Protocol of the Session on March 24, 2022

Login to download PDF

Wir machen jetzt einen weiteren Schritt, mit dem wir auf Gerichtsurteile reagieren. Aber wir machen das als erstes Bundesland. Es sind alles Verbesserungen für unsere Beamtinnen und Beamte, die heute beschlossen werden. Sie stellen sich hin und fordern einfach immer nur mehr. Das kann man natürlich als Opposition machen. Aber man muss auch einmal gucken, ob es in der Öffentlichkeit wirklich noch vertretbar ist. Ich fand es sehr bedenklich, als Sie seitens der SPD in der vorletzten Sitzung für Pensionäre eine Corona-Sonderzahlung gefordert haben. Das konnte man wirklich nicht nachvollziehen.

(Beifall Jörg Nobis [AfD])

Heute versperren Sie den Blick vor der Lebensrealität. Es ist nämlich auch in Beamtenhaushalten mittlerweile ganz normal, dass beide verdienen. Ihre Sichtweise entspricht nicht mehr der Lebensrealität. Da muss sich auch die SPD weiterentwickeln. Zwei-Verdiener-Haushalte sind auch bei Beamtinnen und Beamten keine Seltenheit mehr, und dem tragen wir entsprechend Rechnung.

Wir machen viel mehr, als Sie in Ihrer Regierungszeit getan haben. Deswegen ist Ihr Versuch einer

(Lars Harms)

Generalabrechnung zum Scheitern verurteilt. Da müssen wir uns überhaupt nicht verstecken. Wenn man dann versucht, immer noch was draufzulegen, Frau Kollegin Raudies, ist das irgendwann auch nicht mehr glaubwürdig. Das haben Sie hier heute sehr schön dokumentiert. Dafür sage ich danke und bitte um Zustimmung zu unseren beiden Gesetzentwürfen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Bis zur Abstimmung dauert es noch ein bisschen; denn das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Koch, ich freue mich ja, wenn ich Sie beeindrucken kann.

(Beifall Dennys Bornhöft [FDP])

Trotzdem finde ich, zur Ehrlichkeit gehört dazu: Die Küstenkoalition ist seit fünf Jahren vorbei. Wir hatten jetzt fünf Jahre Jamaika. Deswegen geht es nicht mehr, zu sagen „ihr hättet“ und so; die Nummer ist jetzt vorbei. Das konnten Sie vor fünf Jahren sagen, aber jetzt war fünf Jahre Jamaika, und Sie waren fünf Jahre lang verantwortlich. In der Vorlage des Finanzministeriums steht, dass dieses Gesetz jetzt verabschiedet werden muss, weil unsere Beamtenversorgung in Teilen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Das ist fünf Jahre Jamaika. Das können Sie nicht mehr auf die Küstenkoalition abschieben. Das ist Ihre Verantwortung, Ihre Regierung, Ihre parlamentarische Mehrheit. Die Küstenkoalition kommt wieder, aber jetzt war es Jamaika.

(Beifall SPD und SSW)

Sie bemühen sich ja, das will ich durchaus anerkennen. Aber die vielen kleinen Dinge, die Sie gemacht haben, sind genau das Problem. Wir haben an jeder Ecke am Beamtenrecht herumgepuzzelt, und mit diesem Gesetz machen wir jetzt nichts anderes. Im Ergebnis haben wir jetzt bei der Besoldung von A 6 bis A 9, erste Stufe, bei bestimmten Familienkonstellationen fast die gleiche Besoldung. Das hat nichts mehr mit einer amtsangemessenen Besoldung und mit dem Abstandsgebot zu tun. Ich habe mir das mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht ausgedacht. Wir können gern darüber reden, diese zu ändern. Aber im

Moment sind sie noch so. Im Moment müssen wir sie beachten. Das ist das Problem.

Nach zwei Jahren Corona ist die Debatte über den öffentlichen Dienst und das, was wir hier machen, für die Menschen draußen nicht immer nachzuvollziehen. Im öffentlichen Dienst gibt es ein krisenfestes Einkommen, alles klar. Trotzdem kann das kein Grund sein, die Baustellen aus dem Blick zu verlieren. Ich habe vorhin die Zahl dazu genannt, was da möglicherweise auf uns zukommt. Die Frage ist, ob wir sehenden Auges darauf zulaufen oder ob wir vorher schon versuchen, das ein bisschen zu verbessern.

(Tobias Koch [CDU]: Was sollen wir denn machen?)

Was wir jetzt machen - -

(Tobias Koch [CDU]: Ja, was denn?)

Herr Koch, ich habe doch vorhin gesagt, was Sie machen müssen.

(Dr. Frank Brodehl [fraktionslos]: Einen Runden Tisch!)

Mehr Geld reintun, ganz einfach. Das ist das Ergebnis. Sie sagen, Sie haben kein Geld. Also, dann ist es so.

Zwei-Verdiener-Haushalte - das fand ich jetzt noch einmal interessant, was die Lebensrealität angeht. Natürlich gibt es Zwei-Verdiener-Haushalte. Sie aber machen mit diesem Gesetz nichts anderes, als dass Sie der zweiten Person in diesem Haushalt einen Teil ihres Einkommen wegnehmen, um das Einkommen des Beamten, der nicht genug bekommt, auszugleichen. Das ist das Ergebnis Ihres Gesetzes. Also, Beispiel: Ein Polizeibeamter und eine Lehrkraft - -

(Zuruf)

- Guckt doch in euer Gesetz hinein. Habt ihr es nicht gelesen?

(Dennys Bornhöft [FDP]: Ich bin gespannt!)

Sie nehmen jetzt einer Person ihren Verdienst weg, um der anderen Person die ihr beamtenrechtlich zustehende Besoldung zu garantieren. Es kann doch nicht das Ergebnis sein, dass der, der mehr verdient, das ausgleichen muss. Sie haben beide - bürgerliches Recht - Familieneinkommen. Aber das können wir nicht einfach übergriffig ins Beamtenrecht übertragen. Das funktioniert nicht, meine Damen und Herren. Ich bin ziemlich sicher, dass das auch die Gerichte so sehen werden. - Vielen Dank.

(Tobias Koch)

(Beifall SPD und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Kollege Koch sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus entschieden hat, keine Zwischenfragen von mir mehr zuzulassen, will ich an dieser Stelle kurz zu Protokoll geben: Sie dürfen natürlich auch nicht Ihrer eigenen Propaganda zu sehr glauben. Sie haben mitnichten die Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften an weiterführenden Schulen gleichgestellt. Es gibt immer noch einen wesentlichen Unterschied zwischen A 13 und A 13 Z. Zudem haben Sie dieses Ziel natürlich noch nicht erreicht - das haben Sie, glaube ich, auch gesagt -, sondern Sie werden es in ferner Zukunft erreichen. Aber es ist mitnichten eine Gleichstellung. Da sollten Sie sich vor Ihrem nächsten Auftritt bei der GEW noch besser vorbereiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Abstimmung zu a): Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/3428. Ich lasse über diesen Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, der Abgeordneten des Zusammenschlusses der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl gegen die Stimme der fraktionslosen Abgeordneten SaynWittgenstein bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW in der Fassung der Drucksache 19/3689 angenommen.

Wir kommen zu b) Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, zu Drucksache 19/3618. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung auch in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Gut. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Ab

geordneten des SSW, der Abgeordneten des Zusammenschlusses der AfD gegen die Stimme der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein bei Enthaltung der SPD-Fraktion in der Fassung der Drucksache 19/3690 angenommen.

Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 9 und 10:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbe- hindertengleichstellungsgesetz-LBGG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2680

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/3691

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/3759

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2941

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/3698

Ich erteile hierzu das Wort dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Abgeordneten Wolfgang Baasch.

Frau Präsidentin! Vielen Dank. Ich verweise bei beiden Gesetzentwürfen auf die Vorlagen.

(Beifall SPD und vereinzelt CDU - Zurufe: Hey!)

Ich danke für diesen wunderbaren Bericht und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es sich um zwei Gesetzentwürfe han

(Beate Raudies)