Zur Rechtsdatenbank: Wer als Juristin oder Jurist aus Versehen mal eine Rechtsnorm übersieht, hört von Kolleginnen und Kollegen oft spöttisch den Satz: Ein Blick ins Gesetz – –
Sehr wohl. Das ist sicherlich richtig. Aber wohin soll man eigentlich blicken? Eigentlich würde es naheliegen, einfach zum Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein zu greifen. Die dort zu findenden Informationen sind zuverlässig, aber leider oft praktisch unlesbar, denn die meisten Gesetze und Verordnungen sind nicht völlig neu, sondern ändern bereits geltende Vorschriften. Der Gesetzund Verordnungsgeber arbeitet mit sogenannten Änderungsbefehlen, die nur verständlich sind, wenn man die zuvor geltende Fassung der geänderten Vorschrift danebenlegt. Erst aus der Zusammenschau lässt sich dann die gültige neue Fassung der Vorschrift ermitteln.
Sie können sich das vorstellen: Bei mehrfach hintereinander erfolgten Änderungen wird das Ganze schnell unübersichtlich. Wer sich über die geltende Rechtslage informieren möchte, ist darauf angewiesen, dass solche Änderungen im Text dargestellt werden. Das sind die sogenannten konsolidierten Fassungen.
Zum Selbstverständnis eines demokratischen Rechtsstaates gehört es zudem, dass die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen und transparenten
Zugang zu ihren Rechtsnormen vorfinden. Das heißt heutzutage: kostenlos im Internet. Zu diesem Zweck betreibt die juris GmbH für die Landesregierung bereits seit vielen Jahren einen Bürgerservice, in dem so gut wie alle geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes in konsolidierter Fassung online abrufbar sind. Entsprechende Internetangebote betreibt juris für die meisten Länder.
Nachdem auf der Seite Ende des Jahres bereits das Design aufgefrischt wurde, ist es an der Zeit, das Angebot auch inhaltlich zu modernisieren. Finden die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender schnell das, was sie suchen? Wie können die Ergebnisse noch zielgenauer präsentiert werden? – Diese Fragen wollen wir im Dialog mit der SchleswigHolsteinischen Rechtsanwaltskammer, den Richterverbänden und juris klären.
Nun komme ich zum zweiten Teil des Antrags: Die Landesregierung ist aufgefordert zu prüfen, welche gesetzlichen Grundlagen für eine Digitalisierung der Verkündungsblätter geändert werden müssten. Das sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Eine solche Prüfung sage ich gerne zu.
Ich kann zudem berichten, dass mein Haus bereits mit der Erarbeitung der notwendigen Lösung begonnen hat. Zusammen mit dem zentralen IT-Management der Staatskanzlei hat unser Haus im August 2022 ein Projekt mit dem Ziel begonnen, das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie das Amtsblatt vollständig digital anzubieten. Das Projekt ist mittlerweile fortgeschritten. Das Land hat mit Dataport einen Planungsvertrag zur Festlegung der technischen Voraussetzungen geschlossen. Parallel wurden Änderungsbedarfe an der Landesverfassung und dem einfachen Recht identifiziert. So muss zum Beispiel Artikel 46 unserer Verfassung angepasst und ein Gesetz zur digitalen Verkündung geschaffen werden.
Erste Entwürfe für beide Vorhaben werden aktuell bei uns im Innenministerium erarbeitet. So wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, barrierefreien und zeitgemäßen Zugang zu ihren Gesetzen eröffnen, unsere Prozesse im Verkündungswesen effektiver gestalten und auch im Sinne der Nachhaltigkeit Papier sparen.
Frau Ministerin, vielen Dank. – Ich gebe Ihnen in vielen Dingen, die Sie erzählt haben, recht, wo die Probleme liegen. Bloß: Ist die Lösung dafür wirklich die bessere Auffindbarkeit von Verordnungen, selbst wenn sie ganz dargestellt sind und nicht einfach nur die Änderungsbefehle? Ich könnte jetzt ein paar Beispiele heraussuchen, will aber die Zeit nicht zu sehr dehnen. Der Laie braucht, glaube ich, nicht die wunderschöne Verordnung über die Unfallkasse mit den verschiedenen Bezügen und Berechnungen. Auch wenn man sich manchmal als alter Kommunalpolitiker verordnungsnah fühlt, hatte man Schwierigkeiten herauszudestillieren – und zwar von der Sprache, die dort benutzt wird –: Was ist gemeint, welche Einschränkungen gibt es?
Wenn man schon sagt, die Zielgruppe soll die allgemeine Bevölkerung sein, wäre es dann nicht sinnvoller, dazu eine Erläuterung, einen Kommentar in entsprechender Sprache zu geben: Was soll das, was kann ich damit anfangen, welche Leistungen kann ich abrufen? – Wir wenden bei Förderprogrammen und anderen Dingen relativ viel Zeit auf, um überhaupt festzustellen, was die Bedingungen sind, geschweige denn die dazugehörenden Formulare zu finden. Nach meinem Dafürhalten wäre ein Programm, das diese Problem tatsächlich löst und das sie allerdings mit viel Geld und Personal betreiben müssten, für die Allgemeinheit besser, als dass ich wirklich glaube, dass meine Mutter in juris sucht, um nach Änderungen bei der Rente zu gucken.
Grundsätzlich ist die Idee durchaus nachvollziehbar, dass man sagt, wir sollen nicht nur die Gesetze ordnen – so habe ich Sie verstanden –, sondern wir sollen sie auch erläutern. Aber hier geht es ja um das Gesetz- und Verordnungsblatt und nicht um einen Kommentar. Alle Juristinnen und Juristen, und Sie wahrscheinlich auch, wissen: Zwei Juristen – drei Meinungen, oder vielleicht noch mehr.
Wenn wir uns die Kommentare zu geltenden Gesetzen angucken, gibt es immer wieder unterschiedliche Meinungen. Deshalb halte ich es im Gesetzund Verordnungsblatt für schwierig: erstens, weil es das Gesetz- und Verordnungsblatt und kein Kommentar ist, und zweitens, weil es, selbst wenn wir es versuchen würden, schwierig ist, eine Meinung zu finden, die wirklich die Meinung abbildet, die durchsteht. Insofern bin ich da etwas skeptisch, ob es eine richtig gute Idee ist.
Es hat sich bei dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner noch eine Nachfrage ergeben, Frau Ministerin. Lassen Sie die zu?
Dass es manchmal selbst Experten schwerfällt, herauszufinden, was wirklich gemeint worden ist, geht eher in meine Richtung: Wie soll es dann die Bürgerin oder der Bürger wissen?
Ich bin jetzt aber doch erstaunt. Im Amtsblatt und im Gesetz- und Verordnungsblatt sind doch unsere Verordnungen und unsere Gesetze. Der Verordnungsgeber sollte schon wissen und erzählen können, was er damit gemeint hat. Wenn er es nicht kann, kann es die Bevölkerung an der Stelle noch viel weniger.
Ich hoffe doch, dass man zumindest im Amtsblatt Erläuterungen für Laien, für die Bevölkerung geben kann. Was wollen wir denn damit erreichen? – Wir wollen doch von der Verwaltung wegkommen, die einfach Dinge tut, sondern zu einer Verwaltung kommen, die den Menschen erklärt, was man damit will. Bei Ihren eigenen Verordnungen wissen Sie das doch wohl hoffentlich, Frau Ministerin!
Ja, und Sie wissen es sicherlich auch bei Ihren eigenen Gesetzen, denn Sie sind ja der Gesetzgeber, Sie sind Teil des Gesetzgebungsorgans.
Vielleicht ist es auch ein Appell, dass wir versuchen, klarere und bessere Gesetze zu machen, die die Bürgerinnen und Bürger besser verstehen.
Ich war nahezu am Ende meiner Rede. Nur ein letzter Satz: Wir befürworten diesen Teil des Antrags und werden dessen Intention konsequent umsetzen. – Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/577 (neu), in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Gegen die Stimmen von? – Der SPD-Fraktion. Somit ist dieser Antrag angenommen worden.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Cornelia Schmachtenberg von der CDULandtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wie wir alle wissen, ist die Gewässerqualität der Schlei in einem besorgniserregenden Zustand. Bereits mehrmals wurden die Zielvorgaben der Europäischen Umweltrichtlinie nicht erreicht. Daher war die Schleiregion bereits öfter Teil von umweltpolitischen Debatten. Heute geht es um die