb bestehender Siedlungsgebiete sollen dadurch mögliche Entwicklungspotenziale konsequent für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit erreichen wir zugleich eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur und vermeiden eine übermäßige Flächenversiegelung.
Außerdem wollen wir, dass sich das Land dafür einsetzt, geeignete Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden, kostengünstig für geförderte Wohnungsbauprojekte und studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Flächen, die den Kommunen im Augenblick bereits gehören.
Sie sehen, unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kümmern sich umfassend und zeitnah um den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. Wir wollen auch weiterhin in enger Abstimmung mit der privaten Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Ebene die Herausforderungen aktiv angehen und umfassende Lösungen anbieten.
Wir sind mit dem Umfang der Änderungen in der Landesbauordnung und der Schnelligkeit der Beratung sowie der Beschlussfassung einen großen Schritt vorangegangen, eine Flexibilisierung der
Rechtsgrundlagen zu schaffen und damit zusätzlichen dringend benötigten Wohnraum zu ermöglichen. Diese Steilvorlage muss jetzt allerdings auch von den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort entschlossen genutzt werden. Die Überschrift „Kiel ist Hauptstadt der Wohnungsmisere“ im „sh:z“ vom 17. September 2019 und die dabei veröffentlichte Studie zur Wohnraumsituation zeigen erschreckende Defizite in einigen Regionen unseres Landes. Dazu stellt der Geschäftsführer des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, unser ehemaliger Innenminister Andreas Breitner, fest:
„Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen führt zur Verdrängung von Menschen mit geringem und niedrigem Einkommen sowie zu einer weiteren Entmischung von Quartieren.“
Da müssen wir politisch gegenhalten. Wichtig ist, dass alle kommunalen Träger aktiv reagieren. Die Lage in Kiel ist laut der Zahlen besonders dramatisch. Nirgendwo in Westdeutschland gibt es eine so starke Trennung der Wohngebiete von Arm und Reich. Im Wohnmarktranking bekommt Kiel in dieser Studie wieder einmal die rote Karte gezeigt. Die Lage wird noch dadurch verstärkt, dass in Kiel in den vergangenen Jahren viel zu wenige Baugenehmigungen erteilt wurden. Es ist daher dringend an der Zeit, dass auch im Kieler Rathaus die Ernsthaftigkeit der Lage erkannt und endlich gehandelt wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt alle sinnvollen und effektiven Maßnahmen gegen übermäßige Mietpreissteigerungen. Wir erkennen die schwierige Situation in einigen Bereichen des Wohnungsmarkts in Schleswig-Holstein. Diese Situation nachhaltig zu verbessern, ist das gemeinsame Ziel unserer Jamaika-Koalition. Wir nehmen die Ängste und Sorgen des Sozialverbands und des Mieterbundes als Initiatoren der Volksinitiative für mehr bezahlbaren Wohnraum und die dabei gesammelten 32.500 gültigen Unterschriften sehr ernst. Ihre wichtigen Anliegen sind ein Ansporn für uns, unsere Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein weiter zügig umzusetzen. Wir wollen durch den ausreichenden Neubau und die Aufstockung von Wohngebäuden die Mietpreise begrenzen. Wir wollen außerdem zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau durch einen weiterentwickelten Landesentwicklungsplan ausweisen.
Wir haben gerade ein bisher in diesem Umfang einzigartiges Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Damit ermöglichen wir bereits kurzfristig die Nachverdichtung und den Bau zahlreicher zusätzlicher Wohnungen. Damit können wir auch auf die hohe Wohnraumnachfrage in den großen Städten und auf den Inseln sowie im Hamburger Umland noch aktiver als bisher reagieren und Abhilfe schaffen.
Die Eigentumsbildung, insbesondere für junge Familien, wird von uns gefördert, um durch deren Umzug in die eigengenutzte Wohnimmobilie Mietwohnraum frei zu machen. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist dabei die angekündigte und bereits durch den Bund beschlossene deutliche Erhöhung des Wohngelds ein zentraler Punkt. Das ist eine unserer wichtigsten Forderungen gewesen, weil wir damit erreichen, dass vor allen Dingen Mitbürgerinnen und Mitbürger mit mittleren und niedrigen Einkommen in ihrem angestammten Wohnumfeld in ihren Wohnquartieren wohnen bleiben können und
es keine Verdrängung gibt. Das ist für uns eine ganz elementare staatliche Aufgabe, um die Wohnsituation und die soziale Durchmischung in diesen Quartieren zu erhalten.
Außerdem ist für uns die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnraums ganz wichtig. Sie ist ein zentraler Punkt unseres Forderungskatalogs, den wir im Frühjahr mit den Stimmen der Sozialdemokraten und des SSW beschlossen haben. Insgesamt werden wir mit diesem Programm in den nächsten Jahren in Schleswig-Holstein fast 800 Millionen € für den sozialen und bezahlbaren Wohnraum zusätzlich zur Verfügung stellen.
Weitere Programme wie das Sonderwohnprogramm „Erleichtertes Bauen“ und das Programm „Neue Perspektiven Wohnen“ zeigen, dass zusätzlich neue, innovative Wege durch das Ministerium gegangen werden. Wir erhalten für diese Schwerpunktsetzung breite Zustimmung der Akteure im Bereich des Wohnungsbaus. Viele andere Bundesländer beneiden unser Land um unsere Dynamik im Wohnungsbau.
Es handelt sich um ein in diesem Umfang einzigartiges Programm zur aktiven und vor allem effektiven Bekämpfung von Wohnraummangel in unseren Ballungsräumen. Damit wird der Anstieg der Mieten nachhaltig begrenzt.
- Ich komme jetzt zu Ihnen, Herr Kollege Stegner:
Die von der SPD geforderten zusätzlichen staatlichen und bürokratischen Eingriffe in den Wohnungsmarkt halten wir weder für zielführend noch für besonders glaubwürdig.
Wir haben uns als Jamaika-Koalition selbstverständlich intensiv mit den Initiatoren der Volksinitiative unterhalten, mit ihnen diskutiert und dabei die Argumente sehr sachlich ausgetauscht. Trotz großen gegenseitigen Verständnisses für die jeweilige Position des anderen sind wir allerdings bei der Frage der Aufnahme in die Landesverfassung nicht zu einer Einigung gelangt, weil wir die übergreifende Position vertreten, dass durch die Aufnahme in die Landesverfassung nicht eine einzige zusätzliche Wohnung gebaut wird.
Ich will allerdings auch deutlich sagen, dass uns dies nicht daran hindert, unsere bisherige nachhaltige und dauerhafte Förderung des Baus zusätzlicher Wohnungen im bezahlbaren und sozial geförderten Wohnungsbau weiter voranzutreiben und mit großem Einsatz voranzubringen, um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt auch in der laufenden Legislaturperiode großes Gewicht auf die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus der Sprachencharta. Im vorliegenden Bericht werden die Breite der Initiativen und Projekte aus den verschiedenen Fachministerien und die vielfältigen Kooperationen mit Partnern aus der Zivilgesellschaft und den Sprechergruppen ausdrücklich dargestellt. Die Fortschreibung steht nun unter dem Dreiklang Bildung - Medien - Mehrwert.
Geblieben ist die gemeinsame Idee, den Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt und Mehrsprachigkeit in Schleswig-Holstein als wichtigen Teil der Identität dieses Landes stärker sichtbar zu machen. So wurde mit intensiver Begleitung durch den Minderheitenbeauftragten die Fortschreibung des Handlungsplans Sprachenpolitik für die 19. Wahlperiode begonnen. Die Vorlage des Handlungsplans Sprachenpolitik ist für Anfang 2020 geplant.
Der Minderheitenbeauftragte hat darüber hinaus in der Ausübung seines Amtes wichtige eigene Akzente in der Minderheiten- und Sprachenpolitik gesetzt. Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit der Sprachencharta in diesem Bericht ist die zukünftige Implementierung von Chartaverpflichtungen in Schleswig-Holstein. Nach umfangreichen
Beratungen im Europaausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner Juni-Tagung den Beschluss gefasst, die Landesregierung aufzufordern, bei der Bundesregierung die Zeichnung weiterer Verpflichtungen zu melden.
All dies unterstreicht, dass Schleswig-Holstein auch im aktuellen Berichtszeitraum auf dem Weg der Umsetzung seiner Verpflichtungen aus der Sprachencharta weiter vorangekommen ist und sich bemüht, eine der Charta angemessene Sprachenpolitik politisch zu gestalten. Schon im ersten Sprachenchartabericht hat das Land die Auffassung vertreten, dass der Wert der Charta vor allem im gemeinsamen Willen aller Beteiligten liegt, die geschützten Sprachen für die zukünftigen Generationen zu bewahren. Dies gilt nach wie vor. In Schleswig-Holstein prägt ein konsensorientierter Ansatz zwischen Parlament, Landesregierung und kommunaler Ebene die Minderheitenpolitik ebenso wie die Sprachenpolitik für die geschützten Chartasprachen.
Ein echter Meilenstein in der Minderheitenpolitik des Landes ist die Errichtung einer Friesenstiftung. Die Landesregierung und die friesische Volksgruppe sind sich darin einig, die Förderstruktur neu zu ordnen und hierfür eine Friesenstiftung einzurichten. Die damit verbundenen Ziele sind eine verlässliche Förderung sowie eine Optimierung des bestehenden Förderverfahrens zwischen Land, Bund und Minderheit. Die ersten Überlegungen im Hinblick auf die Einrichtung einer Stiftung für das friesische Volk in Schleswig-Holstein reichen bis in das Jahr 1995 zurück. Die Idee, die hinter der Gründung einer Stiftung steht, ist der Ewigkeitscharakter, den eine solche Gründung beinhaltet. Damit ist das Bekenntnis des Landes zum Schutz seiner friesischen Volksgruppe verbunden. Die Landesregierung plant die Einrichtung einer Zuwendungsstiftung als Stiftung öffentlichen Rechts. Die Förderung der friesischen Volksgruppe bleibt dabei in ihren Grundzügen erhalten. Bund und Land werden auch weiterhin gemeinsam für die Förderung aufkommen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es:
„Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von Volksbildung und Forschung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist die Förderung der interfriesischen Zusammenarbeit ausdrücklicher Stiftungszweck. … Zu den entscheidenden Eck
punkten der Friesenstiftung zählt die Beiratsfunktion des Friesengremiums des Landtages innerhalb der Stiftung. Die Stiftung wird zudem generell ermächtigt werden, Ziel- und Leistungsvereinbarungen abzuschließen. Konkret wird dabei Bezug genommen auf die Vereinbarung mit dem Verein Nordfriesisches Institut e.V. als bindende Verpflichtung der Stiftung. Hierdurch wird die zentrale wissenschaftliche Einrichtung der friesischen Volksgruppe in ihrer Selbstständigkeit gestärkt und damit auch einem Anliegen der friesischen Volksgruppe entsprochen.“
Damit senden wir heute ein wichtiges Signal für eine überparteiliche und fortschrittliche Minderheitenpolitik. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unseren Freunden vom SSW für die Initiativen und die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, die in dieser Frage immer sehr engagiert gewesen sind.
Ich glaube, dass es ein ganz bedeutendes Merkmal unserer gemeinsamen Arbeit hier im Landtag ist und auch für alle Volksgruppen im Land gilt, dass wir diese überparteiliche Einigung in der Minderheitenpolitik auch an dieser Stelle gemeinsam demonstrieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt alle sinnvollen und effektiven Maßnahmen gegen übermäßige Mietpreissteigerungen. Wir erkennen die schwierige Situation in einigen Bereichen des Wohnungsmarktes in Schleswig-Holstein. Diese Situation nachhaltig zu verbessern ist das gemeinsame Ziel unserer Jamaika-Koalition.
Deshalb, Herr Stegner, kann ich Sie beruhigen: Sie werden - das hoffe ich jedenfalls - nach der Rede die Lupe nicht mehr brauchen, weil wir die Gelegenheit zur Erläuterung ergreifen werden, wie auch die Kollegin von Kalben und der Kollege Vogt Ihnen dies noch näherbringen werden. Wenn das dann zum wiederholten Male nicht fruchtet, müsste ich vielleicht auch noch mit Karin Prien darüber sprechen, ob meine pädagogischen Fähigkeiten vielleicht noch ein wenig verbesserungswürdig sind. Wir versuchen es ein weiteres Mal.
Wir nehmen die Ängste und Sorgen des Sozialverbandes und des Mieterbundes als Initiatoren der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum sehr ernst. Die dabei gesammelten 32.500 gültigen Unterschriften sind ein wichtiger Hinweis für uns. Sie sind ein Ansporn, die Anliegen, die die Initiative für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein angestoßen hat, weiterhin zügig umzusetzen.
Wir wollen durch den ausreichenden Neubau und die Aufstockung von Wohngebäuden die Mietpreise nachhaltig begrenzen. Wir wollen außerdem die zusätzliche Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau durch einen weiterentwickelten Landesentwicklungsplan. Die Anhörungen dazu finden ja bereits durch das Innenministerium, federführend durch Herrn Minister Grote, statt.
Eine deutliche Vereinfachung der Landesbauordnung ist in Arbeit. Wir wollen in Kürze die Verabschiedung. Wir wollen insbesondere in den Bereichen Nachverdichtung und Dachgeschossausbau
zusätzliche Rahmenbedingungen herbeiführen, um weiteren Wohnraum in angespannten Gebieten zu schaffen.
Die Förderung von Wohneigentumsbildung, insbesondere für junge Familien, ist ein wichtiger Schwerpunkt, um durch deren Umzug in die eigengenutzte Wohnimmobilie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge zu treffen, sondern vor allem auch Mietwohnraum frei zu machen für andere Familien, die ihn dringend benötigen.
Eine deutlich erhöhte Zahlung von Wohngeld ab dem 1. Januar nächsten Jahres ist ein wichtiger Punkt, den auch wir hier im Landtag bereits als Jamaika-Koalition in unserem Siebenpunkteprogramm nicht nur beschlossen, sondern auch schon umgesetzt haben. Der Bund hat das dankenswerterweise aufgegriffen.
- Hören Sie mir doch zu! Wenn Sie mir nicht zuhören, können Sie es wohl auch nicht verstehen. - Das ist die Grundlage. Damit ermöglichen wir es vor allem den Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen dauerhaft, in ihrem Wohnumfeld bleiben zu können. Das ist ein Punkt, den Herr Dr. Stegner völlig zu Recht angesprochen hat, deswegen handeln wir in diesem Bereich. Ich finde, das kann man hier einmal durchaus positiv erwähnen.
Ein Wohnungsbauprogramm zu finanzieren und umzusetzen, das mit 800 Millionen € in den nächsten Jahren einzigartig in Schleswig-Holstein ist, hat diese Landesregierung auf den Weg gebracht, um insbesondere in Kiel, in Lübeck und in den Hamburger Randkreisen den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Sie sehen ein in diesem Umfang einzigartiges Programm zur aktiven und vor allem effektiven Bekämpfung von Wohnraummangel in unseren Ballungsräumen. Damit wird der Anstieg von Mieten nachhaltig begrenzt. Ein großes Problem bleiben allerdings die überproportional ansteigenden Mietnebenkosten, die vielerorts inzwischen viel stärker die Mietkosten beeinflussen als die Miete selbst.
Hier brauchen wir vor allen Dingen Initiativen auf Bundesebene, um diese für Mieterinnen und Mieter nachteilige Entwicklung endlich zu stoppen. Die von der SPD und anderen geforderten zusätzlichen staatlichen und bürokratischen Eingriffe in den
Wohnungsmarkt sind dagegen weder zielführend noch glaubwürdig, waren es doch gerade schleswig-holsteinische Sozialdemokraten, die durch leichtfertige und selbstherrliche Vorgehensweise Zehntausende Wohnungen zu Schleuderpreisen an große Immobilienkonzerne verkauft haben.
Insgesamt sind somit fast 43.000 landes- und stadteigene Wohnungen von Sozialdemokraten forciert an private Immobilien- und Finanzunternehmen zu Tiefstpreisen abgegeben worden.
Dass sich die gleichen Sozialdemokraten jetzt versuchen, als Beschützer von Mietern aufzuspielen, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
Trotz massiver Warnungen und Hinweise des Mieterbundes, von CDU und FDP wurden nicht nur 10.000 Werkswohnungen im Rahmen des HDWDeals ohne Wertfeststellung an den Käufer quasi verschenkt, sondern dabei wurde ausdrücklich auch noch auf die Möglichkeit einer Rückübertragung nach Weiterveräußerung oder auf eine finanzielle Nachvergütung verzichtet.
Außerdem hat Herr Dr. Stegner als damaliger Finanzminister den Ausverkauf der Landesentwicklungsgesellschaft politisch zu verantworten und hierbei massiv zulasten der Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein gehandelt. Dass Ihnen das nicht gefällt, kann ich verstehen. Ich denke aber, es gehört zur Ehrlichkeit der Debatte dazu, hier auf die geschichtliche Verantwortung der Sozialdemokratie für die derzeitige Wohnraumlage in Schleswig-Holstein hinzuweisen.
Schließlich hat die Stadt Kiel auf Initiative von SPD-Oberbürgermeister Gansel die städtischen Wohnungen zu unfassbar niedrigen Preisen an Immobilienunternehmen veräußert. Dass jetzt ausgerechnet die für die derzeit in einigen Bereichen des Landes angespannte Wohnraumlage verantwortliche SPD für die Korrektur ihrer eigenen politischen Fehlentscheidung lautstark eine zusätzliche steuerfinanzierte Landesförderung verlangt, ist dann doch ziemlich dreist.
Ja, ich wollte ihn gerade erwähnen. Bitte schön.
- Herr Heinemann, das sind drei Blöcke gewesen. Ich wollte gerade zu dem Block kommen, der Sie betrifft. Es hat dazu einen NDR-Beitrag gegeben. Das hat mit den HDW-Wohnungen, die kostenlos an Spekulanten abgegeben worden sind, und dem Verkauf der landeseigenen LEG gar nichts zu tun. Das liegt allein in der Verantwortung der Sozialdemokraten. Da können Sie die Protokolle gern nachlesen. CDU und FDP haben hier im Plenum ausdrücklich davor gewarnt, und wir haben auch dagegen gestimmt.
Zu dem Block Kiel wollte ich gerade komme, Herr Kollege Heinemann. Insofern passt diese Frage, da ich Sie hier ausdrücklich loben wollte, da wir ja den NDR-Beitrag sehr interessiert zur Kenntnis genommen haben.
Meines Wissens hatten seinerzeit die Sozialdemokraten die absolute Mehrheit hier in der Stadtvertretung. Aber Sie haben Recht, die CDU in Kiel hat es auch stark forciert. Ich habe es damals für einen Fehler gehalten und es auch gesagt. Wir haben aber die kommunale Selbstverwaltung. Die Entscheidung war falsch.
Ich möchte Sie ausdrücklich loben, Herr Kollege Heinemann, nicht weil Sie diese gute Frage gestellt haben,
sondern weil Sie vor allen Dingen in diesem NDRBeitrag in ziemlich entwaffnender Offenheit klargestellt haben, dass damals Fehler gemacht worden sind. Bis auf den kleinen Halbsatz von Herrn Dr. Stegner in seiner heutigen Kampfrede habe ich
von den Sozialdemokraten so etwas nicht gehört. Meine Hochachtung vor Ihnen persönlich, dass Sie das so deutlich gemacht haben.
Ich wünsche mir diese kritische Selbstreflektion auch beim anderen Teil der SPD-Fraktion, nicht nur in Zwischenrufen, sondern auch in klaren Äußerungen, dass Sie für die Fehler, die Sie begangen haben, mit denen wir heute als Jamaika umgehen müssen, die Verantwortung tragen. Das wäre sehr schön.
Ich habe deutlich gemacht, dass die Jamaika-Koalition die Mietsteigerungen mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog deutlich begrenzen wird. Wenn sich die Sozialdemokraten - ich weiß das von Frau Ünsal - in vielen Punkten dem anschließen oder wir gemeinsamer Auffassung sind - wollen wir das einmal so formulieren -, wäre es schön, wenn wir weiterkommen. Solche sozialistischen Kampfreden wie die von Herrn Dr. Stegner helfen uns da überhaupt nicht weiter. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Ünsal, wir sollten den Dialog gern fortsetzen. Heute kommen wir hier nicht weiter; ich glaube, ich muss die Kollegin Prien bitten, uns da einige Ratschläge zu geben.
Ich bin noch einmal hierhergekommen, weil ich auf den Kollegen
- Ich will auch nicht witzig sein, sondern der Sache den nötigen Ernst geben.
- Das gilt jetzt nicht für Kollegin Ünsal oder Kollege Heinemann, das will ich ausdrücklich sagen. Wir führen eine sehr sachliche Debatte. Ich finde es aber extrem ärgerlich, Frau Midyatli - ich schätze auch Sie persönlich sehr -, wenn Sie hier vorne stehen und von Ihrer Fraktion dauernd lautstarke Zwischenrufe kommen, denen es an Sachlichkeit mangelt. Das will ich einmal in aller Deutlichkeit sagen.
- Ja, natürlich dürfen Sie das. Ich finde das aber unangemessen, weil Sie ja eine sachliche Debatte haben wollen. Wir wollen eine sachliche Debatte führen, und dann wäre es gut, wenn auch Sie einen konstruktiven Beitrag zur Debattenkultur leisten könnten.
- Ja, das können Sie sich gern überlegen. Ich habe mich zu Wort gemeldet -
- Sehen Sie, es geht schon wieder los.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich den Kollegen Harms sehr schätze, wir seit langer Zeit Kollegen sind und ich einen Punkt aufgreifen will, der uns gemeinsam am Herzen liegt. Das ist die Frage, wie wir Menschen, die obdachlos sind oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, helfen können. Ich glaube, dass wir hier politisch übereinstimmen.
Der Sozialausschuss hat auf Initiative des Landtagspräsidenten vielfältige Maßnahmen ergriffen. Für dieses Haushaltsjahr haben wir die Haushaltsmittel in diesem Bereich deutlich aufgestockt. Wir sind da sicher noch nicht am Ende, wir haben als Jamaika erkannt, dass wir in diesem Bereich noch mehr tun müssen. Wir haben mit Landespastor Naß, der da zusammen mit der evangelischen Kirche sehr engagiert ist, Gespräche vereinbart. Wir werden noch mehr tun.
Lieber Kollege Harms, das ist für uns ein wichtiges Thema, das ist in diesem Landtag überparteilich ein wichtiges Thema. Wir sind da noch nicht am Ende, wir werden weitermachen, und es würde mir große Freude machen, wenn wir das in großer Einigkeit miteinander betreiben könnten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Prüfung der Zulässigkeit der Volksinitiative hat ergeben, dass es circa 32.500 gültige Unterschriften gegeben hat. Damit ist die Zulässigkeit festgestellt, dies hat der Innen- und Rechtsausschuss bereits getan. Der Sozialverband und der Mieterbund Schleswig-Holstein haben als Hauptinitiatoren der Volksinitiative über viele Monate hinweg öffentlich für ihre Initiative geworben und entsprechend die Unterschriften gesammelt.
Zusammen vertreten beide Verbände mehr als 200.000 Mitglieder in unserem Land. Wir nehmen die Sorgen der Initiatoren sehr ernst und werden auch weiterhin zu diesem wichtigen Anliegen mit ihnen im Gespräch bleiben.
Ich kann allerdings auch feststellen, dass die Jamaika-Koalition bereits in den vergangenen Monaten und Jahren im Bereich des Wohnungsbaus so viele Initiativen ergriffen hat wie noch keine Landesregierung und keine Parlamentsmehrheit vor ihr.
- Zu den Kollegen von den Sozialdemokraten komme ich gleich. Da habe ich überhaupt kein Problem.
Die CDU-Landtagsfraktion hat ein umfassendes Zehn-Punkte-Konzept vorgelegt und arbeitet konkret an dessen Umsetzung. Sieben dieser Punkte haben wir kürzlich im Plenum beraten - das werden die Kollegen der SPD vielleicht auch erinnern. Wir haben dazu abgestimmt, und sechs Punkten davon haben Sie auch zugestimmt. Bei einem Punkt waren Sie dagegen und haben sich in der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten. Es kann also nicht so schlecht gewesen sein. Wir sind bereits ganz konkret dabei, eine ganze Reihe dieser Forderungen umzusetzen.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist ein ganz wichtiger Punkt dabei die beschlossene und bereits durch den Bund angekündigte deutliche Erhöhung des Wohngelds. Das ist eine unserer zentralen Forderungen gewesen, weil wir damit erreichen, dass vor allen Dingen Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen in ihrem angestammten Wohnumfeld, in ihren Wohnquartieren wohnen bleiben können und es keine Verdrängung gibt. Es ist für
uns ein ganz wichtiger politischer Punkt, dass die Wohnsituation in diesen Quartieren erhalten bleibt.
CDU, Grüne und FDP haben einen bisher in diesem Umfang nicht gekannten Änderungs- und Ergänzungsantrag für die Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Damit ermöglichen wir bereits kurzfristig die Nachverdichtung und den Bau zahlreicher zusätzlicher Wohnungen. Damit können wir auf die hohe Wohnraumnachfrage in den großen Städten und auf den Inseln sowie im Hamburger Umland noch aktiver als bisher reagieren und Abhilfe schaffen. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Aktivitäten unternommen, um in allen Teilen der Wohnraumversorgung Verbesserungen zu erreichen. Wir legen dabei besonderen Wert auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Bereich des Wohnungsbaus.
An dieser Stelle möchte ich Herrn Minister Grote herzlich danken, der sich in diesem Bereich persönlich sehr engagiert. Wir haben erst vor wenigen Wochen auf einem Wohnungsbaukongress mit über 200 Teilnehmern hier in Kiel festgestellt, was für eine Aufbruchstimmung wir in Schleswig-Holstein haben und was für eine große Zustimmung die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen seitens der Akteure im Bereich des Wohnungsbaus genießen.
Die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus ist ein zentraler Punkt der Förderung. Insgesamt werden dabei in den nächsten Jahren 788 Millionen € in Schleswig-Holstein bereitgestellt. Weitere Programme wie das Sonderwohnprogramm „Erleichtertes Bauen“ oder das Programm „Neue Perspektiven Wohnen“ zeigen, dass zusätzlich neue, innovative Wege durch das Ministerium gegangen werden.
Wir erhalten für diese Schwerpunktsetzung breite Zustimmung der Akteure im Bereich des Wohnungsbaus. Viele andere Bundesländer beneiden unser Land um unsere Dynamik im Wohnungsbau. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen ist dabei eine besondere Perle, die durch ihre fachliche Arbeit im ganzen Bundesgebiet einen exzellenten Ruf genießt.
Wir können der Volksinitiative versichern, diese erfolgreiche Wohnungsbaupolitik auch in Zukunft fortzusetzen. Eine Ergänzung der Landesverfassung halten wir deshalb nicht für zielführend und werden uns als CDU-Fraktion dieser Forderung nicht anschließen.
Etwas verwundert hat mich die Pressemitteilung der Sozialdemokraten am Freitag. Kollegin Ünsal, ich schätze Sie sehr. Die beiden Hauptpunkte waren wenn ich das richtig gelesen habe -, dass eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft in Kiel, die in Gründung ist, gefördert werden soll und sich das Land überlegen soll, eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Sie brauchen nur einmal in die Unterlagen zu gucken: Wir haben eine Kieler Wohnungsbaugesellschaft gehabt. Die hat Herr Gansel, Ihr Oberbürgermeister, 1999 für Durchschnittspreise von 11.000 € pro Wohnung verkauft. Wir haben auch eine Landesentwicklungsgesellschaft gehabt, die durch das Land - Herr Stegner weiß das noch, er ist damals Finanzminister gewesen - verkauft worden ist, zu Schleuderpreisen. Sich heute hinzustellen und solche Forderungen zu stellen - da hätte ich mir ein bisschen mehr Demut gewünscht.
Kollegin Ünsal, ich möchte positiv schließen. Sie haben mit Ihrer Zustimmung zu unserer Initiative im März bewiesen, dass Sie lernfähig sind. Bewegen Sie sich weiter in diese Richtung! Dann erreichen wir gemeinsam viel für Schleswig-Holstein und den Wohnungsbau. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums
bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung - insbesondere das Innenministerium - diese Herausforderung aktiv annimmt und mithilfe der Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot insbesondere von bezahlbarem Wohnraum weiter auszubauen.
Für den gesamten Wohnungsmarkt bleibt es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, dass die Zahl der Baufertigstellungen weiter hoch bleibt, denn nur ein ausreichender Neubau in allen Wohnbausegmenten kann zu einer Stabilisierung des Mietniveaus führen. Deshalb brauchen wir neben dem geförderten Mietwohnungsbau ergänzende Instrumente zur Abdeckung der weiter steigenden Wohnraumnachfrage. Ich verweise hier ausdrücklich auf das Zehn-Punkte-Programm der CDULandtagsfraktion, das wir im Februar 2019 im Rahmen einer breit geführten Diskussion im FördeForum Wohnungsbau vorgelegt haben, und auf den Landtagsbeschluss der Koalitionsfraktionen im März 2019. Viele dieser Punkte, auch der heutige Punkt zur Änderung der Landesbauordnung, standen in diesen beiden Papieren. Sie sehen, hier wird schnell und zügig gearbeitet, und Handlungsoptionen werden genutzt.
Zur besseren Ausnutzung der Baulandbestände beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung von Wohnraum soll die Landesbauordnung nun zeitnah angepasst werden. Mit unserer Initiative und den flankierenden Maßnahmen der Landesregierung erreichen wir eine bislang in diesem Umfang einzigartige Initiative für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in Schleswig-Holstein. Unser Gesetzentwurf findet hierbei ausdrücklich die breite Unterstützung aller an diesem Prozess Beteiligten.
Die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau müssen so ausgerichtet werden, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum insgesamt erhalten bleibt.
Neubau ist hierbei nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Bereits bestehende, aber ungenutzte Immobilien müssen verstärkt als Wohnraum nutzbar gemacht werden. Genutzt werden muss der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen. Auch hierfür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und rechtliche
Hürden abgeschafft werden. Deswegen unser heutiger Gesetzentwurf.
Wir wollen mit diesem Entwurf zusätzliche Möglichkeiten eröffnen und im Rahmen der Landesbauordnung Nachverdichtungen erleichtern, Typengenehmigungen für serielles Bauen ermöglichen und vereinfachte Baugenehmigungen zulassen.
Innerhalb bereits bestehender Siedlungsgebiete sollen dadurch mögliche Entwicklungspotenziale konsequent für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit erreichen wir zugleich eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur und vermeiden eine übermäßige Flächenversieglung.
- Herr Kollege Tietze, Sie sehen: Jamaika wirkt!
Außerdem wollen wir, dass sich das Land dafür einsetzt, geeignete Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden, kostengünstig zumindest anteilig für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für Flächen, die sich bereits im Eigentum der Kommunen befinden. Sie sehen, unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kümmern sich umfassend und zeitnah um den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. Wir wollen auch weiterhin in enger Abstimmung mit der privaten Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Ebene die Herausforderungen aktiv angehen und umfassende Lösungen anbieten.
Was uns dabei allerdings nicht hilft, ist die jüngste Debatte über Enteignung privaten Wohneigentums.
Insbesondere die privaten Vermieterinnen und Vermieter in Schleswig-Holstein haben sich immer wieder ihrer sozialen Verantwortung gestellt und uns zum Beispiel bei der Bewältigung der sprunghaft gestiegenen Wohnraumnachfrage im Rahmen des Flüchtlingszuzugs nachhaltig unterstützt. Ich weiß aus meiner persönlichen Erfahrung als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, welche entscheidende Rolle private Eigentümer bei der Bewältigung dieser Herausforderung gespielt haben. Ohne sie wäre es gar nicht möglich gewesen, diese hervorragende Abarbeitung vorzunehmen. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen.
Auch in vielen anderen Bereichen übernehmen private Vermieter in Schleswig-Holstein in vorbildli
cher Art und Weise soziale Verantwortung. Deshalb sage ich für die CDU-Fraktion ganz klar und deutlich: Beenden Sie endlich diese unsägliche Enteignungsphantasiedebatte! Wir als CDU bekennen uns klar zum privaten Wohneigentum und der damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.
Da es jetzt blinkt und meine Redezeit zu Ende geht, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum in den Landesteilen mit hoher Wohnraumnachfrage bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung diese Herausforderung aktiv annimmt und auch mit Hilfe der Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot, insbesondere von bezahlbarem Wohnraum, weiter auszubauen.
Für den gesamten Wohnungsmarkt bleibt es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, dass die
Zahl der Baufertigstellungen weiter kontinuierlich steigt; denn nur ein ausreichender Neubau in allen Wohnungsbausegmenten kann zu einer Stabilisierung des Mietniveaus führen. Deshalb brauchen wir neben dem geförderten Mietwohnungsbau weitere ergänzende Instrumente zur Abdeckung einer weiter steigenden Wohnraumnachfrage. Dabei ist für uns als CDU auch die bessere Förderung der Bildung von Wohneigentum zu berücksichtigen.
Deswegen begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der Landesregierung, im Bereich der Grunderwerbsteuer durch eine umfassendere Besteuerung bei gewerblich gehandelten Wohnimmobilien die dadurch zu erzielenden Mehreinnahmen zu nutzen, um Familien beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums finanziell zu entlasten und damit den Einstieg in eine privat finanzierte Eigentumsbildung erst zu ermöglichen.
Dies ist übrigens auch die beste Möglichkeit, um dauerhaft und nachhaltig das Risiko von Altersarmut zu bekämpfen. Die private Wohneigentumsbildung ist in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland deutlich unterdurchschnittlich. Deshalb sollten wir die derzeit günstige Zinssituation und die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen, hier deutliche Fortschritte zu erzielen.
Mit dem heutigen Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bündeln wir die wichtigsten Instrumente zur nachhaltigen Entlastung der Wohnsituation in SchleswigHolstein. In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich bei unserer Landesregierung bedanken, die mit ihrem Kabinettsbeschluss am Dienstag den Weg geebnet hat, um deutlich mehr Wohnraum zu mobilisieren und damit eine entscheidende Grundlage dafür zu schaffen, Mietpreissteigerungen zu begrenzen.
Neben einer Bundesratsinitiative zur Änderung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz fordern wir gemeinsam eine Dynamisierung des Wohngeldes, zu der sich der zuständige Bundesbauminister erfreulicherweise bereits öffentlich bereit erklärt hat. Des Weiteren wollen wir Privatpersonen beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum steuerlich entlasten und Förderprogramme zur Stärkung der Eigentumsbildung und des Mietwohnungsbaus auf den Weg bringen. Dabei sollen auch die Verlängerung von auslaufenden Bindungen und zur Schaffung von Belegbindungen im Bestand etabliert werden. Zur besse
ren Ausnutzung der Baulandbestände beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung von Wohnraum soll die Landesbauordnung zeitnah angepasst werden. Damit erreichen wir ein bislang in diesem Umfang einzigartiges Programm zur zusätzlichen Mobilisierung von Wohnraum in Schleswig-Holstein.
Diese Initiative findet ausdrücklich breite Zustimmung und Unterstützung in allen Teilen der schleswig-holsteinischen Wohnungswirtschaft. Auch der ehemalige SPD-Wohnungsbauminister und ehemalige stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Andreas Breitner unterstützt dieses Vorhaben nachdrücklich. Der Kollege Kilian hat das schon angesprochen. Ich erlaube mir dann doch, aus der heutigen Presseerklärung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen und von Haus & Grund zu zitieren:
„Fakten statt Fake News sollten auch bei der Politik der Maßstab sein. Die Jamaika-Koalition hat mit der beschlossenen Abschaffung der Mietpreisbremse bewiesen, dass sie sich dabei an Fakten orientiert hat. Der Antrag der SPD ist hingegen den Fake News zuzuordnen. In Schleswig-Holstein gibt es weder explodierende Mieten noch profitiert die Zielgruppe mit dem kleinen Einkommen von der Mietpreisbremse.“
Wörtliches Zitat von Herrn Breitner und dem Verband Haus & Grund.
- Dazu komme ich gleich noch, Herr Kollege Dolgner. - Weiter:
„Die SPD stellt heute im Landtag einen Antrag, der rechtlich jeder Grundlage entbehrt. Wer derartige Anträge stellt, produziert auch Fake News.“
Jetzt komme ich zu diesen Fake News:
„Als Fake News hätten sich angeblich explodierende Mieten erwiesen. Laut Mietenmonitoring 2017 der Investitionsbank SchleswigHolstein … betrage … der reale Anstieg der Mieten in Schleswig-Holstein seit 2010 … 1,7 % pro Jahr...“
„Des Weiteren profitiere die Zielgruppe mit dem kleinen Einkommen nicht von dem Instrument der Mitpreisbremse.“
Das sagt jetzt allerdings nicht die Investitionsbank, sondern - hören Sie zu -:
„Zu dieser Erkenntnis komme selbst … Bundesjustizministerin Katarina Barley …“
- soweit ich weiß auch Sozialdemokratin -
Ja. Ich möchte das gern zu Ende ausführen, dann lasse ich die Frage gern zu.
Oh, das hilft mir dann ja weiter.
„Richtig sei, das Wohngeld zu erhöhen und zu dynamisieren, wie seitens der Landesregierung vorgeschlagen. Das helfe Menschen mit dem kleinen Geldbeutel zielgenau, sich Wohnraum leisten zu können.“
Jetzt lasse ich gern eine Zwischenfrage zu.
Ich habe nicht behauptet, dass es nicht regional und vereinzelt Problemstellungen gibt.
- Wenn Sie meiner Rede zugehört hätten: Ich kann Ihnen die Passage gern, wenn ich die Zeit dazu habe, nochmal vorlesen.
- Das habe ich doch zu Beginn gesagt, dass wir gemeinsam, die koalitionstragenden Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, einen sehr umfangreichen Antrag vorgelegt haben, um Problemstellungen in einzelnen Gebieten mit erhöhter Wohnraumnachfrage anzugehen. Das ist doch ganz logisch. Das haben wir hier doch ganz deutlich gemacht. Sie versuchen, immer wieder deutlich zu machen, dass es ein flächendeckendes, in ganz Schleswig-Holstein existierendes, riesiges Problem mit exorbitanten Mietsteigerungen gäbe. Da sagen die Zahlen ganz ausdrücklich etwas anderes.
Wir beziehungsweise die Landesregierung hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Grundlage der Beschlussfassung dieses Pakets der Landesregierung gewesen ist, das die Folgen oder die möglichen Folgen dort analysiert. Dazu hat Ihnen der Innenminister sehr umfangreich am letzten Dienstag in einer Pressekonferenz Auskunft gegeben, wie dort die Konsequenzen sind. Dieses Gutachten sagt ganz eindeutig, dass die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein nicht die erhofften Wirkungen gezeigt hat.
Ja, gern.
- Ich nicht. Nein, das stimmt nicht. Ich habe hier Herrn Breitner zitiert.
Entschuldigung, Entschuldigung.
- Am Ende nicht mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Ich verstehe aber umgekehrt Ihre Argumentation auch nicht so ganz. Ich habe mir die ganzen Presseerklärungen vom Kieler Oberbürgermeister, Herrn Kämpfer, und des DGB durchgelesen. Da kommen sehr unterschiedliche Argumentationen. Der DGB argumentiert - auch mit Zahlen -, dass die Mietpreisbremse angeblich in den letzten Jahren erfolgreich gewesen wäre. Herr Breitner argumentiert - so ähnlich wie Frau Ünsal das heute auch gemacht hat -, indem er sagt, das war nicht erfolgreich, aber jetzt wird sie ja verschärft, und jetzt sollten wir noch einmal gemeinsam überprüfen, ob uns nicht diese Verschärfung weiterhilft. Sie müssen sich in Ihrer Argumentation schon einmal überlegen, ob die alte Mietpreisbremse denn nun gewirkt hat oder nicht. Das ist mir bisher nicht klar geworden. - So, jetzt ist meine Redezeit zu Ende.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und die Zwischenfragen, Kollege Dolgner.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein hat durch seine engagierte Minderheitenpolitik eine Vorbildfunktion in Deutschland und Europa. Auch durch die Funktion eines Minderheitenbeauftragten, der direkt beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist, unterstreichen wir die Bedeutung dieses Politikbereichs. An dieser Stelle möchte ich mich beim derzeitigen Amtsinhaber Johannes Callsen ausdrücklich für seine engagierte Arbeit bedanken.
Bei uns leben drei der vier nach dem Rahmenübereinkommen des Europarats geschützten Minderheiten. Diese Vielfalt ist für uns besonders wertvoll; sie wollen wir schützen, fördern und nach Kräften unterstützen. Wir fordern daher auch weiterhin den Schutz und die Stärkung der Minderheiten in Europa durch die Europäische Union.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in ihren Grundsatzverträgen auf die fundamentalen Grundrechte von nationalen Minderheiten verständigt. Die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ist nicht zulässig. Die Pflege von Brauchtum, kulturellen Traditionen und Sprache muss ausdrücklich gewährleistet sein.
Das Europäische Parlament setzt sich ebenso wie zahlreiche Parlamente in den Mitgliedstaaten intensiv für diese Minderheitenrechte ein. Minderheitenpolitik und die Förderung von Minderheitenaktivitäten stellen außerdem einen wichtigen Finanzie
rungsschwerpunkt im EU-Haushalt dar. So wird die Minderheitenförderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in der Regionalpolitik explizit erwähnt.
An dieser Stelle wird aber auch deutlich, dass eine klare Verantwortlichkeit für dieses Thema mehr als sinnvoll wäre. Die Probleme bei der Integration von nationalen Minderheiten sind aus verschiedenen Mitgliedstaaten bekannt. Deshalb versprechen wir uns von der gebündelten Zuständigkeit bei einem EU-Kommissar eine deutlich bessere Durchschlagskraft und kräftigere Impulse vonseiten der EUKommission für die Minderheitenarbeit.
Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen. Dies ist ein gutes und wichtiges Signal der Geschlossenheit aus dem SchleswigHolstein Landtag.
Der außerordentliche Erfolg der europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack“ aus dem letzten Jahr gibt uns die Zuversicht, dass mit diesem Vorhaben nicht nur eine der bedeutendsten solidarischen Aktionen für die Minderheiten in Europa verbunden ist, sondern vor allen Dingen, dass es bei Bürgerinnen und Bürgern weit über den direkt betroffenen Kreis der Minderheiten hinaus Unterstützung für unser Anliegen gibt.
Uns ist auf der einen Seite durchaus klar, dass die Umsetzung unserer Forderungen sicherlich keine einfache Aufgabe sein wird, da die neue Ressortverteilung natürlich vom nächsten EU-Kommissionspräsidenten vorgeschlagen werden wird. Auf der anderen Seite wissen wir aber, wie wichtig es ist, schon im Vorfeld der Verhandlungen über die Kommissionsstruktur unseren Einfluss geltend zu machen. Deshalb wollen wir in enger Abstimmung mit der Landesregierung und gemeinsam mit der Bundesregierung darauf hinwirken, dass es zukünftig auf EU-Ebene zu einer institutionalisierten Verantwortlichkeit für den Bereich der nationalen Minderheiten kommt.
Meine Damen und Herren, die Art des Umgangs der Europäischen Union mit ihren Minderheiten ist ein Gradmesser für gelebte vielfältige Demokratie. Wir wissen, dass immer wieder heftige Konflikte in den Ländern entstehen, in denen Minderheiten unterdrückt werden und Mehrheitsgesellschaften den Minderheiten keine oder nur ungenügende Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten einräumen.
Gute Minderheitenpolitik ist deshalb auch vorausschauende Friedenspolitik.
Der Landesregierung wünsche ich bei ihren Bemühungen im Sinne unserer nationalen Minderheiten in Berlin und Brüssel viel Erfolg. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich den Vorschlag der Architektenund Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, wieder einen Landespreis für Baukultur und Innovation im Wohnungs- und Städtebau aufleben zu lassen.
Wir hatten vor einigen Wochen Gelegenheit, auf Einladung der Architekten- und Ingenieurkammer in ihren Räumlichkeiten zu Gast zu sein, wo sie uns verschiedene wichtige Aspekte der Baukultur in Schleswig-Holstein nähergebracht hat. Im Rahmen der Vorträge, die wir dort gehört haben, kam auch diese Idee auf. Deswegen bin ich sehr froh, dass die Kollegin Ünsal diesen Vorschlag jetzt einmal zu Papier gebracht hat, und glaube, dass es ein guter Entwurf ist, über den wir heute diskutieren.
Wir hatten bereits in den Jahren 2001, 2003 und 2005 eine Preisverleihung durch das Land. Ich denke - so verstehe ich auch die Debatte, die wir bei der Architekten- und Ingenieurkammer geführt haben -, dass grundsätzlich Einigkeit darüber besteht, dass ein solcher Landespreis erneut für SchleswigHolstein etabliert werden soll.
Wir sollten uns allerdings die Zeit nehmen im zuständigen Fachausschuss - dem Innen - und Rechtsausschuss - über die genaue Ausrichtung, die damit verbundene Dotierung, die Besetzung eines Auswahlgremiums und weitere Modalitäten zu diskutieren und all dies vor allem unter Hinzuziehung möglichst breiter fachlicher Kompetenz zu erörtern. Ich beantrage deswegen hiermit die Überweisung des Antrags in den Innen- und Rechtsausschuss, um die von mir eben aufgeworfenen Fragestellungen abschließend zu klären. Ich bin mir sicher, dass es uns dabei gemeinsam gelingen wird, eine Lösung zu finden, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen des Wohnungsgipfels des Bundes und der Konferenz der Landesbauminister sind bereits eine ganze Reihe von Initiativen im Bereich des Wohnungsbaus gestartet worden, an deren zügiger Umsetzung jetzt alle Beteiligten mit Nachdruck arbeiten. Ich bin sehr froh, dass unser Bauminister Hans-Joachim Grote in seiner Funktion als neuer Vorsitzender der Bauministerkonferenz das wichtige Thema des Wohnungsbaus in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum muss ausreichend sein und bezahlbar bleiben.