Protokoll der Sitzung vom 27.01.2023

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir werden im Rahmen unseres Handlungsplans in diesem Jahr wie folgt vorgehen: Wir werden im Februar die ersten Vorschläge gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung vortragen. Wir werden einen zweiten Teil von Bausteinen im Juni 2023 vorstellen, und wir werden dann, nachdem die Ständige Wissenschaftliche Kommission im Herbst ein großes Gutachten zur grundlegenden Reform der Lehrerbildung in Deutschland vorstellen wird, ein drittes Paket von Bausteinen für Schleswig-Holstein vorschlagen. Insofern haben wir hier einen klaren zeitlichen Plan.

Ich bin Frau Waldinger-Thiering ausgesprochen dankbar für Ihren Hinweis, dass es jetzt wichtig ist, dass das Ministerium und auch die Allianz für Lehrkräftebildung die Vorschläge, die – auch in anderen Bundesländern – auf dem Tisch liegen, gemeinsam intensiv prüfen und dann einen konsistenten Plan vorlegen. Das braucht man, um ein solch komplexes Problem zu lösen, und ich freue mich, wenn die Fraktionen mit ihren Vorschlägen dazu beitragen, dass wir für Schleswig-Holstein den besten Weg für gute, für motivierte und qualifizierte Lehrkräfte finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um vier Minuten und 45 Sekunden erweitert. Diese Zeit würde jetzt jeder Fraktion zustehen. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Insofern gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/492, in der Sache abzustimmen. Ist das richtig? – Gut. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegen die Stimmen von? – SPD und SSW. Somit kann es keine Enthaltungen geben. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDP, Drucksache 20/589, sowie den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/640. Ist für beide Anträge Ausschussüberweisung beantragt worden? – Gut. Wir werden den Antrag, Drucksache

20/589, sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/640, an den Bildungsausschuss überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

(Zuruf: alle!)

Das sind alle, gut, alles klar. Somit kann es auch keine Enthaltungen geben. Somit sind die beiden Anträge überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in Schleswig-Holstein verbessern sowie die Digitalisierung der Bekanntmachungen vorantreiben

Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/577 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? –

(Abgeordneter Dr. Hermann Junghans [CDU] erhebt sich)

Warten Sie bitte, Herr Abgeordneter. Ich werde Ihnen jetzt das Wort erteilen.

Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans von der CDU-Landtagsfraktion zu seiner ersten Rede das Wort.

(Beifall)

Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den wesentlichen Prinzipien eines Rechtsstaates gehört nicht nur, die Rechte und Pflichten der Bürger verständlich zu regeln, sondern diese Regeln auch bekanntzugeben. Das ist eine Bringschuld des Staates und zwingende Voraussetzung dafür, dass die Regeln auch befolgt werden.

In den vorantiken Hochkulturen wurde diese Informationspflicht über geltende Regeln dadurch gelöst, dass Stelen mitten auf dem Marktplatz aufgestellt worden sind. In griechischer und vor allem in römischer Zeit genügten Stelen nicht mehr, und es wurden die Mauern der Foren beschriftet.

(Lars Harms [SSW]: Das ist immer noch so!)

Heute sind Gesetze auf Stelen und Mauern aus der Mode gekommen. Gesetze werden auch nicht mehr von der Pergamentrolle auf dem Markt verlesen. Mittlerweile ist es auch so, dass die Loseblattsammlungen ihren Niedergang erleben. Das Papier

(Ministerin Karin Prien)

zeitalter wird schon ein Stück weit Geschichte. Ehrlich gesagt, ich kenne nicht viele Leute, die sich zu Hause eine Loseblattsammlung ins Bücherregal gestellt und regelmäßig Nachlieferungen eingepflegt haben. Man könnte denken, dass es im Zeitalter des Internets überhaupt kein Problem mehr sei, eine einschlägige Rechtsnorm zu recherchieren, aber man stellt fest: Ganz so einfach ist es doch nicht.

Wer nach einem Gesetz sucht und dabei Google zu Hilfe nimmt, wird keine systematische Übersicht erhalten, sondern von den Logarithmen eines privaten Unternehmens geleitet werden. Selbst wer es über die Seiten von juris versucht, immerhin eine GmbH im Besitz des Bundes, sollte vorsorglich viel Zeit einplanen, denn die Suche kann dauern – insbesondere, wenn man die genaue Bezeichnung des Gesetzes nicht kennt.

Wir nehmen ein Beispiel, und ich bin mir sicher, dass der Kollege Dr. Dolgner das auch gleich versuchen wird: Wer in Erfahrung bringen will, welche Justizvollzugsgesetze es in Schleswig-Holstein gibt, der sieht auf der Startseite mit der Überschrift „Landesvorschriften und Landesrechtsplanung“ links eine Spalte mit einer Übersicht von 22 Rechtsgebieten, die aber offensichtlich nicht auf das Landesrecht zugeschnitten sind, sondern der Bundesgesetzgebung folgen. Für das Rechtsgebiet Strafrecht, wo man das Justizvollzugsrecht am ehesten vermuten müsste, werden dort über 1.600 Normen genannt. Klickt man darauf und versucht, die Suche mit dem Schlagwort „Justizvollzugsgesetz“ einzuengen, erhält man null Treffer.

(Zuruf)

Dann hat man das heute Nacht geändert. Auch einen Hinweis, dass es im Land mehrere Justizvollzugsgesetze gibt, erhält man so nicht, von einer systematischen oder gar vollständigen Übersicht ganz zu schweigen.

Es geht hier deshalb nicht allein um die Verbesserung einer Homepage, wie es vielleicht der eine oder andere bei oberflächlichem Lesen des Antrags gedacht hat, sondern darum, wie der Staat den Zugang zum Recht sichert.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, wir haben in SchleswigHolstein mittlerweile zwischen 600 und 700 Gesetze. Ohne eine systematische Übersicht fehlt der Überblick. Wenn es gelingt, juris von einer auch auf das Landesrecht abgestellten systematischen Übersicht zu überzeugen, werden es nicht nur die Nutzer

danken. Es erleichtert anschließend auch dem Land, auf unserer eigenen Homepage für mehr Transparenz über das Landesrecht zu sorgen. Das mittelfristige Ziel muss sein, dass Landesrechtssammlungen für jedes Rechtsgebiet übersichtlich geordnet und somit ohne großen Aufwand recherchierbar sind.

Ein funktionierender digitaler Zugang zum Recht unseres Landes wird es schließlich auch rechtfertigten, auf Printausgaben des Amtsblattes und des Gesetz- und Verordnungsblattes zu verzichten und damit nicht nur viel Papier, sondern auch viele personelle Ressourcen einzusparen, die es bislang erfordert hat, um diese Dinge zu pflegen und Nachlieferungen regelmäßig einzusortieren; von dem Suchen nach der Rechtsvorschrift auch in diesen Loseblattsammlungen ganz zu schweigen.

Meine Damen und Herren, Recht muss zugänglicher, übersichtlicher und digitaler werden. Dafür können wir heute einen gemeinsamen Impuls setzen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich stehe heute hier, um über ein Thema zu sprechen, das uns alle betrifft, nämlich den Zugang zum Recht. In einer modernen Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu Gesetzen und Rechtsprechungen hat, um ihre und seine Rechte und Pflichten zu kennen und geltend zu machen. Leider ist das in der Praxis oft nicht der Fall. Der Zugang zu juristischen Datenbanken ist oft unzureichend, und die Suchfunktionen sind nicht benutzerfreundlich. Und es fehlt ein systematischer Überblick über die Gesetze in den jeweiligen Rechtsbereichen. Dies ist jedoch kein unvermeidliches Schicksal. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und modernen Technologien können wir den Zugang zum Recht verbessern.

Ich bitte die Regierung, sich bei der Datenbankbetreiberin für eine Verbesserung der Funktionalität der Suchfunktion der Gesetz- und Rechtsprechungsdaten für das Landesrecht einzusetzen. Da

(Dr. Hermann Junghans)

bei soll auch der Einsatz von Empfehlungssystemen betrachtet werden.

Eine gut funktionierende Suchfunktion ist von entscheidender Bedeutung, um die Anwenderinnen und Anwender bei der Anwendung von Recht zu unterstützen. Durch die Verwendung von Schlagwörtern sollen die einschlägigen Gesetze schnell und einfach auffindbar sein. Ein systematischer Überblick über die Gesetze in den jeweiligen Rechtsbereichen würde darüber hinaus dazu beitragen, dass die Anwenderinnen und Anwender schnell einen Überblick über die relevanten Gesetze erhalten und sich schneller rechtfertigen zu können.

Ich bitte die Regierung daher, sich bei der Datenbankbetreiberin für eine Überprüfung der Funktionalität der Datenbank einzusetzen und dabei unter anderem auch den Einsatz von Empfehlungssystemen zu erörtern. Eine verbesserte Funktionalität der Datenbank ist notwendig, um den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ich erlaube mir jetzt eine kurze rhetorische Pause zwecks Gewinnung Ihrer Aufmerksamkeit. – Meine Rede mag bis hierher ein wenig eigentümlich geklungen haben. Das ist – diesmal zumindest – darauf zurückzuführen, dass ich mir den Redetext von ChatGPT habe entwerfen lassen

(Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Huh! Nicht schlecht!)

und an nur drei, vier Stellen und nur ganz kosmetisch etwas verändert habe.

(Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr gut!)

Die Berichterstattung über ChatGPT wird Ihnen in letzter Zeit bestimmt untergekommen sein, es ist ein KI-Chatbot. Es ist schon sehr verblüffend, was diese KI zu leisten imstande ist. Heute Morgen habe ich gelesen, dass sie in den USA die mehrstaatliche Anwaltsprüfung bestanden haben soll.

(Heiterkeit – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Dann kann doch die ChatGPT die Datenbank über- nehmen! – Zurufe FDP)

Philosophisch interessant wird es, Herr Kollege Dr. Dolgner, wenn die Opposition in ihren Redebeiträgen in Echtzeit KI-gestützt auf meine Rede antwortet.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Aber zurück zur Praxis. Ideal wäre, wenn wir in Schleswig-Holstein eine solche KI auch für unsere Landesrechtsdatenbank praktisch nutzen könnten. Ich halte dies für eine Ergänzung durchaus möglich. Wie schön wäre es, wenn die Rechtsuchenden gute Antworten auf Fragen finden, wie: Wo finde ich Regelungen zum Thema XY? – Vielen Dank.