Aber zurück zur Praxis. Ideal wäre, wenn wir in Schleswig-Holstein eine solche KI auch für unsere Landesrechtsdatenbank praktisch nutzen könnten. Ich halte dies für eine Ergänzung durchaus möglich. Wie schön wäre es, wenn die Rechtsuchenden gute Antworten auf Fragen finden, wie: Wo finde ich Regelungen zum Thema XY? – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Anträge, die versteht man; andere versteht man nicht. Ich gestehe, den verstehe ich nicht wirklich. Der Hintergrund des Antrages ist mir nicht nachvollziehbar. Ich verstehe auch nicht, was der Antrag hier im Plenum zu suchen hat.
Der Bund hält zwar mehrheitlich die Anteile an der juris GmbH, dennoch ist sie privatwirtschaftlich organisiert. Ich gehe davon aus, dass eine vertragliche Beziehung zwischen Bund-juris, Land-Bund, Landjuris GmbH gibt – völlig egal –, aus dem sich der Umfang der Nutzungsrechte, Veränderungen, Weiterentwicklung der juris-Software ergeben.
Soweit der Antrag einer Interpretation zugänglich ist, soll es im Kern offenbar um das Managen von Anforderungen an eine Softwarelösung gehen. Das sind grundsätzlich Details einer vertraglich vereinbarten Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die hier im Plenum wohl kaum etwas zu suchen haben.
Die Vorschläge für eine Verbesserung einer Software kann die Landesregierung gerne beim Anbieter auch direkt adressieren. Oder wollen wir ernsthaft Anträge im Plenum debattieren, die die Funktionalität von Kaffeemaschinen, Kopierern, Heizungssystemen oder ähnlichen Systemen zum Gegenstand haben?
Dies ist nicht wirklich weiterführend. Darüber hinaus kann der Adressat mit dem Antrag wohl kaum etwas anfangen, da die von Ihnen gewünschten An
forderungen nicht konkretisiert sind. Für die Juristen unter Ihnen: Wo ist der vollstreckungsfähige Inhalt? Wie soll denn nun die Software verändert werden? Wie soll die Funktionalität verbessert werden? Wollen Sie, Herr Kürschner oder Herr Junghans, tatsächlich in entsprechenden Arbeitsgruppen zur Anforderungsfeststellung teilnehmen, vielleicht im Rahmen der Ausschussarbeit? Wer weiß.
Auf welcher Grundlage sollte bitte in diesem Rahmen eine Entscheidung fallen? Dies ist mir wirklich schleierhaft. Oder zielt der Antrag darauf ab, dass die Landesregierung selbst programmiert? Wir haben es gestern gehört, auch das kann die Landesregierung. Ich verweise auf den Green-IT-Antrag unter Punkt 6.
Falls Sie aber mit dem Antrag darauf abzielen, dass die Landesregierung öffentlich zugängliche Informationen, wie beispielsweise Gesetze oder Verordnungen, bestmöglich zum Nutzen der Öffentlichkeit im Sinne von Open Data verarbeiten und anbieten möchte, dann kann ich dem Antrag etwas abgewinnen. Dann aber los, Landesregierung! Kein Problem, das kann man machen. Dem steht nichts im Weg. Aber der Antrag gibt das tatsächlich nicht wieder. Und weil der Antrag das nicht wiedergibt, möchte ich Ihre Zeit auch nicht weiter in Anspruch nehmen. – Ich bedanke mich, vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Landtagsfraktion.
Angesichts der Tatsache, dass er ein weiterer Antrag aus der Rubrik für Freunde des kleinen Karos ist, wäre es eine Einladung, in der humorvollen Art und Weise von gestern Nachmittag hier fortzusetzen.
Aber darauf hat der Herr Digitalminister gestern in seiner Art und Weise reagiert, die jede Form von Spaßbefreiung erkennen ließ
Das ist nicht ungefährlich, weil die Koalitionsfraktionen, ja, welchen Minister der Landesregierung – den Digitalminister oder die Justizministerin oder vielleicht die Integrationsministerin, weil sie für Teilhabe zuständig ist? – auffordern, die Suchfunktionen im juris-System so zu verbessern, dass man Gesetze auch findet.
Ich hätte gesagt: Das macht man mit einem Ministerium auf Zuruf. Aber wenn man den Antrag stellt, dann verbindet man offenbar etwas damit, dann will man was sagen. Dann will man sagen: Wir müssen die Landesregierung dazu auffordern, weil sie selber nicht über Begriffe wie Kundenorientierung, Bürgerfreundlichkeit, Nutzerfreundlichkeit nachdenkt, sondern Verträge mit juris abschließt, die dazu führen, dass keiner ein Gesetz finden kann. Wenn das die Aufforderung in Richtung der Landesregierung ist, dann bin ich dafür, dann sollten wir das unbedingt machen. Aber ehrlich gesagt, dass es dieser Aufforderung bedarf, finde ich erschreckend.
Das Zweite ist, meine Damen und Herren, dass Sie in den Antrag auch noch reinschreiben, dass Sie wollen, dass man Gesetz- und Verordnungsblätter und Amtsblätter jetzt auch noch digital veröffentlichen kann. Und in der Begründung lesen wir jetzt, dass der Bund mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens die Voraussetzungen bereits im vorletzten Jahr geschaffen hat und das Bundesgesetzblatt ab 1. Januar 2023 auf diese einzige Art und Weise veröffentlicht werden darf. Die Landesregierung hat es nicht geschafft, das umzusetzen. Das ist in der Tat ein Antrag durch die Koalitionsfraktionen wert, jetzt endlich auch im Landtag in die Puschen zu kommen. Mein Gott, meine Damen und Herren.
Es ist schön, allein, dass Sie einen weiteren Antrag am heutigen Nachmittag nicht mehr vorgesehen haben. Der bezog sich nämlich auf die Weiterentwick
lung der Landespolizei und nicht etwa, dass wir da über Einsatzhundertschaften, Cyberhundertschaften oder sonst was geredet hätten,
sondern da stand der digitale Dienstausweis im Mittelpunkt. Auch der war aus der Rubrik für das kleine Karo. Man hat viele Anträge in dieser Tagung dabeigehabt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie wäre es, wenn wir zur nächsten Landtagsdebatte wechselseitig vereinbaren, dass wir in diesem Landtag über die Themen reden, die die Menschen draußen wirklich bewegen und bei denen wir wirklich etwas verändern müssen? – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Antrag teilt sich in zwei Bereiche auf, nämlich, eine Suchfunktion soll suchen – dafür sind wir auch –, und Amtsblätter sollen in Zukunft wie überall andernorts auch digital bereitgestellt werden. Dafür sind wir auch. Jetzt habe ich schon 15 Sekunden geredet. Damit ist der Inhalt dieses Antrages auch abgearbeitet, meine Damen und Herren.
Ich kann Ihnen sagen: Es schockiert mich ein wenig, dass wir die ganze Zeit dieses kleine Karo haben. Es muss doch darum gehen, wenn wir über die Digitalisierung reden, zu schauen, was die Landesregierung macht, wenn es darum geht, die E-Akte komplett in der Justiz zu verankern. Das ist doch ein wichtiges Thema, das uns interessieren würde.
Es würde mich zum Beispiel interessieren, ob funktioniert, was im Koalitionsvertrag angekündigt wird, dass Studenten ihre Abschlüsse in Zukunft digital machen können.
Ob das funktioniert, ist eine Frage, die hunderte Studenten bewegt, die jetzt kurz vor den Abschlüssen stehen. Das sind Dinge, die wir hier diskutieren sollten.
Ich habe trotzdem eins gelernt: KI kann man auch „Kai“ aussprechen. Das hat ja schon mal was, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.