Protokoll der Sitzung vom 27.01.2023

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Finanzministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Auch an den Kollegen Ole Plambeck: Vielen Dank für die Hausarbeit zur Geschichte der Grundsteuer. So kam mir das ein bisschen vor. So etwas musste ich früher auch einmal schreiben. Heute geht es um die Zukunft, und ich habe leider nicht genug Zeit, um auf die Rolle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Legislaturperioden einzugehen, die beim Thema Reform der Grundsteuer auf Bundesebene durchaus eine besondere Rolle gespielt hat, wie der Kollege Plambeck auch weiß.

Ich nehme das Lob des Kollegen Petersdotter für die Rufnummer 115 gern für mich in Anspruch, denn das war mein Vorschlag in einer Finanzausschusssitzung Anfang des letzten Jahres, in der ich diese Anregung gegeben habe.

(Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gern! – Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Lasse Petersdotter)

Ich freue mich, dass sie umgesetzt wurde und dass das so gut funktioniert hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Thema mehrfach, immer wieder und auch schon frühzeitig im Finanzausschuss auf die Tagesordnung gesetzt und uns mit der Umsetzung beschäftigt. Ich habe nie aus meinem Eindruck einen Hehl gemacht, dass die Lösungen nicht zur Größe der Herausforderungen passten. Das Finanzministerium hat den Umsetzungsaufwand schlichtweg falsch eingeschätzt und es versäumt, ausreichende personelle und organisatorische Vorbereitungen zu treffen. Da musste ganz schnell ganz schön viel nachgebessert werden. Die Leidtragenden waren die Bürgerinnen und Bürger.

Zugegeben, die Entscheidung, dass die Abgabe der Erklärung digital erfolgen sollte, hat unser Finanzministerium nicht allein getroffen. Angesichts der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle scheint mir eine andere Lösung auch kaum möglich zu sein. Aber warum hat es die Hansestadt Bremen schon vor drei oder vier Jahren geschafft, ihre Grundsteuerakten zu digitalisieren? Da haben wir noch nicht einmal gewusst, dass wir Grundsteuerakten haben, habe ich manchmal das Gefühl.

Aber wenn wir in den vergangenen Jahren in der Pandemie eines gelernt haben, dann doch das: Die Menschen im Land sind digital nicht so affin, wie wir es uns als Politik und als Verwaltung wünschen. Es war zumindest mir völlig klar, dass viele Menschen mit der Aufgabe überfordert sein würden, per ELSTER eine Steuererklärung abzugeben. Das fällt ja mir schon manchmal schwer, und ich bin vom Fach.

Was hätte es also gebraucht? – Eine breite Informations- und Aufklärungskampagne von Anfang an, nicht nur Plakate in Rathäusern und Finanzämtern, die man aufgrund der Pandemiesituation zu dem Zeitpunkt teilweise gar nicht betreten durfte. Es hätte ein persönliches Beratungsangebot vor Ort in den Finanzämtern und in den Rathäusern gebraucht, nicht nur Telefontermine, die man digital buchen musste, und es hätte noch mehr Personal gebraucht, um dem enormen Erklärungs- und Beratungsbedarf gerecht zu werden.

Zum Glück gab es ja noch die Papiervordrucke, und die werden bei uns im Land wirklich gut genutzt. Inzwischen sind mehr als 16 Prozent der Erklärungen auf Papier eingegangen. Ich empfehle hier einen Blick in die Antworten zu meinen Kleinen Anfragen, weil das von Landkreis zu Landkreis sehr unterschiedlich ist. Das finde ich sehr spannend. Ich

erzähle es gern noch einmal: Die Erklärungen werden jetzt zum Scannen nach Baden-Württemberg gefahren, Kosten pro Erklärung mindestens 1,02 Euro. Sie können sich sicher sein, dass ich die endgültigen Kosten auch noch abfragen werde.

Jetzt sind Stand heute fast 70 Prozent der Erklärungen eingegangen. Das ist super, da haben die Kampagne, das Reden und die Fristverlängerung tatsächlich noch einmal geholfen. Wir werden uns im Finanzausschuss sicherlich darüber Gedanken machen und uns noch einmal informieren, wie das denn jetzt mit denen weitergeht, die eine Fristverlängerung haben oder deren Erklärungen noch ausstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen und Frau Ministerin – jetzt ist sie schon auf dem Weg, das kann ich Ihnen trotzdem nicht ersparen –: Ich habe bereits im Sommer danach gefragt, wann denn die Bearbeitung der Erklärungen beginnt. Da hieß es: Sobald die erste Erklärung da ist, geht es los mit der Bearbeitung. Tatsächlich waren Ende Oktober 1.736 Fälle bearbeitet. Dieser Wert hat in den letzten Monaten ordentlich angezogen, das ist gut, aber es ist eben auch die Verantwortung unserer Finanzverwaltung, dafür zu sorgen, dass die Bearbeitung jetzt reibungslos vorangeht, denn die Kommunen brauchen die Bescheide. Sie warten darauf. Nur so werden sie ermitteln können, wie hoch die Hebesätze ausfallen müssen, um auf das Grundsteueraufkommen von vor der Reform zu kommen. Ich sage es immer gern: Die Kommunen haben zugesagt, dass sie diese Reform nicht ausnutzen werden, um sozusagen heimlich still und leise ihr Grundsteueraufkommen zu erhöhen. Ich finde, daran kann man sie gerne öffentlich nochmal erinnern.

(Annabell Krämer [FDP]: Da bin ich ja ge- spannt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigten in den Finanzämtern haben in den letzten Monaten einen Riesenjob gemacht. Dafür danke ich ihnen auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Erschwert wurde ihre Aufgabe aber durch die Personalsituation. Schon vor zwei Jahren hat der Landesrechnungshof darauf hingewiesen, dass es personellen Mehrbedarf gibt. Tatsächlich sind von den knapp 3.700 Planstellen in den Finanzämtern 650 nicht besetzt. Selbst mit den jetzt angemeldeten Nachwuchsstellen wird es fast ein Jahrzehnt dauern, bis genug Ersatz da ist. Auch der Einsatz von

(Beate Raudies)

Tarifbeschäftigten kann diese Lücke nicht schließen.

Deshalb werden die Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur lange auf die Bewertung ihrer Grundstücke warten müssen, sondern auch auf die Bearbeitung ihrer Einkommensteuererklärungen. Betriebe werden in Schleswig-Holstein seltener geprüft als in anderen Bundesländern. Und die Beschäftigten? Die sind frustriert, haben das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen, und fühlen sich nicht wertgeschätzt. Diese Missstände – –

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Mein letzter Satz, Frau Präsidentin. – Diese Missstände hat die Grundsteuerreform gnadenlos ans Licht gebracht, und die Frau Finanzministerin ist gefordert, hier Abhilfe zu schaffen. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und SSW – Zuruf CDU: Gerade so geschafft!)

Der nächste Redner ist Christian Dirschauer vom SSW.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsteuer ist ein Thema, das viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die letzten Monate beschäftigt hat und dies auch immer noch tut. Nicht wenige davon haben sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung schwergetan. Oftmals herrscht Unverständnis, warum so ein großer Aufwand für etwas, was dem Staat doch grundsätzlich sowieso bekannt ist, nochmals abgefragt wird. Viele haben es dennoch gemacht und geschafft, die Erklärung einzureichen.

Der größte Teil der Bevölkerung im Land hat die genannte Erklärung bereits abgegeben. Bis Jahresende waren ungefähr 60 Prozent der Erklärungen eingereicht. Heute dürften es schon mehr sein. Worauf ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen möchte, ist die Tatsache, dass ein beachtlicher Teil – wir haben es eben gehört – der abgegebenen Erklärungen analog eingereicht wurde. Ganz grundsätzlich finde ich es richtig, so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, wenn es um einen solchen Datenaustausch geht. Dazu gehört auch die Papierversion. So steht es auch in unserer Landesverfas

sung geschrieben. Das ist auch gut so und in der Bundesrepublik die absolute Ausnahme.

Es zeigt sich, dass wir als SSW vor knapp zehn Jahren Recht hatten, diesen Punkt in die Verfassung aufzunehmen. Denn ohne diese Möglichkeit hätten wir jetzt wohl erheblich weniger Grundsteuererklärungen, die eingegangen wären.

Wie geht es also weiter? Die Finanzämter sind mit der Bearbeitung bereits in vollem Gang. Aber was passiert mit denjenigen, die noch nicht eingereicht haben? Was passiert nach der Frist am 31. Januar 2023? Mir ist es ganz wichtig, dass die Finanzministerin sich hier für einen milden Weg entscheidet. Ich plädiere dafür, erstmal Erinnerungsschreiben aufzusetzen – ohne jegliche Mahngebühren oder Ähnliches. Erst danach könnten Zahlungen fällig werden, aber auch hier würde ich darum bitten, diese möglichst niedrig anzusetzen.

Zudem frage ich mich, warum man die Bescheide nicht erst vorläufig erlässt. Dann könnte man sich das Verfahren um die Einsprüche sparen,

(Beifall Annabell Krämer [FDP])

und in der Behörde bleibt mehr Luft, um die tatsächlich eingegangenen Daten zu bearbeiten. Denn es ist ja jetzt schon klar, dass die Bearbeitung der Grundsteuer zu Verzögerungen in anderen Bereichen führen wird.

(Beifall SSW und Annabell Krämer [FDP])

Das wird bemerkt und wahrscheinlich auch bemängelt werden. Daher erinnere ich gern auch wieder an meinen Ansatz, als Land nicht gleich mit voller Härte vorzugehen, denn letztendlich sind wir alle voneinander abhängig.

(Zurufe Peter Lehnert [CDU] und Lasse Pe- tersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich glaube, viele von uns sind froh, wenn sie dieses Stück der Geschichte hinter sich lassen können. Die Datenerhebung mag sicherlich eine Notwendigkeit sein, aber eben auch keine Meisterleistung des Informationsaustausches. Es müsste in Zukunft wirklich andere Wege geben, eine solche Situation zu bestreiten.

Nun also der Blick nach vorne: Ab dem Jahr 2025 sollen Städte und Kommunen bei uns in SchleswigHolstein die neue Grundsteuer erheben können. Damit ist die Besteuerung endlich zeitgemäß und somit auch gerechter. Hierfür müsste allerdings schon ermittelt werden, wie hoch die Einnahmen aus der Grundsteuer in den einzelnen Kommunen jetzt schon und wie hoch sie in den Folgejahren sind, da

(Beate Raudies)

mit versteckte Steuererhöhungen auch wirklich sichtbar werden. Denn eines muss klar sein: Die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer darf nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP] – Peter Lehnert [CDU]: Das steht in allen Haushaltsplänen drin, ist alles vorhanden, wird sogar alles ver- öffentlicht!)

Die Leute sind genug belastet. Das Aufkommen aus der Grundsteuer darf deshalb im Jahr 2025 nicht höher sein als das Aufkommen in diesem Jahr. Hier muss es in jedem Fall Transparenz geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 20/575, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden; der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Ganztagsbetreuung im Grundschulalter früher umsetzen – Betreuungslücken schließen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/583

Voraussetzungen für Ganztagsanspruch rechtssicher gestalten

Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/627

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Reden geben Sie bitte zu Protokoll.

Ich schlage vor, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/583, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW.